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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften Alfred Lecoultre, Eisenbahnangestellter in Gland, Kanton "Waadt.

(Vom 9. Juni 1908.)

Tit.

Anfangs März 1906 wurde Alfred Lecoultre ertappt, als er in einem Gehöfte in der Gemeinde Gland metallene Schlingen legte, um Kaninchen zu fangen. Die waadtländische Polizei beschlagnahmte 14 solcher Schlingen.

Der Préfet des Bezirkes Nyon verurteilte den Fehlbaren, der sofort geständig war, zu dem in Art. 21, Ziffer 2, des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1904 angedrohten Strafminimum von Fr. 300, und Lecoultre hat an diese Busse ratenweise Fr. 160 abbezahlt.

Nunmehr ersucht er um Nachlass des Strafrestes durch Begnadigung, indem er geltend macht, dass er nicht im stände sei, weitere Zahlungen zu leisten, da er aus seinem Verdienst als Bahnangestellter eine Familie mit fünf Kindern erhalten und hie und da noch seine Schwiegereltern unterstützen müsse. Bei Umwandlung der restierenden Busse in Gefängnis hätte er den Verlust seiner Anstellung zu riskieren.

182 Der Pfarrer der Gemeinde Gland und der Préfet von Nyott bestätigen die Angaben des Petenten über seine Familienverhältnisse und empfehlen das Gesuch zur Entsprechung, indem sie im übrigen gute Zeugnisse über den Ruf des Mannes beifügen.

Nachdem Alfred Lecoultre durch Bezahlung von mehr als die Hälfte der ihm auferlegten Busse eine für seine Verhältnisse beträchtliche Sühne geleistet hat, rechtfertigt die Rücksicht auf seine Ökonomie und seine Familie den Nachlass des Strafrestes.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Alfred Lecoultre der Rest der Geldbusse, welche ihm vom Préfet des Bezirkes Nyon auferlegt wurde, zu erlassen.

B e r n , den 9. Juni 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:.

Kingier,

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften Alfred Lecoultre, Eisenbahnangestellter in Gland, Kanton Waadt. (Vom 9. Juni 1908.)

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Jahr

1908

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4

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25

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17.06.1908

Date Data Seite

181-182

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