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9464 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1965 (Vom 13. April 1966)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen den Geschäftsbericht der Schweizerischen Verrechnungsstelle mit der ihm beigegebenen Jahresrechnung für das Jahr 1965 zu unterbreiten.

Der Umfang des gebundenen Zahlungsverkehrs mit dem Ausland hat im Berichtsjahr keine grundlegenden Änderungen erfahren. Die Importe aus den acht Ländern, mit welchen die Schweiz im gebundenen Zahlungsverkehr steht (Bulgarien, Deutsche Demokratische Republik, Jugoslawien, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, Ungarn und die Vereinigte Arabische Republik), betrugen 1965 367 Millionen Franken oder 2,3 Prozent der Gesamteinfuhr in die Schweiz (1964 348 Millionen Franken oder 2,2 Prozent). Die Ausfuhr nach diesen Ländern belief sich auf 446 Millionen Franken oder 3,5 Prozent der gesamten Exporte (1964 395 Millionen Franken oder 3,4 Prozent).

Gestützt auf denBundesbeschluss vom 17. Februar 1964 (AS 1964,199) über die Gewahrung einer Finanzhilfe an die Türkei im Zusammenhang mit dem Fünfjahresplan dieses Landes (1963-1967) ist die Verrechnungsstelle - trotzdem der gebundene Zahlungsverkehr mit diesem Land aufgehoben worden ist - durch Bundesratsbeschluss vom 26. Februar 1965 (AS 1965, 209) mit der technischen Durchführung der entsprechenden Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Türkischen Republik beauftragt worden, soweit es sich um die Gewährung von Krediten handelt, die an die schweizerische Lieferung von Investitionsgütern und andere schweizerische Dienstleistungen zugunsten dieses Landes gebunden sind. Zur Deckung ihrer Spesen kann die Verrechnungsstelle eine Gebühr von l Promille auf allen im Rahmen der erwähnten bilateralen Abkommen ausgeführten Zahlungen erheben.

Der Personalbestand der Verrechnungsstelle erfuhr im Verlaufe des Berichtsjahres eine Reduktion von 32 auf 31 Angestellte.

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Wie üblich sind die für das abgebaute Personal zu erbringenden Sonderleistungen in Form von Rückerstattungen an die eidgenössische Versicherungskasse über die laufende Rechnung beglichen worden, soweit es die disponiblen Mittel erlaubten. Die zusätzlich benötigten Mittel gingen zulasten der Rückstellungfür den Personalabbau. Die Jahresrechnung ist von der eidgenössischen Finanzkontrolle geprüft und in Ordnung befunden worden.

Wir beantragen Ihnen, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung für 1965 gemäss beiliegendem Beschlussesentwurf zu genehmigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 13. April 1966.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Schaffner

Der Bundeskanzler: Ch.Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1965

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Geschäftsbericht und die Rechnung der Verrechnungsstelle für das Jahr 1965 sowie in den Bericht und Antrag des Bundesrates vom 13. April 1966, beschliesst: Einziger Artikel Der Geschäftsbericht und die Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1965 werden genehmigt.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1965 (Vom 13. April 1966)

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1966

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9464

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21.04.1966

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638-640

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