746

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1908 (II. Serie).

(Vom 26. Mai 1908.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, D. Bundeskanzlei

Fr. 330,000 II. Material.

a. Druckkosten und Lithographien

Fr. 330,000

Anlässlich der Beratung des Zivilgesetzbuches haben Sie den Beschluss gefasst, jedem stimmfähigen Schweizerbürger, auch wenn das Referendum nicht verlangt werde, ein Exemplar des Gesetzbuches zukommen zu lassen: In Ausführung dieses Auftrages sind die Druckarbeiten zu freier Konkurrenz ausgeschrieben und im Laufe des März zugeschlagen worden. Dabei haben wir verfügt, dass die Kosten

· 747

·aul den Kredit ,,Drucksachen und Lithographien" der Bundesianzlei zu verrechnen seien.

· Diese Kosten betreffend, gestatten wir uns, einen Passus ·des Kreisschreibens zu reproduzieren, welches wir in dieser Angelegenheit den 28. Februar abbin an die Kantonsregierungen ·erlassen haben : ,,Wir stehen vor der wohl bedeutendsten Aufgabe dieser Art, welche je an den Bund herangetreten ist. Eine Broschüre von wenigstens 14 Druckbogen soll in zirka 850,000 Exemplaren vervielfältigt und jedem stimmfähigen Bürger zugestellt werden. Die Kosten sind sehr erheblich. Wir haben natürlich .auf Mittel und Wege Bedacht genommen, sie tunlichst herabzumindern ; nur durfte solches da, wo der Bund dem Volke eine Liberalität zu erweisen sich anschickt, nicht auf Kosten derjenigen Eigenschaften des zu machenden Geschenkes geschehen, welche einzig demselben den beabsichtigten reellen und dauernden Wert zu verleihen vermögen.

Das Imprimât soll, mit ändern Worten, handlichen Formates, gut leserlich, auf dauerhaftem Papier gedruckt und solid broschiert sein.

Das erfordert nun einen Aufwand, der sich auf mehrere Hunderttausende von Franken beziffert."

In der Tat werden sich die Gesamtkosten, soweit die -Sache zurzeit an der Hand der gemachten Preisofferten und -der auf Grund derselben vereinbarten Verträge überblickt werden kann -- die Erstellung der für die deutsche Ausgabe verwendeten Stereotypplatten und die Spedition an die KantonsIcanzleien inbegriffen -- auf rund Fr. 330,000 belaufen.

Natürlich reicht hierfür · der Drucksachenkredit der Bundes.kanzlei, der kaum für die laufenden Bedürfnisse genügt, bei Aveitem nicht aus, und es muss daher ein Nachtragskredit nachgesucht werden.

Wir ersuchen, diesen in der Höhe von Fr. 330,000 zu bewilligen.

748

Dritte/ Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

XL Direktion der eidgenössischen Bauten Fr. 372,150 IV. Hochbauten

Fr. 371,400

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . Fr.

1,400 1. Land-wirtschaftliche Versuchsanstalt Liebefeld beiBern, Einrichtung eines Brutraumes Fr. 1400 Bei den in Angriff genommenen Versuchen über zweckmässige Stallmistbehandlung hat sich im Laufe der Zeit das Fehlen eines grössem, auf bestimmte, relativ hohe Temperaturen einstellbaren Raumes fühlbar gemacht. Diesem Bedürfnis konnte, solange die Arbeiten noch im Stadium der Versuche waren, durch Inanspruchnahme der beiden Brulräume des bakteriologischen Laboratoriums entsprochen werden. Eine WeitereBenutzung dieser Räume sollte jedoch nicht nur aus dem Grunde vermieden werden, weil die bei Mistgärungsversuchen auftretenden Gase störend auf den Verlauf anderer, speziell exakter Bakterienzüchtungsversuohe einwirken können, sondern vor allem deshalb, weil der verfügbare Raum zeitweise durch die letztern voll in Anspruch genommen wird und für die nun im grössern Umfange vorzunehmenden Mistgärungsversuche ohnehin, nicht ausreichen würde. Wir sehen uns deshalb vor die Notwendigkeit der Beschaffung eines weitern Brutraumes gestellt, dessen Erstellungskosten auf Fr. 1400 devisiert sind.

Die Aufnahme in das ordentliche Budget des laufenden Jahres war nicht möglich, weil die Aufsichtskommission der schweizerischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten die Vornahme von Stallmistversuchen erst verlangte, nachdem der Voranschlag pro 1908 definitiv festgestellt worden war.

749

c. Neubauten Fr. 370,000 l. Kriegsdepot Schwyz, Landerwerb Fr. 88,000 Das eidgenössische Zeughaus bei der Station SchwyzSeewen ist dasjenige, welches sich infolge seiner geographischen Lage und durch seine Schienenverbindung mit der Gotthardbahn am besten zur Unterbringung von Armeereserven eignet, das heisst von solchen Beständen, welche, nachdem die Truppen der Feldarmee mit ihrem Korpsmaterial ausgerüstet sind,, zum Ersatz und Nachschub in Reserve gehalten werden müssen..

Schon bald nach Inkrafttreten der Militärorganisation von 1874 wurde im kantonalen Zeughaus in Schwyz Platz gemietet zur Magazinierung von Material III. Staffel. Mit dem Anwachsen der Kriegsmaterialbestände in allen Teilen der Armee konnte der Kanton Schwyz den Platz in seinem Zeughaus nicht mehr entbehren, und es entstand im Jahre 1889 ein erstes eidgenössisches Zeughaus bei der Eisenbahnstation Schwyz-Seewen.

Man ahnte damals nicht, in welch bedeutender Weise dasKriegsmaterial aller Art in der Folge anwachsen werde, und man musste sich zu dieser Zeit der Einschränkung in den Militärausgaben auf das Allernötigste beschränken. Das Zeughaus wurde dann zu Anfang der Neunzigerjahre durch Anbau von zwei grössern Magazinen erweitert.

