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Bundesblatt

Bern, den 14. April 1966

118. Jahrgang

Bandi

Nr. 15 Erscheint wöchentlich. Preis Fr. 36.- im Jahr, Fr. 20.- im Halbjahr, zuzuglich Nachnahme- und Postzustellungsgebuhr

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1966 bis 30. Juni 1967

(Vom 5. April 1966) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren! Wir beehren uns, Ihnen hiermit den Betriebsvoranschlag der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1966 bis 30. Juni 1967 vorzulegen.

Im Geschäftsjahr 1964/65 betrug der Reingewinn der Alkoholverwaltung 75,3 Millionen Franken gegenüber 52,6 Millionen Franken im Vorjahr und 64 Millionen Franken im Geschäftsjahr 1962/63.

Die Rechnung der Alkoholverwaltung wird entscheidend beeinflusst durch eine Reihe von Faktoren, die nicht zum voraus überblickt werden können.

Darunter fallen namentlich der Ernteertrag und die Absatzverhältnisse für Kartoffeln und Obst, die Fiskalerträgnisse sowie die Entwicklung des Verkaufes von gebrannten Wassern und deren Übernahmepreise und -mengen. Für diese wesentlichen Posten ist es daher nicht möglich, schon jetzt einen verbindlichen Voranschlag aufzustellen. Der Voranschlag kann sich hier nur auf gewisse Erfahrungszahlen der letzten Jahre stützen. Die Bewältigung der Verwertungsvorkehren hat auch ihre direkten Auswirkungen auf die Personal- und allgemeinen Ausgaben. Diese unterliegen demzufolge ebenfalls Schwankungen, die eine sichere und verbindliche Budgetierung ausschliessen.

Unter diesen Voraussetzungen berechnen wir in unserem Voranschlag den Reingewinn mit rund 90,9 Millionen Franken.

L Ausgaben

Beschaffung gebrannter Wasser

Sprit Kernobstbranntwein Denaturier- und Zusatzstoffe Bundesblatt. US.Jahrg. Bd.I.

Franken

21 460 000

11 570 000 9 840 000 50 000 Übertrag 21 460 000 44

602 Franken

Übertrag 21 460 000 Personal ,. ^ 6 535 000 Personalbezüge 5 812 000 Personalfürsorge 723 000 Allgemeine Ausgaben 10 496 000 Ersatz von Auslagen 420 000 Beratungen und Gutachten 20 000 Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen l 800 000 Vergütung an die Zollverwaltung 2 750 000 Verwaltungsausgaben 554 000 Gebäudeversicherungen 21 000 Liegenschaften und Einrichtungen l 731 000 Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser 170 000 Betriebsausgaben 250 000 Frachten beim Verkauf 930 000 Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen l 500 000 Ankauf von Brennapparaten 350 000 Förderung der Kartoffelverwertung 22 000 000 Förderung der Obstverwertung 8 000 000 Umstellung des Obstbaues 2500 000 Total Ausgaben 70 991 000 Bemerkungen Beschaffung gebrannter Wasser Die Menge der zu beschaffenden gebrannten Wasser richtet sich nach dem veranschlagten Verkauf.

Sprit

Franken

178 000 hl 100% zu 65 Franken Kernobstbranntwein 24 000 hl 100% zu 410 Franken Denaturier- und Zusatzstoffe Zusammen

11 570 000 9 840 000 50 000 21 460 000

Personal Der Personalaufwand ist gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. März 1964 berechnet. Für das Geschäftsjahr 1966/67 sehen wir folgende Aufwendungen vor : Franken

Personalbezüge Personalfürsorge Zusammen

,

5 812 000 723 000 6 535 000

603 Allgemeine Ausgaben

Ersatz von Auslagen Für den Ersatz von Auslagen ist für das laufende Geschäftsjahr 1965/66 eine Ausgabe von 405 000 Franken vorgesehen. Für das Geschäftsjahr 1966/67 rechnen wir mit vermehrten Aufwendungen und veranschlagen 420 000 Franken Beratungen und Gutachten

20 000 Franken

Der vorgesehene Betrag von 20000 Franken soll die aus der Tätigkeit der verschiedenen der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen (Alkoholrekurskommission und Alkoholfachkommission) erwachsenden Unkosten decken und die Mittel für allfällige Gutachten, Beratungen und Vertretungen bereitstellen.

Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen Im laufenden Geschäftsjahr 1965/66 ist für Entschädigungen der Brennereiaufsichtstellen eine Ausgabe von 1500000 Franken vorgesehen. Infolge der eingetretenen Teuerung und der veränderten Verhältnisse rechnen wir mit vermehrten Aufwendungen von 150000 Franken und veranschlagen l 650 000 Franken Es ist notwendig im Geschäftsjahr 1966/67 wie üblich Einführungskurse für die neuernannten Leiter der Brennereiaufsichtstellen in Bern und Weiterbildungskurse in Romanshorn für Gemeindevertreter mit einem Aufsichtsgebiet von Bedeutung abzuhalten. Ferner gelangen in verschiedenen Landesteilen kreisweise eintägige Instruktionsversammlungen zur Durchführung. Im Geschäftsjahr 1965/66 ist infolge der Maul- und Klauenseuche ein Teil der vorgesehenen Kurse und Instruktionsversammlungen abgesagt worden. Diese müssen im nächsten Geschäftsjahr nachgeholt werden, weshalb sich Mehraufwendungen von 45 000 Franken ergeben. Wir rechnen demnach mit Gesamtaufwendungen für die Förderung der Ausbildung der Brennereiaufsichtstellen von 150 000 Franken Vergütung an die Zollverwaltung Vergütung an die Zollverwaltung für die Besorgung des Grenzdienstes : 5 % von 55 000 000 Franken 2 750 000 Franken Verwaltungsausgaben Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurdenf ür Verwaltungsausgaben 469 610.60 Franken aufgewendet. Im Voranschlag 1965/66 ist eine Ausgabe von 527000 Franken vorgesehen. Für die Beschaffung von Büromaterial und Formularen, die Büroentschädigungen an die Beamten des Aussendienstes sowie für die Lochkartenanlage entstehen Mehraufwendungen. Wir rechnen für das Geschäftsjahr 1966/67 mit Aufwendungen von 554000 Franken, nämlich:

604 Prunken

Büromaterial, Formulare und Buchbinderkosten 220 000 Mobiliar und Büromaschinen 70 000 Bank-, Post- und Zollspesen, Telephon- und Telegrammgebühren, Transportkosten, Camionnage, Tramspesen 120 000 Überwachungskosten in den Lagerhäusern 35 000 Büroentschädigungen an Beamte des Aussendienstes 22 000 Lochkartenanlage 55 000 Verschiedenes 32 000 Zusammen 554 000 Gebäudeversicherungen Für Gebäudeversicherungen rechnen wir im Geschäftsjahr 1966/67 mit 21 000 Franken, nämlich: Franken Besitzungen in Bern 4 000 Lagerhaus Delsberg 3 000 Lagerhaus Romanshorn 7 000 Lagerhaus Schachen 7 000 Zusammen 21000 Liegenschaften und Einrichtungen Zentralverwaltung Renovationen und Änderung der Beleuchtungen in einzelnen Büros der Verwaltungsgebäude Länggasstrasse 31-37 30 000 Laufende Aufwendungen Liegenschaften Länggass- und Fellenbergbergstrasse 30 000 Lagerhaus Delsberg Neue Pumpengruppe 20 000 Anschaffung eines Pulverlöschfahrzeuges 170 000 Laufende Aufwendungen und Unvorhergesehenes 55 000 Lagerhaus Romanshorn Anschaffung eines Pulverlöschfahrzeuges 170 000 Laufende Aufwendungen und Unvorhergesehenes 50 000 Lagerhaus Schachen Neuanstrich der Behälter und der Wände des Stollens l 70 000 Anschaffung eines Staublöschanhängers 8 000 Laufende Aufwendungen und Unvorhergesehenes 55 000 Kesselwagen und Güterwagen Beschaffung von zehn neuen vierachsigen Kesselwagen zu je 72 m3 Inhalt, Zisterne aus rostfreiem Stahl l 050 000 Laufende Aufwendungen 15 000 Containers Laufende Aufwendungen 8 000 Zusammen l 731 000

