464

# S T #

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung eines Spezialkredites von Fr. 1,850,000 behufs Ausrichtung von Teuerungszulagen fUr das Jahr 1908 an die eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis auf Fr. 4000.

(Vom 17. Dezember 1908.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Eingabe des Zentralvorstandes des Verbandes eidg. Post-, Telegraphen- und Zollangestellter vom 11. Juli 1908 und einer Eingabe des Zentralvorstandes des Verbandes Schweiz. Postbeamter, des Zentralvorstandes des Schweiz. Telegraphistenvereins und des Zentral vorstand es des Schweiz. Posthalterverbandes, vom 20. Juli 1908, durch welche um Gewährung einer Teuerungszulage für das Jahr 1908 nachgesucht wird; einer Botschaft des Bundesrates vom 20. November 1908, b e s ch l i ess t :

Art. 1. Den Beamten und Angestellten des Bundes, sowie den ständig in dessen Anstalten und Werkstätten beschäftigten Arbeitern wird für das Jahr 1908 eine Teuerungszulage gewährt, die für jeden verheirateten Beamten, Angestellten oder Arbeiter 100 Franken und für

465

jeden unverheirateten Beamten, Angestellten oder Arbeiter 50 Franken beträgt.

Der unverheiratete Beamte, Angestellte oder Arbeiter, welcher die Stütze seiner Familie ist, wird dem Verheirateten gleichgestellt.

Art. 2. Die Wohltat dieser Zulage wird jedoch auf ·die Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis und mit Fr. 4000 beschränkt.

Art. 3. Für die während des Jahres 1908 in den Dienst des Bundes getretenen Beamten, Angestellten und Arbeiter wird die Zulage im Verhältnis zur Dienstzeit berechnet, und nur unter der Bedingung verabfolgt, dass die Dienstzeit im Jahre 1908 mindestens drei Monate betragen habe.

Art. 4. Zur Auszahlung dieser Teuerungszulagen wird dem Bundesrate unter Abschnitt IV, Unvorhergesehenes, des Voranschlags für das Jahr 1908 ein Kredit von Fr. 1,850,000 »röffnet.

Art. 5. Gegenwärtiger Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung desselben beauftragt.

Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 14. Dezember 1908.

Der Präsident: A. Hermann.

Der Protokollführer: Kingier.

Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 17. Dezember 1908.

Der Präsident: A. Thélin.

Der Protokollführer: Schatzmann.

,,

466

Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s rat b e s c h l i e s.s t Vollziehung des vorstehenden Bundesbeschlusses.

B e r n , den 23. Dezember 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

--

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesbeschluss betreffend Bewilligung eines Spezialkredites von Fr. 1,850,000 behufs Ausrichtung von Teuerungszulagen für das Jahr 1908 an die eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis auf Fr. 4000. (Vom 17. Dezember 1908.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

6

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.12.1908

Date Data Seite

464-466

Page Pagina Ref. No

10 023 179

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.