772

# S T #

Bericht des

schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1907.

(Vom 25. Februar 1908.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

In Nachachtung von Art. 47 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege beehren wir uns, Ihnen über .unsere Amtstätigkeit im Jahre 1907 folgendes zu berichten :

A. Allgemeines; Im Bestände des Gerichtes ist im Berichtsjahre keine Veränderung eingetreten. Dagegen hat auf Ende des Jahres der Untersuchungsrichter für die deutsche und italienische Schweiz, Herr Dr. Olgiati in Chur, auf sein Amt resigniert, und wir haben an seiner Stelle, mit Amtsantritt auf 1. Januar 1908, neu gewählt den Herrn Advokaten Andrea Giovanoli in Chur.

Die beiden Untersuchungsrichter haben in den letzten Jahren Öfter als früher in Funktion treten müssen, und es scheint nicht, dass man es dabei nur mit einer vorübergehenden Erscheinung zu tun habe. Unter diesen Umständen wird es immer schwieriger, eine geeignete Persönlichkeit zu finden, die, wie Art. 10 des Organisationsgesetzes es verlangt, in der deutschen und in

773

der italienischen Schweiz als Untersuchungsrichter funktionieren kann. Es sollte daher bei einer Revision des Organisationsgesetzes unbedingt darauf Bedacht genommen werden, dass für jedes der drei Sprachgebiete der Schweiz ein besonderer Untersuchungsrichter vorgesehen wird.

Im Personal der Kanzlei sind mehrfache Veränderungen vorgekommen. Kanzlist Zurlinden erlag im Sommer einer Krankheit, die ihn schon öfters für längere Zeit arbeitsunfähig gemacht hatte, und Kanzlist Ducret nahm seinen Rücktritt, um in die kantonale waadtländische Verwaltung zurückzukehren. Die beiden Funktionäre wurden ersetzt durch Jean Kiener, von Zezwil, früher in Yverdon, und Alfred Diriwächter, von Safenwil. Endlieh trat auch auf Ende des Jahres Kanzleigehülfe von Gunten von seiner Stelle zurück 5 diese ist zur Zeit noch nicht besetzt.

Das Gericht hat sich im Berichtsjahre die Frage vorgelegt, ob nicht mit Rücksicht auf die stetig anwachsende Zahl der Geschäfte die Stelle eines zweiten Archivars geschaffen werden sollte, fand aber, dass die Verhältnisse hierfür noch nicht genügend abgeklärt seien. Dagegen wird auf nächstes Jahr zweifellos.

die Vermehrung des Kanzleipersonals nicht zu umgehen sein.

Die erstmalige Amtsdauer der im Jahre 1903 neu organisierten e i d g e n ö s s i s c h e n S c h ä t z u n g s k o r n m i s s i o n e n ist mit dem 31. März 1907 zu Ende gegangen; die vom Bundesgericht zu treffenden Neuwahlen des I. Mitgliedes waren zum: grössten Teile Bestätigungswahlen. Vielfach schon geäusserten Wünschen aus den Kreisen der Schätzungskotnmissionen nachkommend, haben wir verfügt, dass in Zukunft den Schätzungskommissionen eine Abschrift der Urteile über die zur bundesgerichtlichen Erledigung gelangenden Espropriationsfälle zuzustellen sei.

Das d e u t s c h e G e n e r a l r e g i s t e r zu Band XX bis und mit XXX der E n t s c h e i d u n g e n des B u n d e s g e r i c h t s ist im Berichtsjahre fertiggestellt worden und zur Versendung gelangt: das Bundesgericht ist dem Redaktor des Registers, Herrn Kantonsgerichtsschreiber Dr. Becker in St. Gallen, für die prompte und sorgfältige Ausführung dieser Arbeit zu Dank verpflichtet.

Die französische Übersetzung ist Herrn Bundesgerichtssekretär Dr. Piccard anvertraut worden und auch schon in Angriff genommen; die Arbeit schreitet in befriedigender Weise vorwärts und wird bis Ende des laufenden Jahres ebenfalls im Druck Jfertig vorliegen.

774

Dem Bundesrate haben wir auf seine Einladung eine gutachtliche Äusserung über die in den eidgenössischen Räten angeregte Frage unterbreitet, ob zurzeit eine R e v i s i o n des Bundesgesetzes betreffend die elektrischen S c h w a c h - u n d S t a r k s t r o m a n l a g e n im Sinne einer Abänderung und Vereinfachung der Vorschriften über das Verfahren bei Expropriationen für die Einrichtungen zur Fortleitung und Verteilung der elektrischen Energie angezeigt erscheine. Wir sprachen uns dahin aus, dass zurzeit von einer solchen Revision Umgang genommen werden sollte.

Nachdem die eidgenössischen Räte in der Junisession des Berichtsjahres die vom Bundesrate am 15. Februar 1907 den Signaturmächten der Generalakte von Algeciras abgegebene Erklärung ratifiziert hatten, wonach die in Art. 45 und 46 der genannten Akte erwähnte Entscheidungskompetenz für das Bun.desgericht angenommen wurde, hat uns der Bundesrat eingeladen, die nötigen Schritte zur Ausführung dieses Beschlusses zu tun.

Wir haben eine Kommission mit der Prüfung der einschlägigen Fragen beauftragt, und es hat diese im Berichtsjahre ein bezügliches Reglement ausgearbeitet, welches jedoch vom Bundesgericht noch nicht hat behandelt und erledigt werden können.

Inzwischen ist die marokkanische Staatsbank ins Leben ge.treten, und es sind beim Bundesgericht die auf die Gründung derselben bezüglichen Aktenstücke und ihre Statuten, der Vorschrift des französischen Handelsrechts entsprechend, deponiert worden.

Im abgelaufenen Jahre ist von den eidgenössischen Räten -eine Bestimmung des neuen bernischen Gesetzes betreffend die Nutzbarmachung der Wasserkräfte sanktioniert worden, durch welche dem Bundesgerichte, in Anwendung von Art. 52, Ziffer 2, des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege, die beim vorzeitigen Rückzug einer Wasserkraftkonzession oder dem Rückkauf einer Wasserwerkanlage entstehenden Streitigkeiten wegen der zu leistenden Entschädigungen zur erst- und letztinstanzlichen Beurteilung überwiesen werden. W,ir hatten, zur Vernehmlassung hierüber eingeladen, keine Veranlassung, uns der Absicht des bernischen Gesetzgebers zu widersetzen, da aller Voraussicht nach für die nächste Zeit solche Streitigkeiten das Gericht kaum stark in Anspruch nehmen werden.

