17.006 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2016 Auszug: Kapitel I vom 3. März 2017

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2016 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

3. März 2017

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Bericht Kapitel I An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Bundeskanzlei 2013 P 13.3014

Erarbeitung einer aktiveren Strategie für die Erreichung der rechtlichen Vorgaben betreffend Vertretung der Geschlechter und Sprachen in ausserparlamentarischen Gremien (N 12.6.13, Staatspolitische Kommission NR)

Im Bericht vom 19. Dezember 2012 über eine bessere Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen hat der Bundesrat eine Strategie zur besseren Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen definiert. Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen vom 25. November 2015 wurden die getroffenen Massnahmen evaluiert. Es zeigte sich, dass die Strategie greift und die Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften verbessert werden konnte. Der Bundesrat hat dem Parlament im Rahmen des Berichts über die Evaluation der Gesamterneuerungswahlen im Frühjahr 2016 über die Strategie und die damit gemachten Erfahrungen Bericht erstattet. Er hat festgestellt, dass weitere Massnahmen zurzeit nicht erforderlich sind.

Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3697

Synthese zur Demografiestrategie (N 13.12.13, Schneider-Schneiter)

Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Demografischer Wandel in der Schweiz: Handlungsfelder auf Bundesebene» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3319

Veröffentlichung von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit der konsolidierten Fassung (N 26.9.14, Schneider Schüttel)

Der Bundesrat hat am 19. Oktober 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Veröffentlichung von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit der konsolidierten Fassung» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

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BBl 2017

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3384

Politische Rechte von Auslandbürgerinnen und Auslandbürgern in verschiedenen Staaten Europas (N 11.9.14, Staatspolitische Kommission NR)

Der Bundesrat hat am 31. August 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Politische Rechte von Auslandbürgerinnen und Auslandbürgern in verschiedenen Staaten Europas» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch
(im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) >
Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 M 13.4040

Gleichbehandlung aller Organe bei der Publikation der Interessenbindungen (N 21.3.14, Gilli, S 9.3.15)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, durch eine Änderung der RVOV sicherzustellen, dass die Interessenbindungen von Mitgliedern der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes veröffentlicht werden. Mit Änderung vom 9. Dezember 2016 der RVOV (SR 172.010.1) wurde Artikel 8k RVOV dahingehend angepasst, dass nicht nur die Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen, sondern auch Mitglieder der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes und Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen und des privaten Rechts ihre Interessenbindungen offenlegen müssen. Mit dieser Änderung der RVOV, die am 1. Januar 2017 in Kraft tritt, wird die Motion umgesetzt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 2000 P 98.3396

Zusatzprotokoll von 1952 zur EMRK. Ratifikation (N 18.12.98, Baumberger; S 9.3.00)

Anlässlich der Behandlung der Motion hat der Bundesrat erklärt, dass er die Ratifikation des ersten Zusatzprotokolls zur EMRK (ZP I) dem Parlament erst nach Anhörung der interessierten Kreise und unter der Bedingung der Zustimmung der Kantone beantragen werde. Da die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Eigentumsgarantie gemäss Artikel 1 ZP I zunehmend auf Sozialleistungen ausgedehnt hatte, wurde ein Quervergleich des ZP I mit den Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta erforderlich. Um die Arbeiten zu den Artikeln 2 und 3 ZP I (Recht auf Bildung und Recht auf freie und geheime Wahlen) voranzutreiben, wurde den Kantonen Ende 2002 ein Zwischenbericht über diese Bestimmungen vorgelegt.

Der daraufhin erstellte umfassendeBericht, der die Ergebnisse der Konsultation der Kantone betreffend die Artikel 2 und 3 ZP I und eine vertiefte Analyse der Vereinbarkeit des Schweizer Rechts mit Artikel 1 ZP I enthält, kam zum Schluss, dass die Schweiz das ZP I nur mit einer ganzen Reihe von Vorbehalten nationalen Rechts ratifizieren könnte. Dazu wurde im Frühjahr 2005 eine Ämterkonsultation durchgeführt. Um zu entscheiden, welche zusätzlichen Vorbehalte des kantonalen Rechts angebracht werden müssten, sollte eine technische Konsultation der Kantone durchgeführt werden. Es kann schon jetzt davon ausgegangen werden, dass eine Ratifikation die Schweiz sehr wahrscheinlich vor politische, praktische und juristische Probleme stellen würde. Auf diese wurde in den Antworten des Bundesrates auf die Interpellation Gilli 13.3075 und die Anfrage Gross 13.1039 eingegangen.

Der Bundesrat hält zurzeit an dieser Einschätzung fest und erachtet eine Ratifikation des ZP 1 nicht als prioritär. (vgl. Elfter Bericht vom 24. August 2016 über die Schweiz und die Konventionen des Europarates, BBl 2016 7045). Er sieht bis auf Weiteres davon ab, dem Parlament die Ratifikation des ZP 1 vorzuschlagen und beantragt daher eine Abschreibung des Postulats.

2012 P 12.3503

Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz (N 14.12.12, von Graffenried)

Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulats den «Bericht über die Schweizer Strategie zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Er klärt die Haltung und Erwartungen des Bundesrats gegenüber Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit deren Respektierung der Menschenrechte und legt dar, wie die Schweiz mittels 50 Politikinstrumenten die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzt. Das Ziel des Nationalen Aktionsplans (NAP) ist die Verbesserung des Menschenrechtsschutzes im Kontext wirtschaftlicher Aktivitäten. Der NAP dient ausserdem der Kommunikation der Erwartungen des Bundesrats an die Unternehmen, der Sensibilisierung der Unternehmen sowie der Verbesserung der 2868

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Kohärenz staatlicher Aktivitäten. Zur Begleitung der Umsetzung setzen das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Interessengruppen eine sechsköpfige mehrparteiliche Begleitgruppe ein.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3200

Neuer Verfassungsartikel 121a. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz (N 20.6.14, Tornare)

Die Beurteilung der Vereinbarkeit des Verfassungsartikels 121a BV mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz ist Gegenstand des Berichts des EDA vom 26. Mai 2014, welcher vom Bundesrat am 28. Mai 2014 zu Kenntnis genommen wurde. Der Bericht ist aufgeschaltet unter www.sem.admin.ch > Einreise & Aufenthalt > Personenfreizügigkeit Schweiz ­ EU/EFTA > Umsetzung des Verfassungsartikels zur Zuwanderung > Weitere Dokumente.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulates als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung 2014 P 14.3263

Die Schweiz im asiatischen Zeitalter (N 20.6.14, Aeschi Thomas)

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2016 den Aussenpolitischen Bericht 2015 verabschiedet (BBl 2016 593). In Erfüllung des Postulats enthält der Bericht im Unterkapital «Asien und Pazifik» (BBl 2016 593, hier 708­723) Ausführungen über die Schweiz im asiatischen Zeitalter. Punktuell vertiefende Ausführungen zu wirtschaftlichen Fragen finden sich im Aussenwirtschaftsbericht 2015 (www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Aussenwirtschaft > Aussenwirtschaftspolitik).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3823

Bericht über die Situation religiöser Minderheiten und mögliche Massnahmen der Schweiz (N 27.11.13, Aussenpolitische Kommission NR)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, über die weltweite Situation religiöser Minderheiten und mögliche Massnahmen der Eidgenossenschaft zu ihrer Unterstützung Bericht zu erstatten. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Situation bedrohter religiöser Minderheiten sowie diesbezüglich ergriffener Massnahmen im Rahmen des aussenpolitischen Berichts in Zukunft stärker zu beleuchten. Im Aussenpolitischen Bericht 2016 wurde entsprechend eingehend dargelegt (Ziff. 3.3.4 und 3.4.2), wie der Bundesrat der besonderen Lage verfolgter religiöser Minderheiten Rechnung trägt und welche Massnahmen er zu deren Schutz ergreift (BBl 2017 1233).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2014 P 14.3855

Prekäre Lohn- und Sozialbedingungen für Personen, die am Cern arbeiten (N 12.12.14, Tornare

Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulates den Bericht «Lohn- und Sozialbedingungen der Gastforschenden am CERN» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulates als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 M 13.4117

Strategische Positionen im Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union (N 6.5.15, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei; S 24.9.15)

Die von der Motion genannten Positionen vertritt die Schweiz gegenüber der EU in sämtlichen Verhandlungen. Sie widerspiegeln sich im Verhandlungsmandat des Bundesrates für ein Abkommen zu den institutionellen Fragen. Diese Verhandlungen haben im Mai 2014 begonnen und werden entsprechend dem Mandat des Bundesrates weiterverfolgt.

