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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee (Postulat Baudère und Motion Weisskopf) (Vom 13. Mai 1966)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Am 2. Dezember 1964 hat der Nationalrat das ursprünglich als Motion eingereichte Postulat des Herrn Nationalrat Baudère angenommen, das den Bundesrat einlädt zu prüfen, ob nicht so bald als möglich den eidgenössischen Räten ein Gesamtprogramm für die in den nächsten 15 Jahren zu schaffenden Waffenplätze vorzulegen sei, in welchem auch die im Studium oder in Ausführung begriffenen Projekte zu erwähnen wären. Ebenso haben der Nationalrat am S.Dezember 1964 und der Ständerat am 9.März 1965 einer Motion des Herrn Nationalrat Weisskopf zugestimmt, mit der über die künftige Verwendung des Artillerie-Waffenplatzes Sitten ein Bericht verlangt wird.

Wir halten es für zweckmässig, diesem Postulat und der Motion in einem gemeinsamen Bericht zu entsprechen, da in beiden Fällen Auskunft über das Problem der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee zu erteilen ist. Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich einerseits mit der allgemeinen Planung der Waffenplätze und andererseits mit dem Sonderproblem des ArtillerieWaffenplatzes Sitten.

Auf die gelegentlich in der Öffentlichkeit aufgeworfene Frage der Benützung von Schiess- und Übungsplätzen im Ausland wird nicht eingetreten. Die Ausbildung der Armee muss grundsätzlich und solange dies überhaupt möglich ist, im eigenen Lande sichergestellt werden.

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A. Die Gesamtplanung für die Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee 1. Allgemeines Die Entwicklung auf dem Gebiet des Landerwerbes und der militärischen Bauten veranlasste die zuständigen Stellen der Armee, schon im Jahre 1961/62 eine Gesamtplanungfür die Bedürfnisse an Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen aufzustellen. Die nachfolgenden Ausführungen (Ziff. 2-5) erläutern den heutigen Stand dieser Gesamtplanung, aufgeteilt nach Waffenplätzen, Schiessplätzen, Tankbahnen und Truppenlagern. Gewisse Bedürfnisse und Absichten sind dabei nur in grossen Zügen dargestellt, da ihre Verwirklichung von verschiedenen Faktoren abhängt, die von uns nicht beeinflusst werden können. Die Planung umfasst den Zeitraum bis zum Jahre 1975. Die notwendigen Ausgaben für Landerwerbe und Bauten sind in die auf dem gleichen Zeitraum basierende langfristige finanzielle Planung für Militärausgaben eingeordnet. Eine Ausdehnung der Planung auf 15 Jahre, also bis über 1980 hinaus, ist mit Rücksicht auf die Abstimmung auf andere Programme und weil eine derart lange Zeit auf dem Gebiet der Bauten und des Landerwerbes kaum zuverlässig überblickt werden kann, nicht angezeigt. Hingegen werden die Pläne periodisch neu überprüft und etwa ab 1970 die Zeitspanne bis 1980 umfassen.

2. Waffenplatee a. Allgemeines Die Erfahrungen der letzten Jahre haben zur Feststellung geführt, dass das Bestehen eines Waffenplatzes nur dann gesichert ist, wenn auch ein der Unterkunftskapazität entsprechendes Übungsgelände, sei es durch Kauf oder langfristige Verträge, sichergestellt ist. Der Umfang des notwendigen Übungsgeländes hängt einerseits ab von der Art der auszubildenden Truppe und anderseits von der Bodengestaltung sowie den Ausnützungsmöglichkeiten des vorhandenen Übungsgeländes, wobei gegenüber zivilen Überbauungen eine sogenannte Pufferzone notwendig ist.

Angesichts dieser Vielgestalt der Anforderungen ist es nicht möglich, den Bedarf an Übungsgelände für jeden einzelnen Waffenplatz genau anzugeben.

Vielmehr muss das zur Verfügung stehende Gelände von Fall zu Fall auf seine Eignung geprüft werden, worauf seine Ausdehnung festgelegt werden kann.

b. Jst-Zustand Die meisten Waffenplätze liegen innerhalb oder im Einzugsgebiet von Städten und grösseren Ortschaften. Infolge der sprunghaften Entwicklung im zivilen Bauwesen entstanden durch
die enge Berührung der militärischen und zivilen Interessen fast auf allen Waffenplätzen gróssere oder kleinere Reibungsflächen. Bedroht ist dabei vor allem das Übungsgelände auf dem Waffenplatz

746 selbst, wodurch die Truppe gezwungen wird, ihre Ausbildungsarbeit an Ort und Stelle mehr und mehr einzuschränken und für gewisse Übungen weiter abgelegene Gebiete aufzusuchen. Dies bringt nicht nur vermehrte Umtriebe mit sich, sondern hat auch einen meist bedeutenden Zeitverlust zur Folge. Im weiteren ist festzustellen, dass mehrere unserer Kasernen vor der Jahrhundertwende gebaut wurden. Ihre Einrichtungen sind deshalb vielfach veraltet und vermögen den Anforderungen der modernen Hygiene nicht mehr zu genügen. Umgekehrt sind mit der Entwicklung neuer Waffen und Geräte sowie der Modernisierung und Technisierung der Ausbildung die Anforderungen, die an einen Waffenplatz gestellt werden müssen, stark gestiegen. Vor allem betrifft dies die eigentlichen Ausbildungsanlagen wie - Theorie- und Modellräume - Anlagen für den Motorwagendienst - Anlagen für die Schiessausbildung - Anlagen für die Panzerabwehr-Ausbildung - Ortskampfanlagen usw.

- Mehrzweckhallen für die Ausbildung und körperliche Ertüchtigung.

Diesen zusätzlichen Bedürfnissen genügt ein grosser Teil unserer Waffenplätze nicht mehr, was zur Folge hat, dass zwischen der Belegungsmöglichkeit einer Kaserne gemäss ihrer Bettenzahl und den zur Verfügung stehenden Ausbildungsanlagen ein Missverhältnis entstanden ist, das sich darin äussert, dass entweder die Truppe durch die Benützung weit abgelegener Übungsplätze erhebliche Umtriebe und Zeitverlust in Kauf nehmen muss, oder dass die Unterkunftsmöglichkeiten einer Kaserne nicht voll ausgenützt werden können und Teile einer Schule anderswo stationiert werden müssen. Auf den Waffenplätzen Winterthur, La Planche/Freiburg und Basel hat diese Entwicklung zur «Erstikkung» der Ausbildungsmöglichkeiten geführt. Diese Waffenplätze sind militärisch ungenügend geworden und müssen aufgegeben werden.

Mit der Truppenordnung 61 wurden die Motorisierten Infanterie-Regimenter der Mechanisierten Divisionen neu geschaffen. Die Rekruten dieser Truppe müssen in besonderen Rekrutenschulen ausgebildet werden. Im Sinne einer Übergangslösung wurden diese Schulen auf dem Waffenplatz Bière stationiert. Ferner wurden mit der Truppenordnung 61 auch eigentliche GebirgsInfanterie-Schulen gebildet. Die Rekruten der Gebirgsdivision 10 mussten bis Ende 1965 noch auf dem Waffenplatz Lausanne ausgebildet werden, der jedoch den
Anforderungen für die Ausbildung von Gebirgstruppen nicht entspricht.