Ein Übelstand, der dieser Zeughausanlage anhaftet, ist der, dass sie zwischen der Gotthardbahn und einem öffentlichen Strässchen eingeengt liegt und auf dritter Seite an die Bahnhofanlage anstösst, somit nur noch in einer Richtung entwicklungsfähig ist.

Es ist allerdings, als in den Jahren 1901/02 im Anschlussan das Zeughaus-Bahngeleise grosse Magazine für Getreide- und.

Proviantvorräte des Oberkriegskommissariats errichtet wurden, noch Platz für ein Magazin der Kriegsmaterialverwaltung freigelassen worden. Bei der heutigen Wichtigkeit und Ausdehnung dieser Magazinanlage sollte aber gerade dieser, in derenMitte liegende Platz als Hofraum frei bleiben, um so mehr, alsmit demselben ein vorzüglicher Verladeplatz hergerichtet werden kann.

Es muss daher eine Entwicklung auf andere Weise gesichert werden, wozu sich gegenwärtig eine gute Gelegenheit bietet.

Gegenüber dem Zeughaus liegt nämlich ein Grundstück,, dessen Eigentümer vor einem Jahr gestorben ist und das dessen:

750

Hinterlassene liquidieren wollen. Unter verschiedenen Kaufliebhabern, die sich um dieses wegen seiner vorzüglichen Lage in der Nähe der Bahnstation und einer Verladerampe mit Geleiseanlage begehrte Terrain interessieren, befinden sich unter ·ändern der Besitzer eines Sägewerkes mit Holzhandlung und ein Futterhändler, der daselbst Heu- und Strohmagazine zu errichten wünscht, so dass unser Zeughaus sowohl, als die Verpflegsmagazine des Oberkriegskommissariats nicht nur eine lästige, sondern auch höchst feuergefährliche Nachbarschaft zu gewärtigen hätten, wenn man sich seitens des Bundes nicht rasch entschliessen würde, dieses Terrain der Militärverwaltung au sichern.

Die Direktion der eidgenössischen Bauten hat in unserm Auftrag die einleitenden Schritte zur Erwerbung des fraglichen Landes und von zwei weitern zur Arrondierung notwendigen Parzellen getan, und es liegen annehmbare, aber nur bis 31. Juli verbindliche Verkaufsofferten seitens der drei Eigentümer des Terrains vor.

Der Erwerb der in Frage stehenden 10,402 m2 Land kommt inklusive Planaufnahme, Vermarchung und Fertigungskosten zu stehen auf Fr. 75,800. -- Die nötigen Weganlagen und Umzäunungen sind berechnet zu ,, 12,200. -- Gesamtkosten

Fr. 88,000. --

Die ,,Genossame" (Burgergemeinde) von Schwyz, nebst ·den drei Eigentümern des zu erwerbenden Landes, die einzige Nutzniesserin des vorerwähnten Strässchens, haben ihre Einwilligung zur Verlegung dieses Weges zwecks Ausdehnung des Zeughausareals zugesagt. Durch diese Ablenkung des Privatverkehrs würde die Aufstellung von Kriegsfuhrwerken ausserhalb der Magazine ermöglicht und der Zeughausbetrieb nicht mehr so gestört, wie es jetzt der Fall ist.

Der Bau von neuen Magazinen auf dem zu erwerbenden Terrain kann nicht mehr lange hinausgeschoben werden, immerhin genügt es vorläufig, sich das nötige Bauterrain zu sichern.

2. Bauplatz für ein neues Zolldirektionsgebäude in Schaffhausen Fr. 100,150 Die Kaufsumme für den Bauplatz zu einem Zolldirektionsgebäude in Schaffhausen, für dessen Erwerbung durch Bundes-

751

"beschluss vom 24. September 1907 ein Kredit von Fr. 100,000 bewilligt worden ist, wird auf Ende Juli nächsthin fällig, da'her wir die bewilligte Summe nebst einem Posten von Fr. 150 ÎUT Handänderungsgebühren und Fertigungskosten hier einstellen.

3. Zollgebäude' in Rheineck, Bauplatz

Fr. 8000

In Verbindung mit der Rheinkorrektion sind für die Ortschaft Rheineck grosse bauliche Veränderungen bevorstehend, indem die über das alte Rheinbett führende Brücke abgebrochen und an deren Stelle eine viel kürzere über den in der Mitte des alten Rheinbettes abgedämmten neuen Binnenkanal erstellt wird. Das auf diese Weise gewonnene Areal wird zur Vergrösserung der Bahnhofanlagen verwendet, zu welchem Zwecke grosse Auffüllungsarbeiten nötig sind.

Diese lokalen Veränderungen machen auch eine Verlegung ·des Nebenzollamtes Rheineck an die neue Brücke notwendig, .woselbst der erforderliche Bauplatz ebenfalls durch Auffüllen des alten Rheinbettes hergerichtet werden muss. Die Bundes·bahnverwaltung hat sich bereit erklärt, die Auffüllungsarbeiten und das Böschungspflaster nach einem von der Rheinkorrektionsunternehmung angefertigten Projekt auszuführen, sofern dies gleichzeitig mit der Auffüllung des neuen Bahnareals geschehen kann. Da sie aber mit diesen Bahnerweiterungen bis Ende Juni dieses Jahres fertig zu sein gedenkt, und die Materialbeschaffungen später sehr schwierig und kostspielig sein würden, so sollten die nötigen Vorkehren sofort getroffen werden, weshalb wir uns genötigt sehen, um Kreditbewilligung für Ankauf und Herrichtung des Bauplatzes einzukommen.

Für den Bau des Zollhauses würdei -alsdann im nächstjährigen Budget der erforderliche Kredit eingestellt werden.

Die voraussichtlichen Kosten für Ankauf und Herrichtung des Bauplatzes sind auf Fr. 8000 veranschlagt, welche Summe wir zu bewilligen beantragen.

