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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Gewährung eines Nachkredites für den Umbau des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Basel.

(Vom 3. November 1908.)

Tit.

Den in einer Botschaft des Bundesrates vom 5. April 1904 (Bundesbl. 1904, II, 691) niedergelegten Anträgen entsprechend haben Sie mit Bundesbeschluss vom 23. Juni 1904 (A. S. n. F.

XX, 88) für den Ankauf des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes an der Freienstrasse in Basel einen Kredit von Fr. 1,676,742. 95 und für den Umbau dieses Gebäudes einen solchen von Fr. 100,000 bewilligt.

Das Postgebäude ist am 6. Juli 1904 in das Eigentum der Eidgenossenschaft übergegangen; die Umbauarbeiten konnten aber bis jetzt nur zum kleinern Teil ausgeführt werden, einerseits, weil der im Gebäude sich befindliche Börsensaal erst im Januar 1908 durch das Baudepartement des Kantons Basel-Stadt zur Verfügung gestellt wurde, anderseits, weil es bei den räumlich beschränkten Verhältnissen angezeigt erschien, mit der Vornahme von Bauarbeiten in den Postlokalen bis nach dem Auszug derjenigen Dienstzweige zuzuwarten, deren Übersiedelung in das neue Dienstgebäude an der Zentralbahnstrasse bevorstand.

Die Eröffnung des Betriebes im letztern ist am 8. September laufenden Jahres erfolgt.

Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. V.

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682 Was den Börsensaal und die dazu gehörenden Räume anbetrifft, so mag in Zusammenlassung der Ausführungen auf Seiten 11 und 12 der eingangs erwähnten Botschaft daran erinnert werden, dass dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die unentgeltliche Weiterbenützung dieser Lokale während zwei Jahren vom Tage des Übergangs des Gebäudes an den Bund an im Sinne eines Entgegenkommens zugesichert und durch den Kaufvertrag gewährleistet worden war. Die Übergabe der genannten Räume hätte also im Monat Juli 1906 erfolgen sollen.

Aber schon mit Schreiben vom 5. Oktober 1904 unterbreitete der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt dem Postdepartement das dringende Gesuch, es möchte ihm die Weiterbenützung der Börsenlokale bis Ende Juni 1908 bewilligt werden, da es sich als nötig erwiesen habe, zur Unterbringung der Börse ein neues Gebäude zu erstellen, dessen Bezug infolge von Schwierigkeiten und Verspätungen, die zu vermeiden nicht in seiner Macht lioge, vor dem erwähnten Zeitpunkt kaum möglich sein dürfte. Zur Begutachtung dieses Gesuches eingeladen, wies die Telegraphendirektion darauf hin, dass es ihr unmöglich sei, mit den bestehenden Telephoneinrichtungen bis im Jahre 1908 auszukommen und dass, wenn die Einrichtung der Telephonzentrale in den Börsenräumen nicht innert der ursprünglich vorgesehenen Frist stattfinden könne, sie sich genötigt sehen werde, kostspielige provisorische Erweiterungen vorzunehmen, indem unter anderm die zur Zentrale gehörenden Verwaltungsbureaux für die Zentrale selbst in Anspruch genommen und die Bureaux ausserhalb des Gebäudes verlegt werden rnüssten.

Trotz dieser für die Telegraphen Verwaltung sehr unangenehmen Sachlage wurde nach längern schriftlichen und konferenziellen Verhandlungen am 15. März 1905 ein Abkommen getroffen, laut welchem die Börsenlokale der Regierung des Kantons Basel-Stadt bis Ende Juni 1907 zur Weiterbenützung überlassen wurden, wogegen letztere sich verpflichtete, einen Mietzins von Fr. 5000 per Jahr zu bezahlen und der Telegraphen ver waltung die Kosten der ausserhalb des Postgebäudes zu mietenden Bureauräume, sowie des Umzugs, zu vergüten.

