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Schweizerisches Bundesblatt.

60. Jahrgang. II.

Nr. 17.

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22. April 1908.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im. Jahre

1907.

Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzverwaltung.

I. Finanzbureau.

Personelles.

Der am 13. Mai 1907 verstorbene Übersetzer, Herr Frédéric Lecoultre wurde ersetzt durch Herrn F. A. Piaget, von Les Bayards, bisherigen Kanzlisten I. Klasse beim eidgenössischen Departement des Innern.

Gesetzgebung und Postulate.

Ausführung des Art. 39 B.-V. (Organisation und Entwicklung der schweizerischen Nationalbank.)

Wie schon in unserm letzten Bericht erwähnt, hat der Bundesrat in seinen Sitzungen vom 5. Februar und 12. März 1907 Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. II.

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als Generaldirektoren der schweizerischen Nationalbank gewählt: die Herren Heinrich Kundert, Direktor der Zürcher Kantonalbank, Rudolf von Haller, Associé der Bank ,,Moynier, von Haller & Cie.""

in Genf und August Burckhardt, Direktor der Basler Kantonalbank, indem er gleichzeitig den ersten als Präsidenten, den zweiten als Vizepräsidenten der Generaldirektion bezeichnete.

Nachdem diese Ernennungen erfolgt waren, konnten die definitiven organisatorischen Arbeiten an die Hand genomrhen und die verschiedenen Dienstreglemente für die Bank aufgestellt werden.

Da die Nationalbank ermächtigt war, ausser in Bern und Zürich auch in andern Städten Filialen zu eröffnen, so beschloss der Bankrat, in Basel, Genf und St. Gallen solche Zweiganstalten zu gründen, und schon am 12. März 1907 schritt der Bundesrat zur Wahl der Direktoren dieser fünf Filialen.

Nach beendigter Organisation der Zentralbehörde und derjenigen der fünf Zweiganstalten konnte sich die schweizerische Nationalbank in das Handelsregister eintragen lassen, worauf am 20. Juni 1907 die Geschäftseröffnung erfolgte.

Später beschloss der Bankrat dann noch, in Neuenburg, Lausanne und Luzern Zweiganstalten zu gründen, sowie in Aarau, Altdorf, Bellinzona, Chur, Chaux - de - Fonds, PVeiburg, Lugano, Schwyz, Sitten, Solothurn und Weinfelden Agenturen zu errichten. Die Filiale Neuenburg und die Agentur in Chaux-deFonds sind bereits organisiert, dagegen musste die Eröffnung der Filialen in Lausanne und Luzern und der übrigen Agenturen auf das Jahr 1908 verschoben werden.

Im Laufe des Berichtsjahres haben mehrere Banken auf ihr Emissionsrecht zu gunsten der Nationalbank verzichtet und ihr zu gleicher Zeit ihre Goldreserven übergeben. Die Nationalbank wird überdies auch Eigentümerin der Goldreserven der noch bestehenden Emissionsbanken werden, da diese in ihrer letzten Versammlung auf den Vorschlag des eidgenössischen Finanzdepartementes beschlossen haben, der Nationalbank das je weilen durch den Rückzug von Noten frei werdende Gold zu überlassen.

Ohne grosse Kosten kommt die Nationalbank nun in den Besitz der Bardeckung iu Gold der Emissionsbanken, und es ist hier am Platz, diesen letztern für den im Interesse unserer Valuta liegenden Beschluss den geziemenden Dank auszuspreehen.

Da die schweizerische Nationalbank ihre Geschäftstätigkeit erst am 20. Juni 1907 begonnen hat, konnte ihr nicht wohl zu-

435 gemutet werden, ihre Rechnungen schon auf den 31. Dezember 1907 abzuschliessen, indem die Kosten der Organisation für die kurze Zeit so bedeutenden Einfluss auf das Resultat ausgeübt hätten, dass weder eine Dividende an die Aktionäre, noch eine Entschädigung an die Kantone hätte ausgezahlt werden können,, ohne von den in Art. 29 des Gesetzes vorgesehenen Vorschüssen Gebrauch zu machen.

Infolgedessen hat der Bankrat mit Zustimmung des eidgenössischen Finanzdepartementes beschlossen, es seien die Rechnungen für die erste Betriebsperiode erst auf 31. Dezember 1908' abzuschliessen. Das ermöglicht der Bank, die Kosten der Organisation auf einen längern Zeitraum zu verteilen und wird ihr gestatten, den Aktionären für 6 Monate des Jahres 1907 und für 1908 eine Dividende auszuzahlen und den Kantonen die ihnen zukommende Entschädigung auszurichten, ohne --· wie wir hoffen -- die eidgenössische Kasse in Anspruch nehmen zu müssen.

Vom Gesichtspunkte der Diskontopolitik aus haben die Anfänge der Nationalbank den Erwartungen, welche man an ein zentrales Emissionsinstitut knüpfte, entsprochen. Es ist nur zu bedauern, dass die Bank nicht schon von Anfang an im Besitze der ganzen Emission des Landes war, weil sie dann von den» günstigen Geldmarkt mehr hätte profitieren können. Man konnte auch bemerken, dass der Notenmangel, der sich früher zu verschiedenen Zeiten fühlbar machte, gänzlich verschwunden war, dank der grösseren Beweglichkeit in der Notenemission der Nationalbank und der guten Dienste des von ihr organisierten Giro- und Abrechnungsverkehrs.

Die Nationalbank hatte auf 31. Dezember 1907 eine Notenzirkulation von Fr. 159,220,050, Inbegriffen die Noten der Banken, welche auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben. Die Bardeckung bestand, unter dem gleichen Datum, in Fr. 75,483,429.35 in Gold und Fr. 5,860,620 in Silber.

In Ausführung von Art. I des Gesetzes vom 6. Oktober 1905, welcher die Nationalbank unter die Oberaufsicht des Bundes stellt, hat das eidgenössische Finanzdepartement durch das Inspektorat der Emissionsbanken eine Revision der Barschaft, der Noten und der Notenformulare, welche in den Kassen und Gewölben des II. Departements der Nationalbank aufbewahrt werden, angeordnet. Diese Revision hat zu keinen Aussetzungen Veranlassung gegeben. Ein Regulativ, welches demnächst aufgestellt werden

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soll, wird die Obliegenheiten des Inspektorats feststellen und zu gleicher Zeit die Frage betreffend die Anfertigung, den Rückzugund die Vernichtung von Noten der schweizerischen Nationalbank regeln.

"O*-

Man darf wohl sagen, dass die schweizerische Nationalbank und ihre Finanzpolitik sich bewährt haben. In der in der zweiten Hälfte des letzten Jahres hereingebrochenen allgemeinen Krisis ist es ihr gelungen, den DiskontosaU für unser Land erheblich unter demjenigen anderer Länder, wie Deutschland, Österreich und England, zu halten und den Bedürfnissen der Geldzirkulation zur Zufriedenheit unseres Marktes zu genügen.

Damit die Geldmittel (Gold, Silber und Noten) den Bedürfnissen, für welche sie geschaffen sind, dienen können, ist es nicht nur notwendig, dass sie in genügender Menge vorhanden sind, sondern sie müssen auch da im Umlauf sein, wo der Markt ihrer bedarf.

Die Nationalbank hat auch damit eine kluge Diskontopolitik eingeführt, dass sie nach und nach aus ihrem Portefeuille alle Papiere auszuscheiden suchte, welche nicht wirkliche Handelspapiere sind, sondern in den meisten Fällen dem Unterzeichner nur Kredit und Geld verschaffen sollen. Die Nationalbank soll in ihrem Portefeuille nur eigentliche Handelspapiere liegen haben, welche beim Verfall auch wirklich eingelöst werden. Mit so leicht realisierbarem Papier wird es ihr immer möglich sein, allfälligea Krisen zu begegnen und andern Banken auszuhelfen, wenn es notwendig wird. Wenn sie sich aber dazu verleiten lässt, Finanzwechsel, welche keine Handelsoperation zur Grundlage haben, zu diskontieren, so werden ihr im Notfalle genügende und hinreichend flüssige Mittel fehlen, um überall den Bedarf an Noten und Hartgeld decken zu können.

Mît der von ihr befolgten Geschäftspolitik, welche natürlich Mässigung und Vorsicht verlangt, wird sie nach und nach dazu gelangen, uns.ern Geldmarkt auf eine gesunde Grundlage zu bringen und das allzu leichte Kreditgewähren, welches zu Missbräuchen und Spekulation führen und für die Ökonomie eines Landes gefährlich werden kann, angemessen einzuschränken.

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Bundesbeschlüsse vom 18. Juni 1907 Und 24. September 1907, betreffend Beîvilligung von Bmidessubventionen an den Kanton Graubünden, für die Erstellung einer Eisenbahn von Beuers nach Scliuls und von llanz nach Disentis^ sowie an den Kanton Bern für die doppelspurige Anlage des Lötschbergtunnels (A. S. n. F.

XXIII, 657 und 666).

Mit Botschaften vom 28. Mai 1907 unterbreitete der Bundesrat der Bundesversammlung ein Gesuch des Kleinen Gates des Kantons Graubünden um Bewilligung einer Nachsubvention von 7 Millionen Franken für den Bau der Bahnlinien von Davos nach Filisur, von Samaden nach Pontresina, von Bevers nach Schuls und von llanz nach Disentis, sowie ein Gesuch des Regierungsrates 'des Kantons Bern um Gewährung eines Bundesbeitrages von 5 Millionen Franken für Erstellung eines zweigeleisigen Tunnels durch den Lötschberg. Der Antrag des Bundesrates bezüglich des ersteren Gesuches ging dahin, es sei dem Kanton Graubünden zum Zwecke der Erstellung der Bahnlinien von Bevers nach Schuls und von llanz nach Disentis eine Subvention von 4 Millionen Franken zu bewilligen. Was das Begehren dos bernischen Regierungsrates anbetrifft, so schlug der Bundesrat vor, es sei der nachgesuchte Beitrag von 5 Millionen Franken an die doppelspurige Anlage des ßerneralpendurchstichs zuzusichern.

Das Gesuch des Kleinen Rates des Kantons Graubünden fand seine Erledigung durch den Bundesbeschluss vom 18. Juni 1907, womit dem genannten Kanton zum Zwecke der Erstellung der Bahnlinien von Bevers nach Schuls und von llanz nach Disentis eine Summe von 5 Millionen Franken bewilligt wurde. Gegen Ausbezahlung der Subvention sind der Eidgenossenschaft Aktien U. Ranges (Subventionsaktien) zu verabfolgen.

Durch Beschluss vom 24. September 1907 gewährte die Bundesversammlung dem Kanton Bern zu banden der Berner Alpenbahn Bern-Lötschberg-Simplon einen einmaligen Beitrag -à fonds perdu von 6 Millionen Franken, indem sie ari diese gegenüber dem ursprünglichen Begehren erhöhte Leistung die Bedingung knüpfte, dass nicht nur der Tunnel durch den Lötschberg doppelspurig erstellt, sondern dass die Doppelspur auch auf den unmittelbar anschliessenden offenen Strecken zwischen den Stationen Kandersteg und G-oppenstein gleichzeitig fertiggestellt und dass der zweigeleisige Ausbau der Zufahrtsramperi auf der ganzen offenen Strecke von Frutigen bis Brig in speziell vorgeschriebener Weise vorbereitet werde.

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Bundesgesetz betreffend teilweise Abänderung von Art. 4 des Biwdesgesetzes vom 11. Dezember 1882 über die Reorganisation des Finanzdepartementes, die Besoldungen und Kautionen seiner Beamten und Angestellten (A. 8. n. F. XXIV, 5).

Der im Laufe des Sommers 1907 erfolgte Rücktritt des eidgenössischen Staatskassiers, Herrn Boell, gab dem Bundesrate Veranlassung, der Bundesversammlung eine Herabsetzung der Bürgschaft von Fr. 100,000, die der eidgenössische Staatskassier gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes vom 11. Dezember 1882 über die Reorganisation des Finanzdepartementes, die Besoldungen und Kautionen seiner Beamten und Angestellten zu leisten hat, in Vorschlag zu bringen. Er führte in seiner Botschaft vom 20. Juni 1907 die Gründe, welche für diese Herabsetzung sprechen, einzeln an und beantragte, den zitierten Art. 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 1882 dahin abzuändern, dass die Bürgschaft, welche der eidgenössische Staatskassier für seine Amtsführung zu leisten hat, auf Fr. 30,000 herabgesetzt werde. Die eidgenössischen Räte haben durch Beschluss vom 26. September 1907 diesem Antrage zugestimmt.

Verordnung betreffend die Erstellung der Wertzeichen der PostVerwaltung vom 31. Dezember 1906 (A. S. n. F. XXIII, 5).

Mit dem Bezug des neuen eidgenössischen Münzgebäudes hat ·die Münzstätte, die vorher bloss das Schneiden, Gummieren und Perforieren der Frankomarken für die Postverwaltung besorgt hatte, bekanntlich auch den Druck der sämtlichen Postwertzeichen übernommen. Die geschäftlichen Beziehungen zwischen der Postverwaltung und der Münzverwaltung mussten infolgedessen neu geordnet werden und es erliess der Bundesrat zu diesem Zwecke unterm 31. Dezember 1906 eine Verordnung betreffend die Erstellung der Wertzeichen der Postverwaltung, welche auf 1. Januar 1907 in Kraft getreten ist und diejenige vom 2. März 1880 ersetzt.

Regulativ betreffend die Prägung von Goldmünzen durch die eidgenössische Münzstätte für Rechnung der schweizerischen NationalbanJc vom 19. August 1907 (A. S. n. F. XXIII, 557).

Mittelst Zuschrift vom 30. Mai 1907 teilte die schweizerische Nationalbank dem eidgenössischen Finanzdepartement mit, dass sie von der ihr nach Art. 15, Ziffer 8, des Nationalbankgesetzes

439 zustehenden Befugnis, Edelmetalle in Barren und Münzen für eigene Rechnung zu kaufen, Gebrauch zu machen gedenke, in der Absicht, diese Metalle ausmünzen zu lassen, um so den schweizerischen Geldumlauf mit Goldmünzen zu sättigen und die Qualität der Deckung ihrer Noten zu erhöhen. Sie wünschte zu ·diesem Zwecke zu erfahren, welche Kosten ihr für die Prägung der Goldmünzen durch die eidgenössische Münzstätte berechnet würden. Die Verhandlungen in der Angelegenheit fanden ihren Abschluss dadurch, dass der Bundesrat unterm 19. August 1907 ein Regulativ betreffend die Prägung von Goldmünzen durch, die eidgenössische Münzstätte für Rechnung der schweizerischen Nationalbank erliess, in welchem, in Anbetracht des Interesses, das der Bund an der Ausmünzung von Gold durch die Nationalbank hat, der Nationalbank einige Vergünstigungen eingeräumt sind gegenüber Dritten, die auf Grund des Regulativs vom 7. September 1889 durch die eidgenössische Münzstätte Prägungen von Münzen vornehmen lassen können.

Postulate.

Auf Ende 1906 war noch nachstehendes die Finanzverwaltung betreffendes Postulat hängig: Nr. 638. Zirkulation der Silberscheidemünzen.

Im Jahre 1907 ist neu dazu gekommen : Nr. 684. Druckarbeiten und Bureaubedürfnisse.

Bezüglich des ersten Postulats verweisen wir auf das hiernach unter Kapitel ,,Münzwesena Gesagte ; über das andere, das vom Bundesrate dem Finanzdepartement zur ersten Behandlung überwiesen wurde, wird auf die nächste Junisession der eidgenössischen Räte ein Bericht erstattet werden.

Bericht über den Stand der eidgenössischen Finanzen.

(Bundesbl. 1907, Bd. IV, 453).

Der Buudesrat war die Verpflichtung eingegangen, genau zu prüfen, wie sich unsere künftigen Voranschläge gestalten und welche finanziellen Mittel uns in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen werden, und der Bundesversammlung hierüber Bericht zu erstatten. Diese Prüfung war zur Notwendigkeit geworden angesichts der bevorstehenden neuen Ausgaben, die mit dem von den eidgenössischen Räten angenommenen Gesetze über die Militär-

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organisation und mit der projektierten Einführung der Krankenund Unfallversicherung zusammenhängen.

Durch Bericht vom 17. Juni 1907 hat sich der Bundesrat der übernommenen Aufgabe entledigt. Er kam in seinen Ausführungen zum Schlüsse, dass es möglich sein wird, die Mehrausgaben, welche die neue Militärorganisation und die Krankenund Unfallversicherung zur Folge haben werden, in unserem Budget unterzubringen, ohne dessen Gleichgewicht zu stören, vorausgesetzt natürlich, dass sich diese Mehrausgaben innert der im Berichte vorgesehenen Grenzen (5 Millionen für die Durchführung der Militärorganisation und 7 Millionen für die Krankenund Unfallversicherung) halten.

Vom Berichte des Bundesratew hat der Nationalrat am 20. September 1907, der Ständerat am 25. gleichen Monats in zustimmendem Sinne Vormerkung genommen, womit die Angelegenheit für einmal erledigt war.

Ausrichtung von Teuerungszulagen pro 1806 und 1907 an die eidgenössischen Beamten und Angestellten.

In der letzten Session des Jahres 1906 wurde den eidgenössischen Räten von den Verbänden des Post- und Telegraphenpersonals eine Eingabe eingereicht, dahingehend, es möchte diesem Personal für das Jahr 1906 als billiger Ausgleich für die durch die Verteuerung der Lebenshaltung verursachten Mehrausgaben eine Gehaltszulage gewährt werden. ,,Mit Botschaft vom 2. April 1907 erstattete der Bundesrat der Bundesversammlung Bericht über das Gesuch der Personal verbände, das er inzwischen einer eingehenden Prüfung unterworfen hatte. Er Kam in dem Berichte zum Schlüsse, die Forderung des Personals müsse im Prinzipe als berechtigt anerkannt werden und er habe die Pflicht, denjenigen, welche infolge ihrer geringen Besoldung und ihrer Familienverhältnisse durch die bestehende Verteuerungskrisis mehr als andere betroffen werden, irgendwelche Erleichterung zu verschaffen.

Der Bundesrat beantragte zu diesem Zwecke, es sei den Beamten und Angestellten des Bundes mit einer Besoldung unter Fr. 4000 für das Jahr 1906 eine Teuerungszulage zu gewähren, die für jeden verheirateten Beamten, Angestellten oder Arbeiter 100 Fr.

und für jeden unverheirateten Beamten, Angestellten oder Arbeiter 50 Fr. betragen soll. Zur Auszahlung dieser Teuerungszulagen

441 sei dem Bundesrat ein vom Einnahmenüberschuss des Rechnungsjahres 1906 abzuschreibender Kredit von Fr. 1,600,000 zu eröffnen.

Durch Besehluss vom 11./12. April 1907 haben die eidgenössischen Räte diesem Antrage, dessen Ansätze sich mit denjenigen deckten, die von der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen für das Personal der letztern beantragt worden waren, mit der kleinen Abänderung zugestimmt, dass die Wohltat der Teuerungszulage auf die Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis und m i t 4000 Franken erstreckt wurde.

Der Bundesrat ging sofort an die Vollziehung dieses Beschlusses. Er stellte die erforderlichen Ausführungsvorschriften auf und lud die Departemente und Verwaltungsabteilungen ein, Verzeichnisse des zum Bezüge der Teuerungszulagen berechtigten Personals aufzustellen und diese, vor der Auszahlung, dem Finanzdepartemente zur Prüfung einzusenden. Diese vorgängige Prüfung war, wie die Erfahrung gezeigt hat, im Interesse eines einheitlichen Verfahrens durchaus erforderlich. Die Aufstellung der Verzeichnisse nahm, insbesondere bei den grossen Verwaltungen, einige Zeit in Anspruch. Da es zum ersten Male war, dass bei der Bemessung einer Lohnzulage ein Unterschied gemacht wurde zwischen verheirateten 'und unverheirateten Beamten, Angestellten und Arbeitern, waren die Verwaltungen genötigt, den Zivilstand jedes einzelnen derselben festzustellen, und bei den Ledigen musste erst noch ermittelt werden, ob sie Stütze der Familie seien, weil sie in diesem Falle nach dem Wortlaute des Bundesbeschlusses den Verheirateten gleichzustellen waren. Diese Feststellungen erforderten Zeit, und es trifft daher die Verwaltungen absolut keine Schuld, wenn die Teuerungszulagen pro 1906 nicht so rasch zur Auszahlung gelangten, wie ein Teil der Bezugsberechtigten dies erwartet hatte. Wir wollen nicht unterlassen, hier noch beizufügen, dass die Bestimmung, wonach der unverheiratete Beamte, Angestellte oder Arbeiter, welcher die Stütze seiner Familie ist, dem Verheirateten gleichzustellen sei, eine Quelle von Reklamationen war und in manchen Fällen zu für beide Teile, die Verwaltung und die Beamten oder Angestellten, unangenehmen Erörterungen führte. Viele kamen erst nachträglich und behaupteten, sie seien Stütze der Eltern oder von Geschwistern, und es mussten aus diesem Grunde immer wieder Nachträge zu den Verzeichnissen erstellt werden, so dass es schliesslich Dezember wurde, bis alles bereinigt war.

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Der von der Bundesversammlung durch Beschluss vom 12. April 1907 bewilligte Kredit von Fr. 1,600,000 reichte nicht ganz aus. Die Ausgabe betrug im ganzen Fr. 1,680,818 und es wurde den eidgenössischen Räten deshalb in der Dezembersession 1907 ein Nachtragskreditbegehren für Fr. 80,818 eingereicht, welchem entsprochen wurde.

Durch Botschaft vom 2. Dezember 1907 ersuchte der Bundesrat die Bundesversammlung, die Ausrichtung von Teuerungszulagen an die eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis auf Fr. 4000 auch für das Jahr 1907 zu bewilligen und hierfür einen Kredit von Fr. 1,750,000 unter Abschnitt IV, Unvorhergesehenes, des Voranschlags für das Jahr 1907 zu gewähren.

Indem er vom Stande der Vorarbeiten für die Revision des Besoldungsgesetzes Kenntnis gab, erklärte er, dass es nicht angehen würde, die Teuerungszulage denjenigen, die sie für das Jahr 1906 bezogen haben, für das Jahr 1907 zu verweigern, indem die Teuerung noch zugenommen habe.

Durch Beschluss vom 19./20. Dezember '1907 haben die eidgenössischen Räte den verlangten Kredit bewilligt.

Der Bundesrat hatte schon unterm 16. Dezember 1907 die Vollziehungsvorschriften festgestellt und sie den Departementen und Verwaltungsabteilungen mit dem Auftrage zur Kenntnis gebracht, alles vorzubereiten, damit nach der Beschlussfassung durch die eidgenössischen Räte ohne Verzug zur Ausrichtung der Zulagen geschritten werden könne. Die Vollziehungsvorschriften deckten sich in der Hauptsache mit denjenigen für das Vorjahr, immerhin wurden sie, auf Grund der Erfahrungen, die man gemacht hatte, in einigen Punkten ergänzt. So wurde unter anderem auch die Bestimmung aufgestellt, dass da, wo Mann und Frau gleichzeitig in der Bundesverwaltung tätig sind und deren Gehalte zusammen Fr. 4000 übersteigen, keine Teuerungszulage ausgerichtet werden soll.

Die Sache konnte dank der besprochenen Vorbereitungsmassnahmen und weil die nämliche Arbeit im gleichen Jahre schon einmal gemacht worden war, so gefördert werden, dass die Teuerungszulagen an einen grossen Teil des Personals noch vor Neujahr ausgerichtet werden konnten. Die Abrechnungen einzelner Verwaltungen stehen zurzeit noch aus ; es ist aber jetzt schon sicher, dass der bewilligte Kredit von Fr. 1,750,000 um zirka Fr. 60,000 bis Fr. 70,000 überschritten werden wird.

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Revision des Besoldungsgesetzes.

Mit den Vorarbeiten zur Revision des Besoldungsgesetzes vom 2. Juli 1907 ist im Berichtsjahre begonnen worden, und zwar dadurch, dass mit Schreiben vom 2. Juli 1897 alle Departements und Verwaltungen eingeladen wurden, die bestehenden Besoldungsansätze zu prüfen und das Ergebnis ihrer Untersuchung, sowie ihre allfälligen Abänderungsanträge gehörig begründet bis zum 1. Oktober dem Finanzdepartement einzureichen. Das letztere hat das eingegangene Material gesichtet und geprüft und über die finanzielle Tragweite verschiedener Anträge Berechnungen angestellt. Was die Revisionsarheiten erschwerte und verzögerte, ist der Umstand, dass verschiedene Kategorien von Beamten und Angestellten ihre besonderen Wünsche und Begehren dem Finanzdepartement etwas spät zur Kenntnis brachten, so dass noch vor ganz kurzer Zeit Besprechungen mit den Vorständen einzelner grösserer Verwaltungen und den Vertretern der Verbände des betreffenden Dienstpersonals stattfinden mussten. Immerhin hat das Finanzdepartement die Angelegenheit bereits so gefördert, dass es dem Bundesrat seine Vorschläge demnächst wird unterbreiten können.

Erbschaft Rätzer.

Durch letzte Willensverordnung, errichtet in Bern am 8. April 1905, hat der aus dieser Stadt gebürtige, im September des verflossenen Jahres in seinem Wohnhause in Güttingen, Et. Thurgau, auf tragische Weise ums Leben gekommene Herr Albert Rätzer unter Errichtung einiger Legate den Bundesrat zum Zwecke der Gründung eines Invalidenfonds zu seinem Erben eingesetzt. Für den Fall, dass der Bundesrat die Annahme der Erbschaft ausschlüge, sollte nach den Bestimmungen des Testaments der Kanton Bern an seine Stelle treten.

Nachdem der Bundesrat von dieser Vergabung Kenntnis erhalten hatte, bestellte er zur Wahrung der Interessen des Bundes einen Bevollmächtigten in der Person des Herrn Nationalrat Häberlia, Fürsprecher in Frauenfeld, dem er vorerst den Auftrag erteilte, die Aufnahme eines amtlichen Inventars über den Nachlass des Herrn Rätzer zu verlangen.

Das Resultat der Inventur war folgendes:

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Aktiven Passiven

Fr. 319,877.25 ,, 27,797.66

ßeinvermögen Fr. 292,079.59 wovon allerdings die ausgesetzten Legate (feste Beträge und Renten) in Abzug gebracht werden müssen, so dass das NettoErgebnis des Vermächtnisses für den Bund auf Fr. 200,000 bis Fr. 220,000 zu veranschlagen ist.

Gestützt auf dieses Ergebnis hat dann der Bundesrat unterm 10. Januar 1908 beschlossen, die Erbschaft anzunehmen, welche Schlussnahme innert nützlicher Frist der zuständigen thurgauischen Behörde zur Kenntnis gebracht worden ist.

Laut einer Mitteilung der Notariatskanzlei Altnau vom 28. September 1907 haben die gesetzlichen Erben des Herrn Kätzer erklärt, dass sie das Testament vom 10. April 1905 anfechten werden. In seinem Beschlüsse vom 10. Januar 1908 betreffend die Annahme der Erbschaft Rätzer hat der Bundesrat zugleich den Willen bekundet, gegebenenfalls die Gültigkeit des Testaments vor dem Bundesgericht als der allein zuständigen Instanz verteidigen zu wollen. Bis zum Zeitpunkte der Abfassungdieses Berichts sind seitens der gesetzlichen Erben des Herrn Rätzer noch keine gerichtlichen Schritte eingeleitet worden.

Münzwesen.

Zusatzvertrag zu der internationalen Münzlconvcnüon.

Im Laufe des Berichtsjahres hat Frankreich die Revision des internationalen Münzvertrags vom 6. November 1885 zum Zwecke der Erhöhung der Kontingente der Silberscheidemünzen angeregt. Es wurden hierauf von zwei andern Staaten noch weitere Begehren gestellt, was zur Folge hatte, dass die Unterhandlungen sich in die Länge zogen, doch sind sie nunmehr dem Abschlüsse nahe und wir hoffen, der Bundesversammlung in Bälde den Entwurf zu einem neuen Zusatzvertrag unterbreiten zu können, Goldmünzen.

Aus der schweizerischen Münzenquete vom Jahre 1905 und andern Mitteilungen ergab sich, dass ein grosser Teil der schweizerischen Zwanzigfrankenstücke nicht mehr in Zirkulation sind und höchstwahrscheinlich von andern Staaten und zu industriellen

445 Zwecken eingeschmolzen wurden. Das Finanzdepartement hat deshalb mit der Schweizerischen Nationalbank eine Vereinbarung getroffen, welche bezweckt, unsere neuen Goldmünzen soweit möglich im Lande zurückzuhalten.

Silbersclieidemünzen.

Wir haben die Gelegenheit, welche uns die Unterhandlungen über einen Zusatzvertrag zu der internationalen Münz.konvention boten, dazu benutzt, um mit Frankreich ein Abkommen behufs Erleichterung des Austausches von Münzen und namentlich von Silbersclieidemünzen zwischen den beiden Ländern zu vereinbaren.

Im Anschluss daran hat das Finanzdepartement kürzlich eine Bekanntmachung betreffend den Umlauf der Silberscheidemünzen erlassen. Dieselbe wurde im Bundesblatt und Handelsamtsblatt veröffentlicht und ferner den eidgenössischen und kantonalen Kassen, den Eisenbahn- und Dampfschiffverwaltungen, der Schweizerischen Nationalbank und den bisherigen Emissionsbanken in Plakatform zugestellt. Ausser einer genauen Aufzählung der kursfähigen Münzen der verschiedenen Länder der Miinzunion .und der Vorschriften betreffend deren Annahme durch die öffentlichen Kassen, enthält die Bekanntmachung auch Weisungen betreffend den Rückzug der beschädigten, sowie derjenigen Münzen, die so abgeschliffen sind, dass die Merkmale ihrer Kursfähigkeit nicht mehr erkannt werden können. Letztere werden von den Kassen zum reduzierten Kurse von 50 °/o ihres Nennwertes angenommen, eventuell ist den Inhabern solcher Münzen gestattet, dieselben portofrei der eidgenössischen Staatskasse zur Prüfung ''o einzusenden.

Nicliel- wild Kupfermünzen.

Es ist im Laufe des letzten Jahres in der Bundesversammlung behauptet worden, es bestehe in der Schweiz ein Mangel an Nickel- und Kupfermünzen und es sollten diese Sorten in grössern Beträgen als bisher ausgemünzt werden.

Es mag sein, dass hier und da die kleinen Münzen während der Fremdensaison etwas knapp werden ; aber es handelt sich dabei nur um vorübergehende und sporadische Erscheinungen und von einem allgemeinen Mangel kann nicht gesprochen werden. Der Bedarf an diesen Sorten hat allerdings infolge verschiedener Ur-

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Sachen, z. B. der Eröffnung der grossen Warenhäuser und zahlreicher Strassenbahnen, zugenommen, die Finanzverwaltung war jedoch stets bestrebt, die nötigen Beträge bereit zu halten und es ist der Staatskasse stets gelungen, den an sie gestellten berechtigten Begehren zu entsprechen. Es haben in den letzten Jahren erheblich grössere Prägungen von Nickel- und Kupfermünzen stattgefunden als früher, wie aus unsern Geschäftsberichten hervorgeht. Andererseits dürfen wir in dieser Richtung auch nicht zu weit gehen und das Land mit solchen Stücken nicht überschwemmen, sonst ist zu gewärtigen, dass die Silberscheidemünzen aus dem Lande wandern, da bekanntlich die Erfahrung lehrt, dass das schlechtere Geld stets das bessere verdrängt.