4. Expropriation der sogenannten Schnieperschen Liegenschaftander italienischen Grenze in Chi asso zu Zwecken der Zollverwaltung Fr. 79,650 Wir haben am 9. Juni 1906 die Expropriation dieser Liegenschaft beschlossen, weil deren Erwerbung im höchsten Interesse einer rationellen Grenzbewachung lag, ein freihän-

752

diger Kauf infolge übertriebener Forderungen des Besitzers jedoch unmöglich erschien.

Die Exproprationsverhandlungen haben sich bis zum Jahr 1908 hinausgezogen.

Laut bundesgerichtlichem Entscheid vom 4. März 190& hat die Eidgenossenschaft folgende Beträge zu bezahlen : 1. an den Expropriaten, Herrn Advokat Bernasconi in Mendrisio : a. Expropriationsentschädigung . . . Fr. 76,269. 3$ &. Zins à 5 % vom 11. November 1907 bis 30. April 1908 ,, 1,800. 67 2. an das Bundesgericht, Prozesskosten .

3. an den Vertreter des Bundes, Herrn Advokat Elvezio Borella in Mendrisio, Prozessführung zusammen

Fr. 78,070. -- ,, 1,127.10' ,,

425. 70

Fr. 79,622. 80

Indem wir auf die bezüglichen Akten verweisen, ersuchen wir um Bewilligung eines Kredites von rund Fr. 79,650 zur Deckung dieser Summe.

5. Terrainankauf für eine Zollbaute in Brasino (Tessin) Fr. 3500 Zur Unterbringung des Zolldienstes in Brusino am Luganersee hat die Zollverwaltung im Jalire 1898 ein kleineres Haus für eine Periode von 10 Jahren in feste Miete genommen, welche auf 31. Dezember 1909 vorläufig zu Ende geht. Dieses Gebäude befindet sich etwas einwärts der Grenz.6 und insofern für den Grenzwachtdienst nicht in erster Linie günstig, allein es war damals weder etwas zweckmässigeres zu finden, noch erschien es möglich, in jener Gegend einen geeigneten Platz zur spätem Erstellung eines Zollhauses zu sichern. Seitdem gelang es aber einem italienischen Spekulanten, hart an der Landesgrenze ein Gebäude zu errichten, so dasss die nicht einwandfreie Lage der gemieteten Zolllokale sich fühlbarer machte.

Bei dieser Sachlage war die Zollverwaltung darauf angewiesen, den Zolldienst in eine bessere Lage zu bringen, was-

753 durch den Ankauf eines an den erwähnten Spekulationsbau stossenden Grundstückes, welches nach langwierigen Verhandlungen zum Preise von Fr. 3000 angeboten worden war, möglich erschien. Die Anstrengungen, den fraglichen Bau selbst :zu kaufen, blieben einstweilen ohne Erfolg. Auf dem zu er·werbenden Boden kann aber in günstiger Weise ein Zollhaus ^erstellt werden, womit die Hauptschwierigkeiten als beseitigt ·angesehen werden dürfen.

Wir hätten gewünscht, den Ankauf dieser Liegenschaft ·auf dem ordentlichen Budgetwege bewerkstelligen zu können.

Da aber dem Verkäufer inzwischen von dritter Seite mit Vorschlägen zur Überlassung des Bodens, welche die Interessen »der Zollverwaltung geschädigt hätten, nahegetreten worden ist, :so sah er sich veranlasst, der Eidgenossenschaft für Abgabe .ihrer verbindlichen Erklärung eine äusserste Frist bis 15. April 1908 zu stellen.

Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit der ·Sache haben wir die Erwerbung des fraglichen Grundstückes 'beschlossen und ersuchen nun um Bewilligung des erforderlichen Kredites von Fr. 3500.

6. Zollgebäude in Melide (Tessin), Landankauf Fr. 2500 Im letztjährigen Budget war für den Neubau eines Zollhauses mit Inbegriff eines Ökonomiegebäudes und eines kleinen Hafens für die Zollbarken in Melide ein Kredit von Fr. 44,000 ·eingestellt, dessen gänzliche Verwendung mit der Vollendung 'der Bauten in Aussicht genommen war. Die Fertigstellung des Hauptgebäudes steht in kurzer Zeit bevor, währenddem das -Ökonomiegebäude noch nicht begonnen und die Anlage des Hafens in den ersten Anfängen begriffen ist, so dass die für letztere Objekte angenommene Summe von Fr. 10,000 noch -verfügbar ist.

Inzwischen hat der südliche Nachbar Borrani seine zirka -460 m2 messende Liegenschaft, auf welcher bereits die Fundamente eines angefangenen Hauses stehen, zum Preise von Fr. 12,000 angeboten. Die Zollverwaltung könnte durch deren Erwerbung die für den Zolldienst wichtige freie Aussicht über den See in der Richtung gegen Porto Ceresio und Brusino ·gewinnen. Dieser Vorteil wird verstärkt durch eine Verpflichtung des Borrani, auf einem ihm verbleibenden Bodenstück weder Bauten noch Anpflanzungen zu erstellen, welche

754

über die Höhenlinie des Vorplatzes vor dem Zollhause hinaus^ reichen würden. Die erwähnten Fundamente des Hauses Borrani eignen sich für die Anlage des Hafens und Ökonomiegebäudes, so dass in dieser Hinsicht eine Ersparnis in Aussicht steht, welche in den nachfolgenden Zahlen zum Ausdruck kommt.

Durch den Kauf wird nicht blos eine für den Zolldienst unangenehme und hinderliche Nachbarschaft beseitigt, sondernauch infolge Erweiterung der Zollhausliegenschaft die Schaffung eines Gemüsegartens ermöglicht, während der Platz sonst rudimentär bleiben würde.

Die finanziellen Verhältnisse des Verkäufers haben denselben veranlasst, bis am 15. April eine endgültige Antwort über den Kauf zu verlangen. Es erschien empfehlenswert, inzustimmendem Sinne zu antworten, um die Liegenschaft nicht in Spekulationshände übergehen zu sehen. Der Kaufpreis ist annehmbar.