Immerhin wollen wir bei diesem Anlasse doch wiederholen, dass eine irgendwie in Betracht fallende Vermehrung der Köm-

775

petenzen des Gerichts ohne gleichzeitige Änderung seiner Organisation nun nicht mehr, bezw. nur zum Nachteil der Erledigung der laufenden Geschäfte, d. h. der Zivilberufungen und staatsrechtlichen Beschwerden möglich ist, welche ja doch als die Hauptaufgabe des Gerichts zu betrachten ist.

Das ausserordentliche Anschwellen dieser Geschäfte, das wir im letzten Jahresberichte signalisiert haben, hat sich leider nicht als eine vereinzelte und vorübergehende Erscheinung erwiesen; das abgelaufene Jahr weist gegenteils wieder eine namhafte Steigerung der beim Gericht anhängigen Geschäfte auf. Betrug ihre Gesamtzahl, einschliesslich die vom Vorjahre übertragenen im Jahre 1906 noch 1738, so ist diese Ziffer für 1907 auf 2039 angestiegen. Und während im Jahre 1906 im ganzen 1312 Geschäfte erledigt wurden, beträgt die Anzahl der im Jahre 1907 zur Erledigung gelangten Geschäfte 1608.

Allerdings sind diese aussergewöhnlich hohen Ziffern hauptsächlich durch die grosse Zahl der im Berichtsjahre eingegangenen (559) und erledigten (533) E x p r o p r i a t i o n e n verursacht, die, weil sie sehr häufig in grossen Partien gemeinsam behandelt werden können, die Tätigkeit der Richter nicht in gleicher Weise absorbieren, wie die andern Geschäfte. Aber auch abgesehen hiervon zeigt die Tabelle auf Seite 777, dass auch die direkten Prozesse, die Zivilberufüngen, sowie die staatsrechtlichen Rekurse nicht ab-, sondern zugenommen haben; letztere stehen allerdings mit 402 gegenüber dem Vorjahre mit 418 scheinbar zurück; wenn aber berücksichtigt wird, dass in der Ziffer von 418 eine Serie von 40 gleichlautenden Rekursen inbegriffen ist, welche durch ein einziges Urteil erledigt werden konnten, so stellt sich faktisch der Eingang im Jahre 1907 um 23 höher als im Vorjahre. Dass das Gericht bei seiner gegenwärtigen Organisation diese Geschäftslast nicht mehr vollständig bewältigen kann, erweist die Tatsache, dass die aussergewöhnlich hohe Zahl der schon 1906 unerledigt gebliebenen Zivilfälle und staatsrechtlichen Beschwerden auch im abgelaufenen Jahre wieder beinahe in gleicher Stärke erscheint ; es mussten übertragen werden auf 1908 Zivilgeschäfte 90, im Vorjahre 91 Staatsrechtliche Beschwerden . 74, ,, ,n 93 Während früher, noch vor 2--3 Jahren, eine zivilrechtliche Berufung beim Bundesgerieht in zirka 5--6 Wochen nach ihrem Eingang zur Erledigung gebracht werden konnte, dauert es jetzt bei der I. Abteilung normalerweise zwei bis drei Monate, bis der

776

Absprach erfolgen kann. Das hat namentlich dann für die davon Betroffenen seine bedenklichen und höchst unangenehmen Folgen, wenn es sich um eine Berufung ohne jede Aussicht auf Erfolg handelt, wie solche in letzter Zeit -- wir müssen es leider konstatieren -- viel häufiger als früher vorkommen und viel Zeit und Kraft der Richter unnütz vergeuden. Es war auch die im abgelaufenen Jahre erfolgte Erledigung von 399 Zivilfallen nur dadurch möglich, dass die Geschäftsleitung auf eine vollständige Ausnutzung der sämtlichen Sitzungstage strenge Bedacht nahm, was zur Voraussetzung hatte, dass auf erst in letzter Stunde, wenn andere Fälle nicht mehr angesetzt werden konnten, eingegangene Verschiebungsgesuche keine Rücksicht genommen werden konnte.

Das Bundesgericht hat im Berichtsjahre im ganzen 232 Sitzungen abgehalten (gegen 211 im Vorjahre); von diesen 232 Sitzungen entfallen auf das Plenum

,, die ·n

n

17

I. Abteilung II-

» ,, in-

n

,,

,, den Kassationshof

84 8

^

42 6

232

Statistik über die Erledigungen von 1008 bis 1907.

Total

30

ö *-<

26

41

s!

2g

T!

» 11

20

47

28

-a £Gì gs* H "1 1 il

O 6D

34

41

ca

15

SP

'Ö O>

11 CÔ

ä ÎI 28

28

Kl

O) 00

S

24

22

Neu

18

II

S ·a O)

a

Neu

14

§1

CS jg

1907

eingegange:

H

S 1 T*

Neu

a

eingegange

a

Neu

a

1906

eingegangei

I. Zivilsachen: 1. Erst- und letztinstanzlich zu beurteilende Zivilsachen 2. Rekurse in Expropriationssachen 3. Berufungen gegen Urteile kantonaler Gerichte . .

4. Andere Zivilsachen . .

I I . Strafsachen . . . .

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten IV. Beschwerden betreffend, das Schuldbetreibungsund Konkurswesen .

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit . .

. .

1905

eingegange

r?

