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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1909, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen.

(Vom

29. Mai 1908.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht über den Entschädigungstarif pro 1909 zu unterbreiten.

A. Ausrüstung der Rekruten.

Die Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1909 soll dieselbe sein wie im Jahr 1908, ausgenommen diejenige der berittenen Ordonnanzen, welche statt zwei Paar Anschraubsporen ein Paar Anschnallsporen erhalten sollen. Wir verweisen im weitern auf die Botschaft vom 9. Juni 1906 und Tabelle I hiernach.

Die Wollpreise sind seit der Festsetzung des Grundtarifs von 1907 zurückgegangen, nicht sehr beträchtlich, aber doch so, dass eine Reduktion der Tuchpreise eintreten muss. Die Expertenkommission zur Prüfung der Tuchpreise hat die in

Tabelle 1.

Persönliche Ausrüstung für die Rekruten des Jahres 1909.

Trwi>i>e iijjixttu n {?.

Gregfen.sta,nds Einitihrnngfsjahi'.

Kanoniere FussInfanterie. Kavallerie. der Feldartillerie.

artillerie.

OrFahrer Festungstruppen. und Train. donnanzen.

Genie.

Sanitat, Radfahrer Ver(vom Bunde pflegungs- ausgerüstet).

truppen

A. Bekleidung.

T T T T T T

Käppi mit Garnitur 88/98, Kav. 83/98 Feldmütze mit Einteilungskokarde 98 .

.

.

Waffenrock mit Achselklappen 93/98 .

.

.

Waffenrock m i t Achselschlippen 93/9b .

. . .

Bluse mit Achselklappen (>j< Exerzierbluse) 08 ..

. .

Hosen f ü r Fußtruppen, dunkelblaue 92/98 . . .

öehhose für Radfahrer 92 . .

* T Stiefelhosen 93/98, fUr Kavallerie 1 mit Tuchbesatu (uach der R.-Sch. erneuert) Fahi-hose für Radfahrer 92/98 * T Lederhose 75/98 (nach der Rekrutenschule mit Tuchbesatz versehen) . . .

. .

T Tuchreithose mit Besatz 98 .

T Kaput (Mantel) [Mantelkragen] 98 .

.

.

. . .

T Krawatte 98 T Lederçamaschen 04 T Sporen, Kav. 93, Fahrer und Trnin 75, Ordonnanzen Anschnallsporen 08, Paar

1 1

1 1 1

1 1

.

(E B) 2

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 2

1 2

1 2

1

1

1 2

1 2

2 1 1 1

. m. Besatz

2

.

1

.

1

(1)

1

1

1

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1 (D

2

1 1

\ 2

.

1

1

[1]

B. Packung.

T T T T T T T T T T : T

l T

Tornister 7 5 (Felltornister) .

. . . .

1 Spielleute

1 Spielleute

Tornister 98 .

. . .

. .

Tornister mit abnehmbaren Hülfstragriemen 9>S Tornister für Spezia Itruppen 75/98 . .

1

Train >) Fahrer >)

. .

. . .

. .

. .

98** (Kavallerie Brotbeutel).

1

Train Fahrer

1

. . .

(i) 1 1

1 1

1 1 1

1

1

1

1

. .

1 1

1 1

1 1 1 1

1 1 *

* * * * * * * * * * * * * *

L

K

K

Patrontaschen, zweiteilige 98 Patronenschlaufen für 30 Patronen 98 Ladersäcklein 75 Leibgurt 98 . .

Gabeltragriemen 0 1 . . . .

. . . .

Pulzzeugtäschcheu f ü r d i e Waffe 8 9 . . .

.

. . . .

Karabiner mit Riemen 93 .

.

Patronenbandelier 98 · .

. .

Soldatenmesser 9 0 . . . . . .

. . .

.

.

Säbel 96/02 für Kavallerie und Fahrer (für letztere uugefchärft) .

. . . .

