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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Max Rösch, Ingenieur von Basel?

wohnhaft in Glarus.

(Vom 11. Dezember 1908.)

Tit.

Am 12. Oktober 1907 überwies der Kreiskommandant von Altstätten, Kt. St. Gallen, den damals in seinem Bezirke wohnenden Max Rösch dem dortigen Bezirksamt, weil er trotz Mahnungen durch den Sektionschef die Militärsteuer pro 1907 im Betrage von Fr. 28. 10 nicht geleistet hatte. Sektionschef und Kreiskommandant gaben dabei dem Verzeigten, der Mangel an Mitteln zur Zahlung vorschützte, ein schlechtes Zeugnis hinsichtlich seiner Lebensführung, -- der erstere bezeichnet ihn als ausgeschätzten Schuldner, der sich ,,durch Prellen und unwahre Angaben herumtreibe".

Vor Bezirksamt versprach Rösch Zahlung auf den 15. Oktober mit dem Beifügen, dass, wenn er dieses Versprechen nicht halte, man zum Vollzug der angedrohten Freiheitsstrafe schreiten solle.

Am 24. Oktober schrieb er an die Behörde, es sei ihm unmöglich Zahlung zu leisten, dagegen sei er bereit, die Steuer im Zeughaus St. Gallen abzuverdienen. Mit Erkenntnis vom 31. Oktober verurteilte sodann das Bezirksamt den säumigen Schuldner zu sechs Tagen Gefängnis.

Erst Anfang Dezember 1907 leistete Rösch Zahlung von Busse und Kosten. Er wurde aber nichtsdestoweniger zur Straf-

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erstehung ausgeschrieben und infolgedessen am 17. November 1908 in Glarus zur Haft gebracht. Jetzt reichte er beim Schweiz.

Militärdepartement ein Begnadigungsgesuch ein, das am folgenden Tage der Bundesanwaltschaft zugeleitet wurde und bewirkte, dass er auf Verfügung dieser Behörde nach zirka l ] /2 Tagen wieder auf freien FUSS gesetzt wurde.

Rösch gründet sein Gesuch um Nachlass der Strafe auf die Tatsache, dass er die Steuer längst bezahlt habe und die rechtzeitige Leistung ihm wegen ,,ungenügendem" Verdienste unmöglich gewesen sei. Das Bezirksamt Altstätten und die Militärdirektion des Kantons Glarus erklären, Rösch verdiene nach allem, was über seine Verhältnisse bekannt sei, keine Begnadigung. Dabei wird konstatiert, dass er auch die Steuer pro 1908 nicht bezahlt hat und darauf hingewiesen, dass nach Art. l, lemma 5, des Bundesgesetzes vom 29. März 1901, durch die Bestrafung einesErsatzpflichtigen die Verbindlichkeit zur Bezahlung des Pflichtersatzes nicht aufgehoben werde. Diese Argumente lassen die Abweisung des Begnadigungsgesuches als gerechtfertigt erscheinen.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag : Es sei das Begnadigungsgesuch des Max Rösch abzuweisen.

B e r n , den 11. Dezember

1908.

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Tm Namen des Schweiz. Bundesratesr Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Max Rösch, Ingenieur von Basel, wohnhaft in Glarus. (Vom 11. Dezember 1908.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

6

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.12.1908

Date Data Seite

310-311

Page Pagina Ref. No

10 023 158

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