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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 16. Oktober 1908.)

Dem Kirchenverwaltungsrat und dem Gemeinderat von Mels wird für die Arbeiten zur Herstellung und Sicherung der Wandgemälde in der Heilig-Kreuzkapelle bei Mels ein Bundesbeitrag von 50%, im Maximum Fr. 2650, an die auf Fr. 5300 veranschlagten Kosten zugesichert.

Dem Ortsverwaltungsrat von Sargans wird für Konsolidationsarbeiten am Schlosse zu Sargans eine letzte Nachsubvention von -50% der auf Fr. 2500 veranschlagten Kosten, im Maximum Fr. 1250, zugesprochen.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert : I. Dem Kanton L uz er n an die Kosten der Ausführung folgender Projekte für Unternehmungen zur Erleichterung der Bodenbenützung : 1. Für Erstellung einer 2822 m. langen und 3,6 m. breiten Fahrstrasse von Guggernell bis Etlischwand auf dem vordem Steinhuserberg in der Gemeinde Wolhusen, im Kostenvoranschlag ohne Landerwerb von Fr. 47,514, 22 %, im Maximum Fr. 10,453 ; 2. für die Erstellung einer 1320 m. langen, 3 m. breiten Fahrstrasse vom Dorfe Udligenschwil nach dem Hasenberg, im Kostenvoranschlag von Fr. 14,000, 20°/o, im Maximum Fr. 2800.

II. Dem Kanton S c h w y z an die auf Fr. 2200 veranschlagten Kosten für die Drainage in der Liegenschaft ,,Hinterwies", 1,8 ha.

Eigentum des Laurenz Diethelm in Innertal, 40 °/o, im Maximum Fr. 880.

III. Dem Kanton G l a r u s an die auf Fr. 1200 veranschlagten Kosten der Vornahme einer Steinräumung am untern und obera Stafel der Baumgartenalp, Eigentum des F. Oertli-Jenny in Glarus, 25%, im Maximum Fr. 300.

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IV. Dem Kanton W a a d t an die auf Fr. 22,008 veranschlagten Kosten für die Wiederherstellung von 1105 Parzellen Rebberge, Eigentum von 443 Besitzern in Bougv-Villars und Féchy im Bezirk Aubonne und in Essertines, Mont-le-Grand, Perroy und Rolle, Bezirk Rolle, welche Grundstücke (215,38 ha.)

im Juni 1908 durch Gewitterniederschläge zerstört wurden, 20°/o, im Maximum Fr. 4400.

Mit Eingabe vom 31. Juli abhin hat Fasel, Henri, geb. 1875, Viehhändler, von und in Freiburg, Dragoner der Schwadron Nr. 5 Lw., gegen einen Entscheid der Militärdirektion des Kantons Freiburg, seinen Militärpflichtersatz betreffend, Beschwerde erhoben.

Rekurrent hat, weil aus sanitarischen Gründen um zwei Jahre zurückgestellt, die Rekrutenschule erst 1897 bestanden, während er pro 1895 und 1896 zur Entrichtung des Militärpflichtersatzes verhalten worden war. Fasel hat alsdann · die Wiederholungskurse von 1897 bis 1903 absolviert; 1904 versäumte er den Wiederholungskurs, was seine Besteuerung für jenes Jahr zur Folge hatte; 1905, 1906 und 1907 leistete er wieder je einen solchen Dienst, und es wurden ihm hierauf die Taxen von 1896 und 1904 zuriickvergütet. Der Genannte forderte jedoch anch die Steuer von 1895 zurück und zieht nun, da ·diesem Begehren seitens der freiburgischen Behörden nicht ent.sprochen wurde, die Angelegenheit an die eidgenössische Instanz weiter.

Der Bundesrat hat die Beschwerde gestützt auf folgende Erwägungen als begründet erklärt: Nach der bundesrätlichen Verordnung vom 24. April 1885, erläutert durch Kreisschreiben des Bundesrates vom 20. September 1897, besitzt ein Wehrmann einen Anspruch auf Rückerstattung von Militärpflichtersatz bloss insoweit, als er einen Wiederholungskurs, welchen er gemäss Jahrgang und Einteilung hätte bestehen sollen und für dessen Versäumnis er die betreffende Taxe entrichten musste, nachgeholt hat.