605 Die Alkoholverwaltung ist heute genötigt, drei Viertel des Gesamtverkaufes an gebrannten Wassern im Ausland zu beschaffen. In den letzten zwei Jahren sind insgesamt 300000 hl 100 % Sprit in Kesselwagen der Lieferanten eingeführt worden. Die Ausrüstung und der Zustand dieser Kesselwagen verursachen den Lagerhäusern der Alkoholverwaltung vermehrte Umtriebe. Mit der Inbetriebnahme eigener Kesselwagen zu je 72 m3 Inhalt für den Import wird eine Vereinfachung der Abwicklung der Geschäfte, sowohl in den Lagerhäusern als auch im Laboratorium der Zentralverwaltung der Alkoholverwaltung, erreicht. Die Einsparungen beim Einkauf des Sprites sowie die Frachtspesen gestatten es, die Beschaffungskosten der zehn Kesselwagen in verhältnismässig kurzer Zeit zu amortisieren. Die Beschaffung von Zisternen aus rostfreiem Stahl drängt sich mit Rücksicht auf die Qualität des Sprites auf. Auch sind die Unterhaltskosten für solche Wagen bedeutend billiger als für Zisternen aus Eisenblech.

Der stets wachsende Umschlag und die grössern Lager an gebrannten Wassern erhöhen die Brandgefahr. Die wirksame Brandbekämpfung erfordert mit Rücksicht auf die kleine Belegschaft die Anschaffung von leistungsfähigen Feuerlöschgeräten.

Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser Im laufenden Geschäftsjahr sind für den Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser 170000 Franken vorgesehen. Wir rechnen für die Veranlagungsperiode vom I.Juli 1966 bis 30. Juni 1967 mit denselben Aufwendungen und veranschlagen 170 000 Franken Betriebsausgaben Im Geschäftsjahr 1966/67 rechnen wir mit Betriebsausgaben von 250000 Franken, nämlich: Franken Laboratoriumsbedarf 50 000 Warenversicherung 35 000 Diverse Zinsen 7 000 Gebinde 5 000 Fahrzeuge 20 000 Diverse Frachten 40 000 Überfuhrgebühren, Standgelder, Waaggebühren usw 25 000 Kesselwagenmiete 40 000 Diverse Betriebsausgaben 28 000 Zusammen

250 000

Frachten beim Verkauf Die Frachten für den Verkauf der bestellten Waren von den Lagerhäusern zu den Bezügern und für die zum Füllen zugesandten leeren Fässer setzen wir auf Grund der heutigen Frachtansätze ein mit 930 000 Franken

606 Rückvergütungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen Im letzten Rechnungsjahr betrug die Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen l 369 449.85 Franken. Im Geschäftsjahr 1966/67 rechnen wir mit einer Ausgabe von l 500 000 Franken Ankauf von Brennapparaten Infolge des Seuchenzuges ist der Aufkauf von Brennapparaten seit Herbst 1965 stark behindert worden. Sobald die Seuchengefahr vorüber ist, können voraussichtlich wieder vermehrt Brennereieinrichtungen aufgekauft werden. Da zudem die Übernahmepreise der fortschreitenden Teuerung angepasst werden mussten, veranschlagen wir die Ausgaben mit 350 000 Franken Förderung der Kartoffelverwertung

Nach Artikel 24 des Alkoholgesetzes unterstützt der Bund die Bestrebungen für die Verwertung der Brennereirohstoffe als Nahrungs- oder Futtermittel und zu ändern Zwecken, die das Brennen ausschliessen. Über die Kosten der Kartoffelverwertung können zum voraus keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Die erforderlichen Aufwendungen für die Verwertung der Kartoffelernten werden nämlich nicht nur vom Umfang der Ernten, sondern auch von den jeweiligen Verwertungsmöglichkeiten bestimmt.

Über die Entwicklung der Anbaufläche, Erträge und Überschüsse in den vergangenen Jahren orientieren folgende Zahlen:

Jahr

1936/38 1950 I960 1961 1962 1963 1964 1965 . . .

Anbaufläche

Hektarertrage

Gesamtemte

Überschüsse außerhalb des Produzentenbetriebes verwertet

ha 47000

q 155

Wg. zu 10 1

Wg. zu 10 1

55600 50000 48000 47000 45000 43000 41500

216 304 302 275 328 314 293

73000 120 000 152000 145 000 129000 148 000 135000 122000

24000 20500 13000 25000 17000 ca. 11000

7800

Die beiden letzten Jahre wiesen geringere Erntemengen auf, deren Ursache sowohl im weiteren Rückgang der Anbaufläche wie bei den kleineren Hektarerträgen liegt. Die niedrigeren Erträge des Jahres 1965 sind besonders auf die ungünstigen Witterungsverhältnisse zurückzuführen.