Deshalb wurde den Gebirgsinfanterie-Rekrutenschulen dieser Division ab 1966 als neuer Waffenplatz St-Maurice/Savatan zugewiesen, wo die Truppe von allem Anfang an in den Gebirgsdienst eingeführt werden kann. Diese Lösung hat provisorischen Charakter, da die Festungstruppen, welche dort an ihren ortsgebundenen Waffen ausgebildet werden müssen, allzugrosse Einschränkungen erleiden.

c. Der heutige Bedarf an

Waffenplätzen

Auf Grund der dargelegten Verhältnisse lässt sich der Bedarf an Waffenplätzen wie folgt umschreiben:

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aa. Neue Waffenplätze als Ersatz für unbrauchbar gewordene Anlagen und für neu geschaffene Truppen: - l Waffenplatz im Mittelland (Drognens) zur Aufnahme von zwei parallel laufenden Rekrutenschulen für Truppen der Feldarmeekorps l, 2 und 4; - l Waffenplatz im Gebirge zur Aufnahme der Gebirgs-Infanterie-Rekrutenschulen der Gebirgsdivision 10 bb. Waffenplätze, die durch die Schweizerische Eidgenossenschaft den heutigen Bedürfnissen angepasst werden müssen: - Andermatt (Gebirgs-Infanterie) zusätzlicher Landerwerb, Ausbau der Ausbildungsanlagen und Sanierung der Unterkunft für eine Gebirgsinfanterie-Rekrutenschule.

- Bière

(Mot. Infanterie/Artillerie) Gesamtsanierung und Erweiterung von Stellungsräumen in Anpassung an die erhöhten Geschützbestände der Batterien (Landerwerb im Gange).

- Brugg

(Genie) Ausbau der Schiessanlage im Krahtal (in Ausführung) und Erwerb eines Baumaschinenübungsplatzes.

- Bülach - Kloten

(Übermittlung) Erweiterung der Unterkunft und der Ausbildungs-Anlagen für die Übermittlungstruppen sowie Bau einer Piste für die Panzertruppen der Mechanisierten Division 11 (WK-Trp.).

(Infanterie) Erweiterung der Kasernenanlagen.

(Radar) Erweiterung der Ausbildungsanlagen und Sanierung der Unterkunft.

- Colombier - Dübendorf - Emmen

(Fliegerabwehr) Erweiterung der Unterkunft und der Ausbildungsanlagen.

- Monte Ceneri

(Artillerie) Erweiterung der Unterkunft und Verbesserung der Ausbildungsanlagen.

- Payerne

(Flugwesen und Fliegerabwehr) Erweiterung der Ausbildungsanlagen (u. a. Werkstätten und Schiessanlagen).

- Sitten

(Artillerie) Erweiterung der Ausbildungsanlagen und Landerwerb für Übungsgelände (im Gange) und Stellungsräume.

- St. Gallen

(Infanterie) Erweiterung des bundeseigenen Geländes Breitfeld zur Erweiterung der Ausbildungsanlagen und Schaffung einer «Pufferzone» gegenüber der zivilen Überbauung (im Gange).

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- St.Luzisteig

- St-Maurice - Thun

- Wangen a. A.

(Infanterie/Schiessschule) Erwerb des bisherigen Übungs- und Schiessgeländes (im Gange) sowie Ausbau der Ausbildungsanlagen.

(Festung) Erweiterung des Übungsgeländes.

Renovation der alten Hauptkaserne und deren Nebengebäude (in Ausführung) ; Bau eines Gebäudes für die Panzer- und Geschützmechaniker-Ausbildung; Bau von Ausbildungsanlagen und Strassenbauten auf dem bundeseigenen Übungsgelände.

(Infanterie-Motf. später Luftschutz) Erwerb von Übungsgelände und Bau von Ausbildungsanlagen.

Im weitern müssen angepasst werden : - Bern Renovation der Kaserne durch den Kanton (in Ausführung).

- Luzern Anpassung der Waffenplatzanlagen und der Unterkunft (durch den Kanton und die Stadt Luzsrc).

cc. Neue Kasernen (auf bestehenden Waffenplätzen), die wegen dem Ungenügen der bestehenden Anlagen notwendig werden: - Bremgarten (Genie) Ersatz für die bestehende, über 400 Jahre alte Gemeindeunterkunft, die den hygienischen Anforderungen und den Beständen nicht genügt und aufgegeben werden muss (bereits im Bau).

- St. Gallen «Burentobel» (Infanterie) Ersatz für die in der Stadt gelegene alte Kaserne «Kreuzbleiche».

- Wangen a. A.

(Luftschutz) Ersatz für die jahrhundertalte Gemeindeunterkunft, die den hygienischen Anforderungen und den Beständen der Luftschutz-Rekrutenschulen nicht genügt.

An kantonalen Projekten fallen unter diese Gruppe: - Zürich (Infanterie) wegen der Verlegung des Waffenplatzes aus dem Stadtzentrum in das Reppischtal; - Aarau

- Yverdon

(Infanterie) wegen der Verlegung der InfanterieKaserne aus dem Stadtzentrum in das Übungsgelände in die «Gehren»;

(Infanterie) wegen der Verlegung des Waffenplatzes aus dem Stadtzentrum in das neue Übungsgelände auf dem Chamblon.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass nach der vorliegenden Gesamtplanung insgesamt benötigt werden :

749 2 neue Waffenplätze (Drognens und der Waffenplatz für die Gebirgsinfanterie-Rekrutenschulen der Gebirgsdivision 10).

6 neue Kasernen (auf bestehenden Waffenplätzen) wovon 3 eidgenössische (Bremgarten, St. Gallen und Wangen a. A.) und 3 kantonale (Aarau/Infanterie, Yverdon und Zürich).

Zu erweitern bzw. zu sanieren sind 17 Waffenplätze, sei es um ihre hygienischen Bedingungen zu verbessern (Monte Ceneri, Thun, Bern), oder der schon bisher dort stationierten Truppe vermehrte Unterkünfte und bessere Ausbildungsanlagen zu schaffen (Bière, Brugg, Bülach/KIoten, Colombier, Dübendorf, Emmen, Payerne, Sitten, St. Luzisteig, Thun, St-Maurice, Luzern) oder die Voraussetzungen für die Stationierung von Rekrutenschulen einer ändern Waffengattung zu schaffen (Andermatt, Wangen a. A.).

Anderseits müssen aufgehoben werden: - der Waffenplatz Winterthur wegen ungenügenden Ausbildungsmöglichkeiten und Übungsgelände im Räume Winterthur; - der Waffenplatz Basel wegen ungenügenden Ausbildungsmöglichkeiten; - die Kaserne La Planche/Freiburg, deren Zustand die nötige Sanierung nicht rechtfertigt; (ungenügende Ausbildungsmöglichkeiten); - die Gemeindeunterkünfte Bremgarten/AG und Wangen a. A., deren Zustand und Platzverhältnisse die Unterbringung von RS nicht mehr zulassen.

d. Die Belegung der Waffenplätze Ausschlaggebend für die Zuweisung der Waffenplätze an die verschiedenen Waffengattungen sind das Gelände und die Ausbildungsmöglichkeiten sowie die vorhandenen Einrichtungen und Installationen. Die kurze Ausbildungszeit lässt hier keinen Kompromiss zu. Verlegungen von Rekrutenschulen, wie z. B. der neu geschaffenen Gebkgsinfanterie-Rekrutenschulen vom «Stadt-Waffenplatz» Lausanne ins Gebirge, sind Notwendigkeiten, welchen sich andere Interessen unterzuordnen haben. Mit der vorliegenden Gesamtplanung für die Waffenplätze werden Verschiebungen von Waffengattungen auf diejenigen Fälle beschränkt, bei welchen aus ausbildungstechnischen und organisatorischen Gründen keine andere Wahl bleibt.

