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Bundesblatt

Bern, den 8. Dezember 1966

118. Jahrgang

Bandii

Nr. 49 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebuhr

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Liegenschaften für vier diplomatische Vertretungen

(Vom 25. November 1966) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

In unserer Botschaft vom 31. Juli 1965 über den Erwerb von Liegenschaften und die Erstellung von Gebäuden für die diplomatischen und konsularischen Vertiefungen (BB11956, II, 79) haben wir auf einige Umstände hingewiesen, die unsere Politik hinsichtlich der Beschaffung von Büro- und Wohnräumen für unsere Auslandvertretungen seit Jahren bestimmen. Ständig wachsende Schwierigkeiten, geeignete Gebäulichkeiten für längere Mietperioden zu erhalten, die meistenorts steigenden Mietzinse und die damit in Zusammenhang stehenden Unsicherheiten und wiederkehrenden, zeitraubenden Verhandlungen haben uns, wie Sie wissen, den Ankauf bundeseigener Liegenschaften, oder wo dies nicht möglich war, den Kauf von Bauland f üi Eigenkonstruktionen nahegelegt. Auf diese Weise konnte unser Ziel, die Verhältnisse zu finanziell vorteilhaften oder doch tragbaren Bedingungen zu stabilisieren, in einer Anzahl von Ländern verwirklicht werden. In der gleichen Botschaft wurden auch das ordentliche Kreditbewilligungsverfahren skizziert und die Gründe dargelegt, die den Bundesrat in dringenden Fällen zur Anwendung eines verkürzten Verfahrens veranlassen.

Nach dieser, von Ihnen im Zusammenhang mit dem Bundesbeschluss vom 20. September 1956 (BEI 1956, II, 402) gebilligten Praxis wird die Abwicklung unaufschiebbarer Kaufgeschäfte, die einen Kostenbetrag von 400000 bzw.

800000 Franken (Bundesbeschluss über die Bereitstellung der Objektkredite für den Ankauf von Liegenschaften sowie für Neu- und Umbauten vom 15. März 1960 [BB1 1960, I, 1224]) übersteigen, unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, vom Bundesrat beschlossen.

Das Dringlichkeitsverfahren wird in letzter Zeit zwangsläufig immer mehr zur Regel, da für preislich in Betracht fallende Objekte kaum je genügend langfristige, feste Offerten erhältlich sind, die eine Durchführung des ordentlichen Verfahrens ermöglichen.

Bundesblatt. 118. Jahrg. Bd.II.

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Gegenstand dieser Botschaft sind vier derartige, im Dringlichkeitsverfahren abgeschlossene Kaufgeschäfte. Ihnen ist gemeinsam, dass sie Objekte betreffen, die vom Politischen Departement und der Direktion der Eidgenössischen Bauten im Lichte der bekannten Kriterien geprüft und als zweckmässig befunden wurden.

In allen diesen Fällen wurden sodann die benötigten Kredite eröffnet und nach erfolgter Zustimmung durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte - der Direktion der Eidgenössischen Bauten zwecks Abwicklung der Käufe und Bauvorhaben zur Verfügung gestellt.

Die Objektkredite, die wir nachstehend einzeln anführen, bedürfen nun noch Ihrer nachträglichen Bewilligung.

1. Botschaft in Algier Kauf einer Residenz

Gleich nach Amtsantritt hatte der im Dezember 1962 ernannte erste schweizerische Botschafter in Algerien im Auftrage des Politischen Departementes abzuklären, ob es zweckmässig und möglich wäre, eine als ständige Residenz sich eignende Liegenschaft zu erwerben. Seine Berichte lauteten positiv.

Ende März 1963 begab sich der Auslandinspektor der Direktion der Eidgenössischen Bauten und der Chef des Gebäudedienstes des Politischen Departementes an Ort und Stelle, um ein offeriertes Objekt zu besichtigen und allfälrig weitere Kaufgelegenheiten zu prüfen. Die Ergebnisse ihrer Sondierungen wurden in einem Inspektionsbericht festgehalten. Gestützt darauf, veranlasste das Departement - im Einvernehmen mit der Direktion der Eidgenössischen Bauten - direkte Verhandlungen mit zwei Liegenschaftseigentümern. Diese führten schliesslich zum Kauf einer an der Rue Raynaud 9 in Algier gelegenen Liegenschaft, wofür ein Kredit von 945 000 Franken im Dringlichkeitsverfahren bereitgestellt wurde.

Folgende Merkmale kennzeichnen die Liegenschaft : Lage Bestes Residenzviertel von Algier.

Baugrund Zirka 6000 m2, Garten mit Baumbestand.

Gebäude Solid konstruierter Massivbau in frisch renoviertem Zustand.

Preis inklusive Nebenkosten: 945000 Franken.

Um das Gebäude den Zwecken, zu denen es gekauft wurde, voll dienstbar zu machen, waren bestimmte Umbauten nicht zu vermeiden. Diese mu ssten unverzüglich an die Hand genommen werden und verursachten zusätzliche Kosten im Betrage von 150000 Franken.

