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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession der Drahtseilbahn vom Dorfe Engelberg nach dem Grand Hotel Terrasse.

(Vom 29. Mai 1908.)

Tit.

Mit Eingabe vom 10. März abbin an das Eisenbahndepartement stellte Herr G. F a s s b i n d , Inhaber der Konzession der Drahtseilbahn Engelberg--Grand Hotel Terrasse, und Besitzer dieses Hotels, gestützt auf Artikel 22, Absatz 2, seiner Konzesssion, das Gesuch um Erhöhung der Personentaxen. Statt des bisherigen Fahrpreises von 15 Rappen wünscht er inskünftig 30 Eappen für die Berg- oder die Talfahrt beziehen zu können.

Zur Begründung seines Gesuches führt der Gesuchsteller -aus, der anlässlich der Konzessionsbewerbung aufgestellte Kostenvoransehlag sei zu niedrig angesetzt gewesen. Aus betriebstechnischen Gründen habe das ursprüngliche Projekt, das ein gebrochenes Gefäll vorsah, durch ein zweites mit einheitlichem Gefäll ergänzt werden müssen, wodurch ein grösserer Erwerb an Terrain, ein bedeutender Landeinschnitt und hohe Stützmauern nötig geworden seien.

Laut Baurechnung vom 30. Juli 1906 komme die ganze · Bahnanlage auf Fr. 102,194 zu stehen, wozu noch der Landerwerb mit Fr. 14,500 zu rechnen sei.

Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. III.

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Die Schlussbilanzen der zwei ersten Betriebsjahre 1906 und 1907, die der Gesuchsteller in seiner Eingabe ebenfalls mitteilt, ergeben folgende Zahlen :

1906.

Total der Einnahmen . . .

., ,, Ausgaben . . . Fr. 1,800.-- Verzinsung des Anlagekapitals ,, 5,000. -- Passivsaldo Fr. 6,800.--

Fr. 2,494. 95,,

4,305.05-

Fr. 6,800.--

1907.

Total der Einnahmen ,, ,, Ausgaben . . . . Fr. 1,760.-- Verzinsung des Anlagekapitals ,, 5,343. 50 Passivsaldo

Fr. 2,824.20'

Fr. 7,103. 50

Fr. 7,103. 50

. 4,279. 30

Die Eingabe führt weiter aus, dass der Abschluss der Rechnung sich noch ungünstiger gestaltet hätte, wenn ein Betrag für die Amortisation eingestellt worden wäre. Um ein einigermassen normales Betriebsergebnis zu erhalten, bleibe nichts übrig, als die Personentaxen zu erhöhen, denn eine bedeutende Frequenzzunahme werde in nächster Zeit kaum eintreten, da die Bahn ausschliesslich von Kurgästen benützt werde.

Unterm 27. April 1908 reichte Herr Fassbind sodann, in Ergänzung seines Konzessionsänderungsgesuches vom 10. März-, 1908, ein zweites Gesuch ein, in welchem er noch die Erhöhung der Gepäcktaxe anregte.

Nach seinem Vorschlage wären statt der bis jetzt in der Konzession vorgesehenen Taxe von 15 Rappen per 100 Kilogramm für die Berg- oder die Talfahrt folgende Taxen zu erheben: 20 Rappen pro Stück für Gepäckstücke im Gewichte bis zu 50 Kilogramm ; 40 ,, ,, ,, für Gepäckstücke im Gewichte von 51' bis 100 Kilogramm.

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat sich in seinen Vernehmlassungen vom 1. April und 12. Mai mit der angeregten

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Erhöhung der Taxen für den Personen- und Gepäcktransport einverstanden erklärt, weil dadurch lokale Interessen nicht berührt würden.

Die vorgeschlagenen Taxen mögen allerdings in Anbetracht der geringen Länge der Bahn (138 Meter horizontal gemessen) als etwas hoch erscheinen, es ist aber anderseits Tatsache, dass die Baukosten den Voranschlag ganz erheblich überschritten haben. Die erstmaligen Anlagekosten waren in unserer Botschaft vom 25. März 1905 (Bundesbl. 1905, Band II, Seite 792) auf Fr. 64,100 veranschlagt, während die Bahnanlage, inklusive Landerwerb, auf zirka Fr. 115,000 zu stehen kam.

Da aus den hiervor angegebenen Gründen ein einigermassea befriedigendes Anwachsen der Betriebseinnahmen aus vermehrter Frequenz der Bahn nicht zu erhoffen ist, so kann ein günstigeres Betriebsergebnis nur durch Gewährung der nachgesuchten Erhöhung der konzessionsmässigen Taxen erreicht werden.

Zu weiteren Bemerkungen gibt uns das Konzessionsänderungsgesuch nicht Anlass.

Indem wir Ihnen den nachstehenden Beschlussentwurf zur Annahme empfehlen, benützen wir auch diesen Anlass, Sie., Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 29. Mai 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft " Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesfoeschluss betreffend

Aenderung der Konzession der Drahtseilbahn vom Dorfe Engelberg nach dem Grand Hotel Terrasse.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. zweier Eingaben des Herrn G. Passbind, Besitzer des Grand Hotel Terrasse, Engelberg, in Oberarth, vom 10. März bezw. 27. April 1908; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 1908, b eschliesst: I. Die mit Bimdesbeschluss vom 31. März 1905 (E. A. 8.

XXI, 96) erteilte Konzession einer Drahtseilbahn vom Dorfe Engelberg nach dem Grand Hotel Terrasse wird folgendermassen abgeändert : 1. Die in Art. 15, erster Absatz, für die Beförderung von Personen vorgesehene Taxe von 15 Rappen wird auf 30 Rappen erhöht.

2. Art. 16, Absatz 2, erhält folgende Fassung: ,,Für anderes Reisegepäck kann eine Taxe von höchstens 20 Rappen pro Stück für Gepäckstücke im Gewichte bis zu 50 Kilogramm und von höchstens 40 Rappen pro Stück für solche im Gewichte von 51--100 Kilogramm für die Bergoder die Talfahrt bezogen werden," 3. Artikel 17 und 19 fallen dahin.

II. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, der am 1. Juli 1908 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession der Drahtseilbahn vom Dorfe Engelberg nach dem Grand Hotel Terrasse.

(Vom 29. Mai 1908.)

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1908

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03.06.1908

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