Da mit einem Rückgang des Kartoffelbaues im bisherigen Ausmass nicht zu rechnen ist,, können bei normalen Vegetationsverhältnissen Erträge entstehen,

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die beachtliche Erntemengen mit entsprechenden Überschüssen ergeben. Aus der Ernte 1964 entstanden bei mittleren Erträgen Kosten von 18,9 Millionen Franken. Für die Verwertung der kleinen Ernte 1965 sind Aufwendungen von 12 bis 14 Millionen Franken zu erwarten.

Bei ähnlichen Verhältnissen wie in den Vorjahren rechnen wir bei normalen Erträgen mit einem Aufwand für die Förderung der Kartoffelverwertung von 19 Millionen Franken.

Neu dazu kommen die Aufwendungen der Alkoholverwaltung, gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom I.März 1966 über Beiträge an den Kartoffelbau in Berggebieten und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes, die erstmals für den Anbau 1966 ausgerichtet werden. Diese Beiträge belaufen sich auf 200 Franken je Hektare Kartoffelfläche im Berggebiet unter 1000 m und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes bzw. auf 300 Franken für Betriebe über 1000 m. Bei einer voraussichtlichen Fläche von 9000 Hektaren schätzen wir die daherigen Kosten einschliesslich der administrativen Aufwendungen auf etwa 3 Millionen Franken.

Gesamthaft ist somit für die Kartoffelverwertung und die Beiträge an den Kartoffelbau im Berggebiet und in Hanglagen ausserhalb des Berggebietes mit Aufwendungen zu rechnen von 22 000 000 Franken Förderung der Obstverwertung Gemäss Artikel 24 des Alkoholgesetzes unterstützt der Bund die Bestrebungen für die Verwertung der inländischen Brennereirohstoffe als Nahrungs- oder Futtermittel und zu ändern Zwecken, die das Brennen ausschliessen.

Die Beurteilung des mutmasslichen Umfanges der Kernobsternte 1966 bereitet ganz besondere Schwierigkeiten. An sich wäre nach der geringen Ernte des Vorjahres erfahrungsgemäss ein guter Ertrag zu erwarten. Indessen soll nach Auffassung der Obstbaufachleute die ungünstige Witterung vom Sommer 1965 die Obstbäume im Feldobstbau dermassen geschwächt haben, dass auch die diesjährige Ernte nur unterdurchschnittlich ausfallen dürfte. Nachdem die Baumpflege im Feldobstbau vorab aus betriebswirtschaftlichen Gründen weiterhin zurückgeht, wird von dieser Produktion ein noch grösserer Anteil als früher nur für die technische Verwertung in Frage kommen. Dadurch könnten auch bei gesamthaft betrachtet kleiner Ernte Überschüsse an Mostobst entstehen, deren Verwertung ein Eingreifen der Alkoholverwaltung erfordert. Dank den neu oder verstärkt in Ertrag
kommenden Intensivkulturen darf trotz rückläufiger Produktion im Feldobstbau auf eine reichliche Tafelobstversorgung gezählt werden.

Bei den Kirschen besteht, günstige Witterungsbedingungen vorausgesetzt, Aussicht auf eine gute Ernte. Angesichts des zu erwartenden Bedarfes an Kirschen für den Frischkonsum und die Verarbeitung werden sich Massnahmen zur Förderung der brennlosen Verwertung nur aufdrängen, wenn der Absatz durch eine witterungsbedingte Zusammenballung oder Qualitätsbeeinträchtigung der Ernte erheblich erschwert wird.

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Im Gegensatz zum Vorjahr ist nicht damit zu rechnen, dass die Alkoholverwaltung bei der Verwertung der Zwetschgenernte 1966 wird eingreifen müssen. Indessen ist auch bei dieser Frucht eine zuverlässige Beurteilung der Ernteund Verwertungsverhältnisse erst in einem späteren Zeitpunkt möglich.