Die Kostenübersicht ergibt folgendes Resultat : 1. Ankauf der Besitzung Borrani Fr. 12,OOO 2. Erstellung eines Hafens und eines Dependenzgebäudes auf derselben, mit Benützung der vorhandenen Mauern, zirka ,, 5,OOO . zusammen Fr. 17,000 3. davon können abgezogen werden: die Kosten des Hafens und des Dependenzgebäudes, so wie dieselben auf dem vorhandenen Bauplatz projektiert worden sind ,, 10,00$ Verbleiben als wirkliche Mehrkosten zirka .

Fr.

7,000»

Der letztere Betrag kann für einmal mit Inbegriff der Handänderungskosten auf Fr. 2500 ermässigt werden, da wir beabsichtigen, die Kosten für den Hafen und die übrigen Dependenzen auf das Baubudget des nächsten Jahres zu nehmen.

Im Hinblick darauf, dass die Arrondierung des Zollhausplatzes in Melide durch Ankauf der Liegenschaft Borrani nachmehreren Gesichtspunkten wesentliche Vorteile zeigt, habenwir uns entschlossen, die sich bietende Gelegenheit zu benützen.

Zur Bestreitung des Kaufpreises bedürfen wir ausser dem bestehenden Kredit für den Bau eines Zollhauses in Melide vorläufig eines weitern Kredites von Fr. 2500.

755 7. Landwirtschaftliche Untersuch ungs- und Versuchsanstalten i n Zürich . . . F r . 70,000 In Ausführung Ihres Beschlusses vom 8. April 1908 betreffend den Ankauf eines Grundstückes in Oerlikon als Bauplatz für die landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten in Zürich stellen wir den bewilligten Kredit von Fr. 70,000 hier ein.

8. Ankauf eines Bauplatzes für eine Postwagenremise in Weyermannshaus beiBern Fr. 18,200 Der Postverwaltung ist die Miete der der Giesserei Bern gehörenden Lokalitäten an der Muesmattstrasse in Bern, welche sie zur Unterbringung von Postfuhrwerken benützt, gekündet worden, und es war nicht möglich, als Ersatz derselben in passender Lage die nötigen Lokale zu mieten, so dass nichtsanderes übrig bleibt, als einen Bauplatz zu erwerben und auf diesem für den Postkreis Bern eine grosse Remise für Postfuhrwerke zu erstellen.

Als geeignete Baustelle hierfür ist eine Landparzelle der der Einwohnergemeinde Bern gehörenden Weyermannshausbesitzung an der Murtenstrasse ausfindig gemacht worden, welches Terrain uns von der städtischen Finanzdirektion zum Preise von Fr. 12 per m2 offeriert wird.

Wir haben unsere Baudirektion ermächtigt, unter Vorbehalt der Bewilligung des Kredites durch die eidgenössischen Räte mit der städtischen Finanzdirektion einen Kaufvertrag über das fragliche Bodenstück auf Grund des vorliegenden Angebotes abzuschliessen.

Die Kosten dieser Terrainerwerbung belaufen sich auf : a. Kaufpreis : 1488 m2 à Fr. 12 . . , . . Fr. 17,856 6. Staatsgebühr, Stipulations- und Handänderungsgebühren zirka ,, 344 zusammen Fr. 18,200 Für die Ausführung der Baute werden wir Kredit im ordentlichen Budget einstellen.

den nötigen

IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes

Fr. 750

a. M i e t z i n s e Fr. 750Die in den Gebäuden Nr. 74 und 76 an der Spitalackerstrasse in Bern als Magazine für das Sanitätsdepot gemieteten:

756

Räumlichkeiten reichten zur Unterbringung des Sanitätsmaterials nicht mehr aus, so dass wir gezwungen waren, auf 1. Mai noch ·den ersten Stock des Hauses Nr. 76 zu einem Jahreszins von · Fr. 1500 in Miete zu nehmen.

Zur Deckung der am 1. November dieses Jahres fällig werdenden Rate bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 750.

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A, Verwaltungspersonal

. Fr. 78,300

7. Abteilung für Sanität: c. Abteilung für Militärversicherung.

9. Bureauaushülfe

Fr.

6,000

Es hat sich schon im Monat Februar infolge des sehr frühen Beginnes und der Kumulation von Schulen auf einzelnen "Waffenplätzen und infolge der äusserst ungünstigen Frühjahrswitterung ein ungewöhnlich hoher Krankenstand entwickelt, und seither ist eine Abnahme der Patientenzahl nicht eingetreten ; im Hinblick auf die verlängerte Dienstzeit ist zu erwarten, dass bis zum Schlüsse des Jahres dieser Zustand andauern werde.

. i Da das Personal der Militärversicherung infolge Militärdienst und Erkrankung einzelner Beamter schon in den vergangenen Monaten merklich reduziert und aus den bereits erwähnten Gründen eine sehr viel grössere Krankenzahl als in früheren Jahren zu bewältigen war, hat die Militärversicherung bis Ende April bereits über Fr. 1000 einzig für Bureauaushülfe ausgegeben und vom ordentlichen Bureaukredit von Fr. 4000 verbleibt ihr aus diesem Grunde, sowie wegen der vielen anderweitigen Bureaukosten kaum mehr die Hälfte. Der Rest des Jahres lässt mit Bestimmtheit eher eine Zunahme als eine Abnahme der außerordentlichen Auslagen für Bureauaushülfe voraussehen, weshalb wir für diese Aushülfe einen Nachtragskredit verlangen, der jedenfalls mit Fr. 6000 nicht zu hoch gegriffen ist.

757 v

13. Entschädigungen an die Kommandanten der Heereseinheiten

Fr. 17,300

Wir haben die jährliche Entschädigung, die den Kommandanten der Heereseinheiten nach Artikel 190 der Militärorganisation zukommt, festgesetzt auf Fr. 3500 für die Armeekorpskommandanten und auf Fr. 3000 für die Divisionskommandan"ten und die Kommandanten der Befestigungen des St. Gotthard ·und von St. Maurice.

