793

# S T #

Bundesblatt

Bern, den 22. Dezember 1966

118. Jahrgang

Band II

Nr. 51 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebuhr

# S T #

9607

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Zusatzdarlehens an das Schweizerische Rote Kreuz

(Vom 25. November 1966) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung eines Zusatzdarlehens an das Schweizerische Rote Kreuz für den Erweiterungsbau des Zentrallaboratoriums des Blutspendedienstes zu unterbreiten.

I Der Bau dieses Zentrallaboratoriums wurde im September 1963 begonnen.

Er umfasst ungefähr 12000 m2 überbaute Flache bzw. einen umbauten Raum von 50000 m3. Er besteht aus einemVerwaltungsgebäude, einemBetriebsgebäude, einer Einstellhalle und einem Versuchstierlaboratorium. Der Rohbau war im August 1964 fertigerstellt. Das Verwaltungsgebäude konnte Ende 1965 bezogen werden, während das Betriebsgebäude Ende 1966 belegt werden kann. Die übrigen Bauten werden voraussichtlich im Herbst 1967 bezugsbereit sein.

II Gestützt auf den Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1962 (BB11962,II, 1660) wurden dem Schweizerischen Roten Kreuz in Bern zwei Darlehen gewährt : das eine von 11000000 Franken für den Erweiterungsbau des Zentrallaboratoriums in Bern und das andere von 4 475 0 0 0 Franken für den Neubau eines Lagerhauses in Wabern.

Die Kostenschätzung, welche dem Darlehensgesuch für den Erweiterungsbau des Zentrallaboratoriums zugrunde lag, erwies sich infolge einer neuen Bedarfsplanung und der Teuerung in einem Ausmasse als überholt, dass sich das Schweizerische Rote Kreuz gezwungen sah, an den Bund um ein zusätzliches Darlehen in der Höhe von 5 000000 Franken zu gelangen. Wie wir in unserer Botschaft vom 7. September 1962 (BB11962, II, 306) erwähnten, hatte es zwar die Bundesblatt. 118. Jahrg. Bd. II

60

794

Meinung, dass eventuelle Mehrkosten, seien sie durch die endgültigen Pläne oder durch die Bauteuerung bedingt, vom Schweizerischen Roten Kreuz selbst übernommen würden. Diese Mehrkosten sind jedoch so hoch ausgefallen, dass sich das Gesuch um ein zusätzliches Bundesdarlehen in der vorgesehenen Höhe nicht umgehen liess. Für das Zusatzdarlehen beantragt das Schweizerische Rote Kreuz eine Laufzeit von 20 Jahren mit Tilgung vom sechsten Jahre an.

Nebst dem bereits erwähnten Darlehen für das neue Lagerhaus läuft auch noch ein Hypothekardarlehen, das wir in den Jahren 1953/54, gestützt auf das Anlagegesetz, gewährt haben. Alle drei Bundesdarlehen sind bis jetzt pünktlich verzinst und - soweit dies die vertraglichen Abmachungen schon erforderten getilgt worden. Der Stand der drei Darlehen war Mitte Oktober folgender : Franken

Erweiterungsbau des Zentrallaboratoriums ....'.

9 946 000.-- (BB vom 19. Dezember 1962) Lagerhaus Wabern (BB vom 19. Dezember 1962) 4414816.40 Hypothekardarlehen für den ersten Laboratoriumsbau(BRBvom20.Märzl953/8.Junil954) ...

