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Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen Lieferung von Brot, Fleisch und Käse

Es werden hiermit die Brot-, Fleisch- und Käselieferungen an die Militärschulen und -kurse im Jahre 1967 auf den nachstehenden Plätzen ausgeschrieben : Aarau, Airolo, Basel, Bellinzona, Bern, Bière, Boltigen im Simmental, Bremgarten (AG), Brugg, Buchs (SG), Bülach, Châlet-à-Gobet, Chur, Colombier, Dübendorf, Emmen, Frauenfeld, Freiburg, Gantrisch, Genf, Herisau, Isone, Kloten, Kreuzungen, Lausanne, Liestal, Losone, Luzern, Lyss, Mels, Monte Ceneri, Neuenburg (Le Chanet), Payerne, Petit Hongrin, St. Gallen, St. Luziensteig, Sand, Schwarzsee, Sitten, Tesserete, Thun, Vallorbe, Walenstadt, Wangen a. A., Wil bei Stans, Winterthur, Worblaufen, Yverdon, Zug, Zürich sowie Andermatt und St. Maurice (nur Fleisch- und Käselieferungen).

Die Lieferungsaufträge werden grundsätzlich an die Bewerber auf dem Waffenplatz vergeben, welche die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

In der Offerte für Ruchbrot ist sowohl der Militärpreis als auch der ortsübliche Detailverkaufspreis anzugeben.

Die Preisangebote für Fleisch sind getrennt für Vorder- und Hinterviertel von Kühen der Qualitätsklasse IIC zu machen. Für die durch die Truppe zudem allenfalls zu beziehenden Fleisch- und Wurstwaren gelten jeweils die durch das OKK bestimmten Richtpreise.

Die Lieferungsaufträge für Käse werden zu den gültigen Einheitsverkaufspreisen der Schweizerischen Käseunion vergeben.

Die Lieferungsvorschriften sowie die vorläufig gültigen Richtpreise für Fleisch können bei der unterzeichneten Amtsstelle bezogen werden. Die Angebote sind bis zum 5. November 1966 frankiert einzureichen an das Bern, den 17. Oktober 1966.

Oberkriegskommissariat 2. Sektion 3000 Bern 25

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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein

Urteilsregister AHV/IV/EO in Karteiform. Dieses Register dient als Fundstellennachweis für alle seit 1948 publizierten Urteile aus den Gebieten der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige.

Es umfasst zurzeit 1951 Karten sowie eine Anzahl Leitkarten mit Aufsteckreitern.

Gesamtpreis für die Hauptlieferung 1948/57 und sämtliche Nachträge bis Ende 1965 Fr. 288.-. Interessenten, die nur die Nachträge ab 1961 (mit allen Karten betreffend die IV) wünschen, erhalten die Nachträge 1961 bis Ende 1965 zum Gesamtpreis von Fr. 125.35. Mit der Bestellung ist ein Abonnement auf die halbjährlich erscheinenden Nachträge verbunden. Bestellungen oder Anfragen sind an das Bundesamt für Sozialversicherung zu richten.

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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Dieses Gesetz, mit den bis I.Januar 1960 erfolgten Änderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis beträgt Fr. 2.50 pro Exemplar.

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Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

ZAE, Monatszeitschrift über die AH V, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehrpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement: Fr. 20.--.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

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Das Verzeichnis der schweizerischen Eisenbahnen und der vom Bund konzessionierten Trolleybusse, Aufzüge, Luftseilbahnen, Sesselbahnen, Schlittenseilbahnen und Schiffahrtsunternehmungen Stand I.Januar 1966

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kann bezogen werden zum Preise von Fr. 3.- beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, Drucksachenbüro, Bundeshaus Nord, 3003 Bern

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden :

Bundesrechtspflege - Ausgabe 1963 Diese 161 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte mit allen bis Ende 1963 nachgeführten Änderungen: 1. Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

2. Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

3. Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege.

4. Reglement vom 21. Oktober 1944 für das Schweizerische Bundesgericht.

5. Tarif vom 14. November 1959 über die Entschädigungen an die Gegenpartei für das Verfahren vor dem Bundesgericht.

6. Bundesgesetz vom 21. Juni 1963 über den Fristenlauf an Samstagen.

Preis (kartoniert) Fr. 3.50 plus Zustellgebühr.

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Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht: Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer undKleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom I.Juni 1966. Preis Preis Fr.2.60.

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen T.Nachtrag. Stand I.Juni 1966. Preis Fr.3.60.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerbsausschreibungen sowie Anzeigen

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Bundesblatt

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In

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Jahr

1966

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.10.1966

Date Data Seite

618-620

Page Pagina Ref. No

10 043 450

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