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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes in Ostermundigen zur Erstellung einer Remise für die Telegraphenverwaltung.

(Vom 15. Juni 1908.)

Tit.

Bereits im Jahre 1902 hat sich die Telegraphenverwaltung bemüht, für Unterbringung der stets zunehmenden Materialvorräte ein geeignetes Terrain ausfindig zu machen, um darauf ein zweckentsprechendes Magazingebäude erstellen zu lassen. Die diesbezüglichen Unterhandlungen blieben indessen resultatlos. Es bot sich ihr Gelegenheit von der Gesellschaft der von Roll'schen Eisenwerke in Gerlafingen in der Muesmatte einen passenden Schuppen zu mieten, der aber nunmehr von der Eigentümerin auf den 15. Juli nächsthin gekündet worden ist. Nach Jahresfrist muss auch das Magazin in der Linde geräumt werden, und im Verwaltungsgebäude an der Speichergasse ist jetzt schon zu wenig Raum für die naturgemässe Ausdehnung der verschiedenen Verwaltungsabteilungen, so dass nur durch Dislokation der in diesem Gebäude lagernden Materialvorräte Platz geschaffen werden kann.

Die obgenannte Verwaltung sah sich deshalb gezwungen, neuerdings Umschau nach einem geeigneten Terrain zu halten und erhielt durch die Vermittlung des Departements des Innern

242 eine günstige Offerte von der Liquidationsbehörde der Gesellschaft für die Steinbrüche in Ostermundigen. Die Landparzelle im Halte von 9714 m2, liegt der jetzigen Station Ostermundigen gegenüber direkt an der Bahnlinie auf dem Territorium der Gemeinde Bern und hat bereits den unbedingt erforderlichen Industriegeleiseanschluss, welcher auch nach der Neugestaltung der dortigen Bahnhofanlage bestehen bleibt.

Der geforderte Preis von Fr. 10 per m 2 darf als ein den Verhältnissen angemessener bezeichnet werden, namentlich mit Rücksicht auf die sehr günstige Verkehrslage, die es ermöglicht, von dort aus Sendungen nach allen Richtungen hin direkt und ohne Verzögerung auszuführen. Der Platz ist genügend gross, um später neben dem zu erstellenden Magazingebäude weitere Ergänzungsbauten auszuführen, so dass dem wachsenden Bedürfnis auf Jahre hinaus Rechnung getragen wird. Zurzeit sind die Materialien der Telegraphen v er waltung (Direktion) in drei Magazinen untergebracht, welche ohne die Werkstätten und Bureaux za. 3950 m 2 Bodenfläche aufweisen. Diese Fläche muss für das neue Magazin als das Minimum des Notwendigen bezeichnet werden, wozu dann noch eine Beamtenwohnung nebst Dependenzen, Bureaux und Werkstätten für Schlosser, Schreiner etc.

kommen.

Die in der Neuordnung der Telegraphenverwaltung vorgesehenen Kreismagazine werden das Zentralmagazin nur unwesentlich oder gar nicht entlasten, da letzteres besser als bisanhin assortiert und im stände sein muss, rasch überallhin E^ehlendes ergänzen zu können.

In Bern wird es voraussichtlich Mühe kosten, ein geeignetes Kreismagazin zu finden, so dass unter Umständen für den Bau eines solchen auch der vorgeschlagene Bauplatz benützt werden muss. Da die beiden Stangenlieferanten in Bümpliz die Imprägnierung aufgeben, so wird es nötig sein, ein gewisses Quantum Stangen von 8, 9 und 10 Meter Länge von auswärts hierher zu ziehen und auf dem Platze im Freien zu lagern.

Die Liquidationsbehörde drängt auf einen raschen Entscheid, die Telegraphenverwaltung muss das bisher innegehabte grosse Magazin in der Muesmatte räumen, die Angelegenheit sollte daher mit möglichster Beförderung erledigt werden.

Nachdem wir im vorstehenden die Gründe erwähnt haben, welche die Telegraphenverwaltung veranlassen, womöglich ein

243 eigenes Materialmagazin zu erwerben, um sich dadurch unabhängig zu machen von den allerlei Zufälligkeiten eines Mietverhältnisses und den damit zusammenhängenden periodischen kostspieligen Umzügen, empfehlen wir Ihnen die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes.

B e r n , den 15. Juni 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bimdesfoeschluss betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes in Ostermundigen zur Erstellung einer Remise für die Telegraphen» Verwaltung.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 15. Juni 1908, beschliesst: Art. 1. Der Bundearat ist ermächtigt, den von der Liquidationsbehörde der Gesellschaft für die Steinbrüche in Ostermundigen offerierten, der Bahnstation gegenüber liegenden Bauplatz im Halte von 9714 m2 zum Preise von Fr. 10 per m2 anzukaufen.

Art. 2. Zur Bestreitung der Kaufsumme und der Handänderungs- und Stipulationsgebühren wird ihm ein Kredit von Fr. 98,000 eröffnet.

Art. 3. Der gegenwärtige Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes in Ostermundigen zur Erstellung einer Remise für die Telegraphenverwaltung.

(Vom 15. Juni 1908.)

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1908

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24.06.1908

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