409262.45 III Die in der Botschaft zum ersten Darlehensgesuch skizzierte rapide Entwicklung des Blutspendedienstes hat weiter angehalten. Nicht nur ist der Bedarf an Blutplasma und Transfusionsgeräten weiter stark angestiegen. Auch auf fachtechnischem und wissenschaftlichem Gebiet sind neue Erkenntnisse gewonnen worden, die vom Schweizerischen Roten Kreuz in seiner Eingabe vom 17. August 1966 wie folgt zusammengefasst worden sind.

a. Es zeigte sich die Möglichkeit, die bei der Herstellung von Plasma und Fraktionen anfallenden Sedimente von roten Blutkörperchen für Transfusionszwecke nutzbar zu machen. Dadurch erweiterte sich der Aufgabenbereich des Zentrallaboratoriums, indem das von seinen mobilen Equipen eingebrachte Blut nicht nur zu Plasma und Fraktionen verarbeitet wird. Nach Abhebern eines Teils der Blutflüssigkeit werden die Konserven über die regionalen Blutspendezentren an die Spitäler ausgeliefert.

b. Die Überlegenheit gelbsuchtsicherer Plasmafraktionen wie der von unserem Institut entwickelten pasteurisierten Plasmaproteinlösung PPL über das Trockenplasma wird früher oder später zu einer Umstellung in der Einlagerung stabiler Blutprodukte in der Armee und im Zivilschutz führen, indem dort an Stelle von Trockenplasma Lösungen vom Typ des PPL eingelagert werden. Zudem wird die Trockenplasmareserve der Armee wenigstens zum Teil zu Albumin und PPL aufgearbeitet werden müssen.

c. Nachdem in den USA die Technik des Einfrierens von Blutzellen soweit entwickelt wurde, dass das Verfahren im technischen Masstab brauchbare Ergebnisse zeitigt, schien es angezeigt, Reservekühlräume zu errichten, in denen seltene, schwer erhältliche Blutspenden als gefrorene Dauerkonserven an Lager gelegt werden können.

795 d. Nachdem der Armeesanitätsdienst zu Recht auf einer inländischen Produktion von Transfusionsgeräten beharrte, muss die Produktionskapazität auf diesem Sektor so vergrössert werden, dass eine Belieferung ausländischer Schwesterorganisationen möglich ist. Dadurch sollte es gelingen, der Armee und dem Zivilschutz stets ein ausreichendes Lager an frischen Geräten zu erhalten.

e. Im Laufe der letzten Jahre gelang es zu zeigen, dass eine Blutspende eine wertvolle Gelegenheit zur Überprüfung des Gesundheitszustandes der betreffenden Spender darstellt. Es erwies sich deshalb als zweckmässig, schon heute bei der Dimensionierung der Laboratorien auf diese Entwicklung Bedacht zu nehmen.

Diese Weiterentwicklung wird mit folgenden Zahlen belegt: Jahr

1961 1962 1963 1964 1965

Anzahl Blutentnahmen Für VollblutFür TrockenKonserven plasma-Frakdurcìi regionale tionen ; EntnahSpendezentren mendurchmob.

Equipen des ZL.

Umsatz

135437 154692 180054 199 700 203 841

4417000.4976000.5552000.5 953 000.6 601 000.-

66745 78052 90022 101 540 103186

i

Personalbestand amEnde des Jahres

139 162 174 183 202

Es ist verständlich, dass die ursprüngliche Baukonzeption an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die rapide Weiterentwicklung des Blutspendedienstes angepasst werden musste. Es würde dem wohlverstandenen Interesse der Allgemeinheit nicht entsprochen haben, wenn einBau begonnen worden wäre, der sich schon bald nach seiner Fertigerstellung als ungenügend erwiesen hätte. Das Zentrallaboratorium brauchte erweiterte Fabrikations- und Lagerräume sowie zusätzliche Laboratorien.

IV Das erste Darlehensgesuch ging von einem Kostenvoranschlag aus, der auf einer kubischen Berechnung beruhte und für den Bau, die Maschinen und Geräte insgesamt 12500000 Franken erreichte. Hiervon wollte das Schweizerische Rote Kreuz 1500000 Franken selber tragen. Die Anpassung der baulichen Konzeption hatte indessen zur Folge, dass das definitive Projekt nach dem Kostenvoranschlag vom 6. Juni 1963 4571000 Franken mehr kostete und auf 17071000 Franken zu stehen kam. Dieser Mehraufwand beruhte nach den Angaben des Schweizerischen Roten Kreuzes vorab auf folgenden Projektänderungen und -ergänzungen: a. Verlängerung des Fabrikationstraktes um zwei Bauachsen Es erwies sich als nötig, die Dimensionen der Kühlräume zu vergrössern und zusätzliche Räume für die Herstellung von Plasma-Fraktionen bereitzustellen. Die zusätzliche Baukubatur betrug 1810 m3.

