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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch der wegen Übertretung des Fischereigesetzes bestraften Ernst Gammenthaler, Pierrist in Brügg, und Eduard Moser, Schalenmacher in Madretsch.

(Vom 13. November 1908.)

Tit.

Ernst Gammenthaler und Eduard Moser wurden am 6. Oktober 1907 beobachtet, als sie zwischen Port und Brügg, jeder für sich, mit der sogenannten Otter (auch Mückenbrett oder Hund genannt) dem Fischfang oblagen. Wegen Fischfrevels vorzeigt, bestritten sie, dass die von ihnen verwendeten Instrumente unter diejenigen fallen, deren Gebrauch gesetzlich verboten sei. Sowohl der Richter von Nidau als die bernische Polizeikammer erklärten aber, gestützt auf den Befund von Sachverständigen, diese Einwendung als unbegründet, und sie verurteilten jeden der Verzeigten gemäss Art. 5, Ziff. 5, und Art. 31, Ziff. 2, des Bundes.gesetzes vom 21. Dezember 1888 zu Fr. 50 Geldbusse, im Falle der Unerhältlichkeit umgewandelt in Gefängnis, ferner zur Tragung der Kosten.

Nunmehr ersuchen die Verurteilten um Strafnachlass durch Begnadigung. Sie behaupten neuerdings, nicht gewusst zu haben, dass ihre Handlung strafbar sei, und machen im weiteren geltend, sie seien wegen geringen Verdienstes nicht im stände, die

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Bussen zu bezahlen. Von den Behörden der Wohngemeinden werden die Angaben der Petenten hinsichtlich ihrer ökonomischen Verhältnisse als richtig bestätigt und die Gesuche zur Entsprechung empfohlen.

Die Petenten haben sich nach den für die Begnadigungsinstanz massgebenden Feststellungen der kompetenten Gerichte einer Gesetzesverletzung schuldig gemacht, die strafbar ist, auch wenn ein subjektives Verschulden nicht vorliegt. Immerhin erscheint es gerechtfertigt, mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit, der Gefahr für den Fischbestand und auf die prekären finanziellen Verhältnisse der Fehlbaren, die Strafe, zu deren Verhängung der Richter durch das Gesetz verpflichtet war, auf dem Wege der Begnadigung herabzusetzen.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A°n t r a g :

Es seien die dem Ernst Gammenthaler und dem Eduard Moser auferlegten Bussen auf je Fr. 15 zu ermässigen.

B e r n , den 13. November 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespcäsident: Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch der wegen Übertretung des Fischereigesetzes bestraften Ernst Gammenthaler, Pierrist in Brügg, und Eduard Moser, Schalenmacher in Madretsch. (Vom 13. November 1908.)

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Bundesblatt

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Jahr

1908

Année Anno Band

5

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47

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18.11.1908

Date Data Seite

815-816

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