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Bundesblatt

Bern, den 26. Mai 1975

127. Jahrgang Band I

Nr. 20 Erscheintwòchenthch Preis. InlandFr 75.-im Jahr, Fr. 42 50 im Halbjahr; Ausland Fr. 91 im Jahr,zuzüglichNachnahme-undPostzustellungsgebuhr. Inseratenverwaltung: Permedia, Publicitas-ZentraldienstfürPenodika, Hirschmattstfasse 36, 6002 Luzern, Tel. 041/23 66 66

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75.027 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Rechnungen und den Geschäftsbericht der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1974 (Vom 7. Mai 1975)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehn geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen die vom Verwaltungsrat der Schweizerischen Bundesbahnen an einer Sitzung vom 24. April 1975 verabschiedeten Rechnungen und den Geschäftsbericht der SBB für das Jahr 1974 zur Genehmigung.

Um das Verfahren zu vereinfachen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden, verzichten wir künftig auf eine Berichterstattung, sofern nicht besondere Umstände eine Meinungsäusserung des Bundesrates notwendig machen. Über die Tätigkeit der Bundesbahnen im abgelaufenen Jahr sowie über die einzelnen Rechnungen orientiert ausführlich der beiliegende Geschäftsbericht 1) der SBB.

Der Bundesrat benützt die Gelegenheit, der Leitung und dem Personal der Bundesbahnen für die im vergangen Jahr geleistete Arbeit zu danken.

Nach Artikel 8 des Bundesbahngesetzes von 1944 beantragen wir Ihnen, die Jahresrechnung und Bilanz für 1974 sowie den Geschäftsbericht mit angefügtem Beschlussesentwurf zu genehmigen. Nach Artikel 16 Absatz 2 des Bundesbahngesetzes hat die Bundesversammlung bei der Genehmigung der Jahresrechnung über die Art der Deckung des Fehlbetrages zu beschliessen, wenn die gesetzliche Reserve erschöpft ist. Ein Vortrag des Fehlbetrages (234 114 012 Fr.) auf neue Rechnung ist ausgeschlossen.

D Im BB1 nicht veröffentlicht.

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Bundesblatt 127 Jahrg Bd I

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1746 Unter dem Vorbehalt, dass die Bundesversammlung gemäss Antrag des Bundesrates beschliesst, das Defizit der SBB aus allgemeinen Bundesmitteln zu dekken, ist für die Rubrik «Defizitdeckung SBB» ein Nachtragskredit von 129,114 Millionen Franken zum Voranschlag 1975 der Eidgenossenschaft erforderlich.

Die gesetzliche Grundlage des für die Genehmigung von Geschäftsbericht und Rechnungen der Schweizerischen Bundesbahnen erforderlichen einfachen Bundesbeschlusses bildet Artikel 7 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1944 über die Schweizerischen Bundesbahnen (Bundesbahngesetz).

Wir leiten diesen Bericht weiter, ohne uns auf die Ausführungen des Verwaltungsrats der SBB mit Bezug auf die künftige Unternehmungspolitik festzulegen. Wir glauben, dass hiezu die Arbeiten der Kommission für die Gesamtverkehrskonzeption abzuwarten sind.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 7. Mai 1975 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident : Graber

Der Bundeskanzler : Huber

1747 (Entwurf)

Bundes beschluss über die Rechnungen und den Geschäftsbericht der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1974 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Geschäftsbericht und die Rechnungen der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1974, in den Bericht und Antrag des SBB-Verwaltungsrates vom 24. April 1975 an den Bundesrat und in eine Botschaft des Bundesrates vom 7. Mai 1975 [), beschliesst '

Art. l Die Jahresrechnung 1974 und die Bilanz auf 31.Dezember 1974 der Schweizerischen Bundesbahnen werden genehmigt.

Art. 2 Der Geschäftsbericht der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1974 wird genehmigt.

Art. 3 Der Passivsaldo des Rechnungsjahres von 234 114012 Franken wird aus allgemeinen Bundesmitteln gedeckt (Art. 16 Abs. 2 'des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen2').

Art. 4 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

» BEI 1975 I 1745 21 SR 742.31

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Rechnungen und den Geschäftsbericht der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1974 (Vom 7. Mai 1975)

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1975

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20

Cahier Numero Geschäftsnummer

75.027

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.05.1975

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1745-1747

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