Wenn wir uns auf Antrag des Postdepartements zu dieser für die beteiligte Verwaltung nicht günstigen Abmachung entschlossen haben, so geschah dies, einmal weil der Regierungsrat erklärt hatte, dass man ihn durch Verweigerung des Weiterbenutzungsrechtes in grosse Verlegenheit bringen würde, und dann hauptsächlich auch, weil man es für angezeigt erachtete,

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dem Kanton Basel-Stadt weitgehendstes Entgegenkommen zu beweisen und ihm grosse Auslagen, welche als Folgen des Ankaufs des Postgebäudes durch den Bund zu betrachten gewesen wären, nach Möglichkeit zu ersparen, nachdem, wie dies in unserer Botschaft vom 5. April 1904 einlässlich dargelegt worden ist, die Erwerbung des Gebäudes selbst zu Bedingungen hatte erfolgen können, die für die Eidgenossenschaft als sehr annehmbar bezeichnet werden dürfen, die aber in den Behörden und in der Bevölkerung des beteiligten Kantons zu vielen Erörterungen und zu lebhafter Kritik Anlass gegeben haben.

In Wirklichkeit wurden die ßörsenlokale dann zu Beginn des laufenden Jahres zu unserer Verfügung gestellt.

Die vorerwähnten Verhandlungen haben Anlass gegeben zur nochmaligen Prüfung der Frage, in welcher Weise der Telegraphen- und Telephondienst in den zur Verfügung stehenden Räumen am zweckmässigsten eingerichtet werden könne, und man ist dann auf Grund eingehender und umfassender Studien zu der Überzeugung gelangt, dass es trotz der in der mehrgenannten Botschaft vom 5. April 1904 erwähnten Übelstände doch besser sei, die Telephonzentralstation im III. Stocke zu belassen.

Diese Organisation gestattet nicht nur, auf die vorerst als unvermeidlich betrachteten provisorischen Einrichtungen zu verzichten, sondern sie bietet auch andere sehr bedeutende Vorteile, die wir nachstehend kurz aufführen.

Von Anfang an musste den Räumlichkeiten des III. Stockes der Vorzug einer grössern Geräuschlosigkeit vor den Börsenlokalen des I. Stockes zuerkannt werden. Man glaubte jedoch vorerst, diesem Umstand keine ausschlaggebende Wichtigkeit beimessen zu sollen. Mit der seither eingetretenen Kursvermehrung auf den beim Postgebäude vorbeiführenden Tramlinien (Einführung des 4 Minutenbetriebes etc.) haben sich jedoch die in der verhältnismässig engen Grerbergasse und bei der scharfen Doppelkurve Gerbergasse-Falknerstrasse nicht zu vermeidenden Tramsignalzeichen derart vermehrt, dass für den erspriesslichen Betrieb einer in den bloss 7 Meter über der Strasse gelegenen ßörsenlokalen untergebrachten Telephonzentrale ernste Befürchtungen gehegt werden mussten. Vorab bei offenen Fenstern wäre eine prompte Dienstbesorgung kaum möglich gewesen, und doch ist die gute Lüftung einer Zentralstation mit so zahlreichem Personal, wie es die Basler
Verhältnisse erfordern, eine unerlässliche Notwendigkeit. Da der Börsensaal bloss gegen die Gerbergasse Fenster besitzt, hätten demnach bei dessen Verwendung als Telephon-

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zentrale entweder die Interessen des Dienstes oder aber die Forderungen der Hygiene hintangesetzt werden müssen.

Überdies konnte bei Belassung der Telephonzentrale im III. Stock das vorhandene Apparatenmaterial grösstenteils an Ort und Stelle weiter verwendet und den Verkehrsbedürfnisaen gemäss vermehrt werden. Die Auswechslung der altern Vielfachunischalter konnte nach und nach geschehen und die beträchtliche Gesamtausgabe für die Einrichtung einer neuen Zentralstation konnte zum Teil vermieden, zum Teil auf mehrere Jahresbudgets verteilt werden.

Die Ersparnis, die in dieser Weise und infolge Belassung der Zentralstation im III. Stock erzielt wurde, wird von der Telegraphendirektion auf Fr. 84,000 veranschlagt.