Säbelgurt mit Schlsgband 06 für Kavallerie und Fahrer** .

. . .

Revolver 82, Pistole 1900 mit Futteral Bajonett (D = Dolchbajonett 89, St = Stichbajonett 1900) mit Scheide und Scheiden-

2 2

2

2

1 1 1

1 1 1 1

1

1

P8)

P5)

St

St

Geniesäbel mit Scheide . . } TeleSr' und Ballon mlt d°PPelter Scheidentasche * Sägebajonett 81 (Spielleutesäbel) mit Scheide undScheidentasche, Fest.-Sapp. dopp.

* Scheidentasche Faschinenmesser 75, mit Scheide und Scheidentasche, Fussartillerie mit doppelter * Scheidentasche .

.

Unteroffizierssäbel 83 mit Lederscheide, Scheidentasche und wollener Quaste für * *

Büchser

1

1

1 l3) 1 1 l 1 1 R )

1 p 5)

1

D

l

1 i

Telegr. \,, (feBallon) I Übrige L 2

~

1

1

1

1

1

1 1

R

P5)

P5)

D

C ^ ° Cf m co

1

K

1 1 Fahrer Fahrer R*)

1

St

euD-= ot Übrige

Train

1

1

1

1

Ì

Ofßzierssäbel mit Feldgurt und Gabeltragriemen und wollener Quaste für höhere

1

1

Feldpostpacker: Faschinenmesser l , i n * Feldpostordonnanzen T? u » j r\ i uu · u. /i und DRevolver 7,5 : Dolchbajonett ' mm.

*

1 1

1 1

Sappeur 1

1

-i" .

t-«3 1

Büchser

Spiel

Train

Sanität Verpfl.-Tr, 1

1 1

C. Waffen und Zugehör.

Gewehr (L = langes 89/96, K = kurzes 89/1900) mit Riemen und Laufspiegel .

1 >) 1

1

1

.

1»)

1

Gebirgsb.

1

Kochgeschirr a u s Stahlblech 8 2 Gamelle 75 Brotsack für Fußtruppen 98 Brotsack für Artillerie und Train Feldflasche mit Becher 98 Mannsputzzeii" 2) 90 .

.

1

1

1

|

~

1 i

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') Trompeter-, Train- und Ordonanzrekruten erhalten einen getragenen Ledertornister 74, .Fahrer und Radfa hrer einen Felltorniste · 75, beide ans der Ke erve.

2 ) Enthält: 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 50g. Seife, 1 Kamm, 1 Nadelbüchschen mit zweiorl ei Faden un d 3 Nadeln , 4 große u nd 2 kleine üniformkn öpfe, 6 Hos enknöpfe, 1 Sämischlec er, 1 Baumwolllappeu, 1 Flanclllappen, 2 m. Schnur. Es erhalten überdies Trappen mit gelbe i Knöpfen : 1 Knopfsch ere; Trupp en mit Faachinenmesse · und die Fahrer 1 Tr ppelbürste und 1 Trip] elbiichse; Fahrer und Train: 1 Paar Stege mit 1 Doppe-lknopf.

3 ) Wachtmeister, Korporale und Reiter (Train ausgenommen).

*) Feldweibel, Fonriere und Trompeter der Kavallerie und berittene Unteroffiziere un 1 Trompeter der Artill erie und de s Train.

') Adjutant-Unteroffiziere, Feldweibel und Fouriere.

* Erhalten: Ein zur Korpsausrüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putz2 eng und ei i Mannsput szeug aus c er Reserve.

** Sämtliches Lederzeug ist braun abzugeben ; Kavallerie- und Fahrerrekruten erhalte]i alle den ääbel 96/02.

NB. Die Bekleidungs- und Packungsgegenstände werden von den Kantonen angeschal rt und nach Tarif vergül et (vide T) ; der Bund beschafft di e Waffen m it zugehörig'em Lederze ug, ebenso die Garnituren für die Tornister und Brotsäcke (M./98); er gibt nn die Kantone die Fett- und Putzmittel gratis ab, iyelche in d e Mannspu zzeuge der Rekruten e ingefüllt ab zugeben sin d. Schnhw erk und Leibwäsche hat der Mann auf eigene Kosten anzuschaffen.