Der für den Kauf dieser Liegenschaft bereitgestellte Gesamtkredit beläuft sich demnach auf 1095000 Franken.

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2. Botschaft in Tokio Kauf einer Liegenschaft

Während Jahren befanden sich die Büroräume unserer Botschaft in Tokio in einem von der Eidgenossenschaft gemieteten Hause. Im April 1962 benachrichtigte die Liegenschaftseigentümerin unsere Vertretung, dass sie das Land (1037 Tsubo = ca. 3430 m2) mit den darauf befindlichen Bauten zu verkaufen gedenke; gleichzeitig offerierte sie den Tsubo für 250000 Yen - was einem Quadratmeterpreis von ungefähr 900 Franken entspricht - und verlangte für das Hauptgebäude, die Garage und ein kleines Nebengebäude, das früher kultischen Zwecken diente, einen Betrag im Gegenwert von rund 120000 Franken.

Auftragsgemâss befasste sich die Botschaft in der Folge sehr eingehend mit den Gegebenheiten am Tokioter Liegenschaftsmarkt. Die von ihr gesammelten Unterlagen wurden von den zuständigen Verwaltungsstellen des Bundes ausgewertet. Aus ihren Berechnungen und Vergleichen kristallisierte sich schliesslich der einhellige Vorschlag, die Offerte sei anzunehmen.

Bei Berücksichtigung aller Umstände fiel namentlich ins Gewicht, dass einerseits Umzugs- und Einrichtimgskosten sowie vermehrte, wiederkehrende Auslagen für ein anderes Mietobjekt umgangen werden konnten. Anderseits konnte durch den Ankauf dieser Liegenschaft ein Baugrund in vorzüglicher Stadtlage sichergestellt werden. Trotz den hohen Kosten, mit denen in Tokio zu rechnen sein wird, soll sich später ein Neubau lohnen, wenn darin, wie in Aussicht genommen, neben den erforderlichen Büroräumen auch Dienstwohnungen für das Botschaftspersonal geschaffen werden, wofür heute beträchtliche Mietzuschüsse aus Bundesmitteln zu bezahlen sind.

Die Liegenschaft weist folgende Merkmale auf: Lage Eines der besten Viertel Tokios, verhältnismässig nahe der Ministerien und des Zentrums.

Grundstück 1037 Tsubo (ca. 3430 m2) Gebäude Im japanischen Stil gehaltener, in verhältnismässig gutem Zustand befindlicher Bau, dessen Ausgestaltung für eine Botschaftskanzlei allerdings nicht besonders geeignet ist.

Preis inklusive Nebenkosten: 3445000 Franken.

Für den Ankauf der Liegenschaft wurde ein Kredit in der Höhe dieses Betrages bereitgestellt.

3. Botschaft in Köln/Bonn Kauf eines Grundstückes in Godesberg-Plittersdorf

Seit 1956/57 sind die Kanzlei unserer diplomatischen Vertretung und die Botschafterresidenz in zwei der Eidgenossenschaft gehörenden, im Villenviertel Marienburg bei Köln gelegenen Gebäuden untergebracht. Die Entfernung von Köln nach Bonn beträgt etwa 25 km. Mochte der abseitige Standort unserer

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Botschaft - als Übergangslösung - zunächst hingehen, so wurde er mit der Entwicklung Bonns als Bundeshauptstadt und insbesondere auf Grund der immer schwieriger werdenden Verkehrsverhältnisse zwischen den beiden Städten im Laufe der Zeit unhaltbar. Dass sich Köln heute als Botschaftssitz nicht mehr richtig eignet, ist unbestritten. Von 95 Auslandsvertretungen sind bezeichnenderweise denn auch bloss noch deren fünf, nämlich diejenigen von Iran, Luxemburg, Mexiko, Südafrika und der Schweiz in dieser Stadt, während alle übrigen diplomatischen Missionen sich im Zuge der erwähnten Entwicklung im Räume BonnBad Godesberg niedergelassen haben.

Im Bestreben, den durch die Verkehrsverhältnisse bedingten ausserordentlichen Zeit- und Energieaufwand nach Möglichkeit einzuschränken, und im selben Masse die Kontakte unserer Vertreter mit den deutschen Behörden und den ausländischen Missionen zu erleichtern, haben wir im Oktober 1963 die Verlegung des Botschaftssitzes in Erwägung gezogen. Eine einfache Lösung der damit verknüpften Probleme war indessen nicht zu finden. Mangels Angeboten an mietbaren Objekten und käuflichen Liegenschaften, die sich für Botschaftszwecke geeignet hätten, musste der Ankauf eines Baugrundstückes in Aussicht genommen werden.

In der Folge bot sich unverhofft Gelegenheit zum Kaufe eines Abbruchobjekts in Godesberg-Plittersdorf. Es handelt sich um das St. Leonhardus-Stift, direkt am Rhein gelegen, mit gutem Baumbestand und veralteten Gebäuden.