Aus der nachstehenden Zusammenstellung ergibt sich übrigens, dass die Schweiz mit Bezug auf die Ausgabe von Nickel- und Kupfermünzen nicht hinter den benachbarten Ländern zurückgeblieben ist.

Übersicht der Nickel- und Kupfermünzen, die sich auf Ende 1906 in den, Ländern der lateinischen Münzunion und in den Nachbarländern in Zirkulation befanden.

Betreffnis Betrag sämtlicher Bevölkerungsauf den Kopf Prägungen zahl der Bevölkerung Fr.

Belgien : Fr. 10,559,000 Nickel .

,, 5,443,000 Bronze .

Fr. 16,002,000 Frankreich : Nickel .

Bronze .

10,000,000 74,616,000 Fr. 84,616,000

Italien : Nickel .

Bronze .

7,160,547

2. 23-

39,252,267

(ohne Algier u.

die übrigen Kolonien)

2. 1£

33,733,198

3. 15

Fr. 23,417,000 ,, 82,732,000 Fr. 106,149,000

447 Betrag sämtlicher Prägungen

Bevülkerungszahl

Betreffnis auf den Kopf der Bevölkerung,

Fr.

Deutschland : Nickel . .

Bronze . .

Mk. 83,745,000 18,595,000 Mk. 102,340,000 Fr. 126,348,000

Österreich : Nickel .

Bronze .

Kr.

,,

2. 08,

49,425,000

1. 64

60,000,000 18,465,000

Kr. 78,465,000 Fr. 81,380,000 Schweiz : Nickel . . . .

Kupfer . . . .

60,641,278

Fr. 9,400,000 975,000 n Fr. 10,375,000

3,525,256 2. 94 Im Jahr 1907 haben sich die Prägungen von Nickelund Kupfermünzen 690,000 belaufen auf.

Im Budget für das Jahr 1908 sind Prägungen vorgesehen 700,000 für Die Schweiz wird somit auf Ende 1908 Nickel- u. Kupfermünzen haben im Betrage von . . . Fr. 11,765,000 oder Fr. 3. 26 auf dea Kopf der Bevölkerung, wenn angenommen wird, dass diese Bevölkerung im Jahre 1908 die Zahl von Fr. 3,600,000 erreichen werde.

Bekanntmachungen betreffend ausländische 'Banknoten und Münsen.

Auf eine Mitteilung der italienischen Behörden hin hat das Finanzdepartement im Berichtsjahr durch Bekanntmachungen im

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Bundesblatt (1907, Bd. I, 8. 685 und 922) und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (1907, Nr. 60, S. 400) zu allgemeiner Kenntnis gebracht, dass in Italien der gesetzliche Kurs der Noten einiger italienischer Emissionsbankea bis zum 31. Dezember 1907 verlängert worden ist. Diese Verlängerungen wiederholen sich schon seit einigen Jahren. Die Bekanntmachung wurde den Regierungen der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis °zu gutfindender Verbreitung auf dem Gebiete--üimc-JKantorie riocH speziell zugestellt.

"Eine weitere Bekanntmachung im Bundesblatt (1907, Bd. IV, S. 777 und 79Bj und im Handelsamtsblatt (1907, Nr. 200,8.1420} wurde im Berichtsjahre hinsichtlich der Ausserkurssetzung deutscher Eintalerstücke erlassen. Diese Eintalerstiicke gelten laut Mitteilung der deutschen Behörden vom 1. Oktober 1907 hinweg nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel ; die Reichs- und Landeskassen lösen sie bis zum 30. September 1908 zu dem Wertverhältnis von drei Mark gleich einem Taler ein. Die Bekanntmachung wurde den Regierungen der deutschen Grenzkantone und einer Anzahl ostschweizerischer Kantone noch direkt übermittelt.

Münzkommissariat.

Im Berichtsjahre wurden kontrolliert: 30 Münzwerke Goldmünzen.

40 ,, Silbermünzen.

80 ,, Nickelmünzen.

30 ,, Kupfermünzen.

Das Ergebnis war folgendes: MUnzsorte.

Mittlerer Feinguhalt.

Tausendstel.

Zwanzigfrankenstücke .

Fünffrankeu-ümpräguog Zweifrankenstilcke . .

Einfrankeustücke . .

Halbfrankenstiicke . .

Zwanzigrappenstücke .

Zehnrappenstücke . .

Fünfrappenstücke . .

Zweirappenstücke . .

Einrappenstücke .

.

Abweichungen Mittleres im Feingehalt im Gewicht Gewicht, mehr weniger mehr weniger gr.

Tauiendstsl. lausindslel, gr.

gr.

899,8 6,4499 899,4 24,9H75 834,5 9,9992 835,1 4,9986 835,9 2,5009 -- 3,9968 -- 3,(>233 -- 1,9967 -- 2,4935 -- 1,4972

-- -- -- 0,1 0,9 -- -- -- -- --

0,2 0,6 0,5 -- -- -- -- -- -- --

-- -- -- -- 0,0009 -- 0,0233 -- -- --

0,0017 0,0025 0,0008 0,0014 -- 0,0032 '-- 0,0033 0,0065 0,0028

449

Bei einem Münzwerk Zwanziyfrankenstücke und bei einem Münzwerk Fünffrankenstücke-UmPrägung war bei der ersten Prüfung des Feingehaltes das Ergebnis ausserhalb die Toleranz gefallen. Eine zweite Prüfung ergab aber in beiden Fällen ein Resultat innerhalb der Toleranzgrenze, so dass die Münzwerke der Staatskasse nachträglich abgeliefert werden konnten.

Bei einem Münzwerk Fünffrankenstücke-UmPrägung ergab die Untersuchung des Gewichts, dass eine Partie ausserhalb der Toleranzgrenze war. Die betreffende Partie wurde zur spätem nochmaligen Umschmelzung ausgeschieden und in dem Münzwerk durch eine andere Partie mit einem Gewicht innerhalb der Toleranz ersetzt.

Alle übrigen Münzwerke befanden sich in bezug auf den Feingehalt sowohl als auf das Gewicht innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Für alles weitere über die Münzfabrikafcion wird auf den Bericht der Münzvenvaltun«- verwiesen.

Liegenschaften, A. Waffenplätze.

Thun.

Die Liegenschaftsverwaltung sieht auf ein gutes Jahr zurück.

Bin Gesuch der Einwohnergemeinde Thun um Abtretung einer von der Bahnlinie Bern-Thun, der Regie- und Allmendstrasse und der eidgenössischen Munitionsfabrik begrenzten Landparzelle wurde im Einverständnis mit dem Militärdepartement abgewiesen.

Ebenso wurde auf ein Beitragsgesuch der Gemeinde Anisoldingen nicht eingetreten, weil die Bedingungen, unter denen eine Subvention nach Massgabe des Bundesbeschlusses vom 22. Dezember 1885 bewilligt werden könnte, nicht vorhanden waren.

Nachdem das im Vorjahre angekaufte Anwesen als Küherwohnuug eingerichtet worden war, konnte das alte, baufällige Gebäude im Seebühl auf Abbruch verkauft werden.

Herisau-Sl Gatten.

Der Ertrag ist ein günstiger, obsehon anfänglich der Betrieb unter verschiedenen Störungen zu leiden hatte.

Bundesblatt. 60. Jahrg.

Bd. IL

30

450

Der st. gallischen Strassenverwaltung wurde eine kleine Landparzelle zum Zwecke der Erstellung eines Schuppens pachtweise auf fünf Jahre überlassen.

Ferner wurde die Gemeinde Straubenzell zur Vornahme von Bohrversuchen auf dem Breitfeld zum Zwecke der Auffindung von Trinkwasser unter gewissen, die Interessen des Bundes wahrenden Bedingungen ermächtigt.

Frauenfeld.

Der Zustand des Schiessplatzes war während des ganzen Berichtsjahres ein befriedigender. Die Aufforstungen bei der Ochsenfurt wurden in gewohnter Weise fortgesetzt. Der Ortsgemeinde Frauenfeld wurde ein ungefähr 16 m 2 haltender Landstreifen behufs Erstellung eines Trottoirs unentgeltlich abgetreten.

Bière.

Im verflossenen Jahre konnten drei Weidgänge stattfinden.

Sand.

Im abgelaufenen Frühjahre wurden auf beiden Pachtgütern eine Anzahl junger Obstbäume gepflanzt. Trotzdem die Holzpreise dazu angespornt hätten, das Hiebsquantum zu vermehren, wurde mit den Holzschlägen Mass gehalten.

* Die Kaufsunterhandlungen zum Zwecke der Erweiterung der Schutzzone durch Erwerb neuer Privatwaldungen wurden fast das ganze Jahr fortgeführt; dennoch konnten auf gütlichem Wege nur 7 weitere Parzellen freihändig gekauft werden, wofür die erforderlichen Nachtragskredite von der Bundesversammlung bewilligt wurden. Die Expropriation für die noch zu erwerbenden Waldungen ist im Gange. Nachdem dieselbe durchgeführt sein wird, wird die Erstellung eines rationellen Wegnetzes im obern Teile der Waldungen eine der ersten Aufgaben der Liegenschafts Verwaltung "ö sein.

B. Übrige Liegenschaften.

Das im Berichtsjahre in Aarau erworbene sogenannte Fleinergut wird vom Militärdepartement verwaltet, da es demnächst für militärische Zwecke in Anspruch genommen werden soll.

Das Haus Nr. 7 an der Helvetiastrasse in Bern ist nunmehr wiederum vollständig vermietet.

451 Die andern Liegenschaften geben zu keinen Bemerkungen Anlass.

II. Finanzkontrolle.

Personelles.

Das Beamtenpersonal zählte auf 1. Januar 1907 15 Personen.

Da das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die schweizerische Nationalbank für die Finanzkontrolle eine ausserordentliche Zunahme der Arbeiten zur Folge hatte, und zudem auch die regelmäasigen Kontrollarbeiten sich vermehrten, sah sich das Finanzdepartement veranlagst, zwei provisorische Gehülfen anzustellen. Eine dieser Stellen wird im Jahre 1908 in eine definitive Revisionsgehülfenstelle umgewandelt werden. Die Bundesversammlung hat den erforderlichen Kredit hierfür bereits bewilligt.

Vorgängige Kontrollierung der Budgetkredite (Visakontrolle) und Revision der Rechnungen.

Der Finanzkontrolle ist gemäss den Anordnungen des Finanzdepartements die Aufsicht über das gesamte Rechnungswesen des Bundes übertragen. Die Kontrolle des Finanzdepartements erstreckt sich somit über alle Zahlungsmandate der anweisenden Departemente und über sämtliche Rechnungen und Belege der eidgenössischen Verwaltungen, welche hier endgültig revidiert und passiert werden. -- Die Bedingungen, unter denen die Finanzkontrolle diese Aufsicht ausübt, sind durch das Regulativ vom 24. Februar. 1903 geordnet.

A. Yisakontrolle. .Hinsichtlich der Ausübung der Visakontrolle ist folgendes hervorzuheben : Um zu vermeiden, dass die der Bundesverwaltung und dem Bundesgericht seitens der Bundesversammlung zur Verfügung, gestellten Kredite überschritten oder dass Virements vorgenommen werden, müssen alle Zahlungsanweisungen auf die Bundeskasse, ·bevor diese Zahlung leisten darf, der Finanzkontrolle zum Visum zugestellt werden.

Im Berichtsjahre wurden von den Departementen und der Bundeskanzlei 7213 solcher Zahlungsanweisungen, im Gesamt-

452 betrage von Fr. 386,846,409. 75 auf die Bundeskasse ausgestellt und der Finanzkontrolle zur Prüfung übergeben.

Davon entfallen: Mandate

a. auf das eigentliche Budget 1907

4661 mit 141,266,086. 58

(1906)

o. auf die ßetriebsanstalten 1907 (1906)

auf Kapitalrechnung 1907,

Franken

.

(1906)

(4504)

,,

(133,780,790.44)

258

,,

19,188,212. 93

(254)

,,

(20,607,992. 31)

2294 ,, 226,392,110. 24 (2186) ,,

(215,156,790. 45)

Total 7213 mit 386,846,409. 75 (1906) (6944) ,, (369,545,573. 20) Dem Vorjahre gegenübergestellt, haben also die Zahlungsmandate im Jahre 1907 um 269 Stück und die angewiesenen Summen um Fr. 17,300,836. 55 zugenommen.

Bei der Prüfung der Richtigkeit dieser Zahlungsmandate und deren Übereinstimmung mit dem Budget wurden in Ordnung befunden und konnten visiert und der Bundeskasse zur Auszahlung zugestellt werden 7152 Mandate. -- Zu Bemerkungen gaben Anlass 61 Zahlungsanweisungen, und zwar: 12 wegen KreditÜberschreitungen, 7 wegen Kreditübertragungen, l wegen Mangels eines bezüglichen Budgetkredites und 41 wegen sonstiger Fehler.

Aus Gründen, welche in der Natur der Sache liegen, darf die Behandlung beanstandeter Zahlungsanweisungen keinen Aufschub erleiden. Daher mag erwähnt werden, dass bei Abgabe dieses Berichtes keine derartigen Tendenzen vom Vorjahre mehr anhängig sind.

B. Hechnungsrevision. Im engen Zusammenhange mit der Visakontrolle steht die Revision tder Rechnungen und Belege der eidgenössischen Verwaltungen nach Vollzug der Geld- und Material-Manipulationen und Erstellung der Rechnungen. Die endgültige Genehmigung der letztern durch den Bundesrat tritt erst ein, wenn sie diese Prüfung bei der Finanzkontrolle anstandslos passiert haben, oder wenn die dabei aufgestellten Revisionsbemerkurigen und Anfragen erledigt sind. Die Prüfung ist eine materielle und arithmetische.

453 Laut Revisionskontrollen gelangten im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1907 zur Prüfung und wurden revidiert: a. Vom Jahre 1906: Monatsrechnungen Quartalrechnungen Militärkomptabilitäten Jahresrechnungen Inventare

136 59 218 116 65

·

O t/"T

o. Vom Jahre 1907: Monatsrechnungen Quartalrechnungen Militärkomptabilitäten Jahresrechnungen Inventare

371 103 76 -- -- 550

Total

1144

' Rechnungen mit insgesamt 618,166 Rechnungsbelegen, gegenüber 547,113 im Vorjahre.

Im ganzen wurden 901 Bemerkungen etc. aufgestellt, die, ihre Erledigung wie folgt fanden: a. durch die Finanzkontrolle . . . . 804 Bemerkungen ö. ,,' das Pinanzdepartement . . .

28 ,, c. ,, den Bundesrat 14 ,, d. pendent 55 ,, Total

901 Bemerkungen

Der Befund jeder Rechnung wurde in einem besondern Protokoll niedergeschrieben, welches der rechnungsiegenden Verwaltung entweder zur Dechargeerteilung oder zur Beantwortung aufgestellter Bemerkungen, insofern bei der Prüfung Fehler oder Mängel gefunden worden sind, zugestellt wurde. Über die Art und Weise, wie diese Bemerkungen behandelt worden sind und ihre Erledigung gefunden haben, geben die bei der Finanzkontrolle aufbewahrten Revisionsprotokolle Aufschluss.

454 Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

Der Anleihensstand betrug Ende 1906: Anleihen von 1897 à 3 % . . . Fr. 23,850,000 ,, ,, 1903 ,, 3% . . . ,, 70,000,000 Zum 3 % Anleihen von 1897 fanden bis jetzt zwei Auslosungen statt: Ausgeloste Titel

Zurllckbezahlte ,, .

Titel "esl

I. Auslosung auf 31. Dezember 1906 398 259 39 II.

,, ,, 31.

,, 1907 400 -- 400') Das Anleihen ist damit auf Ende 1907 reduziert auf: Fr. 23,450,000.

Der Bestand des 3 % Anleihens von 1903 von Fr. 70,000,000 ist unverändert geblieben, da die Rückzahlungen erst mit dem Jahre 1913 beginnen.

Vom 3V2 °/0 Anleihen von 1894, welches auf 31. März 1904 zur Rückzahlung gekündet war, sind die laut letztjährigem Geschäftsbericht noch ausstehenden Fr. 2000 immer noch nicht zur Zahlung präsentiert worden.

D e p o t c e r t i f i k a t e wurden im Jahre 1907 ausgestellt: Anleihen von Certifikate

Betra

9 Fr.

«J^g1

"J^ Couponsbogen

1897 5 123,000 123 ohne ,, 1903 7 311,000 622 mit ,, 1903 3 120,000 240 ohne ,, Dagegen wurden zurückgezogen und die bezüglichen Titel den Inhabern wieder zugestellt: Anleihen von Certifikate

Befra

9

«J1!**1,

"^J" Couponsbogen

1897 4 256,000 256 ohne ,, 1903 4 75,000 150 mit ,, An C o u p o n s wurden im Berichtsjahre eingelöst: Vom 3% A n l e i h e n von 1897, verfallen auf 31. Dezember 1906 24014 Stück von 24,248 verfallenen Coupons.

Vom 3% A n l e i h e n von 1897, verfallen auf 30. Juni 1907 23,418 Stück von 23,850 verfallenen Coupons.

') Rückzahlung erfolgt ab 1. Januar 1908.

455

Vom 3% A n l e i h e n von 1903, verfallen auf 15. April 1907 138,989 Stück von 140,000 verfallenen Coupons.

Vom 3% A n l e i h e n von 1903, verfallen auf 15. Oktober 1907 128,113 Stück von 140,000 verfallenen Coupons.

Ausserdem wurde eine bedeutende Anzahl noch ausstehender Coupons aus frühern Jahrgängen eingelöst.

Sämtliche zur Zahlung gelangenden Coupons werden von der Finanzkontrolle verifiziert, nach Nummern geordnet und hernach auf Bogen geklebt und aufbewahrt.

Ausserordenliche Revision der Kassenbestände und Bücher der Hauptkassen.

Zur Feststellung der Tatsache, ob die Beamten, welchen die Führung einer Hauptkasse anvertraut ist, ihre Pflicht gewissenhaft erfüllen, hat das Finanz département jede Hauptkasse des Bundes einmal unangemeldet besuchen und ihre Barbestände und Bücher auf deren Richtigkeit prüfen lassen.

Der Kassensaldo dieser Hauptkassen, auf Grund der Ergebnisse des Revisionstages zusammengestellt, ergibt eine Gesamtsumme von Fr. 6,552,934. Davon entfallen: Fr. 368,404 auf die Militärverwaltung, ,, 1,238,909 ,, ,, Zollverwaltung, ,, 4,730,026 ,, ,, Postverwaltung und ,, 215,595 ,, ,, Verwaltungen anderer Departemente.

Durch den Verkehr der Hauptzollkassen und Kreispostkassen mit den Zweiganstalten der schweizerischen Nationalbank und das System der gegenseitigen Gutschrift zwischen diesen Kassen und der Nationalbank werden die noch bis zirka Ende Juni effektiv gehaltenen Kassenbestände künftighin bedeutend verringert werden, so dass die Gesamtsumme der Hauptkassen nächstes Jahr ein ganz anderes Bild ergeben wird (vergi, auch Abschnitt ,,Kontrollierung der Bundeskasse" hiernach).

Bei der Prüfung der Kassenbestände und Bücher der Hauptkassen wurde jeweilen namentlich ins Auge gefasst: a. ob der am Revisionstage nach den Büchern ermittelte Sollbestand mit ..dem vorgefundenen Kassenbestand übereinstimme, und b. ob die Bücher und Belege in bezug auf Nachtragung und richtige Führung, Übereinstimmung der Einnahmen mit den Ein-

456

nahmebelegen und Kontrollbüchern, und Ausweisung der Ausgaben durch von der zuständigen Amtsstelle genehmigte und vom Empfangsberechtigten quittierte Belege in Ordnung seien.

Die Resultate dieser Prüfungen, sowie die bei diesem Anlasse gemachten Bemerkungen oder Anregungen und ebenso deren Erledigung seitens der interessierten Departemente und des Finanzdepartements sind in besondern Protokollen niedergelegt, die zur Verfügung der Finanzkommission gehalten werden.

Revision der Inventare an Ort und Stelle.

Behufs Feststellung des Vorhandenseins der der Bundesverwaltung angehörenden Inventarbestände und ihrer zwcckmässigen Aufbewahrung, sowie der richtigen Führung der Inventarbücher, hat das Finanzdepartement im Berichtsjahre wieder eine Reihe von Inventarbeständen durch Beamte der Finanzkontrolle verifizieren lassen. Kontrolliert wurden: Das Mobiliar der Zentralverwaltung Cpartiell); das Mobiliar im Bundesgerichtsgebäude ; das Mobiliar und die Apparate im Physikgebäude des Polytechnikums; die Kriegsbereitschaftsvorräte im Armeemagazin Ostermundigen Cpartiell) ; das Sanitätsdepot in Flüelen ; die Schweiz, agrikultur-chemische Anstalt in Lausanne ; die Wertzeichenbestände der Kreispostdirektion in Luzern ; das Mobiliar und die Bureaugerätschaften, sowie das Fuhrwesenmaterial der Postverwaltung in Altdorf, Brunnen, Emmenbrücke, Kriens, Kiissnacht, Luzern, Goldau, Reiden, Ruswil, Sarnen, Stans, Schüpfheim, Schwyz, Triengen und Wolhusen ; die Bureaugerätschaften, das Linienbauvorratsmaterial, die Werkzeuge und Apparate der Telegraphenverwaltung in Bern, St. Gallen, Frauenfeld, Wil, Herisau, Rorschach, Romanshorn und Schaffhausen.

Bezüglich der Details und des Ergebnisses dieser Revisionen, die im allgemeinen befriedigten, wird auf die bei der Finanzkontrolle liegenden Protokolle verwiesen.

°ö Kontrollierung der Bundeskasse.

Bedeutende Änderungen, allerdings einstweilen noch von provisorischem Charakter, sind infolge Inkrafttretens des Bundesgesetzes über die schweizerische Nationalbank bei der Bundeskasse bezüglich des Geldverkehrs eingetreten. In Anwendung

457

von Art. 16, Ziffer l, dieses Gesetzes, wonach die Nationalbank verpflichtet ist, überall da, wo'sie Zweiganstalten hat, für Rechr nung des Bundes und seiner Verwaltungen kostenfrei ZahlungeB anzunehmen und bis auf die Höhe des Bundesguthabens Zahlungen zu leisten, verfügte das Finanzdepartement zunächst unterm 22. Juni 1907, um Geld Versendungen möglichst zu vermeiden und um die disponibeln Gelder rasch zinstragend anzulegen, dass sämtliche überschüssigen Kassenbestände der eidg. Hauptzoll- und Kreispostkassen in Zukunft nicht mehr an die Bundeskasse in Bern abgeliefert, sondern ohne Verzug der Schweiz.

Nationalbank, gegen Zinsvergütung, zugeführt werden müssen, dass indessen diese Gelder gleichwohl unmittelbare Bestandteile der Bundeskasse bilden, über welche die letztere bis auf die Höhe des Bankguthabens verfügen könne.

Am 26. und 29. Juni gleichen Jahres sodann bestimmte das Finanzdepartement die Zweiganstalten der Nationalbank, am welche die hiervor erwähnten eidg. Kassen ihre Gelder abzuführen haben.

Danach haben abzuliefern : T-..

i in · an die Zweiçanstalt a. Die TT Hauptzollkassen in: , ,T ,. ,,° , .

r der Nationalbank in: Schaffhausen, Chur und Lugano . .

Zürich Lausanne und Genf Genf Basel Basel b. Die Kreispostkassen in : Bern und Neuenburg Bern Genf und Lausanne Genf Zürich, Aarau, Luzern, Chur und Bellinzona Zürich Basel Basel St. Gallen St. Gallen Die Bundeskasse verfügt über ihr Guthaben bei der Schweiz.

Nationalbank je nach Bedarf mittelst Checks und Giro-Checks, welche von der Finanzkontrolle visiert sein müssen. Die Zahl der vom Eröffnungstage bis 31. Dezember 1907 ausgestellten Zahlungsanweisungen auf die Nationalbank belief sich auf 733 im Gesamtbeträge von Fr. 81,819,521. 41.

Mittelst Verfügung vom 9. Juli 1907 wurden im weitem vom Finanzdepartement diejenigen Modifikationen in der Comptabilität geordnet und den neuen Verhältnissen angepasst, die sich aus dem Kassenverkehr mit der Schweiz. Nationalbank ergaben.

458

Wie aus der nachfolgenden Tabelle hervorgebt, übt diese Änderung in den Aus- und Einzahlungen der Bundeskasse aut deren Geldbestand einen bedeutenden Einfluss aus. Während z. B. beim Kassensturz vom 24. Mai 1907 die Kasse einen Barvorrat von rund Fr. 8,700,000 aufwies, ist derselbe nach dem Inkrafttreten der vorerwähnten Verfügung des Finanzdepartements vom 26. Juni allmählich auf rund Fr. 4,500,000 herabgesunken.

Vorhandene Geldbestände bei der Verifikation der Bundeskasse.

Datum

des

Banknoten

Gold

Silber

Nickel

Kupfer

Appoint

Geldwerte Effekten

Insgesamt

Fr.

Fr.

Fr.

Kassensturzes

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

2,036,100. --

777,015. 30

5,075,595. 35

64,970. 60

650. 40

28. Februar .

528,110.--

846,394. 70

3,976,882. 67 114,683.50

16,842. 35

180. 28 1,315,076.18

6,798,169. 68

5. März . .

499,250. --

532.244. 70

4,206,185. 42 119,590. --

627.--

371.93 1,315,035. 18

6,673,304. 23

1. Mai

. . 3,126,000. --

535,370. 45

3,965,435. 95 149,516. 85 14,033. 80

182. 52 1,761,739.41

9,552,278. 98

24. Mai

. . 2,712,829. 25

619,811.95

4,049,757. 36 14.2,900. -- 19,385.--

311.42 1,200,946. 34

8,745,941. 32

28. Juni

. .

637,830. --

374,282. 85

3,141,537.79 167,915.35 26,359. 10

253. 05 1,142,402. 44.

5,490,580. 58

11. Juli

. .

509,050. --

188,532. 85

2,637,473. 77 185,955. -- 27,324. --

361.04 1,623,999. 15

5,172,695.81

2. September

943,720. --

138,619. 65

2,518,799. 27

85,071.45 22,511.--

410. 33 1,475,864. 03

5,184,995. 73

30. September

404,170. --

87,294. 80

1,376,082. 21 132,260. 30 18,521. 60

144.01 1,872,943. 89

3,891,416.81

31. Oktober .

466,970. --

202,088. 55

1,881,341.29 186,079. 35 15,025. 23

107.02 1,948,869. 49

4,700,480. 93

30. November

434,970. --

358,462. 05

1,809,968. 56 167,596. 85 11,688.35

62.52 1,592,364. 45

4,375,112.78

10. Dezember

329,620. --

424,665. 85

2,065,838. 68 163,710.-- 10,340. -- 1209. 81 1,531,390. 92

4,526,775. 26

31. Januar

Fr.

445. 12 3,038,854. 39 10,993,631. 16

460

Die Prüfung der Buchungen der Bundeskasse war eine tägliche, während die Verifikation der Geldbestände, wie vorgeschrieben, 12 Mal vorgenommen wurde, 4 Mal unvermutet und 8 Mal in ordentlicher Weise, je am letzten Tage des Monats.

Bezüglich der Ergebnisse dieser Prüfungen und Verifikationen wird auf die bei der Finanzkontrolle liegenden Protokolle verwiesen.

Hinsichtlich der im Gewölbe der Bundeskasse niedergelegten Goldreserve von 10 Millionen Franken, bestimmt zur Bestreitung der ersten Kosten eines allfälligen Truppenaufgebotes, hat das Finanzdepartement beim Bundesrat die Ermächtigung nachgesucht und erhalten, diese Goldreserve, der grössern Lokalsicherheit wegen, bei der Schweiz. Nationalbank deponieren zu dürfen, unter der Bedingung, dass das Depot keine Aufbewahrungskosten nach sich ziehe, stetsfort intakt bleibe und für die Bundesverwaltung jederzeit verfügbar sei. Bei Abfassung des Geschäftsberichtes hat indessen die Dislozierung noch nicht stattgefunden.

Wechsel- und BanMepositen.

Wechsel wurden diskontiert und passierten das Visum der Finanzkontrolle : Fr. 370,000 -- 518,000. -- -, 3V, ,, » 37/s * ·,! 1,468,096 85 ·i * ·>·> ;i 2.876,000. 15 807,083 30 11 4'A 11 n 302 958. 15 11 4V« 11 o1/.4 n -n 1,810,000. -- Fr. 8,152,138. 45 Das mittlere Anlagekapital beträgt Fr. 1,994,001. 70, der Durchschnittsertrag, auf die Dauer der Anlage berechnet, beläuft sich auf 4,02 %· Der von der Finanzkontrolle festgestellte Portefeuillebestand war folgender: am 1. Januar Fr. 1,518,333. 30 ,, 1. Februar ,, 2,580,624. 90 ,, 1. März ,, 3,182,291. 60 ., 1. April , 2,672,291. 60

461 am 1. Mai Fr. 1,694,333. 45 ,, 1. Juni ,, 2,861,096. 85 ,, 1. Juli 3,162,763. 55 fl ,, 1. August ,, 2,574,666. 70 v 1. September ,, 706,666. 70 ., 1. Oktober ,, 507,083. 30 ^ 1. November ,, 507,083. 30 ,, 1. Dezember ,, · 1,517,083. 30 ,, 31. Dezember ,, 2,317,083. 30 Den höchsten Bestand erreichte das Wechselportefeuille am 1. März mit Fr. 3,182,291. 60, den kleinsten Bestand erzeigt der 1. Oktober mit Fr. 507,083. 30, welcher Betrag am I.November noch unverändert war.

Obwohl das durchschnittliche Anlagekapital bedeutend kleiner war, als im Jahre 1906, war doch der Durchschnittsertrag um 0,3 °/o grösser, was von dem namentlich in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres bedeutend höhern Diskontosatze herrührt.

Der Stand der zinstragend angelegten eidgenössischen Gelder bei den beim Bunde a k k r e d i t i e r t e n B a n k e n belief sich Ende 1907 auf Fr. 5,528,962. 20, was gegenüber dem Vorjahre einer Vermehrung von Fr. 716,307. 10 gleichkommt.

Das Guthaben der eidg. Staatskasse bei der S c h w e i z e r i s c h e n N a t i o n a l b a n k betrug per 31. Dezember 1907 Fr. 2,098,124. 70. Davon waren Fr. 200,000 fest und unverzinslich angelegt, der Rest mit jederzeitiger Verfügbarkeit in laufender Rechnung.

An Zinsen warf dieses Guthaben seit Beginn der Rechnung, Ende Juni 1907, ab Fr. 26,521. 79.

Kontrollierung der Wertschriftenverwaltung.

Der durch Artikel 33 ihres Regulativs der Finanzkontrolle überbundene Kontrolldienst bei der Wertschriftenverwaltung erstreckt sich auf die kontinuierliche Überwachung der Bewegungen in den Titelbeständen sowohl der dem Bunde eigentümlich angehörenden Wertschriften und Spezialfonds, als auch der Depots, Amtskautionen, Hinterlagen von Auswanderungsagenturen und Versicherungsgesellschaften, die Feststellung des Einganges von ausgelosten oder verkauften Titeln, von fälligen Zinsen etc.