Der sich hieraus ergebende Kreditbedarf für das Jahr 1908 «teilt sich auf Fr. 44,000 Hieran wurden laut Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1907 betreffend das Budget pro 3908 bereits bewilligt ,, 26,700 ·so dass ein Nachtragskredit nötig wird von . .

um dessen Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

15. Kompetenzen der rationsberechtigten Offieiere

Fr. 17,300

Fr. 55,000

50 Pferderationen und Wartungsgebühren für 9 Monate.

Nach Artikel 74 der Militärorganisation vom 12. April "1907 sind die ObersÜieutenants und die Offiziere höheren ·Grades, die im Auszuge ein Kommando führen, zu einer Jahresentschädigung für ein wirklich gehaltenes, diensttaugliches Reitpferd berechtigt. Die gleiche Berechtigung haben die im Armeestabe oder in den Stäben des Auszuges eingeteilten General.-stabsoffiziere.

In der Verordnung vom 6. März 1908 betreffend die Jahresentschädigung für Dienstpferde der Truppenkommandanten und Generalstabsoffiziere sind die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetzesartikel niedergelegt. Es fallen für die oben erwähnte Budgetrubrik rund 140 Offiziere in Betracht, die vom 1. April d. J. an zum Bezüge der Rationsvergütung und der "Wartungsgebühr für ein wirklich gehaltenes, diensttaugliches .Reitpferd berechtigt sind. Wie viele von dieser Berechtigung Gebrauch machen werden, lässt sich heute allerdings noch nicht genau voraussagen. Wir nehmen, an, dass im ersten Jahre vielleicht etwa fünfzig Offiziere von dieser Berechtigung Gebrauch machen werden, und ersuchen daher um Bewilligung ·des entsprechenden Kredites.

Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. III.

50

758

J. Kriegsmaterial

Fr. 62,200=

2. Neuanschaffungen: e. Genie.

3. Ergänzung des Geniematerials . . . . Fr. 2,200Im Materialbudget pro 1908 wurden unter J. 2. e. Genie, ad 3, Fr. 69,310 für Ergänzung des Geniematerials verlangt.

In dieser Unterrubrik sind sub 3. c. 1. (siehe Materialbudgetbotschaft, Seite 18) Fr. 7000 vorgesehen für Anschaffung von.

Versuchspontons aus Stahl.

Dieser Kredit genügt nicht, um je einen Metallponton (Dreiteiler) deutscher und französischer Konstruktion beschaffen zu können; er muss auf Fr. 9200 erhöht werden, weshalb wir um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 2200 ersuchen.

8 Versuche mit drahtloser Télégraphie

. . .

Fr. 60,000

Im Jahre 1905 bewilligten Sie eine Summe von Fr. 72,000 (Nachtragskredite III. Serie) und im Jahre 1906 eine solche von Fr. 92,000 (Nachtragskredite I. Serie) für Versuche mit drahtloser Télégraphie, Erstellung von festen und Ankauf von fahrbaren Stationen.

Diese Kredite im Gesamtbetrage von Fr. 164,000 fanden, gemäss den Beschlüssen der Kommission für drahtlose Télégraphie, folgende Verwendung : Erstellen von festen Stationen auf Rigi und Stöckli (Gotthard), inklusive Montage der von der Gesellschaft Telefunken.

zu Versuchszwecken überlassenen elektrischen Einrichtungen, zirka Fr. 56,000 Erstellen einer provisorischen Empfangsstation in Dailly (St. Maurice), unter Ausschluss von Masten und Anwendung einer über einem Tale aufgehängten Antenne, zirka ,, 10,000Ankauf von 2 fahrbaren Stationen mit Zubehör, inklusive Vornahme einiger durch die Versuche als notwendig befundenen Abänderungen an denselben, zirka ,, 70,000 Für Vornahme der Versuche, zum Teil durch Einberufung von Militärkursen, allgemeine Unkosten und Kommissionen, zirka ,, 24,000 Totalausgabe auf Ende 1907 zirka

Fr. 160,000

759 Es .bleiben von dem .bewilligten Kredite somit noch zirka Fr. 4000 übrig, doch sind der Gesellschaft Telefunken die ihr durch die letztjährigen Versuche erwachsenen Unkosten noch, zurückzuerstatten, wofür obiger Betrag nicht ausreicht.

Die Versuche selbst sind auch noch zu keinem endgültigen!

Abschluss gelangt.

Bei den festen Stationen hat es sich als notwendig herausgestellt, dass dieselben verstärkt werden müssen, um vollständig gesicherten Hör- und Schreibverkehr zu ermöglichen, und!

dass die bisher üblichen Luftgebilde der Stationen (.,,Antennen"1)unter Benützung von Masten, welche sowohl aus klimatischen als auch aus militärischen Gründen nicht überall angewendet werden können, durch weniger exponierte Konstruktionen zu ersetzen seien.

Bei den fahrbaren Stationen sollten noch weitere Versuche mit grösseren Ballons und neuern Typen von Masten gemacht werden, bevor bezüglich Einführung solcher Stationen in die Armee bestimmte Vorschläge gemacht werden können.

Was die tragbaren Stationen anbelangt, so haben die bis jetzt vorgeführten Modelle keineswegs befriedigt und gewärtigen; wir Offertestellung für neue Typen, mit denen auch wiederum Versuche vorzunehmen sein werden.

Die Kosten für Vornahme aller dieser Versuche sind auf Fr. 60,000 veranschlagt.

L, Befestigungen

Fr. 4630 a. St. Gotthard.