Einen wesentlichen Anteil der Aufwendungen für die Verwertung der Kernobst-, der Kirschen- und allenfalls der Zwetschgenernte werden weiterhin die Massnahmen der Alkoholverwaltung für die Förderung des Absatzes von Obst und Obstprodukten beanspruchen. In der Regel ist es sinnvoller und wirtschaftlicher, den Konsum durch Aufklärung und Werbung zu heben als Überschüsse zu verwerten. Unter den Vorkehren, die geeignet sind, zusätzliche Absatzmöglichkeiten zu erschliessen, kommt der Abgabe verbilligten Obstes an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung besondere Bedeutung zu. Diese Aktionen dienen gleichzeitig der Volksgesundheit, was durchaus im Sinne des Verfassungsartikels 32bls und von Artikel 24 des Alkoholgesetzes liegt. Ähnlich verhält es sich mit der bereits weit verbreiteten Abgabe von Äpfeln als Zwischenverpflegung in den Schulen. Im Bemühen, dem Entstehen von Obstüberschüssen entgegenzuwirken, nehmen ferner die Massnahmen zur Ausweitung des Verbrauches von Früchten und Obstprodukten im Rahmen der Selbstversorgung bäuerlicher und nichtbäuerlicher Produzenten einen wichtigen Platz ein. Sollen die Anstrengungen für einen bessern Absatz einen guten und dauernden Erfolg haben, so dürfen sie nicht auf Jahre mit Überschüssen beschränkt bleiben. Eine gewisse Kontinuität ist unerlässlich.

Die Vorräte an Obstsaftkonzentraten, die mit Risikogarantien der Alkoholverwaltung in früheren Jahren erzeugt worden waren, sind nahezu liquidiert. Der Aufwand für die in der Regel sehr hohe Beiträge der Alkoholverwaltung erfordernde Verwertung von Obstsaftkonzentraten im Geschäftsjahr 1966/67 hängt somit vom Umfang der Neuproduktion im Herbst 1966 sowie von den dannzumal auf dem Weltmarkt realisierbaren Preisen ab.

Wegen der Ungewissheit hinsichtlich der Emteerträge sowie der Verwertungs- und Absatzmöglichkeiten können zum voraus keine verbindlichen Angaben über die Aufwendungen für die Verwertung der diesjährigen Ernten und den Absatz von Obstprodukten gemacht werden. Für die zur Förderung der brennlosen Obstverwertung
zu ergreifenden Massnahmen setzen wir darum entsprechend dem Voranschlag für das Jahr 1965/66 einen Aufwand ein von 8 000 000 Franken Umstellung des Obstbaues Die Umstellung des Obstbaues im Sinne einer Rationalisierung und einer besseren Anpassung der Obstproduktion an die Absatzverhältnisse ist von unveränderter Dringlichkeit. Die nach Artikel 24 des Alkoholgesetzes vom Bund in Verbindung mit den Kantonen für die Umstellung des Obstbaues unternommenen Anstrengungen sind darum weiterzuführen. Zwar hat der Strukturwandel im schweizerischen Obstbau, gefördert durch die Mechanisierung und Rationalisierung in der Landwirtschaft, in jüngster Zeit grosse Fortschritte gemacht. Er ist vor allem in der deutlichen Verlagerung des Tafelobstbaues nach klimatisch

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bevorzugten Lagen und in geeignete Betriebe erkennbar. Einen guten Einblick in diese Änderungen geben die im Zusammenhang mit der Eidgenössischen Betriebszählung 1965 durchgeführten Erhebungen über die obstbaulichen Intensivkulturen. Aus ihnen geht aber auch hervor, dass die aus solchen Anlagen zu erwartenden Erträge schon in naher Zukunft den Bedarf des Marktes an Tafeläpfeln bester Qualität weitgehend, wenn nicht vollständig zu decken vermögen.

Das Erstellen weiterer Tafelobstanlagen kann deshalb mit Rücksicht auf die Absatzmöglichkeiten nur verantwortet werden, wenn die Rückbildung der Tafelobstproduktion im Feldobstbau fortschreitet. Dabei ist das Schwergewicht auf eine noch bessere Anpassung des Sortiments an die Anforderungen von Handel und Konsumenten, namentlich auch hinsichtlich des Zeitpunktes der Genussreife, zu legen. Vor einer weiteren einseitigen Produktionssteigerung, wie sie sich bei der Sorte Golden Delicious besonders augenfällig abzeichnet, muss indessen gewarnt werden.