Am 27. Juli 2016 hat der Bundesrat der EU mitgeteilt, dass das Gesuch zur Aufnahme von Verhandlungen zum Beitritt der Schweiz zu den europäischen Gemeinschaften als gegenstandlos zu betrachten ist und dieses Gesuch dementsprechend als zurückgezogen betrachtet werden muss. Bei dieser Gelegenheit hat er seinen Willen bekräftigt, die engen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in der Form des bilateralen Wegs zu sichern und weiterzuentwickeln.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2015 P 15.3954

Endlich klare Informationen zu Eritrea (N 18.12.15, Pfister Gerhard)

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Eritrea: Analyse der Situation und Skizzierung mittelfristiger politischer Ansätze» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2016 M 14.3219

EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen (N 1.3.16, Reimann Lukas; S 15.6.16)

Mit Schreiben vom 27. Juli 2016 hat der Bundesrat der EU mitgeteilt, dass das Gesuch zur Aufnahme von Verhandlungen zum Beitritt der Schweiz zu den europäischen Gemeinschaften als gegenstandlos zu betrachten ist und dieses Gesuch dem-

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entsprechend als zurückgezogen betrachtet werden muss. Die EU hat von dieser Information Kenntnis genommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement des Innern Bundesamt für Kultur 2014 M 14.3143

Strategie zur Förderung von zweisprachigen Schulen in den Landessprachen (N 20.6.14, Semadeni; S 11.12.14)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, in Absprache mit den Kantonen eine Strategie zu erarbeiten und umzusetzen, um mit der Schaffung von zweisprachigen Klassen die Landessprachen ausserhalb ihres traditionellen Territoriums zu fördern und die interkulturelle Sensibilität und die nationale Kohäsion zu festigen.

Der Bundesrat hat dem Parlament im Rahmen der Botschaft vom 28. November 2014 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016­2020 (BBl 2015 497) Mehrmittel zur Förderung des Italienischen ausserhalb des italienischen Sprachgebiets beantragt. Das Parlament hat diesen Vorschlag gutgeheissen. Zusatzmittel in der Höhe von 800 000 Franken pro Jahr zugunsten des Italienischunterrichts sollen die Konzeptualisierung, Evaluation und wissenschaftliche Begleitung von Pilotprojekten, die Erarbeitung didaktischer Materialien sowie gegebenenfalls den Aufbau zweisprachiger Ausbildungen und kultureller Anlässe unterstützen. Das Bundesamt für Kultur hat 2016 in enger Absprache mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren eine erste Ausschreibung zur Förderung von entsprechenden Projekten durchgeführt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Gesundheit 2004 P 02.3122

Überprüfung des Leistungskatalogs (S 19.9.02, Stähelin; N 1.3.04)

2010 P 10.3754

Einführung einer gesamtschweizerischen Kosten-NutzenBewertung von medizinischen Leistungen (N 17.12.10, Humbel)

2011 M 10.3451

Für eine effektive nationale Health-Technology-AssessmentAgentur (N 1.10.10, FDP-Liberale Fraktion; S 9.3.11)

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat am 26. Januar 2009 im Rahmen der Inspektion «Bestimmung und Überprüfung ärztlicher Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» das bestehende System kritisch untersucht. Sie hat ausdrücklich keinen Systemwechsel vorgeschlagen, jedoch 19 Empfehlungen abgegeben. Zahlreiche Empfehlungen der GPK-N sind durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereits umgesetzt worden. Im Rahmen der Nachkontrolle der GPK-N ist der Bundesrat am 30. April 2014 sowie am 22. Oktober 2014 auf die erfolgten Arbeiten im Zusammenhang mit der Operationalisierung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit

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eingegangen. Die GPK-N hat am 19. Dezember 2014 über den Abschluss der Nachkontrolle informiert.

Der Bundesrat hat die in den genannten Vorstössen beantragte Prüfung vorgenommen und nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens zum Gesetzgebungsprojekt über ein Zentrum für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entschieden, im BAG eine Organisationseinheit zu schaffen. Am 4. Mai 2016 hat er die entsprechenden Ressourcen bewilligt. Zudem hat der Bundesrat für eine Übergangsphase bis 2017 Mittel von jährlich 600 000 Franken für ein erstes HTA-Programm gesprochen. Im Jahr 2016 hat das Eidgenössische Departement des Innern je drei Themen für die Re-Evaluation von Leistungen festgelegt. Die Bearbeitung der Themen ist gemäss den mit den Stakeholdern am 23. September 2015 im Rahmen eines Workshops diskutierten Prozessen im Gange.

Die entsprechenden Berichte werden schrittweise ab Sommer 2017 vorliegen.

Mit dem beschlossenen Aufbau der notwendigen Strukturen und den gesprochenen Mitteln sowie angesichts der bereits laufenden Aktivitäten hinsichtlich der Re-Evaluation von Leistungen erachtet der Bundesrat das Thema HTA auf Bundesebene für gut eingerichtet und einsatzfähig.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Postulate und der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2006 M 05.3436

Nationale Strategie zur Förderung der Gesundheit und Stärkung der Autonomie im Alter (N 7.10.05, Heim; S 15.6.06)

Der Bundesrat hat am 6. April 2016 die gemeinsam mit den Kantonen und der Stiftung «Gesundheitsförderung Schweiz» erarbeitete «Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017­2024 (NCD-Strategie)» verabschiedet. Am 16. November 2016 hat er zudem den Massnahmenplan zur Umsetzung der NCDStrategie verabschiedet (www.bag.admin.ch > Themen > Strategien & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > NCD-Strategie). Die Förderung der Gesundheit und die Stärkung der Autonomie im Alter sind Schwerpunktmassnahmen bei der Umsetzung der NCD-Strategie. Zudem hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 1. Juli 2016 die Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung für das Jahr 2017 (SR 832.108) sowie die Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung (AS 2016 2697; in Kraft ab 1.1.2018) verabschiedet. Damit wird der jährliche Beitrag jeder Person, die nach dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (SR 832.10) versichert ist, von aktuell Fr. 2.40 auf Fr. 3.60 im Jahr 2017 und auf Fr. 4.80 ab dem Jahr 2018 angehoben. 30 Prozent der zusätzlichen Mittel werden von der Stiftung «Gesundheitsförderung Schweiz» für die Finanzierung von kantonalen Aktionsprogrammen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention im Alter eingesetzt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2006 P 06.3063

Unbequeme Fragen an unser Gesundheitssystem (S 15.6.06, Sommaruga Simonetta)

2016 P 15.4141

Massnahmen gegen die Überversorgung im Gesundheitswesen (N 18.3.16, Frehner)

Zur Feststellung regionaler Unterschiede in der Versorgung hat das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) seit dem Jahr 2007 verschiedene Dokumente und Studien veröffentlicht. Im Rahmen eines Forschungsprojektes zur KostenLeistungsstatistik des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wurde in Zusammenarbeit mit drei grossen Versicherern eine umfangreiche Datenbank erstellt. Darauf gestützt wurden Individualdaten aus der ambulanten Leistungsabrechnung ausgewertet und eine Studie zum Einsatz von methylphenidathaltigen Arzneimitteln (Ritalin) bei Kindern und Jugendlichen im Januar 2012 veröffentlicht und im September 2012 ergänzt. In dem vom Bundesrat in Erfüllung des Postulats Maury Pasquier (08.3935 «Zunahme von Kaiserschnittgeburten) im Februar 2013 veröffentlichten Bericht wurden zwar kantonale Unterschiede festgestellt, aber es konnten keine Korrelationen zwischen der Kaiserschnittrate und der Anzahl Kliniken, die diese Leistung anbieten, nachgewiesen werden. Im Rahmen der Diskussion über die Zulassungssteuerung hat der Bundesrat aufgezeigt, dass es mutmasslich einen Zusammenhang zwischen der Dichte der Spezialärzte und den Kosten im jeweiligen Bereich gibt.

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2015 ein Nationales Forschungsprogramm zum Thema Gesundheitsversorgung (NFP 74) beschlossen. Das NFP 74 will die Versorgungsforschung fördern, die hilft, die konkreten Herausforderungen in der Behandlung von chronisch Kranken in der Schweiz zu bewältigen. Zusätzlich will das NFP 74 zu besser nutzbaren Gesundheitsdaten beitragen und es strebt den Aufbau einer starken Forschungsgemeinschaft an, die weltweit führende Versorgungsforschung durchführt. Die Ausschreibung erfolgte im Oktober 2015. Das NFP 74 dauert 5 Jahre und verfügt über einen Finanzrahmen von 20 Millionen Franken.