796 b. Vollausbau des zweiten Untergeschosses Bei der Ausarbeitung der Pläne zeigte sich, dass die technischen Installationen im ersten Untergeschoss derart viel Raum beanspruchten, dass dadurch nicht mehr genügend Lagerfläche vorhanden war.

c. Erstellung eines weiteren Bautraktesfür eine Autoeinstellhalle mit ServiceAnlage und Lagerräumen (10 720 m3) Die Einrichtung dejr Autoeinstellhalle mit Service-Station war ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Angesichts der enormen Absatzsteigerung an Blutprodukten musste die Zahl der Blutentnahmen durch die mobilen Equipen stark erhöht werden. Das hatte zur Folge, dass der Fahrzeugbestand wesentlich vergrössert werden musste. Es erwies sich zudem als notwendig, bereits in der jetzigen Etappe grössere Lagerräume zu erstellen. Diese können vorläufig zum Teil ausgemietet werden, wobei Bundesstellen, wie z.B. die Armee-Apotheke, Priorität haben.

d. Grundwasserhaltung Für die Ausführung der Fundamentierungsarbeiten musste wegen der sehr starken Grundwasserhaltung das sogenannte «Wellpointverfahren» zum Wasserabsaugen und Wegpumpen eingesetzt werden, was entsprechende Mehrkosten verursachte. Dank diesem neuen Verfahren konnten indessen beträchtliche weitere Kosten eingespart werden, die durch das konventionelle Verfahren entstanden wären.

Hinzu kam auch noch die Teuerung, die sich seit dem provisorischen Kostenvoranschlag in erheblichem Masse auswirkte.

Obschon bereit s diese Mehrkosten sehr bedeutend waren, konnte das Schweizerische Rote Kreuz noch damit rechnen, sie weitgehend aus der Rückstellung decken zu können, die es bis zum Zeitpunkt, wo die Rückzahlungen an das Bundesdarlehen aufgenommen werden müssen, aus den Betriebsergebnissen des Blutspendedienstes zu bilden vermag.

Seit dem Kostenvoranschlag vom 6. Juni 1963 ist aber die Bauteuerung weiter angestiegen: der bernische Baukostenindex erhöhte sich von 294,8 Mitte 1963 auf 338,9 Ende 1965 oder um 15 Prozent. Auf der Kostensumme von 17071000 Franken muss demzufolge heute mit einer Teuerung von 2560650 Franken gerechnet werden.

Ausserdem hat es sich als nötig erwiesen, den für später vorgesehenen Umbau des alten Laboratoriumsgebäudes jetzt schon an die Hand zu nehmen.

Die in einem nicht voraussehbaren Ausmass zugenommene Zahl der Blutuntersuchungen erfordert dringend neue Labors
und Einrichtungen. Sobald die anderen Abteilungen in den Neubau umgezogen sind, wird der Altbau entsprechend hergerichtet werden müssen, wofür mit einer Ausgabe von 1500 000 Franken gerechnet wird, die bis jetzt noch nicht in die Berechnungen über die Finanzierung einbezogen war.

797

Schliesslich musste auch das Versuchstierhaus wesentlich grösser als vorgesehen gebaut werden, woraus ebenfalls Mehrkosten in der Höhe von schätzungsweise 223 000 Franken entstehen werden. Der Bedarf an Immun-Seren für diagnostische Zwecke ist stark angewachsen. Die Prüfung von Blutprodukten und Geräten auf die Anwesenheit giftiger und fiebererregender Substanzen musste verfeinert werden. Demzufolge stieg in den letzten Jahren der Bedarf an Versuchstieren um etwa die Hälfte. Diese Entwicklung wird mit zunehmender Produktion weiter anhalten.