;

Tabelle IL

Tarif.

Gî-eg'enstand.

FUsiliere

Fr.

Käppi, nach Ordonnanz von 1888, mit Garnitur .

für Kavallerie nach Ordonnanz von 1883 Feldmütze mit Einteilungskokarde Achselschuppen f ü r Kavallerie, 1 Paar . . . .

Waffenrock mit Achselnummern Bluse mit Achselnummern Tuchhosen für Fusstruppen, 2 Paar Stiefelhosen (für Kavallerie eine mit Besatz) Erneuerung dieses Tuchbesatzes (Kavallerie) " Ledergamaschen, 1 Paar Reithosen mit Lederbesatz Tuchbesatz samt Aufnähen desselben Tuchreithosen mit Besatz und Sous-pied . . . .

Kaput mit Achselnummern Reitermantel mit Achselnummern Krawatte Tornister Einzelkochgeschirr Gramelle Brotsack (Brotbeute!)

Feldflasche . . .

Putzzeug für den Mann 1 Sporen, 2 Paar 2 Garnituren für Tornister Garnituren für Brotsack Entschädigung für Unkosten 6

1 2 3 4 5 6

9.95

Schützen

Fr.

9.90

--

--

4. 45

4.45

31.60

32.20

34.70

34. 70

-- -- --

-- -- --

Guiden, Kanoniere Dragoner der und berittene Feldartillerie Maximisten Fr.

-- 19.40 4.45 6.50 31.25 3 22. 05

54.35* 12.25 --

Fr.

9.95

FUSSartillerie

Festungstruppen

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

9.95

9.95 -- 4.45

9. 9e

32. 15 3 22. 05 34.70 -- · -- ·--

9.95

--

--

4. 45

4. 45

4. 45

32.15 22.05 34.70

32.15 22.05 34.70 ---

32.15 22.05 34.70

-- --

-- -- --

--

--

--

--

--

33.75

33.75

34.30

34.30

34.30

--.80 28.-- 4.90

--.80 28.-- 4.90

5.80 3.10 3.20

5.80 3.10 3.30

2.50 --.25 1.--

2.50 --.25 1. --

164.--

164. 65

Verpflegung

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

--

9.65

9.65 --.

9.95

--

4. 45

4.45

4.45

9.65 --

32.15 22.05

31.45 22.05

31.45 22.05

l

31.60 22.05 34.70

-- 34.30

--

--

33.75

33.75

5

-- 28.--

24.--

3.25

3.25

4.90

24-- 3.25

8.40 3.10 4.15 1.70

8.40 3.10

5.80 3.10 3. 30

5.80 3.10 3.60

1.20 5. 80 3.10 3.60

--.20 1.50

--.20 1.50

--.20 1.50

2.50 --.25 1. --

1.50 --.25 1. --

1.50 -- .25 1. --

181. 85 8 219. 85

220. 90

202. 90

187.--

178. 70

176. 60

-- 34.30

-- -- --

-- -- --

47.65 8. 40 32.10

47.65 8.40 32.10

42.85

1. 20 8.40 3.10 3.70

8.40 3.10 3.70

5.80 3.10 3.70

5.80 3.10 3.70

1.50 --.20 -^

1. 50 --.20

1.50 --.25

1.--

1.50 --.25 " 1. --

206. 80 3 180. 70

184. 40

180. 20

--

24.--

--

--

--

9.60

31.60 22.05 34. 70

24.-- 3.25

--.15 1.50

Sanität

32.70 22.05 34.70

24.-- 4.90

1.40 3.10 3.20 1.70

Genie

(inkl.

Trompeter)

4.45

-- 24.-- 4.90

.

3.25

Ordonnanzen

(inkl.