Im Rahmen der Roadmap «Ein nachhaltiges Gesundheitssystem für die Schweiz» der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) wurden im Jahr 2013 die Fachgesellschaften aufgefordert, nach dem Beispiel des Projektes «choosing wisely» in den USA Listen mit unnötigen Leistungen zu erstellen.

Die Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin hat im Jahr 2015 eine Liste von 5 unnötigen Leistungen in der ambulanten Medizin und im Mai 2016 im stationären Bereich veröffentlicht. Im November 2015 ist die SAMW erneut an die
Fachgesellschaften gelangt.

Das BAG hat zum Verlagerungspotenzial vom stationären zum ambulanten Bereich Diskussionen mit den Versichererverbänden und Fachgesellschaften aufgenommen und wirkt auf eine wirtschaftliche und effiziente Leistungserbringung hin. Es soll dabei eine Liste von Eingriffen erstellt werden, die, ausser wenn besondere Umstände vorliegen, ambulant durchgeführt werden könnten. Auch die Kantone haben die Thematik aufgenommen und ergreifen entsprechende Initiativen.

Mit der Förderung der Versorgungsforschung und den bereits ergriffenen Massnahmen der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen zur Bekämpfung der Über-

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und Fehlversorgung sind die Forderungen der Postulate (einschliesslich 15.4141) aufgenommen worden.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 10.3255

Zukunft der Psychiatrie (S 20.9.10, Stähelin)

Der Bundesrat hat am 11. März 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Die Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3655

Neutrale Clearingstelle für den Datentransfer zwischen Spitälern und Versicherern (N 13.9.12, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Gemäss Absatz 1 der Übergangsbestimmung zur Änderung vom 4. Juli 2012 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) waren die Versicherer verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2013 eine zertifizierte Datenannahmestelle (DAS) einzurichten. Die DAS stellen sicher, dass bei der systematischen Weitergabe von medizinischen Angaben an die Versicherer im Rahmen der Rechnungsstellung bei einem Vergütungsmodell vom Typus DRG die Verhältnismässigkeit gewährleistet wird.

Im Jahre 2016 verfügten bis auf einen sämtliche nach dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz vom 26. September 2014 (SR 832.12) zugelassenen Krankenversicherer über eine DAS gemäss Artikel 59a Absatz 3 KVV. Dem für die Aufsicht über die Krankenversicherer zuständigen Bundesamt für Gesundheit, welches im Rahmen der regelmässig durchgeführten Audits die Datenbearbeitungsprozesse der Krankenversicherer überprüft, sind keine grösseren Missstände im Zusammenhang mit der Einführung und dem Betrieb der DAS der Krankenversicherer bekannt. Weiter hat sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) nach durchgeführten Sachverhaltsabklärungen bei zwölf Krankenversicherern im Rahmen seines Tätigkeitsberichts der Jahre 2014/15 zum Thema DAS geäussert. Dabei hat er auch die Schnittstellen zwischen den Spitälern, allfälligen dazwischengeschalteten Intermediären und den DAS sowie zwischen den Annahmestellen und den Versicherern geprüft. Der EDÖB hat festgestellt, dass der Aufbau bzw. die Form der DAS je nach Krankenversicherer sehr unterschiedlich ausfällt. Grössere Versicherer würden tendenziell über eine eigene Annahmestelle im Haus verfügen, während mittlere und kleine Krankenversicherer die Annahmestelle eher an einen Dritten ausgelagert hätten, der diese in ihrem Auftrag betreibe. In der Einführungsphase der DAS haben sich gemäss EDÖB insbesondere im Hinblick auf die Zertifizierung der Annahmestellen für die teilweise immer noch verbreiteten Papierrechnungen sowie hinsichtlich der datenschutzkonformen Verarbeitung der DRG-Rechnungen innerhalb der Krankenversicherer (organisatorische Trennung der Leistungsabteilung und des Vertrauensarztes innerhalb des Krankenversicherers) Probleme gestellt. In seinem 2875

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Bericht der Jahre 2015/16 stellt der EDÖB zwar ähnliche Mängel wie im vorangegangenen Bericht fest, schliesst aber auch diesen mit der Feststellung ab, dass die Umsetzung von Artikel 59a KVV nach wie vor erfolgreich und mehrheitlich gesetzeskonform verlaufe und die Zusammenarbeit mit den Zertifizierern, den Versicherern und den Betreibern von elektronischen DAS äusserst konstruktiv verlaufen würde.

Die Einführung und der Betrieb der DAS nach Artikel 59a KVV zeigt, dass der Austausch von Gesundheitsdaten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Rahmen der Rechnungsstellung zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der erbrachten Leistungen unter Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes ermöglicht. Neben dem Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Versicherten sowie des Arztgeheimnisses muss bei der Datenweitergabe im Rahmen der Rechnungsstellung auch der Pflicht der Krankenversicherer zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistung Nachachtung verschafft werden. Die erlassene Regelung und deren Vollzug trägt im Spannungsfeld dieser unterschiedlichen Interessen der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der betroffenen Parteien Rechnung. Angesichts der erfolgreichen Etablierung der DAS nach den Artikeln 59a­59ater KVV erübrigt sich aus Sicht des Bundesrates ein vertiefter Vergleich mit einer neutralen Clearingstelle.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3426

Sicherheit in der Medikamentenversorgung (N 28.9.12, Heim)

Der Bundesrat hat am 20. Januar 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Sicherheit in der Medikamentenversorgung» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die aktuelle Versorgungslage mit Medikamenten keine dringlichen Interventionen durch den Bund erfordert. Mit der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel bei der Wirtschaftlichen Landesversorgung verfügt die Schweiz seit Herbst 2015 über ein aktuelles Monitoring der Versorgungslage und kann in einem akuten Fall rasch und unbürokratisch handeln.

Gleichzeitig sind Versorgungsengpässe bei Medikamenten aber ein weltweites Phänomen und nehmen tendenziell zu. Der Bericht formuliert zehn Empfehlungen in verschiedenen Handlungsfeldern zuhanden von Bund und Kantonen. Die Umsetzung der Empfehlungen und vorgeschlagenen Massnahmen werden im Rahmen des Masterplans «Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie» verfolgt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2012 P 12.3604

Strategie zur Langzeitpflege (N 28.9.12, Fehr Jacqueline)

2015 P 14.4165

Pflegekostenversicherung auf den Prüfstand. Schutz des eigenen Vermögens! (N 2.6.15, Lehmann)

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2016 in Erfüllung der Postulate den Bericht «Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich Langzeitpflege» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3619

Task Shifting auch im schweizerischen Gesundheitswesen (N 28.9.12, Cassis)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, das Potenzial von Task Shifting für die Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden und finanzierbaren medizinischen Grundversorgung in der Schweiz zu analysieren. Dieser Frage wurde mit einer Studie nachgegangen. Diese basiert auf der Aktualisierung des Arbeitsdokuments 27 des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) und trägt den Titel «Aktueller Stand der schweizerischen Diskussion über den Einbezug von hoch ausgebildeten nichtärztlichen Berufsleuten in der medizinischen Grundversorgung».

Der Bericht ist unter www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheitsberufe > Gesundheitsberufe der Tertiärstufe zu finden. Die Erkenntnisse aus dem Bericht sind in die Arbeiten im Rahmen des Masterplans Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung und des Forums medizinische Grundversorgung eingeflossen und werden auch in der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels 117a zur medizinischen Grundversorgung genutzt.

Im Kontext dazu steht ebenfalls die Diskussion im Nationalrat zur parlamentarischen Initiative 11.418 Joder «Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege». Diese Initiative fordert, dass das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (SR 832.10) so angepasst wird, dass Pflegefachpersonen einen bestimmten Anteil an Pflegeleistungen in eigener Verantwortung erbringen dürfen.