II. Bewachung.

b. Beitrag an die Verpflegung der Wachtmannschaft Fr. 4130 d: Krankenverpflegung ,, 500 Ad b. Infolge Erhöhung des Beitrages an die Verpflegung der Fortwachen von 20 Rappen auf 30 Rappen pro Mann und pro Tag reicht der hierfür bewilligte Kredit nicht aus. In den ersten drei Monaten dieses Jahres betragen die ausgewiesenen Verpflegstage der Fortwachen Airolo und Andermatt 10,326, so dass jährlich mit zirka 41,300 Tagen zu rechnen ist. Die Erhöhung des Beitrages von 10 Rappen pro Verpflegstag wird daher eine Mehrausgabe von Fr. 4130 zur Folge haben, für welchen Betrag e'in Nachtragskreditbegehren gestellt wird.

760

Ad d. Infolge außerordentlich vieler Influenzaerkrankungen (die Ausgaben betragen im ersten Vierteljahr Fr. 839. 05) dürfte der ordentliche Kredit von Fr. 2500 für das Jahr 1908 nicht ausreichen. Die zu erwartenden Mehrausgaben berechnen wir auf Fr. 500.

X. Pferdezählung

Fr. 50,000

Wir stellen unter diese Rubrik den mit Beschluss vom 3./8. April 1908 bewilligten. Kredit von Fr. 50,000 zur Vornahme einer militärischen Pferdezählung ein.

III. Pferderegieanstalt.

J>. Inventaranschaffungen 'Fr. 11,850 Den Hülfsinstruktoren der Artillerie wurde in der Verordnung vom 28. Februar 1908 betreffend die besonderen Entschädigungen des Instruktionspersonals und die Dienstpferde der Militärbeamten und Instruktoren ein rationsberechtigtes Dienstpferd n i c h t mehr zuerkannt, gleichzeitig aber angeordnet,
Von 12 Hülfsinstruktoren sind Rückkaufsgesuche zur vorgeschriebenen Zeit eingegangen, denen entsprochen wurde.

Die daherigen Kosten im Betrage von Fr. 11,850 müssen jedoch aus einem besonderen Kredit gedeckt werden, da der ohnehin bescheiden bemessene Kredit ,,III. 5. b. Pferderückkäufe'' nicht mit einer so grossen außerordentlichen Ausgabe belastet werden kann. Wir suchen daher um die Bewilligung eines Supplementarkredites in obenstehendem Betrage nach.

IT. Konstruktionswerkstätte

Fr. 592,270

A. Betrieb der Werkstätte.

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n : a. Arbeitslöhne Fr. 275,000 *. Rohmaterial ,, 278,000 c. Unkosten, Betriebskraft, Heizung und Licht ,, 39,000 4. Z i n s des B e t r i e b s k a p i t a l s . . . .

Fr. 592,000 165 fl Fr. 592,165

76Î

Ad 2 a, b und c. Infolge der durch Bundesbeschluss vom 7. April 1908 genehmigten Nachtragskredite I. Serie, J. Kriegsmaterial, 2. Neuanschaffungen, b. Infanterie, 4 und 6, d. Artillerie, 3, 4 und 8, c. Genie, 6, 4. Festungsmaterial, 3, 7. Versuche für die Neubewaffnung der Artillerie und der dadurch der Konstruktionswerkstätte zufallenden Mehrlieferungen gegenüber dem Hauptbudget werden obige Ausgaben notwendig, denen entsprechende Mehreinnahmen gegenüberstehen.

Ad 4. Das pro 1908 zu verzinsende Betriebskapital betragt auf 31. Dezember 1907 Fr. 430,412. 60, der Zins davon zu 3% % Fr. 15,064. 45 gegenüber dem im Hauptbudget eingestellten Betrag von Fr. 14,900, Differenz : Fr. 164. 45.

B. Betrieb der Kraft- und Lichtanlage.

3. Zins des Betriebskapitals . . . . Fr. 10ä Total A und B Fr. 592.270' Ad 3. Das pro 1908 zu verzinsende Betriebskapital beträgt auf 31. Dezember 1907 Fr. 100,138. 85, der Zins davon zu 3J4 % Fr. 3504. 85 gegenüber dem im Hauptbudget eingestellten Betrag von Fr. 3400, Differenz : Fr. 104. 85.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltnng.

VIII. Liegenschaften Fr. 40,600K. Ankäufe von Liegengeliaften.

1. Erweiterung-der Schutzzone des Schiessplatzes im Sand Fr. 40,600 In der Botschaft betreffend die Nachtragskredite III. Serie für das Jahr 1906 (Bundesblatt 1906, Bd. VI, S. 103 ff.)

wurde ausgeführt, dass die Erweiterung der Schutzzone des Schiessplatzes im Sand zur dringenden Notwendigkeit geworden sei, und dass der Bundesrat deshalb unterm 13. März des genannten Jahres das Finanzdepartement ermächtigt habe, die in dem von einem Fachmanne ausgearbeiteten Projekte bezeichneten, in den Gemeinden Urtenen und Moosseedorf gelegenen Waldparzellen freihändig zu erwerben, unter Vorbehalt der Krediterteilung durch die eidgenössischen Räte.

In Ausführung dieses Beschlusses wurden im Jahre 1906 eine Anzahl Parzellen gekauft, wofür die Bundesversammlung

762 die notwendigen Kredite bewilligte (vide Bundesbeschlüsse betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1906, III. Serie, Bundesblatt 1906, Bd. VI, S. 667 ff., und für das Jahr 1907, II. Serie, Bundesblatt 1907, Bd. IV, S. 529 ff.).

Im verflossenen Frühjahr konnten wiederum drei weitere Kaufverträge abgeschlossen werden über insgesamt vier Parzellen mit einem Gesamtflächeninhalte von 7 Hektaren und 41 Aren, um den Preis von Fr. 39,700 Dazu kommen : Zins für 3 Monate zu 4 % ,, 397 Stipulations- und Handänderungsgebühren etc. . . ,, 503 Wir bedürfen somit' eines Nachtragskredites von Fr. 40,600 , den Sie uns gefälligst bewilligen wollen. Für die Einzelheiten der drei Kaufgeschäfte wird auf die den Finanzkommissionen ' zur Verfügung gestellten Akten verwiesen.