Wir haben beizufügen, dass die Vergrösserung der Telephonzentrale ein so dringendes Bedürfnis geworden war, dass die diesbezüglichen Arbeiten bereits haben ausgeführt werden müssen.

Nach dem ursprünglichen Umbauprojekt war in Aussicht genommen, der Telegraphenverwaltung im Erdgeschoss des Postgebäudes ein Bureaulokal von 39,9 m2 und einen besondern Schalterraum von 30 m 2 zur Verfügung zu stellen. Durch eine nochmalige Prüfung aller einschlägigen Verhältnisse gelangte jedoch diese Verwaltung zu der Überzeugung, dass sie mit den ihr zugewiesenen Räumen nicht werde auskommen können.

Die Telegraphendirektion arbeitete deshalb Planvarianten aus.

von denen die eine den Einbau einer besondern Telegrammaufgabe in den Postschalterraum, die andere die Beseitigung des hinter den Bureauräumen durchgehenden Verbindungsganges zwischen dem Bureau für postlagernde Gegenstände einerseits, dem Mandatbureau und der Briefexpedition anderseits, vorsah.

Die Oberpostdirektion konnte diesen Varianten nicht zustimmen, weil nicht daran gedacht werden durfte, den sonst schon sehr kleinen Postschalterraum durch einen besondern Einbau noch mehr zu beschränken und weil es bei dem regen gegenseitigen Verkehr sehr nötig schien, die direkte Verbindung zwischen den verschiedenen Dienstabteilungen beizubehalten. Schliesslich einigte man sich dahin, die Postschalterhalle als gemeinsamen Aufgaberaum für Post und Telegraph herzurichten.

Gegen diese Ordnung der Dinge erhoben jedoch die Basler Handelskammer in einem Schreiben vom 3. Oktober 1907 an die Telegrapheninspektion Ölten und der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in einer Eingabe vom 19. gleichen Monats an

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das Postdepartement entschiedene Einsprache. Unter Hinweis auf die jetzigen misslichen Verhältnisse wurde der bestimmte Wunsch ausgesprochen, es möchte eine genügend grosse, vom Postschalterraum abgetrennte Telegrammaufgabe geschaffen werden.

Diesem Verlangen war etwelche Berechtigung nicht abzusprechen und wenn die Erfüllung der geäusserten Wünsche auch Schwierigkeiten bereitete, indem die Postverwaltung sich dazu entschliessen musste, grössere Teile des ihr zugewiesenen Raumes, den sie selbst recht gut hätte gebrauchen können, abzutreten, so glaubte das Postdepartement doch, auch in diesem Falle wieder den Behörden und der Bevölkerung Basels grösstmögliches Entgegenkommen zeigen zu sollen. Statt der dem Telegraph ursprünglich im Erdgeschoss zugewiesenen 70 m 2 wurde nun die Verwendung einer Fläche von 120--130 m 2 zu Telegraphenzwecken in Aussicht genommen.

Die Neuordnung der Schalterräume und der Telegraphenlokale im Erdgeschoss bedingte jedoch noch andere einschneidende Änderungen und da, wie wir vorstehend bereits ausgeführt haben, auch für das 1. und III. Stockwerk die ursprüngliche Zweckbestimmung nicht beibehalten werden konnte, indem die Telephonzentrale unter Beizug der angrenzenden Bureaulokale im III. Stock belassen, dagegen aber der Umbau der vorerst zur Aufnahme der Zentrale bestimmten Börsenlokale in Verwaltungsbureaux vorgesehen werden musste, so war man genötigt, für den Umbau ein neues Projekt auszuarbeiten und neue Kostenberechnungen anzustellen. Bei dieser Gelegenheit wurden dann auch die vermehrten oder veränderten Bedürfnisse berücksichtigt, die sich seit der Aufstellung des ersten Umbauprogiamms geltend gemacht hatten.