Beim Mostobst werden sich die fortschreitende Sanierung der Baumbestände und der Rückgang des Streuobstbaues zunehmend auf die Rohstoffversorgung der Obstverwertungsbetriebe auswirken. Dem Aufbau einer rationellen, in Menge und Qualität auf die Bedürfnisse der Verwertung abgestimmten Mostobstproduktion an Stelle des für die Landwirtschaft untragbar gewordenen Streuobstbaues wird deshalb in nächster Zeit vermehrte Bedeutung zukommen. Zwar obliegt es vor allem dem Mostereigewerbe, selbst für eine ausreichende Rohstoffbasis zu sorgen. Indessen sind die Alkoholverwaltung und die kantonalen Zentralstellen für Obstbau in der Lage, solche Anstrengungen im Rahmen der für die Umstellung des Obstbaues vorgesehenen Massnahmen wirksam zu unterstützen. Es handelt sich hierbei vorab um die Aufklärung und Beratung der Produzenten, um Beihilfen für Versuchs- und Demonstrationsanlagen sowie um die Vermittlung der unerlässlichen Fachkenntnisse. Ferner erleichtern Beiträge für das Entfernen der Altbestände den Aufbau von Neuanlagen.

Für die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues, welche den vorgesehenen vermehrten Einsatz im Mostobstbau einschliessen, sowie für die Finanzierung der Arbeiten zur Züchtung und Prüfung von Kernobstsorten wird wie im Vorjahr ein Betrag eingesetzt von 2 500 000 Franken

H. Einnahmen

Franjcea

Verkauf gebrannter Wasser 90379 000 Sprit zum Trinkverbrauch 33 220 000 Kernobstbranntwein 31 200 000 Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Riech- und Schönheitsmittel 17 200 000 Denaturierter Sekundasprit 2 856 000 Industriesprit 5 870 000 Denaturier- und Zusatzstoffe 33 000 Preisdifferenzen zur Vormerkung Übertrag 90379000

610 Franken

Übertrag 90379000 Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen

67 910 000

Steuern auf Spezialitätenbranntwein Abgaben auf Kernobstbranntwein Monopolgebühren an der Grenze Monopolgebühren im Inland Bewilligungen für den Grosshandel

9 000 00p 3 800 000 55 000 000 50 000 60 000

Miet- und Pachtzinseinnahmen Zinseinnahmen und übrige Einnahmen

84 000 3 600 000

Zinseinnahmen Übrige Einnahmen

!

3 600 000 zur Vormerkung Total Einnahmen 161973 000 Bemerkungen

Verkauf gebrannter Wasser

Der Verkauf gebrannter Wasser kann nur geschätzt werden. Als Grundlage dazu dienen die gegenwärtigen Verkaufszahlen. Im Geschäftsjahr 1964/65 sowie im zweiten Semester 1965 hat die Alkoholverwaltung folgende Mengen abgesetzt : Spritsorte

Sprit zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwein . . .

..

..

. .

Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Riech- und Schönheitsmittel Denaturierter Sekundasprit Industriesprit .

.

Zusammen

Geschäftsjahr 1964/65

Vom I.Juli bis 31. Dez. 1965

hl 100 Prozent 22814

hl 100 Prozent 12643

25109

12398

33933 42324 71756 195936

17960 21220 38459 102 680

Der gesamte Verkauf an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1966/67 wird, gemäss nachstehenden Einzelheiten, auf 202000 hl 100% veranschlagt: Sprit zum Trinkverbrauch Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preise gemäss Beschluss vom 10. August 1965): Franken Extrafeinsprit 2 800 hl 100% zu 1341 Franken = 3755000 Feinsprit 22 700 hl 100% zu 1298 Franken = 29 465 000 25 500 hl 100%

33 220 000

Kernobstbranntwein

Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preis gemäss Beschluss vom 10. August 1965):

Franken

24 000 hl 100% zu 1300 Franken = 31 200 000

611 Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Riech- und Schönheitsmittel Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preise gemäss Beschluss vom 24.

Februar 1959): Für Krankenanstalten : Franken Feinsprit 530 hl 100% zu 388 Franken = 205600 Alkohol absolutus 70 hl 100 % zu 412 Franken = 28 800 Für andere Bezüger : Extrafeinsprit Feinsprit Alkohol absolutus

650 hl 100 % zu 514 Franken = 334 100 26 250 hl 100% zu 472 Franken = 12 390 000 8 500 hl 100% zu 499 Franken = 4 241 500 36 000 hl 100%

17200000

Denaturierter Sekundasprit Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preis gemäss Beschluss vom S.Dezember 1961): Franken 42 000 hl 100% zu 68 Franken = 2 856 000 Industriesprit Wir rechnen mit einem Verkauf von (Preise gemäss Beschluss vom 8.Dezember 1961): Franken Feinsprit 58 500 hl 100% zu 76 Franken = 4 446 000 Alkohol absolutus 16000hllOO%zu 89 Franken = l 424 000

