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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderun der Konzession einer schmalspurigen Strassenbahn vom Bahnübergang der Sihltalbahn bis zum Albisgütli, Zürich.

(Vom 18. September 1908.)

Tit.

Mittelst Eingabe vom 1. Juni 1908 an das Eisenbahndepartement stellt die Aktiengesellschaft der Albisgütlibahn in Zürich das Gesuch, es möchte die ihr unterm 11. April 1907 (E. A. S.

XXIII, 53) erteilte Konzession einer schmalspurigen Strassenbahn vom Bahnübergang der Sihltalbahn bis zum Albisgütli (Zürich) in dem Sinne abgeändert werden, dass während der Monate Oktober bis und mit März der Betrieb ihrer Bahn eingestellt werden dürfe.

Den Ausführungen der Bahngesellschaft ist zu entnehmen, dass der Betrieb der Albisgütlibahn seit der Eröffnung der Linie regelmässig durchgeführt wurde. Dabei habe aber die Frequenz während des Winters den Erwartungen bei weitem nicht entsprochen. Die geringste Tageseinnahme habe mit der Beförderung von 4 Personen 80 Rappen ergeben. Für die Periode November 1907 bis März 1908 seien monatliche Betriebsdefizite von über Fr. 1600 entstanden. Die Bahngesellschaft könne auf die Dauer einen so ruinösen Betrieb nicht fortsetzen. Durch die

720 Betriebsergebnisse sei übrigens zur Evidenz nachgewiesen, dass kein Bedürfnis für den Winterbetrieb vorliege.

In seiner Vernehmlassung vom 27. August 1908 konstatiert der Regierungsrat des Kantons Zürich zunächst, dass von der Bahngesellschaft an den Stadtrat Zürich das Gesuch um Einstellung des Betriebes während der Monate November bis Februar und allenfalls auch während der zweiten Hälfte Oktober und der ersten Hälfte März gestellt worden sei. Das an die Bundesbehörden gerichtete Gesuch gehe somit weiter. Der Grosse Stadtrat von Zürich habe nun aber mit Beschluss vom 22. August 1908 ohne genauere Zeitbestimmung den Stadtrat ermächtigt, die Einstellung des Betriebes der Albisgütlibahn während des Winters zu bewilligen. Angesichts des finanziellen Misserfolges des Unternehmens müsse der Regierungsrat das Gesuch ebenfalls zur Berücksichtigung empfehlen.

Da der Winterbetrieb der Albisgütlibahn offenbar keinem Verkehrsbedürfnis entspricht, halten auch wir dafür, dass dem Gesuche der Bahngesellschaft in seinem ganzen Umfange Rechnung getragen werden sollte. Gestalten sich mit der Zeit die Verkehrsverhältnisse derart, dass der Betrieb der Bahn während der Wintermonate oder während eines Teils der Winterperiode als Bedürfnis empfunden wird, so liegt es im eigenen Interesse der Bahnverwaltung, den geänderten Verhältnissen in genügendem Masse Rechnung zu tragen. Nach der Fassung der Bestimmung, deren Aufnahme in die Konzession wir Ihnen beantragen, wird alsdann der Betrieb ohne weiteres nach Bedürfnis auf die Wintermonate ausgedehnt werden können.

Indem wir Ihnen den nachstehenden Beschlussentwurf zur Annahme empfehlen, benützen wir auch diesen Anlass, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 18. September 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

721 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Aenderung der Konzession einer schmalspurigen Strassenbahn vom Bahnübergang der Sihltalbahn bis zum Albisgütli, Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Aktiengesellschaft Albisgütlibahn, vom 1. Juni 1908; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 18. September 1908, beschliesst: I. In Art. 14 der durch Bundesbeschluss vom 11. April 1907 (E. A. S. XXIII, 53) erteilten Konzession einer schmalspurigen Strassenbahn vom Bahnübergang der Sihltalbahn bis zum Albisgütli, Zürich, wird als zweiter Absatz folgende Bestimmung aufgenommen : ,,Der Betrieb kann auf die Periode vom 1. April bis zum 1. Oktober eingeschränkt werden".

II. Der Bundesrat ist mit dem Vollzug dieses Beschlusses, welcher am 1. Oktober 1908 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession einer schmalspurigen Strassenbahn vom Bahnübergang der Sihltalbahn bis zum Albisgütli, Zürich. (Vom 18. September 1908.)

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Jahr

1908

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4

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39

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23.09.1908

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719-721

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