Im weitern ergibt sich, dass die vor etwa 25 Jahren erstellte Zentralheizung neu geordnet, vervollständigt und mit neuen Kesseln versehen werden muss. Die alte Heizung könnte allerdings noch einige Zeit weiter benutzt werden, musste aber doch in verhältnismässig kurzer Frist eine Umänderung erleiden. Eine Verschiebung der Ausführung würde zudem wesentliche Mehrkosten verursachen, weil eine Reihe von mit der Heizung in Zusammenhang stehenden Bauarbeiten während der Generalumbaute wesentlich billiger ausgeführt werden kann. Es empfiehlt sich somit, auch die Heizung mit einer Ausgabe von zirka Fr. 3 0 , 0 0 0 in das Bauprogramm aufzunehmen.

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Nach den neuen Kostenanschlägen belaufen sich die Auslagen für die gemäss dem neuen Programm noch auszuführenden Arbeiten auf Fr. 315,000 Hierzu kommen die für die Einrichtung der Telephonzentralstation gemachten Ausgaben in der Höhe von ,, 31,000 Die voraussichtlichen Gesamtausgaben belaufen sich somit auf Fr. 346,000 so dass, nach Abzug des bereits bewilligten Kredites von ,, 100,000 zur Vollendung des Umbaus des Post-, TelegraphenundTelephongebäudes in Basel ein weiterer Kredit von Fr. 246,000 benötigt wird.

Mit dem Gesuch um Gewährung dieses Nachkredites erwächst uns die Aufgabe, dessen Berechtigung und Notwendigkeit darzutun, soweit dies nicht schon durch die vorstehenden Ausführungen geschehen ist. Wir gestatten uns, zu diesem Zwecke die hauptsächlichsten Ursachen der Mehrausgabe hiernach aufzuführen und näher zu beleuchten.

Telegraphenverwaltung.

In dem auf die T e l e g r a p h e n - und T e l e p h o n l o k a l e bezüglichen Teil des ursprünglichen Umbauprogramms sind höchst einschneidende Änderungen vorgenommen worden. Sie umfassen : a. im E r d g e s c h o s s die vollständige Umgestaltung und wesentliche Erweiterung der Aufgabelokale ; b. im- I. S t o c k den Umbau in Verwaltungslokale des Börsensaals und der dazu gehörenden Räume, in denen vorerst beabsichtigt war, die Telephonzentrale unterzubringen ; c. im II. 81 o e k die durchgreifende Änderung und Erneuerung der Telegraphenlokale; d. im III. S t o c k die Beseitigung der hier vorgesehenen Verwaltungslokale und Einrichtung der erweiterten Telephonsäle mit Nebenräumen.

Diese Umformungen haben ausserdem eine Reihe von Mehrarbeiten zur Folge, welche mit den Telegraphenlokalen nicht in direktem Zusammenhang stehen, sondern entweder die Postverwaltung betreffen oder eine geringere Benutzbarkeit mancher alter Bauteile bedingen. Dies gilt insbesondere vom Erdgeschoss, wo infolge der Vergrösserung der Schalterhallen auf Kosten der Postlokale eine weitgehende Neuordnung auch der letztem Platz greifen muss.

6b7 Wir haben bereits ausgeführt, dass die Änderungen im Erdgeschoss, auf die der verhältnismässig grösste Teil der Mehrauslagen entfällt -- Fr. 121,879 gegen Fr. 28,970 im ersten Voranschlag -- den Forderungen der Handelskammer und des Regierungsrates von Basel in Bezug auf die Gestaltung der Aufgaberäume zuzuschreiben sind, Forderungen, denen eine Berechtigung innewohnt und denen gegenüber wir deshalb eine ablehnende Haltung nicht glaubten einnehmen zu dürfen.

Auch die Gründe, welche eine dem ersten Umbauprogramm nicht entsprechende Verwendung des der Telegraphenverwaltung zugewiesenen Teils des I. und des III. Stockwerkes bedingen, sind schon eingehend erörtert worden, so dass in diesem Punkte auf weitere Ausführungen wird verzichtet werden können.

