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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession einer Schmalspurbahn von Biasca nach Acquarossa und Olivone.

(Vom 12. Juni 1908.)

Tit..

Mittelst Eingabe vom 1. April 1908 stellte die Bahngesellschaft Biasca-Acquarossa (Olivone) das Gesuch, es möchte Art. 3 der durch Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1899 (E. A. S. XV, 659) erteilten und unterm 22. Dezember 1905 (E. A. S. XXI, 345) übertragenen und abgeänderten Konzession für eine Schmalspurbahn von Biasca nach Acquarossa und Olivone dahin abgeändert werden, dass der Sitz der Gesellschaft von Biasca nach Malvaglia verlegt werde.

Zur Begründung dieses Begehrens machte die Bahngesellschaft folgendes geltend : Art. 3 der ursprünglichen Konzession bezeichnete Biasca als Sitz der Gesellschaft. Nun sei aber Malvaglia mit bezug auf die Eisenbahnlinie zentraler gelegen und eine ziemlich bedeutende Ortschaft (über 2000 Seelen), die zweifellos in wenigen Jahren

158 einen grossen Aufschwung nehmen werde. Anderseits habe Malvaglia sein Interesse an der Bahn dadurch bekundet, dass es sich mit der bedeutenden Summe von Fr. 120,000 an der Zeichnung des Aktienkapitals beteiligte, während bis jetzt weder die Einwohnergemeinde noch die Bürgergemeinde von Biasca etwas zum Bau der Bahn beigetragen haben. Hauptsächlich aber, wenn die Verlängerung der Linie von Acquarossa nach Olivone zu stände kommen würde, wäre Biasca als Sitz der Gesellschaft zu weit und unbequem gelegen. Im weitern stehe Biasca unter der Gerichtsbarkeit von Bellinzona, was zur Folge hätte, dass irgend ein Prozess gegen die Gesellschaft in Bellinzona anhängig gemacht werden milsste, während die ganze Eisenbahnlinie im Val Elenio liege, welches sein eigenes Gericht besitze. Die Durchführung eines Prozesses in Bellinzona würde sowohl den Privatleuten, als der Gesellschaft in erheblichem Masse unnütze Ausgaben verursachen.

Hauptsächlich während der Bauperiode würde es der Gesellschaft zum grossen Nachteil gereichen, wenn sie gezwungen wäre, ihre Bureaux in Biasca aufzutun. Der Präsident, der Vizepräsident und der Sekretär haben ihr Domizil im Val Elenio, ebenso das dritte Mitglied der Direktion. Vom Verwaltungsrat sei nur ein Mitglied aus Biasca ; alle übrigen, mit Ausnahme des Vertreters des Staates, kommen aus dem Val Elenio.

Um der Verwaltung einen regelmässigen Gang zu sichern und den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Direktion erhebliche Reisekosten zu ersparen, erscheine es deshalb angezeigt und wichtig, den Sitz der Gesellschaft in eine zentral und bequem gelegene Ortschaft wie Malvaglia zu verlegen.

Der Staatsrat des Kantons Tessin, zur Vernehmlassung eingeladen, teilte unterm 4. Mai 1908 mit, dass er gegen die Verlegung des Sitzes der Bahngesellschaft Biasca-Acquarossa keine Einwendungen zu erheben habe. Er bemerkte aber, dass die Munizipalität von Biasca gegen diese Konzessionsänderung opponiere.

Da aber der Staatsrat sich mit der verlangten Verlegung des Sitzes der Bahngesellschaft einverstanden erklärt und die von der Gesellschaft angegebenen Gründe als zutreffend erscheinen, empfehlen wir Ihnen, durch Annahme des nachfolgenden Be Schlussentwurfes dem Gesuche der Bahngesellschaft Biasca-Acquarossa (Olivone) zu entsprechen.

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Wir benützen auch diesen Anlass, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 12. Juni 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

160 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Aenderung der Konzession einer Schmalspurbahn von Biasca nach Acquarossa und Olivone.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g A der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Gesuches der Bahngesellschaft Biasca-Acquarossa (Olivone), vom 1. April 1908; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 12. Juni 1908, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1899 (E. A. S.

XV, 659) erteilte und unterm 22. Dezember 1905 (E. A. 8.

XXI, 345) übertragene und abgeänderte Konzession für eine Schmalspurbahn von Biasca nach Acquarossa und Olivone wird dahin abgeändert, dass im Art. 3 M a l v a g l i a statt B i a s c a als Sitz der Gesellschaft bezeichnet wird.

II. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher am 1. Juli 1908 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession einer Schmalspurbahn von Biasca nach Acquarossa und Olivone. (Vom 12.

Juni 1908.)

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17.06.1908

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157-160

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