74 500 hl 100%

5 870 000

Denaturier- und Zusatzstoffe Wir rechnen mit einem Verkauf von 300 q zu 110 Franken

3 3 000

Preisdifferenzen Bei unrechtmässiger Verwendung von Sprit wird die Preisdifferenz nachgefordert. Betrag zur Vormerkung -. - Franken Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen Steuern auf Spezialitätenbranntwein Der Ertrag an Spezialitätensteuern ist abhangig von der jeweiligen Obstund Weinernte. Im Geschäftsjahr 1964/65 sind für Spezialitätenbranntweine Steuerrechnungen im Betrage von 7685592.- Franken und vom I.Juli bis 3I.Dezember 1965 3828087.50 Franken ausgestellt worden. Unter Annahme einer mittleren Steinobst- und Weinernte und einer steuerpflichtigen Menge von

612 1200000 Litern 100% Spezialitätenbranntwein zu dem seit 25. September 1965 erhöhten Steuersatz von 7.50 Franken je Liter 100 % ergibt sich für 1966/67 eine Einnahme von 9 000 000 Franken Abgaben auf Kernobstbranntwein Auch die Höhe der Abgaben auf Kernobstbranntwein wird durch den Umfang der Ernte und ihrer Verwertung beeinflusst. Im letzten Geschäftsjahr sind an Steuerrechnungen für Kernobstbranntwein im Betrage von 3524932.20 Franken ausgestellt worden. Vom I.Juli bis 3I.Dezember 1965 waren es 1725077.85 Franken. Wir rechnen für 1966/67 mit annähernd 450000 Litern 100%, was zu dem seit 25. September 1965 auf 8.50 Franken je Liter 100% erhöhten Abgabesatz eine Einnahme ergibt von rund 3 800 000 Franken Monopolgebühren an der Grenze Im letzten Geschäftsjahr sind an der Grenze an Monopolgebühren 46986129.20 Franken und in der Zeit vom I.Juli bis 31.Dezember 1965 31289556.30 Franken erhoben worden. Da die weitere Entwicklung der Einfuhr monopolgebührpflichtiger Waren nicht vorauszusehen ist, setzen wir für 1966/67, unter Berücksichtigung der neuen Ansätze, eine Einnahme ein von 55 000 000 Franken Monopolgebühren im Inland Im letzten Geschäftsjahr sind an Monopolgebühren im Inland 53535.50 Franken eingegangen. Vom I.Juli bis 31.Dezember 1965 waren es 29413.80 Franken. Wir stellen für 1966/67 eine Einnahme ein von ..

50 000 Franken Bewilligungen für den Grosshandel Wir rechnen für das Geschäftsjahr 1966/67 mit 600 Bewilligungen für den Grosshandel mit gebrannten Wassern, was einen Ertrag ergibt von 60 000 Franken Miet- und Pachtzinseinnahmen Auf Grund der bestehenden Miet- und Pachtverträge sind für das Geschäftsjahr 1966/67 Miet- und Pachtzinseinnahmen von . . . . 84 000 Franken zu erwarten.

Zinseinnahmen Im Geschäftsjahr 1964/65 betrugen die Zinseinnahmen 2 925 000 Franken. Für das Geschäftsjahr 1966/67 rechnen wir mit Zinseinnahmen von 3 600 000 Franken, nämlich: Zins aus Guthaben beim Eidgenössischen Kassen- und Rechnungswesen l 500 000 Franken Zins aus diversen Obligationen 2 100 000 Franken Zusammen

3 600 000 Franken

613 III. Abschluss Die mutmasslichen Gesamteinnahmen betragen 161 973 000 Franken Die mutmasslichen Gesamtausgaben betragen 70 991 000 Franken Daraus ergibt sich ein mutmasshcher Überschuss der Einnahmen von 90 982 000 Franken Wir ersuchen Sie, dem von uns aufgestellten Voranschlag für 1966/67 (S.615 und 616 hiernach) durch Annahme unseres Beschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Die verfassungsmässige Grundlage der Vorlage bildet Artikel 32Ws der Bundesverfassung.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 5. April 1966.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident : Schaffner

Der Bundeskanzler : Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1966 bis 30. Juni 1967 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 5. April 1966, beschliesst: Einziger Artikel Der vom Bundesrat vorgelegte Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1966 bis 30.Juni 1967 abschliessend mit 161973000 Franken Einnahmen und 70991000 Franken Ausgaben wird genehmigt.

