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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungs-gesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Charles Ruchti, Coiffeur,11 rue Pradier, Genf.

(Vom 21. Februar 1908.)

Tit.

Charles Ruchti wurde durch Urteil des Polizeirichters von Genf am 4. November 1907 wegen Nichtbezahlung von Militärsteuern mit 24 Stunden Arrest bestraft. Er ersucht um Erlass dieser Strafe durch Begnadigung, indem er geltend macht, dass er sich mit den militärischen Behörden über ratenweise Abzahlung der Schuld geeinigt und die so entstandenen Verpflichtungen nach Möglichkeit erfüllt habe, ferner dass er von dem Gerichtstermin nicht in Kenntnis gesetzt worden sei und deshalb keine Gelegenheit gehabt habe, sich zu verteidigen.

Laut Bericht des kantonalen Militärdepartementes ist zwar Ruchti auch jetzt noch mit versprochenen Teilzahlungen im Rückstand und dürfte es ihm bei gutem Willen wohl möglich sein, aus seinem Arbeitsverdienst die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Dagegen ergibt sich aus Mitteilungen des Polizeirichters, dass Petent durch Verschulden eines Vertreters die Vorladung zu der Gerichtsverhandlung nicht erhielt, und dass der Richter überhaupt keine Kenntnis hatte von den besondern Abmachungen zwischen der Militärbehörde und dem

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Steuerpflichtigen. Es rechtfertigt sich daher, wegen Mängeln des der Verurteilung zu Grunde liegenden Verfahrens die Bestrafung aufzuheben.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Charles Ruchti die Strafe von 24 Stunden Arrest durch Begnadigung zu erlassen.

Bern, den 21. Februar 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsidentt Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

--ÖS-O-se-

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Charles Ruchti, Coiffeur,11 rue Pradier, Genf. (Vom 21. Februar 1908.)

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Jahr

1908

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.02.1908

Date Data Seite

329-330

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