Es sei hier nur nochmals darauf hingewiesen, dass, wenn die neue Zweckbestimmung der beiden Stockwerke erhöhte Kosten für bauliche Änderungen nach sich zieht, dieser Mehrausgabe eine von der Telegraphendirektion auf Fr. 84,000 berechnete Minderausgabe entgegensteht, welche infolge Belassung' der Telephonzentralstation im III. Stocke durch Ersparnisse an Apparaten und Einrichtungen hat erzielt werden können.

Die Mehraufwendungen für die Telegraphenlokale im II. Stock sind daraut zurückzuführen, dass sich nachträglich die Notwendigkeit ergab, ausser der im Programm von 1904 vorgesehenen Vergrösserung des Hughes-Saales einen eigenen Raum für Spezialapparate einzurichten Und eine Vergrösserung und Erneuerung der übrigen Räume in Aussicht zu nehmen.

Postverwallung.

Die P o s t v e r w a l t u n g hat ebenfalls einige Änderungen und Ergänzungen angeregt, deren finanzielle Tragweite jedoch weniger gross ist. Sie betreffen in der Hauptsache: a. Im K e l l e r g e s c h o s s e die Erstellung einer Badeeinrichtung.

Es handelt sich hier um eine hygienische Forderung der Neuzeit, auf deren Erfüllung das Personal grossen Wert legt und der gegenüber die Verwaltung sich im vorliegenden Falle nicht gerne ablehnend verhalten würde, da ähnliche Einrichtungen in letzter Zeit in allen grössern Städten, wo für den Postbetrieb gebaut werden musste, bewilligt worden sind. Diese Badeeinrichtungen bilden nicht nur eine Wohltat für die Beamten und Angestellten, sie liegen auch im Interesse der Verwaltung, denn

688 sie sind geeignet, auf den Gesundheitszustand des Personals einen günstigen Einfluss auszuüben und dadurch die Auslagen für Ersatz wegen Krankheitsabsenzen zu vermindern. Natürlich werden die Bäder nicht nur dem Post-, sondern auch dem Telegraphen- und dem Telephonpersonal zur Verfügung stehen.

b. Im E r d g e s c h o s s : Schaffung eines besondern Raumes für den Check- und Girodienst.

Dieser Dienstzweig ist erst nach Ausarbeitung des Umbauprogramms von 1904 eingeführt worden. Es ist natürlich, dass für denselben Platz geschaffen werden muss.

Die übrigen, zum Teil bedeutenden Änderungen in der Anlage der Posträume im Erdgeschoss sind eine unmittelbare Folge der Erweiterung der Telegraphenlokale und der Schalterhallen, zu welcher man sich aus bereits erwähnten Gründen hat entschliessen müssen.

c. Im IH. S t o c k : Herrichtung der Abwartwohnung.

Hierfür war im ersten Kostenanschlag nichts ausgesetzt. Bei einem Gebäude von der Grosse des alten Postgebäudes in Basel kann aber ein Abwart -nicht entbehrt werden. Es ist auch sehr wichtig, dass er im Hause selbst wohne, da zur Wahrung der Sicherheit und guten Ordnung im Gebäude die ständige Gegenwart eines Aufsehers nötig ist. Die für die Abwartwohnung gemachten Aufwendungen stellen übrigens kein totes Kapital dar.

Gegen Überlassung dieser Wohnung wird die Frau des Abwarts zu Dienstleistungen verpflichtet, für die sonst eine Aushülfe beigezogen ·werden müsste.

Der erste Voranschlag datiert vom 28. März 1904; der zweite vom 4. Juni 1908. In diesem Zeitraum von etwas mehr als 4 Jahren haben sich infolge der durch Arbeiterbewegungen und andere Verhältnisse entstandenen Erhöhungen von Arbeitslöhnen und Materialpreisen Steigerungen ergeben, die nicht leicht zahlenmässig festgelegt werden können, die aber jedenfalls so bedeutend sind, dass schon ihretwegen der bewilligte Kredit nicht genügen würde, auch wenn man die Arbeiten dem ursprünglichen Umbauprogramm gemäss ausführen wollte.

