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Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung vom Militärpflichtersatz bestraften Aristide Fournier, in Carouge (Genf).
(Vom 21. Februar 1908.)
Tit.
Aristide Fournier wurde nach vergeblichen Mahnungen von den Militärbehörden dem Polizeirichter überwiesen, weil er den Pflichtersatz pro 1905 nicht bezahlt hatte. Nachdem ein erstes Gerichtsurteil infolge Opposition des nicht erschienenen Verzeigten hinfällig geworden, lud ihn der Richter neuerdings vor auf den 26. Dezember 1907, und da er wieder ausblieb, wurde die Bestrafung mit 24 Stunden Arrest definitiv erklärt.
In allen Stadien des Verfahrens war Fournier vertreten durch Louis Crétin, Artificier in Genf, der jetzt für ihn ein Gesuch um Erlass der Strafe einreicht, mit der Begründung, er habe am 26. Dezember die Schuld des Fournier im Betrage von Fr. 7. 60 gänzlich an die Militärbehörde bezahlt, aber bei Präsentation der Quittung vom Richter den Bescheid bekommen, das Urteil sei bereits gefällt. Er behauptet, dass die Zahlung schon vor dem Richterspruch geleistet worden und deshalb die Strafe ungerechtfertigt sei. Zum Nachweis für die Richtigkeit der Sachdarstellung legt er eine Quittung des Commissaire des Guerres vor, worin der Empfang der rückständigen Taxen und Kosten am 26. Dezember 1907 per Saldo bescheinigt wird.
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Der Staatsanwalt des Kantons Genf findet, es liege kein hinreichender Grund zur Begnadigung vor, und es mangelt in der Tat ein sicherer Nachweis dafür, dass die Zahlung der Taxe schon vor dem Richterspruch erfolgt sei, was einzig nach der Praxis die Gewährung der Gnade rechtfertigen würde.
Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei das Begnadigungsgesuch des Aristide Fournier abzuweisen.
B e r n , den 21. Februar 1908.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Brenner.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung vom Militärpflichtersatz bestraften Aristide Fournier, in Carouge (Genf).
(Vom 21. Februar 1908.)
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Bundesblatt
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Jahr
1908
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
09
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
26.02.1908
Date Data Seite
333-334
Page Pagina Ref. No
10 022 790
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