Die Kaufsunterhandlungen über die übrigen Grundstücke, deren Erwerbung im vorerwähnten Erweiterungsprojekte noch vorgesehen ist, sind trotz aller unserer Bemühungen gescheitert, weshalb nunmehr das Zwangsenteignungsverfahren eingeleitet worden ist.

P. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel Fr. 20,000 8. Subventionierung einer schweizerischen Zentralstelle für das Ausstellungswesen Fr. 20,000 Dieses Nachtragskreditbegehren basiert auf dem Bundesbeschluss betreffend Subventionierung einer schweizerischen Zentralstelle für das Ausstellungswesen, vom 9. April 1908.

In Artikel 4 dieses Beschlusses ist die Subvention für das Jahr 1908 auf Fr. 20,000 festgesetzt worden.

III. Landwirtschaft

Fr. 205,500

X. Schweizerische Versuchsanstalt für Obst-, Weinund Gartenbau in Wädenswil Fr. 5,500 1. Besoldungen, a. Beamte . .

Fr. 5,500 Wir haben den Hinterlassenen des am 7. März abbin verstorbenen Vorstandes der chemischen Abteilung der Anstalt einen

763

Nachgenuss von einer Jahresbesoldung bewilligt, weshalb wir um Gewährung eines Nachtragskredites nachsuchen.

Die betreffende Rubrik wird zwar beim Rechnungsabschluss eine Ersparnis aufweisen, da dem Nachfolger nicht von vorneherein das vom Verstorbenen bezogene Besoldungsmaximum zu·erkannt werden wird.

XVI. Bodenverbesserungen

. Fr. 200,000

Von dem im Budget 1908 aufgenommenen Kredite von Fr. 500,000 war auf Ende April noch eine Restanz von rund Fr. 60,999 vorhanden. Im letzten Jahre wurden vom 1. Mai bis zum Schlüsse des Rechnungsjahres rund Fr. 247,200 verausgabt. Die Auszahlung der seinerzeit zuerkannten Bundesbeiträge an Unternehmen, welche im Laufe dieses Jahres zur Ausführung gelangen, oder an deren Kosten Abschlagszahlungen geleistet werden können, veranschlagen wir auf zirka Fr. 260,000.

Wir bedürfen somit eines Nachtragskredites in oben er-wähntem Betrage, um die Ausrichtung der Subvention nach Eingang und Prüfung der Rechnungen besorgen zu können.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen Fr. 1410 III.

Administrative Abteilung.

h. Zeitweise Aushülfe

Fr. 1410

Zur Besorgung des Aktenverkehrs zwischen der administraHven Abteilung und dem Eisenbahndepartement, sowie leichterer Bureauarbeiten wurde die Anstellung einer zeitweisen Aushülfe notwendig. Dieselbe kann voraussichtlich vor Ende dieses Jahres nicht entbehrt werden. Sie bezieht seit dem Datum ihres Eintrittes, 25. März 1908, ein Taggeld von Fr. 5.

Der daherige, auf die neue Rubrik III. h zu verrechnende .Nachtragskredit beträgt Fr. 1410.

III. Telegraphenverwaltung

Fr. 8000

: Einleitend sei bemerkt, dass wir für diejenige°n Mehrausgaben, welche das B u-n d e s g e s e t z über die O r g a n i sation der Telegraphen- und Telephonver-

764

w a 11 u n g , vom 16. Dezember 1907, zur Folge haben wird,, den eidgenössischen Räten ein Nachtragskreditbegehren unterbreiten werden, sobald der Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes bestimmt sein wird.

V. Bau und Unterhalt der Linien.

Baukonto

Fr. 8000 (Berührt die Betriebsrechnung nicht.)

Bei Anlass von Unterhandlungen mit dem deutschen Reichspostamte über die Erweiterung des deutsch-schweizerischen Telephonverkehrs wurde im Februar 1907 von der schweizerischen.

Telegraphenverwaltung u. a. auch die Herstellung einer direkten Telephonverbindung Basel-Frankfurt a. M. in Anregung gebracht. Das Reichspostamt erklärte jedoch (mit Schreiben vom 20. April gl. Js.), dass es bedauere, der hohen Kupferpreise wegen dem Vorschlage vorläufig nicht näher treten zu können,, dass es sich indessen vorbehalte, später auf die Angelegenheit z tirückzukommen.

Eine baldige Ausführung des Projektes konnte bei dieser Sachlage nicht in Aussicht genommen werden, und es hat die Telegraphenverwaltung daher bei Ausarbeitung des Linienbudgets pro 1908 von der Einstellung eines Kredites für die schweizerische Anschlusslroie einer internationalen Telephonverbindung Basel-Frankfurt a. M. abgesehen. Unterm 25. Januar 1908 teilte dann aber das Reichspostamt mit, dass es, mit.

Rücksicht auf den inzwischen wieder eingetretenen normalen] Stand der Kupferpreise, geneigt wäre, die deutsche Teilstrecke schon im laufenden Jahre zu bauen, sofern die schweizerische Telegraphenverwaltung sich zur gleichzeitigen Erstellung desauf ihr Gebiet entfallenden Leitungsstückes bereit erkläre.

Das schweizerische Anschlussstück erfordert eine 7 km.

lange Schleifenleitung aus 5 mm. starkem Bronzedraht und eine Ausgabe von zirka Fr. 8000.

Angesichts der allseits als dringend erkannten Notwendigkeit einer direkten telephonischen Verbindung -der beiden Bankund Handelsplätze Basel und Frankfurt a. M., sowie in Anbetracht der schätzbaren Bereitwilligkeit der deutschen Reichstelegraphenverwaltung, die weitaus längere Linienstrecke (zirka, 340 km.) schon im laufenden Jahre zur Ausführung zu bringen, schien es geboten, auch mit der Erstellung des schweizerischen*

765.