Die neue Belegungskonzeption kann wie folgt umschrieben werden: Infanterie - Gebirgsinfanterie-Schulen der Gebirgsdivision 10: bis 31.Dezember 1965 Lausanne; ab I.Januar 1966 St-Maurice/Savatan, später auf dem neu zu schaffenden Waffenplatz.

- Infanterie-Motorfahrer-Schulen: bisher in Wangen a.A.; neu in Drognens (nach
Fertigstellung der Kaserne).

Mechanisierte und Leichte Truppen (MLT) - Schulen der Panzertruppen : bleiben in Thun, werden jedoch in der Verlegung mehrere Wochen auf dem Waffenplatz Bure (Ajoie) ausgebildet, sobald dieser bezugsbereit ist.

Bundesblatt. HS.Jahrg. Bd.I.

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750 - Übrige Schulen der MLT : bisher in Aarau und Winterthur ; neu in Aarau und Drognens (nach Fertigstellung der Kaserne Drognens) je nach den Schlussfolgerungen, die diesem Bericht gegeben werden.

Sanität: Die Schulen der Sanitätstruppen haben auf den I.Januar 1966 den Waffenplatz Lausanne bereits bezogen.

Luftschutztruppen - Luftschutz-Schulen: bisher in Freiburg (La Planche); neu in Wangen a. A.

(nach Fertigstellung der neuen Kaserne).

Die Schulen aller übrigen Waffengattungen, Dienstzweige und Untergattungen behalten ihre bisherigen Waffenplätze bei.

3. Das Pferdezentrum

In der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend militärische Bauten und Waffenplätze vom 14. September 1962 (BB1 1962, II, 625) wurden die Gründe für den inzwischen getätigten Landerwerb in den Freibergen zur Schaffung eines Pferdezentrums der Armee einlässlich dargestellt.

Ausgangspunkt war die Notwendigkeit der Verlegung der Akklimatisationsstation der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt, welche an ihrem Standort im Sand bei Bern durch die Vergrösserung und intensivere Benützung des dort gelegenen Infanterie-Schiessplatzes und namentlich durch den Bau der Autobahn eine auf die Dauer untragbare Einschränkung ihrer Möglichkeiten erfahren hat. Die Voraussetzungen für eine gesunde und rationelle Akklimatisierung der Remonten - frische Luft, gute Weiden und möglichst reichliche Gelegenheit zur Bewegung in geeignetem Gelände und auf gutem Boden - sind nicht mehr gegeben.

Diese Gründe veranlassten den Landkauf in den Freibergen, wo die Bedingungen für einen günstigen Verlauf der Akklimatisation in geradezu idealer Weise erfüllt werden.

Die prekären Verhältnisse in bezug auf die Ausbildung des Train und der Kavallerie führten sodann zum bekannten, in der erwähnten Botschaft dargelegten Projekt der Schaffung eines eigentlichen Pferdezentrums in den Freibergen, das neben der Akklimatisationsstation auch einen Waffenplatz für den Train sowie die Kavallerie vorsieht und einem in der Gegend geäusserten Wunsch zu entsprechen schien.

Dieses Projekt, für dessen Realisierung die nötigen Vorbereitungsarbeiten an die Hand genommen wurden, muss auch heute noch als die an sich zweckmässigste Lösung beurteilt werden. Hingegen sind seit 1962 neue Gesichtspunkte aufgetreten, welche eine nochmalige Überprüfung als angezeigt erscheinen Hessen.

So stellen sich vor allem heute die Verhältnisse auf dem Waffenplatz Aarau, den die Kavallerie mit der Infanterie teilt, anders dar. Es war früher vorgesehen, die Infanteriekaserne aus dem Stadtzentrum in den sogenannten Schachen zu verlegen. Die dort befindlichen Einrichtungen für die Reitausbildung und das

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dazu nötige Gelände wären damit von der Infanterie belegt worden. Da trotz jahrelanger Verhandlungen der Kanton Aargau das für diese vom Standpunkt der Infanterie aus gesehen beste Lösung benötigte zusätzliche Gelände nicht erwerben konnte, mussten andere Möglichkeiten gesucht werden. Es ist jetzt vorgesehen, die neue Infanteriekaserne in der Nähe des Übungsplatzes « Gehren » im Nordwesten von Aarau zu bauen. Damit kann das Gelände im Schachen für die Kavallerie erhalten bleiben. Deren Ausbildung wird allerdings unter weniger günstigen Voraussetzungen, als sie in den Freibergen gegeben wären, vor sich gehen müssen. Die Erschwerungen, die sich vor allem aus der Lage der Kavalleriekaserne ergeben, können aber in Kauf genommen werden.

Aus diesen Gründen muss die Schaffung eines neuen Waffenplatzes für die Kavallerie heute als weniger dringlich bezeichnet werden als noch 1962. Wir sind deshalb zum Schluss gekommen, dass die Kavallerie für die heute überblickbare Zeit in Aarau bleiben soll. Damit kann auch dem stets geäusserten Wunsch der Stadt und des Kantons Aargau entsprochen werden.

Für die Trainschulen kann ebenfalls eine andere Lösung gefunden werden.

Diese Schulen werden zurzeit auf dem Waffenplatz St. Luzisteig durchgeführt.

Der gleiche Waffenplatz dient auch ändern Zwecken, so z.B. der Schulung im Nahkampf. Diese Kombination hat sich als brauchbare Lösung erwiesen. Sie erlaubt es auch, gewissen Forderungen des benachbarten Fürstentums Liechtenstein, das eine starke Zunahme der grenznahen Schiesstätigkeit befürchtet, Rechnung zu tragen. Die Trainschulen können deshalb weiterhin auf der St. Luzisteig belassen werden.

Die offensichtlichen Vorteile, welche ihre Eingliederung in ein Pferdezentrum gehabt hätte, werden durch die erwähnten Umstände und die Tatsache, dass sich die St. Luzisteig im Räume des Gebirgsarmeekorps 3 befindet, das als einziges Armeekorps noch über Trainformationen verfügen wird, mindestens zum Teil aufgewogen.

Für diese neue Lösung in bezug auf die Schulen der Kavallerie und des Train sprechen nicht zuletzt auch finanzielle Erwägungen. Während man sich für eine Akklimatisationsstation mit einfachen Laufstallungen, ein bis zwei Absonderungsställen, einer Krankenstation und allenfalls Personalwohnungen begnügen kann, müsste bei der Errichtung eines neuen Waffenplatzes mit
ungleich aufwendigeren Bauten und Einrichtungen gerechnet werden. Sie dürften wohl 20-30 Millionen Franken kosten. Da - wie dargelegt - eine absolute Notwendigkeit nicht mehr vorliegt, drängt sich vom finanziellen Standpunkt aus der Verzicht auf das Pferdezentrum auf.