/u diesem Zwecke führt sie eigene, von der Wertschriftenverwaltung unabhängige Lagerbücher und verwahrt je einen der

462

Schlüssel zu den Wertschriftenschränken. Die Ausfertigung des Protokolls über die Schrankverhandlungen ist ebenfalls Sache der Finanzkontrolle. Im Berichtsjahre haben deren 45 stattgefunden.

Was die Kontrollierung der Wertschriftenverwaltung im allgemeinen betrifft, so geben die bezüglichen Arbeiten zu besondern Bemerkungen nicht Anlass.

Gegen Ende des Jahres hat vorschriftsgemäss eine .Nachzählung sämtlicher Titel und Couponsbogen stattgefunden, wobei Übereinstimmung zwischen Soll- und Effektivbestand festgestellt wurde.

Hinsichtlich der fälligen Zinse und des Erlöses von verkauften oder ausgelosten Titeln kann konstatiert werden, dass deren Inkasso richtig und rechtzeitig erfolgte, Beaufsichtigung des Verkehrs beim inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken.

Die der Finanzkontrolle zukommenden Arbeiten wurden nach Massgabe der Instruktion vom 4. Juli 1890 vorgenommen.

Für Rechnung der Emissionsbanken kamen nur noch eine geringe Anzahl neuer Notenformulare zur Verifikation. Dagegen brachte die Prüfung der neuen Notenformulare für die schweizerische Nationalbank eine bedeutende Arbeit mit sich. Die Stückzahl fand sich richtig "ö vor.

III. Banknotenkontrolle.

Mit dem 25. Jahre seiner Tätigkeit ist das Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken in die in Art. 86 des Gesetzes über die schweizerische Nationalbank vom 6. Oktober 1905 vorgesehene Liquidationsperiode der Emissionsbanken eingetreten.

Dieser Art. 86 bestimmt, dass der Rückzug der Noten der Emissionsbanken innert einem Zeitraum von 3 Jahren, vom Datum der Eröffnung der Nationalbank an zu erfolgen habe. Dieschweizerische Nationalbank hat ihre Tätigkeit am 20. Juni 1907 eröffnet, die Emissionsbanken müssen daher ihr Notengeschäft auf den 20. Juni 1910 abschliessen.

Personelles.

Im Laufe dieses Geschäftsjahres sind im Personalbestand verschiedene Aenderungen eingetreten. Herr Jakob Ernst von.

463

"Wiesendangen, Inspektor seit dem 4. April 1905, wurde am 16. Februar 1907 von der schweizerischen Nationalbank zum Subdirektor des III. Departementes in Zürich ernannt. Der Weggang des Herrn Ernst wird sich beim Inspektorat schwer fühlbar machen, und die eidgen. Verwaltung verliert an ihm einen vorzüglichen Beamten.

In seiner Sitzung vom 16. April 1907 hat der Bundesrat ihn durch Herrn Rud. Locher, Adjunkten, ersetzt. Die dadurch freigewordene Stelle eines Adjunkten wurde in Voraussicht einer demnächstigen Reorganisation des Inspektorates vorläufig nicht wieder besetzt.

Das zur Verifikation und Kontrolle der Interimsnoten der schweizerischen Nationalbank provisorisch angestellte Personal konnte wieder entlassen werden, da die betreffende Arbeit im Laufe des ersten Vierteljahres zu Ende geführt wurde.

Banken mit hinfälliger Emission.

Von den vier noch verbleibenden Banken, welche vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 8. März 1881 auf ihr Emissionsrecht verziehtet hatten, waren auf 31. Dezember 1907 noch folgende Notenbeträge ausstehend: bei der Eidgenössischen Bank A.-Gr. . . . . Fr. 54,750 ,, ,, Bank in Glarus ,, 29,140 ., ,, Leihkasse Glarus ,, 2,590 ,, ., Banque populaire de la Broyé in Payerne ^ 820 zusammen

Fr. 87,300

Da im Berichtsjahr von diesen 4 Banken keine Noten eingelöst worden sind, bleiben sich die Beträge gleich wie 1906Die obigen Zahlen sind in den Wochensituationen und Monatsbilanzen der Emissionsbanken und auch in den nachfolgenden Tabellen nicht mehr enthalten. Der vorliegende Bericht befasst sich 1 ausschliesslich mit den b gesetzlich autorisierten Emissionsbanken.

Stand der Emissionsbanken.

Auf 31. Dezember 1906 bestanden 36 Emissionsbanken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 224,650,000 einer bewilligten Emission von ,, 244,750,000 und einer effektiven Emission von . . . . ,, 244,750,000 Infolge Verzichtes auf das Emissionsreeht zu gunsten der schweizerischen Nationalbank ist die Zahl der bestehenden Bankea

464

auf 28 gesunken und das eingezahlte Kapital die bewilligte Emission auf und d i e effektive Emission a u f ,, . . .

An dieser Verminderung sind folgende Eingezahltes Kapital

auf Fr.

,, ,, , , ,, Banken

Bewilligte Emission

163,150,000 159,500,000 159,500,000 beteiligt: Effektive Emission

Fr.

Fr.

Fr.

B. 5. Bank in St. Gallen 9,000,000 18,000,000 18,000,000 ,, 9. Toggenburger Bank 9,000,000 1,000,000 1,000,000 v 10. Banca della svizzera italiana . . . . 2,000,000 3,000,000 3,000,000 ^ 14. Banque du Commerce à Genève . . . 12,000,000 24,000,000 24,000,000 ,,. 17. Bank in Basel . . 16,000,000 24,000,000 24,000,000 ,, 18. Bank in Luzern .

8,000,000 5,000,000 ° 5,000,000 ,, 31. Banque commerciale neuchâteloise . . 4,000,000 8,000,000 8,000,000 ,, 37. Credito ticinese . . 1,500,000 2,250,000 2,250,000 Total ~61,500,000 85,250,000 85,250,000

Beizufügen sind die von den noch bestehenden 28 Emissionsbanken vom 20. Juni bis 31. Dezember zurückgezogenen Noten im Betrage von Fr. 28,865,200, was eine Gesamtabnahme der Emission um Fr. 114,115,200 ergibt.

Dagegen weist das eingezahlte Kapital dieser 28 Emissionsbanken eine Zunahme von Fr. 59,000,000 auf, an der die folgenden Institute beteiligt sind: B. 1. St. Gallische Kantonalbank . . mit Fr. 8,000,000 ,, 13. Luzerner Kantonalbank . . . .. ,, 7,500,000 ,, 21. Zürcher Kantonalbank . . . . ^ ,, 10,000,000 ,, 23. Bank in Schaffhausen . . . . ,, ,, 1,500,000 ',, 26. Banque cantonale vaudoise . . ,, ,, 13,000,000 ,, 30. Banque cantonale neuchâteloise . ,, ,, 6,000,000 ,, 32. Schaffhauser Kantonalbank . . ,, .n 3,000,000 ,, 41. 'Basier Kantonalbauk . . . . ,, ,, 10,000,000 Total

mit Fr. 59,000,000

Infolge dieser Ab- und Zunahmen haben die bestehenden 28 Emissionsbanken auf 31. Dezember 1907 ein eingezahltes Kapital von Fr. 222,150,000 eine bewilligte Emission von ^ 159,500,000 und eine effektive Emission von . . . . ,, 130,634,800 wie aus T a b e l l e I dieses Berichtes ersichtlich ist.

Banknotenkontrolle.

Tabelle 1.

Stand der

Ordnungsnummer. I

schweizerischen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1907.

Eingezahltes Kapital auf Jahresschluß.

Firma.

Fr.

1 2 3

4 6 7 8 11

12 13 15 21 23 24 26 27 28 30 32 33 34 35 36 38 39 40 41 42

St. Gallische Kantonalbank Basellandschaftliche Kantonalbank Kantonalbank von Bern Zweiganstallen: Thun, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer.

Banca cantonale ticinese Zweiganstalten: Locamo, Lugano, Mendrisio.

Crédit agricole et industriel de la Broyé Thurgauische Kantonalbank Zweig anstalten : Frauenfeld, Romanshorn, Amrisweil, Bischot'szell.

Aargauische Bank . . . .

.

Thurgauische Hypothekenbank ZweiganstaUen : Romanshorn, Kreuzungen, Weinfelden.

Graubündner Kantonalbank Luzerner Kantonalbank . . .

.

.

Zweig anst alten : Willisau, Schupf heim, Sursee.

14,000,000 3,000,000 20,000,000

11,600,000 2,500,000 16,060,000

Bellinzona

2,000,000

2,000,000

1,660,000

Wertschriften.

Estavayer Weinfelden

1,000,000 5,000,000

1,000,000 5,000,000

800,000 4,100,000

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

Aarau Frauenfeld

6,000,000 12,000,000

6,000,000 1,000,000

4,875,000 750,000

idem.

Wertschriften.

Chur Luzern

2,000,000 10,500,000

4,000,000 6,000,000

3,330,000 5,000,000

Kantonsgarantie, idem.

2,000,000 30,000,000

3,000,000 30,000,000

2,500,000 24,600,000

idem, idem.

4,500,000 2,400,000 25,000,000 750,000 500,000 10,000,000

3,500,000 1,500,000 12,000,000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

2,900,000 1,175,000 10,000,000 1,250,000 845,000 6,600,000

Wertschriften, idem.

Kantonsgarantie, idem, idem, idem.

Solothurn

4,500,000 1,500,000 5,000,000

2,500,000 2,500,000 5,000,000

2,123,000 2,000,000 4,160,000

idem, idem, idem.

.

Samen . . . Schwyz Freiburg . . Zug Lugano . . . Basel Appenzell

500,000 1,500,000 21,000,000 2,000,000 2,000,000 20,000,000 500,000

1,000,000 3,000,000 5,000,000 3,000,000 4,000.000 10,000,000 1,000,000

825,000 2,585,000 4,166,800 2,500,000 3,330,000 7,600,000 800,000

idem, idem, idem, idem.

Wertschriften.

Kantonsgarantie, idem.

222,150,000

159,500,000

130,634,800

Tota!

5 9 10 14 17 18 31 37

Er.

20,000,000 10,000.000 20,000,000

Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden . . . . Stans Banque cantonale neuchâteloise Neuenburg Zweiganstalten: La Chaux-de-Fonds, Locle.

Schaffhauser Kantonalbank . . .

Schaffhausen

St and

Fr.

Deckungsart.

(Art. 12 dés Banknotengesetzes.)

St. Gallen Liestal Bern

Zürcher Kantonalbank .

.

Zürich ZweiganstaUen : Winterthur, Affoltern a/A., Rüti, Uster, Andelfingen, Bülach, Borgen, Bauma, Meilen, Dielsdorf.

Bank in Schaffhausen Schaffhauseii Banque cantonale fribourgeoise Freiburg Banque cantonale vaudoise Lausanne

Solothurner Kantonalbank ZweiganstaUen : Ölten, Balsthal.

Obwaldner Kantonal bank . . .

. . . .

Kantonal bank Schwyz .

. . .

. . .

Banque de l'Etat de Fribourg Zuger Kautonalbank .

.

Banca Popolare di Lugano Basler Kantonalbank .

. .

. . .

Appenzell I.-Rh. Kantonalbank

Effektive

Bewilligte Emission auf Emissionssumme 31. Dezember auf Jahresschluß.

1907.

Kantonsgarantie, idem, idem.

0

auf 81. Dezember 1907 der schweizerischen Emissionsbanken, welche zu gii nsten der Iationalbaak auf i ir Emissions^Jit verzichtet haben.

Bank in St. Gallen Toggenburger Bank . .

Banca della Svizzera italiana Banque du Commerce Bank in Basel Bank in Luzern Banque commerciale neuchâteloise Credito Ticinese

°. .

St Gallen Lichtensteig Lugano Geuf Basel Luzern Neuenburg Locamo

9,000,000 12,000,000 3,000,000 12,000,000 16,000,000 8,000,000 4,000,000 1,500,000

18,000,000 1,000,000 3,000,000 24,000,000 24,000,000 5,000,000 8,000,000 2,250,000

15,900,000 800,000 1,050,000 6,900,000 6,000,000 1,910,000 3,745,000 1,130,000

Total

65,500,000

85,250,000

37,435,000

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften, idem.

Wechsel-Portefeuille, idem Wertachriften.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften

Vorstehende Emissionsbanken haben im Laufe des Jahres auf ihr Emission sreeht verzichtet und zwar: Auf den 20. Juni 1907, die Banque du Commerce in Genève (B 14) und die Bank in Basel, in Basel (B. 17).

,, ,, 1. August 1907, die Banca della Svizzera italiana in Lugano (Bd. 10) und die Bank in Luzern, in Luzern (B. 18).

,, 20. September 1907, die Banque commerciale neuchâteloise i u Neuenburg (B. 31) und der Credito Ticinese, in Locamo (B. 37).

T ,, ,, 20. Dezember 1907, die Bank in St. Gallen, in St. Gallen (l3. 5) und auf den 31. Dezember 1907 die Toggenburger Bank, in Lichtensteig (B. 9).

465 Die bewilligte Emission verteilt sich wie folgt: 9 Banken . . . . m i t l b i s 2 Millionen 11 .,, . . . . . . 2 ,, 5 ,, .

4 , . . . . , , 5 ,, 10 ,.

·3 ,, . . . . » 1 0 ,, 2 0 l Bank . . . . n 3 0 Millionen.

Laut Art. 86 des Gesetzes vom 6. Oktober 1905 sind die gegenwärtigen Emissionsbanken verpflichtet, jedes Vierteljahr ihre Emission um einen Zwölftel zu reduzieren, so dass die Maximalgrenze der Emission, d. h. das Doppelte des eingezahlten Kapitals von keiner Bank mehr erreicht werden kann.

Die Ausscheidung der Banken nach der Art der Deckung für den nicht durch Barschaft garantierten Teil von 60 °/o ihrer Emission ergibt gegenüber 1906 ein wesentlich verändertes Bild.

Die Zahl der Banken mit Kantonalgarantie (22) ist unverändert geblieben, dagegen betrug das eingezahlte Kapital derselben auf 31. Dezember 1907 Fr. 195,750,000 gegen Fr. 140,750,000 im Jahre 1906; der Betrag der Emission mit Fr. 146,500,000 hat keine Änderung erfahren.

Von den Banken, welche die Deckung durch Hinterlage von Wertschrifteri bewerkstelligen, haben vier: die Toggenburger Bank in Lichtensteig, die Banca della svizzera italiana in Lugano, die Bank in Luzern in Luzern und der Credito ticinese in Locamo auf ihr Emissionsrecht verzichtet.

Die vier Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb, nämlich die Bank in St. Gallen in St. Gallen, die Banque du Commerce in Genf, die Bank in Basel in Basel und die Banque commerciale neuchâteloise in Neuenburg, welche die Deckung durch Verpfändung des Wechselportefeuilles leisteten, haben ebenfalls im Laufe des Jahres auf ihr Emissionsrecht verzichtet, so dass diese Kategorie nun gänzlich dahinfällt.

Die Banken, deren Emission durch Wertschriften gedeckt ist, hatten im Depot bei den kantonalen Depositenämtern: Titel

Stückzahl

auf 31. Dezember 1906 . . . . 14,690 Im Laufe des Jahres 1907 zurückgezogen 8,632 bleiben 6,058 und neu hinterlegt 1,151 so dass die Gesamthinterlage Ende 1907 bestand aus 7,209 Bundesblatt.

60. Jahrg. Bd. II.

Schatzungswert

Fr.

14,630,092 9,371,052 5,259,040 1,434,331 6,693,371 31

466

Die Zahl der Rückzüge belief sich auf 33 und die Zahl der Neueinlagen auf 12; diese Mutationen erforderten 34 Verbalprozesse gegen 19 im letzten Jahr. Der Grund der zahlreichen Rückzüge liegt einerseits in der Abnahme der Zahl der Emissionsbanken, anderseits im Rückzug von 2/i2 der Emission, was eine entsprechende Verminderung der Deckung zur Folge hatte.

Notenemission.

Die Notenemission auf 31. Dezember 1907 zusammen: 10,287 Noten 32,336 ., 744,573 ,, 594,450 ,, Total 1,381,646 Noten

der gegenwärtigen 28 Emissionsbanken setzt sich aus folgenden Abschnitten à ,, ,, ,,

Fr. 1000 = Fr.

,, 500 = ,, ., 100 = ., ,, 50 = ,,

10,287,000 16,168,000 74,457,300 29,722,500

für Fr. 130,634,800

Die effektive Emission der acht Banken, welche auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, betrug auf 31. Dezember 1907 noch : 1,772 Noten à Fr. 1000 für Fr. 1,772,000 5,741 ,, ,, ,, 500 ,, ,, 2,870,500 ' 229,667 ,, ,, ., 100 ,, ,, 22,966,700 196,516 ,, ,, ; 50 ,, ,, 9,825,800 Total

433,696 Noten

für Fr. 37,435,000

Der Gegenwert dieser 433,696 Noten ist der schweizerischem Nationalbank eingezahlt worden, so dass dieses Institut allein deren Rückzug und Einlösung besorgt; diese Noten erscheinen, auch nicht mehr in den wöchentlichen und monatlichen Ausweisen, welche »das Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken veröffentlicht.

Am 31. Dezember 1906 belief sich die effektive Emission auf 2,602,366 Noten im Betrage von Fr. 244,750,000, während Ende 1907 nur noch 1,815,342 Noten im Betrage von Fr. 168,069,800 vorhanden waren. Der Saldo von 787,024 Noten im Betrage von Fr. 76,680,200 ist das Total der im Laufe des Jahres zurückgezogenen Noten. Daran partizipieren die 28 Emissionsbanken mit Fr. 28,865,200 und die acht Banken, welche auf ihr Emissionsrecbt verzichtet haben, mit Fr. 47,815,000.

467

Die Ursache dieser grossen Verminderung der effektiveis Emission rührt teils vom Rückzug der zwei ersten Zwölftel, hauptsächlich aber daher, dass die Nationalbank selbst ihr möglichstes tut, ' um den Rückzug von Noten der Banken, welche zu ihren gunsten auf das Emissionsrecht verzichtet haben, zu beschleunigen.

Zurückgerufene Noten.

Die Einzahlungen der Banken mit hinfälliger Emission an die eidgenössische Staatskasse für ihre zurückgerufenen Noten, betrugen : Fr.

für nicht eingelöste Noten des alten Typus . . 1,739,490.07 ,, ,, ,, ,, ,, neuen ,, . . 3,987,550. -- Total 5,727,040. OT Von der eidgenössischen Staatskasse wurden bis zum 31. Dezember 1906 von diesen Noten eingelöst : Fr.

vom alten Typus 964,043. 65.

,, neuen ,, 3,849,700.-- 4,813,743. 65 und während dem Jahr 1907 : Fr.

vom alten Typus . .

1,330 ,, neuen ,, . . 10,000

· 11,330. --

Bis zum 31. Dezember 1907 wurden also im Total eingelöst . . '.

so dass noch ausstehen für

.

.

.

4,825,073.65 901,966. 42

Von diesen Fr. 901,966. 42 wurde in den Jahren 1886 und 1888 nach Massgabe von Art. 52, AI. 3, des Gesetzes vom 8. März 1881 dem Invalidenfonds die Summe von Fr. 637,063. 45 zugewiesen. Der Best von Fr. 264,902. 97 bildet den Buchsaldo bei der eidgenössischen Staatskasse.

Vom Tage der Einzahlung ihres Gegenwertes an die eidgenössische Staatskasse an erscheinen die zurückgerufenen Noten nicht mehr in den Wochensituationen der Emissionsbanken.

468

Die im Jahre 1906 von der eidgenössischen Staatskasse eingelösten zurückgerufenen Noten irn Betrage von Fr. 12,740 wurden den Bestimmungen des Regulativs vom 13. Oktober 1885 gemäss im Laufe des Berichtsjahres vernichtet.

Anfertigung von Banknoten, a. für die Emissionsbanken.

Im Berichtsjahre wurden der Buchdruckerei Stämpfli & Cie.

behufs Ausführung des Text-, Serien- und Nummerndruckes übergeben : 6,000 Stück Formulare à Fr.

50 17,200 ,, ,, à ,, 100 2,740 ,, à ,, 500 1,560 ,, ,, à s 1000 Die eingetretene Verminderung in den Bestellungen von Noten rührt daher, dass die schweizerische Nationalbank auf den 20. Juni 1907 ihre Schalter geöffnet hat und die Emissionsbanken kein Interesse mehr hatten, neue Noten anfertigen zu lassen, welche doch in verhältnismässig kurzer Zeit wieder hätten zurückgezogen werden müssen.

Da vorauszusehen war, dass diese Banken, aus Sparsamkeitsrücksichten, keine neuen Noten mehr bestellen würden, wurde ·die Rechnung über deren Erstellung abgeschlossen und der Überschuss, gemäss den Bestimmungen von Art. 18 des Gesetzes vom 8. März 1881 und nach Abzug der Vernichtungskosten, unter die Banken verteilt.

Das vom Inspektorat aufgestellte und von der Finanzkontrolle geprüfte Inventar gibt Aufschluss über den Bestand des am 31. Dezember 1907 in den Kassen des Inspektorates vorhandenen Notenmaterials, der Platten und Clichés.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 8. März 1881 bis zum 31. Dezember 1907 hat das Inspektorat an die Banken abgeliefert : 4,541,930 Notenformulare à Fr.

50 4,819,737 ,, à ,, 100287,643 ,, à ,, 500 96,960 ,, ' à ,, 1000 . Total

9,746,270 Stück Notenformulare.

46$ b. für die Nationalbank.

Wie schon im letzten Geschäftsbericht bemerkt, hat die Anfertigung der Interimsnoten für die schweizerische Nationalbank im Juli 1906 ihren Anfang genommen. Die Verifikationsund Kontrollierungsarbeiten wurden im ersten Vierteljahr 1907 zu Ende geführt.

Es sind für Rechnung obiger Bank angefertigt worden : 1,400,000 Notenformulare à Fr.

50 1,600,000 ., à ,, 100 80,000 .', à ,, 500 25,000 .', à ,, 1000 im Total 3,105,000 Notenformulare im Betrage von 295 Millionen Franken. Das Inspektorat ist gegenwärtig mit der Anfertigung weiterer 1,100,000 Notenformulare à Fr. 50 beschäftigt, Welche zur Vervollständigung der Reserven der schweizerischen Nationalbank dienen sollen.

Die Studien für die Anfertigung einer neuen Note werden nächstens beginnen, und es steht zu erwarten, dass der zu eröffnende Wettbewerb ein Projekt zu Tage fördern werde, dessen Ausführung allen künstlerischen und technischen Anforderungen entspricht und auch gegen Fälschungen die nötige Sicherheit bietet.

Falsche Noten.

Im Laufe des Berichtsjahres ist den Behörden kein Fall von Fälschung zur Kenntnis gebracht worden ; dagegen wurden uns vielfach Nachahmungen der Bildseite von Noten der schweizerischen Nationalbank auf Postkarten und Reklameartikeln vorgewiesen. Da Clichés und Ausführungen auf Begehren des Inspektorates ohne weiteres vernichtet worden sind, hatten wir keinen Anlass, gegen die Urheber dieser Nachahmungen einzuschreiten, doch wurden das Publikum im allgemeinen und die Ersteller von Ansichtspostkarten durch eine Publikation des eidgenössischen Finanzdepartementes auf die Straf bestimmungen von Art. 70 des Gesetzes vom 6. Oktober 1905 aufmerksam o^gemacht.

Defekte Noten.

Das Total der defekten Noten weist eine beträchtliche Vermehrung gegenüber dem letzten Jahre auf, weil, ausser den zum Austausch eingesandten defekten Noten, sowohl diejenigen in Be-

l

470

tracht kommen, welche von den Emissionsbanken, nach Art. 86 des Gesetzes vom 6. Oktober 1905, im Jahre 1907 zurückgezogen .werden mussten, als auch die Noten, welche die schweizerische Nationalbank für diejenigen Banken einzulösen hatte, die zu ihren Gunsten auf ihr Emissionsrecht verzichteten.

Im Berichtsjahre wurden dem Inspektorat in 582 Sendungen eingesandt : 397,179 Noten à Fr.

50 514,145 ,, à ,, 100 31,621 ,, à ,, 500 10,645 ,, à ,, 1000 Total 953,590 Stück im Gesamtbetrage von 97,728,950 Franken. Im Jahr 1906 waren es 563 Sendungen mit 448,465 Stück im Betrage von Fr. 47,265,000. Alle diese Noten sind, nachdem sie verifiziert und kontrolliert waren, unter Aufsicht der Finanzkontrolle und im Beisein eines beeidigten Notars durch Feuer vernichtet worden.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 8. März 1881 wurden dem Inspektorat von den Emissionsbanken an defekten Noten des neuen Typus zur Vernichtung eingesandt : 3,672,304 Stuck à Fr.

50 3,776,457 ., à ,, 100 246,225 ,'. à ,, 500 83,024 ,, à ., 1000 Total 7,778,010 Stück im Betrage von 767,397,400 Franken.

Das Verhältnis des Ersatzes defekter Noten durch neue JSTatenformulare in den letzten 10 Jahren war folgendes:

*»SS* Fr.

1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 · 1907

194,140,000 199,470,000 200,500,000 197,543,000 206,284,000 207,301,000 213,486,000 218,544,000 220,489,000 201,235,000

de

-SFr.teten

52,954,700 49,409,000 41,941,950 58,880,850 50,817,850 54,777,050 43,715,100 48,897,850 47,265,000 97,728,950

°/0 = = = = = == = = = =

27,s 24,8 20,9 29,8 24,6 26,4 20,B 22,* 21,4 48,6

Banknotenkontrolle.

Tabelle 11.

General-Situation der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1907.

IQOr.

Emission.

AusEffektive gewiesene Zirkulation.

Zirkulation.

Notenreserve.

Gesetzliche Ungedeckte Bardeckung Verfügbare Zirkulation. (40 °/o der Barschaft.

Zirkulation).

Total Barvorrat.

Noten 'anderer Emissionsbanken.

ÜbriflB Kassabestände.

23.iß. ;;

Durchschnitt Maxima Minima

201,235 214,750 131,435

241,602

228,847

239,423 218,631 237,644 212,712 233,543 210,526 233,814 217,728 230,728 211,341 229,253 206,430 227,111 202,768 227,397 208,334 226,275 205,845 225,095 205,294 224,677 207,842 232,572 222,013 232,667 217,420 231,425 214,289 229,459 211,098 232,813 217,719 239,125 227,943 238,071 222,282 236,247 218,927 236.141 217,132 237,783 224,116 235,664 216,309 235,144 215,192 1.78,804 190,368 190,034 181,736 189,481 179,497 188,994 179.226 176,385 187,501 176,713 186,614 -m,748- -169,092 167,649 177,388 175,498 163,275 174,775 160,765 165.935 174,799 162,796 173,809 161.203 170,361 148,904 159,976 148,543 158,698 158,439 149,065 156,777 147,753 156,665 147,570 155,111 145,578 154,880 142,822 144,692 154,120 151,388 137,766 133,363 150,317 148,874 136,102 147,542 131,803 130.161 144,594 128,668 121.683 128,469 122,563

196,280 241,602 128,469

182,157 228,847

121,683

15,903 26,069 31,241

31,901 22,143 23,605 28,416 30,879 24,541 26,280 26,377 23,417 15,232 19,889 22,971 25,532 22789 15,683 21,061 24,494 25,766 18,326 25,885 27,002 16,323 12,648 14,255 13,833 15,683 14,306 13,736 14,829 18,203 18,333 13,105 15,294 14,224 14,276 14,000 13.208 13,005 12,408 13,170 14,921 12,916 17,519 20,806 16,625 20,474 19,765 9,925

8,872

19,078 31,901 8,872

109,010 95,739 88,518 86.349 95,787 88,245 81,864 77,610 82,153 79,453 79,963 83,032 101,476 96,645 92,886 89,549 97,639

110,665 104,741 101,280 99,015 106,253 98.437 99,529 88,005 92,870 91,219 90,575 87,299 88,157 85,640 85,021 80,042 77,958 84.257 81,499 81,045 73,736 75,657 75,923 74,971 75,007 74,320 72,527 74,373 59,152

50,441 59,877 54,159 54,013 55,942 57,746

96,641 95,769 95,057 93,417 93,526 92,291 91,701 90,844 90,959 90,510 90,038 89,871 93,029 93,067 92,570 91,783 93,125 95,650 95,228 94,499 94,456 95,113 94,266 94,057 76,147 76,014 75,792 75,597 75,000 74,646 71,499 70,955 70,199 69,910 69,920 69,524 68,144 63,990 63,479 63,376 62,711 62,666 61,964 61,952 61,608 60,555 60,127 59,550 59,017 57,838 51,467

51,388

83,600

78,510 96,641 110,665 50,441 . 51,388

23,196 27,123 29,137 30.760 28,465 30,805 32,865 34,314 35,222 35,882 35,293 34,939 27,508 27,708 28,833 .

29,766 26,955 21,628 22,313 23,148 23,661 22,750 23,606 21,606 14,652 12,852 12,486 13,054 14,086 13,910 11,953 11,673 13,034 12,897 11,758 11,773 12,014 11,178 9,407 9,766 10,071 9,897 9,294 8,343 8,711 9,890 10,761 9,587 10,040 10,271 8,840 8,058

119,837 122,892 124,194 124,177 121,991 123,096 124,566 125,158 126,181

12,755

20,792

24,932

3773 3603 3192 2433 2835 3036 2800 2501 2776 2808 2695 2700 2986 3222 2610 2690 2712 3051 2686 2758 2705 3299 2675 2911 2599 3858 3280 3045 2686 2942 2468 2673 2789 2538 2621 2467 2153 2467 2563 2622 2127 2121 2170 2099 1759 1889

125,331 124,810 120,537 120,775 121,403 121,549 120.080 117,278 117.541 117,647 118,117 117,863 117,872 115,663 90,799 88,866 88,278 88,651 89,086 88,556 83,452 82,628 83,233 82,807 81,678 81,297 80,158 75,168 72,886 73,142 72,782 72,563 71,258 70,295 70,319 70,445 70,888 69,137 69,057 68,109 60,307

23,017 16,086 19,387 22,823 24,343 19,063 20,430 19,801 16,835 10,559 15,247 17,136 18,361 15,094 11,182 15,789 17,320 19,009 13,667 19,355 19,952 11,564 8,298 9,984 9,768 11,116 9,901 9,656 9,739 12,223 14,010 8,864 11,013 9,158 11,072 10,155 9,374 9,024 9,095 9,533 12,058 9,428 13,622 16,954 12,772 15,739 14,433 6,985

59,446

5,906

2111 1717 2044 2181 2916

18,995 t 97,505 35,882 126,392 59,446 8,058

14,122 24,932 5,906

2655 3858 1696

126,392

1696

60,6 61,4 61,0 60,0 54,3 55,5 56,7 57,6 55,2 51,4 52,9 53,7 54,4 52,6 54,5 53,7 50,8 48,9 49,2 49,5 50,5 50,1 49,4 49,3 51,0 51,5 49,2 49,9 49,7 50,5 49,1 49,1 49,3 49,0 48,9 49,2 48,6 51,1 53,2 50,6 52,4 52,3 50,3 48,5

5,50 5,50 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4.50 4^50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50

53,5 61,7 48,5

4,93 5,50 4,50

52,4 56,2 58,4 59,0 56,0 58,2 60,3

61,7

5.

12.

19.

26.

2.

9.

16.

23.

2.

9.

16.

23.

30.

6.

13.

20.

27.

4.