II II

1904

Neu

Natur der Streitsachen

1903 eingegange

;

S> 'S

ig,0> = v .0 £3

30

133 141 131 143 172 183 132 498 315 315 194 280 229 559 533 255

26 307 294 3 17 12 1 10 8

39 337 350 8 7 11 3 14 8

26 301 303 4 20 23 9 15 20

24 364 327 1 18 17 4 15 16

61 367 370 2 7 7 3 16 14

58 2 5

67 331 331

67 336 335

68 319 305

82 418 407

93 402 421

74

10 206 210

6 293 291

8 217 219

6 233 230

9 236 239

6

1

1 1 1 2 2 271 1028 1005 294 1201 1199 296 1399 1219 2

1

5 1 1 3 7 2 2 476 1262 1312 426 1613 1608 431

778

B. Spezieller Teil.

1. Zivilrechtspflege.

Eine Übersicht über die Zivilsachen, mit denen das Bundesgericht im Jahre 1907 sich zu befassen hatte, gibt folgende Tabelle ; »£ «.= a

Natur der Streitsache.

S

f* £1

o-S

1. Erst- und letztinstanzlich zu beurteilende Zivilsachen 2. Rekurse in Expropriationssachen 3. Berufungen gegen Urteile kantonaler Gerichte 4 . Revisionsbegehren . . . .

5 . Kassationsbegehren . . . .

6 . Moderationsbegehren . . . .

=-

O

en

ii

m

13

?

= | 'l

·s T3 .3?

TM

00 =

o g, m g "= S
28 24 52 22 30 229 559 788 533 255 61 367 428 370 58 -- 2 5 3 5 2 1 3 3 -- -- 1 1 1 -- 320 957 1277 932 345

Ad 1. Vom Bundesgericht als einzige Instanz zu b e u r t e i l e n d e Zivilsachen.

Deren Spezifikation, sowie die Art der Erledigung ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

-il

Natur der Streitsache.

35g.

Is* «=5s ·o o

Nichteintreten 1 wegen In- 1 kompeleni etc. | Klage ganz 1 oder teilweise 1 | gutgehelssen. |

779

1. Prozesse zwischen dem Bund und Kantonen 2. Prozesse zwischen Korporationen oder Privaten als Klägern und dem Bund als Be1 klagten 3. Prozesse zwischen Kantonen -- 4. Prozesse zwischen Kantonen einerseits und Korporationen 2 2 oder Privaten anderseits 5. Klagen aus Art. 30, Abs. 3, des Bundesgesetzes über Bau und Betrieb von Eisenbahnen, -- ' vom 23. Dezember 1872 .

-- 6. Klagen aus Art. 23 des Bundesgesetzes über die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten, vom 1 -- 1. Mai 1850 7. Streitigkeiten aus dem Bundesgesetz über das Rechnungswesender Eisenbahnen, vom 27. März 1896 . . . -- 8 . Streitigkeiten aus dem Nebenbahnengesetz vom 21. Dezem1 ber 1899 9. Streitigkeiten aus Art. 12, al. 6, des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes, v. 15. Oktober 1897 3 -- Übertrag 8 2

C

o

0) CO

0>*

«·j S: ^ aCD

8| 2f

"5 o>


0 1-

1

1

1

4 2

6 2

3

12

20

--

1

1

--

--

1

2

--

--

1

1

1

3

5

--

1

--

3 -- 4 5

1 7 26 45

780

Natur der Streitsache.

§ s .&!

sjfs, 1.2°

«*« =J ·_>

'S = 0

·S §2.

8

M=1 26

C

o

CÖ k D) "*· ·Sie z S = |I

Übertrag 10. Klagen aus dem Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromleitungen, vom 24. Juni 1902 11. Prozesse, in welchen das Bundesgericht als vereinbarter Gerichtsstand angerufen wurde Total

«

lll g,S 8,3 !



W

1


2

4

5

1 --

--

--

1 2

-- -- 4 5

3 5 30 52

2 11

-- 2

45

Die sub Ziffern 2, 4 und 11 erledigten Geschäfte betrafen folgende Materien: Ad 2.

Je eines Schiessservitut und Posthaftpflicht.

Ad 4. 4 Schadenersatz, l Vindikation, l Erbrecht, l Gewerbehaftpflicht und l Auslegung eines SchiedsVertrages.

Ad 11. Anfechtungsklage.

Die beim Bundesgerichte als einziger Instanz anhängig gemachten Zivilsachen verteilen sich auf die Abteilungen und das Plenum folgendermassen : I.

II.

Abteilung. Abteilung. Plenum. Total.

Aus dem Jahre 1906 übertragen 8 20 -- 28 Im Jahre 1907 eingegangen . .

6 17 l 24 Total ~14 Im Berichsjahr erledigt . . .

2 Auf 1908 übertragen . . . . 12

37 20 17

ï -- l

52~ 22 30

Von den 30 nicht erledigten Fällen sind anhängig: l seit 1901 (nunmehr erledigt), 4 seit 1904, 5 seit 1905, 3 seit 1906, die übrigen 17 sind im Berichtsjahre eingegangen.

781

Ad 2. R e k u r s e in E x p r o p r i a t i o n s s a c h e n .

Die 533 erledigten Geschäfte verteilen sich folgendermassen auf die Exproprianten : Bundesbahnen : Kreis I Kreis II Kreis III Kreis IV Gemeinde St. Gallen für sich und namens der Bundesbahnen, der Eidgenossenschaft, der elektrischen Strassenbahn St. Gallen-Speicher-Trogen und der Appenzeller Strassenbahn (Bahnhoferweiterung St. Gallen) . . .

Eisenbahngesellschaften : Gotthardbahn Solothurn-Münster-Bahn Reinach-Münster-Bahn Seetalbahn Thunerseebahn Ramsei-Sumiswald-Huttwil-Bahn Rhätische Bahn Langenthal-Jura-Bahn Brunnen-Morschach-Bahn Arth-Rigi-Bahn Montreux-Oberland-Bahu Locarno-Bignasco-Bahn ' Bellinzona-Misox-Bahn Chemins de fer électriques graverions Monthey-Champéry-Morgins Martigny-Châtelard Martigny-Orsières Bex-Gryon-Villars-Chesières Bernina-ßahn Montreux-GHon Zürich Tramway Lugano-Tesserete Tramway Locarne Tramway Jungfrau-Bahn

.

.

19 8 19 20

3

9 2 8 6 2 4 27 2 l 31 l l 65 l 30 l l l 110 2 .

2 l .