Angesichts der Schwierigkeiten, denen das Militärdepartement bei der Realisierung des Pferdezentrums in den Freibergen begegnet ist, sind aus ändern Landesteilen spontane, von den Behörden unterstützte Angebote eingegangen.

So namentlich aus den Kantonen Appenzell IR und Waadt. Die Angebote sind in Prüfung, wobei sich diese aus den dargelegten Gründen auf die Beurteilung der Eignung des angebotenen Geländes für die Akklimatisierung von Remonten beschränken kann. Es scheint wenig wahrscheinlich, dass günstigere Möglichkeiten als die in den Freibergen gegebenen gefunden werden. Trotz-

752 dem soll eine in jeder Beziehung sachliche, fachkundige und gründliche Abklärung stattfinden. Der Ausbildungschef hat eine Expertenkommission damit betraut. Auf Grund des Berichtes dieser Kommission wird es möglich sein, auch in bezug auf die Akklimatisationsstation zu endgültigen Schlüssen zu kommen.

Die eidgenössischen Räte werden zu gegebener Zeit dazu Stellung zu nehmen haben.

4. Schiess- und Übungsplätze a. Allgemeines Die zunehmende Entwicklung des Tourismus, die sich unter anderem im Bau von Seilbahnen aller Art sowie von Ferienhäusern in den Alpen und Voralpen äussert, ferner die Errichtung von Hochspannungsleitungen, haben zur Folge, dass der Truppe laufend Schiessmöglichkeiten verlorengehen. Dazu werden, vor allem im Mittelland und in der Ostschweiz, die wenigen vorhandenen Schiessmöglichkeiten durch die fortschreitende Überbauung und an verschiedenen Orten durch die Intensivierung der Bodenbewirtschaftung laufend reduziert. Dies zwingt die Truppe, ihre Schiessübungen immer mehr auf die noch verfügbaren Gebiete zu konzentrieren, was sehr oft zu Klagen seitens der Grundbesitzer führt, da diese in der Bewirtschaftung stark behindert werden. Andererseits müssen der Truppe bei der Durchführung von Schiessübungen stets grössere Servitute auferlegt werden. Diese unerfreuliche Entwicklung ist schon seit einigen Jahren im Gang. Um ihr zu begegnen und die für die militärische Ausbildung unbedingt notwendigen Übungs- und Schiessmöglichkeiten sicherzustellen, wurde ein Gesamtprogramm für die Sicherstellung einer Anzahl Hauptschiessplätze, auf welchen zum Teil auch Übungen mit Panzern durchgeführt werden können und auf denen das Schwergewicht des militärischen Schiessbetriebes zu liegen hat, ausgearbeitet. Daneben wurden jene Räume festgelegt, innerhalb welchen die käufliche Sicherstellung kleinerer Schiessplätze notwendig ist.

Wir dürfen heute feststellen, dass die Verwirklichung dieses Programms erfreuliche Fortschritte macht, wenn auch da und dort die Widerstände recht erheblich sind.

Es werden dem Eidgenössischen Militärdepartement aber auch immer wieder Landangebote gemacht. Solche Angebote können unter Umständen die Planung erheblich beeinflussen, indem sie neue, nicht voraussehbare Möglichkeiten eröffnen.

Ein Problem von besonderer Tragweite ist die Schaffung der Zufahrten zu den
Schiessgebieten. Die Kosten sind in der Regel sehr bedeutend, haben diese Strassen doch einer grossen Belastung, vor allem auch in der Zeit der Schneeschmelze, standzuhalten. Sie betragen in Einzelfällen ein Mehrfaches der Kosten, die uns aus dem Landerwerb erwachsen.

Die Grosse der einzelnen zu erwerbenden Plätze richtet sich weitgehend nach folgenden Gesichtspunkten:

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- der Art der Übungen, die auf Grund der topographischen Verhältnisse (Kugelfänge, Rollgelände) möglich sind; - der Ausdehnung der nötigen Sicherheitszonen ; - dem Charakter der unmittelbaren Umgebung (z.B. Kurorte); - den Verkaufsbedingungen der betreffenden Grundbesitzer; - der Berücksichtigung kantonaler und kommunaler Begehren.

Es ist aus diesen Gründen auch hier nicht möglich, eine Richtzahl für die Minimal- und Maximalausdehnung dieser Schiessplätze anzugeben.

b. Ist-Zustand Die Truppe benützt heute die Schiessplätze in den weitaus meisten Fällen auf Grund der Bestimmungen des Artikels 33 des Bundesgesetzes über die Militärorganisation sowie gestützt auf besondere vertragliche Abmachungen zwischen Grundbesitzern und Militärdepartement.

Als Schiessplatz für Übungen im grösseren Verband steht heute das Gantrischgebiet mit zum Teil bundeseigenem Gelände zur Verfügung, welches allerdings nicht durchgehend benützt werden kann, weil eine vertragliche Sperrzeit für militärische Übungen für die Zeit von anfangs Juni bis Mitte September zugestanden werden musste. Dazu kommen in letzter Zeit schrittweise Teile von neuen Schiessplätzen, die sich nach der Gesamtplanung in Verwirklichung befinden. Die sogenannten «Vertragsgebiete» sind zum überwiegenden Teil ebenfalls wegen einer Sperrzeit zugunsten der Alpwirtschaft und des Tourismus im Sommer nicht benutzbar. Dadurch, dass nicht zuletzt wegen den Übungs- und Schiessmöglichkeiten der grösste Teil unserer Wiederholungskurse auf die Frühjahrs- und Herbstmonate konzentriert werden muss und auch die Verlegungen der Rekrutenschulen in diese Zeitperioden fallen, entstehen jeweils für Schiessund Übungsplätze ausgesprochene Bedarfsspitzen, denen die vorhandenen Plätze oft nicht voll gewachsen sind. Zudem werden, wie bereits dargelegt, gewisse Gebiete derart überlastet, dass ihre Bewirtschaftung ernsthaft gefährdet wird.

Besonders schwierig gestaltete sich bisher das Schiess- und Übungsplatzproblem für die Panzerformationen. Diese Truppen sind wegen der Schäden, die sie auf Schiess- oder Rollgelände verursachen, auf bundeseigene Plätze angewiesen. Bisher standen den Panzerformationen für ihre Schiess- und Rollübungen zur Verfügung: - der Waffenplatz Thun als Rollgelände und für Schiessen mit Einsatzlauf, sofern die Belegung durch Rekrutenschulen in der
Detailperiode dies überhaupt zulässt; - der Waffenplatz Bière als Schiess- und Rollgelände; - die Waffenplätze Kloten/Bülach, Frauenfeld und Breitfeld/St. Gallen als Rollfelder mit beschränkten Schiessmöglichkeiten für Einsatzlauf; - der bundeseigene Schiessplatz Gantrisch als Schiessgelände ohne grössere Bewegungen, und zwar unter Einhaltung einer Sperrzeit; Bundesblatt. 118. Jahrg. Bd.I.

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- das Gebiet von Hinterrhein für Schiessübungen mit Bewegung bis zum Rahmen der Panzerkompanie; - die Tankbahnen Vugelles La Mothe, Gehren bei Aarau, Blumenstein und Chur für Schiessübungen auf bewegliche Ziele (Tankbahnen s. Ziff. 5).

