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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen les Bundes.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1907 und 1908.

1908.

Monate.

1907.

Fr.

Januar . . .

Februar

. .

1908.

Fr.

4,916,057. 84 5,089,313. 67 5,034,189. 96 5,581,254. 07

Mehreinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

173,255. 83 547,064. 11

-- --

März

. . .

6,008,861. 60 6,288,911. 70 280,050. 10

April

. . .

6,267,547. 11 5,898,721. 86

Mai

. . . .

Juni . . . .

6,025,896. 08 5,843,042. 62 5,727,949. 55 5,605,724. 45

Juli . . . .

5,846,491. 70 5,364,165. 66

August . . .

September . .

5,900,692. 27 5,186,831. 96 5,887,516. 11 5,976,022. 18

Oktober

. .

7,065,059. 68

November . .

6,381,520. 65

Dezember . .

7,303,438. 87

-- -- -- -- -- 88,506. 07

--

368,825. 25 182,853. 46 122.225. 10 482,326. 04 713,860. 31

--

Total 72,365,221. 42 Auf Ende Sept. 51,615,202. 22 50,833,988. 17

--

781,214. 05

812

Oeffentliche Vorladung.

gerichtssaal im Amthause in Bern, vor dem Militärgerichte der III. Division zu erscheinen, woselbst über die gegen sie vom Auditor erhobenen Anklagen verhandelt werden wird.

Die Anklageschriften und die Untersuchungsakten sind acht Tage vor der Verhandlung beim Gerichtsschreiber Herrn Hauptmann Meyer in Bern, Schauplatzgasse 35 I, zur Einsichtnahme aufgelegt.

L a u s a n n e , den 30. September 1908.

(2-).

Der GrossricMei- der III. Division: Alex. Reich el, Oberstlieutenant.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Wengernalpfoahn-Gesellschaft stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die seit 21. Juni 1893 eröffnete, zwischen den beiden Endstationen der Berner Oberland-Bahnen Lauterbrunnen und Grindelwald gelegene, über die Wengernalp führende Bahnlinie mit einer Betriebslänge von 18,0« km., nebst Zugehör und Betriebsmaterial, im zweiten Rang, und die im Bau befindliche Bahnlinie Lauterbrunnen-Wengen von ihrer Abzweigung bei km. 0,723 der bestehenden Linie bis Station Wengen, mit einer Betriebslänge von 3,102 km., im ersten Rang, im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes über die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 2,000,000 zu ver-

813 pfänden. Das Anleihen soll zur Rückzahlung des bestehenden Anleihens II. Hypothek von Fr. 300,000, zur Erstellung der neuen Linie Lauterbrunnen-Wengen und zum Umbau in elektrischen Betrieb verwendet werden.

Das Anleihen von Fr. 300,000 wird Ende ds. Js. zurückbezahlt und die alte Linie ist schon im I. Rang für Fr. 1,864,000 verpfändet (ursprünglich für 2 Millionen, wovon Fr. 136,000 infolge Rückzahlung gelöscht sind).

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 21. Oktober 1908 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 3. Oktober 1908.

(2..)

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Schweiz. Bundeskanzlei.

IE^!-a.n.ststipen.d.ierL.

Laut Bundesbeschluss vom 18. Juni und Ausführungsreglement vom 31. Oktober 1898 kann aus dem Kredit für Hebung und Förderung der schweizerischen Kunst alljährlich eine Summe für die Unterstützung von Studien verwendet werden, welche schweizerische Künstler in auswärtigen Kunststädten und Sammlungen zu machen wünschen.

Anspruch auf diese Unterstützungen haben nur solche Künstler, die schon durch hervorragende Leistungen bekannt geworden sind, oder deren bisherige Arbeiten darauf schliessen lassen, dass sie mit Erfolg Studien der angedeuteten Art betreiben werden.

Schweizerische Künstler, die eine derartige Unterstützung (Stipendium) zu erhalten wünschen, wollen sich bis 31. Dezember nächsthin durch ein schriftliches Gesuch beim unterzeichneten Departement darum bewerben.

Das Gesuch soll eine kurze Beschreibung des bisherigen Bildungsganges des Bewerbers enthalten und von einem Heimatschein oder einem sonstigen amtlichen Schriftstück, dem die Herkunft und das Alter des Bewerbers zu entnehmen ist, begleitet

814 sein. Auch hat der Bewerber einige seiner bisherigen Arbeiten, die ein Urteil über seine künstlerische Befähigung gestatten, beizulegen.

Das Reglement, enthaltend das Nähere über Verleihung und Betrag der Stipendien und die Pflichten des Stipendiaten, kann bei der Kanzlei des unterzeichneten Departements bezogen werden.

B e r n , 10. Oktober 1908.

(3.)..

Eidg. Departement des Innern.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

19 8

° -

19 7

° '

A";.

.

.

2282 397

3876 587

-- 1594 -- 190

Januar bis Ende September

.

2679

4463

-- 1784

Januar bis Ende August September

B e r n , den 9. Oktober (B.-B1. 1908, IV, 734.)

1908.

Eidg. Auswanderungsamt.

Warenbeschädigungen anlässlich der Verzollung.

(Reproduziert.)

Infolge häufiger Reklamationen wegen Warenbeschädigungen bei Anlass der Verzollung wird auf die Bestimmungen von Art. 23 des Zollgesetzes vom 28. Juni 1893 und Art. 41, letztes Alinea, der Vollziehungsverordnung zu genanntem Gesetz aufmerksam gemacht, wonach das Ab- und Wiederaufladen der zur zollamtlichen Revision zu stellenden Frachtgüter und Gepäckstücke, d a s Ö f f n e n , d a s A u s - u n d W i e d e r e i n p a c k e n , sowie das Abwiegen, das Hin- und Hertransportieren zu und von den Revisionslokalen S a c h e des W a r e n f ü h r e r s , d. h. der Güterexpedition oder des mit der Vermittlung

815

b e a u f t r a g t e n S p e d i t o r s und nicht der Organe der Zollverwaltung ist.

Einzig bei den Postsendungen geschieht das Aus- und Wiedereinpacken durch das betreffende Zollpersonal.

Reklamationen wegen Warenbeschädigung sind daher, abgesehen von Postsendungen, nicht an die Zollverwaltung, sondern an d i e j e n i g e S p e d i t i o n s v e r m i t t l u n g zu richten, welche im Namen des Empfängers die Zollformalitäten zu erfüllen hatte.

B e r n , den 28. Januar 1898.

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Lieferung von Heu und Stroh in Bière.

Für die pro 1909 auf dem Waffenplatze Bière stattfindenden Militärschulen und Kurse werden hiermit die Lieferungen von Heu und Stroh zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Fourage" bis zum 14. Oktober 1908 einzureichen an das Eid?. Oberkriegskommissariat.

B e r n , den 30. September 1908.

(2.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1908

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

42

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.10.1908

Date Data Seite

811-815

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10 023 069

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