6 l

Übertrag

384

782

Elektrizitätswerke: ,,Motor" Stadt Luzern Avancen Birseck Gemeinde Bellinzona für Schiessplatz Internationale Rheinregulierung

Übertrag 38447 l 1.

· . . . .

97 l 2 Ü33

Art der Erledigung: Rückzug oder Gegenstandslosigkeit des Rekurses. . .

Vergleich Annahme des Urteilsantrages . · Urteil des Bundesgerichtes : a. Nichteintreten wegen Nichtanmeldung der Forderungsrechte l b. Abänderung des Urteilantrages l c. Bestätigung des Urteilsantrages 7

J 56 8 360

53S

Von den auf 1908 übertragenen 255 Fällen stammen : l aus dem Jahre 1905, 52 aus dem Jahre 1906; die übrigen 202 sind im Berichtsjahre eingegangen (50 in der ersten, 152 in der zweiten Hälfte).

Ad 3. B e r u f u n g e n g e g e n Z i v i l u r t e i l e k a n t o n a l e r Gerichte.

Von den 370 erledigten Streitsachen betrafen durch das eidgenössische Recht geregelte Materien: Ehescheidung 27 Eisenbahnhaftpflicht 9 Fabrikhaftpflicht 33 Posthaftpflicht l Obligationenrecht : Schuldanerkennung 3 Stellvertretung l Betrug l Unerlaubte Handlungen 42 Ungerechtfertigte Bereicherung 6 Übertrag 53 70

783 Übertrag 53 70 Zahlung 2 Folgen d e r Nichterfüllung d e r Obligation . . .

l Vertrag zu Gunsten Dritter l Depositum l Konventionalstrafe 4 Konkurrenzverbot 2 Verrechnung l Abtretung 2 Schuldübernahme 2 Eigentum 4 Pfandrecht 2 Kauf 25 Tausch l Miete 6 Pacht 6 Darlehen 4 Dienstvertrag 19 Agenturvertrag 3 Werkvertrag 10 Auftrag 4 Geschäftsführung ohne Auftrag. . . . . . .

l Maklervertrag 2 Provisionsversprechen 2 Bürgschaft 12 Frachtvertrag 2 Hinterlegungsvertrag 2 Spiel und Wette 3 Einfache Gesellschaft 7 Kommanditgesellschaft l Kollektivgesellschaft 3 Aktiengesellschaft 7 Wechselrecht 2 Unfallversicherung 9 Transportversicherung l Feuerversicherung l 208 Persönliche Handlungsfähigkeit l ·Musterrecht 2 Markenrecht 6 Pateritrecht . ' 7 Urheberrecht l Übertrag 295

784

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Übertrag Anfechtungsklage 11 Andere Fälle 30 Durch das kantonale u. ausländische Recht geregelte Materien

295 41

34 370

Aargau Appenzell A.-Rh. . .

Appenzell I.-Rh. . .

Baselland . . . .

Baselstadt . . . .

Bern (deutscher Teil) .

,, (franz. Teil) . .

Freiburg l Genf Glarus Graubünden . . . .

Luzern Neuenburg . . . .

Nidwaiden . . . .

Schaffhausen Schwyz Solothurn . . . .

S t . Gallen . . . .

Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis Zug Zürich Total

' ?

0 0>

2 3 5 1 1 -- -- 2 --- -- 5 4 3 8 2 4 2 1 1 4 3 4 11 15 3 1 -- 3 2 1 -- 1 1 1 1 -- 4 3 2 1 3 -- -- 1 1 1 1 2 --1 17 13 73 40

Abgewiesen. 1

z

RUckzug 1 1er Vergleich. 1 Ganz 1 der teilweise 1 utgeheissen. |

Kantone.

ichteintreten. l

Über die Art der Erledigung und die Herkunft der im Berichtsjahre behandelten Berufungen gibt die nachfolgendeTabelle Auskunft:

6 1 -- 1

13 15 4 8 27

4 5 6 13 5 13 ---- 1 1 2 2 2 2 2 6 2 4 -- 5 1 5 11 -- 6 2 3 39 66 183

"!

Ils l«l issi a*o

"= =

1

II iè ïï 3 1 -- -- 8 5 2 2 7

20 3 1 3 33 34 10 21 60

2

-- 3 5 -- 2 -- 1 3 1 --

1 1

4 2

8

9 58

14 25 26 1 6 6 12 14 10 8 2 23 11 4 81 428

-- -- --

-- --

--

1 -- -- --

1

--.

-- --

1

785

Die Gründe, aus welchen das Bundesgericht in 73 Fällen auf die Berufung nicht eingetreten ist, sind folgende : In 34 Fällen war das Bundesgericht nicht kompetent, weil kantonales bezw. fremdes Recht anwendbar war; in 11 Fällen ging die Berufung nicht gegen ein Haupturteil im Sinne des Organisationsgesetzes; in 14 Fällen mangelte es am gesetzlichen .Streitwerte; in 10 Fällen waren Form oder Frist des Rechtsmittels nicht gewahrt; bei 2 Geschäften handelte es sich nicht um eine Zivilstreitigkeit; auf je l Berufung wurde wegen Gegenstandslosigkeit bezw. wegen Unzulässigkeit nicht eingetreten.

In 60 von diesen 73 -Fällen ist ein Referent nicht bestellt worden, sondern die Sache der betreffenden Abteilung direkt ·vom Präsidenten derselben vorgelegt worden.

Von den 66 Fällen, in welchen das kantonale Urteil ganz ·oder teilweise abgeändert wurde, betrafen : 5 Ehescheidung 5 2 Eisenbahnhaftpflicht; 8 Fabrikhaftpflicht; l Posthaftpflicht; 42 Obligationenrecht (Schuldanerkennung l, unerlaubte Handlungen 10, ungerechtfertigte Bereicherung 2, Eigentum l, Kauf 5, Miete 3, Pacht l, Dienstvertrag 7, Agenturvertrag l, Werkvertrag 3, Auftrag l, Bürgschaft 2, Frachtvertrag l, einfache Gesellschaft l, Wechselrecht l, Unfallversicherung l, Transportversicherung 1); 1 Patentrecht; 2 Markenrecht; 5 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (3 Anfechtungsklagen, 2 andere Fälle) ; 66

8 Geschäfte sind an die Vorinstanz zurückgewiesen worden .zum Zwecke der Aktenvervollständigung, bezw. materiellen Erledigung pendent gebliebener Streitfragen.