11.

18.

25.

1.

815.

Januar.

,, ,, ,, Februar.

,, ,, ,, März.

,, ,, ,, ,, April.

,, ,, ,, Hai.

,, ,, ,, Juni.

,,' ,,

S- ,,»

29.

6.

13.

20.

27.

3.

}

Juli.

,, ,, ,, August.

IS",, 17.

24.

,, 3t.

,, 7. September.

14.

21.

28.

5. Oktober.

12.

,, 19.

26.

2. November.

9.

16.

23.

30.

7. Dezember.

14.

,, 2128.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

iQoe.

lôoe.

Durchschnitt Maxima Minima

lOOT.

Prozente.

Zahlen in Tausenden Franken.

5. Januar 244,750 12. ,, 244,700 19. ,, 243,953 242,427 26. ,, 2. Februar 239,871 234,946 9.

,, 234,846 16.

,, 23.

,, 233,647 232,875 2. März 232,125 9. ,, 231,671 16. ,, 23. ,, 231,259 30. ,, 237,245 6. April 237,309 2:57,260 13. ,, 20. fl 236630 27. ,, 240.508 4. Mai 243,626 243,343 11. ,, 243.421 18.. ,, 25. ,, 242.898 1. Juni 242,442 8. ,, 242,194 15. ,, 242,194 22. ,, «) 195,127 29. ,, 194,384 6. Juli 193,752 13. ,, 193,059 20. ,, 192,068 27. ,, 191,019 3. August (82,828 10.

,, 182,478 17.

,, 181,478 24.

,, 179,098 . 179,040 31.

,, 7. September 178,090 14.

,, 175,427 21.

163,180 28.

,, 162,543 5. Oktober 162,273 12.

,, 160,758 19.

,, 159,978 26.

,, 158,748 2. November 157,743 9.

157,608 155,285 154,169 30.

,, 152,727 152,277 7. Dezember 14.

,, 149,926 21.

,, 131,608 131435 28.

,,

Verhältnis Offizieller des Bar- DIskontosätz vorrats zu der Schweiz.

der effektiven EmissionsZirkulation.

banken.

239,848 244,750 231,922

234,897 242,120 227,343

220,489 234,020 208,088

19,359 27,170 10,370

99.598 114,780 85,077

93,959 96,848 90,937

26,932 1 120,891 36,256 128,928 21,086 116,401

14,408 21,444 7,436

3008 5544) 2452

4,76 550 4,50

54,8 60,2

51,0

f) 1907 Gold Fr. 90,597 = 92,9 '/o; Silber Fr. 6,907 = 7,1%. t) 1906 Gold Fr. 110,834 = > 91,7°/o; Silber Fr. 10,057 = 8,3 7».

*) Bis zum 22. Juni ist der Diskontosatz der Emissionsbanken angegeben, von diesem Datum weg jedoch der Satz der Nationalbank.

Bemerkung. Im Laufe des Jahres haben folgende Banken auf ihr Emissionsrecht verzichtet: Auf den 20. Juni: Banque du Commerce de Genève (.B. 14) und Bank in Basel (B. 17).

Auf 1. August: Banca della Svizzera Italiana (B. 10) und Bank in Luzern (B. 18).

Auf den 20. September: Banque commerciale Neuchâteloise (B. 31) und der Credito Ticinese (B. 37).

Auf den 20. Dezember: die Bank in St. Gallen (B. 5).

Auf den 31. Dezember: die Toggenburgerbank (B. 9).

Von diesem Datum an figurieren diese Banken nicht mehr auf obiger Tabelle.

,,

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

471 Die Zahlen von 1907 zeigen nicht mehr das richtige Verhältnis der gegen neue Formulare ausgetauschten Noten an, indem die seit der Eröffnung der Nationalbank zurückgezogenen Noten in obiger Tabelle ebenfalls inbegriffen sind.

Die von der eidgenössischen Staatskasse, den Hauptzoll- und den Kreispostkassen, den Emissionsbanken im Jahr 1907 zum Austausch gegen neue Noten oder Barschaft vorgewiesenen defekten Noten beliefen sich auf Fr. 10,175,650 gegen 10,398,200 im Vorjahre.

Bankausweise.

Die am Ende des Berichtes als Tabelle II beigefügte Generalsituation der schweizerischen Emissionsbanken gibt Aufschluss sowohl über die Gesamtpositionen, wie sie sich aus den Wochensituationen der 36 Emissionsbanken zu Ende jeder Woche des Jahres 1907 ergeben, als auch über das Verhältnis der Bardeckung und den einheitlichen Diskontosatz bis zum 20. Juni 1907. Am Fusse der Tabelle sind zum Vergleich der Durchschnitt-Maxima- und MinimaPositionen des Berichtsjahres, auch die entsprechenden Zahlen vom Jahr 1906 beigefügt.

Die auffallendsten Unterschiede, welche bei einer Vergleichung der Zahlen der Jahre 1906 und 1907 in die Augen springen, erklären sich hauptsächlich dadurch, daas, wie früher schon bemerkt, acht Banken im Laufe des Berichtsjahres auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben. Auch eine vorübergehende Reduktion der Emission, sowie der Rückzug von 2/ia der emittierten Noten seitens der Emissionsbanken sind auf die Zahlen des Jahres 1907 nicht ohne Einfluss geblieben.

Diskontosäize.

Die vom Präsidium der Emissionsbanken gemachten Angaben betreffend die Schwankungen des offiziellen Diskontosatzes wurden bis zur Eröffnung der schweizepischen Nationalbank durch das Inspektorat publiziert. Von diesem Zeitpunkt an gehört nach Art. 17 des Gesetzes die Festsetzung des Diskontosatzes zu den Obliegenheiten der Nationalbank, welche auch die nötigen Publikationen erlässt.

Das Jahr 1907 zeichnet sich mit ausserordentlich hoher Geldmiete aus und man muss, wenn man das Mittel des Diskontosatzes mit früheren Jahren in Vergleich stellen will, mit Ausnahme von 1899, bis auf das Jahr 1873 zurückgehen.

472

Die Spannung, welche sich Ende Dezember 1906 noch fühlbar machte, hat nicht mehr lange angehalten, denn schon am 18. Januar 1907 wurde der Diskonto von 5,so auf 5 °/o ermässigt und am 18. April unter dem Einfluss der Diskontosätze von London, Berlin etc. und infolge Nachlassens des Privatsatzes auf 4,50 % reduziert. Von besonderer Einwirkung auf dieses Nachlassen des Diskontosatzes waren die hohen Zinsangebote der Kreditinstitute, welche das Geld zu Hypothekaranlagen an sich zu ziehen suchten.

Die Eröffnung der Nalionalbank und die Aufhebung zweier grosser Emissionsbanken haben ohne Zweifel auch auf den Diskontosatz eingewirkt. Um ihren Barvorrat zu schützen und in Voraussicht der Herbstbedürfnisse hat die schweizerische Nationalbank den Diskonto am 15. August auf 5 °/o erhöht..

Die Bankkrisis in Amerika, welche für den dortigen Finanzmarkt, sowie für Handel und Industrie dieses Landes ein wahres Unglück bedeutete, hat sieh auch in Buropa fühlbar gemacht, besonders auf den Diskontosatz. Derselbe wurde in Paris auf 4 °/o, in Berlin auf 71/'2 %) 'n London auf 7 °/o erhöht, so dass die Schweiz mit 5,&o °/o nachfolgen musste. Dank der Unterstützung der Bankplätze London und Paris und der Vorsichtsmassregeln der amerikanischen Regierung konnte die Krisis gebrochen werden, und gegenwärtig glauben wir konstatieren zu dürfen, dass die Gefahr vorüber ist; immerhin werden sich die Folgen noch lange Zeit bemerkbar machen.

Der Rückgang in der Entwicklung der industriellen und kommerziellen Geschäfte verlangte dringend eine Herabsetzung des offiziellen Diskontosatzes, was dann auch in den ersten Tagen des Jahres 1908 geschah. Wenn während des Jahres 1907 bei uns der Diskonto nicht höher gestiegen ist, so haben wir das hauptsächlich der gesunden Diskontopolitik unseres neuen ZentralEmissionsinstitutes zu verdanken.

Der Privatdiskonto, welcher am 1. Januar 1907 auf 5,25 stand, fiel nach verschiedenen Schwankungen am 15. April 1907 auf 4 °/o, um am 31. Mai auf 4,ä5 % und am 23. Dezember 1907 wieder auf 58/s °/o zu steigen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt uns den Durchschnitt des Diskontosatzes derjenigen Länder, welche für unsere Geldverhältnisse am meisten in Betracht kommen.

473 Jährlicher Durchschnitt des Dislcontosatzes, Jahr

Schweiz.

1898 1899

4,31% 4,97 ,,

Frankreich.

2, 20 °/o 3,06° ,,

Deutschland.

4, 2 7% 5,04 ,,

Belgien.

England.

3,04% 8,91 .n

3,25 % 8,75 .n

1900

4,88

,,

3,24

,,

5,33 .,,

4,08

y,

3,96 ,,

1901

3,98

y,

3,00

y,

4,10

3,28

,,

3,73

1902

3,77

,,

3,00

,,

3,32

1903 1904 1905

4,06 y, 4,05 ,, 4,o5 n

·)·) n

3,00

.,-,

-·)

3,32 ,,

3,00 -n 3,84 ,, 3,17 ,, 8,75 ^ 3,oo ,, 4,22 y, 3,00 ,, 8,29 .,, 3,oo -, 3,83 -(1 3,is ,, 3,oi w

1906

4,78

.n

3,00

1907

4,93

,,

3,46

y, n

5,13 6,03

n

3,84

.,-,

4,26

,,

,·)

4,94

y,

4,92

y,

Einer Vergleichung obiger Zahlen wird mau entnehmea, dass eine allgemeine Verteuerung stattgefunden hat und dass Deutschland mit 6,os % TM ersten Rang, Belgien mit 4,94 °/° ^m zweiten Range steht, worauf die Schweiz mit 4,93 °/o und England mit 4,92 % nachfolgen ; Frankreich befindet sich mit 3,46 % am Schlüsse. Belgien mit l,io % und Deutschland mit 0,98 % haben die grösste Zunahme im Diskontosatz zu verzeichnen, während dieselbe bei England nur 0,66 %i bei Frankreich nur 0,46 °/o und bei der Schweiz nur 0,i7 °/o beträgt.

Infolge der auf dem Geldmarkt eingetretenen Depression setzte London am 18. Januar 1907 seinen Diskonto von 6 °/o auf 5 °/o herab und Berlin folgte am 22. des gleichen Monats mit einer Reduktion von 7 % auf 6 °/o. Unter dem Eindruck der Krisis, welche am 14. bis 15. März 1907 auf dem Markte der amerikanischen Eisenbahntitel ausgebrochen war, erhöhte Frankreich seinen Diskont am 22. März auf 8,50 %·> um sich seinen Barvorrat zu erhalten, und in der Vorraussicht einer Goldabfuhr, die von Amerika verlangt werden könnte. London und Berlin dagegen reduzierten ihren Zinsfuss trotz der Krisis, London am 11. April auf 4 °/o und Berlin am 18. April auf 5,6o %· Am 16. August erhöhte jedoch London seinen Zinsfuss wieder auf 4,so °/o, um die Herbstbedürfnisse zu decken.

Man hoffte, das Sinken der Metallpreise, sowie der Stillstand der wirtschaftliehen Tätigkeit würde eine nochmalige Abschwächung des offiziellen Diskontosatzes herbeiführen, was aber infolge des Finanzzusammenbruchs amerikanischer Banken, welcher am

.474

23. Oktober 1907 seinen Anfang nahm, nicht eintraf. Die amerikanische Nachfrage nach Gold war so bedeutend, dass London und Paris, um ihre Metallvorräte zu schützen, den Diskonto sofort 'erhöhten: London am 1. November auf 5%, am 5. November auf 6 °/o und am 8. November 1907 auf 7 °/o, und Paris am 8. November 1907 auf 4 °/o. Die Wirkung der oben angeführten Kalamität zeigte sich auch in Berlin, und da dieser Platz ohnehin an Geldmangel litt, so erhöhte er seinen Diskont am 29. Oktober auf 6.50 % un(^ am 8. November 1907 auf 7,50 °/0.

Devisenkurse.

In der folgenden Tabelle geben wir den durchschnittlichen Kurs der kurzfälligen Wechsel auf Frankreich, England, Deutschland und Italien während den zehn letzten Jahren (im Durchschnitt der Börsenplätze Basel, Genf und Zürich).

Frankreich Parität Fr. 100.--.

England Parität Fr. 25.22.

Jahr

Durchschnitt

1898 1899 1900

100,54

1901

1902 1903 1904 1905 1906 1907 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907

Minimum

Maximum

100,36

100,i2

100,7i

100,49

100,22

100,80

100,29

100,78

100,H

99,75

100,52

100,30 100,04 100,i5 100,09 100,01 lOO,«

99,97 99,82 99,85 99,85 99,86 99,92l,

100,7o 100,28 100,50 100,33 100,27 100,42V,

25,23 25,26 25,u 25,io 25,n 25,09 25,io 25,io 25,09 25,i3.;.

25,46 25,48 25,43 25,28 25,80 25,ao 25,29 25,a2 25,26 25,3s../,

25,85 25,33 25,ae 25,i9 25,22 25,i5 25,i8 25,i6 25,i6 25,22./.

'

475 Jahr

Deutschland Parität Fr. 123.45.

Italien Parität Pr. 100.--.

123,48

Minimum 123,70 123,60 123,05

123,33

122,97

124,00 123,80

123,29

122,87

123,72

123,oc

122,70 122,o2

123,67

122,73

123,46

122,57

123.20 123^0

Durchschnitt

1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907

124,06 123,9i

1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907

93,50 · 93,31 94,i6

123,36

123,os 122,s7 123,
95,69 98,83

99,9i 99,88 100,05 99,99 100,12 ./,

122,70

Maximum 124,62 124,25

123,65

91,00

95,65

92,25

94,55

93,35

95,2o 98,,o

94,70 97,40 99,70 98,2o

100,15 100,25 100,25

99,85

100,25

99,8o 99,85 v._

100,18 100,50

Wenn wir die Kurse von 1907 mit denjenigen von 1906 vergleichen, können wir auf sämtlichen Positionen einen bedeutenden Vorsprung gegenüber 1906 feststellen. Der Durchschnitt erzeigt für Frankreich 100,i3 gegen lOO.oi, für England 25,22'/= gegen 25,ie, für Deutsehland 123,o6»/4 gegen 122,87 und für Italien 100,i2. i/, gegen 99,99.

Die Haussetendenz bei den fremden Devisen ist jedenfalls die Folge der amerikanischen Krisen, denn die allgemeine Lage des Geldmarktes, sowie das Abflauen in Handel und Industrie hätten eher ein Zurückgehen der Devisenkurse erwarten lassen.

Die Handelsbilanz der Schweiz, welche nach den statistischen Angaben pro 1906 eine Einfuhr von 1469,oco Millionen gegen eine Ausfuhr von 1,074,869 Millionen aufwies, hätte auf den Kurs der Schweizerpapiere ungünstig einwirken müssen, wenn sie nicht unter anderem durch den wohltätigen Einfluss der Nationalbank kompensiert worden wäre. Wir müssen noch beifügen, dass, da der Kurs auf Frankreich in den Monaten Februar, März, Juli und August unter Pari stand, die Schweiz die Gelegenheit dazu benützt haben dürfte, G-old einzuführen.

476

Jahresdurchschnitt der Generalmonatsbilanzen.

Tabelle III der Beilagen enthält die Jahresdurchschnitte der Monatsbilanzen der schweizerischen Emissionsbanken für die Jahre 1901--1907.

Bei diesen Bilanzen sind alle Banken als Einheit aufgeführt und die Rechnungen unter sich und mit ihren Filialen kompensiert, ebenso die Gesellschafts-Konti als Schulden oder Guthaben (gegenüber ihnen selbst). Die Bilanzen umschliessen also ausschliesslich die eigenen Gelder der Banken, ihre Schulden und Guthaben gegenüber Dritten und ihre Kassa- und Portefeuillebestände.

Trotz der sukzessiven Abnahme der Zahl der Emissionsbanken weist die Bilanzsumme noch ein bedeutendes Plus gegenüber dem Vorjahre, nämlich 2214,9 Millionen gegen 2104,* Millionen auf.

Auch hier gilt für die zwischen den Ziffern der Jahre 1906 und 1907 zu Tage tretenden Unterschiede wesentlich die oben zu Tabelle II gegebene Erklärung.

Organisation und Entwicklung der schweizerischen Nationalbank.

Die diesen Gegenstand betreffenden Ausführungen finden sich in dem einleitenden Berichte des Finanzdepartementes, auf welchen hier verwiesen wird.

Inspektionen. Beziehungen zu den Banken.

Die Ergebnisse der Inspektionen bei den Emissionsbanken und den kantonalen Depositenämtern während dem Jahre 1907 sind in Tabelle IV als Beilage des gegenwärtigen Berichtes verzeichnet.

Dieselben geben zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und waren im allgemeinen zufriedenstellend.

Die Beziehungen der Kontrollbehörde zu den Banken können, wie bis dahin, als normale bezeichnet werden.

Abrechnungsstelle der Emissionsbanken.

Da der Giro- und Abrechnungsverkehr in den Geschäftskreis der schweizerischen Nationalbank übergegangen ist, haben die Emissionsbanken in ihrer Versammlung vom 1. Juni 1907 be-

Tabelle 111.

Schweizerische Emissionsbanken.

Banknotenkontrolle.

Jahresdurchschnitt der General-Monats-Bilanzen von 1901 bis und mit 1907.

Ermittelt und zusammengestellt vom Inspektorat der Emissionsbanken nach den Publikationen im Handelsamtsblatt.

1901 bis 1906: 36 Banken, 1907°

JPassivea.

.A- k t i v e n.

1901.

1902.

Fr

Fr.

-

1903.

1904.

1905.

1906.

1907.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

86,261,988 30,861,685 7,295,721 13,796,179 1,875,273

89,746,597 24,318,698 5,956,166 12,935,984 2,059,514

89,447,103 28,739,009 5,181,117 11,337,994 2,181,416

91,941,208 25,705,159 4,916,554 11,520,752 2,127,109

94,023,712 22,481,562 3.084,092 11,514,306 2,363,677

94,496,810 25,606,053 4,327,130 11,225,716 3,082,044

77,120,413 17,895,438 4,216,667 11,557,262 2,845,729

140,090,846

135,016,959

136,886,639

136,210,782

133,467,349

138,737,753

113,635,509

5,704,229 56,222,223 2,580,958

6,395,307 77,977,189 2,825,053

5,184,636 52,856,093 3,051,720

6,421,674 51,507,208 3,311,572

7,122,183 54,424,800 3,288,240

6,365,431 60,818,171 3,813,872

6,622,762 101,004,995 2,161,906

64,607,410

87,197,549

61,092,449

61,240,454

64,835,223

70,997,474

109,789,663

163,364,672

194,723,168

186,198,026

191,071,986

199,122,379

212,015,042

217,558,957

45,791,191 48,214,234

42,134,179 45,881,404

44,786,944 44,672,168

38,408,937 47,138,820

31,815,791 55,770,070

46,852.294 56,088,734

43,549,066 49,246,477

257,370,147

282,738,751

275,657,138

276,619,743

286,708,240

314,956,070

310,354,500

223,835,052 143,903,'276 656,864,502 144,477,267 1,020,914

238,923,886 147,224,001 691,760,787 172.747,565 1^874,185

243,463,822 150,751,066 722,770,645 179,636,704 1,737,319

251,506,582 156,666,200 760,555,306 194,706,667 2,193,713

1,170,106,01l

1,252,530,424

1,298,359,556

1,365,628,468

280,755.455 166,373,365 809,127,629 197,295,058 2,091,213

323,693,736 175,990,023 868,862,914 181,531,158 2,190,597

1,455,642,720 1,552,268,428

362,480,904 189,232,588 931,281,905 172,984,018 2,145,492

Kassa.

Notenemission.

Gesetzliche Bardeckung der Notenzirkulation.

Verfügbare Barschaft.

Eigene Noten.

Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken.

Andere Kassabestande.

Noten in Zirkulation (in Händen Dritter) . .

Eigene nnd andere Schweizernuten in Kassa

Kurzfällige Guthaben.

Kurzsichtige Schuldscheine aller Art . . . .

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert).

Korrespondenten-Debitoren.

Diverse.

10,865,936 4,790,449

12,768,072 9,687,310

14,851,266 2,459,478

14,870,800 1,878,976

14,267,043 1,816,350

15,446,741 3,257,243

14,658,999 1,999,649

15,656,385 7,000,000

22,455,382 6,500,000

17,310,744 6,920,242

16,749,776 6,500,000

16,083,393 6,768,937

18,703,984 8,743,783

16,658,648 6,317,871

1,654,730,799

1,786,439,065

1,796,226,768

1,862,949,223

1,963,505,862

,104,407,492

2,214,881,098

Bern, Jaaua r 1903.

Mobilien und Immobilien.

Komtnanditen und Beteiligungen.

Gesellschafts-Konti (kompensiert).

Ausstehendes Kapital.

1804.

1903.

1902.

1901.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

225,016,313

223,544,973

218,332,268

212,279,764

201,858,792

211,430,508

15,773.929

15,552,846

14,598,398

16,437,306

16,519,111

18,892,150

21,091,900

210,569,159

238,143,371

234,769,574

228,798,875

230,322,658

222,950,692

22,545.860 2,093,313 28,158,242 227,959,876 1,202,661

29,897,882 1,930,567 19.531,828 167,166.064 1,218,602

27,088,464 2,134,665 22,250,014 153,284,664 906,944

25,991,029 2,189,964 13,822,549 145,431,961 894,878

23,382,593 2,408,242 12,556,132 140,814,535 947,275

23,954,496 2,432,196 32,572,394 143,062,916 716,593

25,132,370 2,504,085 16,067,709 125,233,039 721,526

281,959,952

219,744,913

205,664,751

188,330,381

180,108,777

202,738,595

169,658,729

7.473,372 27,827,281

5,312,113 28,176,208

4,385,387 26,434,317

1,425,380 18,587,197

5,232,658 16,122,941

5,953,115 16,874,368

6,227,616 15,879,666

35,300,653

33,488,321

30,819,704

20,012,577

21,355,599

22,827,483

22,107,282

78,034.476 397,682,235 904.329,353 34,414,152 1,506,735

76,418,134 406,340,336 808,160,868 35,999,800 1,373,449

68,183,985 397,939,259 722,363,616 36,462,233 1,386,841

60,778,141 379,023,911 680,156,672 40,547,042 1,549,448

65,616,423 353,072,890 666,622,350 27,093,400 1,000,693

73,700,551 319,028,665 661,055,991 30,234,100 818,256

1,415,966,951 1,328,292,587

1,226,335,934

1,162,056,214

1,113,405,756

1,084,837,563

997,091,558

3,931,784 48,887,391 225,498,796

4,473,839 47,011,560 222,083,300

3,185,862 43,081,240 209,506,063

3,211,957 41,294,520 206,775,000

3,014,213 41,226,881 201,396,425

1,868,595 39,902,505 197,441,666

2,320,556 38,535,315 195,066,667

278,317,971 6,317,871

273,568,699 8,743,783

255,773,165 6,768,937

251,281,477 6,500,000

245,637,519 6,920,242

239,212,766 6,500,000

235,922,538 7,000,000

2,214,881,098 2,104,407,492

1,963,505,862

1,862,949,223

1,796,226,768

1,786,439,065

1,654,730,799

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert) Wechselschulden.

Andere Schulden auf Zeit.

Andere Forderungen auf Zeit.

Feste Anlagen und Gesellschafts-Konti.

1905.

197,017,700

Wechselforderungen.

1,658,124,907

1906.

181,243,771

Kurzfällige Schulden.

Diskonto-Schweizer-Wechsel (inklusive Wechsel zum Inkasso).

Wechsel aufs Ausland.

Wechsel mit Faustpfand, Warrants und Gantrödel.

Kontokorreo t- Debito reo.

Schuldscheine ohne Wechselverbindlichkeit.

Hypothekaranlagen aller Art.

Effekten (öffentliche Wertpapiere).

Liquidationen, Restanzen und Diverse.

1907.

Obligationen und andere Schuldscheine .

Diverse

. .

. . . .

'

55,240,929 291,562,258 619,196,664 30,070,800 1,020,907

Gesellschafts-Konti und eigene Gelder.

Ordentlicher und außerordentlicher Reservefonds

Ausstehendes Kapital . . . .

Be nterkung : 1907. Bis zum 20. Juni 36, bis zum 1. Augast ï 4, bis zum 20. September 82, bis zum 20. Dezember 30 n ad

bis zum 31. Dez eml>er 29 Bänken, die Toggenburger

Bank Inbegriffen.

Tabelle IV.

Banknotenkontrolle.

Resultat der Inspektionen bei den Emissionsbanken und den kantonalen Depositenämtern im Jahre 1907.

Datum

Banken.

der

Emission,

Inspektionen.

. . .

Glarner Kantonalbank Appenzell A.-Rh. Kantonalbank Appeuzell I -Rh Kautonalbank . .

. .

Obwaldner Kantonalbank Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaldeii Ersparniskasse des Kantons Uri Schaffhauser Kantonalbank St. Gallische Kantonalbank

9./io: ; 10./11.

Thurgauische Hypothekenbank Thurgauische Kaotonalbank Luzerner Kantonalbank Zuger Kantonalbank Banque cantonale vaudoise Banque cantonale neuchâteloise Aaraauische Bank .

Crédit agricole et industriel de la Banque de l'Etat de Fribourg Banque cantonale fribourgeoise .

Basellandschaftliche Kantonalbank Basler Kantonalbank Zürcher Eantonalbank 1 Kantonalbank von Bern . . .

1

15. März 16. ,, 18./19. _ 22. ,, 1.18. August 9.

,, 15./17.

,, 16.

,, 20./21.

21 ./22.

,, 23.

,, 28.

,, 29.

, 2. Oktober

Broyé . .

.

. .

. . . .

. .

.

. .

15./16.

17./18.

18./19.

,, 29./31.

,, 1./2. November 6./7.

8./9.

12./13.

,, 13./14.

,, N 1Ó./16.

20./21.

,, 2i./23.

27. /29.

,, 5./7. Dezember

(Art. 12 des Gesetzes.)

Zirkulation.

«

Banca Popolare di Lugano Banca della Svizzera italiana .

Banca cantonale ticinese Credito ticinese

Deckung von 60 % der Emission.

Bardeckung: 40 °/o i 1er Zirkulation.

(Art. 10 des G esetzes.)

Gold.

Silber.

I a Depot sei der Na ;ionalbank

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

3,800,000 2,859,000 1,900,000 2,164,500 4,000.000 2,350,000 2,860,000 940,000 950,000 1,000,000 1,430,000 3,350,000 2,500,000 12,800,000 900,000 840,000 4,475 000 5,500,000 2,765,000 2,685,850 10,300,000 7,100,000 5,060,000 4,480,000 870,000 4,583,400 1,225,000 2,625,000 8,300,000 25,900,000 16,340,000

3,799,500 2,833,150 1,897,700 2,141,150 3,974,600 2,289,600 2,859,750 935,900 949,250 983,950 1,425,400 3,339,150 2,409,250 12,627,450 870,650 836,700 4,426,950 4,998,700 2,739,850 2,681,550 9,724,000 7,057,850 5,003,700 4,370,900 843,200 4,300,300 1,219,150 2,611,600 8,285,400 25,707,950 16,023,000

1,600,000 1,200,000 800,000 900,000 1,600,000 960,000 1,200,000 400,000 400,000 400,000 600,000 1,340,000 1,000,000 5,120,000 360,000 340,000 1,820,000 2,100,000 1,100,000 600,000 4,200,000 2,840,000 2,100,000 1,840,000 360,000 1,833,360 490,000 1,050,000 3,440,000 10,700,000 6,660,000

i

i

~

100,000 i 500,000 i !

1 j

--

1t

Total.

Wertscbriftenhiüterlage.

Bundesrätl.

Schätzungswert.

Fr.

Fr.

1,600,000 1,200,000 800,000 900,000 1,600,000 960,000 1,200,000 400,000 400,000 400,000 600,000 1,340,000 1,000,000 5,120,000 360,000 340,000 1,820,000 2,200,000 1,100,000 1,100,000 4,200,000 2,840,000 2,100,000 1,840,000 360,000 1,833,360 490,000 1,050,000 3,440,000 10,700,000 6,660,000

2,403,347 1,804,368 1,219,650 1,356,000

Art der Deckung.

Wertschriften.

v» V)

n Kantonsgarantie.

·n ·n fi T)

2,017,981 602,540 541,850

·n ·n Wertschriften.

Kantonsgarantie.

n Wertschriften.

vi Kantonsgarantie.

V) T)

n ·P fi ·n

604,618 751,600

·n Wertschriften.

Kantousgarantie.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

·n V)

·n

Bemerkung. Die obigen Zahlen enthalten imr die Bestände der H mptbank ohne ïerbeiziehung < Lerjenigen der Z weiganstalten.

Kante naie Depos tenämter.

j Die Untersuchungen wurden vorgenomme n: Am 20./21. kärz bei dem tes siûischen, am 30. August bei dem sc haff hausische n, am 3. Okt ober bei denn st. gallischen, am | 12. Oktober bei dem thurgauischen und amiO.

c November bei' dern freiburgisch en Depositena m te.

477

schlössen, das von ihnen gemäss Art. 23 des Gesetzes vom 8. März 1881 gegründete Konkordat aufzulösen.

Die Tätigkeit der Abrechnungsstelle der Emissionsbanken wurde mit Eröffnung der Nationalbank abgeschlossen, so dass die nachfolgenden Zahlen nur den Verkehr vom 1. Januar bis 30. Juni 1907 darstellen.

Konto A (Barschaft).

Übertrag 'ertrag von Konto auf auf Konto und Kassabewegung (Eingang und Ausgang) . .

Fr.

2,406,500. --

,, ,, ,,

29,506,375. 47 37,879,360. 33 7,855,632. 47

Konto B (Noten).

Übertrag von Konto auf Konto und Kassabewegung (Eingang und Ausgang) . .

Generalmandate, ausgegeben und eingelöst Saldo der wöchentlichen Übertragungen .

Total

Fr. 77,647,868. 27

Bewegung der wöchentlichen Übertragungen (einfache Kolonne)

Fr. 13,106,998. 37

Wenn die vom Inspektorat veröffentlichten Berichte und statistischen Tabellen nachgelesen werden, kann man der Entwicklung des nun aufgelösten Konkordates folgen und die Dienste ermessen, welche es, abgesehen von dem Schütze der Barschaft ·der Emissionsbanken, dem Lande erwiesen hat.

Temporäre EnnssionsreduMionen.

Zu dem Zwecke, Reserven anzulegen und der Notenzirkulation mehr Beweglichkeit zu geben, hatte das Diskontokomitee ·der Emissionsbanken beschlossen, zeitweilig die Notenemission einzuschränken. Es wurden daher ani 10. Februar 1907 5 °/o, d. h. Fr. 12,237,500 von der Gesamtemission von Fr. 244,750,000 aus der Zirkulation zurückgezogen. Am 25. März 1907 wurde die erste Hälfte des zurückgezogenen Betrages und am 25. April 1907 die zweite Hälfte den Emissionsbanken wieder ausgefolgt.