Das Grundstück, im Ausmasse von 8944 m2, vermittelt einen repräsentativen Eindruck; es hat leichte Zufahrtsmöglichkeiten, und die Entfernung zum Auswärtigen Amt und zu den wichtigsten Bundesministerien beträgt bloss 6 km. Auf diesem Gelände sollen das Kanzleigebäude, die Botschafterresidenz sowie Wohnungen für verschiedene Botschaftsangehörige erstellt werden. Das verhältnismässig umfangreiche Projekt wird zu gegebener Zeit Gegenstand einer besonderen Botschaft bilden.

Lage Godesberg-Plittersdorf, Turmstrasse 2 Grundstück 8944m2 Gebäude alt; Abbruchobjekt Preis inklusive Nebenkosten: 1730000 Franken.

Der Kredit, der Ihnen zur nachträglichen Bewilligung unterbreitet wird, beläuft sich demnach auf l 730 000 Franken.

4. Botschaft in Tel Aviv Kauf einer Liegenschaft für Büro- und Wohnzwecke

Die Kanzlei unserer Botschaft in Tel Aviv ist in einem gemieteten Haus untergebracht. Da dieses seit geraumer Zeit zum Abbruch bestimmt ist, wurde der Unterhalt dermassen vernachlässigt, dass es buchstäblich zeifällt. Während fast zweier Jahre bemühte sich unsere Vertretung um neue Unterkunftsmöglich-

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keiten. Da annehmbare Offerten für Mietobjekte nicht erhältlich waren, wurden die Erhebungen auf käufliche Immobilien ausgedehnt. Schliesslich konnte uns die Botschaft das Angebot für ein schlüsselfertiges, projektiertes Bauobjekt vermitteln, dem wir nach eingehender Prüfung durch das Politische Departement und die Direktion der Eidgenössischen Bauten zustimmten. Es handelt sich dabei um eine Bauparzelle von 412 m2, auf der, im Werkvertrag, ein vierstöckiges Gebäude erstellt wird. Das Objekt ist namentlich deshalb als vorteilhaft zu beurteilen, weil es, ausser für die nötigen Büroräume, auch für Dienstwohnungen Platz bieten wird. Durch die Eimichtung von Wohnungen wird für drei Botschaftsangehörige das schwierige Wohnproblem in zufriedenstellender Weise gelöst werden.

Die Baupläne konnten unseren Raumbedüifnissen angeglichen werden.

Auch wurden zusätzliche Installationen für Telephon und elektrische Anlagen angeordnet.

Lage rue Hayarkon Nr. 228, ist als vorzüglich zu bezeichnen Grundstück 412m2 Gebäude Projektiertes Haus mit vier Stockwerken zu je ungefähr 193, bzw.

120 m2 Brutto- bzw. Nutzfläche, dessen Fertigstellung auf Ende 1966 vorgesehen ist.

Preis inklusive zusätzliche Installationen und Nebenkosten: 1300000 Franken.

Zum Kauf dieser Liegenschaft wurde ein entsprechender Kredit bereitgestellt.

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Die vier in dieser Botschaft skizzierten Kaufgeschäfte sind eingehend durch die zuständigen eidgenössischen Verwaltungsstellen geprüft worden. Diese Käufe erscheinen uns wohlbegründet und zweckmässig. Wir erachten die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen als in jeder Hinsicht gerechtfertigt. Wir empfehlen Ihnen daher, die zum Ankauf von Liegenschaften für die diplomatischen Vertretungen in Algier, Tokio, Köln/Bonn und Tel Aviv mit Zustimmung Ihrer Finanzdelegation im Dringlichkeitsverfahren beschlossenen Objektkredite durch Annahme des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss nachträglich zu bewilligen.

Was die Zuständigkeit anbelangt, so haben die eidgenössischen Räte von jeher das Recht in Anspruch genommen, insbesondere in finanzieller Hinsicht, Massnahmen zur Erfüllung von Bundesaufgaben zu ergreifen, selbst wenn hiefür keine spezielle Verfassungsgrundlage besteht. Die Unterhaltung offizieller Vertretungen im Ausland ist eine solche Bundessache, und die Bewilligung der nötigen Kredite zum Kauf von Liegenschaften für vier unserer diplomatischen Vertretungen fällt daher, nach ständiger Praxis, in Ihren Kompetenzbereich.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 25. November 1966.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Vizepräsident : Bonvin

Der Bundeskanzler : Ch. Oser

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(Entwurf)

Bimdesbeschluss über den Erwerb von Liegenschaften für vier diplomatische Vertretungen

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 25. November 1966, beschliesst:

Art. l Für den erfolgten Ankauf von je einer Liegenschaft für die nachgenannten vier Botschaften werden Objektkredite bewilligt, nämlich: Franken

Algier Tokio Köln/Bonn Tel Aviv

l 095 000.-- 3 445 000.-- l 730 000.-- l 300 000.--

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Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

- Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Liegenschaften für vier diplomatische Vertretungen (Vom 25. November 1966)

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08.12.1966

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