Das s c h r i f t l i c h e V e r f a h r e n kam in 70 Fällen zur Anwendung.

Die Berufungen verteilen sich folgendermassen auf die beiden Abteilungen : Biindesblatt. 60. Jahrg. Bd. I.

55

786

I.

II.

Abteilung. Abteilung.

Aus dem Vorjahre übernommen O 0

53

O

Total.

8 76

61 367

Im Berichtsjahre erledigt . .

Total 344 . . . 301

84 69

428 370

Auf 1908 übertragen .

. . . 43

15

58

. .

Diese 58 pendent gebliebenen Berufungen stammen mit Ausnahme einer schon im Jahre 1905 eingegangenen, welche wegen des im Berufungsverfahren über eine Partei ausgebrochenen Konkurses noch nicht erledigt werden konnte, aus dem Jahre 1907, und zwar: 2 aus dem Monat Juli, 2 aus dem Monat September, 2 aus dem Monat Oktober, 23 aus dem Monat November und 28 aus dem Monat Dezember.

Ad 4. R e v i s i o n s b e g e h r e n . Die 3 erledigten Revisionsbegehren waren bei der I. Abteilung anhängig, l wurde abgewiesen, l gutgeheissen und auf l wurde wegen Formmängeln nicht eingetreten.

Ad 5. K a s s a t i o n s b e g e h r e n . Auf sämtliche 3, von der T. Abteilung erledigten, Kassationsbegehren wurde nicht eingetreten, bei zweien, weil ein Haupturteil nicht vorlag ; beim dritten war ein Tatbestand aus dem angegriffenen Urteil nicht ersichtlich, so dass es unmöglich war, über die Begründetheit der Beschwerde zu entscheiden.

Ad 6. M o d e r a t i o n s b e g e h r e n . Ein solches, an die I. Abteilung gerichtetes, wurde abgewiesen.

II. Strafrechtspflege.

a. S t r a f g e r i c h t .

Ein beim Bundesstrafgericht wegen Umgehung des Zollgesetzes anhängig gemachter Fall konnte zufolge nachträglich geleisteter Zahlung der Busse und der streitigen Zolldifferenz als.

erledigt abgeschrieben werden.

787

6. K a s s a t i o n s h o f .

Übertragen aus dem Vorjahre . . .

3 Geschäfte.

Eingegangen im Berichtsjahr . . . 15 ,, 18

Erledigt im Berichtsjahre . . . . 13 Geschäfte.

Übertragen auf 1908 5 ,, ~~Ï8 Art der Erledigung: Begründet erklärt Abweisung Nichteintreten wegen Verspätung

5 7 l 13

Von den 5 begründet erklärten Begehren richteten sich 3 gegen Kondemnierende, l gegen einen freisprechenden Entscheid; in l Fall war das urteilende Gericht auf die Strafklage nicht eingetreten.

Von den erledigten 13 Streitsachen betrafen: 4 das Bundesgesetz betr. Fabrik- und Handelsmarken ; 2 ,, ,, ,, Jagd- und Vogelschutz ; 2 ,, ,, ,, Patenttaxen der Handelsreisenden; l .(, ,, ,, Auswanderungsagenturen; l ,, ,, ,, Alkoholmonopol; l ,, ,, ,, Handel mit Gold- und Silberabfällen ; l ,, ^ ,, Transport auf Eisenbahnen; l ,, ,, Brfindungspatente.

fl "Î3

Dieselben gingen ein : aus dem Kanton Aargau; ,, Baselstadt; fl n ,, B Bern; n ,, B ,, Genf; ,, ,, ^ Graubünden; ,, ,, ,, Neuenburg; 1 » D u Zürich Schwyz;

1 2 2 2 1 2

_! » D' 13

n

-

788

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten.

t/i q>

Natur der Streitsache.

El II Jj

Neu 1 eingegangen. 1

Die im Jahre 1907 beim Bundesgerichte anhängigen staatsrechtlichen Streitigkeiten verteilen sich ihrer Natur nach wie folgt: ·^EBMcnH

a E

'S» ·a _® u Ul

§S

:f

3 0>

·*!§

1 . StreitigkeitenzwischenKantonen 3 2 5 4 1 1 2. Auslieferungen ans Ausland .

5 6 6 3. Beschwerden von Korporationen und Privaten 86 386 472 400 72 4. Verzicht auf das Schweizerbürgerrecht 1 2 -- 1 2 5. Revisions- und Erläuterungsbegehren 1 2 3 2 1 6. Streitigkeiten zwischen den Bundesbahnen und Kantonen (Steuern betreffend) . . . .

1 4 5 5 -- 7. Moderationsbegehren 2 2 2 -- --

93 402 495 421 74

Von den 74 auf 1908 übertragenen Fällen rühren l aus dem Jahre 1905, 4 aus dem Jahre 1906, die andern aus dem Berichtsjahre her ; die letztern gingen ein : l im Januar, l im Februar, l im April, 3 im Juni, 3 im Juli, 9 im August, 5 im September, 6 im Oktober, 12 im November, 28 im Dezember.

Ad 1. S t r e i t i g k e i t e n z w i s c h e n K a n t o n e n . Die 4 im Berichtsjahre erledigten Fälle betrafen : l Rückforderung von ausgelegten Verpflegungskosten (zwischen Schwyz und Zürich), l Hoheitsrechte an Gewässern (zwischen Zürich und Schaffhausen), l Verbauung eines Wildbaches (zwischen Luzern und Schwyz), l Verpflichtung zu Anhebung einer Ehenichtigkeitsklage (zwischen Bern und Aargau).

Ad 2. A u s l i e f e r u n g e n ans A u s l a n d . Die 6 erledigten Auslieferungsbegehren gingen ein: 2 von Russland, 2

789 von Deutschland, l von Bayern, l .von Baden. In 2 Fällen wurde die Auslieferung bewilligt (in einem bloss bedingt), in 2 Fällen verweigert. In l Fall konnte das Bundesgericht wegen Formmangels auf die Sache nicht eintreten, da die Einsprache gegen die Auslieferung beim Bundesgericht direkt und verspätet, nachdem der Bundesrat die Auslieferung gestützt auf seine Zustimmung bereits bewilligt hatte, eingereicht worden war. l Fall wurde als gegenstandslos abgeschrieben, da der Auszuliefernde nachträglich in die Auslieferung einwilligte.