Trompeter)

4.45

42.25 --

Train

Gebirgsartillerie

--

-- -- --

Fahrer der Batterier

1.--

--

5

i. 20 8.40 · 3.10 4.15 1.70

31.70

-- -- --

--

10.--

42.85 --

4.45

5

32.10

-- -- --

42.85 --

2. 20

Knopfschere 10 Cts.; Trippelhürste und Trippelbüchse 40 Cts.; 1 Paar Stege und 1 Doppelknopf 45 Cts.

Berittene Ordonnanzen ein Paar Anschnallsporen, übrige Rekruten 2 Paar lackierte Anschraubsporen, Unteroffiziere 2 Paar blanke Sporen ge jjen Rückgabe der lackierten.

Für Mitrailleure der Kavallerie Fr. 1. 50 mehr und Mitrailleure der Festungstruppen 5 Cts. weniger.

Hose ohne Besatz Fr. 22. 65, mit Besatz Fr. 31. 70.

Aus der Reserve.

Für das Einkleiden der Rekruten, Zeichnen und Reinigen der Gegenstände, wiederholte Transporte.

-- -- --

--

845

nachstehender Tabelle angegebenen Preise als Basis für die nächstjährigen Anschaffungen vorgeschlagen. Wir beantragen, wie gewohnt, einen kleinen Zuschlag von 5--10 Cts. per laufenden Meter, damit den kantonalen Verwaltungen für ihre Unkosten mit den Tüchern ein bescheidenes Entgelt bleibt.

Tabelle der Tuchpreise.

Tnchsorte.

Waffenrock . .

Hosentuch .

Reithosentuch .

Kaputtuch .

Blusentuch .

Grundtarif pro 1907 per m.

10.85 10.30

11.70 9. -- 9.90

Vorschläge pro 1909.

Lieferungspreise per m.

Entschädigung per m.

10.30 9.75 11.-- 8.50 9.40

10.35 9.80 11.10 8.55 9.50

Auf Grund der in der letzten Kolonne vorgemerkten Preise würde sich der Preis der einzelnen Bekleidungsstücke pro 1909 gegenüber dem Grundtarif von 1907 wie folgt niedriger stellen: Per Waffenrock 70 Cts., per Fusstruppenhose 55 Cts., per Stiefelhose ohne Besatz 65 Cts., mit Besatz Fr. l, per Lederreithose (Tuch) 95 Cts., per Tuchreithose Fr. 1. 10, per Kaput Fr. 1. 15, per Mantel Fr. 1. 50, per Bluse 55 Cts.

Für die übrigen Gegenstände der persönlichen Ausrüstung haben sich die Preisverhältnisse, mit kleinen Ausnahmen, seit der Festsetzung des Grundtarifs von 1907 nicht wesentlich verändert. Der Brotbeutel der Kavallerie stellt sich im Preise wesentlich höher, als im Grundtarif vorgesehen ist, so dass der Tarifansatz auf Fr. 1. 40 zu erhöhen ist, wogegen die übrigen Preisansätze den Detailausrechnungen des Grundtarifs entsprechen würden.

Die Vergütungen, welche der Bund den Kantonen für die Rekruten zu leisten hätte, wären demgemäss die in der Tabelle II angegebenen.

846

B. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Auf den 15. März jeden Jahres sollen verordnungsgemäss nicht nur die zur Ausrüstung der Rekruten des betreffenden Jahres nötigen neuen Effekten vorhanden sein, sondern ein für ein weiteres Jahr ausreichender Vorrat, Kriegsvorrat genannt (pro 15. März 1909 also die Ausrüstung für die Rekruten von 1909 und 1910). Da der Entscheid über die Einführung der von der Ausrüstungskommission für die Infanterie vorgeschlagenen neuartigen Modelle in nächster Zeit noch nicht erfolgen kann, ist die Anschaffung des Kriegsvorrates in Gegenständen bisheriger Ordonnanz notwendig.

