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Schweizerisches Bundesblatt.

60. Jahrgang. VI.

Nr.. 49.

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2. Dezember 1908.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines Spezialkredites von Fr. 1,850,000 behufs Ausrichtung von Teuerungszulagen an die eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis auf Fr. 4000.

(Vom 20. November 1908.)

Tit.

Erstmals für das Jahr 1906 und zum zweiten Male für das nachfolgende Jahr 1907 haben Sie zu gunsten der eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis zu Fr. 4000 einschliesslich Teuerungszulagen bewilligt. Ihre bezüglichen Beschlüsse datieren vom 11./12. April und 20. Dezember 1907.

In den Botschaften, die von uns zur Begründung der Kreditbegehren für die Teuerungszulagen an die Bundesversammlung gerichtet worden sind, haben wir ausdrücklich hervorgehoben, dass diese Zulagen den Charakter einer ausserordentlichen und vorübergehenden Massnahme haben sollen, und dass so rasch als möglich zur unvermeidlich gewordenen Revision des Besoldungsgesetzes geschritten werden müsse.

Die Revision wurde denn auch sofort an die Hand genommen und sie ist heute so weit gediehen, dass der Entwurf zu Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. VI.

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einer Novelle zum Besoldungsgesetz vor Ihren Räten liegt und von der Kommission des Nationalrates, welcher die Priorität hat für das Geschäft, bereits einer erstmaligen .Beratung unterzogen worden ist. Wir nehmen an, dass diese Kommission, die vom Bundesrat einen ergänzenden Bericht verlangt hat, der ihr erstattet worden ist, dem Nationalrat in der bevorstehenden Dezembersession referieren und dass dieser das Geschäft in der Session erledigen wird. Dagegen dürfte kaum zu erwarten sein, dass auch der Ständerat schon in der gleichen Session die Vorlage behandeln und darüber Beschluss fassen werde, obschon> damit einem dringenden Wunsch der Personal verbände entsprochen würde. Auf jeden Fall ist eine Inkraftsetzung der vorgeschlagenen neuen Besoldungsansätze und der damit verbundenen Erhöhungen der Gehalte noch für das zu Ende gehende Jahr 1908 als ausgeschlossen zu betrachten.

Dies veranlasst uns, Ihnen für das Jahr 1908 noch einmal die Ausrichtung von Teuerungszulagen zu beantragen. Es erschiene uns nicht angängig, diese Gehaltszulage den Beamten, Angestellten und Arbeitern, die sie für die Jahre 1906 und 1907 bezogen haben, pro 1908 zu verweigern. Die Verteuerung der Lebenshaltung ist nicht zurückgegangen und das Personal bedarf dieser Zulage notwendigerweise, um >bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage sein Auskommen finden zu können. In Eingaben, welche der Zentralvorstand des Verbandes eidgenössischer Post-, Telegraphen- und Zollangesfcellter, der Zentralvorstand schweizerischer Postbeamter, der Zentralvorstand des schweizerischen Telegraphisten-Vereins und der Zentralvorstand des schweizerischen Posthalterverbandes im Juli abhin an den Bundesrat, gerichtet haben, petitioniert das Personal für die Ausrichtung von Teuerungszulagen auch für das Jahr 1908, falls wider sein Erwarten die Besoldungsrevision nicht schon rückwirkend für dieses Jahr durchgeführt werde. Die angeführten Beamtenverbände gehen in ihrer Eingabe dann noch weiter und stellen das Gesuch um Gewährung der Teuerungszulage an das gesamte Personal ohne Unterschied der bezogenen Besoldung und um gleichmässige Zulage an Verheiratete und Unverheiratete.

Was die zwei letztern Begehren anbelangt, so möchten wir für so lange, als die Besserstellung des Personals in der Form einer Teuerungszulage gewährt wird -- es wird dies pro: 1908 doch sehr wahrscheinlich das letzte Mal sein --- von den für die Jahre 1906 und 1907 diesfalls aufgestellten Grundsätzen

3 nicht abgehen. Es muss ja allerdings zugegeben werden, dass im Interesse der Gleichheit die Teuerungszulage auch den Beamten mit Besoldungen von über Fr. 4000 hätte zuerkannt werden sollen. Auf der ändern Seite fällt aber in Betracht, dass es sich um eine Massnahme ausserordentlicher und vorübergehender Natur handelt, und dass das niedriger besoldete Personal von der Verteuerung der Lebenshaltung in erster Linie und am härtesten betroffen wird. Der Unterschied in der Höhe der Zulage für verheiratete Beamte, Angestellte oder Arbeiter und für unverheiratete entspricht in seiner Art ebenfalls dem Charakter der Teuerungszulage, d. h. er hat insofern seine Berechtigung, als die Verheirateten die allgemeine Preissteigerung stärker empfinden, als die Unverheirateten. Dadurch, dass der unverheiratete Beamte, Angestellte oder Arbeiter, welcher die Stütze seiner Familie ist, dem Verheirateten gleichgestellt wurde, ist der Unterschied in seiner Wirkung übrigens stark gemildert worden.

Der Zentralvorstand eidgenössischer Post-, Telegraphen- und Zollangestellter sodann stellt in seiner Eingabe das Gesuch, es möchten die pro 1908 zu gewährenden Teuerungszulagen erheblich erhöht werden, entsprechend den im Entwurf für die Besoldungsrevision vorgeschlagenen Erhöhungen.

Wir hätten gerne, diesem Gesuche Folge gebend, grössere Beträge filr die Teuerungszulagen in Vorschlag gebracht, indem, wie wir bereits letztes Jahr erklärt haben, die von uns beantragte Zulage in Anbetracht der eingetretenen Verteuerung der Lebenshaltung, namentlich in gewissen Städten, nur das Minimum eines Beitrages zur Verbesserung der Lage unserer Beamten und Angestellten bedeutet. Wir halten aber dafür, dass für einmal noch ein grösseres finanzielles Opfer, als das vorgeschlagene, nicht gebracht werden könne und dass es der im Wurfe liegenden Revision des Besoldungsgesetzes vorbehalten bleiben müsse, unserem Dienstpersonal diejenige Besserstellung zu bringen, die notwendig ist, um seine ökonomische Stellung zu einer erträglichen zu gestalten.

Wie bereits hiervor erwähnt und wie sich aus der Staatsrechnungpro 1907 ergibt, erforderte die Ausrichtung der Teuerungszulagen für das Jahr 1907 die Summe von Fr. 1,811,094. In Anbetracht der stetigen Vermehrung des Personals der grossen Verwaltungen von Post, Telegraph und Zoll glauben wir, dass für 1908 ein um ungefähr Fr. 40,000 höherer Kredit, mithin ein solcher von rund Fr. 1,850,000 notwendig sein werde.

Wir beehren uns, Ihnen den nachfolgenden Beschlussentwurf zur Genehmigung zu unterbreiten, und versichern Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 20. November 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines Spezialkredites von Fr. 1,850,000 behufs Ausrichtung von Teuerungszulagen an die eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis auf Fr. 4000. (Vom 20.

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02.12.1908

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