Neuere eingehende Untersuchungen an Ort und Stelle haben sodann ergeben, dass, wenn das Gebäude innen und aussen so wieder hergestellt werden soll, dass in nächster Zeit weitere grössere Reparaturen nicht in Aussicht genommen werden müssen, eine Erweiterung des ersten Bauprogramms nicht zu umgehen ist,

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indem man die Vornahme von Arbeiten ins Auge fassen muss, die im frühem Voranschlag nicht berücksichtigt worden waren.

Es handelt sich in der Hauptsache, um die Auffrischung von Fassaden, Wänden und Dächern, um den teilweisen Ersatz der Pflasterung im Posthof durch Asphaltplattenbelag, endlich um eine grosse Zahl kleinerer Arbeiten verschiedener Art, also grösstenteils um Reparaturen, deren Vornahme vor vier Jahren noch nicht unbedingt notwendig schien, die aber jetzt nicht mehr gut verschoben werden können.

Auch hier ist es schwer, genau zu bestimmen, welcher Bruchteil der gesamten Mehrausgaben auf die eben erwähnten, erstmals nicht vorgesehenen Arbeiten entfällt. Im allgemeinen kann man hierzu die Auslagen rechnen, die im zweiten Voranschlag unter der Aufschrift ,,Allgemeine Instandstellungsarbeitentt eingereiht sind. Sie erreichen im ganzen den Betrag von beinahe Fr. 83,000, den wir auf Fr. 90,000 aufrunden, da auch in den andern Abschnitten der Kostenberechnung solche Ausbesserungsarbeiten aufgenommen worden sind.

Es entfiele somit auf die eigentlichen, durch die Forderungen des Regierungsrates und der Handelskammer von Basel und durch die Änderungsanträge der Verwaltungen bedingten erweiterten Umbauarbeiten eine Mehrausgabe von etwa Fr. 126,000.

Der Nachkredit, um dessen Bewilligung wir einkommen, mag verhältnismässig hoch erscheinen, allein wir haben die Überzeugung, dass die Ausgabe nötig ist, wenn das Gebäude, das nun seit bald 55 Jahren -- in seiner jetzigen Gestalt seit 28 Jahren -- die eidgenössischen Dienstzweige der Post und des Telegraphs beherbergt, so ausgebaut und wiederhergestellt werden soll, dass es im Innern den Anforderungen der Dienstbetriebe, die sich dem gesteigerten Verkehr entsprechend mächtig entwickelt haben, genügt, und dass es sich äusserlich ohne überflüssigen Prunk, aber in würdiger Weise in seine Umgebung -- wir verweisen z. B. auf das in der Nähe stehende Basler Rathaus -- einreiht. Nicht gering einschätzen möchten wir sodann den Unistand, dass das neue Umbauprqjekt den Wünschen der Behörden und des Handelsstandes von Basel-Stadt Rechnung trägt, so dass angenommen werden darf, die Zustimmung der eidgenössischen Räte zur Ausführung dieses Projektes werde an beteiligter Stelle auch als ein Zeichen wohlwollenden Entgegenkommens des Bundes gegenüber dem Stande Basel aufgefasst und als solches gewürdigt werden.

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Wir empfehlen Ihnen zur gefl. Genehmigung den nachfolgenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss.

B e r n , den 3. November 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Gewährung eines Nachkredites für den Umbau des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Basel.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 3. November 1908, beschliesst: · Art. 1. Dem Bundesrat wird zur Durchführung des erweiterten Umbaus des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes an der Freien Strasse in Basel zu dem durch Bundesbeschluss vom 23. Juni 1904 bereits bewilligten Kredit von Fr. 100,000 ein Nachkredit von Fr. 246,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3.

beauftragt.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Gewährung eines Nachkredites für den Umbau des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Basel.

(Vom 3. November 1908.)

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1908

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11.11.1908

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