Da der Trippel zum Putzen der Metallgegenstände durch die Putzpommade mit Vorteil ersetzt werden kann, soll von der Anschaffung von Trippelbürste und Trippelbüchse inskünftig abgesehen werden.

Wir beantragen, abgesehen vom Wegfall dieser Putzmittel, wiederum unverändert die Beschaffung des Kriegsvorrates in Stücken bisheriger Ordonnanz und die Ausrichtung der Entschädigung von 4 % der Tarif wertsumme desselben für 8 Monate.

C. Unterhalt der gebrauchten persönlichen Ausrüstung in Händen der Mannschaft und in den Reserven.

Die Entschädigung für den Unterhalt der persönlichen Ausrüstung wurde bis jetzt gemäss der Verordnung vom 2. Juli 1898 im Verhältnis zu der den Kantonen für die Rekrutenausrüstung des betreffenden Jahres vergüteten Summe bemessen und betrug 12 % dieser Summe. Es ist zu prüfen, ob diese Entschädigung von 12 % genannter Summe auch unter den durch die Militärorganisation vom 12. April 1907 geschaffenen Verhältnissen richtig bemessen ist.

Wir haben angeordnet, dass über die Höhe der von den Kantonen in den letzten Jahren für den Unterhalt ausgegebenen Summen Erhebungen zu machen seien, und dass im weitern zu untersuchen sei, ob die Entschädigung für den Unterhalt, welche mit der Höhe der Entschädigung für die Rekrutenausrüstung nicht in direktem Zusammenhang steht, nicht nach anderen Gesichtspunkten zu bemessen sei. Wir werden im

847

Falle sein, definitive Vorschläge für die Höhe dieser Entschädigung in das Hauptbudget pro 1909 aufzunehmen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 29. Mai 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Ringier.

848

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die an die Kantone für die persönliche Ausrüstung der ,, Rekruten und die Reserven pro 1909 zu leistenden Entschädigungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai

1908, beschliesst: Die vom Bunde an die Kantone pro 1909 auszurichtenden Entschädigungen werden festgesetzt wie folgt: 1. Pur die Rekruten.

Für einen Füsilier Fr. 164. --,, ,, Schützen ,, 164.65 ,, ,, Guidon und Dragoner ,, 206.80 ,, ,, reitenden Mitrailleur ,, 208.30 ,, ,, Kanonier der Feldbatterien . . . . ,, 180. 70 Gebirgsartilleristen ,, 184.40 Fussartilleristen ,, 180.20 Festungsrekruten (exkl. Mitrailleur) . . ,, 181.85 ,, Mitrailleur der Festungstruppen . . . ,, 181.80 ,, Fahrer der Batterien (inkl. Trompeter) ,, 219. 85 ,, Trainsoldaten (inkl. Trompeter) . . . ,, 220. 90 eine Ordonnanz ,, 202. 90 einen Geniesoldaten ,, 187. -- ,, Sanitätssoldaten ,, 178.70 ,, Verpflegungssoldaten ,, 176. 60

849

2. Pur den Kriegsvorrat an neuen Stücken.

Für den gemäss Verordnung vom 2. Juli 1898 vorgesehenen Jahresvorrat an sämtlichen Ausrüstungsgegenständen ist den Kantonen, wie bisher, eine Geldzinsentschädigung von 4 °/o der Tarifwertsumme für 8 Monate auszurichten.

3. Pur den Unterhalt der gebrauchten Ausrüstung.

Die Entschädigung für den Unterhalt der gebrauchten persönlichen Ausrüstung wird nach erfolgten Erhebungen über die Höhe der Ausgaben der Kantone für den Unterhalt in den letzten Jahren festgesetzt und der entsprechende Betrag in das Budget pro 1909 eingestellt.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1909, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen. (Vom 29. Mai 1908.)

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Jahr

1908

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.06.1908

Date Data Seite

844-849

Page Pagina Ref. No

10 022 914

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