Damit würde ein Teil der Pflegeleistungen ohne ärztliche Anordnung erbracht werden können. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 23. März 2016 (BBl 2016 3419) zum Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats vom 22. Januar 2016 festgehalten, dass er es als eine verfehlte Entwicklung betrachtet, zusätzlichen Berufsgruppen Zugang zur direkten Abrechnung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu ermöglichen. Mit der bundesrätlichen Strategie «Gesundheit2020» sollen dagegen Fehlanreize, die zu einer Mengenausweitung führen, behoben und neue Versorgungsmodelle, welche die Qualität der Behandlung entlang der ganzen Behandlungskette optimieren, gefördert werden. Der Nationalrat beschloss am 27. April 2016, nicht auf den Gesetzesentwurf einzutreten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2012 P 12.3831

Medizinische Register. Ein wichtiger Schlüssel für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (N 14.12.12, Heim)

Eine Übersicht über die in der Schweiz vorhandenen medizinischen Register hat die Verbindung der Schweizerischen Ärztinnen und Ärzte FMH bereits erarbeitet. Das Register ist zu finden unter www.fmh.ch > SAQM > Qualitätsprojekte > Forum medizinische Register Schweiz. Die Arbeit wird im Rahmen des «Forum Medizinische Register» weitergeführt. Zudem haben der nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ANQ, FMH, H+, SAMW und unimedsuisse im Juli 2016 Empfehlungen für den Aufbau und den Betrieb von gesundheitsbezogenen Registern verabschiedet. Diese sind zu finden unter www.anq.ch > Empfehlungen Register.

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit) an das Parlament überwiesen (BBl 2016 257; 15.083). Es sollen die zur Umsetzung der Qualitätsstrategie notwendigen nationalen Strukturen und eine Finanzierungsgrundlage geschaffen werden, was auch das Thema der Qualitätsindikatoren und -register beinhaltet.

Des Weiteren hat das Parlament am 18. März 2016 das Krebsregistrierungsgesetz (BBl 2016 1939) verabschiedet. Dieses sieht in Artikel 24 vor, dass der Bund im Rahmen der bewilligten Kredite Registern, die Daten über andere stark verbreitete oder bösartige nicht übertragbare Krankheiten als Krebs bearbeiten, Finanzhilfen gewähren kann. Der Bundesrat sieht vor, hierfür jährlich rund 1 Million Franken zur Verfügung zu stellen. Die Bestimmung soll im 1. Quartal 2018 in Kraft treten.

Damit können Register gefördert werden, die einen Beitrag an die Gesundheitsberichterstattung und damit auch an die Qualitätssicherung leisten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulates als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3864

Positionierung der Apotheken in der Grundversorgung (N 14.12.12, Humbel)

Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Positionierung der Apotheken in der Grundversorgung» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 12.4051

Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte (N 22.3.13, Heim)

Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2015 in Erfüllung dieses Postulats und des Postulats Bruderer Wyss (12.4099 «Klärung der Zuständigkeit für die Restfinanzierung bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten analog ELG») den Bericht «Zuständigkeit für die Restfinanzierung im Rahmen der Pflegefinanzierung» verabschiedet.

2878

BBl 2017

Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch > (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Im Bericht des Bundesrates vom 4. März 2016 über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2015 (16.006) wurden beide Postulate zur Abschreibung beantragt. Das Postulat 12.4099 wurde abgeschrieben. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hatte beantragt, das Postulat 12.4051 hingegen noch nicht abzuschreiben, da das Thema die Kommission weiterhin beschäftigen werde.

Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative Egerszegi-Obrist (14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung») steht ein von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vorbereiteter Erlassentwurf vor der Verabschiedung. Der Gesetzesvorschlag zur Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte wurde vom Ständerat gutgeheissen. Der Nationalrat hiess den Entwurf mit einer Ergänzung ebenfalls gut. Die Differenz wird im Ständerat beraten werden.

An der Sitzung vom 3. November 2016 nahm die SGK-NR im Rahmen der Beratung des Gesetzesvorschlages zur parlamentarischen Initiative 14.417 den Bericht «Zuständigkeit für die Restfinanzierung im Rahmen der Pflegefinanzierung» zur Kenntnis.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 M 12.3104

Spitalinfektionen vermeiden. Gesetzliche Bestimmungen für Hygienemassnahmen (N 28.9.12, Hardegger; S 11.6.13; Punkte 1, 2 und 4 angenommen)

Das Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (SR 818.101) schafft explizit eine gesetzliche Grundlage, die das Bundesamt für Gesundheit ermächtigt, nationale Programme zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen (Spitalinfektionen) und Resistenzen bei Erregern unter Einbezug der Kantone zu erarbeiten. Die nationale Strategie zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen (Strategie NOSO) wurde im März 2016 vom Bundesrat verabschiedet (www.bag.admin.ch > Themen > Strategien & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien). Die nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) hat der Bundesrat bereits im November 2015 verabschiedet (www.bag.admin.ch > Themen > Mensch & Gesundheit > Übertragbare Krankheiten > Antibiotikaresistenzen). Auch im Rahmen seiner Qualitätsstrategie setzt sich der Bund für die Reduktion nosokomialer Infektionen ein. Die Strategien und Programme sind miteinander koordiniert und erfüllen die Anliegen der Motion.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2879

BBl 2017

2013 P 13.3370

Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz (S 11.6.13, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR 12.2037)

Der Bundesrat hat am 16. November 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 M 11.3973

Suizidprävention. Handlungsspielraum wirkungsvoller nutzen (N 11.9.13, Ingold; S 4.3.14)

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, einen Aktionsplan zur Suizidprävention vorzulegen und umzusetzen. Der Bundesrat hat am 16. November 2016 in Erfüllung der Motion den Aktionsplan «Suizidprävention in der Schweiz. Ausgangslage, Handlungsbedarf und Aktionsplan» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 M 13.3393

Swissmedic-Zulassung eines Arzneimittels als erlaubtes Werbeelement (S 9.9.13, Eder; N 5.3.14)

Mit der Teilrevision vom 11. März 2016 der Arzneimittel-Werbeverordnung vom 17. Oktober 2001 (SR 812.212.5; AS 2016 971) hat der Bundesrat das Anliegen der Motion umgesetzt. Künftig muss in den Pflichthinweisen bei der Werbung für Arzneimittel stehen, dass das Arzneimittel von der Schweizerischen Heilmittelbehörde Swissmedic zugelassen wurde. Den Zulassungsinhaberinnen ist es freigestellt, zusätzlich eine bildliche Darstellung mit dem Hinweis auf die Zulassung zu verwenden. Von dieser Massnahme dürften insbesondere Arzneimittel der Komplementärund Phytomedizin profitieren, da sie sich so klar von Nahrungsergänzungsmitteln oder Medizinprodukten abgrenzen können. Die Änderungen sind am 1. April 2016 in Kraft getreten. Für die Umsetzung der Vorgaben besteht eine Übergangsfrist von drei Jahren.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 13.4012

Auslegeordnung zur Planung der hochspezialisierten Medizin (N 10.3.14, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Planung der hochspezialisierten Medizin: Umsetzung durch die Kantone und subsidiäre Kompetenz des Bundesrates» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter 2880

BBl 2017

www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Statistik 2011 M 10.3947

Weniger Ärger für KMU mit amtlichen Statistiken (N 18.3.11, FDP-Liberale-Fraktion; S 13.9.11)

Die in der Motion geäusserten Anliegen, die Unternehmen möglichst wenig durch statistische Erhebungen zu belasten, gehen einher mit den im Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (BStatG; SR 431.01) und im statistischen Mehrjahresprogramm des Bundes 2016­2019 verankerten Regeln und Grundsätzen. Dazu gehören insbesondere die möglichst weitgehende Koordination der Statistikproduktion zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten sowie die gemäss Artikel 4 BStatG priorisierte Nutzung von in der Verwaltung bereits verfügbaren Administrativ- und Registerdaten, um auf Erhebungen verzichten zu können.

Diese Anliegen werden im Rahmen der Modernisierung der Bundesstatistik umgesetzt. Im Erhebungsprozess soll die Belastung durch den Einsatz moderner Technologien (z. B. elektronische Erhebungen via Internet ­ eSurvey) reduziert und dank der koordinierten Verwaltung der Unternehmensstichproben die Zahl der befragten KMU verringert werden. Zur Entlastung der Unternehmen werden auch inhaltliche Vereinfachungen angestrebt. Das Bundesamt für Statistik (BFS) wird künftig regelmässig messen, wie hoch die durch die Statistik verursachte Belastung ist. Ein wesentlicher Teil der heutigen Belastung wird nämlich durch andere Bereiche verursacht (siehe Studie des Schweizerischen Instituts für Klein- und Mittelunternehmen der Universität St. Gallen (KMU-HSG) im Auftrag des BFS aus dem Jahr 2013).

Das BFS trägt ausserdem dazu bei, die Statistikproduktion der verschiedenen beteiligten Stellen effizienter zu gestalten, indem es solide Referenzeinheiten (Stichprobenmethoden, Gewichtungsmodelle, Nomenklaturen usw.) zur Verfügung stellt.