478

Im Jahre 1907 waren Fr. 12,237,500 während 43 Tagen; und Fr. 6,118,750 während 32 Tagen aus der Zirkulation zurückgezogen, während im Jahre 1906 die Dauer des Rückzuges für die erste Summe 90 Tage und für die zweite Summe 163 Tage betrug.

Die Emissionsbanken werden nicht mehr in den Fall kommen, Rückzüge dieser Art zu machen, weil sie nun verpflichtet sind, vierteljährlich je einen Zwölftel ihrer Emission dem Inspektorat einzusenden.

IT. Staatstasse.

Personelles.

Herr Gh. Boell, bisheriger Staatskassier, ist aus Altersrücksichten auf Mitte Juni von seiner Stelle zurückgetreten ; dieWahl seines Nachfolgers fällt in das Jahr 1908.

Münzauswechslungsdienst.

Dieser Geschäftszweig entwickelt sich immer mehr, die Münzauswechslungsbegehren nehmen stetig zu, und die Staatskasse tut ihr möglichstes, um den Gesuchen unverkürzt zu entsprechen.

Es hat dies aber zur Folge, dass die Beträge der vorgesehenen jährlichen Prägungen teilweise erhöht werden müssen ; denn nicht nur bei den Nickel- und Kupfermünzen, sondern auch bei den Silberscheidemünzen macht sich eine grössere Nachfrage geltend.

Seitdem wir im Laufe des Jahres angefangen haben, probeweise auch die abgeschliffenen französischen und belgischen l Frankenstücke zurückzuziehen, ist namentlich eine Zunahme im Bedarf dieser Münzsorte zu erkennen.

Der Verkehr weist folgende Zahlen auf: Auswechslungsbegehren von auswärts in 2308 Sendungen Fr. 4,556,950. -- 2348 Auswechslungen am Schalter . . . ,, 1,240,720.-- Lieferungen an Militärschulen und Militärverwaltungen ,, 1,258,000.-- Abgeschliffene, aus dem Umlauf zurückgezogene Bin- und Halbfrankenstücke . . ,, 1,116,000.-- Fr. 8,171,670.--oder Fr. 1,057,460 mehr als im Vorjahre. Die Zahl der Auswechslungen hat um 131 zugenommen.

479

Zur Bewältigung dieses Verkehrs stunden der Kasse folgende Beträge zur Verfügung: Fr. 1,835,500.-- Vorrat auf 1. Januar; ,, 2,690,000. -- neugeprägte Silberscheide- und Billonmünzen ;· ,, 300,000. --· vom Pariser Schatzamt gegen abgeschliffenes Geld bezogene Münzen; ,, 170,000. -- vom italienischen Schatzamt gegen Gold zurückgezogene Münzen ; ,, 174,490. -- von der Grüterbahnhofkasse Bern zugestellte Beträge ; ,, 2,622,090. -- Zusendungen der Kreispost- und Zollgebiets kassen, sowie einiger Banken; ,, 716,100. -- herrührend von 591 Ablieferungen am Schalter..

Fr. 8,508,180. -- Die Reduktionen auf den auswärtigen Auswechslungsbegehren betrugen Fr. 400,416, haben also gegenüber dem Vorjahre um Fr. 101,740 abgenommen.

Klagen betreffend abgeschliffene, beschädigte und nicht mehr kursfähige Silbermünzen sind nur ganz wenige eingelangt 5 die, Staatskasse ist bestrebt, bei dem Austausch dem Publikum möglichst entgegenzukommen.

Der Rückzug abgeschliffener 50 Rappenstücke nimmt stetig ab, während derjenige der Einfrankenstücke, wie bereits angedeutet, im Zunehmen begriffen ist. Zur Orientierung bringen wir nachstehend eine Zusammenstellung der bis jetzt zurückgezogenen und abgeschobenen abgeschliffenen l und 1/t Frankenstücke französischer und belgischer Herkunft: 50 Rappenstiieke 1 Frankenstücke nach nach Frankreich Belgien Frankreich Stücke Stücke Stücke

1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907

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80,000 -- 80,000 -- 76,000 -- 120,000 -- 160,000 -- 208,000 -- 400,000 200,000 344,000 -- 208,000 --

-- -- -- -- -- -- -- -- 508,000

480

Der Vorrat an Silberscheiclemünzen auf 31. Dezember betrug noch Fr. 620,000 und die Staatskasse hofft, mit den Neuprägungen und den Sendungen der Kreispost- und Zollgebietskassen, sowie den Ablieferungen am Schalter für 1908 auskommen zu können.

Für alles Übrige betreffend den Münzonaustausch wird auf das Kapitel ,,Münzwesen" beim Abschnitt ,,Finanzbureau" verwiesen.

FUnffrankenstücke.

Dieses Jahr wurden für Fr. 1,085,000 alte schweizerische Fünffrankenstücke, sitzende Helvetia, der eidgenössischen Münzstätte zur Umprägung abgeliefert; dieselben waren der Staatskasse vom Schatzamt in Paris im Austausch gegen abgeschliffene französische Silberscheidemünzen zugestellt worden.

Postmandate.

Die Vorschüsse an die Kreispostkassen für den Geldanweisungs- und Postcheck- und Giroverkehr erreichten im Jahre 1906 die Summe von Fr. 95,118,000, im Berichtsjahre betrugen sie Fr. 113,773,000 oder Fr. 18,655,000 mehr als "im Vorjahre ; die letztjährige Zunahme hat demnach diejenige von 1906 gegenüber 1905 mit Fr. 18,128,000 nur wenig überholt.

Es lohnt sieh wohl, bei diesem Anlasse die Beteiligung der Staatskasse am Postmandatverkehr ausführlicher darzulegen.

Während des Berichtsjahres erhielt sie 25,606 Mandate im Gesamtbetrage von Fr. 14,543,114.17, das macht das Jahr zu 300 Arbeitstagen gerechnet 85 Mandate per Tag und durchschnittlich Fr. 567 per Stilck.

Auf der andern Seite versandte sie 51,529 Postmandate für einen Gesamtbetrag von Fr. 9,585,746. 10, was für jeden der 300 Arbeitstage 171 Mandate mit einem Durchschnittsbetrage von Fr. 186 per Mandat ergibt.

Postcheck- und Giroverkehr.

Verkehr mit der schweizerischen Nationalbank.

Im Laufe des Berichtsjahres beschäftigte sich die Finanzvervvaltung mit der Frage des Beitritts der Staatskasse zum Postcheck- und Giroverkehr. Nachdem die Kasse durch Bundesrats-

481 beschluss vom 7. Februar 1908 war von der Bezahlung der in der Vollziehungsverordnung über diesen Verkehr festgesetzten Gebühren befreit worden war, wurde sie vom Finanzdepartement angewiesen, sich einen Check- und Girokonto bei der Postverwaltung eröffnen zu lassen. Es wird das naturgemäss eine Verminderung des Postmandatverkehrs zur Folge haben.

Die Staatskasse ist gestützt auf die Bestimmungen des Bundesgeset/es über die schweizerische Nationalbank vom 6. Oktober 1905 im Laufe des verflossenen Jahres mit dem genannten Institut in Geschäftsverbindung getreten und nimmt dessen Dienste immer mehr in Anspruch. Um unnütze Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auf das unter AbscHnitt ,,Finanzkontrolle11 hierüber Gesagte.

Kassabestand auf Ende des Jahres.

Laufende Kasse . , Fr. 1,822,05^.50 In dieser Summe sind Fr. 493,7.15 eingelöste, aber noch nicht verrechnete Obligationen und Coupons inbegriffen.

Gewölbe: 1. Neue schweizerische Fünffrankenstücke . Fr. 552,000.-- 2. Silberscheidemünzen ,, 1,133,000.-- 3. Billonmünzen . . T 142,200.-- ,, 1,827,200.-- Depotkasse: Neues Schweizergold ,, 10,000,000.-- Fr. 13,649,252.50

Y. Wertschriftenverwaltung.

Personelles.

Keine Änderung..

Wertschriften des Bundes und der Spezialfonds.

Im Berichtsjahre musste der Wertschriftenbestand zu ordentlichen und ausserordentlichen Dotationen von Spezialfonds, wie solche im Vorjahre notwendig waren, nicht in Anspruch genommen werden, indem für sämtliche bezüglichen Einschüsse neue Kapitalanlagen gemacht wurden.

Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. II.

32

482

Verkauft wurden einzig Fr. 1,500,000 Japaner aus den Anleihenamortisationsfonds und Fr. 500,000 S1^ % BundesbahnObligationen aus dem Versicherungsfonds 5 erstere wurden ersetzt durch englische Consols; der Erlös der letzteren verbleibt vorläufig als Bankdepositum bei der betreffenden Käuferin.

Angekauft wurden inländische Titel . .

ausländische Titel nom.

ftir

""JEJ1"811' Fr. 2,800,000 ,, --

und die

Spezialfonds Fr. 5,760,000 ,, 4,936,550

Fr. 2,800,000 Fr. 10,696,550 und konvertiert für .

,, 500,000 ,, 14,000,000 Die zahlreichen Konversionen von Titeln zu 3 */t °/o, 3,6 und 33/4 °/o -- meistens in 4 % -- hatten neuerdings einen ausserordentlichen Verkehr in den Beständen zur Folge. Im Vergleich zum Vorjahre ergibt sich folgender Umsatz : 1907

1906

Zahl der Buchungen . . .

227 219 Eingänge Fr. 26,345,000 Fr. 31,251,000 Ausgänge ., 14,315,000 ,, 76,570,000 Fr. 40,660,000

Fr. 107,821,000

Zur Erklärung der erheblichen Verminderung der Ausgänge erinnern wir daran, dass im Vorjahre der Bundesbahnverwaltung der ganze Titelbestand des Eisenbahnfonds mit Fr. 53,540,000, sowie die bisher gegen Hinterlagsscheine in Verwahrung genommenen Titel des 3 °/o Eisenbahnrentenanleihens von zusammen Fr. 4,995,000 ausgeliefert wurden. Ausserdem wurden für ausserordentliche Dotationen rund Fr. 5,500,000 verwendet.

Bundesbahnverwaltung.

Auf Grund von Art. 2, lit. b, des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1901 ist das Finanzdepartement ermächtigt worden, eine weitere Serie K 3l/2 % Bundesbahnobligationen von 50 Millionen erstellen zu lassen, deren Übergabe Mitte März erfolgte. Die Gesamtemission dieser Titel beträgt nunmehr Fr. 500,000,000.

Kautionen und Depots.

Aueh hier hat infolge von Konversionen, sowie der Kautionserhöhung einiger Versicherungsgesellschaften und Auswande-

483

rungsagenturen eine erhebliche Vermehrung des Umsatzes stattgefunden.

Von den bisherigen Depots ist dasjenige des Unterstützungsfonds des internationalen Eisenbahnamtes unter die nicht dem Bunde gehörenden Spezialfonds versetzt worden. (Bundesratsbeschluss vom 8. Dezember 1906, A. S. XXH, 771.)

Im Vergleich zum Vorjahre ergeben sich folgende Ziffern: 1907

1906

Zahl der Buchungen . .

294 241 Kautionen 303 . . . . 18,669,357.60 316 15,511,155.65 Depots 127 von Bundesanleihen .

4,645,000. -- 121 4,430,000. -- Depots 9 Diverse . 11,303,157. -- 10 9,373,234. -- 439

34,617,514.60 447 29,314,389.65'

Wie bereits im Geschäftsberichte der Finanzkontrolle aufgeführt, fanden gemeinsam mit ihr und im Beisein eines Vertreters des Departementsvorstehers 45 Schrankverhandlungeii im Gewölbe statt mit 521 Geschäften, gegen 39 mit 460 im Vorjahre. Hiervon fallen, wie oben angegeben, auf die eigenen "Wertschriften und Spezialfonds 227 (219), auf Kautionen und Depots 294 (241).

Inventar auf 31. Dezember 1907.

a. "Wertschriften, zur Verwaltung und Aufbewahrung: 1907

1906

Fr.

Fr.

17,140,585.25 ,9,818,459.50 9,953,957.--

Eigenes Portefeuille . . . 19,553,791.30 Münzreservefonds . . . . 12,626,729.-- Anleihensamortisationsfonds . 10,771,932.80 Anleihensamortisationsfonds für Feldartillerie . . . 5,894,267.30 Übrige S p e z i a l f o n d s . . . . 50,291,324. 74 99,138,045.14 b. Nur zur Aufbewahrung : Kautionen und Depots . . 34,617,514. 60 Total der Wertsehriftenbestände 133,755,559. 74

4,322,634. -- 48,332,101. 97 89,567,737. 72 29,314,389. 65

gegenüber dem Vorjahre mit 118,882.127. 37 118,882,127. 37 somit V e r m e h r u n g . .

. 14,873,432.37

484

VI. Münzverwaltuns.

o' Allgemeines.

Das Jahr 1907 ist das erste, in welchem sich ein ganzer Jahresbetrieb im neuen Münzgebäude abgewickelt hat. Die Münzverwaltung hat in diesem Jahre die Anforderungen des neuen Betriebes kennen gelernt und gleichzeitig die Überzeugung gewonnen, · dass die Räume, Maschinen und Einrichtungen bei der Münzfabrikation sowohl wie bei der Wertzeichenfabrikation, auch bei zunehmenden oder aussergewöhnliehen Ansprüchen an die Leistungsfähigkeit, für absehbare Zeit vollkommen genügen. Die neue Verordnung über die Organisation und den Betrieb der Münzverwaltung, vom 29. Dezember 1905, hat sich praktisch ebenfalls bestens bewährt.

Das Arbeiterpersonal der Münzstätte erzeigte auf Ende des Jahres einen Bestand von 37 Personen (1906: 30 Personen), wovon'19 Arbeiter und 2 Arbeiterinnen = 21 bei der Münzfabrikation, und 9 Arbeiter und 7 Arbeiterinnen =16 Personen' bei der Wertzeichenfabrikation beschäftigt sind. Am 28. Januar 1907 starb hochbetagt der erste und einzige eidgenössische ,,Münzmechanikera, Johann Brand, der seit der Eröffnung der eidgenössischen Münzstätte am 1. September 1855 bis zur Neuorganisation der Münzverwaltung am 29. Dezember 1905, also volle 50 Jahre, diese Beamtung inné hatte.

1. Münzfabrikation.

a. Münzprägungen.

Für das Jahr 1907 waren im Voranschlage folgende Prägungen vorgesehen, die auch alle unverändert ausgeführt wurden: Fr.

150,000 300,000 800,000 1,200,000

Zwanzigfrankenstücke Zweifrankenstücke . . .

Einfrankenstücke . . . .

Halbfrankenstücke . . .

Fr.

3,000,000 600,000 800,000 600,000 2,000,000

2,450,000 Übertrag

Übertrag

5,000,000

485 Fr.

2,450,000 1,000,000 2,000,000 5,000,000

Übertrag Zwanzigrappenstücke . .

Zehnrappenstücke . . .

Fünfrappenstücke . . .

Übertrag 200,000 200,000 250,000

1,000,000 Zweirappenstücke . . .

2,000,000 Einrappenstücke . . . .

20,000 20,000

Fr.

5,000,000

650,000 40,000 13,450,000 Stücke im Nennwerte von

. . . .

5,690,000

Ausserdem kamen 277,000 alte schweizerische Fünffrankenstücke mit sitzender Helvetia zur Umprägung mit dem neuen Münzbilde und mit erhabener Randschrift.

Die Münzstätte hat somit im Berichtsjahre 13,727,000 Stücke verschiedener Sorten im Nennwerte von Fr. 7,075,000 ausgemünzt.

Von der Silberscheidemünzprägung von total 12 Millionen Franken, die der Schweiz durch Abkommen vom 15. November 1902 gestattet wurde, sind mit 1907 nunmehr 8,6 Millionen ausgemünzt, und es verbleiben nur noch 3,4 Millionen zu prägen.

Die frühere Emission von 2,126,000 Fünffrankenstücken mit sitzender Helvetia ist auf Ende des Berichtsjahres mit 1,327,000 Stück ungefähr zu 2/s in solche mit dem neuen Bilde umgeprägt; es sollen noch 799,000 alte Stücke zur Umprägung eingehen, die sich aber wohl schwerlich alle einfinden werden, da von der ersten Emission zweifelsohne ein grosser Teil zu industriellen Zwecken zur Einschmelzung kam.

Auf Ende 1907 beträgt die Totalzirkulation, bezw. Emission an eigenen Münzen : Fr.

Fr.

5,000,000 Zwanzigfrankenstücke 100,000,000 2,126,000 Fünffrankenstücke 10,630,000 7,250,000 Zweifrankenstücke . . 14,500,000 15,400,000 Einfrankenstücke . . 15,400,000 13,400,000 Halbfrankenstücke . . 6,700,000 36,600,000 43,176,000 Übertrag Übertrag 147,230,000

486

Fr.

43,176,000 Übertrag Übertrag 22,500,000 Zwanzigrappenstücke . 4,500,000 30,500,000 Zehnrappenstücke . . 3,050,000 50,000,000 Fünfrappenstücke . . 2,500,000

Fr.

147,230,000

10,050,000 26,000,000 Zweirappenstücke .

49,500,000 Einrappenstücke. .

.

.

520,000 495,000

221,676,000 Stücke im Nennwerte von .

.

.

1,015,000 158,295,000

Für die Herstellung der Zwanzigfrankenstücke kamen, wie bisher stets, ausschliesslich nur Feingoldbarren zur Verwendung, die im Durchschnitt zu Fr. 3444. 49 per kg. Feingold beschafft werden konnten (1906: Fr. 3440.03). Beim Ankauf der Silberbarren für die Silberprägung stellte sich der Durchschnittspreis für ein Kilogramm Feinsilber auf Fr. 112.10 (1906: Fr. 116. --).

Im Jahre 1905 verwendete die Münzstätte, um nicht die damaligen hohen Silberpreise für Barrenankäufe anlegen zu.

müssen, einen Posten von 60,000 Stück alter, schweizerischer Fünffrankentaler zur Silberscheidemünzprägung, in der Absicht, diese 60,000 Stück bei erster günstiger Gelegenheit wieder durch solche aus Barrensilber neu hergestellte zu ersetzen.

Unter Benutzung der niedrigen Silberpreise vom November 1907 fand dieser Ersatz nun statt.

Die durchschnittliehen Herstellungskosten der Gold- und Silbermünzen von diesem Jahre kommen zu stehen, wie folgt: ein Zwanzigfrankenstück auf Fr. 19,9926 (1906: Fr. 19,972) ein Zweifrankenstück ,, ,, 0,9,u (1906 : ,, 0,975) ein Einfrankenstück ,, ,, 0,m (1906: ,, 0,437) ein Halbfrankenstück ,, ,, 0,236 (1906: ,, 0,244) Für die Nickelmünzen wurden, wie bisher, zum Prägen vorbereitete Plättchen bezogen, welche für die Zwanzigrappen auf Fr. 6. 15, für die Zehn- und Fünfrappen auf Fr. 4. 55 per kg.

frei Bern sich stellten. Die Kupfermünzplättchen dagegen fertigte die Münzstätte selbst an und bezahlte für das hierzu nötige Kupfer Fr. 2. 72 per kg.

b. Laboratorium.

Im Berichtsjahre führte die Münzverwaltung in ihrem Laboratorium 153 Analysen auf Gold und 197 auf Silber aus, daneben

487

noch zahlreiche Untersuchungen über die Zusammensetzung von falschen Münzen, die vorgewiesen wurden.

c, Nebenarbeiten.

Die im letzten Geschäftsbericht erwähnte Prägung von Medaillen zur Eröffnung der neuen Münzstätte bildete den wichtigsten Teil der Nebenarbeiten. Es wurden von diesen Medaillen geprägt: 4 Stücke in xGold, 40 in Silber und 300 in Bronze. Was nach Versand an die nach den Weisungen des Bundesrates bezugsberechtigten Anstalten und Personen von diesen Medaillen noch verblieb, stand zum Verkaufe zur Verfügung. Auf letzterem Wege gingen eine ziemliche Anzahl ab, so dass auf Ende des Jahres der Vorrat an silbernen Stücken bis auf einige wenige Exemplare erschöpft ist.

Neben der Medaillenprägung sind als Nebenarbeiten noch zu erwähnen das Absenken von Stempeln zum Drucke von Post-" Wertzeichen und die Herstellung von Färb- und Siegelstempeln für verschiedene eidgenössische Amtsstellen.

d. Falsche Münzen.

Die uns auch in diesem Berichtsjahre wieder zahlreich zur Untersuchung vorgewiesenen Falsifikate waren alle derart, dass zu besondern Massnahmen keine Veranlassung vorlag. Fast durchwegs handelte es sich um Nachahmungen, welche durch GUSS unter Verwendung minderwertiger, leicht schmelzbarer Metalle angefertigt waren und alle die bekannten, auffälligen Merkmale derart hergestellter Falsifikate trugen.

2. Wertzeichenfabrikation.

Zum erstenmale ist im Bericht über diese Abteilung auch der Druck der Postwertzeichen zu verzeichnen. Da die Bestände an alten Postwertzeichen infolge des verzögerten Eingangs der neuen Druckformen sowieso noch einer Ergänzung bedurften, und auch um die neuen Schnellpressen auszuprobieren, druckte die Münzstätte in den ersten Monaten des Berichtsjahres noch eine Partie Wertzeichen vom alten Typ. Ende März konnte die Postverwaltung der Münzstätte die ersten Probedruckformen zum Drucke der Tellknabenmarke übergeben. Es zeigte sich, dass für dieses neue Markenbild mit den feinen Linien das bisherige

488

Markenpapier zum Drucke ab Galvanos sich nicht eignete. Bevor also mit dem Drucke begonnen werden konnte, mussten erst wieder eingehende Versuche mit anderem Papiere vorgenommen werden. Diese Versuche haben bis zur Stunde noch nicht einen für die Zukunft endgültigen Entscheid* gestattet.

Ende September langten auch die Druckformen für die neuen Zehnermarken und die neuen Postkarten ein. Inzwischen wurden zahlreiche Druckproben von Entwürfen für die höheren Taxsorten ausgeführt, die aber, da die Entwürfe nicht befriedigten, zu keinem Resultate führten. Der Druck einer Auflage Marken der höheren Taxen musste deshalb, da die vorgerückte Zeit zur Erneuerung der erschöpften Vorräte drängte, noch einmal mit dem bisherigen Bilde in Kupferdruck von einer Privatfirma ausgeführt werden.

An neuen Postwertzeichen erstellte die Münzstätte bis Ende des Jahres : 30 Millionen Stück Frankomarken der Taxe 2 Rappen, 2 ·**

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39,4 4

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An die Postverwaltung kamen im Jahre 1907 in alter und neuer Ausgabe zusammen 349,2 Millionen Stück fertige Marken zur Ablieferung, gegen 350,s Millionen im Jahre 1906. Es ist also diesmal eine kleine Verminderung der Bezüge zu verzeichnen, obwohl, wie aus dem Geschäftsbericht der Post Verwaltung zu ersehen ist, der Wertzeichen v erbrauch im Jahre 1907 gegenüber 1906 erheblich zugenommen hat. Von den abgelieferten Marken entfallen wieder, gleich wie letztes Jahr, 2 Millionen Stück auf die Taxmarken.

Verglichen mit den Ablieferungen im Vorjahre, ergibt sich für die einzelnen Taxwerte folgende Zusammenstellung: Taxwert 2 Cts. 3 Cts. 5 Cts. 10 Cts. 12 Cts. 15 Cts. 20 Cts.

in Millionen Stuck

1907 49,4 0,8 137,4 88,9 4,6 8,8 9,4 1906 48,o 1,2 1.30,2 91,i 4,8 7,8 8,2 Differenz 1907 + 1,4 - 0,4 + 7,2 - 2,2 -- 0,a + 0,4 +1,2

489

Taxwert 25 Cts.

30 Cts.

40 Cts.

50 Cts. 1 Fr.

3 Fr.

in Millionen Stück

1907 1906

.

.

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28,i 36,2

4,7

7,2

5,4

2,4

0,5

5,3

5,9

5,8

3,8

0,5

Differenz 1907 -- 8,1 -- 0,e + l,s -- 0,4 -- l,*

--

Um für eine absehbare Zukunft allen Anforderungen auch beim Drucke genügen zu können, wurde im November eine zweite amerikanische Schnellpresse aufgestellt, so dass die Druckerei der Münzstätte nunmehr über zwei amerikanische Einfarben- und eine deutsche Zweifarbenpresse verfügt. Letztere soll speziell 'zum Drucke der zukünftigen zweifarbigen Marken der höhern Taxwerte dienen.

TU. Bureau für Gold- und Silberwaren.

a. Kontrolle der G-old- und Siltaerwaren.

Kontroüämter und Vollziehung des Gesetzes. Der amtliche eidgenössische Kontroll- und Feingehaltsgarantiestempel wurde im verflossenen Jahre auf 3,878,230 Gegenständen angebracht, worunter 3,795,629 G o l d - und S i l b e r u h r e n , die der obligatorischen Kontrollierung unterliegen. Obgleich diese Ziffer um 431,067 Stück unter dem Ergebnis des Vorjahres zurückbleibt, so steht sie doch noch, wie aus der nachstehenden vergleichenden Zusammenstellung hervorgeht, um 146,023 über dem Jahresmittel des dem Berichtsjahre vorausgehenden Jahrzehnts. Dieses Jahresmittel beträgt für die goldenen und silbernen Uhrgehäuse zusammen 3,649,606 Stück, wovon auf die Goldgehäuse 628,648 und auf die Silbergehäuse 3,020,958 Stück entfallen. Da die Zahl der im Jahre 1907 gestempelten goldenen Uhrgehäuse 657,502 und diejenige der silbernen Gehäuse 3,138,127 Stück beträgt, so ergibt sich somit für das Berichtsjahr ein Mehrbetrag von 28,854 goldenen und 117,169 silbernen Uhrgehäusen gegenüber dem Mittel des letzten Jahrzehnts.

490 Vergleichende Übersicht der seit Inkrafttreten des Gesetzes, d. it. von 1882 bis 1907, non den Kontrollämtern. für Gold- und Silberwaren vorgenommenen Stempelungen und Proben.

Gestempelte Gestempelte goldene u. silberne Schmucksachen und Geräte in Uhrgehäuse.

Gold und Silber.

Jahr.

1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907

.

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Proben von Gold- und Silberbarren.

(Lingots).

*) Stück.

Stück.

Anzahl.

911,307 1,101,055 1,174,726 1,021,831 1,289,631 1,547,942 1,941,274 2,502,619 2,617,414 2,283,130 2,148,529 2,364,068 2,439,947 2,564,000 3,274,743 3,372,702 3,570,229 3,684,557 4,035,521 4,383,828 3,283,172 3,012,988 3,287,437 3,638,939 4,226,696 3,795,629

48,549 45,653 52,994 42,553 35,472 36,891 40,912 41,917 37,725 36,851 40,639 35,752 38,772 32,505 36,887 36,795 40,866 71,427 80,119 71,971 72,766 76,054 76,426 78,193 85,498 82,601

' 10,738 13,052 14,259 14,616 15,156 14,369 14,605 15,142 15,043 14,261 15,249 14,930 14,146 15,978 15,957 17,787 18,761 19,207 20,514 19,164 18,451 18,390 16,871 18,206 17,700

11,435

*) Im Durchschnitt entfallen 20% dieser Ziffern auf die goldenen und 80 °/o auf die silbernen Uhrgehäuse.

Vergleiolieacle Ütoer sieht 1^ der

während der Jahre 1906 und 1907 von den Kontrollämtern fUr Gold- und Silberwaren vorgenommenen Stempelungen und Proben.

Doppe Ite Taxe bezahle ide und vom Kontra lamte zurückgewiese ne Uhrgehäuse

Gestempelte Uhrgehäuse Kontrollämter

1 Biel 2 . L a Chaux-de-Fonds . . . .

3. Delsberg 4 Fleurier 5. Genf 6. Grenehen (Solothurn) .

7. Le Lode 8. Neuenburg 9. Le Noirmont 1 0 . Pruntrut . .

. . . .

11. St. Immer 12. Schaff hausen 13. Tramlingen Total Vermehrung 1907 Verminderung 1907 Bei der Einfuhr verifizierte Gegenstände

Goldene

Total

Silberne

1906

1906

1907

1906

1907

Stück

Stück

Stück 419,589 75,224 107,738 143,037 189,778 443,695 129,868 22,855 394,032 298,733 204,320 75,726 633,532

517,254 683,060 118,204 147,546 240,522 516,476 244,935 27,752 636,023 284,260 262,818 74,403 473,443

3,138,127

4,226,696

3,716

1,859

Stück 474,041 7^,000 118,204 139,669 222,941 513,649 141,323 27,752 614,442 284,206 249,774 74,403 469,727

818,565

657,502

3,408,131

43,213 605,060

42,063 474,619

7,877 17,581 2,827 103,612

5,034 16,038 2,089 88,585

2 21,581 54 13,044

13,858 13,355

161,063

Stück

1907 % 12,2 16,2 2,8 3,5 5,7 12,2 5,8 0,6 15,1 6,7 6,2 1,8 11,2 100

Stück

461,652 549,843 107,738 148,071 205,816 445,784 218,453 22,857 407,890 298,733 217,675 75,726 635,391 3,795,629 431,067

270,004

Goldene und silberne Uhren 172,061

358,211

% 12,2 14,6 2,8 3,9 5,4 11,7 5,7 0,6 10,7 7,9 5,7 2,0 16,8 100

10,2

1906

1907

Stück 2324 216Ì 602 600 144 395 305

Stück

514 210 1470

1250 1526 183 734 36 494 90 72 1956 258 512

955

1345

968 0

8456

~

1224

Proben von Gold- und Silberbarren (Lingots)

Schmucksachen und Geräte in Gold und Silber

1906 Stück

1907 Stück

1906

7,724 1,418 1 89 38,183

% 9,0 1,7 0,0 0,1 44,7

43,323

0,0 52,5

240 1,140

0,3 1,3

276 478

0,3 0,6

85 36,618

0,1 42,8

121 27,157

0,1 32,9

85,498

100

8,901 2,337

8

82,601 2,897

Schmucksach; n und Gerä te in Gold u nd Silber 234,764 257,276

% 10,8 2,8

100 3,4

ADzahl

3,465 9,386 398 538 47 556 979 127 498 476 764 488 484 18,206

1907 % 19,0 51,6 2,2 2,9 0,2 3,1 5,4 0,7 2,7 2,6 4,2 2,7 2,7

100

Anzahl 3,699 8,475

431 540 179 570 1,308 75 417 459 732 294 521 17,700

506

o/ /o

20,9 47,9 2,4 3,1 1,0 3,2 7,4 0,4 2,4 2,6 4,1 1,7 2,9 100 2,8

491 Um iades eine noch richtigere Vorstellung über die Bedeutung der Fabrikation von Gehäusen in gesetzlichen Feingehalten im Berichtsjahre zu erlangen, müssten zu den in der beigefalteten vergleichenden Jahresübersicht aufgestellten Zahlenangaben noch die seit l. Juni 1907 behufs Aufdrucks des englischen Kontrollstempels nach Grossbritannien gesandten Uhrgehäuse hinzugerechnet werden. Unsere Erhebungen gestatten uns, deren Zahl auf rund 25,000 für das Gold und 135,000 für das Silber festzusetzen. Wird dazu noch die verhältnismässig unbeträchtliche Zahl der ohne Feingehaltsaufdruck zur Ausfuhr gelangenden Silberuhren hinzugefügt, so erhält man schätzungsweise eine Gesamtproduktion von nahezu 4,000,000 goldenen und silbernen Uhrgehäusen in gesetzlichen Feingehalten. Auf Grund dieser Erwägungen darf der Geschäftsgang in der Uhrenindustrie während des Berichtsjahres als sehr befriedigend bezeichnet werden, trotz der gedrückten wirtschaftlichen Lage, welche ihre Wirkungen in der zweiten Hälfte des Jahres 1907 auf einige Industrien sehr fühlbar gemacht und sich auch auf die Uhrenindustrie durch einen Rückgang namentlich in der Goldgehäusefabrikation übertragen hat. Wenn derselbe sich nicht noch verschärft, so kann mit Recht behauptet werden, dass die Uhrenindustrie einer ökonomischen Krisis entgangen ist, welche gewisse andere Industrieund Handelszweige arg mitgenommen hat.