Dazu kommt die schrittweise Benützung der bereits im Stadium der Verwirklichung stehenden Schiessplätze.

Namentlich für die Panzertruppe ist die Lage auf dem Gebiet der Schiessund Übungsplätze heute ungenügend. Die genannten Waffenplätze können nur zu gewissen Zeiten belegt werden. Die Panzerformationen haben viele Einschränkungen in Kauf zu nehmen.

c. Der heutige Bedarf Auf Grund der langjährigen praktischen Erfahrung sowie der aus der Truppenordnung sich ergebenden Notwendigkeit wurde im Rahmen der umschriebenen Gesamtplanung folgender Bedarf an Schiess- und Übungsplätzen festgelegt: aa. Der Kauf von 5 bis 7 Hauptschiessplätzen für alle Waffen, verteilt auf die verschiedenen Landesgegenden und die sich für Scharfschiessübungen bis zum Rahmen des Bataillons bzw. der Abteilung und teilweise auch für den Einsatz von Panzern eignen.

bb. Der Kauf von je einem eigentlichen Panzer-Schiessplatz in der Ost- und in der Westschweiz.

cc. Der Kauf einer Anzahl kleinerer Schiessplätze im Bereich der Waffenplätze. Die Anzahl solcher Plätze richtet sich einerseits nach den Mögichkeiten für die Durchführung von Gefechtsschiessen gemäss Artikel 33 des Bundesgesetzes über die Militärorganisation und anderseits nach den bestehenden Kaufsmöglichkeiten.

dd. Die vertragliche Sicherung von mindestens 12 grösseren Schiessplätzen im ganzen Land, die im Frühjahr bis und mit Mai und im Herbst von Mitte September hinweg benutzt werden können und sich für kombinierte Schiessübungen in Rahmen des Bataillons bzw. der Abteilung eignen.

In dieser Aufstellung ist der Bedarf an Schiessplätzen für kombinierte Übungen mit Panzern enthalten. Für die Errechnung des Bedarfs an Schiessplätzen und als Grundlage für die spätere Zuweisung dieser Plätze an die Panzerformationen wurde je l Sektor Ost, umfassend die Panzerformationen des Feldarmeekorps 4 und zum Teil des Feldarmeekorps 2; und ein Sektor West, umfassend die übrigen Panzerformationen, einschliesslich die PanzertruppenRekrutenschulen Thun, gebildet. In jedem dieser Sektoren ist eine PanzerSchiessplatz-Gruppe vorgesehen, die jeweils von einem
Panzerregiment gleichzeitig belegt wird, wobei die Einheiten die einzelnen Plätze im Turnus benützen.

Der Bedarf an eigentlichen Rollplätzen für die Panzerformationen bis zum Rahmen der verstärkten Kompanie bzw. des Bataillons ist mit dem Hauptübungsplatz Bure (Ajoie), der im Jahre 1968 bezugsbereit sein wird, und den für

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diesen Zweck sich im Ausbau befindlichen Plätzen Thun, Kloten/Bülach und Frauenfeld gedeckt.

Die Stellungsbezüge der Artillerie gestalten sich immer schwieriger, da laufend geeignete Plätze wegen zivilen Überbauungen ausfallen. Es wird deshalb unumgänglich sein, solche Plätze ebenfalls durch Kauf oder vertragliche Regelung sicherzustellen.

d. Die einzelnen Vorhaben zur Deckung des Bedarfs -

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aa. Für den Erwerb als Hauptschiessplätze bestehen folgende Projekte: Glaubenberg Geeignet für Übungen bis zum Rahmen des Bataillons. Der Erwerb ist im Gange.

Isone Geeignet für Übungen bis zum Rahmen des Bataillons, ohne Panzer. Der Erwerb ist im Gange und provisorische Truppenlager wurden erstellt.

Petit Hongrin Geeignet für Übungen bis zum Rahmen des verstärkten Bataillons, evtl.

Regimentes, Panzereinsatz von gleichzeitig l bis 2 Kompanien. Der Erwerb ist im Gange. Der Platz ist heute bereits benutzbar, immerhin müssen die Zufahrten für mittlere Panzer noch erstellt werden.

Wichlen Diese Alp ist geeignet für Übungen bis zum Rahmen des Bataillons, Panzereinheiten bis Kompaniestärke. Der Erwerb ist im Gange.

Weitere Möglichkeiten zur Schaffung von Hauptschiessplätzen werden gegenwärtig noch überprüft.

bb. Erwerb von eigentlichen Panzerschiessplätzen: Hinterrhein (Panzerschiessplatz «Ost») Dieser Platz ist geeignet für den Einsatz einer Panzerkompanie im Rollen und Schiessen. Die Verhandlungen sind zur Hauptsache abgeschlossen und Käufe getätigt. Die Zufahrten werden im Zuge der Nationalstrasse N 13 verbessert.

Der Platz ist bereits heute für alle Panzertypen benutzbar.

Vallon de Nant (Panzerschiessplatz «West») Dieser Platz bietet Einsatzmöglichkeiten für gleichzeitig l Panzerzug. Die Aussichten für eine Realisierung sind gegenwärtig allerdings noch sehr fraglich.

cc. Der Erwerb von kleineren Übungsplätzen: Les Pradières (Val-de-Ruz) Geeignet für den Einsatz einer Kompanie. Der Platz wurde bereits im Herbst 1963 erworben und steht der Truppe heute schon zur Verfügung.

Guldental Erwerb eines Gebietes für Übungen bis zum Rahmen der verstärkten Kompanie. Verhandlungen für den Erwerb sind im Einvernehmen mit der Regierung

756 des Kantons Solothurn im Gang. Die Beanspruchung des Platzes soll den Rahmen einer Benützung gemäss Militärorganisation, Artikel 33, nicht übersteigen.

- Spittelberg (Solothurner Jura) Für Schiessübungen bis zur Kompanie. Dieser Platz wurde bereits im Laufe des Jahres 1963 erworben und ist benutzbar; er soll wenn möglich erweitert werden.

- Langnau bei Reiden Für Schiessübungen mit Infanteriewaffen bis Zugsstärke. Der Erwerb wurde getätigt, so dass der Platz bereits mit gewissen Einschränkungen benutzbar ist.

Der Erwerb weiterer solcher kleiner Übungsplätze wird angestrebt.

dd. Vertragliche Regelungen für die Benützung von Schiessplätzen konnten in letzter Zeit für das obere Toggenburg und das Säntisgebiet abgeschlossen bzw.

erneuert werden ; weitere Verhandlungen sind an verschiedenen Orten im Gange.

Bestehende Hilfsschiessplatzverträge, die aber für die Erhaltung der Plätze keine genügenden Sicherheiten bieten, sind in den nächsten Jahren anzupassen. Es handelt sich dabei vor allem um Schiessplätze im Voralpen- und Alpengebiet.

Eine abschliessende Liste darüber kann nicht erstellt werden, weil in jedem einzelnen Fall die Bereitschaft der Grundeigentümer zu einem Vertragsabschluss ausschlaggebend ist.

ee. Im Vertragsgebiet Wideralp (Säntis) wird gegenwärtig eine Panzerpiste gebaut, welche für die Panzerformationen des Feldarmeekorps 4 einen Panzerschiessplatz erschliesst.