Zudem wird die Umsetzung des statistischen Mehrjahresprogrammes neu jährlich evaluiert. Dies erlaubt eine regelmässige Bestandesaufnahme der Statistikinhalte.

Folglich wird es möglich sein, die in der Motion geäusserten Anliegen unter Bezugnahme auf diese Bestandesaufnahme zu verfolgen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 14.3578

Lebensqualität und Wohlfahrt. Wie wirksam sind die politischen Massnahmen und die Tätigkeiten des Bundes?

(S 16.9.14; Hêche)

Der Bundesrat hat am 23. November 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Lebensqualität und Wohlfahrt ­ Möglichkeiten und Grenzen ihrer Analyse und Evaluation» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch 2881

BBl 2017

(im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Sozialversicherungen 2007 P 06.3783

Mehr Transparenz in der beruflichen Vorsorge (N 23.3.07, Robbiani)

Die Transparenz in der beruflichen Vorsorge wurde im Rahmen der Strukturreform verbessert. Es wurden insbesondere Massnahmen zur Transparenz der Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen sowie zu den Informationen, die diese abgeben müssen, mit der Änderung vom 10. Juni 2011 und 22. Juni 2011 (AS 2011 3435) in die Verordnung vom 18. April 1984 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.441.1) aufgenommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3079

Rolle der Sozialfirmen (N 27.9.13, Carobbio Guscetti)

Der Bundesrat hat am 19. Oktober 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Rolle der Sozialfirmen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3980

Abbau von bürokratischen Hürden und Vorschriften bei der Kinderbetreuung im ausserfamiliären Bereich (N 13.12.13, Quadranti)

Der Bundesrat hat am 29. Juni 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Vorschriften für die Eröffnung von Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2882

BBl 2017

2014 M 13.3720

Trisomie 21 auf der Liste der Geburtsgebrechen aufführen (S 12.12.13, Zanetti; N 3.6.14)

Trisomie 21 wurde anlässlich der per 1. März 2016 in Kraft getretenen Änderung der Verordnung vom 9. Dezember 1985 über Geburtsgebrechen (SR 831.232.21; AS 2016 605) in die Liste aufgenommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 14.3912

Ausweitung der Säule 3a zur Deckung der Pflegekosten (S 27.11.14, Eder)

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 M 14.3728

Regulierungskosten für die Wirtschaft.

Unnötige Administrativarbeiten für die AHV abschaffen (S 27.11.14, Niederberger; N 8.12.15)

Der Bundesrat hat Artikel 136 der Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (SR 831.101) aufgehoben. Ebenfalls aufgehoben hat er die unterjährige Meldepflicht, wonach Arbeitgebende neu eintretende Arbeitnehmende innert Monatsfrist bei der Ausgleichskasse anmelden mussten. Die Mitarbeitenden sind neu spätestens anlässlich der Lohnabrechnung zu Beginn des Folgejahres zu melden. Die Verordnungsänderung trat am 1. Juni 2016 in Kraft (AS 2016 1317).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen 2009 P 04.3797

Förderung einer gesunden Ernährung (N 19.3.09, Humbel)

Der Bundesrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Nahrungsmittelindustrie die Nährwertdeklaration bei Lebensmitteln zu verbessern und die an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Produkte zu limitieren. Der Bundesrat hat die obligatorische Nährwertkennzeichnung mit dem Erlass der Ausführungsbestimmungen zum neuen Lebensmittelgesetz vom 20. Juni 2014 (BBl 2014 5079) in Artikel 36 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016 (AS 2017 283) eingeführt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum neuen Lebensmittelgesetz wurde eine Bestimmung abgelehnt, welche dem 2883

BBl 2017

Bundesrat die Möglichkeit gegeben hätte, die an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel einzuschränken.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 M 09.3614

Keine Erzeugnisse aus illegaler Fischerei auf dem Schweizer Absatzmarkt (N 14.4.11, Sommaruga Carlo; S 20.12.11)

Der Bundesrat hat am 20. April 2016 die Verordnung über die Kontrolle der rechtmässigen Herkunft von eingeführten Erzeugnissen der Meeresfischerei (AS 2016 1379) verabschiedet. Sie tritt am 1. März 2017 in Kraft. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass nur Fischereierzeugnisse in die Schweiz eingeführt werden, die nicht aus illegaler, unangemeldeter oder unregulierter Fischerei gewonnen wurden. Sie regelt die Einfuhrbedingungen für Fischereierzeugnisse aus der Meeresfischerei und deren Kontrolle.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 M 12.4026

Gleichbehandlung von Fleisch und Fisch. Deklarationspflicht bei Fisch (N 22.3.13, Schelbert; S 17.9.13)

Der Bundesrat hat die obligatorische schriftliche Deklaration der Herkunft von Fischereierzeugnissen im Offenverkauf mit dem Erlass der Ausführungsbestimmungen zum Lebensmittelgesetz vom 20. Juni 2014 (BBl 2014 5079) in Artikel 39 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016 (AS 2017 283) eingeführt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2015 M 14.4156

Schlachttieruntersuchung. Was in der EU praktiziert wird, sollte in der Schweiz auch möglich sein!

(S 17.3.15, Baumann; N 22.9.15)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die in Artikel 5 der Verordnung vom 16. November 2011 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen (SR 916.402) vorgesehene Bestimmung, dass die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt nichtamtliche Tierärztinnen und Tierärzte mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Betrieben mit geringer Kapazität betrauen kann, in die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle aufzunehmen.

Der Bundesrat hat die entsprechende Bestimmung mit dem Erlass der Ausführungsbestimmungen zum Lebensmittelgesetz vom 20. Juni 2014 (BBl 2014 5079) in Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung vom 16. Dezember 2016 über das Schlachten und die Fleischkontrolle (AS 2017 411) aufgenommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2884

BBl 2017

2016 M 16.3227

Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse (S 16.6.16, Noser; N 19.9.16)

Der Bundesrat hat mit der Änderung vom 23. November 2016 der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (SR 455.1; AS 2016 4871) die obligatorischen Kurse für Hundehalter per 1. Januar 2017 aufgehoben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2885

BBl 2017

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Justiz 2010 P 10.3523

Welches Einkommen während des achtwöchigen Arbeitsverbots nach der Geburt, wenn der Anspruch auf Entschädigung durch die Mutterschaftsversicherung infolge der Hospitalisierung des Neugeborenen aufgeschoben wird? (S 14.9.10, Maury Pasquier)

2011 P 10.4125

Anspruch auf angemessenen Lohnersatz bei Aufschub des Mutterschaftsurlaubs (N 17.6.2011, Teuscher)

Der Bundesrat hat am 20. April 2016 den Bericht «Einkommen der Mutter bei Aufschub der Mutterschaftsentschädigung infolge längerem Spitalaufenthalt des neugeborenen Kindes» in Erfüllung der Postulate 10.3523 und 10.4125 verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3166

Rechtliche Folgen der zunehmenden Flexibilisierung des Arbeitsplatzes (N 28.9.12, Meier-Schatz)

Der Bundesrat hat am 16. November 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Rechtliche Folgen der Telearbeit» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3543

Bericht zum Recht auf Schutz vor Diskriminierung (N 14.12.12, Naef)

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Recht auf Schutz vor Diskriminierung» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3881

Stärkung der Kinder in der Opferhilfe (N 13.12.13, Fehr)

Das Anliegen des Postulats zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Anpassungen ­ insbesondere im Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 (OHG; SR 312.5) und in der Strafprozessordnung (SR 312.0) ­ die Position des Kindes als Opfer von Gewalt gestärkt werden kann, wurde im Rahmen der vom Bundesamt für Justiz in Auftrag 2886

BBl 2017

gegebenen Evaluation des OHG untersucht. Der Bundesrat ist am 23. November 2016 über die externe Evaluation des OHG informiert worden. Die Studie ist abrufbar unter www.bj.admin.ch Gesellschaft > Opferhilfe Publikationen. Sie hat aufgezeigt, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Es ist hingegen angezeigt, dem Anliegen im Vollzug mehr Beachtung zu schenken.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 13.4189

Bessere Unterstützung für Frauen in Not und verletzliche Familien (S 19.3.14, Maury Pasquier)

Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Bessere Unterstützung für Frauen in Not und verletzliche Familien» verabschiedet.

Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Polizei 2014 P 14.3216

Den Entführungsalarm verbessern (S 12.6.14, Recordon)

Der Bundesrat hat am 17. Februar 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Den Entführungsalarm verbessern» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für Migration 2011 P 11.3954

Einschränkungen der vorläufigen Aufnahme (N 23.12.11, Hodgers)

2013 P 13.3844

Vorläufige Aufnahme. Neue Regelung für mehr Transparenz und Gerechtigkeit (N 13.12.13, Romano)

2014 P 14.3008

Überprüfung des Status der vorläufigen Aufnahme und der Schutzbedürftigkeit (N 12.6.14, Staatspolitische Kommission NR)

Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2016 in Erfüllung der Postulate den Bericht «Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

2887

BBl 2017

Der Bundesrat erachtet daher das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 M 10.3066

Bekämpfung der Ausländerkriminalität (N 28.9.11, Fraktion CVP/EVP/glp; S 5.3.12)

Das Hauptanliegen der Motion ist eine vollumfängliche Abgeltung der Haftgestehungskosten der Kantone im Asylbereich durch den Bund. Entsprechend diesem Auftrag und aufgrund der Initiative verschiedener Kantone und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und ­direktoren hat der Bund die Haftkostenpauschale auf den 1. Februar 2014 in der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA; SR 142.218) von 140 auf 200 Franken pro Tag erhöht. Auf der Grundlage von Artikel 15 Absatz 3 VVWA verfolgt das Staatsekretariat für Migration (SEM) die Entwicklung der Betriebskosten in den Kantonen fortlaufend. 2015 hat das Parlament entgegen dem Antrag des Bundesrates entschieden, die Motion 10.3066 nicht abzuschreiben. Als Begründung wurde angeführt, dass der Bund nicht die vollständigen «Haftgestehungskosten» im Asylbereich übernehme. Entsprechend hat das SEM zusammen mit den Kantonen nochmals die Kostenentwicklung im Bereich der ausländerrechtlichen Haft unter Einbezug der geänderten Rechtsgrundlagen und der aktuellen Entwicklungen im Migrationsbereich überprüft.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die auf den 1. Februar 2014 erhöhte Pauschale nach wie vor dem gesamtschweizerischen Durchschnitt der in den Kantonen anfallenden Haftkosten im Bereich der ausländerrechtlichen Administrativhaft entspricht.

Zusätzlich zur Erhöhung der Haftkostenpauschale beteiligt sich der Bund ebenfalls seit dem 1. Februar 2014 an den Bau- Einrichtungskosten von Haftanstalten für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft im Asyl- und Ausländerbereich.

Bei der Planung und Umsetzung der neuen Administrativhaftanstalten werden die Investitions- und die Betriebskosten für die ausländerrechtliche Haft genau berechnet werden müssen. Im Rahmen dieser Berechnungen werden die heute geltenden Pauschalabgeltungen erneut überprüft und werden allenfalls angepasst werden müssen.

Der Bundesrat erachtet daher das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 14.3290

Syrische Flüchtlinge. Verstärkte europäische Zusammenarbeit (N 12.6.14, Staatspolitische Kommission NR)

Der Bundesrat hat am 16. September 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Syrische Flüchtlinge. Verstärkte europäische Zusammenarbeit» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2888

BBl 2017

2015 P 14.4005

Klärung der Ursachen für die Unterschiede beim kantonalen Vollzug des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (N 11.3.15, Geschäftsprüfungskommission NR)

Der Bundesrat hat am 4. März 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Klärung der Ursachen für die Unterschiede beim kantonalen Vollzug des Abkommens über die Personenfreizügigkeit» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch > (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum 2014 P 13.4083

Erlös für Schweizer Künstlerinnen und Künstler (S 19.3.14, Luginbühl)

Der Bundesrat hat am 11. Mai 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Das Folgerecht» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2889

BBl 2017

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Generalsekretariat 2011 M 11.3469

Verstärkte Mitwirkung der Schweiz in der europäischen Sicherheitsarchitektur (20.5.11 Sicherheitspolitische Kommission SR; S 1.6.11)

Der Bundesrat hat am 24. August 2016 den Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz (Sicherheitspolitischer Bericht 2016) vorgelegt, in dem im Kapitel 2.3.

Sicherheitspolitisch relevante Organisationen und Vereinbarungen auf die europäische Sicherheitsarchitektur, die Schweizer Mitwirkung darin sowie Möglichkeiten und Grenzen künftiger Mitwirkung eingegangen wird. Dieses Kapitel wurde deshalb besonders ausführlich formuliert, um das Anliegen der Motion zu berücksichtigen.

Der Bericht legt dar, was die bisherigen Eckwerte der Schweizer Sicherheitspolitik waren, welche davon weiterhin gelten und wie sich die Schweiz sicherheitspolitisch positionieren will.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 M 13.3568

Finanzierung der Armee (N 19.6.14, Müller Leo; 23.9.14)

Mit der Botschaft vom 3. September 2014 zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (14.069; BBl 2014 6955) wurde in Artikel 148j des Militärgesetzes ein Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee beantragt. In der Schlussabstimmung vom 18. März 2016 haben National- und Ständerat die Änderung des Militärgesetzes genehmigt. Das Referendum kam nicht zustande.

Artikel 148j lautet demnach: «Die Bundesversammlung beschliesst für jeweils vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee.» Mit dem Bundesbeschluss vom 7. März 2016 zum Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020 bewilligte das Parlament zur Deckung des Finanzbedarfs der Armee in den Jahren 2017­2010 einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2890

BBl 2017

Bundesamt für Sport 2011 P 11.3754

Korruptionsvorwürfe und Wettkampfmanipulation im Sport (S. 27.9.11, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur)

2012 P 12.3784

Sportbetrug als Straftatbestand (N 14.12.12, Ribaux)

Zur Erfüllung des Postulats WBK-S (11.3754) hat der Bundesrat den Bericht «Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport» (www.baspo.admin.ch
Aktuell Themen (Dossiers Korruption und illegale Wetten) erstellen lassen
und diesen am 7. November 2012 verabschiedet. Darin wird ausgeführt, dass die Bekämpfung der Korruption im Umfeld des Sports primär Aufgabe des Sports mittels entsprechender Corporate-Governance-Massnahmen sei. Die staatlichen Behörden hätten jedoch regulierend und lenkend einzugreifen, wo die Selbstregulierung gänzlich fehle oder unzulänglich ausgestaltet sei. Der Bundesrat hat nach eingehender Prüfung verschiedener Handlungsoptionen folgende Massnahmen verabschiedet: Internationale Zusammenarbeit: Das Ministerkomitee des Europarats hat am 9. Juli 2014 eine europäische Konvention gegen Wettkampfmanipulation im Sport verabschiedet. Die Schweiz hat diese Konvention anlässlich der europäischen Sportministerkonferenz am 18. September 2014 in Magglingen unterzeichnet. Der Bundesrat hat am 16. September 2016 die Vernehmlassung zur Ratifikation der Konvention eröffnet.

Verschärfung des Korruptionsstrafrechts: Der Bundesrat hat auf den 1. Juli 2016 eine Änderung des Strafrechts im Bereich Privatbestechung in Kraft gesetzt. Mit dieser Revision wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit Korruptionshandlungen innerhalb des Sports besser bekämpft werden können.

Bekämpfung der Geldwäscherei: Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2016 eine Änderung des Geldwäschereigesetzes in Kraft gesetzt, die vorsieht, dass Personen, die in globalen Sportverbänden mit führender Funktion betraut sind oder waren, als politisch exponierte Personen im Sinne des Geldwäschereigesetzes gelten. Bei bestimmten Geschäften mit solchen Personen haben Finanzinstitute daher besondere Vorsicht walten zu lassen.

Massnahmen gegen Wettkampfmanipulation: Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2015 dem Parlament die Botschaft zu einem Geldspielgesetz unterbreitet (BBl 2015 8387). Darin vorgesehen sind unter anderem: die Einführung eines spezifischen Straftatbestandes zur Wettkampfmanipulation; die Einführung strafprozessualer Überwachungsmassnahmen zur Bekämpfung des Tatbestandes; Vorgaben für Veranstalter von Sportwetten, die der Bekämpfung der Wettkampfmanipulation dienen; Grundlagen für den Informationsaustausch zwischen Behörden, Sportorganisationen und Wettanbietern; die Kompetenz der Aufsichtsbehörde, bei Verdacht auf Wettkampfmanipulation Massnahmen zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustandes zu ergreifen.

Der Ständerat hat als Erstrat die Vorlage am 13. Juni 2016 gutgeheissen. Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate daher als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2014 M 13.3369

Sportveranstaltungen und Förderung von Nachwuchs- und Spitzensport (N 2.5.13, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR 13.3369; N 26.9.13; S 5.3.14)

Am 27. Mai 2015 hat der Bundesrat zur Gesamtschau Sportförderung des Bundes ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet.