G i - o l d e n e u n d silberne Schmucksachen u n d G e r ä t e wurden im Berichtsjahre 82,601 Stück gestempelt. Ein höheres Jahresergebnis konnte ausser dem Vorjahre während den 26 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes nie verzeichnet werden.

Die seit 10 Jahren beständig zunehmende Inanspruchnahme der fakultativen Stempelung für die Schmucksachen und Geräte ist als ein sicherer Beweis dafür aufzufassen, dass die Industrie und der Handel mit Edelmetallwaren die Vorteile stets mehr zu würdigen wissen, welche ihnen der amtliche Feingehaltsgarantiestempel in ihrem Kampfe gegen den unlauteren Wettbewerb bietet.

Der E d e l m e t a l l w e r t der im Jahre 1907 von den 13 Kontrollämtern gestempelten Uhrgehäuse und andern Gold- und Silberwaren kann auf 38,000,000 Franken für das Gold und 7J/s Millionen Franken für das Silber veranschlagt werden. Die Stempelungs- und Probegebühren haben den Kontrollämtern als Gesamteinnahmen die Summe von Fr. 361,984.45 eingetragen.

Die Ausgaben betragen Fr. 234,033.25 ; es verbleibt somit ein Einnahmenüberschuss von insgesamt Fr. 127,951. 20.

492 Übersieht der Einnahmen und Ausgaben der Kontrollämter im Jahre 1907.

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Ämter*

j Einnahmen.

Ausgaben.

Einnahmenüberschüsse.

Fr.

Fr.

· Fr.

1 . Biel . . . .

2. LaChaux-de-Foncls 3. Delsberg . . .

4. FI euri er l 5 . Genf . . . .

l 6. Grenchen (Soloth.)

7. Le Locle . . .

8. Neueaburg . .

9. Le Noirmoii! .

10. Pruntrut . . .

11. St. Immer . .

12. Schaffhausen .

13. Tramlingen .

47,559. 85 106,676.-- 8,873. 40 11,619. 95 19,901.25 34,268. 45 29,175.55 2,464. 75 24,249. 15 15,854. 30 18,219. 90 7,282. 70 35,839. 20

32,449. 15 15,110. 70 62,620. 90 44,055. 10 5,533. 25 3,340. 15 8,781. 37 2,838. 58 13,140. 70 6,760. 55 18,742.-- 15,526. 45 18,349. 84 10,825. 71 3,092. 70 *) 627. 95 19,917. 04 4,332. 11 11,037.30 4,817.-- 16,191.45 2,028. 45 8,014. 55 **) 731. 85 16,163. -- 19,676. 20

Total 361,984. 45 234,033. 25 129,311.-- -- -- 1,359. 80

--

--

127,951.20

*) Von der Stadt Neuenburg gedecktes Defizit.

**) Vom kaufmännischen Direktorium Schaff hausen gedecktes Defizit.

· Obige Zusammenstellung zeigt, dass zwei Kontrollämter Ausgabenüberschüsse aufweisen.

Im Vergleich zum Vorjahre haben alle Kontrollämter mit Ausnahme von Tramlingen verminderte Einnahmen zu verzeichnen.

Die Mehreinnahmen dieses letztern Bureaus haben ihren Grund darin, dass die Gehäusefabrikanten von Saignelégier und Umgebung ihre Beziehungen zum Kontrollamt Le Noirmont abgebrochen haben und ihre Erzeugnisse in Tramelan stempeln lassen.

Die Verwendung der Einnahmenüberschüsse wurde vorschriftsgemäss der Genehmigung des Departements unterbreitet.

Diese Überschüsse sind zur Ausrichtung von Beiträgen an Anstalten für industrielle Berufsbildung und zu andern gemeinnützigen Zwecken verwendet worden. Die Budgets aller Kontrollämter wurden vom Departement genehmigt.

493

I n s p e k t i o n e n und G e s e t z e s ü b e r t r e t u n g e n . Das Amt für Gold- und Silberwaren, dem die Ausführung des Bundesgesetzes obliegt, veranstaltete technische und administrative Inspektionen in den Kontrollbureaux, den Grenzzollämtern und in Uhren- und Bijouteriehandlungen. In besonderer Weise haben dabei mitgewirkt das Zollamt in La Chaux-de-Fonds, das Hauptzollamt Romanshorn und der S p e z i a l - Ü b e r w a e h u n g s d i e n s t bei den Z o l l s t ä t t e n in Basel.

Die Revision der Uhrenmacherei- und Bijouteriegegenstände bei den Zollstätten in Basel, welcher 7,385 Sendungen, enthaltend 490,265 Gegenstände, unterzogen wurden, führte zur Entdeckung von 381 Gesetzesübertretungen. Dieselben wurden in 234 Fällen durch Zurückweisung der betreffenden Sendungen an der Grenze und in den übrigen Fällen auf administrativem Wege erledigt.

Von 304 Kolli mit 29,053 Gegenständen, welche auf dem Zollamt Romanshorn revidiert wurden, mussten 22 Kolli wegen Nichtübereinstimmung ihres Inhalts mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zurückgewiesen werden.

Das Zollamt in La Chaux-de-Fonds hat 384,829 Gegenstände verifiziert, von denen eine gewisse Anzahl an der Grenze zurückgewiesen und 235 Fälle wegen Gesetzesübertretung dem Spezialkommissär überwiesen werden mussten. Die Ahndung erfolgte auf administrativem Wege durch das Kontrollamt in La Chauxde-Fonds.

Trotz Entfaltung der grösstmöglichen Tätigkeit bei dieser Überwachung konnte nicht verhindert werden, dass viele Gegenstände mit betrügerischen Feingehaltsbezeichnungen auf dem schweizerischen Markte auftauchten. Durch Geschäftsreisende oder durch ausländische, bloss zeitweise in der Schweiz niedergelassene Firmen eingeführt, entgingen sie der Revision an der Grenze. Wir werden uns genötigt sehen, das mit den Inspektionen betraute Personal zu vermehren, um diejenigen Händler, welche das Vertrauen des Käufers in die Probehaltigkeit der in der Schweiz zum Verkauf gebrachten Gegenstände täuschen und so den guten Ruf, den Kredit und die Interessen des redliehen Handels schädigen, zur Aufgabe ihrer unlauteren Gepflogenheiten zwingen zu können.

Die mit der Prüfung des Geschäftsberichtes pro 1906 beauftragte Kommission des Ständerates hat den Wunsch geäussert, der Bundesrat möchte die Einführung der obligatorischen Kontrolle für die im Inlande zum Detailverkaufe gelangenden gol-

494

denen und silbernen Schmucksachen und Geräte neuerdings prüfen. Eine Lösung der Frage in genanntem Sinne ist jedoch wegen des Widerstandes seitens einiger Interessentengruppen gegen das Obligatorium nicht zu erreichen. Dagegen ist, angesichts der allgemein anerkannten Notwendigkeit, die bei Verkauf der Gold- und Silberwaren vielfach herrschenden Missbräuche.

und Betrügereien abzustellen, eine Verständigung der Interessenten im Gange, dahinzielend, es sei durch Brlass eines Bundesgesetzes der Verkauf von Goldwaren unter 18 Karat und von Silberwaren unter 0,800 zu verbieten. Diesbezügliche Verhandlungen fanden statt zwischen den Vertretern des Verbandes der schweizerischen Goldschmiede und einigen der bedeutendsten Bijouterie- und Silherwaren-Fabrikationsfirmen in Genf. Wenn eine vollständige Einigung unter den Interessenten zustande gekommen sein wird,^ wird ein Gesetzesentwurf aufgestellt werden, der allen bei dem Handel mit Gold- und Silberwaren im Inlande interessierten Berufsverbänden zur Begutachtung zugehen wird, bevor sich die gesetzgebenden Räte damit zu befassen haben werden.

E n t s c h e i d u n g e n und I n s t r u k t i o n e n . Die in den letzten Jahren veranstalteten Erhebungen in bezug auf die Frage hinsichtlich des Lotmaterials an goldenen Uhrgehäusen wurden fortgesetzt und zu Ende geführt, so dass auf Ende des Berichtsjahres eine definitive Lösung erfolgte. Am 31. Dezember abhin haben wir einen Besehluss gefasst, laut welchem Art. 43, 2. Absatz, der Vollziehungsverordnung betreffend Kontrollierung und Garantie des Feingehalts der Gold- und Silberwaren vom 15. November 1892 in dem Sinne abgeändert wird, dass dem Finanz- und Zolldepartement die Befugnis eingeräumt wird, durch Instruktionen die Bedingungen festzustellen, denen die goldenen Uhrgehäuse zu entsprechen haben, um nicht als ein Übermass von Lot enthaltend angesehen zu werden.

Beziehungen zum Auslande. In entgegenkommender Weise hat die Regierung von Grossbritannien unserm Vorschlage zugestimmt, es sei durch eine aus schweizerischen und englischen Vertretern zusammengesetzte Konferenz eine Verständigung über die Frage der Kontrollierung der Uhren schweizerischen Ursprungs und der gegenseitigen Anerkennung der Feingehaltsgarantiestempel beider Staaten anzustreben. Die schweizerischen Delegierten bei dieser Konferenz,
HH. Dr. Carlin, schweizerischer Gesandter in London, Nationalrat Dr. Alfred Frey, Vizepräsident des Vororts des schweizerischen Handels- und Industrievereins und Fritz:

495 Huguenin, Generalsekretär der Chambre suisse de l'horlogerie, mussten schon in den ersten Sitzungen zu der Ueberzeugung gelangen, dass die von den englischen Delegierten gestellten Bedingungen, an welche sie ihre Zustimmung zu einer Übereinkunft betreffend gegenseitige Anerkennung der Kontrollstempel knüpften, unannehmbar ^seien und dass jede Hoffnung auf eine Verständigung aufgegeben werden müsse. Da sich die englische Regierung aus politischen Erwägungen nicht zu einer Änderung der ihren Vertretern erteilten Instruktionen entschliessen konnte, so löste sich die Konferenz auf, und die Verhandlungen wurden auf diplomatischem Wege fortgesetzt zu dem Zweck, für unsere TJhrenexporteure eine Frist zu erlangen, während welcher die Lieferungen für die laufenden Bestellungen noch in bisheriger Weise ausgeführt werden könnten. Das englische Parlament, dem ein Gesetzesentwurf vorgelegt wurde, laut welchem alle vor einem bestimmten Zeitpunkt in das vereinigte Königreich eingeführten Uhren ausländischen Ursprungs von der englischen Punzierung enthoben werden sollten, setzte diesen Zeitpunkt definitiv auf 1. Juni 1907 fest. Seitdem dürfen keine goldenen und silbernen Uhrgehäuse mehr zum Verkauf oder Feilgebot in Grossbritannien eingeführt werden, wenn sie nicht zuvor den Aufdruck des englischen Kontrollstempels erhalten haben. Die englische Punzierung wurde anfangs in einer Weise vollzogen, die unsern Exporteuren Anlass zu berechtigten Aussetzungen gab ; indessen erlangten wir auf bezügliche Vorstellungen hin die Zusicherung, dass die zuständigen englischen Behörden das Nötige anordnen werden, damit den Uhrgehäusen schweizerischen Ursprungs dieselbe sorgfältige Behandlung zuteil werde, wie wenn es sich um englische Fabrikate handelte.

Durch Vermittlung der schweizerischen Gesandtschaft in Wien hat das bulgarische Finanzministerium um die Erlaubnis nachgesucht, es möchte einem von ihm abgeordneten Ingenieur ermöglicht werden, unsere Einrichtungen für Kontrollierung und Garantie der Gold- und Silberwaren zu studieren. Diesem Wunsche wurde in dem Sinne entsprochen, dass das Amt für Gold- und Silberwaren dem Delegierten des bulgarischen Ministeriums die Ausführung seines Auftrags in jeder Hinsicht erleichterte. In gleicher Weise wurde auch einem hiermit betrauten französischen Delegierten gestattet, die
Einrichtungen unserer hauptsächlichsten Kontrollämter in Augenschein zu nehmen.

Von unserer Gesandschaft in Paris wurde uns die Errichtung eines besonderen Kontrollamtes für Probe und Stempelung der

496

Gold- und Silberwaren in Morteau (Doubs-Departement) zur Kenntnis gebracht. Die Schaffung dieses Kontrollamtes, dessen Eröffnung auf 1. Januar 1908 festgesetzt wurde, entspricht einem von uns anlässlich der Verhandlungen über Abschluss des neuen Handelsabkommens mit Frankreich geäusserten Wunsche.

Beeidigte Probierer (essayeurs-jurés) und Personal der Kontrollämter. Die Wiederbesetzung der infolge Demission erledigten Stelle eines beeidigten Probierers bildet die einzige im Personalbestand der Kontrollämter eingetretene Änderung.

Probiererprüfungen. Es sind keine Prüfungen zur Erlangung des Diploms eines beeidigten Probierers abgehalten worden. Indessen müssen solche für das Jahr 1909 vorgesehen werden für die Probiererlehrlinge, zu deren Heranbildung mehrere Kontrollämter, wie auch Handelsprobierer, schreiten mussten.

Kontrollstempel. Die Anfertigung der Kontrollstempel erfolgt in den Ateliers des eidgenössischen Amtes. Zu Ende des Jahres wird jeweilen ein Protokoll aufgenommen über die Vernichtung der von den Kontrollämtern zurückgesandten und ausser Gebrauch gesetzten Kontrollstempel. Erstellung, Ausfolgung, Rückzug und Reserve der Kontrollstempel gestalteten sich wie folgt: In den Kontrollämtern in Gebrauch befindliche Kontrollstempel.

Bestand am 31. Dezember 1906 546 Ausser Gebrauch gesetzte und von den Kontrollämtern während des Berichtsjahres zurückgesandte Stempel 90 Verbleiben Den Kontrollämtern im Jahre 1907 abgegebene Stempel

456

Am 31. Dezember in Gebrauch befìndlicheStempel

548

92

In Bern auf Lager befindliche Kontrollstempel.

Reserve am 31. Dezember 1906 324 Im Jahre 1907 ausgegebene Stempel . . . 92 Verbleiben 232 Im Jahre 1907 hergestellte Stempel . . . . 1 1 7 Gesamtreserve am 31. Dezember 1907 . .

. 349

Die Kontrollstempel werden den Bureaux gegen Nachnahme der Erstellungskosten verabfolgt. Wie die Inspektionen erweisen,

497 haben alle Bureaux die geeigneten Vorkehren für gute Instandhaltung der Stempel getroffen. Einige Kontrollämter neigen indessen dahin, auch solche Stempel noch zu verwenden, auf denen das Spezialerkennungszeichen der operierenden Kontrollstelle beinahe vollständig verwischt ist. Das eidgenössische Amt ist dieser Tendenz entgegengetreten und verlangt jeweilen sofortigen Ersatz derartiger Stempel.

b. Aufsicht über den Handel mit Gold- und Silberabfällen.

Industrielle, welche berechtigt sind, Gold- und Silberabfälle anzukaufen, zu schmelzen oder zu probieren. Am 31. Dezember 1906 betrug die Zahl der gesetzlich autorisierten Käufer, Schmelzer und Probierer 75. Im Laufe des Jahres 1907 wurde das durch Art. l des Gesetzes vorgeschriebene Souchenregister 8 neuen Gesuchstellern verabfolgt, so dass sich die Zahl der Industriellen, welche dem Gesetze unterstellt sind, zu Ende des Jahres 1907 auf 83 beläuft. Dieselben verteilen sieh auf die einzelnen Kantone wie folgt: Neuenburg 51, Bern 17, Genf 8, Solothurn 2, .Schaffhausen 2, Zürich l, Basel i und Waadt 1.

Es sind im Jahre 1907 225 Souchenregister, 13,500 Legitimationskartea und 3950 Spezialvorweisungsscheine abgegeben worden. Diese letzteren wurden durch die Instruktionen des Finanzdepartements vom 15. Oktober 1907 zur Erleichterung für ·diejenigen Industriellen eingeführt, die häufig Gold- und SilberAbfälle und -Schmelzprodukte an Scheideanstalten und Bankfirmen übersenden oder der Entfernung halber sich nicht leicht Legitimationskarten bei den Kontrollämtern oder Aufsehern für den Handel mit Gold- und Silberabfällen verschaffen können. Die Verabfolgung der Souchenhefte mit derartigen Spezialvorweisungsscheinen, welche an Stelle der Legitimationskarten den zum Kauf oder Tausch übersandten Edelmetallabfällen beizugeben sind, erfolgt unentgeltlich durch das eidgenössische Amt.

Übersicht der Operationen. Die Zahl der im Jahre 1907 vollzogenen Käufe, Einschmelzungen und Proben (ein- und ausgegangene Bordereaux) beläuft sich auf 19,770. Die von den Käufern für die Abfälle b e z a h l t e S u m m e erreicht ein Total von Fr. 6,781,659.45, was gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von Fr. 2,235,338,15 ausmacht.

Dieser bedeutende Mehrbetrag gegenüber dem Vorjahre ist infolge der durch ein Urteil des Bundesgerichtes vom 21. Juni ·abbin festgesetzten Norm eingetreten, wonach jede Zustellung in Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. II.

33

498 Rechnung von Gold- und Silber-Abfäll en und -SclimclzprodukteB entgegen der bisherigen Praxis als ein Verkauf aufzulassen ist,, der somit jeweilen auch in das gesetzlich vorgeschriebene Souchenregister eingetragen werden muss. Durch Kreisschreiben des Finanzdepartements wurde dies den autorisierten Käufern zur Nachachtung mitgeteilt, was eine ganz beträchtliche Steigerung der statistischen Ergebnisse der eingetragenen Verkäufe und der für die betreffenden Edelmetallabfalle bezahlten Summen bewirkte, die zweifellos auch in der Folgezeit andauern wird. Unter diesen Umständen wird in den folgenden Jahren eine Vergleichung mit der Zahl der in den vergangenen .lahren erfolgten Käufe, Einschmelzungen und Proben und der Höhe der ermittelten Verkaufssummen der Gold- und Silberabfälle nicht mehr zutreffend sein, und wir erachten es deshalb als angezeigt, mit dem Jahre 1907 eine Periode dieser vergleichenden Übersichten abzuschliessen und mit 1908 eine neue zu beginnen.

Auf Ende Dezember 1906 betrug die Zahl der den Verkäufern von Abfällen e r ö f f n e t e n K o n t i 5706. Im Laufe des Jahres stieg die Zahl derselben auf 6771, also um 1065.

Die vom eidgenössischen Amte und den Kontrollämtern ausgeübte Überwachung über die im Besitze des gesetzlich vorgesehenen Registers befindlichen Industriellen, sowie über die zum Angebot von Gold- und Silberabfällen für Kauf, Einschmelzung und Probe berechtigten Personen hat zur Entdeckung von drei Fällen geführt, in welchen autorisierte Käufer der Ü b e r t r e t u n g der gesetzlichen und reglementarischen Bestimm u n g e n überführt wurden. Diese Widerhandlungen wurden durch administrative Bussen geahndet. Das nämliche Verfahren wurde auch einem Industriellen gegenüber angewendet, welcher, ohne dazu ermächtigt zu sein, Edelmetallabfälle angekauft hatte, über deren Herkunft ein Ausweis fehlte.

Eine gerichtliche Entscheidung musste angerufen werden in einem Falle, in welchem es sich um einen autorisierten Käufer handelte, der in gesetzwidriger Weise zwei Goldbarren von Personen angekauft hatte, die sich über deren rechtmässigen Besitz nicht ausweisen konnten und schliesslich zugestehen mussten, dass sie aus einer Unterschlagung herrührende Goldabfälle eingeschmolzen hatten.

Die Führung der den autorisierten Käufern verabfolgten S o u c h e n r e g i s t e r erfolgt im allgemeinen, wie die Inspektionsberichte erweisen, genau nach Massgabe der gesetzlichen und

499 reglementarischen Bestimmungen, sowie der daraus abgeleiteten Instruktionen. Nur verhältnismässig wenige Unregelmässigkeiten wurden konstatiert, welche auf Grund der von den Urhebern derselben abgegebenen Erklärungen entschuldigt werden konnten.

Der S i l b e r k u r s , welcher als Basis für die Berechnung der Handelsbarren dient, betrug im Mittel Fr. 109 per Kilogramm 1000/1000 fein und stand um 4 Franken unter dem durchschnittlichen Kurs des Vorjahres. Am niedrigsten war er mit Fr. 88(am 20. Dezember 1907), am höchsten mit Fr. 118 (am 3. Januar).

Der Wert des Goldes wird von den Kontrollämtern zu Fr. 3,437.46 per Kilogramm 1000/1000 fein berechnet.

Die seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Handel mit Gold- und Silberabfällen bewerkstelligten O p e r a t i o n e n ergeben auszugsweise nachstehende Ziffern: Käufer, Schmelzer und Probierer.

Jahr.

1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907

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Anzahl.

79

87 88 89 91 91 94 94 96 91 92 87 80 80 80 76 76 73 74 75 83

Bordereaux.

Abfälle (bezahlter W<;rt).

Anzahl.

Fr.

26,514 28,077 28,075 29,352 28,707 26,816 25,622 24,244 23,052.

23,421 22,788 22,850 22,384 21,887 21,660 20,236 19,798 18,866 18,335 18,639 19,770

2,729,322 3,302,417 3,757,130 4,225,485 3,867,443 3,089,306 3,130,044 2,969,256 3,052,933 3,669,629 3,638,506 3,701,118 3,991,255 4,182,064 4,442,665 3,524,029 3,719,804 3,790,582 3,919,394 4,546,321 6,781,659

Rp.

20

60 50 55 60 20 15 80 50 65 20 -- 15 70 05 05 45 75 70 30 45

500

Übersicht der im Jahre 1907 kontrollierten Käufe, Einschmelzungen und Proben von Gold- und Silberabfällen.

Kreise.

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Abfälle (bezahlter Wert).



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Fr.

6 l.Biel . . . .

2. La Chaux-de-Fonds 24 2 3. Delsberg 8 4. Fleurier . . .

5 . Genf . . . . 8 6. G-renchen 2 13 7.LeLocle.

8. Neuenburg .

7 2 9 . Le Noirmont 2 10. Pruntrut. . .

4 11. St. Immer . .

12. Schafi'hausen .

3 2 13. Tramlingen . .

Am 31.

1907 Am 31.

1906

Dezember . . . .

Dezember . . . .

Vermehrung 1907 Verminderung 1907

o>

ßp.

2,765 924 647,463 20 9,373 2,151 2,739,545 85 170 103 51,346 10 384 148 52,740 55 1,482 648 1,383,872 85 263 179 27,270 90 1,505 590 944,427 60 379 159 126,494 15 356 254 140,280 95 907 430 79,456 60 809 404 324,415 65 610 343 211,021 90 767 438 53,323 15

9,o 40,4 0,7 0,7

20,4 0,5

13,9 1,9 2,2

1,2

4,8

3,1) 0,8

83

19,770 6,771 6,781,659 45 100

75

18,639 5,706 4,546,321 30 --

8 --

1,131 1,065 2,235,338 15 -- ---- -- -- --

B. Zollverwaltung.

I. Gesamtergebnisse der Rechnung.

Im Berichtsjahre erreichten die Gesamtroheinnahmen der Zollverwaltung die Summe von . . . .

Fr. 72,365,221. 42 im Vorjahre 1906 hatten dieselben betragen ,, 62,156,690. 30 somit M e h r e i n n a h m e n pro 1907

.

. Fr. 10,208,531. 12

Unser Berieht zur Staatsrechnung pro 1907, Abteilung Zollverwaltung, wird hierüber nähere Angaben enthalten.

Diesen Einnahmen steht eine Gesamtausgabe der Zollverwaltung im Betrage von Fr. 6,421,391. 39 gegenüber.

Im Voranschlag von 1907 waren vorgesehen Fr. 6,857,100. -- Hierzu Naehtragskredite ,, 17,900. -- Total Mithin Ausgabenersparnis Rechnet man hierzu den Ertrag der Gesamtroheinnahmen pro 1907 mit. . .

so ergibt sich ein Gesarntbetreffnis von

,, Fr.

6,875,000. -- 453,608. 61

,, 72,365,221. 42

. Fr. 72,818,830. 03

502

Übertrag Fr. 72,818,830. 03 Im Voranschlag von 1907 war als Gesamteinnahme der Zollverwaltung ein Betrag von ,, 61,787,000. -- vorgesehen.

Mit Einschluss der Minderausgaben stellt sich daher das Rechnungsresultat der Zollverwaltung um . . T Fr. 11,031,830. 03 günstiger als der Voranschlag.

II. Gesetze, Verordnungen, Verträge, Postulate.

A. Zollwesen.

1. An w e n d u n g des Z o l l t a r i f s . Im letztjährigen Geschäftsberichte haben wir bereits auf die ausserordentlichen Schwierigkeiten hingewiesen, welche der gegenwärtig gültige Tarif zufolge der weitgehenden Spezialisierung bietet. Wenn derselbe sich auch allmählich einzuleben beginnt, so besteht immer noch eine nicht geringe Anzahl von Kontroversen über den Geltungsbereich einzelner Positionen, sowie über die Tragweite der vertraglich eingeräumten Konzessionen, die noch der definitiven Lösung harren.

Die Anstände zwischen den Zollpflichtigen und der Zollverwaltung haben ebenfalls noch nicht merklich abgenommen, obschon die Direktorialbehörden bestrebt sind, durch Erlass von TarifErläuterungen und Tarifentscheiden, sowie durch häufige Inspektionen bei den wichtigern Zollämtern der richtigen Anwendung des Zolltarifes die Wege zu ebnen. Es würde indessen zu weit führen, die verschiedenen Kategorien und Positionen zu erwähnen, welche hauptsächlich zu Anständen Veranlassung gegeben haben.

In zahlreichen Fällen bedurfte es äusserst mühevoller Verhandlungen und weitgehender Inanspruchnahme technischer und wissenschaftlicher Experten, um zu einem positiven, für alle Interessenten annehmbaren Resultate zu gelangen. Wir gedenken dabei insbesondere auch der äusserst tätigen Mitwirkung des Vorortes des Schweiz. Handels- und Industrievereins, dessen Ratschläge und einlässliche Gutachten wesentlich zur Abklärung mancher Schwierigkeit in der Anwendung des Tarifs und der Handelsverträge beigetragen haben.

503 Speziell mit bezug auf die Baumwollgewebe (Positionen '360/370) wurde zu Händen des Zollpersonals eine ausführliehe, durch Zeichnungen erläuterte Anleitung erstellt, die sich um so notwendiger erwies, als die Definitionen für einzelne Positionen nicht präzis genug gefasst sind, und das Personal zum grossen Teil in der Webereitechnik nicht genügend bewandert ist, um die Gewebe mit Rücksicht auf die bei der Herstellung verwendete Zahl der Geschirrflügel mit Sicherheit unterscheiden zu können.

Auch zu den Positionen 586/598 (Steine und Steinhauerarbeiten) wurde ein einlässlicher Kommentar erlassen, um die Zollstellen über die Unterscheidungsmerkmale der verschiedenen Gesteinsarten und ihrer Verarbeitung zu instruieren.

Die irn letztjährigen Geschäftsberichte erwähnte Aufstellung eines Typmusters für Weizen- und Roggenmehl, als äusserste Grenze von F u t t e r m e h l , welches bis auf weiteres ohne Denaturierung zollfrei zugelassen werden kann, hat sich im grossen und ganzen bewährt, so dass das versuchsweise eingeführte Verfahren auch fernerhin beibehalten werden kann.

Der schweizerische Bauernverband ist im Berichtsjahre mit dem weiteren Begehren vorstellig geworden, es möchte die nämliche Vergünstigung auch auf das namentlich aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika importierte Haferfuttermehl ausgedehnt werden.

Dem Ansuchen ist nach vorausgegangener Untersuchung unter gewissen gegen Missbrauch schützenden Bestimmungen entsprochen worden. Die betreffende Verfügung konnte jedoch erst zu Anfang des Jahres 1908 getroffen werden.

Gemäss einer Bestimmung der Handelsverträge mit Italien, Österreich-Ungarn und Spanien sind Naturweine, auch wenn sie ·einen leichten Alkoholzusatz erhalten haben, zum Ansatz von Fr. 8 per q. zu verzollen, sofern der Gesamtalkoh olgehalt 15° nicht übersteigt. Durch Bundesratsbesehluss vom 18. Oktober 1907 ist der Begriff des leichten Alkoholzusatzes in dem Sinne umschrieben worden, dass hierunter ein Zusatz von höchstens zwei Volumprozent Alkohol verstanden sein soll. Demnach wird Wein mit einem künstlichen Alkoholzusatz von mehr als zwei Volumprozent als Kunstwein behandelt.

2. B e z a h l u n g der Z o l l b e t r ä g e m i t t e l s t G u t s c h e i n e n und C h e k s , Seit der Eröffnung' der schweizerischen Nationalbank werden die von den Bundesbahnen zu effek-

504 tuierenden Zahlungen an Zollgefällen mittelst Gutscheinen (bons) geleistet, welche von den Gebietskassen für Rechnung und zur Verfügung der eidgenössischen Staatskasse der nächstgelegenen Zweiganstalt der Nationalbank abgeliefert werden. Ebenso haben die Hauptzollkassen ihre Einnahmen, soweit sie derselben nicht für ihre laufenden Ausgaben bedürfen, für Rechnung der Staatskasse an die nächstgelegene Zweiganstalt der Nationalbank abzuliefern, mit Ausnahme der Monopol- und Viehuntersuchungsgebühren, sowie der abgeschliffenen Silbermünzen, welche auch künftighin direkt der Staatskasse übermittelt werden.

Im Interesse einer raschern Abwicklung des Geldverkohrs zwischen den Zollpflichtigen und den Zollorganen wurden sodann im Berichtsjahre die Zollämter angewiesen, anstatt Bargeld, auch weisse, gekreuzte, visierte Cheks der schweizerischen Nationalbank an Zahlungsstatt anzunehmen.

Über die weitere Frage, ob den Speditionsfirmen, welche der Zollverwaltung gegenüber Bürgschaft geleistet haben, gestattet werden kann, die Zahlung von Zöllen mit Cheks auf die schweizerischen Bankplätze zu leisten, war am Schlüsse des Berichtsjahres noch nicht entschieden.

3. A n l a g e von Bar h i n t e r l a g e n bei B a n k i n s t i t u t e n . Zu Händen der Zolldirektionen und der Zollämter, welche einen Teil der bei ihnen hinterlegten Barbeträge (Freipass- und Geleitscheinhinterlagen) bei Bankinstituten zinstragend angelegt haben, sind detaillierte Instruktionen betreffend Anlage und Rückzug der Depotbeträge, Vorbuchung der Zinsen und Prüfung der Kontokorrentbüchlein erlassen worden.