5. Die Tankbahnen a. Allgemeines Mit der Verstärkung unserer Panzerabwehr hat auch die Schiessausbildung mit Panzerabwehrwaffen auffahrende Ziele eine erhöhte Bedeutung erhalten. Es ist deshalb notwendig, dass die Tankbahnen in bezug auf Anzahl und Gestaltung (Schussdistanzen) den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Besonders wichtig ist dabei, dass die Panzer aller Typen gewisse Tankbahnen erreichen und benützen können, was besondere Anforderungen an die Zufahrten und die Stellungsplätze stellt.

b. Ist-Zustand -

Zurzeit stehen der Truppe folgende Tankbahnen zur Verfügung: Aarau/Gehren, unter anderem für das Schiessen mit Panzern (Einsatzlauf); Blumenstein, vor allem für die Rekrutenschulen des Waffenplatzes Thun ; Bière, geeignet für das Schiessen mit Panzerabwehrwaffen, die vor allem den Bedürfnissen der auf dem Waffenplatz Bière stationierten Truppen dient; Chur, für Panzer und Panzerabwehrwaffen ; Grono, für die Bedürfnisse der im Tessin stationierten Truppen. Eine Benützung durch Panzer ist nicht möglich;

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St.- Maurice, für Panzerabwehrwaffen auf kleine Distanz ; Reconvilier, für Panzer und Panzerabwehrwaffen; Vugelles, für sämtliche Panzer und Panzerabwehrwaffen; Walenstadt, für den Eigengebrauch der Schiessschulen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass wir in der Schweiz insgesamt 9 Tankbahnen besitzen, von denen aber einzig Vugelles als zweckmässige, den modernen Anforderungen und dem Einsatz von Panzern entsprechende Anlage bezeichnet werden darf. Auf gewissen ändern Plätzen sind die Einschränkungen derart, dass eine kriegsgenügende Ausbildung nicht mehr möglich ist.

c. Der heutige Bedarf In den drei Räumen der Feldarmeekorps wird je eine Tankbahn benötigt, auf der unter anderem auch Panzerschiessübungen auf wirklichkeitsnahe Distanzen durchgeführt werden können, womöglich.verbunden mit gewissen Bewegungen. Diese 3 Anlagen werden von den Truppen in einem gewissen Turnus stark benützt werden. Die übrigen Anlagen werden dabei im bisherigen Rahmen und mit den gegebenen Einschränkungen weiter beansprucht.

Neben diesen Hauptanlagen in den Räumen der Feldarmeekorps benötigen die Rekrutenschulen der Panzertruppe auf dem Waffenplatz Thun (Blumenstein) eine eigene Tankbahn.

d. Die vorgesehenen Projekte Für den Waffenplatz Thun ist die Tankbahn Blumenstein und im Raum des Feldarmeekorps l die Tankbahn Vugelles vorhanden. Im Räume des Feldarmeekorps 2 ist der Ausbau der Tankbahn Gehren bei Aarau vorgesehen. Dieses Projekt soll in die nächste Baubotschaft aufgenommen werden. Mit dem Ausbau dieser Anlage wird eine zweckmässige Schiessmöglichkeit auf fahrende Ziele geschaffen. Im Raum des Feldarmeekorps 4 sind wir heute noch weit von der Lösung des Problems entfernt, weil die bestehenden Tankbahnen in Chur und Walenstadt nicht weiter ausgebaut werden können und die Beschaffung von geeignetem Gelände ausserordentlich schwierig ist.

6. Die Truppenlager a. Allgemeines Erfreulich viele Gemeinden sind in der letzten Zeit dazu übergegangen, in neuen Schulhäusern und Turnhallen permanente und zweckmässige Truppenunterkünfte einzubauen. Für viele solcher Unterkünfte konnten Verträge abgeschlossen werden, welche die Einzelheiten der Benützung regeln. Diese Unterkünfte genügen freilich nicht, um alle Truppen aufzunehmen ; sie sind zudem in den meisten Fällen innerhalb von Ortschaften und oft weit ab von Übungs- und Schiessgebieten gelegen. Der Benützung dieser Unterkünfte sind deshalb gewisse Grenzen gesetzt.

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Andererseits bestehen in verschiedenen Übungsgebieten Schwierigkeiten, Truppen zweckmässig unterzubringen, so dass der Bau einzelner bundeseigener Truppenlager notwendig wird.

Auch auf den neuen Hauptschiessplätzen wird die Schaffung von Unterkünften notwendig sein. Ein abschliessendes Programm darüber lässt sich indessen heute noch nicht aufstellen, da hier die mit dem Gelände zu erwerbenden Gebäude, die sich unter Umständen in Unterkünfte umwandeln lassen, zu berücksichtigen sind.

b. Ist-Zustand Ein Teil der bundeseigenen oder vertraglich gesicherten Schiessplätze kann entweder von Gemeindeunterkünften aus erreicht werden, oder es sind in der Nähe bundeseigene Unterkünfte vorhanden. Auf einzelnen Plätzen fehlt aber entweder eine der Aufnahmefähigkeit des Übungsgeländes entsprechende Unterkunft oder die vorhandenen Bauten sind ungenügend. Letzteres ist unter anderem der Fall auf den bundeseigenen Plätzen in den Schiessgebieten Gantrisch, Petit Hongrin, Wichlen und Isone.

Auf den Fliegerabwehrschiessplätzen sind die Truppenlager zum Teil veraltet und bedürfen der Renovation. Diese wird in den meisten Fällen etappenweise im Rahmen der jährlichen Voranschläge vorgenommen. In einem Fall (Scanfs) lohnt sich eine Renovation nicht mehr, so dass der Bau eines neuen Lagers notwendig ist.

Für die Gebirgsausbildungskurse stehen heute zur Verfügung: - der Waffenplatz Andermatt mit den Unterkünften im Gotthard-, Oberalpund Furkagebiet, - verschiedene Truppenlager, die sich aber im Hinblick auf ihre Lager nur als Standorte der Wintergebirgsausbildungskurse eignen (u.a. Lenk, Jaunpass, Scanfs, Bretaye), - einzelne SAC-Hütten, vor allem im Wallis, für die Stationierung von Sommergebirgskursen, wobei aus naheliegenden Gründen der militärischen Benützung enge Grenzen gesetzt sind.

Ein Gebirgsausbildungszentrum, das sowohl im Sommer als auch im Winter im Bereich günstiger Möglichkeiten für die Gebirgsausbüdung liegt, fehlt heute vor allem für das Einzugsgebiet der Ostschweiz. Die entsprechenden Kurse müssen heute zum Teil in andere Landesgegenden verlegt werden, wobei zeitraubende Anmarschwege zu den Ausbildungsplätzen in Kauf genommen werden müssen.

c. Die vorgesehenen Projekte - Gantrisch

- Sand bei Bern

Vermehrung der bundeseigenen Unterkunftsmöglichkeit im Gantrischgebiet durch Erstellung von zwei Truppenlagern für je eine Einheit.

Schaffung einer Schiessplatzunterkunft für 2 Einheiten als Prototyp eines Truppenlagers (bereits bezogen).

759 - Berninahäuser -

-

Bau eines Truppenlagers als Gebirgsausbildungszentrum für das Einzugsgebiet der Ostschweiz.

