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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärsteuern bestraften H. Thurneisen-Siegenthaler, Direktor der Sängertruppe Berna in Bern.

(Vom 11. Dezember 1908.)

Tit.

Heinrich Thurneisen wurde von der Militärbehörde im Monat Oktober 1907 dem Strafrichter verzeigt, weil er trotz Mahnungen rückständige Militärsteuern aus den Jahren 1902/03 und die Steuer pro 1907 nicht bezahlt hatte. Nachdem er auch eine vom Richter angesetzte Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtungen unbenutzt hatte verstreichen lassen, wurde er am 19. Mai 1908 auf Grund des Bundesgesetzes vom 29. März 1901 mit zwei Tagen Gefängnis und Tragung der Kosten bestraft.

Er hat die Steuer bis jetzt noch nicht bezahlt, dagegen ersucht er um Brlass der Strafe durch Begnadigung, indem er geltend macht, dass durch den Urteilsvollzug das Ansehen seiner Familie und der geschäftliche gute Ruf der von ihm geleiteten Sängergesellschaft leiden müssten. Die Unterlassung der rechtzeitigen Zahlung sei zum Teil durch Landesabwesenheit, zum Teil durch anderweitige Umstände verschuldet worden. Nähere Details gibt der Petent nicht an.

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Die dem Strafrichter bekannten Tatsachen mussten zur Ahndung des Potenten wegen Übertretung des Bundesgesetzes führen und das, was jetzt zur Begründung des Begnadigungsgesuches vorgebracht wird, ist keineswegs geeignet, ihn dieser Rechtswohltat würdig erscheinen zu lassen.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A nt r ag:

Es sei das Begnadigungsgesuch des H. Thurneisen abzuweisen, B e r n , den 11. Dezember 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärsteuern bestraften H. Thurneisen-Siegenthaler, Direktor der Sängertruppe Berna in Bern. (Vom 11. Dezember 1908.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

6

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.12.1908

Date Data Seite

308-309

Page Pagina Ref. No

10 023 157

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