Dem Wunsche der Finanzkontrolle nach einer bessern Kontrolle der von den Gebietskassen zurückbezahlten Geleitscheine, Freipässe etc. wurde ebenfalls durch Erlass der zweckmässig erscheinenden Koncrollmassnahmen Rechnung getragen.

4. H a n d e l s v e r t r ä g e . Im Berichtsjahre sind die neuen Handelsverträge mit Portugal und Serbien in Kraft getreten.

5. R u h e t a g e und U r l a u b des Z o l l p e r s o n a l s . Der auf 1. Januar 1906 provisorisch in Kraft gesetzte Bundesratsbeschluss vom 15. Juni 1905, durch welchen die Arbeitszeit, die Ruhetage und der Urlaub der Beamten und Angestellten der

505 Zollgebietsdirektionen und der Zollämter geregelt wurde, ist einer Revision unterstellt worden.

Der neue Bundesratsbeschluss vom 13. April 1907 (A. S.

n. F. XXIII, 81) hat denn auch dem Personal eine wesentliche Besserstellung gebracht, indem bei allen Zollgebietsdirektionen und Zollämternn vom 3. Dienstjahr an ein alljährlicher, mit Zunahme der Dienstzeit sich steigernder Erholungsurlaub bis auf 3 Wochen für das Beamtenpersonal und bis auf 14 Tage für das Angestelltenpersonal vorgesehen ist.

6. V e r e d l u n g s v e r k e h r . Von der Vergünstigung des zollfreien Veredlungsverkehrs (Art. 6 des Bundesgesetzes betreffend den schweizerischen Zolltarif vom 10. Oktober 1902) ist im Berichtsjahre ungefähr in gleichem Umfange Gebrauch gemacht worden wie im Vorjahre. Am aktiven und Transitveredlungsverkehr beteiligten sich 592 Firmen (Vorjahr 663) und am passiven Veredlungsverkehr 539 Firmen (Vorjahr 526).

Hierbei ist der Grenzverkehr, sowie der Stickereiveredlungsverkehr mit Vorarlberg, dem Fürstentum Liechtenstein und Tirol nicht inbegriffen.

Das bereits im Jahre 1906 bereinigte neue Regulativ über den Veredlungsverkehr, das eine Ergänzung und teilweise Abänderung des Regulativs vom 6. Dezember 1894 bildet, ist vom Bundesrat am 8. März 1907 genehmigt und sofort in Kraft gesetzt worden.

Von der Vergünstigung der alljährlich im Druckerei-TransitVeredlungsverkehr zollfrei zuzulassenden 70,000 Stück rohe Baumwolltücher von zirka 80 Meter Länge wurde im Berichtsjahre in weitergehendem Masse Gebrauch gemacht als im Vorjahre, indem zirka 60,000 Stück à 82 m. (Vorjahr zirka 30,000) zur zollfreien Einfuhr vermittelst Freipassabfertigung angemeldet wurden und zirka 50,000 Stück davon (Vorjahr zirka 23,000) tatsächlich zur Freipassabfertigung gelangten.

Überdies ist auch dieses Jahr einigen ostschweizerischen Firmen die im Regulativ über den Veredlungsverkehr nicht vorgesehene Admission temporaire iür rohe englische Baumwollgewebe zum Bleichen, Färben oder Mercerisieren ausnahmsweise bewilligt worden, wenn die betreffenden Firmen den Nachweis erbrachten, dass die einheimische Weberei nicht im stände war, rechtzeitig zu liefern. Bei dem gegenwärtigen Stand der Weberei dürften übrigens solche Bewilligungen inskünftig dahinfallen.

506

Das im Berichtsjahre zwischen der schweizerischen und badischen Zollbehörde vereinbarte neue Abf'ertigungsverf'ahren zum Vollzuge von Ziffer V, G, des Schlussprotokolls zum Handelsvertrage, den Veredlungsverkehr mit Geweben zum Färben und Bedrucken betreffend, ist bei einer grösseren badischen Druckereinrma versuchsweise in Kraft gesetzt worden und wird, wenn es sich bewährt, in ähnlicher, den besondern Bedürfnissen angepasster Weise auch bei den übrigeu in Betracht fallenden Firmen zur Anwendung "ö kommen.

7. G e w i c h t s a b z u g für n e u e n W e i n . In den 1891 und 1892 abgeschlossenen Handelsverträgen ist zum erstenmal die seit vielen Jahren autonom bestehende Zollerleichterung vertraglich festgelegt worden, zufolge welcher für neuen Wein ein Gewichtsabzug von 6 °/o gewährt wird, unter der Voraussetzung, dass die Einfuhr in nicht verspundeten oder mit Luftspunden versehenen Fässern bis zum 30. November des Lesejahres bewerkstelligt werde.

In den letzten Handelsverträgen wurde diese Konzession erneuert, mit Verlängerung der Frist für die Einfuhr bis zum 31. Dezember des Lesejahres. Der Abzug war von jeher in dem Sinne verstanden, dass der neue Wein mit der zugehörigen Hefe zur Einfuhr gelangen müsse (siehe Geschäftsbericht 1900.

Bundesbl. 190:1, I, 399), und an dieser Auslegung vermochte auch die in den neuen Verträgen vorgesehene Fristerstreckung nichts zu ändern. Es ergibt sieh dieselbe übrigens schon aus der Bedingung, dass die Einfuhr in nicht verspundeten oder mit Luftspunden versehenen Fässern oder Reservoirwagen stattfinde, was nur den Sinn haben kann, dass der Wein sich im G-ärungszustande befinden und also noch die ganze Hefe enthalten soll.

Für Weine, die bereits abgezogen sind, einen Gewichtsabzug zu gewähren, hätte absolut keine Berechtigung.

Der Bundesrat hat daher neuerdings den G-ewichtsabzug für neuen Wein, der nicht die gesamte Hefe enthält, für unzulässig erklärt und gegenüber Reklamationen der Regierungen Frankreichs und Italiens an diesem Standpunkte festgehalten.

8. V e r z o l l u n g von T r a u b e n t r e s t e r n . Der für Traubentrester im Tarif vorgesehene Zollansatz von 50 Cts. nebst Fr. 4 Monopolgebiihr per q. hat Massnahmen nötig gemacht, um zu verhindern, dass dieses Erzeugnis nicht mit einem zu grossen ßehalt an Traubensaft eingeführt und dadurch der Zoll für ein-

507

gestampfte Trauben umgangen werden kann. Zu dem Zwecke sind die Zollämter angewiesen worden, den Gehalt an Traubensaft durch Auspressen festzustellen und nur solche Trester, deren Saftgehalt 10 °/o des Gesamtgewichtes nicht übersteigt, als Trester verzollen zu lassen, bei grösserer Ausheute aber den Zoll für eingestampfte Weintrauben mit Fr. 25 und 80 Cts. Monopolgebühr per q. zu erheben. Diese Massnahme hat sich namentlich auch zur Verhinderung der Weinfälschung beziehungsweise der Erzeugung von sogenanntem Tresterwein als wirksam und notwendig ·erwiesen.

Die Einfuhr von Trestern mit Einschluss der flüssigen Weinhefe (statistische Position Nr. 218) betrug im Jahre 1907 6742 q.

(1905: 5099, 1906 : 6606 q.).

9. P o s t u l a t b e t r e f f e n d W e i n v e r z o l l u n g . Bei Beratung des Voranschlages pro 1907 ist von den eidgenössischen Räten folgendes Postulat angenommen worden : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, spezielle Massnahmen ,,zu treffen, um eine Umgehung der für Kunstwein und ,,frische und getrocknete Weintrauben zur Weinbereitung ,,vorgesehenen Zölle zu verhindern. Insbesondere soll das ,,in den Handelsverträgen der Schweiz vorbehaltene Recht, ,,die eingeführten Weine einer Analyse zu unterwerfen, ,,regelmässig ausgeübt werden."· I. Dieses Postulat berührt, insoweit es die Verzollung von W e i n betrifft, eine der schwierigsten Materien, welche die Vollziehung des Zolltarifgesetzes darbietet. Die Schwierigkeit besteht darin, dass keine absolut sichere Methode existiert, um Kunstwein in allen Fällen von Naturwein zu unterscheiden. Die wissenschaftlich chemische Analyse nauss sich darauf beschränken, die Komponenten des untersuchten Weines festzustellen, sie kann ermitteln, ob ein Wein die normale Zusammensetzung eines Naturweines besitzt; dagegen ist es ihr nicht möglich, darüber zu urteilen, ob ein Wein von nicht anormaler Zusammensetzung in Wirklichkeit ein reines Naturprodukt im Sinne des schweizerischen Zolltarifs sei, d. h. ob er ausschliesslich aus dem vergorenen unvermischten Saft frischer Weintrauben bestehe. Die gleiche Wissenschaft aber, welche den Chemiker in den Stand setzt, ein Untersuchungsobjekt in seine Bestandteile zu zerlegen, gibt auch dem im Dienste der Kunstweinindustrie betätigten Chemiker oder. Laien die Mittel in die Hand, diese Bestandteile

508

in dem einem Naturwein zukommenden Verhältnis zu vereinigen: und dadurch ein Kunstprodukt herzustellen, das, weil die normalen Bestandteile eines Naturweines aufweisend, vom Standpunkte des Chemikers aus nicht beanstandet werden kann und somit -- wie der fachmännische Ausdruck lautet -- ,,analysenfest''' ist.

Es kann mithin für die Entscheidung der Frage, ob ein Wein von normaler Zusammensetzung als Natur- oder Kunstwein beziehungsweise als Mischung von beiden anzusehen sei, auf Analysenbefunde nicht mit Sicherheit abgestellt werden.

Ein weiteres Hülfsmittel besteht sodann in der Kostprobe durch geeignete, in der Weinbranche erfahrene Fachexperten; dieses Mittel entbehrt aber des wissenschaftlichen Charakters und dessen Zuverlässigkeit wird ebensosehr bestritten wie diejenige der analytischen Befunde.

Die Zollverwaltung befolgt -denn auch im allgemeinen das Prinzip, dass Wissenschaft und fachmännische Erfahrung sich gegenseitig zu ergänzen haben, und hierauf gründen sich ihre jeweiligen Entscheidungen über die Frage, ob ein beanstandeter Wein als Natur- oder als Kunstwein zollpflichtig sei.

Solange aber nicht ganz positive Kriterien aufgestellt werden können, um analysenfest hergestellte Kunstweine als solche mit Sicherheit zu erkennen -- und dies ist bis jetzt nicht gelungen -- solange wird auch die Zollverwaltung aus den Schwierigkeiten, welche einer strengen Durchführung der Unterscheidung zwischen Natur- und Kunstwein sich entgegenstelle)!, nicht herauskommen, und es darf wohl als eine auffallende Erscheinung bezeichnet werden, dass gerade diejenigen Kreise, welche am lautesten ihre Stimme erheben, urn die Einfuhr von Kunstwein zu bekämpfen, sich über dessen sichere Erkennung bis jetzt nicht haben vernehmen lassen.

In Ausführung des von Ihnen aufgestellten Postulates sind die Zollstellen angewiesen worden, von allen Weinsendungen von einigem Belang und jedenfalls von ganzen Wagenladungen, soweit es sich nicht um Sendungen handelt, welche von vertragsinässig anzuerkennenden Analysenzeugnissen begleitet sind, Muster zu erheben und der Oberzolldirektion einzusenden, welche nach vorausgegangener Untersuchung über den anzuwendenden Tarifansatz entscheidet.

Bei Weinsendungen aus Österreich-Ungarn, Italien, Frankreich und Spanien, die von Analysenzeugnissen staatlich anerkannter cenotechnischer Anstalten begleitet sind, soll die Ein-

509

Sendung von Mustern zum Zweck der vertraglich vorbehaltenea Überprüfung in allen Fällen erfolgen, in welchen die Nahtfächtheit des Weines vom Einfuhrzollamt in Zweifel gezogen wird.

Diese Massnahmen haben zur Folge gehabt, dass eine An:zahl grösserer Weinsendungen beanstandet werden musste, so dass die Adressaten vorzogen, anstatt den Zoll für Kunstwein zu entrichten, die Ware ins Ausland zurückgehen zu lassen.

Es darf somit erklärt werden, dass die im eingangs erwähnten Postulat geforderte strengere Kontrolle bei der Verzollung von Wein, soweit dies bei den gegebenen Verhältnissen im Bereiche der Möglichkeit liegt, gehandhabt wird. Eine noch weiter gehende Verschärfung, wie sie in der Forderung liegt, dass jede eingehende Weinsendung analysiert werden müsse, .glaubt der Bundesrat mit Rücksicht auf die damit verbundene Erschwerung des loyalen Weinhandels und namentlich auch im Hinblick auf die unabsehbaren Folgen, die eine solche Massregel ·wegen der unvermeidlich damit verbundenen Verkehrsstauung hervorrufen musste, nicht verantworten zu können.

II. Das Postulat verlangt sodann auch Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung der für frische und getrocknete Weintrauben zur Weinbereitung vorgesehenen Zölle. Mit bezug auf die f r i s c h e n Weintrauben ist folgendes zu bemerken: Der Zolltarif unterscheidet zwischen frischen Weintrauben ;zum Tafelgenuss, welche je nach Verpackung zu Fr. 2. 50 oder Fr. 5 per q. verzollbar sind, und frischen Weintrauben zur Kelte·rung, welche dem Zolle von Fr. 25 per q. nebst einer Monopolgebühr von 80 Cts. per q. unterliegen.

Die zu. Fr. 2. 50 beziehungsweise Fr. 5 verzollten Tafeltrauben sollen nur nach vorgängig eingeholter Bewilligung und gegen Nachzahlung der Zolldifferenz und der Monopolgebühr zur JKelterung verwendet werden dürfen.

Die Zollverwaltung besitzt nun im Innern des Landes keine Organe, durch welche sie einer missbräuchlichen Verwendung der zu den Ansätzen von Fr. 2. 50 beziehungsweise Fr. 5 verzollten Trauben entgegentreten kann. Dagegen ist die eidgenössische Alkoholverwaltung, welche wegen der ihr entgehenden Monopolgebühren ebenfalls geschädigt wird, in der Lage, eine Überwachung durch ihre Kontrollorgane ausüben zu lassen. Die .Zollämter haben daher Weisung erhalten, der Alkoholverwaltung

510

von der Einfuhr grösserer Sendungen von Tafeltrauben jeweilen unter Angabe der Adressaten sofort Kenntnis zu geben.

Da aber auch die Kantone, welchen die Erträgnisse des Alkoholmonopols zufliessen, und welchen überdies bei Zollund Monopolübertretungen ein Drittel der wirklich bezogenen Bussen zukommt, durch die missbräuchliche Verwendung von Tafeltrauben zu Weinbereitungszwecken benachteiligt werden^ so erscheint es billig und in ihrem eigenen Interesse, dassauch sie sich an dieser Kontrolle beteiligen. Das Zolldepartement hat daher die kantonalen Polizeibehörden ersacht, ihre Organe auf die Sachlage aufmerksam zu machen, mit der Weisung, bei begründetem Verdacht Anzeige zu erstatten.

III. Die Frage der Verzollung von g e t r o c k n e t e n Weinbeeren hat eine besondere Bedeutung erlangt, weil im Handelsvertrag mit Spanien ausser für Malaga-Tafeltrauben auch für getrocknete Deniatrauben mit der Grappe der niedrige Zollansatz von Fr. 3 per q. vorgesehen ist, während alle andern getrockneten "Weintrauben dem Zolle von Fr. 50 nebst einer Monopolgebühr von Fr. 2. 50 per q. unterliegen. Unter den Deniatrauben, für welche der Einfuhrzoll auf Fr. 3 ermässigt wurde, war hierseits eine den Malagatrauben ähnliche, in gleicher Weise wie diese gewonnene und zum Tafelgenusse bestimmte Ware verstanden.

In der Folge wurde aber der ermässigte Ansatz auch für solche mit der Grappe in Kistchen verpackte Troekenbeeren beansprucht, ·welche zu Backzwecken verwendet werden und überdies auch zur Weinfabrikation sich eignen. Da nun im Text des Handelsvertrages nicht ausdrücklich, wie bei den Malagatrauben, darauf hingewiesen ist, dass es sich dabei lediglich um Denia-T a f e l (rauben, d. h. um die den Malaga-Tafeltrauben in Aussehen und Beschaffenheit ähnliche Fruchtgattung handle, so hat der Bundesrat es für billig erachtet, bis Ende des Jahres und mit Beschränkung auf die 1907er Ernte auch diese geringere Qualität von Deniatrauben zum Ansätze von Fr. 3 per q. zuzulassen.

Um iedoch einer missbräuchlichen Verwendung derselben vorzubeugen, wurde vorgeschrieben, dass 'die Ware vom Ursprungsorte weg in Kistchen oder Trommeln von höchstens 5 kg.

Bruttogewicht verpackt und mit amtlichem Ursprungsausweis begleitet sein müsse, sowie dass jeder Importeur für sich und seine Abnehmer und allfällige Weiterverkäufer in amtlich be-

511 glaubigtem Revers sich zu verpflichten habe, die Trauben nicht zur Wein- beziehungsweise Branntweinbereitung zu verwenden, und der Zollverwaltung behufs Ausübung der nötigen Kontrolle jederzeit Einsichtnahme in die einschlägigen Geschäftsbücher zu gestatten.

Mit der spanischen Regierung ist nun auf dem Wege des Notenwechsels und auf Grund persönlicher Verhandlungen mit dem spanischen Gesandten eine Verständigung erzielt worden, zufolge welcher inskünftig nur ganz bestimmte, von der spanischen Regierung bemusterte Typen Deniatrauben an der G-rappe zum Konventionalansatze von Fr. 3 zugelassen werden, während die diesen Typen nicht entsprechenden Qualitäten dem Ansätze von Fr. 50 unterliegen, iribegriffen diejenigen, welche im Berichtsjahre vorzugsweise und in grossen Quantitäten zur Einfuhr gelangt sind..

Damit wird nun auch die Gefahr der Verwendung solcher Trauben zur Kunstweinbereitung so gut als beseitigt sein.

Auf Grund dieser Ausführungen glauben wir, das hiervor reproduzierte Postulat als erledigt betrachten zu können.

B. Alkoholgesetz.

An Monopolgebühren auf eingeführten Spirituosen, alkoholhaltigen Fabrikaten und Rohstoffen zur Erzeugung gebrannter Wasser sind durch den Zolldienst zu Händen der Alkoholverwaltung Fr. 724,745. 01 erhoben worden, gegenüber Fr. 526,609.62 im Vorjahre.

Das Bundesgesetz vom 22. Juni 1907, womit der Bezug von Industriesprit aus dem Auslande auch privaten Unternehmungen gestattet wird, trat am 21 : Oktober 1907 in Kraft. Eine vom Bundesrat unterm 1. Oktober erlassene Verordnung enthält die näheren Vorschriften für die Vollziehung, bei welcher auch die Zollorgane mitzuwirken berufen sind.

C. Ausübung der Bundespolizei durch die Zollorgane mit Bezug auf Sanitätswesen, Reblaus, Mass und Gewicht, Jagd und Vogelschutz, Fischerei, Zündhölzchen, Regale etc.

An tierärztlichen Untersuchungsgebühren haben die Zollämter Fr. 286,579.10 erhoben gegenüber Fr. 276,851. 90 im Vorjahre.

Durch die Zollorgane verzeigt wurden 29 Übertretungen der viehseuchenpolizeilichen Vorschriften, 2 Fälle von Widerhandlung

512 gegen die Pbylloxeravorschriften, 3 Fälle von Verletzung des Pulverregals, 30 Fälle wegen Verletzung des Postregals und 5 Fälle wegen Verletzung kantonaler Salzregale.

Wegen ungesetzlicher Eichzeichen wurden 29 Sendungen von Glaswaren bei den Eintrittszollämtern beschlagnahmt und den zuständigen Kantonsbehörden zugeleitet.

Wegen Übertretung des ßundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz erfolgten 52, wegen Vergehen gegen das Fischereigesetz 48 Vorzeigungen. Ausserdem haben die Grenzvvächter im Kanton Tessin im Berichtsjahre auf ihren Streiftouren in Berggegenden 8868 Fangvorrichtungen für kleine Vögel entdeckt und zerstört, eine etwas grössere Zahl als letztes Jahr, was leider darauf schliessen lässfc, dass der Jagdfrevel in den ßerggegenden östlich des Langensees trotz dem neuen tessinischen Jagdgesetz nicht zur Abnahme hinneigt.

Im bernischen Jura wurden mehrere Zigeunerbanden mit total 80 Personen und im st. gallischen Rheintal, wo die Grenzwächter auch fremdenpolizeiliche Verrichtungen besorgen, über 300 Vaganten zurückgewiesen.

III.

Zolleinnahmen.

A. Verteilung der Zolleinnahmen nach Budgetrubriken.

1907.

1906.

Fr.

Fr.

Einfuhrzölle 71,329,747.29 61,232,983.04 263,204.86 208,278.34 Ausfuhrzölle Statistische Gebühren . .

425,198.75 370,027.17 Niederlags- und Waggebühren 29,232.59 26,098.14 Bussenanteile und Ordnungsbussen . . . .

53,903.63 - 72,953. 71 Untermieten . . . . .

68,335.54 66,925.93 Verschiedenes : 1. Erlös aus dem Verkauf von statistischen Publikationen, Zolltarifen, - Formularien, Deklarationen etc 147,419.47 140,771.58 2. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes . . .

48,179.29 38,652.39 Gesamttotal 72,365,221. 42 62,156,690. 30

Differenz.

Fr.

+10,096,764.25 + 54,926.52 + 55,171.58

+

3,134.45

-- +

19,050. 08 1,409.61

+

6,647.89

+ 9,526.90 + 10,208,531.12

513

8. Verteilung der Zolleinnahmen nach den einzelnen Zollgebieten.

1907.

I. Zollgebiet H.

,, III.

,, IV.

,, V.

,, VI.

,,

1906.

Differenz.

Fr.

Fr.

Fr.

24,492,289.10 22,358,107.84 + 2,134,181.26 16,452,715. 69 14,609,807.67 + 1,842,908.02 7,685,391.72 7,001,695.48 + 683,696.24 6,019,247.19 4,588,131.34 + 1,431,115.85 5,763,850.35 4,396,275.71 + 1,367,574.64 11,478,349.33 8,793,992.70 +2,684,356.63 71,891,843. 38 61,748.010. 74 + 10,143,832. 64

Basel . .

Schaffhausen Chuv -. .

Lugano. .

Lausanne .

Genf . .

Total Hierzu kommen noch die bei der Oberzolldirektion verrechneten Einnahmen für statistische Gebühren und der Beitrag der Alleoholverwaltwig an die 473,378.04 408,679.56 + 64,698.48 Kosten des Zolldienstes Gesamttotal 72,365,221. 42 62,156,690. 30 + 10,208,531.12

IT. Personalbestand der Zollverwaltung.

Auf 31. Dezember 1907 folgenden Personalbestand :

verfügte die Zollverwaltung über Beamte.

Oberzolldirektion mit drei Abteilungen (Verwaltung, Inspektorat, Handelsstatistik) . . .

6 Gebietsdirektionen 61 Hauptzollämter \ 219 Nebenzollämter J Anmerkung. Von den Nebenzollämtern sind 114 durch Zivilpersonen besetzt, während 105 durch Grenzwächter besorgt werden, welche hiernach beim Bestand des Grenzwachtkorps mitgezählt sind.

56 Zollbezugsposten Anmerkung. Von diesen werden 13 durch Zivilpersonen, l durch einen kantonalenLandjäger und 42durch eidgenössische Grenzwächter besorgt; letztere sind hiernach mitgezählt.

Grenzwachtkorps : Orenzwachtchefs und Grenzwachtoffiziere Unteroffiziere und Grenzwächter Zusammen Bestand auf 31. Dezember 1906 Vermehrung im Jahre 1907 (worunter 33 Grenz Wächter).

Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. II.

Angestellte.

60 101

3 15

613

399

--

14

12 -- 786 757 29

-- 976 1407 1364 43

34

514 Während des Berichtsjahres sind 103 Mann ausgetreten, und zwar : 19 infolge Todesfall (11 Beamte, 4 Aufseher und 4 Grenzwächter) ; 49 infolge Demission (5 Beamte, l Kopist und 43 Grenzwächter); 4 infolge Krankheit (l Beamter und 3 Grenzwächter); 28 infolge Abberufung bezw. Wegweisung (5 Beamte und 23 Grenzwächter).

3 infolge Aufhebung der betreffenden Stellen (2 Einnehmer an Nebenzollämtern und l mit dem Zollbezug betrauter kantonaler Landjäger).

Ausser den 43 Mann, die aus dem Grenzwachtkorps ausgetreten sind, wurden 25 Mann zu andern Funktionen bei der Zollverwaltung ernannt, nämlich: l als Zollgehülfe, 3 als Zivileinuehmer und 21 als Aufseher.

Von 16 Zollgehülfen II. Klasse, welche an den üblichen Herbstprüfungen für Beförderung in die I. Klasse teilgenommen: haben, konnten 9 auf 1. Januar 1908 befördert werden.

Die Absenzenlisten ergaben folgende Ziffern: Zollgebietsdirektionen und Zollämter 1907

Grenzwachtkorps

1906

1907

Urlaub . . . .

Krankheit . . .

Militärdienst . .

Tage 11,910 9,095 7,349

Tage 8,504 8,317 7,084

Tage 2,797 6,498 --

1906

Tage 3,00» 5,493 --

Total

28,354

23,905

9,295

8,496.

Im Vergleiche zum Jahre 1905 hat sich die Zahl der Urlaubstage infolge der Wirkung der neuen Verordnung betreffend Erholungsurlaub ungefähr verdoppelt. Aber auch die Zahl der Absenzen wegen Militärdienst hat sich in der Zeit von zwei Jahren von 4822 auf 7349 Tagen erhöht, was darauf zurückzuführen ist, dass in den letzten Jahren zahlreiches jüngeres Beam'tenpersonal angestellt werden musate, von dem ein grosser Teil militärische Chargen bekleidet und die vorgesehenen Spezialkurse zu absolvieren hat. Einzig zu den Armeekorpsmanövern des Jahres 1907 hatten. 99 Beamte der Zollverwaltung einzurücken, so dass einzelne Zollämter Mühe hatten, den ordnungsmässigen Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.

515 Von eingetretenen wichtigeren Personalmutationen ist zu erwähnen, dass Herr Oberzollinspektor Linder an Stelle des krankheitshalber zurückgetretenen und kurz darauf verstorbenen Hrn.

A. Vogt zum Direktor des I. Zollgebiets gewählt und seinerseits als Oberzollinspektor und Chef der II. Abteilung der Oberzolldirektion durch Hrn. F. Inniger, bisher Direktor des II. Zollgebiets,, ersetzt wurde. Als Stellvertreter des Oberzolldirektors an Stelle des Hrn. Linder wurde vom Bundesrate Hr. Oberzollsekretär Adamina, Chef der I. Abteilung, bezeichnet. An die Stelle des Direktors des II. Zollgebietes wurde Hr. Rüetsch, bisher Inspektionsrevisor bei der Oberzolldirektion und früher während langer Jahre Sekretär der Zolldirektion in Sehaffhausen, gewählt.

V. Oberzolldirektion.

Der ausserordentliche Geschäftsandrang, dessen wir schon im letztjährigen Bericht Erwähnung getan, hat auch im Berichtsjahr unabgeschwächt fortgedauert und an die Leistungsfähigkeit des Personals fortgesetzt die höchsten Anforderungen gestellt.

Grosse Schwierigkeiten bietet immer noch die Vollziehung des neuen Zolltarifs und der Handelsverträge, deren komplizierte1 Bestimmungen, wie früher bereits erwähnt, immer wieder neue Anstände zu tage fördern.

Am 1. April 1907 haben die Funktionen der der Oberzolldirektion neu zugeteilten Inspektionsrevisoren begonnen. Eine ihrer Hauptaufgaben besteht darin, eine möglichst einheitliche und gleichmässige Tarifanwendung zu erzielen. Auch die Komptabilität und das Kassawesen, wie überhaupt der gesamte Dienstbetrieb der Zollämter unterliegt nunmehr der von der Oberzolldirektion direkt ausgeübten Kontrolle.

Eine weitere wichtige Funktion dieser Beamten besteht in der Kontrolle über die Verwendung der gegen Revers eingeführten Waren, d. h. derjenigen Waren, die je nach ihrer Verwendung verschiedenen Zollansät/en unterliegen.

Auch die neu kreierte Stelle eines Revisors zur speziellen Kontrollierung des Weinimports ist zu Anfang des Berichtsjahres provisorisch besetzt worden.

Tl. Zollgebietsdirektionen und Zollämter.

Wie die Oberzolldirektion, so hatten auch die Zollgebiets. Direktionen eine grosse Arbeitslast zu bewältigen, so dass bei ein-

516

zelnen derselben eine Vermehrung des Beamtenpersonals nötigwurde. Letzteres ist auch bei den wichtigern Zollämtern deiFall gewesen, an welche der neue Zolltarif namentlich auch hin» sichtlich der Warenrevision bedeutend grössero Anforderungen stellt.

Über Einzelheiten im Dienstbetrieb in den Zollgebieten ist folgendes zu erwähnen : In Zurzach-Burg, Wasterkingen, Trübbach, La Motta, Splügen, Carnpocologno, Camedo und Melide sind neue Zollhäuser erstellt und im Berichtsjahre bezogen worden, bei einer Anzahl anderer Zollhäuser wurden nach Massgabe der hierfür bewilligten Kredite Erweiterungen und Reparaturen vorgenommen.

Neue Zollbezugsposten wurden eröffnet in Déridez; bei Boncourt, in Klosters-Dörfli und in Weinberg an der im Bau begriffenen neuen Strasse nach demSamnaun, die auf dem linken Innufer vorläufig bis Finstermünz erstellt ist. Das Nebenzollamt La Rosa am Berninapass wurde nach La Motta, an die Abzweigung des Weges nach dem italienischen Livignotale verlegt, wo nun in einer Höhe von mehr als 2000 m. über Meer wohl das höchstgelegene schweizerische Zollamt besteht.

Das Eilgutzollamt im Personenbahnhof S. B. B. in Basel konnte im abgelaufenen Jahre die neuen Lokalitäten beziehen, welche zweckentsprechend eingerichtet sind.

Das Unternehmen der Weiterführung der Grossschiffahrt auf dem Rhein von Strassburg i. E. bis Basel, welches laut Bundesbeschluss vom 21. Juni 1907 (A. S. n. F. XXIII, 247) auch von der Eidgenossenschaft unterstützt wird, geht seiner Verwirklichung entgegen, indem sich im Laufe des Berichtsjahres in Basel eine Aktiengesellschaft gebildet hat, welcher vom Grossen Rat des Kantons Baselstadt die Konzession für Erstellung und Betrieb der nötigen Anlagen und Einrichtungen am projektierten Landungsplatze erteilt worden ist und welche beabsichtigt, den regelmässigen Betrieb im Frühjahr 1908 zu eröffnen. An der Landungsstelle ·werden auch die nötigen Einrichtungen getroffen werden, um die Zollbehandlung daselbst vornehmen zu können.