Diese zweite Kostenphase Hess die Schätzung um insgesamt 4283 650 Franken ansteigen.

VI Die Gesamtkosten des neuen Zentrallaboratoriums lassen sich demzufolge wie folgt schätzen : Franken

Provisorisches Projekt mit kubischem Kostenvoranschlag für Gebäude, Maschinen und Geräte 12 500 000 Kostenerhöhung gemàss definitivem Projekt und Kostenvoranschlag vom 6. Juni 1963 4 571 000 Teuerung 1963/65 sowie Umbau des Altbaues und Erweiterung des Versuchstierhauses 4 283 650 Total 21 354 650 Für die Finanzierung dieser Gesamtkosten stehen bis jetzt zur Verfügung: Franken

Eigene Mittel aus der Rückstellung (Stand Ende 1965) Bundesdarlehen gemäss BB vom 19. Dezember 1962 Finanzierungslücke

4914000 11 000 000 15914000 5 440 650 21 354 650

Die mit der Verlegung des Betriebes in das neue Gebäude verbundenen Kosten, namentlich aber die Verzinsung des Bundesdarlehens und die Aufnahme der Rückzahlungen werden zur Folge haben, dass die nächsten Rechnungsabschlüsse des Blutspendedienstes, nachdem angemessene Abschreibungen \ orgenommen worden sind, keine wesentlichen Betriebsüberschüsse mehr erwarten lassen. Um die Finanzierungslücke zu schliessen, ist das Schweizerische Rote Kreuz daher auf weitere Fremdmittel angewiesen. Es glaubt, das neue Darlehensgesuch an der» Bund auf 5 000 000 Franken beschränken zu können in der Hoffnung, dass es ihm möglich sein werde, die Baukostenteuerung teilweise aufzufangen.

VII An eigenen Mitteln hat das Schweizerische Rote Kreuz auch 2 709 000 Franken in das neue Lagerhaus in Wabern investiert. Eine weitere Eigenfinanzierung scheint auch uns auf Grund der Vermögensrechnung kaum möglich zu sein. Im

798

Hinblick auf Katastrophenfälle muss das Schweizerische Rote Kreuz jederzeit nicht nur mit dem entsprechenden Material, sondern auch mit einer angemessenen Zahlungsbereitschaft gerüstet sein.

Die Verzinsung und Amortisation der bisherigen und des neuen Darlehens darf als gewährleistet angesehen werden. Vom Bundesamt für Sozialversicherung ist auf Mitte Juli eine Preiserhöhung für die Produkte des Blutspendedienstes bewilligt worden, nachdem die Preise seit über zehn Jahren unverändert geblieben waren. Die neuen Anlagen und Einrichtungen lassen eine wesentliche Steigerung der Produktion und der Dienstleistungen erwarten.

VIII In unserer eingangs erwähnten Botschaft haben wir darauf hingewiesen, dass das Schweizerische Rote Kreuz verpflichtet worden ist, den Blutspendedienst für militärische und zivile Zwecke zu organisieren. Besondere Bedeutung erlangte dieser Dienst inzwischen für den Zivilschutz. Um den rapid wachsenden Anforderungen entsprechen zu können, sah sich das Schweizerische Rote Kreuz veranlasst, seine Bauten und Einrichtungen unverzüglich und weitblickend anzupassen. Es ist selbstverständlich, dass dies in einer Weise geschehen musste, die nicht nur einen rationellen Betrieb ermöglichte, sondern auch die grösstmögliche Sicherheit für die Qualität der Produkte bot. Bei dieser Sicherheit geht es um Gesundheit und Leben von Kranken und Verunfallten, für welche diese Produkte eingesetzt werden. Die Allgemeinheit ist somit in hohem Masse an einem modernen Blutspendedienst interessiert, der sich nicht nur den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen, sondern auch die Wirksamkeit seiner Produkte durch eigene Forschung zu verbessern vermag. Es ist die gleiche Allgemeinheit, die es dem Blutspendedienst durch eine wachsende Zahl Spender und durch die Unentgeltlichkeit der Spenden ermöglicht, den wachsenden Bedürfnissen zu entsprechen. Angesichts dieser Unentgeltlichkeit ist denn auch das Schweizerische Rote Kreuz darauf bedacht, die Produktenpreise seines Blutspendedienstes so niedrig zu halten, dass sie die Selbstkosten zu decken vermögen, und allfällige neue Rechnungsüberschüsse für den weiteren Ausbau des Dienstes zweckgebunden zurückzustellen.

