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Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung eines Spezialkredite von Fr. 1,850,000 behufs Ausrichtung von Teuerungszulagen für das Jahr 1908 an die eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis auf Fr. 4000.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g : der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Eingabe des Zentral Vorstandes des Verbandes eidg. Post-, Telegraphen- und Zollangestellter vom 11..Juli 1908 und einer Eingabe des Zentralvorstandes des Verbandes Schweiz. Postbeamter, des Zentralvorstandes des Schweiz. TelegraphistenVereins und des Zentralvorstandes des Schweiz. Posthalterverbandes, vom 20. Juli 1908, durch welche um Gewährung einer Teuerungszulage für das Jahr 1908 nachgesucht wird; einer Botschaft des Bundesrates vom 20. November 1908, besch liesst: Art. 1. Den Beamten und Angestellten des Bundes, sowie den ständig in dessen Anstalten und Werkstätten beschäftigten Arbeitern wird für das Jahr 1908 eine Teuerungszulage gewährt, die für jeden verheirateten Be-

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am t en, Angestellten oder Arbeiter 100 Franken und für jeden unverheirateten Beamten, Angestellten oder Arbeiter 50 Franken beträgt.

Der unverheiratete Beamte, Angestellte oder Arbeiter, welcher die Stütze seiner Familie ist, wird dem Verheirateten gleichgestellt.

Art. 2. Die Wohltat dieser Zulage wird jedoch auf die" Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis und mit Fr. 4000 beschränkt.

Art. 3. Für die während des Jahres 1908 in den Dienst des Bundes getretenen Beamten, Angestellten und Arbeiter wird die Zulage im Verhältnis zur Dienstzeit berechnet, und nur unter der Bedingung verabfolgt, dass die Dienstzeit im Jahre 1908 mindestens drei Monate betragen habe.

Art. 4. Zur Auszahlung dieser Teuerungszulagen wird dem Bundesrate unter Abschnitt IV, Unvorhergesehenes, des Voranschlags für das Jahr 1908 ein Kredit von Fr. 1,850,000 eröffnet.

Art. 5. Gegenwärtiger Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Bundesbeschluss betreffend Bewilligung eines Spezialkredite von Fr. 1,850,000 behufs Ausrichtung von Teuerungszulagen für das Jahr 1908 an die eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis auf Fr. 4000.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

6

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.12.1908

Date Data Seite

5-6

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10 023 128

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