Susten-Steingletscher Schaffung eines Truppenlagers für Kurse der Sommerund Wintergebirgsausbildung für das Einzugsgebiet der Zentral- und Westschweiz. Dieses Lager kann allenfalls zusammen mit dem Kanton Bern, der für die Vorunterrichtskurse ebenfalls daran interessiert ist, verwirklicht werden.

Wichlen Schaffung eines Truppenlagers für 4 Einheiten.

Hongrin Schaffung eines Truppenlagers 'für 4 Einheiten.

Isone Schaffung eines Truppenlagers zunächst für 2 Einheiten und Ausbau als Waffenplatz.

Scanfs Neubau des Fliegerabwehrlagers. Der Zustand der bestehenden Gebäude gestattet keine Renovation mehr, sondern erfordert den Abbruch. Dieses Lager dient nicht nur als Unterkunft während der Fliegerabwehr-Schiessperiode, sondern soll auch verschiedenen Wiederholungskurs-Truppen und Kursen der Wintergebirgsausbildung zur Verfügung stehen.

d. Der Einheitstyp Truppenlager

Unter Auswertung der Erfahrungen in der industrialisierten Bauweise (Vorfabrikation) wurde ein Prototyp für ein Trappenlager im Sand bei Bern erstellt. Dieses Lager umfasst : - einen zentralen Trakt, enthaltend sanitäre Anlagen, die Küche, die Speisebzw. Theorieräume sowie die Büro- und Krankenräume. Dazu kommt eine zentrale Heiz- und Warmwasseranlage; - einen Trakt für 2 Einheiten mit Schlaf- und Magazinräumen, dessen Einrichtungen einfachen Kasernenverhältnissen entsprechen.

Dieser Einheitstyp wird, nötigenfalls mit gewissen Anpassungen, als Lager für die Gebirgsausbildung, als Unterkunft auf Schiessplatzen und als Fliegerabwehrlager Verwendung finden. Zudem werden diese Lager so gebaut, dass sie im Ernstfall auch für die Bedürfnisse des Sanitätsdienstes (Militärspital) Verwendung finden können. In ihrer Weiterentwicklung sollen diese Lager auch richtungsweisend sein für die Erstellung der neuen Kasernenanlagen aus vorfabrizierten Bauelementen.

760 II

B. Die künftige Verwendung des Artillerie-Waffenplatzes Sitten 1. Allgemeines a. Die ursprünglich vorgesehene Lösung Ursprünglich war vorgesehen, im Zuge einer Neuordnung der Waffenplatzbelegung in Sitten ab 1965 die Gebirgsinfanterieschulen der Gebirgsdivision 10 durchzuführen. Die Notwendigkeit dieser Neuzuteilung ergab sich aus den im Laufe der Zeit immer prekärer gewordenen Ausbildungsmöglichkeiten auf den Waffenplätzen Lausanne für die Gebirgsinfanterie, Basel für die Sanität und Wangen a. A. für die Infanterie-Motorfahrer. Dazu kam die Notwendigkeit, der im Rahmen der Truppenordnung 61 neu geschaffenen Motorisierten Infanterie einen Waffenplatz zuzuteilen, der die Ausbildung sowohl des Infanteristen als auch des Motorfahrers erlaubt.

Aus diesen Umständen und der Forderung, die bestehenden Waffenplätze besser ihrer Eignung entsprechend auszunützen, ergab sich schlussendlich die Umgruppierung, wie sie den eidgenössischen Räten mit der Botschaft betreffend militärische Bauten und Waffenplätze vom 13. September 1963 (BB1 1963, II, 669) unterbreitet wurde. Danach war vorgesehen : - Die Schulen der Motorisierten Infanterie von Bière gleichzeitig mit den Infanterie-Motorfahrer-Schulen von Wangen a. A. nach dem neu zu schaffenden Waffenplatz Drognens zu verlegen. Damit wären in Bière die räumlichen Voraussetzungen zur Aufnahme der Artillerieschulen von Sitten geschaffen und letzterer Waffenplatz zur Aufnahme der Gebirgs-Infanterie-Schulen der Gebirgsdivision 10 frei geworden.

- Den Sanitätsschulen neu den Waffenplatz Lausanne zuzuweisen, was in der Zwischenzeit durch die Verlegung der Gebirgs-Infanterie-Schulen auf den Waffenplatz St-Maurice/Savatan möglich wurde.

b. Begründung der ursprünglich vorgesehenen Lösung Die Überlegungen, welche damals im besonderen für die Umgruppierung der Gebirgs-Infanterie- und der Artillerie-Schulen ausschlaggebend waren, können wie folgt zusammengefasst werden : aa. Gebirgs-Infanterie Der Waffenplatz Lausanne wird durch die zivile Entwicklung immer mehr eingeengt, was für die Ausbildung der Gebirgs-Infanterie-Schulen zu einem kaum mehr haltbaren Zustande führte. Dies veranlasste das Eidgenössische Militärdepartement, diesen Waffenplatz der Sanität zuzuweisen. Die Schiessübungen begegneten zunehmender Opposition aus den immer mehr an das militärische Übungsgebiet
heranrückenden Wohnquartieren, und die Reibungsflächen zwischen militärischen und zivilen Bedürfnissen vergrösserten sich ständig. Auch fehlten für die Ausbildung von Gebirgs-Infanteristen in Lausanne die Voraus-

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Setzungen. Wohl spielt es keine allzu grosse Rolle, auf welchem Platz und in welcher Landesgegend den Rekruten die ersten Grundbegriffe der Waffenhandhabung beigebracht werden, aber mit den Besonderheiten des Gebirgsdienstes wie Marsch, Tarnung, Waffeneinsatz usw. in gebirgigem Gelände wird der junge Wehrmann nur vertraut, wenn ihm seine militärische Grundausbildung in einem solchen Gelände vermittelt wird. Mit unseren kurzen Ausbildungsdiensten sind wir darauf angewiesen, von Anfang an die formellen Waffenhandhabungen zu verbinden mit der Ausbildung zum Einzelkämpfer und in der Zusammenarbeit im kleinsten Verband in einem Gelände, in welchem der Wehrmann im Ernstfall eingesetzt wird. Diese Gebirgsausbildung findet später ihre Fortsetzung in einer Verlegungsperiods im Gebirge, wo das Schwergew icht auf der Ausbildung zur Zusammenarbeit im grösseren Verband liegt. Hiefür muss aber der Rekrut die Voraussetzungen in bezug auf seine eigene Gefechtstechnik bereits aus der Detailperiode mitbringen.

Der Waffenplatz Sitten erfüllt die Voraussetzungen für die Ausbildung von Gebirgs-Infanteristen weitgehend. In seiner unmittelbaren Nachbarschaft ist Gelände vorhanden, auf welchem die Rekruten in der elementaren Gebirgsausbildung geschult v* erden können und in einer weiteren Umgebung finden sich mannigfache natürliche Voraussetzungen für eine zweckmassige auf das Gebirge zugeschnittene Ausbildung auch im Rahmen der kleinen Verbände. Für die schulmässige Ausbildung an den Waffen sollen im Raum von Aproz zusätzliche Anlagen erstellt werden, so dass ein rationeller Ausbildungsbetrieb gewährleistet werden kann.