Ad 3. B e s c h w e r d e n von P r i v a t e n und K o r p o r a t i o n e n gegen k a n t o n a l e V e r f ü g u n g e n u n d Erlasse.

Nach der Natur der als verletzt behaupteten Bestimmungen verteilen sich die 400 im Berichtsjahr erledigten Beschwerden wie folgt : a. Verletzung der Bundesverfassung 336 ö.

von Bundesgesetzen 20 fl c.

,, von Kantonsverfassungen 36 d.

,, von Staatsverträgen 8 400

a. Die 336 Rekurse wegen Verletzung der B u n d e s v e r f a s s u n g betrafen folgende Bestimmungen: Art. 4 (Rechts Verweigerung, Gleichheit vor dem Gesetze) 275 ,, 25biä (Schächtverbot) l ,, 31 (Gewerbefreiheit) l ,, 45 (Niederlassung) 10 ,, 46 (Doppelbesteuerung) 15 ^ 55 (Pressfreiheit) l ., 57 (Petitionsrecht) l '.n 58/59 (Gerichtsstand) 22 ,, 60 (Gleichbehandlung mit Bürgern anderer Kantone) ' 3 ., 61 (Urteilsvollstreckung) 4 ,, 2 der Übergangsbestimmungen 3 336

b. Die 20 Beschwerden wegen Verletzung von B u n d e s g e s e t z e n betrafen die Bundesgesetze über : Zivilstand und Ehe l Persönliche Handlungsfähigkeit 8 Übertrag

9

790

Übertrag Schuldbetreibung und Konkurs Zivilrechtliche Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter

9 l 10 ~~2Ö

e. Die Beschwerden wegen Verletzung von K a n t o n s v e r f a s s u n g e n richteten sich vorwiegend gegen Missachtung des Grundsatzes der Trennung der Gewalten, sodann gegen Verletzung der Eigentumsgarantie und der Gemeindeautonomie etc.

d. Die 8 Beschwerden wegen Verletzung von Staatsv e r t r ä g e n betragen folgende Vertrage : 2 den Niederlassungsvertrag mit Frankreich; 3 den Gerichtsstandsvertrag mit Frankreich; l den Vertrag mit Frankreich über die Fischerei in den Grenzgewässern ; l die internationale Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht; l den Vertrag zwischen Uri und Nidwaiden, betreffend die spreitenbachischen Güter in Emmetten, vom 11. Februar 1890.

8

791

1 1 I R

2

z

Aargau Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh. . . .

Baselland Baselstadt Bern . . . .

. .

Freiburg Genf Glarus Graubünden Luzern Neuenburg Nidwaiden Obwalden Sehaffhausen . . . .

Schwyz Solothurn St. Gallen Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis Zug Zürich Total

i 0»

a 3

4 i

4 2 1 1 3 1

2 1 2 2 3 ?, 4 1 4 62

3 1 1 1 27

1

13

i

22 14 2 2 13 83 24 25 6 16 46 10 2 5 4 4 8 12 55 20 12 36 2 8 41

2 7

4 23

44

267

1 1

6 3

1 5



2 2 3 2 1 5

2 1

1 1

1

ll

7 3 i 2 1 9 56 10 5 10 13 6 3 1 3 8 7 25 6 1 1 1 2 3 1 4 1 4 4 30 15 15 R 6 21 3

1

12 7 4 1 4 5

Abgewiesen.

Kantone.

Rückzug oder Gegenstandslosigkeit.

Aus nachfolgender Tabelle ist die Herkunft der Beschwerden von Korporationen und Privaten, nach Kantonen geordnet, sowie die Art der Erledigung ersichtlich.

1 6

72

472

In den 62 Fällen, in welchen auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde, waren die Gründe des Nichteintretens folgende :

792 Inkompetenz Verspätung Formfehler Gegenstandslosigkeit (zum Teil, weil sich die Beschwerde nicht gegen einen kantonalen Entscheid richtete) . .

Nichterschöpfung des Instanzenzuges Mangel der Legitimation des Rekurrenten Nichtsubstanziierung der Beschwerde Abgeurteilte Sache

11 19 6 9 12 l l 3

62

Nach der Natur der Streitsache bezogen sich die 44 begründet erklärten Beschwerden auf: Art. 4 der Bundesverfassung (Rechtsverweigerung) . . 19' ,, 25bis ,, ,, (Schächtverbot) . . . .

l ,, 45 ,, ,, (Niederlassung) . . . .

4 ,, 46 ,, ,, .

(Doppelbesteuerung) . .

2 ,, 58/59 ,, ,, (Gerichtestand) . . . .

4 ,, 60 ,, ,, (Gleichbehandlung der Bürger anderer Kantone) . .

2 ,, 61 ,, ,, (Urteilsvollstreckung) . .

l ,, 2 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung 2 Verletzung einer Kantonsverfassung l das Bundesgesetz betreffend persönliche Handlungsfähigkeit l das Bundesgesetz über zivilrechtliche Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter 5den Gerichtsstandsvertrag mit Frankreich 2 44

In 70 Fällen wurde wegen mutwilliger Beschwerdeführung Gerichtsgeld auferlegt.

Gesuche um Erlass von provisorischen Verfügungen gingen 48 ein. 23 wurden gutgeheissen, 23 abgewiesen; auf l wurde nicht eingetreten, und l wurde als gegenstandslos abgeschrieben.

Auch in diesem Berichtsjahre gaben einige wenige Fälle Anlass zum Meinungsaustausch mit dem Bundesrate über die Kompetenzfrage (Art. 194 O.-G.).

Ad 4. Von den 2 Begehren um E n t l a s s u n g aus d e m Schweizerbürgerrecht wurde eines gutgeheissen, das andere abgewiesen.

Ad 5. Von den 2 erledigten Revisionsbegehren wurde l abgewiesen, l zurückgezogen.