IX

Der Antrag, dem Schweizerischen Roten Kreuz ein weiteres Darlehen zu gewähren, fällt uns unter den heutigen Verhältnissen erheblich schwerer als beim ersten Darlehen. Vor vier Jahren verfügte der Bund noch über eigene Mittel, um dem Schweizerischen Roten Kreuz beizustehen.Das Zinsniveau war damals l-l Ms Prozent niedriger als heute. Seither hat sich die Finanzlage des Bundes wesentlich verschlechtert; er muss nun selber an den Kapitalmarkt gelangen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Wir haben geprüft, ob dem Schweizerischen Roten Kreuz nicht zugemutet werden könnte, sich die neuen Mittel bei den Banken selber zu beschaffen. Abgesehen davon, dass dies heute mit Schwierigkeiten verbunden wäre, musste das

799

Schweizerische Rote Kreuz hypothekarische Sicherheit leisten. Auf eine solche hatte der Bund im Jahre 1962 auf Zusehen hin verzichtet, um Kosten sparen zu helfen. Im Falle einer Bankfinanzierung würde dem Bund aber nichts anderes übrig bleiben, als die im Darlehensvertrag vorgesehene hypothekarische Sicherstellung nachträglich doch noch zu verlangen, um seine Gläubiger Stellung nicht zu verschlechtern. Damit würde die Beschaffung der Mittel, die für die Beendigung des Neubaues noch nötig sind, erschwert und verteuert. Wir glauben denn auch, dass sich eine solche Haltung des Bundes gegenüber der lebenswichtigen Aufgabe, welche das Schweizerische Rote Kreuz mit seinem Blutspendedienst erfüllt, selbst unter den heute erschwerten Verhältnissen nicht vertreten liesse.

Verfassungsgrandlage für die beantragte Darlehensgewährung sind die Artikel 20 und 22Ms der Bundesverfassung, da ja der Bund das Schweizerische Rote Kreuz durch den Bundesbeschluss vom 13. Juni 1951 (AS 1951, 965) betreffend das Schweizerische Rote Kreuz verpflichtet hat, den Blutspendedienst für militärische und zivile Zwecke, unter denen dem Zivilschutz immer grössere Bedeutung zukommt, zu organisieren.

Aus diesen Gründen beantragen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung eines Zusatzdarlehens von 5 000 000 Franken an das Schweizerische Rote Kreuz in Bern. Auch für dieses Darlehen nehmen wir einen Vorzugszins in Aussicht.

Wir versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 25. November 1966.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Vizepräsident: Bonvin

Der Bundeskanzler : Ch. Oser

800

(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Gewährung eines Zusatzdarlehens an das Schweizerische Rote Kreuz

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 25. November 1966, beschliesst:

Art. l Dem Schweizerischen Roten Kreuz in Bern wird ein Zusatzdarlehen von 5000000 Franken für den Erweiterungsbau des Zentrallaboratoriums des Blutspendedienstes in Bern gewährt.

Art. 2 Dieses Darlehen ist zu verzinsen und sicherzustellen. Die Rückzahlung hat fünf Jahre nach Auszahlung der letzten Rate einzusetzen und von diesem Zeitpunkt an innert fünfzehn Jahren zu erfolgen.

Art. 3 1

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

2 Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

9265

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Zusatzdarlehens an das Schweizerische Rote Kreuz (Vom 25. November 1966)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1966

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

9607

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.12.1966

Date Data Seite

793-800

Page Pagina Ref. No

10 043 488

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.