Man war sich bewusst, dass für die Ausbildung dieser Gebirgs-InfanterieSchulen zweifellos noch andere Losungen möglich wären, zum Beispiel durch Schaffung eines neuen Ausbildungszentrums in einem geeigneten Gebiet und in der Nähe von entsprechenden Schiessplätzen. Der geeignete Platz war jedoch in den Planungsjahren 1961-1963 nirgends verfügbar. Zudem hätte die Schaffung eines neuen Waffenplatzes zusätzliche Kosten verursacht, die in der langfristigen finanziellen Planung nicht vorgesehen waren und die damals nicht durch Einsparungen bei anderen Vorhaben kompensiert werden konnten. Wir waren der Auffassung, dass eine solche Ausgabe nicht vertreten werden darf, wenn mit Sitten ein Platz zur Verf üung
steht, welcher die Bedingungen in etwas bescheidenerem Mass ebenfalls erfüllt und der mit viel weniger Aufwand zweckentsprechend eingerichtet werden kann.

bb. Artillerie. Mit der Verschiebung der Artillerie von Sitten nach Bière war nie die Absicht verbunden, die guten Artillerie-Schiessmöglichkeiten im Wallis ganz oder auch nur teilweise aufzugeben. Es war geplant, die Grundschulung in den ersten Wochen der Rekrutenschulen auf dem Waffenplatz Bière, wo sehr gute Voraussetzungen für einen rationellen Dienstbetrieb von zwei parallel laufenden Rekrutenschulen bestehen, durchzuführen. Gewisse Anlagen (Theorieràume, Raum für die Funkausbildung, Anlage für die Feuerleitausbildung usw.) können besser ausgenützt werden, wodurch sich die Schaffung solcher Anlagen und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen rechtfertigen.

762 Die Gegenüberstellung der positiven und negativen Aspekte, unter besonderer Berücksichtigung der Notwendigkeit, den Gebirgs-Infanterie-Schulen einen ändern, geeigneten Waffenplatz zuzuweisen, ohne die Auslagen für einen neuen Waffenplatz in Kauf zu nehmen und der Sanität einen für ihre Ausbildung besser geeigneten Waffenplatz zur Verfügung zu stellen, führte zur Schlussfolgerung, dass die vorgesehene Neuzuteilung der Waffenplätze eine zweckmässige und vertretbare Lösung darstellt. Die Verlegung der Gebirgs-Infanterie-Schulen nach Sitten und der Artillerie nach Bière trug nicht nur den Bedürfnissen der Ausbildung Rechnung, sondern durfte auch als finanziell günstigste Lösung bezeichnet werden.

c. Getroffene Übergangslösungen Im Interesse einer raschen Verbesserung der Voraussetzungen für die Ausbildung der Gebirgs-Infanterie-Sclmlen der Gebirgsdivision 10 drängte sich eine Übergangslösung auf. Sie besteht darin, dass ab I.Januar 1966 diese Schulen in St.Maurice/Savatan und Monthey durchgeführt werden, unter örtlicher und zeitlicher Koordination mit den Festungsartillerie-Schulen.

Diese Lösung ermöglicht es, dass die Sanitätstruppen den für sie vorgesehenen neuen Waffenplatz Lausanne beziehen und von den günstigeren Voraussetzungen für die Ausbildung bereits ab 1966 profitieren können. Auf die Weiterbelegung der Kaserne Basel kann demzufolge verzichtet werden. Die Behörden der Kantone Basel, Waadt und Wallis sowie der Stadt Lausanne wurden über diese Regelung orientiert; Einwendungen sind keine erhoben worden.

2. Die Neuüberprüfung

a. Allgemeines Seit den Beschlüssen und Anträgen aus der Planungsperiode 1961-1963 sind neue Faktoren in Erscheinung getreten, welche sich auf unsere Vorhaben nicht unwesentlich auswirken und im heutigen Zeitpunkte, noch vor der Realisierung der vorgesehenen Ausbauten und neuen Waffenplatz-Belegungen, voll berücksichtigt werden können. Es sind dies : b. Neue Möglichkeiten für die Gebirgs-Infanterie Es zeigt sich heute eine neue interessante Möglichkeit zur Schaffung eines neuen Waffenplatzes für die Gebirgs-Infanterie-Schulen der Gebirgsdivision 10.

Die nähere Überprüfung ist im Gange.

c. Der Waffenplatz

Bière

Der Waffenplatz Bière liegt unter einer internationalen Anflugstrasse des Flughafens Genf/Cointrin. Der stark zunehmende Flugverkehr, verbunden mit den notwendigen Flugsicherungsmassnahmen, beginnt auch die Artillerieschiessen auf diesem Waffenplatz mehr und mehr zu beeinträchtigen. Die geforderten Sicherheitsvorkehrungen lassen es als nicht ratsam erscheinen, die Artillerie-Schiessen durch zusätzliche Schulen auf Jahre hinaus zu intensivieren.

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d. Die Panzerartillerie In letzter Zeit wird die eventuelle Einführung von Panzerartillerie für die Mechanisierten Divisionen ernsthaft erwogen. Soweit eine Beurteilung der ausbildungstechnischen Belange heute möglich ist, muss erkannt werden, dass infolge unserer geländemassigen Gegebenheiten die Roll- und die SchiessGrundausbildung auf getrennten Waffenplätzen (Bière/Sitten) durchgeführt werden muss, wobei Sitten die Rolle eines Basislagers zur Erreichung der Schiessplätze zufallen könnte.

e. Gebirgs-Infanterie- Waffenplatz Die Belassung der Artillerie-Schulen in Sitten bedingt die Schaffung eines neuen Waffenplatzes für die Gebirgs-Infanterie-Schulen der Gebirgsdivision 10.

Sie wird Mittel erfordern, die im Rahmen der langfristigen Finanzplanung, welche den Zeitraum bis 1975 erfasst, nicht vorgesehen sind.

Bei einem Verzicht auf den Ausbau des Pferdezentrums werden aber genügende Mittel für einen neuen Gebirgs-Infanterie-Waffenplatz frei.

C. Schlussfolgeningen Die eingehende Überprüfung der Gesamtplanung für Waffen-, Schiess- und Übungsplätze sowie im besonderen der Verlegung des Artillerie-Waffenplatzes von Sitten nach Bière ergibt: a. Auf die Verlegung der Artillerie-Schulen von Sitten nach Bière kann verzichtet werden; Voraussetzung für diesen Verzicht ist die Schaffung eines neuen Waffenplatzes für die Gebirgsinfanterie der Gebirgsdivision 10.

b. Auf den Bau eines Pferdezentrums kann verzichtet werden. Die KavallerieSchulen verbleiben für die jetzt überblickbare Zeit in Aarau, die Trainschulen auf der St.Luzisteig.

c. Die Verlegung der Akklimatisationsstation, die sich jetzt im Sand bei Bern befindet, ist notwendig. Als neuer Standort kommt das bundeseigene Gelände in den Freibergen in Frage. Andere Möglichkeiten befinden sich in Prüfung.

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, Ihnen zu empfehlen, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen. Wir behalten uns vor, Ihnen konkrete Anträge zu stellen, wann immer dies im Zuge der Verwirklichung der dargelegten Pläne nötig sein wird.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 13. Mai 1966.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Vizepräsident : Bonvin

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Der Bundeskanzler : Ch. Oser

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee (Postulat Baudère und Motion Weisskopf) (Vom 13. Mai 1966)

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1966

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26.05.1966

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