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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen

des Bundes.

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Tarifentscheide des.

Schweiz. Zolldepartements im Monat Januar 1903.

Nr. 20.

Tarifnummer 125/129

250

321

Zollansatz Bezeichnung B der Ware Fr. Cts.

-- Im NB. ad 125/129 betreffend Monopolgebühr für Alcohol absolutus ist lit. b zu streichen und wie folgt zu ersetzen : "b. in Mengen von weniger als 50 kg. brutto, Monopolgebühr Fr. 125 per 100 kg. brutto."

-- In den Tarifentscheiden ad 250 sind im französischen Text die Worte ,,bois pour brosses", durch .,planchettes pour brosses", im italienischen Text die Worte ,,legni per spazzole" durch ,,assicelle per spazzole" zu ersetzen (deutsch : Bürstenbrettchen).

1. -- Dem Tarifentscheid ,,Kalender in Buchform, eingebunden oder nicht" ist nach: ,,Wand- und Abreisskalender s. Nr. 337" in Parenthese beizufügen:.

,,Notizkalender s. Nr. 335".

316

Tarifnummer 335 378

Zollansatz Fr. Cts.

40. -- 65. --

002 b

frei

503 b

1. --

557/559 680 &

diverse 16.--

741 787/790 833/837

7.-- diverse diverse

892

6. --

8936

7. --

894e/8986 M. 9 981

diverse 45. --

1008

1.--

1059

1. --

Bezeichnung a der Ware Notizkalender.

Putztücher, baumwollene, gefärbt, bedruckt , etc., zugeschnitten, ohne Saum.

Weidenstecken, Weidenstecklinge, Weidenstöcker, Beinstücker, d. h. 2 bis 4jährige Weidenhölzer, entästet und mit abgeschnittenen Spitzen, geschält oder nicht geschält.

Der Tarifentscheid ,,Weidenstecken, Weidenstecklinge . . . . " (bis ,,abgeschnittenen Spitzen") ist zu streichen.

Putztücher mit genähtem Saum.

Ringe und Quasten aus Porzellan für Vorhangzüge.

Federringe zur Befestigung von Laschenbolzen an Eisenbahnschienen.

Splintnägel (Vorstecksfciften) aus Draht.

Der Tarifentscheid ,,Messingwaren, ganz oder teilweise vernickelttt ist zu streichen.

Der Tarifentscheid ,,Waschmangen (Kalander)a ist zu ergänzen durch Beifügung der Worte ,,für Handbetrieb".

Göpelgetriebe zu landwirtschaftlichen Maschinen und Zwischengestelle zu solchen.

Harnische für Jacquardmaschinen ; Webgeschirre.

Der Tarifentscheid ,,vin de St. Raphaël" ist wie folgt zu ergänzen: ,,vin de St. Raphaël mit Zusatz von Drogen, Medikamenten, etc.a Phosphoroxychlorid, Phosphorpentachlorid, Phosphorsesquisulfid.

Der Tarif entscheid .,,Phosphorsesquisulfida ist zu streichen.

317 TarifDummer

Zollansatz Fr. Cts.

Bezeichnu «g der Ware "

1131 1132

--. 50 4. --

1145

30. --

Uhrmacheröl.

Der Tarifentscheid ,,Uhrmacheröl" ist zu streichen.

Der Tarifentscheid ,,Webgeschirre aller Art" ist zu streichen.

Handbuch für die schweizerischen Zivilstandsbeamten und Nachträge dazu.

Die italienische Ausgabe der Nachträge zum Handbuch für die schweizerischen Zivilstandsbeamten ist erschienen.

Die Nachträge sind in deutscher, französischer oder italienischer Sprache bei der Kanzlei des Schweiz. Justiz- und Polizeidepartementes erhältlich zum Preise von Fr. 3. 50 das gebundene und Fr. 3 das broschierte Exemplar.*) Ebendaselbst kann auch das Handbuch selbst in deutscher oder italienischer Ausgabe bezogen werden ; das broschierte Exemplar zu Fr. 4. Die französische Ausgabe des Handbuches für die Zivilstandsbeamten dagegen ist im Verlage von Stämpfli & Cie. in Bern erschienen und wird von dieser Firma gebunden zu Fr. 5 abgegeben.

B e r n , im Februar 1908.

(3.)..

Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Von der italienischen Ausgabe werden keine broschierten Exemplare abgegeben.

Formulare für Zolldeklaration.

Infolge der Wahrnehmung, dass eine ausländische Druckerei kürzlich Zolldeklarationsformulare in den Verkehr gebracht hat, welche den von der schweizerischen Zollverwaltung gelieferten Formularen sogar mit Nachahmung des eidgenössischen Stempels nachgedruckt sind, sehen wir uns veranlasst, aufmerksam zu machen, dass einzig die von der Zollverwaltung gelieferten DeklaBundesblatt. 60. Jahrg. Bd. I.

23

318 rationsformulare gültig und im Verkehr mit den schweizerischen Zollbehörden zulässig sind. Diese Formulare werden von der Zollverwaltung zum Selbstkostenpreise abgegeben.

Deklarationen, zu welchen ein anderes als das offizielle Formular verwendet worden ist, werden seitens der schweizerischen Zollämter zurückgewiesen, und es hat sich der Deklarant eine hieraus entstehende Verzögerung der Zollbehandlung seiner Waren selber zuzuschreiben. Überdies würde die Zollverwaltung gegen jenen Missbrauch gestützt auf Art. 58 des Bundesgesetzes über das Zollwesen vom 28. Juni 1893 mit Ordnungsbusse einzuschreiten genötigt sein.

B e r n , den 28. Januar 1908..

(3...)

Schweiz. Oberzolldirektion.

Druckschriften zu Händen der Bundesversammlung.

Für Druckschriften, welche zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung an das Drucksachenbureau der Bundeskanzlei adressiert werden, ist eine Auflage von mindestens 300 Exemplaren (für Pläne und Karten mindestens 350 Exemplare) erforderlich (wo der deutsehe und französische Text vorhanden, 300 deutsche und 150 französische). Bei direkter Versendung unter Privatadresse und ohne Vermittlung unseres Drucksachenbureaus ist an letzteres für den Bedarf des Archivs und für Nachforderungen stets ein kleiner Vorrat einzusenden.

B e r n , im Februar 1904.

Schweiz. Bundeskanzlei.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.02.1908

Date Data Seite

315-318

Page Pagina Ref. No

10 022 783

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