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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend das Verbot der Besteuerung der militärischen Zwecken dienenden Fahrräder und Automobile.

(Vom 6. April 1908.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Artikel 165 der Militärorganisation vom 12. April 1907 bestimmt, dass die Diensträder der Radfahrer und, solange sie für militärische Zwecke verwendet werden, die Automobile nicht mit kantonalen Steuern oder Gebühren belegt werden dürfen.

Diese Vorschrift scheint nicht überall richtig beobachtet zu werden, indem noch die Ansicht vorkommt, dass die Besteuerung besagter Fahrräder und Automobile nur während des Militärdienstes untersagt sei. Eine solche Beschränkung widerspricht jedoch sowohl dem Wortlaute als auch dem Sinne des eingangs zitierten Artikels. Die Militärfahrräder gehören übrigens zum grösseren Teil dem Bunde an. In bezug auf das zu militärischen Zwecken bestimmte Eigentum des Bundes wird in Artikel 164 der Militärorganisation besonders verordnet, dass dasselbe mit keinerlei kantonalen oder Gemeindesteuern belastet werden darf. Dieses Verbot erstreckt sich natürlich auch auf das in Händen der Wehrmänner befindliche eidgenössische Material.

Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. II.

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Wir erwarten nun, dass in Ihrem Kantone, falls es nicht bereits geschehen sein sollte, die Diensträder der Radfahrer und, solange sie für militärische Zwecke verwendet werden, die Automobile fortwährend von jeglicher kantonaler und kommunaler Besteuerung, also auch von der Erhebung von Kontrollgebühren, ausgenommen werden.

Wir benützen den Anlass, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 6. April 1908.

Im Namen dos Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

--Sa-O-ss--

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend das Verbot der Besteuerung der militärischen Zwecken dienenden Fahrräder und Automobile. (Vom 6. April 1908.)

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Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.04.1908

Date Data Seite

413-414

Page Pagina Ref. No

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