8900

Voranschlag fiber den Betrieb der Alkoholverwaltung fur die Zeit vom 1. Juli 1966 bis 30. Juni 1967 Rechnung l.Juli 1964 bis 30-Juni 1965

Voranschlag l.Juli 1965 bis 30. Juni 1966

Franken

Franken

23957707.60 18635556.45 5169128.85 153022.30 5952285.40 5 101 348 . 80 850936.60 7918269.85 387520.50 14851.90 1559928.20 2224607.70 469610.60 18259.65 471 384.40 151 573.35 310283.60 744416.10 1 369449.85

18 820 000 Beschaffung gebrannter Wasser

196384.-- 18792831.20 5531562.55 1330998.90

230000 18 000 000 8 000 000 2500000

63 483 655.50

62 833 000

11 725000 6 975 000 120000 6037000 5 291 000 746 000 9476000 405000 20000 1 605 000 2350000 527000 25000 1 474 000 170000 240 000 930 000 1 500 000

I. Ausgaben

Voranscttlag l.Juli 1966 bis 30. Juni 1967 Franken

21 460 000 11570000 Sprit 9 840 000 Kernobstbranntwein 50000 Denaturier- und Zusatzstoffe Personal 6 535 000 5812000 Personalbeziige Personalf ursorge 723 000 10496000 Allgemeine Ausgaben Ersatz von Auslagen 420 000 Beratungen und Gutachten 20000 Vergiitungen an die Brennereiaufsichtstellen 1 800 000 Vergiitung an die Zollverwaltung 2 750 000 554000 Verwaltungsausgaben Gebaudeversicherungen 21000 Liegenschaften und Einrichtungen 1 731 000 Hausdienst, Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser 170 000 250000 Betriebsausgaben Frachten beim Verkauf 930 000 Ruckvergiitungen von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgcf iihrtcn alkoholhaltigen 1 500 000 Erzeugnissen Ankauf von Brennapparaten 350000 Forderung der Kartoffelverwertung 22000000 Forderung der Obstverwertung 8 000 000 Umstellung des Obstbaues 2500000 70991000

615

Voranschlag l.Jull 1965 bis 30.Juni 1966 6

76274938 75 25117 790 -- 26362011 90 16223 723 30 2892406 60 5 643 670 95 34662 70 673 30 58786987 95

71 531 000 24 765 000 23 625 000 14558 800 2 924 000 5 622 500 35 700

II. Einnahmen

Franken

56 110 000

11730958 85 9 050 000 46 986 129 20 47 000 000 69899.90 60000 71 918 90 80000 3210764 95 2 925 000 2 787 248 30 2 925 000 423 516 65 138344610.55 130646000

Voranschlag 1. Juli 1966 bis 30.Juni 1967 Franken

Verkauf gebrannter Wasser 90 379 000 Sprit zum Trinkverbvauch . . .

.

...

.

33 220 000 Kernobstbranntwein 31 200 000 Sprit zur Herstellung pharnaazeutischer Erzeugnisse, Riech- und Schonheitsmittel . . .

17200000 Denaturierter Sekundasprit 2 856 000 5 870 000 Industriesprit Denaturier- und Zusatzstoffe 33000 Preisdifferenzen .

...

..

..

...

Steucrn, Abgaben, Monopolgebuhren und Bewilligungen . . . .

67 910 000 Steuern auf Spezialitatenbranntwein, Abgaben fur den Selbstvarkauf von Kernobstbrannt12 850 000 wein, Monopolgebuhren im Inland . . .

55 000 000 Monopolgebuhren an der Grenze Bewilligungsgebuhren 60000 Miet- undPachtzinseinnahmen 84000 Zinseinnahmen und iibrige Einnahmen . .

3 600 000 Zinseinnahmen 3 600 000 Obrige Einnahmen ..

161973 000

111. Abschluss 138344610.55 130646000 Summe der mutmasslichen Einnahmen 63 483 655.50 62 833 000 Summe der mutmasslichen Ausgaben 74860955.05 67813000 Einnahmenuberschuss

161973000 70 991 000 90982000

616

Rechnung 1. Juli 1964 bis 30-Juni 1965 Franken

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1.Juli 1966 bis 30. Juni 196 (Vom 5 April 1966)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1966

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

9460

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.04.1966

Date Data Seite

601-616

Page Pagina Ref. No

10 043 242

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