Am 25. Mai 2016 hat er vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens über die Gesamtschau Sportförderung des Bundes Kenntnis genommen. Mit gleichem Entscheid hat der Bundesrat die schrittweise Aufstockung der Mittel für Jugend +Sport für das Budget 2017 und die Finanzplanjahre 2018 ff. beschlossen. Zudem wurde das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, verschiedene Projekte in die Planung der zivilen Baubotschaften 2017­2020 aufzunehmen. Die Planung für ein Nationales Schneesportzentrum am Standort Lenzerheide wurde bis 2023 sistiert.

Der Bundesrat hat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport im Weiteren beauftragt, einen Bericht zuhanden des Parlaments auszuarbeiten, der folgenden Inhalt aufweist: Aktionsplan Sportförderung des Bundes (Massnahmen und deren Finanzbedarf in den Bereichen Breiten- und Leistungssport sowie Immobilien); Breitensportkonzept Bund; Leistungssportkonzept Bund; Immobilienkonzept Sport des Bundes.

Der Bericht sowie die überarbeiteten Konzepte wurden vom Bundesrat Ende Oktober 2016 verabschiedet und veröffentlicht. Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 14.3381

Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und -athleten (N 15.5.14, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR 14.3381)

Ursprünglich bestand die Absicht, die Thematik des Postulates im Leistungssportkonzept und damit im Kontext der Gesamtschau Sport (Motion WBK-NR 13.3369) aufzuarbeiten und abschliessend darzustellen. Angesichts der vielschichtigen Fragestellungen und des damit verbundenen Umfangs der Abklärungen erwies sich dieses Vorhaben jedoch als nicht zielführend. Entsprechend wurden die Ergebnisse der Untersuchung in einem eigenständigen Bericht an das Parlament dargestellt. Dieser liegt seit Ende 2016 vor.

Der Bericht zeigt auf, dass Spitzensport zeit- und kostenintensiv ist, gleichzeitig aber nur ein kleiner Teil der Athletinnen und Athleten vom Spitzensport leben kann.

Spitzensportkarrieren sind daher ohne die Unterstützung durch den privaten und öffentlichen Sektor kaum möglich. Bei vielen Athletinnen und Athleten stellen sich vor allem Probleme beim Übergang in die Nachsportkarriere, vereinzelt auch in Bezug auf die soziale Sicherheit, wenn Beitragslücken im Bereich der Altersvorsorge entstehen.

Da die Karrieren von Athletinnen und Athleten zeitlich begrenzt sind, ist die Verbindung von Spitzensport und Ausbildung oder Beruf zentral, um berufliche Entwicklungsperspektiven für die Nachsportkarriere zu schaffen. Eine Verbesserung der Finanzierungs- und Vorsorgesituation kann einerseits durch die Stabilisierung der

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Berufssituation und durch die Verringerung der Erwerbsrisiken erreicht werden.

Andererseits muss eine Nachsportkarriere frühzeitig aufgegleist und begleitet sein.

Mit dem Bericht und den darin aufgezeigten Handlungsoptionen erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulates als erfüllt, und er beantragt deshalb dessen Abschreibung.

2013 M 13.3616

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportinitiative (N 21.6.13, de Buman 10.3919)

Der Bundesrat wurde beauftragt, Massnahmen zu unterstützen, um den Anteil der Bevölkerung, der Schneesport betreibt, zu steigern. Im Vordergrund steht dabei die Unterstützung der Aktivitäten des Vereins «Schneesportinitiative Schweiz».

Der Verein Schneesportinitiative Schweiz ist eine öffentlich-private Partnerschaft zur Förderung des Schneesports. Nationale Verbände verschiedener Schneesportbranchen, die Kantone sowie der Bund haben den Verein im Mai 2014 gegründet, um vor allem Kinder und Jugendliche wieder vermehrt zum Schneesport zu animieren. Der Verein ist eine Non-Profit-Organisation. Wichtigste Dienstleistung des Vereins ist eine Internet-Plattform, die Schulen und Lehrern neben Informationen und Lehrmitteln vor allem fix-fertig organisierte Schneesportlager und -tage zu attraktiven Preisen anbietet. Die Schneesportinitiative tritt nicht selber als Organisatorin/Anbieterin auf. Sie soll aber inskünftig auch unterstützende Dienstleistungen für die Leistungsträger (beispielsweise Materialpool, Versicherungen, Transportlösungen) aufbauen und anbieten.

Mit den folgenden Aktivitäten des Vereins «Schneesportinitiative Schweiz» werden die Anliegen des Motionärs zielführend umgesetzt: ­

Führung einer Geschäftsstelle sowie einer Website, die attraktive, billige und einfach zu handhabende Angebote für Schneesportlager und -tage koordiniert, bereitstellt und kommuniziert.

­

Sensibilisierung von Lehrkräften und Behörden für den Schneesport sowie Unterstützung bei der Ausarbeitung besserer Rahmenbedingungen zur Durchführung von Schneesportlagern und -tagen.

­

Breite finanzielle Abstützung des Vereins. Das BASPO und das SECO (via Innotour-Beiträge) finanzieren maximal die Hälfte. Die andere Hälfte wird vom Schweizer Tourismus-Verband, den Seilbahnen Schweiz, Swiss-Ski, Swiss Snowsports und der Sportartikelbranche erbracht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Finanzdepartement Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 2012 P 11.4173

Währungspolitisches Instrumentarium zum Schutz des Schweizerfrankens. Bericht (N 14.3.12, Leutenegger Oberholzer)

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Währungspolitisches Instrumentarium» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 M 12.3656

Konkrete Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken in einer gesonderten Verordnung oder über eine zeitnahe Revision der Eigenmittelverordnung (N 18.9.12, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR 12.061; S 20.3.13, N 19.6.13)

Der Bundesrat hat am 11. Mai 2016, gleichzeitig mit der Anpassung der geltenden «Too-big-to-fail»-Bestimmungen, auch die Eigenmittelanforderungen und -zielgrössen für nicht systemrelevante Banken in die Eigenmittelverordnung vom 1. Juni 2012 (SR 952.03) aufgenommen. Die Neuerungen sind seit 1. Juli 2016 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 P 14.3752

Auslandschweizer. Anlaufstelle für Steuer- und Finanzfragen sowie Zugang zum Zahlungsverkehr (S 8.12.14, Graber Konrad)

Der Bundesrat hat am 20. April 2016 in Erfüllung des Postulats die Berichte «Prüfung der Errichtung einer zentralen Anlaufstelle für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer für Steuer- und Finanzfragen» und «Zugang zum Zahlungsverkehr für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer» verabschiedet. Die Berichte sind veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2015 P 13.3848

Schwarzgeldabflüsse aus Entwicklungsländern (N 24.9.15, Ingold)

2015 P 15.3920

Unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsländern (S 8.12.15, Maury Pasquier)

Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2016 in Erfüllung der Postulate den Bericht «Unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsländern» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössische Finanzverwaltung 2015 P 15.3017

Zukunftsperspektive für die Schweiz (S 18.6.15, Graber Konrad)

Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Tiefzinsumfeld und Frankenstärke: Handlungsoptionen für die Schweiz» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 P 15.3091

Negativzinsen. Folgen für Pensionskassen, Kleinsparer und Kantone (S 18.6.15, Bischof)

2015. P 15.3367

Bericht zum Schweizerfranken (S 18.6.15, Rechsteiner Paul)

2015 P 15.4053

Schweizerische Nationalbank. Überprüfung der Governance (S 8.12.15, Bischof)

2015 P 15.3208

Starker Franken und Einkaufstourismus (S 18.6.15, Cramer)

Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2016 in Erfüllung der Postulate den Bericht «Geldpolitik» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch
(im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) >
Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Personalamt 2013 P 13.3712

Aufnahme von Statistiken zu flexiblen Arbeitsformen in die jährliche Berichterstattung über das Personalmanagement der Bundesverwaltung (N 13.12.13, Feller)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, in die jährliche Berichterstattung über das Personalmanagement der Bundesverwaltung Statistiken über die Nutzung flexibler Arbeitsformen, insbesondere von Telearbeit, aufzunehmen.