793 Ad 6. Von den 5 S t r e i t i g k e i t e n z w i s c h e n den B u n d e s b a h n e n u n d K a n t o n e n , Steuerpflicht betreffend, wurden 3 zu gunsten der Bundesbahnen, 2 zu gunsten der betreffenden Kantone entschieden.

Ad 7. Von den 2 M o d e r a t i o n s b e g e h r e n wurde eines abgewiesen; auf das andere wurde nicht eingetreten, weil die Rechnung nicht streitig war.

IV. Oberaufsicht über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.

Im Berichtsjahre sind wiederum eine Anzahl Inspektionen über kantonale Aufsichtsbehörden und Konkursämter vorgenommen worden, und es verbleiben damit nur noch drei Kantone, in denen solche noch nicht erfolgt sind. Wie bisher wurde über jede ein Protokoll aufgenommen und jeweils der kantonalen Aufsichtsbehörde über das Ergebnis und die Punkte, in denen die Geschäftsführung der inspizierten Amtsstellen zu Aussetzungen Anlass gab, ein eingehender Bericht übermittelt. Eigentlichen Missständen in der Ausführung des Gesetzes, wie wir sie im ersten Inspektionsjahre zu konstatieren hatten, begegneten wir nicht, -wohl aber noch in den verschiedensten Beziehungen Unrichtigkeiten im Verfahren. Namentlich lässt die Führung der Konkursprotokolle ziemlich allgemein in einzelnen Punkten zu wünschen übrig.

Von dem vorhandenen und noch auszuarbeitenden statistischen Material ist im Berichtsjahre der Jahrgang 1900 zu Ende verarbeitet und publiziert und der Jahrgang 1901 nahezu druckfertig gestellt worden.

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahr anhängigen Rekurse betrug 245 ; davon waren aus dem Vorjahr übernommen 9, im Laufe des Jahres eingegangen 236. Erledigt wurden 239, so dass auf das Jahr 1908 übertragen wurden 6 Fälle.

Von den erledigten Beschwerden bezogen sich : 3 auf die Pflichten und Verantwortlichkeit der Betreibungsund Konkursbeamten ; 10 ,, Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung 5 4 ,, Zustellung der Betreibungsurkunden ; 2 ,, die Art der Betreibung; 2 ,, Zahlungsbefehl ; 21

Übertrag

794 21 1 2 4 1 2 l 1 2 l 1 2 1 9 37 4 30 4 2 l 3 5 .21 1 2 11 12 6 9 9 7 l 3 1 4 5 3 2 3 2 237

Übertrag auf Ort der Betreibung; ,, Rechtsvorschlag ; ,, Rechtsöffnung ; ,, Aufhebung bezw. Einstellung der Betreibung; ,, Wechselbetreibung ; ,, Konkursbetreibung ; ,, Arrestbetreibung ; ,, Betreibung einer Ehefrau; ,, Betreibung einer Handelsfrau; ,, Sukzession in die Betreibung; ,, Rechtsstillstand ; ,, Gültigkeit der Betreibung; ,, Fortsetzung der Betreibung; ,, Pfändung, Vollziehung derselben und pfandbare Gegenstände ; ,, Nachpfändung; ,, Lohnpfändung ; ,, Anschlusspfändung ; ,, Verjährung der Betreibung; ,, Miete oder Pacht; ,, amtliehe Verwahrnahme ; ,, Retentionsrecht ; ^ Eigentums- oder Pfandrechtsansprachen im Pfändungsverfahren ; ,, Eigentumsansprachen im Konkurse; ,, Verwertungsverfahren ; ,, Verwertung beweglicher Sachen oder Forderungen; ,, Verwertung von Liegenschaften; ,, Verwertung der Konkursmasse; ,, Kollokation und Verteilung im Pfändungsverfahren; ,, Kollokation und Verteilung im Konkurse ; ,, Konkursbegehren bezw. Konkurserkenntnisse; ,, Admassierung im Konkurse ; Abtretung von Masserechten nach Art. 260 Seh K G ; fl ,, Lastenverzeichnis ; ,, Arrest und dessen Vollzug; ,, Verlustschein ; ,, Gebühren in Betreibungs- und Konkursverfahren; ,, Zahlung an das Betreibungs- und Konkursamt; ,, Nachlassverfahren ; .n Revisionsgesuche ; Übertrag

795 237 Übertrag l auf Wiedererwägungsgesuch ; l ,, Beschwerdefrist.

239 Über die Verteilung der Geschäfte nach Kantonen und über das Schicksal der Beschwerden gibt nachstehende Tabelle Auskunft.

Die Gründe, aus welchen die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer in 40 Fällen auf die Beschwerde nicht eintrat, waren: in 10 Fällen Versäumung der Rekursfrist, in 3 Fällen Nichteinhaltung des Instanzenzuges, in 27 Fällen Inkompetenz ·der Oberaufsichtsbehörde (in den meisten dieser Fälle, weil es sich um Beschwerden handelte, die in die Kompetenz der Gerichtsbehörden fallen).

Die 53 begründet erklärten Beschwerden betrafen folgende ·Gegenstände : 3 Arrest ; l Admassierung im Konkurse ; 3 Anschlusspfändung 5 l Abtretung von Masserechten nach Art. 260 Seh K Gr : l Betreibung einer Handelsfrau; l Betreibung einer Ehefrau; 3 Eigentumsansprachen im Pfändungsverfahren; l Eigentumsansprache im Konkursverfahren ; 4 Fortsetzung der Betreibung; l Gebühren des Konkursamtes; 4 Kollokation und Verteilung im Konkurse ; l Kollokation im Pfandverwertungsverfahren; 5 Kompetenzstücke ; 6 Lohnpfändung; l Lastenverzeichnis; 1 Nachpfändung; 2 Pfändung; 1 Verwertung im Konkurse; 4 Verwertung von Liegenschaften; 2 Verteilung gemäss Art. 199 Seh K G ; l Verteilung im Pfändungsverfahren; 1 Verteilung im Konkurse; 2 Verwertung beweglicher Sachen oder Forderungen ; l Verlustschein; l Verwertungsverfahren ; l Zahlung an das Amt.

