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Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen doc Bundes.
Bundes Departementen und andern Verwaltungsstellen UM
Eidgenössische Maturitätsprüfungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte.
im Laufe des Jahres 1908 werden zu den nachstehend angegebenen Terminen eidgenössische Maturitätsprüfungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte stattfinden : I. F ü r die d e u t s c h e S c h w e i z : A. Frühjahrsession : in der zweiten Hälfte März.
B. Herbstsession: in der zweiten Hälfte September.
II. Für die f r a n z ö s i s c h e Schweiz: A. Frühjahrsession : in der zweiten Hälfte März.
B. Herbstsession : in der zweiten Hälfte September.
Für die Frühjahrsprüfungen sind noch die Bestimmungen massgebend, welche unter dem Titel ,,Maturitätsausweis für die Kandidaten der medizinischen Berufsarten" zusammengestellt sind.
Für die Herbstprüfungen wird die ,,Verordnung betreffend den Maturitätsausweis für die Kandidaten der medizinischen Berufsarten (vom 6. Juli 1906)" zur Anwendung kommen. Beide Drucksachen sind durch das Drucksachenbureau der schweizerischen Bundeskanzlei in Bern zu beziehen.
Die Anmeldungen zur Frühjahrsession sind spätestens bis 1. Februar, diejenigen für die Herbstsession bis spätestens 1. August dem Unterzeichneten einzureichen. Das Anmeldeformular kann durch den Präsidenten der Maturitätskom mission bezogen werden.
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F Ur die Kandidaten, welche das Maturitätszeugnis einer mit dem eidgenössischen Polytechnikum im Vertragsverhältnisse stehenden Real- (Industrie-) Schule besitzen, tritt die Verordnung vom 6. Juli 1906 (Abschnitt V) schon für die Frühjahrsprüfungen in Kraft.
Sämtliche Kandidaten werden auf die nachstehende Bestimmung des Art. 24, Alinea 4, der ,,Verordnung für die eidgenössischen Medizinalprüfungen (vom 11. Dezember 1899)a aufmerksam gemacht: ,,Lehrzeit, Vorlesungen und Kurse werden nicht vor Erlangung des vollständigen Maturitätsausweises (inklusive eventuelle Ergänzungsprüfung) angerechnet. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind nur die Abiturienten schweizerischer Real- und Industrieschulen, welche behufs Zulassung zu den ä r z t l i c h e n und z a h n ä r z t l i c h e n Prüfungen eine Nachprüfung in Latein abzulegen haben (vergleiche Art. 70, Lemma 4, welches für pharmazeutische Kandidaten gilt).a K ü s n a c h t - Z ü r i c h , I.Januar 1908.
Der Präsident der eidg. Maturitätskommission : Geiser.
Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.
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"""t-
1907
1906
Januar bis Ende November .
Dezember
5536 174
5093 203
-f- 443 - 29
Januar bis Ende Dezember .
5710
5296
-f 414
'
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A";.
B e r n , den 10. Januar 1908.
(B.-B1. 1907, VI, 580.)
Eidg. Auswanderungsamt.
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Stellung von Artillerie-Bundespferden.
Diejenigen Besitzer von Artillerie-Bundespferden, welche ihre Pferde für vorkommende Verwendung in Militärschulen und -kursen zur Verfügung zu stellen wünschen, haben sich bis zunr 31. Januar nächsthin beim Pferdelieferungsoffizier des betreffenden Stellungskreises schriftlich anzumelden, nämlich: in der O s t s c h w e i z : in Winterthur;
bei Herrn Oberstlieutenant A. Bär
in der Z e n t r a l s c h w e i z : bei der eidgenössischen Pferderegieanstalt in Thun ; in der W e s t s c h w e i z : bei Herrn Major C o t t i e r in Orbe.
Verspätete Anmeldungen können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.
T h u n , 8. Januar 1908.
.
(2.).
Zentralleitung der schweizerischen Pferdestellung: Vigier.
Abonnementseinladung.
Es wird hiermit bekannt gemacht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt Fr. 5 per Jahr -beträgt, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz Inbegriffen.
Das Bundesblatt wird enthalten : die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrates ; alle Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzentwürfen; die bundesrätlichen Kreisschreiben; die Berichte der nationalrätlichen und ständerätlichen Kommissionen; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen, Mitteilungen betreifend die Verpfändung von Eisenbahnen, Übersichten der Verspätungen der Eisenbahnzüge, Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von erledigten Stellen, sowie Konkurrenzausschreibungen, endlich Inserate eidgenössischer und kantonaler, sowie auch ausländischer Behörden.
Dem Bundesblatte werden beigegeben : die sukzessiv erscheinenden Nummern der eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse,
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Verordnungen, Verträge mit dem Ausland u. s. w.), die Staatsrechnung, die Übersicht der Verhandlungen der eidgenössischen Räte und die Übersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande; ferner als besondere, ständige Beilage des Bundesblattes: das P u b l i k a t i o n s organ für das Transport- und Tarifwesen der E i s e n b a h n e n auf dem Gebiete der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t .
Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur für ein ganzes Jahr, gerechnet vom Januar bis Dezember, direkt bei der Expedition oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l nicht refüsieren, werden auch pro 1908 als Abonnenten betrachtet.
Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der eidg. Gesetzsammlung, können, solange Vorrat, vom Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden.
Allfällige Reklamationen bezüglich der Versendung des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei angebracht werden. Die Reklamationen sind am besten sofort, spätestens aber binnen drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden ßundesblattnummer an gerechnet, anzubringen.
Später einlangende Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bern, im Dezember 1907.
Schweiz. Bundeskanzler
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Jahr
1908
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
03
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
15.01.1908
Date Data Seite
117-120
Page Pagina Ref. No
10 022 754
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