Die Militärdirektion des Kantons Freiburg hält nun dafür,
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der Kavallerie nicht Rechnung getragen. Nach Art. 12 der Militärorganisation von 1874, welche hier in Betracht kommt, traten die Soldaten und Unteroffiziere der Kavallerie nach zehn Jahren Auszügerdienst zur Landwehr über. Wenn daher der Beschwerdeführer mit Eintritt in das wehrpflichtige Alter Dienst geleistet hätte, so würde er nur bis Ende 1904 im Auszuge geblieben sein. Die von ihm 1905, 1906 und 1907 geleisteten Wiederholungskurse, zu deren Bestehung die der Altersklasse von 1875 angehörenden Kavalleristen normalerweise nicht mehr verpflichtet waren, müssen daher dem Rekurrenten als Nachdienst angerechnet werden. Durch die beiden ersteren dieser Dienste sind die 1904 und 1896 versäumten Wiederholungskurse als ersetzt zu betrachten. Was den Kurs von 1907 anbelangt, so muss doch die ßestehung desselben die Vergütung der Steuer von 1895 zur Folge haben, denn der Rekurrent hat Dienst leisten müssen, bis er die erforderlichen 10 Dienstjahre aufwies, und für jeden Nachdienst, zu dem er deshalb verhalten wurde, muss billigerweise eine Steuervergütung eintreten. Früher mussten übrigens die Kavalleristen bereits im ersten Jahre der Dienstpflicht auch den · ordentlichen Wiederholungskurs absolvieren, ausgenommen natürlich den Fall, wenn dieser Dienst zu gleicher Zeit wie die Rekrutenschule stattfand.

(Vom 20. Oktober 1908.)

Dem Kanton U r i wird an die Kosten für Lawinenv erbau am Gurschen ob Andermatt (Kostenvoransehlag Fr. 5500) ein Bundesbeitrag von 80°/o; im Maximum Fr. 4400, zugesichert.

Dem Kanton St. G a l l e n wird an die auf Fr. 1480 veranschlagten Kosten der Entwässerung in Sonnenberg (l,i ha.) in der Gemeinde Gaiserwald, Eigentümer Josef Grahwer und Franz Koster, ein Bundesbeitrag von 35%, im Maximum Fr. 518, zugesichert.

(Vom 23. Oktober 1908.)

Herrn Dr. Johann ß e r n o u l l i , von Basel, wird die nachgesuchte Entlassung als Bibliothekar der schweizerischen Landesbibliothek unter Verdankung der geleisteten Dienste auf Ende Dezember 1908 erteilt.

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Der jüngsthin verstorbene Herr Eduard C a t t a n i , sen., in Engelberg, hat der eidgenössischen Winkelriedstiftung ein Vermächtnis von Fr. 3000 gemacht.

"Wahlen.

(Vom 20. Oktober 1908.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Kreispostkontrolleur in Aarau : Johann Fricker, von Frick und Aarau, Postbureauchef in Aarau.

Postcommis in Bulle: Ludwig Charrière, von Cerniat (Freiburg), Postcommis in Zürich.

Postbureauchef in St. Gallen: Josef Zuppiger, von Jona (St. Gallen), Postdienstchef inSt.Gallen.

Unterbureauchef in St. Gallen : Jakob Schlegel, von Grabs (St. Gallen), Postcommis in St. Gallen.

Postcommis in Buchs-Bahnhof: Franz Coppex, von Vouvry (Wallis), Postaspirant in Luzern.

Ernst Giger, von Nesslau (St. Gallen), Postcommis in Richterswil.

Johannes Künzle, von Wildhaus (St. Gallen), Postaspirant in St. Gallen.

T e l e g r a p h en v er w a l t u n g .

Telegraphist in Davos-Platz: Rudolf Jilli, von Thusis, Telegraphist in Chaux-de-Fonds.

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(Vom 23. Oktober 1908.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Zolleinnehmer in Hörn bei Basel : Albert Burger, von Freienwil, bisher Wachtmeister im Grenzwachtkorps, in Benken.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Zürich: Nicolas Locarnini, von Monte Carasso (Tessin), in Bellenz, Werner Wietlisbach, von Wohlen (Aargau) und Aarau, in Landquart, beide Postaspiranten.

Telegraphenverwaltung.

Telephongehülfe I. Klasse in Lausanne: Henri Mauris, von Buchillon (Waadt), Telephongehülfe II. Klasse in Lausanne.

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28.10.1908

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