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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Gottfried Hänni, Mechaniker in der ,, Steingrube ", Solothurn.

(Vom 17. März 1908.)

Tit.

Gottfried Hänni wurde im November 1907 von der Militärbehörde dem Richteramt Solothurn überwiesen, weil er trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Mahnungen die Taxe pro 1907 mit Fr. 21. 60 nicht bezahlt hatte. Am 30. November 1907 entschuldigte er in einer ersten Verhandlung vor dem Richter seine Säumnis mit der Behauptung, dass ihm geringer Verdienst und schwere Familienlast die rechtzeitige Entrichtung der Steuer verunmöglicht hätten. Nachdem aber durch polizeiliche Erhebungen festgestellt worden, dass nicht solche Umstände vorliegen, sondern offenbare Renitenz des Pflichtigen, verurteilte ihn der Richter am 9. Dezember nach nochmaliger Einvernahme zu 4 Tagen Gefängnis und zur Tragung der Kosten.

Am 10. Dezember bezahlte Hänni die Steuer an die Militärbehörde und stellt nunmehr das Gesuch, dass ihm die Strafe durch Begnadigung erlassen werde, indem er neuerdings die bereits dem Richter gegenüber gemachten Behauptungen über den Grund der verspäteten Zahlung vorbringt. Er kann

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aber damit nicht gehört werden, da der Petent in keiner Weise auch mir ' versucht hat, die tatsächlichen Feststellungen des erkennenden Richters durch taugliche Beweismittel zu widerlegen.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A n t r ag:

Es sei das Begnadigungsgesuch des Gottfried Hänni abzuweisen.

B e r n , den 17. März 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft Eingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Gottfried Hänni, Mechaniker in der ,, Steingrube ", Solothurn. (Vom 17. März 1908.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.03.1908

Date Data Seite

710-711

Page Pagina Ref. No

10 022 825

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