53

Aarffau Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh Baselland Baselstadt B era (deutscher Teil) .

Bern (französischer Teil) Freiburg Genf Glarus Graubünden Luzern Neuenburg Nidwaiden Obwalden Schaffhausen Schwyz Solothurn . . . .

St. Gallen Tessin Thurgau Uri Waadt . . . .

Wallis Zug Zürich

C 0>

Abgewiesen.

Begründet erklärt.

Kantone.

RQckzug oder Gegenstands- !

losigkeit.

j

Nichteintreten.

796

f « .0 00

3 "5 <

15 16

8 1 10

3

4

5



--

.

Total

1 1 1 6

^1

2 6 1

1

1

1

1 5 4 18 5 8 1 1 12 6 9 10 1

--

2

7 23 15 1 14 23 3 26 4

10 2 --

2 2 1 5

1 1

1 1 1 1

3

40

8

5 2 5 1 1 4

1 5 2 16 2 2 1 8 2 2 -- 18

53 138

2 2 10 24 5 5 18 3 4 25

6 245

797 Gesuche um provisorische Verfügungen den gestellt .

32 davon bewilligt b abgewiesen wegen Erledigung der Sache keine Verfügung erlassen

wu-

16 27 V ,,..

4* 27 Verfügungen 111 g ° 5 keine V erfugungen 32

0 T. Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Bezüglich der Zwangsliquidation der E i s e n b a h n S a i g n e 1 e g i e r - G l o v e l i e r ist für das Berichtsjahr folgendes zu erwähnen : Einem am 13. März 1906 zwischen der Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen und dem Massaverwalter abgeschlossenen Vertrage betreffend Mitbenutzung der Station Glovelier der Schweizerischen Bundesbahnen ist vom Bundesgericht am 16. Januar die Genehmigung erteilt worden.

Sodann hat das Bundesgericht einem weitern, zwischen dem Regierungsrate des Kantons Bern und der Masse am 26. Februar 1906 abgeschlossenen Vertrage, wonach u. a. die vom Kanton Bern für Deckung eines allfälligen Betriebsdefizites vorzuschiessenden Summen, wofür ein Kredit von Fr. 30,000 zur Verfügung gestellt worden ist, als Liquidationskosten kolloziert werden sollten, die Genehmigung erteilt Ende November haben die für Wertung des Massavermögens ernannten Experten ihr Gutachten abgegeben und gleichzeitig hat der Massaverwalter einen Entwurf der Steigerungsbedingungen vorgelegt. Nachdem die Vernehmlassungen der Kantonsregierung und des Bundesrates über denselben eingegangen sein werden, wird im laufenden Jahr zur Verwertung der Bahn geschritten "«'erden können.

Ein gegen die C o m p a g n i e des c h e m i n s de fe r r é g i o n a u x é l e c t r i q u e s cl u Jo rat in Lausanne anhängig gemachtes Zwangsliquidationsbegehren wurde als gegenstandslos geworden zurückgezogen.

Zu erledigen war ferner unter diesem Titel vom Präsidium des Gerichts ein gemeinsames Gesuch des S c h w e i z e r i s c h e n B u c h d r u c k e r v e r e i n e und des S c h w e i z e r i s c h e n T y p o g r a p h e n b u n d e s um Bestellung des Obmannes eines zu bestellenden Schiedsgerichts.

m

D auer bis zum Urte 1.



Natur der Streitsachen.

V O m ö *^

·a

/-^ O

18 H SP § Sg i-H

,,

II *·_·

/. Zivilsachen.

1. Erst- und letztinstanzliche Prozesse 2 . Expropriationen . . . .

3. Berufungen 4. Andere Zivilsachen . .

oj ·S n

j

1 1

CO

co

co £

co 2

1-H

CO

m 'S



A e«

g^ S^ co

S 5 £ (M

(N tn 'cö H

la s N t»

Grossie Dauer bis zum Urteil.

bis zum

Urteil.

P;S.H S boS -ö g NS §S t><2

Jahre Monate Tage

Monate Tage

Tage

s

pH

U oo Ö

·O

22 533 370 7

2 4 129 9 78 214 5 2

1 62 69

6 199 9

3 122 -- --

6 12 -- --

2 3 -- --

9 1 11 2

27 14 19 14

13 8 2 --

2 6 4 30

41 22

--

--

6

10

2

24

46

1

8

21

£t

9

&
25

45

3

8

26

33

1

8

3

2

--

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten . . . .

421

87

192

105

31

g

IV. Beschwerden betr. Schuldbetreibungs- und Korikwrswesen

239

162

73

4

Total

1606

464

502

244

. . . .

··S1-5

J v

*Q

14

I I . Strafsachen

Mittlere r)auer

S

247

131

17 10.

18 ·

Nach den N a t i o n a l s p r a c h e n verteilen sich die e r l e d i g t e n Geschäfte wie folgt: Deutsche Schweiz.

/. Zivilsachen: \. Erst- und letztinstanzliche Prozesse 2. Expropriationen . . .

3 . Berufungen . . . .

4. Andere Zivilsachen

15= 68 % 294= 55 % 234= 63 %

5= 71 %

Französische Schweiz.

7= 56= 127 = 2=

32 % 11 % 34 % 29 %

Italienische Schweiz.

183 = 34 % 9 = 3%

Total.

22 = 533 = 370 = 7=

100% 100% 100% 100%

9 -- 6 4 °/0

4 = 29 %

1 -- 7%

14 = 100%

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten

278= 67 %

103 = 24 %

40= 10%

421 =100%

IV. Beschwerden der Schuldbetreibungs- u. Eonkurskammer

155= 65 %

60= 25 %

24= 10%

239 = 100% 2 = 100%

//. Strafsachen

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit .

Total

1 = 50 % 991 = 61 %

1 = 50 %

360= 23 %

257= 16%

1608 = 100 %

800

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

L a u s a n n e , den 26. Februar 1908.

Im Namen des Schweiz ßundesgerichts, Der Präsident:

Jäger.

Der Gerichtsschreiber: Kirehhofer.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1907. (Vom 25. Februar 1908.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.04.1908

Date Data Seite

772-800

Page Pagina Ref. No

10 022 833

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.