Aus Anlass der Erstellung der Berninabahn, welche das Engadin mit dem Veltlin verbindet, und in Tirano Anschluss an das italienische Bahnnetz erhält, hat die Frage, ob die schweizerische Zollbehandlung des Bahnverkehrs in Tirano oder auf der ersten Station auf schweizerischem Gebiet, in Campocologno,\

517 stattzufinden habe, längern Verhandlungen gerufen. Wir hahen uns, namentlich auch aus politischen Erwägungen, dahin entschieden, dass die schweizerische Zollabfertigung in Campocologno stattzufinden habe, woselbst von der Bahnverwaltung die erforderlichen Zolllokalitäten in Verbindung mit der Stationsanlage einzurichten sind.

Auch im abgelaufenen Jahre hatten die Zollämter in Chiasso und Luino einen so ausserordentlichen Warenandrang zu bewältigen, dass nicht nur der Dienst an "Werktagen verlängert, sondern dass auch an Sonn- und Festtagen in gleicher Weise wie an Werktagen gearbeitet werden musste. Dieser ausserordentlich starke Verkehr, der zur Herbstzeit nie dagewesene Dimensionen annahm, machte sich nach beiden Richtungen geltend und ist ein erfreulicher Beweis der Zunahme des Transitverkehrs durch die Schweiz. Im Herbst, der ohnehin jeweilen einen starken Warenandrang aufweist, kamen dieses Jahr noch zahlreiche und grosse Sendungen von frischem Obst (Äpfel) hinzu, da die Ernte in Italien sehr günstig ausgefallen war, im Gegensatz zu den kargen Erträgnissen in der Schweiz und in Siiddeutschland.

Die Schwierigkeiten bei Abfertigung gewisser Expresszüge der Simplonlinie in Domodossola, auf welche wir im letztjährigen Berichte hingewiesen haben, konnten noch nicht'gehoben werden, da die italienische Bahnverwaltung gegen die von der Zollverwaltung für nötig befundenen Einrichtungen, welche verhindern sollten, dass die Reisenden sich der Zollrevision entziehen, Ein^ Wendungen erhoben hat. Die Zollverwaltung war daher genötigt, die betreffenden Züge auch fernerhin durch Zollpersonal begleiten und die Zollrevision während der Fahrt bis Brig vornehmen zu lassen. Doch kann dieser kostspielige Zollbegleitungsdienst nicht auf die Dauer beibehalten werden, und es wird daher weiter zu prüfen sein, ob nicht überhaupt die Abfertigung des Reisendenverkehrs nach Brig zu verlegen sei.

Zu einer befriedigenderen Lösung ist die im letzten Geschäftsbericht ebenfalls berührte Frage betreffend die Warensendungen schweizerischer Herkunft nach den am Südabhang des Simplon gelegenen schweizerischen Ortschaften gelangt, indem das italienische Zollamt in Iselle zur Abfertigung gewisser Warengattungen ermächtigt worden ist. Auch Granitladungen ab den italienischen Zwischenstationen Preglia, Varzo und Iselle können nun direkt nach der Schweiz aufgegeben werden, ohne dass sie zuvor die italienische Zollbehandlung in Domodossola zu passieren haben.

518

VII. Grenzschutz.

Das eidgenössische Grenzwachtkorps hatte am Schlüsse des Berichtsjahres folgenden Bestand: renzwachfZahl Zahl UnterGrenzshefs und der der offiziere. Wächter. Sektionen. Posten.

Offiziere.

1. Zollgebiet .

H.

,

in.

IV.

V.

VI.

, ,

:

Zusammen

2 1 1

19

2 3 3 12

14

181 102 82 114 208 201 888

7 6 19 23 88

10

5 4 8 10 9 46

64 56 39 53

60 55 327

976 Bestand am Schlüsse des Vorjahres: Grenzwachtchefs und Offiziere Unteroffiziere und Grenzwächter somit eine Vermehrung um l Offizier und 33 Mann.

11 943

Den altern Mannschaften des Grenzwachtkorps ist im Berichtsjahr eine finanzielle Besserstellung zu Teil geworden, indem den bisherigen Alterszulagen (50 Ct. per Tag nach 4, 80 Ct.

nach 6 und l Fr. nach 8 Dienstjahren) noch eine weitere von Fr. 1.20 nach 12 Dienstjahren beigefügt wurde. Zum Bezüge dieser Zulage waren vom 1. Januar an zirka 200 Mann berechtigt. Dieselbe hat aber nicht verhindert, dass auch im abgelaufenen Jahr wieder eine Anzahl Grenz Wächter in kantonale Polizeikorps übergetreten ist, von denen einzelne die Rekrutierung vorzugsweise unter dem eidgenössischen Grenzwachtpersonal zu betreiben scheinen, was ihnen den Vorteil verschafft, dass sie eine dienstlich schon ausgebildete Mannschaft erhalten. Eine Verbesserung der Besoldungsverhältnisse des Grenzwachtkorps erweist sich daher als unvermeidlich und kann unabhängig vom allgemeinen Besoldungsgesetz durchgeführt werden, falls die in Vorbereitung liegende Revision des letztern nicht zu Stande kommen sollte.

Im Berichtsjahre wurde die Barkaution, welche die ins Grenzwachtkorps neu eintretenden Rekruten als Garantie für die ihnen anvertrauten Bekleidungs-, Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenstände bisher zu leisten hatten, aufgehoben. Es konnte dies um so eher geschehen, als auch den schweizerischen Wehrmännern.

519 ·die Militärausrüstung ohne weitere Garantie überlassen wird, und die Grenzwachtmannschaft, die unter ständiger militärischer Leitung und Disziplin steht, noch mehr als der gewöhnliche Wehrpflichtige das Zutrauen beanspruchen kann, dass sie ihren Diensteffekten ·die nötige Sorgfalt zuwende. Der Wegfall der Barkaution schliesst den Vorteil in sich, dass dadurch manchem unbemittelten Aspiranten der Eintritt ins Grenzwachtkorps ermöglicht wird.

Es sind wieder mehrere Fälle von Grenzverletzung durch italienische Douaniers vorgekommen, darunter auch solche, bei denen von den Waffen Gebrauch gemacht wurde. Über einen .solchen besonders schweren Fall hat bereits das Politische Departement unter III. Internationale Angelegenheiten, 24., einlässlich berichtet.

Diese Fälle von Grenzverletzung sind in der Regel darauf zurückzuführen, dass die italienischen Douaniers die Verfolgung von Schmugglern auch auf schweizerischem Gebiet fortsetzen, um, wo immer möglich, in den Besitz der zu schmuggelnden Ware zu kommen. Wir haben von solchen Vorkommnissen der italienischen Regierung jeweilen behufs Bestrafung der Fehlbaren Kenntnis gegeben.

Für den Verkehr mit Motorwagen und Fahrrädern über die Grenze sind Erleichterungen zugestanden worden, von denen uusgiebiger Gebrauch gemacht wird. Gleichwohl ist es namentlich bei Dunkelheit öfters vorgekommen, dass Automobilfahrer in schneller Fahrt die Grenze überschritten, ohne der Aufforderung, anzuhalten, nachzukommen. In den meisten Fällen waren Nachforschungen nach dem Eigentümer erfolglos, weil bei vorgerückter Nachtzeit gewöhnlich das Telephon nicht mehr benützt werden kann. Die Zollverwaltung muss daher auf Mittel und Wege Bedacht nehmen, um die Automohilfahrer zu zwingen, beim Eintrittszollamt anzuhalten, zu welchem Zwecke bereits Versuche im Gange sind.

VIII. Straffalle.

A. Zollübertretungen.

Auf Ende 1906 waren unerledigt geblieben neu hinzugekommen sind Total 1907 im Vorjahre 1906 Verminderung pro 1907

81 Straffälle 1506 ,, 1587 Straffälle 1851 ,, 264 Straffälle

520 Diese Zollübertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt: a. durch Verzicht auf die Verfolgung 67 b. durch freiwillige und unbedingte Unterziehung . . 1452 c. durch gerichtlichen Spruch: zu gunsten der Verwaltung 8 zu ungunsten der Verwaltung -- Total 1527 Am Schlüsse des Jahres waren unerledigt: vor Gericht anhängig 5 bei der Verwaltung pendent .

55 Total 60 Gesamttotal 1587 ISO?

1906

Differenz

Es betragen: Fr.

Fr.

Fr.

1. die umgangenen Zollgebühren . . 38,718.69 30,922. 37 -f- 7,796.32 2. die eingezogenen Zollbussen . . . 44,257. 72 71,369. 53 -- 27,111.81 3. der Anteil der Zollverwaltung . 12,632.72 23,793.89 --11,161.17 B. Durch das Zollpersonal verzeigte und von der Zollverwaltung: liquidierte Übertretungen des Alkoholgesetzes.

Auf Ende 1906 waren unerledigt geblieben 2 Straffälle neu hinzugekommen sind 1907 35 ,, Total 1907 im Vorjahre 1906

37 Straffälle 41 ,,

Verminderung 1907

4 Straffälle

Ihre Erledigung fanden: a. durch Verzicht auf die Verfolgung . . .

2 Straffälleb.

,, freiwillige und unbedingte Unterziehung 26 ,, c.

,, gerichtlichen Spruch zu gunsten der Verwaltung l Straffall Am Schluss des Jahres 1907 waren unerledigt: a. vor Gericht anhängig -- ,, b. bei der Verwaltung pendent 8 Straffälle Total

37 Straffälle

Beilage zum Bericht über die Zollverwaltung, Abschnitt IX, Handelsstatistik.

Annexe au rapport de gestion de l'administration des douanes, chap. IX, Statistique du commerce.

q-

. . . .

. .

E Esswaren feine etc F. Tabak G Getränke

"i ni IV V

VI

VII

»1

Vili

X

XI

xn XIII

A. Tiere .

B Tierische Stoffe etc C. Düngstoffe etc Häute und Felle etc Sämereien; Pflanzen etc Holz A Faserstoffe Lumpen B. Unbedruckte Papiere, Kartons und Pappen C. Bedruckte Papiere, Kartons und Pappen D. BUcher etc E. Buchbinder- und Kartonnagearbeiten A. Baumwolle B. Flachs, Hanf, Jute etc C. Seide D. Wolle E Haare aller Art etc .

.

P Stroh Rohr, Bast etc . . .

G Kautschuk etc.

H Konfektion . . .

. . . .

Mineralische Stoffe .

. . . .

A. T o n . . . .

. .

. .

B. Steinzeug . .

. . .

C Töpferwaren Glas . . . .

.

. .

A Eisen . . . .

B Kupfer . . .

. . . .

C. Blei - D . Zink . . . .

. .

E . Zinn . . .

. . .

F . Nickel . . .

. .

Gr. Aluminium H. Edle Metalle, ungemünzt .

J. Erze und Metalle, andere .

XIV XV

-

-

Valeur

Menge Quantité

q. net

Fr.

q. net

Fr.

q. net

Fr.

q. net

Fr.

q-

1,805,808 12,785,762 2,161,146 37,728,925 55,862,810 4,533,248 8,797,848 39,544,853 25,944,403 41,754,531 2,861,464

150,752 73,873 7,556 815,327 288,008 15,679 986,144 83,185 1,695,042 4,083,046 125,913

1,903,452 11,145,999 1,614,395 21,678,835 58,047,094 4,348,819 7,473,127 39,531,238 19,756,596 36,328,921 2,687,772

68,397 10,665 38,007 25,103 33,443 6,202 250,314 106,155 208,241 600,052 128,665

3,689,930 3,881,785 2,357,803 864,386 13,751,247 1,283,643 754,979 28,026,550 2,394,543 6,579,833 3,832,841

90,247 10,261 33,570 25,311 58,890 4,416 261,150 96,416 211.211 613,617 125,374

3,240,630 3,483,139 2,243,567 904,961 22,810,604 994,807 772,064 27,592,373 2,458,703 6,192,888 3,696,081

n n n hl.

n ·n fi ·n

66,680 82,688 10,218 1,411,646 294,522 16,991 1,158,707 75,711 2,546,173 4,670,718 133,070

n

100,332

7,003,654

75,231

5,689,160

13,387

1,065,065

12,240

1,015,824

n

20,876 33,750 11,047 432,855 86,264 61,043 111,757 12,935 75,994 9,018 28,318 37,353,197 365,565 74,079 45,557 171,935 4,329,574 106,057 66,430 31,331 17,214 4,363 1,462 6,414 1,937 388,187 25,138 582,093 2,900

5,435,386 18,253,202 2,814,824 132,232,644 20,697,978 197,059,835 77,185,707 3,439,795 5,535,193 6,705,782 49,809,729 102,622,108 2,239,006 2,137,809 4,275^380 8,219,833 104,379,221 30,523,055 3,730,937 2S662,144 7,840,180 1,957,798 847,380 72,617,12!

241,825 45,084,730 10,306,240 1,668,193 3,522,103

19,431 33,825 9,394 373,854 80,216 61,569 118,213 13,473 79,632 7,491 25,941 32,648,945 375,507 49,952 45,396 166,320 4,048,136 109,468 66,172 32,967 18,297 3,874 3,127 6,016 4,692 292,916 34,647 560,864 2,779

5,014,651 17,703,442 2,416,049 109,886,820 17,977,941 193,061,000 74,596,000 3,567,650 7,086,867 5,422,046 45,121,952 89,082,422 2,143,381 1,845,090 3,786,697 7,808,940 96,884,066 30,594,459 3,707,484 2,699,551 8,346,790 1,736,562 1,488,440 58,643,723 311,631 36,008,766 10,814,380 1,506,018 2,963,202

4,800 10,570 1,548 190,722 2,877 66,799 32,393 2,979 9,086 2,729 6,982 1,382,970 205,706 916 6,987 5,092 394,098 30,116 10.244 8^675 1,652 1,016 6,272 1,923 3,713 467,378 11,289 11,743,448 2,124

1,758,127 6,249,459 339,118 243,067,593 2,825,195 295,119,721 23,545,368 701,937 8,674,286 1,764,471 14,771,980 7,929,937 486,249 44,174 283,634 436,791 16,718,277 5,446,712 622,776 428,417 650,410 239,838 2,541,376 27,539,134 53,054 73,582,266 6,091,206 139,798,571 9,469,127

4,110 10,231 1,215 192,607 2,868 66,952 38,010 2,552 10,873 2,407 6,681 1,524,989 319,951 1,278 7,337 4,631 349,549 27,846 7,075 9,823 1,147 1,264 8,256 1,942 2,365 418.675 8,833 11,820,344 2,053

1,516,907 5,933,609 296,949 210,915,138 2,693,763 262,658,075 25,935,731 684,935 10,485.725 1,513,678 13,688,128 7,501,855 682,385 57,891 297,728 384,980 13,464,248 4,599,021 503,016 501,468 458,856 279,577 3,385,151 24,437,646 34,41(i 62,801,132 5,137,449 141,303,133 9,098,394

18,800 58,490

14,314.595 7,625^446

16,110 56,914

11,753,306 6,632,535

14,313 15,892

9,884,828 8,492,048

11,218 1 5,096

8,017,344 8,862,210

1,075,704 139,538 1,009,584 36,127

32,864,630 8,698,427 25,019,404 19,506,546

1,014,886 32,354,377 146,521 8,592,906 943,520 23,328,623 33,462 . 16,987,216

442,970 70,481 20,566 3,098

11,910,565 22,517,847 1,151,679 3,130,563

414,995 67,396 25,996 3,045

11,037,262 22,314,661 1,098,089 3,015,781

66,658,320 876,615 > 1,614,814,455 1,411,646

59,206,181 848,872 \ 1,469,059,498 815,327

q·n

fl

« 7) fl fl fl

n ·n ft n 7}

ft n n ft fi

n rt n rt n n ·n T> n

TI T)

71 TI

q-

St.

Hl.

q-

1,451

48,745,803

1,517

85,134,934

!

* Berichtigter Wert. -- Valeur rectifiée.

Die Einfuhrwerte sind provisorisch. -- Les valeurs à l'importai ion soi,t provisoires.

6,094,088 11,776,891 \ 1,152,901,298 25,103

525

36,041,858

Catégories

Valeur

4,344,022 70,128 792,012 9,743,907 106,621 * 33,375,050 658,819 82,660,583

n

Hierzu: Gemünztes Edelmetall . . .

Menge Quantité

Wert

Valeur

4,783,010 5,402,363 34,649,067 91,317,519

fl

-1

Menge Quantité

75,582 322,767 105,794 720,884

q-

Total

Wert

Valeur

159,966,827 24,843,952 68,010,548 64,157,780

n St.

B. Chemikalien C. Farbwaren D. Technische Fette etc.

Nicht anderweit genannte Waren .

Wert

Menge Quantité

8,013,120 1,227,809 1,258,162 467,006

·n ·n ; n Hl.

St.

B. Instrumente und Apparate .

A. Apotheker- und Drogerie waren ete.

Wert

-» S

1900

168714,798 28,610,363 74,180,640 70,450,016

T)

B. Fahrzeuge (Uhren A < Uhrenbestandteile

loor

1OOO

8,432,071 1,230,569 1,407,120 513,832

·n T)

D. Animalische Nahrungsmittel

loor

Numéros

Kategorien

A. Getreide etc B . Früchte u n d Gemüse

I

Ausfuhr -- Exportation

Einfuhr -- Importation Einheit

Nummern

Spezialhandel der Schweiz nach Kategorien. -- Commerce speda/ de la Suisse réparti par catégories du tarif.

6,659,348 \\ 11,879,234 ! U 1.07 1,1 20,534 25,311 l| 458

28,4110,899 i

A.

B.

C.

D.

Céréales, etc.

Fruits et légumes Denrées coloniales, etc.

Produits alimentaires de provenance animale E. Comestiblesfins,etc.

F. Tabacs

·n ·n r>

P1-

11

> G:. Boissons A. Animaux B. Matières animales, etc.

C. Engrais et déchets, etc.

Cuirs et peaux, ete.

Semences; plantes, etc.

Bois A. Matière fibreuse, chiffons B. Papier et carton, non imprimés C. Papier et carton imprimés

n

·n n n ·n ft Ti Ti fi

n ·n n fi n fl

n r TI

n fi ·n ·n ft fi ·n Ti fi P-

qT)

T3

7)

r> 71 T)

qp-

D. Livres, revues, etc.

E. Ouvrages de relieur et cartonnages A. Coton B. Lin, chanvre, jute, etc.

C. Soie D. Laine E. Poils de tout genre, etc.

F. Paille, jonc, liber, etc.

G. Caoutchouc, etc.

H. Confections Matières minérales A. Argile B. Grès C. Poteries Verre A. Fer B. Cuivre C. Plomb D. Zinc E. Etain F. Nickel G. Aluminium H. Métaux précieux, non monnayés J. Minerais et métaux, autres A. Machines, etc.

B. Véhicules (Horloges et montres A.< Pièces détachées d'horloges et de [ montres B. Instruments et appareils A. Objets pharmaceutiques etdrogueries, etc.

B. Substances et produits chimiques, etc.

C. Couleurs D. Graisses, huiles, etc.

Articles non dénommés ailleurs 1

...

Total

hi.

q-

I

En plus: Monnaies

n IH IV V

VI

vn Vili

h X

XI

Ixn

>xra XIV XV

52t Es betragen:

1. die umgangenen Monopolgebühren . .

2. die eingegangenen Bussen . . .

.

1907

1906

Fr.

Fr.

Differenz

Fr. .

797.16

1019.83

-- 222.67

711. 70

2645.48

--1933. 78

IX. Handelsstatistik.

Das gegenüber früheren Jahren um 12 Tage verspätete Erscheinen der provisorischen Publikation 1906 (27. Februar 1907) erklärt sich durch die bedeutende Vermehrung der statistischen Positionen und andere Umstände, welche mit der Neugestaltung des Zolltarifs zusammenhängen.

Die Jahrespublikation, die ihres Umfanges wegen zum erstenmal in zwei Bänden erschien, konnte mit dem Bericht in deutscher Sprache Mitte September ausgegeben werden, der Bericht in französischer Sprache folgte am 28. Oktober.

Die handelsstatistischen Resultate im Jahre 1907 (die Einfuhr ist vorerst nur provisorisch gewertet) sind folgende : E i n f u h r : 1614,8 Millionen gegen 1469 Millionen im Jahre 1906 und 1380 im Jahre 1905.

A u s f u h r : 1152,9 Millionen gegen 1071 *) Millionen im Jahre 1906 und 969 Millionen im Jahre 1905.

Die Einfuhr stellt sich also im Jahre 1907 um 461,9 Millionen oder 28,6 % höher als die Ausfuhr.

Dieser Mehrwert der Einfuhr wird sich aber infolge der ausserordentlichen Preissteigerung auf einigen Hauptartikeln, insbesondere Getreide und Seide, nach der noch vorzunehmenden definitiven Wertberechnung bedeutend steigern und die sogenannte Unterbilanz wird wahrscheinlich den Prozentsatz der Jahre 1897/1899 Czii'ka 32 °/0) noch übertreffen.

Die Vermehrung der provisorischen Einfuhrwerte (-J- 145,7» Millionen) entfällt hauptsächlich auf folgende Kategorien (Tausende von Franken) : *) Berichtigte Ziffer infolge Reduktion des vorjährigen Ausfuhrwertes von Schokolade von Fr. 34,192,585 auf Fr. 30,447,557.

522

Totalwert Zunahme Getreide etc 168,715 8,748 Weizen -(- 5,483 Hafer + 2,388 646 Backmehl -f Früchte und Gemüse 28,610 3,766 Obst frisch . . . . -f. 2,791 Kartoffeln -- 656 Kolonialwaren etc 74,181 6,170 Kakaobohnen . . . . - ) - 1,170 Zucker -f- 2,534 Speiseöle -f 1,288 Animalische Nahrungsmittel . . . .

70,450 6,292 Fleisch frisch. . . . + 2,323 Fleischkonserven. . . -f430 Geflügel, Wurstwaren etc. -j104 Fischkonserven . . . -j- 1,078 Buttersurrogate . . . -f720 Käse -j954 Tabak 12,786 1,640 Rohtabak + 1,052 Tabakfabrikat . . . - } - 588 Getränke . 39,890 16,597 Fasswein -f- 16,545 .Sämereien, Futtermittel etc. .

. . 25,944 6,187 Stroh -f- 1,722 Heu -j- 2,334 Kunstfutter . . . . -j- 2,193 Holz 41,755 5,426 Nutzholz + 1,760 Bretter etc + 2>133 Papier und graphische Erzeugnisse . 33,507 2,684 Baumwolle 132,233 22,346 Rohbaumwolle . . . + 3,369 Garne, roh, einfach. . -j- 4,524 Garne, andere . . . -f- 3,394 Rohgewebe, glatte . . -f- 6,108 Andere Gewebe . . . -j- 3,544 Flachs, Hanf etc 20,698 2,720 Garne -f 468 Gewebe -f 2,114

in "/" 5,r,

15 9

9,s

14,7 71 31,s

14,» 8,7 20,3

15

523 Seide Organsin und Trame .

Gewebe Bänder und Posamentier·waren "Wolle Rohwolle Garne Gewebe Kautschuk Konfektion Leibwäsche, Korsetten Wirkwaren .

Kleider Hüte und Mützen . .

Mineralische Stoffe Kohlen «las Eisen Roheisen, Blech, Draht Schienen und Eisenbahnmaterial Gusswaren, Eisenwaren Nickel Edelmetalle Gold, roh Silber, roh . . . .

Echte Gold-' und Silberwaren Maschinen Uhren und -Teile Instrumente und Apparate Apothekerwaren, Drogen Chemikalien Färb waren Technische Öle und Fette Verschiedene Waren

-f +

2 980

-(-

439

-- + -j-

3,589 832 5,693

-(-f-)-j-

Totalwert 197,060

Zunahme In o/o 3,999 2

i 195 77,'186

2,590

3,8

6,706 49,810

1,284 4,688

23,7 10,4

102,622

13,540

15,2

8,220 104,379

411 7,495.,

5,3 7,7

881 791 2,442 557

-f 12,081 +

2,671

~|-j-

1,750 3,074 1,958 72,617

221 12,7 13,973 23,8

+ 13,496 + 298 -j-

217

. . . .

. . . .

. . . .

45,085 5,190 14,315 7,625 32,865 8,698 25,019 19,507

9,076 721 2,562 992 510 105 1,691 2,520

25,2 16,i 21,g 15 l,« l,z 7,2 14,8

Folgende Kategorien weisen Mindereinfuhren auf (Tausende von Franken):

524

Feine Esswaren etc Tiere Pferde - -- Ochsen -- Stiere -- Schweine, grosse . . -fSchafe +· Haare aller Art Stroh, Rohr, Bast etc Kupfer Kupfer, r o h . . . .

-- Kupferwaren . . . . - ( Zink Zinn Aluminium Fahrzeuge

Totaleinfuhr

Mindereinfuhr

0,

1,806 55,863

97 2,184

3,440 5,535 30,523

128 3,6 1,552 -- 21,9, 71 -- 0,2

'*

-- 5,i -- 3,8.

433 1,072 1,806 814 606

537 466 2,662 7,840 847 10,306

38 507 641 508

-- 1,4 -- 6,1 -- 43,i -- 4,7

Bei der letzteren Kategorie entfällt die Mindereinfuhr auf das IV. Quartal.

Die Zunahme bei der Ausfuhr (-J- 813/
Animalische Nahrungsmittel . . . .

Käse + 4,064 Milch, kondensiert . . -j- 3,612 Esswaren, feine etc Tabak Getränke Häute, Felle, Leder, Schuhe . . .

Häute, Felle . .

. + 653 Leder, Lederwaren l q-ig Schuhwaren /

GesamtAusfuhr

MehrAusfuhr

4,783 31,278

439 830

10 2,7

91,318

8,657

10,5

3,690 3,882 3,222 28,027

.

m

0.



449 13,9 399 11,5 74 2,8 435 1,6

525 GesamtAusfuhr

Mehr- . 0 , Ausfuhr ln /0

Holz 6,580 387 6,2 Papier und graphische Erzeugnisse .

9,411 649 7,4 Baumwolle 243,068 32,153 15,2 Garne, roh einfach . -j668 Garne, andere . . . -- 852 Rohgewebe, glatt . . -|244 Gewebe andere . . -- 2,630 Stickereien . . . . + 35,128 Flachs, Hanf etc 2,825 131 4,9 16 Stickereien . . .

-j° Seide 295,120 32,462 12,* Rohseide, Abfälle . -f 1,148 Organsin und Trame -j6,781 Florettseide, ungezwirnt -j1,288 Florettseide, gezwirnt -j855 Seide, gefärbt . . . + 6,867 Nähseide . . . . -- 523 Stückware , , . . + 8,274 Beuteltuch . . . . -j927 Bänder -j7,452 Kunstseide . . . . + 226 Stickereien . . . . -- 1,053 Kautschuk 1,764 251 16,5 Konfektion 14,772 1,084 7,9 Wirkwaren . . . + 918 Hüte und Mützen . -- 135 Mineralische Stoffe 7,930 428 5,7 ührepsteine . . . + 324 Asphalt -- 254 Eisen 16,718 3,254 24,2 Alteisen und Ì .

g,,, Ferro Silicium J ' ' Andere Artikel . . + 2,650 Kupfer 5,447 848 18,4 Rohkupfer, Altkupfer + 328 Kupferwaren . . .

-f" 520 .Edelmetall 27,539 3,101 12,7 Rohgold . . . . + 1,508 Rohsilber -f 508 Gold- und Silberwaren, echt -f573

526 GesamtAusfuhr

MehrAusfuhr

. ,,,

ln

/
Maschinen 73,582 10,781 17,aFahrzeuge 6,091 954 18,8, Instrumente u n d Apparate . . . .

9,884 1,767 2 2 ChemikaJien 11,911 873 7,9 Farbwaren 22,518 203 0,9 Verschiedene Waren 3,131 115 3,8 Eine starke Abschwächung, der Ausfuhr erlitten frisches; Obst, Tiere, Wollgarne- und Gewebe, Strohwaren, Aluminium: und gegen Jahresschluss auch die Uhren.

Folgendes sind die Einzelresultate nach Kategorien (Tausend!

Franken) : GesamtAusfuhr

Früchte und Gemüse Frisches Obst. . . . -- Tiere Pferde -- Ochsen -- Stiere -- Kühe -- Rinder -- Jungvieh und Kälber . -- Wolle Rohwolle etc. . . . -- Garne -- Gewebe -- Stroh Rohe Geflechte . . . -- Andere Geflechte und feine Waren . . . -- Tonwaren Backsteine -- Aluminium Uhren Silberuhren . . . . -|Metalluhren . . . . + Golduhren -- Apothekerwaren

5,402

MinderAusfuhr

. ,,, '*

ln

4,342 44,s

4,279 13,751

9,059

39,r

23,545

2,390

9,*

8,674

1,811

17,»,

362 416 794 5,267 1,156 1,046 1,406 433 583 1,162 661 486

197

28,e

217 2,541 149,268

844 24,» 1,134 0,7».

1,010 1,499 4,137 8,492

370

4,*

527

Die Abnahme der Golduhren betrug 110,277 Stück (-- 11 %), wovon 69,178 Stück im IV. Quartal, 24,520 Stück im IH. Quartal uud 16,573 Stück im ersten Halbjahr.

Grossbritannien hat im ganzen 123,022 Stück Golduhren: bezogen gegen 177,989 im Jahre 1906. Das neue englische Kontrollverfahren hat den Export von Gold- nnd Silberuhren nach jenem Lande wie folgt beeinflusst (Stückzahl): Golduhren

I. Quartal

n.

·in.

iv.

, ,,

Silberuhren

39,406 46,812 8,463 28,341

1906 69,780 69,487 70,816 85,077

69,041 94,038 17,806 43,348

123,022

295,160

224,233

1906

1907

40,322 42,189 40,469 55,007 177,989

1907

Betreffend die Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Herkunfts- und Bestimmungsländer und die übrigen Details musa auf den im Herbst erscheinenden Jahresband und auf den Jahresbericht verwiesen werden.

Mit dem 1. Januar 1908 sind folgende Änderungen in Bezugauf die Deklaration in Kraft getreten : 1. Aufteilung der Ländergruppe: ,,Serbien, Bulgarien, Montenegro1*; in 15 a. Serbien, 15 ö. Bulgarien, Montenegro.

2. Die Wertdeklaration bei der Einfuhr wurde ausgedehnt auf die ganze Kategorie XII A ,,Maschinen und mechanische Geräte" (Nr. 879/904).

3. Die Verordnung betreffend die Statistik des Warenverkehrs vom 17. November 1905 ist durch Bundesratsbeschluss vom 16. Dezember 1907 dahin erweitert worden, dass die Deklaration für die Einfuhr, ausser den in Art. 2 genannten Angaben (Gattung der Ware, Menge, Verpackungsart, Zeichen, Nummern und Anzahl der Warenstücke, Erzeugungsland, Wert, Unterschrift des Deklaranten und Datum) auch den N a m e n und den W o h n o r t des E m p f ä n g e r s in.

der Schweiz enthalten soll.

528

Um die Durchführung dieses Bundesratsbeschlusses zu erleichtern, wurde durch die Oberzolldirektion am 28. Dezember 1907 verfügt, dass die genannte Vorschrift bis auf w e i t e r e s auf einzelnen Warengattungen nicht zur Anwendung zu kommen habe und ebenso wenig auf denjenigen Sendungen, die in direkten Sammelwagen an Speditionsfirmen in der Schweiz eingehen und von letzteren an die einzelnen Warenempfänger weiter verteilt werden.

Für Sendungen, die franko Fracht und Zoll an die Speditionsfirmen eingehen, gilt die gleiche Vergünstigung wie für die direkten Sammelwagen.

-,30-Si

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1907.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.04.1908

Date Data Seite

433-528

Page Pagina Ref. No

10 022 868

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