695 Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verband Schweizerischer Gärtnermeister beantragt, gestützt auf Artikel 36 des Bundesgesetzes vom 20. September 1963 über die Berufsbildung die Revision des Reglements für die Durchführung der Meisterprüfungen im Gärtnerberuf vom 25. April 1961. Er hat zu diesem Zwecke den Entwurf zu einem abgeänderten Prüfungsreglement eingereicht. Interessenten können diesen Entwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die auch allfällige Einsprachen bis zum 4. Juni 1966 zu richten sind.
Bern, den 2. Mai 1966.
Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Sektion für berufliche Ausbildung
# S T #
Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein
Urteilsregister AHV/IV/EO in Karteiform. Dieses Register dient als Fundstellennachweis für alle seit 1948 publizierten Urteile aus den Gebieten der Alters- und Hinteriassenenversicherung, der Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige.
Es umfasst zurzeit 1951 Karten sowie eine Anzahl Leitkarten mit Aufsteckreitern.
Gesamtpreis für die Hauptlieferung 1948/57 und sämtliche Nachträge bis Ende 1965 Fr. 288.-. Interessenten, die nur die Nachträge ab 1961 (mit allen Karten betreffend die IV) wünschen, erhalten die Nachträge 1961 bis Ende 1965 zum Gesamtpreis von Fr. 125.35. Mit der Bestellung ist ein Abonnement auf die halbjährlich erscheinenden Nachträge verbunden. Bestellungen oder Anfragen sind an das Bundesamt für Sozialversicherung zu richten.
7902
Der vom Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement herausgegebene
Bericht der Expertenkommission für die Förderung des Sparens vom September 1965 kann in deutscher oder französischer Sprache zum Preis von Fr. 3.90 bei der EidgenössischenDrucksachen-undMaterialzentrale, 3003 Bern, bezogen werden.
696
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis I.Januar 1960 erfolgten Änderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.
Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.
Der Bezugspreis beträgt Fr. 2.50 pro Exemplar.
6291
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen:
Obligationenrecht mit den bis I.Januar 1963 erfolgten Abänderungen Der Verkaufspreis beträgt Fr. 4.-- (broschiertes Exemplar), Fr. 4.50 (kartoniertes Exemplar), plus Nachnahmegebühren.
Postcheckkonto 30 - 520
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
1126
Vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement herausgegeben :
Lärmbekämpfung in der Schweiz (Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission an den Bundesrat) Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, zum Preise von 6 Franken.
Inhalt: Zusammenfassender Gesamtbericht.
Schlussbericht der 5 Unterkommissionen : Unterkommission l : Medizinische, akustische, technische Grundlagen.
Unterkommission 2: Motorfahrzeuge, Eisenbahnen Schiffe, Luftseilbahnen.
Unterkommission 3 : Fluglärm.
Unterkommission 4: Bau- und Industrielärm, Schallschutz usw.
Unterkommission 5 : Juristische Fragen.
Anhang: Muster-Verordnung zum Schutz gegen Lärm, Kreisschreiben des Bundesrates vom 10. Mai 1960 betreffend Lärmbekämpfung, Weisungen des Eidgenössischen Justiz-und Polizeidepartements für die Lärmbekämpfung im Strassenverkehr.
«751
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1966
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
18
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
05.05.1966
Date Data Seite
695-696
Page Pagina Ref. No
10 043 260
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.