91

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 27. Dezember 1907.)

Durch das Bundesgesetz betreffend die Dienstpferde der Kavallerieoffiziere vom 29. Juni 1898 sind die Kavallerieoffiziere verpflichtet worden, solange sie im Auszug dienen, ständig ein eigenes Dienstpferd zu halten.

Es kommt nun wiederholt vor, dass eines dieser Dienstpferde nach einer Anzahl Jahre sich nicht mehr als Offizierspferd eignet. Die Offiziere stellen dann das Gesuch, es sei ihnen das Pferd käuflich zu überlassen, mit dem sie mehrere Jahre Dienst geleistet haben.

Diese Begehren müssen aber stets abgelehnt werden, da die entsprechenden Vorschriften für die Mannschaftspferde dahin gehen, dass Dienstpferde, die zum Dienste des Mannes nicht mehr taugen, als Mannschaftsersatzpferde zurückgenommen werden.

Das hatte zur Folge, dass Offiziere, die sich nicht gerne ihres bisherigen Dienstpferdes entäusserten, es behielten und den Dienst mit ihm so gut als möglich zu leisten suchten. Dass das nicht zu einer guten ßerittenmachung führt, dürfte ausser Frage ·stehen.

Auf den Autrag des Militärdepartementes wird nunmehr beschlossen, dass Bundesoffizierspferde nach mindestens 5jähriger Dienstleistung ihren Inhabern auf Ansuchen hin als Offizierspferde zu 3jähriger Haltung käuflich überlassen werden können, behufs Verwendung als zweite Offizierspferde, wenn es sich ergibt, dass ihre Leistungsfähigkeit aus verschiedenen Gründen eine Beschränkung erfahren hat.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. Dem Kanton U n t e r w a l d e n ob dem W a l d an die auf Fr. 1120 veranschlagten Kosten für die Erstellung einer 420 Meter langen Wasserleitung auf der Betcnalp in Kerns: 20%, im Maximum Fr. 224;

92 2. dem Kanton A a r g a u an die Kosten der Ausführung einer Drainage in einem Teile von zirka 3,8 ha. des Schneckenhofes zu Beinwil (Muri): 15°/o des Voranschlages von Fr. 3000, im Maximum Fr. 450.

·

An die vakanten Stellen in dea eidgenössischen Prüfungskommissionen werden gewählt: I. Für den Prüfwigssüz Basel: An Stelle des zurücktretenden Prof. A. Riggenbach: Herr Prof. Dr. Henri V e i l l o n , in Basel, als a. Suppléant in der naturwissenschaftlichen Prüfungskommission ; b. Mitgliedin der pharmazeutischen Gehilfenprüfungskommission: c. Suppléant in der pharmazeutischen Fachprüfungskommission.

II. Für den Prüfungssite Bern: An Stelle des verstorbenen Prof. Dr. Fischer und Dr. W. Volz r als Suppléant der naturwissenschaftlichen Prüfungskommission : Herr Dr. phil. Hans R o t h e n b ü h l e r , in Bern ; als fünfter Suppléant in der tierärztlichen Fachprüfungskommission: Herr Prof.

Dr. Oskar R u b e l i , in Bern.

III.

Für den Prüfungssite

Genf:

An Stelle des zum Mitglied vorgerückten Prof. Duparc als Suppléant der naturwissenschaftlichen Prüfungskommission: Herr Prof. Dr. Philippe A. G u y e , und Herr Prof. Dr. A m e P i c t e t > beide in Genf.

IV. Für den Prüfitng skr eis Zürich: Neben den zwei andern Mitgliedern der tierärztlichen anatomisch-physiologischen Prüfungskommission als deren Mitglied: Herr Prof. Dr. Otto ZI e t z s c h m a n n , in Zürich.

(Vom 31. Dezember 1907.)

Als Mitglied der Kreisdirektion IV an' Stelle des zurücktretenden Herrn Vizepräsidenten A. Seitz wird für den Rest der mit dem 31. März 1909 ablaufenden Amtsdauer gewählt: Herr

83 Ingenieur Ernst Münster, von Chur und St. Gallen, Oberingenieur bei der Kreisdirektion IV in St. Gallen, unter Übertragung des Baudepartementes an denselben. Herrn Dr. A. Seiler, Mitglied der Kreisdirektion IV in St. Gallen, wird die Stelle des Vizepräsidenten übertragen.

Als Zeichen der Anerkennung und des Interesses, das der Bandesrat an der Gründung eines Volkstheaters in Mézières nimmt, wird der Gesellschaft dieses Unternehmens ein einmaliger Beitrag gewährt.

Auf 1. Januar 1908 wird ein neues Exerzierreglement für die Infanterie eingeführt.

Artikel 43, Absatz 2, der Vollziehungsverordnung vom 15. November 1892, betreffend die Kontrollierung und Garantie der Gold- und 8ilberwaren, wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: ,,Das Finanz- und Zolldepartement wird durch besondere Instruktionen die Bedingungen feststellen, welche die goldenen Uhrgehäuse erfüllen müssen, um nicht als ein Übermass von Lot enthaltend angesehen zu werden.a Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1908 in Kraft.

Herrn Joseph S c h m i d in Diessenhofen, Grenztierarzt in Dörflingen, wird gleichzeitig das Amt eines Grenztierarztes beim Zollamt Diessenhofen, das er bisher als Stellvertreter besorgte, übertragen.

An die von der Regierung des Kantons G l a r u s auf Fr. 6500 veranschlagten Kosten der auf der .flKammeralpa, Kirchgemeinde Betschwanden, auszuführenden Bodenverbesserungen, bestehend : a. in der Erstellung einer 103 m. langen Wasserleitung und einer Brunnenanlage; b. in der Erstellung von Dtingerweganlagen (Länge 446,5 m., Breite 2 m.); c. Urbarisierung einer Weidfläche von 1,os ha. im Wasserrain;

94

d. Erstellung einer 13,000 Liter haltenden Zisterne im obern Staffel; c. Erstellung einer Düngergruhe im mittlern Staffel, wird unter der Voraussetzung eines mindestens ebenso hohen Beitrages seitens des Kantons Glarus ein Bundesbeitrag von 20 %, im Maximum Fr. 1300 zugesichert.

Als Mitglied des Schiedsgerichtes des Zentralamtes für den internationalen Eisenbahntransport wird gewählt: Herr Prof. Dr.

M e i li in Zürich; als T. Suppléant an Stelle des Herrn Dr. Meili: Herr Dr. T e m m e , Advokat in Basel; als II. Suppléant: Herr P. M u r i , Oberrichter in Aarau.

Wahlen.

(Vom 31. Dezember 1907.)

Militärdepartement.

Adjunkt der Abteilung für Genie (prov.) :

Oberstlieutenant Friedr. Liechti, von Landiswil (Bern), bisher Sekretär dieser Abteilung.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Dienstchef in Lenzburg : Gottlieb Ott, von Auenstein (Aargau), Postcommis in Lenzburg.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.01.1908

Date Data Seite

91-94

Page Pagina Ref. No

10 022 748

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.