Teilstückes nicht zurückzuhalten, und es nahm der Bundesrat daher keinen Anstand, der Telegraphenverwaltung die Baubewilligung zu erteilen in der Meinung jedoch, dass für die erforderliche Ausgabe von zirka Fr. 8000 den eidgenössischen Räten ein Nachtragskreditbegehren zu unterbreiten sei.

Von der Gesamtsumme der geforderten Nachtragskredite im Betrage von . Fr. 1,164,790 entfallen auf b e s o n d e r e , seit der Vorlage des Budgets für das laufende Jahr erlassene Bundesbeschlüsse Allgemeine Verwaltung . . Fr. 330,000 beim Departement des Innern ,, 170,150 beim Militärdepartement . . fl 50,000 beim Handelsdepartement . . ,, 20,000 ,, 570,150 so dass als eigentliche Nachtragskredite bloss verbleiben Fr. 594,640 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 26. Mai 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,.

Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der EidgenossenschaftBingier.

766
Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1908 (M. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 26. Mai 1908, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1908 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, D. Bandeskanzlei.

II. Material.

Fr.

a. Druckkosten und Lithographien

330,000 Übertrag

330,000

767

Übertrag

Fr.

330,000

Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten.

1.

1.

2.

3.

·4.

4>.

6.

"Ï.

$.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : Landwirtschaftliche Versuchsanstalt Liebefeld bei Bern, Ein. Fr.

richtung eines Brutraumes . .

1,400 c. Neubauten: Kriegsdepot Schwyz, Fr.

Landerwerb . . . . 88,000 Bauplatz für ein neues Zolldirektionsgebäude in Schaffhausen . . 100,150 Zollgebäude in Rheineck, Bauplatz . . .

8,000 Expropriation der Schnieperschen Liegenschaft in Chiasso für Zollzwecke . . . . 79,650 Terrainankauf für eine Zollbaute in Brusino (Tessin) 3,500 Zollgebäude in Melide (Tessin), Landankauf.

2,500 Landwirtschaftliche Untersuchungs- u. Versuchsanstalten in Zürich 70,000 Bauplatz für eine Postwagenremise in Weyermannshaus bei Bern . 18,200 370,000

Fr.

371,400 Übertrag 371,400

330,000

768

Fr.

Übertrag 371,400

Fr.

330,000

JX. Mietzinse für die Zentrakenoaltung und Verschiedenes.

a. Mietzinse

750 372,150

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A.

Verwaltungspersonal.

1. Abteilung für Sanität: c. Abteilung für Militärversicherung : Fr.

9. Bureauaushülfe . . .

6,000 13. Entschädigungen an die Kommandanten der Heereseinheiten 17,300 15. Kompetenzen der rationsberechtigten Offiziere 55,000

Fr.

78,300 J. Kriegsmaterial.

2. Neuanschaffungen: e. Genie: 3. Ergänzung des Geniematerials 8. Versuche mit drahtloser Télégraphie

Fr.

2,200 60,000 62,200

L.

Befestigungen.

a. St. Gotthard : II. Bewachung: b. Beitrag an die Verpflegung der Wachtmannschaft .

d. Krankenverpflegung . .

Fr.

4,130 500 4,630 Übertrag 145,130

702,150

769 Fr.

Übertrag 145,130 X. Pferdezählung.

Yornahme einer militärischen Pferdezählung

Fr.

702,150

50,000 195,130

III. Pferderegieanstalt.

Fr.

5. Inventaranschaffungen . . . 11,850 IV. Konstruktionswerkstätte.

Fr.

A. Betrieb der Werkstätte 592,165 B. Betrieb der Kraft- und Lichtanlage . . . .

105 592,270 604,120

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

VIII. Liegenschaften.

Je. A n k ä u f e von L i e g e n s c h a f t e n .

1. Erweiterung der Schutzzone des Schiessplatzes im Sand

40,600

F. Handels-, Industrie- und Landwirtsehaflsdeparte nient.

I. Handel.

Fr.

8. Subventionierung einer schweizerischen Zentralstelle für das Ausstellungswesen . 20,000 III. Landwirtschaft X. Schweizerische Versuchsanstalt für Obst-, Wem- und Gartenbau in Wädenswil : 1. Besoldungen: Fr.

a. Beamte 5,500 XVI. Sodenverbesserungen . . . 200,000 205,500 Übertrag

225,500 1,163,380

770

Fr.

Übertrag

1,163,380

0. Post- und Eisenbalmdepartement.

l. Eisenbahnwesen.

III.

Administrative Abteilung.

h. Zeitweise Aushülfe

.

.' .

.' .

Fr.

.

.

1410

III. Telegraphenverwaltung.

V. Bau und Unterhalt der Linien.

Fr.

Baukonto

8000 --

1,410 1,164,790

D. Militärdepartement*).

(Übertrag von Seite 24.)

Pferderegieanstalt Konstruktionswerkstätte

Fr.

' .

.

.

11,850 592,270 604,120

G. Post- und Eisenbahndepartement**).

(Siehe oben.)

III. Telegraphenverwaltung, Baukonto

Fr.

8,000

*) Zur Vermeidung einer d o p p e l t e n A n r e c h n u n g werden seit einer Reihe von Jahren die Militärregieanstalten (inklusive Pulververwaltung)' und die Münzverwaltung, deren Einnahmen und Ausgaben sich ausgleichen, in Voranschlag und Staatsrechnung nur noch in einer innern Kolonne pro memoria aufgeführt.

**) Die Ausgaben für Bau und Unterhalt der Telephonlinien, welche auf den Baukonto zu übertragen sind, berühren tiie Verwaltungsrechnung; nicht und werden deshalb hier ebenfalls nur pro memoria aufgeführt.. . ; .

-53-O-Sr-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1908 (II. Serie). (Vom 26. Mai 1908.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.06.1908

Date Data Seite

746-770

Page Pagina Ref. No

10 022 910

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.