Im Jahr 2015 wurde im Personalinformationssystem BV PLUS die Möglichkeit geschaffen, sämtliche bestehenden Home-Office-Vereinbarungen zu erfassen. Dabei handelt es sich um Mitarbeitende, die diese Arbeitsform regelmässig nutzen. Die Auswertung «Anzahl Vereinbarungen Home-Office» ist neu im «Reporting Personalmanagement Bundesverwaltung» integriert. Die erste Publikation erfolgte im Jahr 2016. Darüber hinaus nutzen zahlreiche Mitarbeitende die Arbeitsform Telearbeit unregelmässig und somit ohne entsprechende Vereinbarung. Diese werden statistisch nicht ausgewiesen. Mit Artikel 33 der Verordnung des EFD vom 6. Dezember 2012 zur Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.31) wurde für die Arbeitsform Telearbeit zudem die personalrechtliche Grundlage geschaffen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3498

Entwicklung der Lohnstruktur bei den bundesnahen Betrieben und Anstalten (N. 26.9.14, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

Der Bundesrat hat am 11. November 2015 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Entwicklung der Lohnstruktur bei den bundesnahen Betrieben und Anstalten» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössische Steuerverwaltung 2006 P 06.3042

Duale Einkommenssteuer (N 23.6.06, Sadis)

Der Bundesrat hat am 19. September 2014 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Duale Einkommenssteuer» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch > (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2009 P 09.3935

Steuerausfälle aufgrund der Steuerbefreiung von Start-up-Unternehmen (N 11.12.09, Darbellay)

Der Bundesrat hat am 13. September 2013 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Steuerausfälle aufgrund der Steuerbefreiung von Start-up-Unternehmen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.efd.admin.ch > Dokumentation > EFD-Medienmitteilungen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3624

Interkantonale Doppelbesteuerung. Bürgerfreundliche Lösung (N 20.9.11, Amherd)

Der Bundestrat hat am 3. Juli 2013 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Interkantonale Doppelbesteuerung. Bürgerfreundliche Lösung» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Die WAK-NR hat den Bericht am 12. Mai 2015 zur Kenntnis genommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3810

Nationale, mit den Kantonen koordinierte Strategie für den Mittelstand (N 23.12.11, Meier-Schatz)

Der Bundesrat hat am 11. März 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Strategie für den Mittelstand» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Die WAK-NR hat den Bericht am 14. November 2016 zur Kenntnis genommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössische Zollverwaltung 2014 P 14.3015

Vereinfachte Erhebung der Mehrwertsteuer beim Import von Waren. System von Dänemark (N 19.3.14, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Vereinfachte Erhebung der Mehrwertsteuer beim Import von Waren. System von Dänemark» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch > (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

In seinem Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das Schweizer System zur vereinfachten Erhebung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr (Verlagerungsver2897

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fahren) beizubehalten sei. Es müsse aber rasch für weitere Unternehmen zugänglich gemacht werden. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm im Rahmen der laufenden Revision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV; SR 642.201), spätestens aber bis am 22. November 2017, eine Änderung von Artikel 118 Absatz 1 Buchstabe d MWSTV zu unterbreiten. Die Voraussetzungen für das Verlagerungsverfahren sind so zu ändern, dass es bereits bei regelmässigen Vorsteuerüberschüssen von mehr als 10 000 Franken pro Jahr aus der Ein- und Ausfuhr von Gegenständen bewilligt werden kann. Der Bundesrat hat das EFD zudem beauftragt zu untersuchen, wie viele Unternehmen das Verlagerungsverfahren nach Senkung des Schwellenwerts auf 10 000 Franken neu anwenden. Ist die Nachfrage gross, wird das EFD prüfen, ob seitens der Unternehmen ein Interesse besteht, den Schwellenwert noch stärker zu senken. Über die Ergebnisse erstattet das EFD dem Bundesrat bis Ende 2021 Bericht.

Dank der laufenden Informatikprojekte bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT) und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Fiscal-IT) werden die Unternehmen zudem bei der Einfuhr und im Bereich Mehrwertsteuer in den Genuss weiterer Vereinfachungen kommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 P 14.4002

Für eine elektronische Erhebung der Nationalstrassenabgabe (E-Vignette) (N 2.3.15, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR)

Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «E-Vignette» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch
(im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) >
Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2016 P 16.3005 Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps (N 10.3.16, Sicherheitspolitische Kommission NR) Der Bundesrat hat am 25. Mai 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Bundesamt für Bauten und Logistik 2014 P 12.4065

Eine einzige Dienststelle für zivile und militärische Immobilien (N 16.9.14, Vitali)

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Eine einzige Dienststelle für zivile und militärische Immobilien» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Staatssekretariat für Wirtschaft 2000 P 00.3198

WTO. Soziale und Umweltfragen (N 15.6.2000, Aussenpolitische Kommission NR 99.302)

Dieses Postulat stand in engem Zusammenhang mit der Lancierung der DohaVerhandlungsrunde 2001. Anlässlich der 10. WTO-Ministerkonferenz 2015 fehlte erstmals der Konsens unter den WTO-Mitgliedern, im Rahmen der Doha-Runde weiter zu verhandeln. In künftigen Verhandlungen werden Abschlüsse in Teilbereichen der Doha-Runde sowie auch in neuen Themen angestrebt, jedoch nicht mehr der Abschluss der Doha-Runde insgesamt. Es wird dabei weiterhin ein Anliegen der Schweiz bleiben, die Kohärenz zwischen der WTO und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu verbessern. Die Schweiz engagiert sich in der IAO dafür, die Kohärenz zwischen den Aktivitäten der IAO und jenen der WTO zu fördern. Zudem achtet die Schweiz auch bei der Entwicklung neuer Bestimmungen in der WTO darauf, dass diese kohärent sind mit jenen der IAO und anderen internationalen Organisationen. Trotz des fehlenden Konsenses, die Doha-Verhandlungen weiterzuführen, engagiert sich die Schweiz in der WTO weiterhin für Umweltthemen. So bringt sich die Schweiz unter anderem aktiv im regulären WTO-Komitee für Handel und Umwelt ein. Des Weiteren nimmt sie an den Verhandlungen für ein Umweltgüterabkommen teil, welches die Liberalisierung von Produkten für den Umweltschutz zum Ziel hat. Im Berichtsjahr hat die Schweiz auch an den Vorbereitungen der plurilateralen Verhandlungen für das Verbot von schädlichen Fischereisubventionen teilgenommen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2002 P 01.3067

Sicherheit der Nahrungsmittel. Wichtiges Thema der WTO-Verhandlungen (N 13.3.02, CVP-Fraktion; S 11.12.02)

Mit dem revidierten Lebensmittelgesetz, das im Frühling 2017 in Kraft treten wird, gleicht die Schweiz ihre Gesetzgebung im Bereich der Lebensmittelsicherheit weitgehend an diejenige der EU an. Deklarationsvorschriften, die über die Vorschriften der EU gehen, wurden im neuen Gesetz nach reifen Diskussionen im Parlament eingeführt. Diese Politik ermöglicht ein sehr hohes Niveau der Lebensmittelsicherheit und der Transparenz in der Schweiz.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2008 P 06.3011

Für menschengerechte Handelsregeln und -praktiken (N 19.12.08, Aussenpolitische Kommission NR 06.01)

Am 9. Dezember 2016 verabschiedete der Bundesrat in Erfüllung des Postulats 12.3503 den Bericht «Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz» und den darin enthaltenen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirt2900

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schaft und Menschenrechte (NAP). Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch > (im Suchfeld Geschäftsnummer 12.3503 eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Der Bericht klärt die Haltung und Erwartungen des Bundesrats gegenüber Unternehmen und stellt mittels 50 Politikinstrumenten dar, wie die Schweiz die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzen wird. Das Ziel des NAP ist die Verbesserung des Menschenrechtsschutzes im Kontext wirtschaftlicher Aktivitäten. Er dient ausserdem der Kommunikation der Erwartungen des Bundesrats an die Unternehmen, der Sensibilisierung, der Zusammenarbeit mit Unternehmen sowie der Verbesserung der Kohärenz staatlicher Aktivitäten, einschliesslich der internationalen Handelspolitik.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 10.3379

Senkung der Gesundheitskosten durch die Arbeitsinspektorate (N 3.5.12, Chopard-Acklin)

Der Bundesrat hat am 23. November 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Senkung der Gesundheitskosten durch die Arbeitsinspektorate» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Der Bericht erkennt, dass die kantonalen Arbeitsinspektorate (KAI) das Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 (SR 822.11; ArG) und das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (SR 832.20; UVG) meist simultan, d. h. integriert, vollziehen. Er weist detaillierte Resultate zum integrierten Vollzug sowie zu weiteren Tätigkeiten der KAI im Bereich des ArG auf, z. B.

Arbeitszeitbewilligungen und Planbegutachtungen. Der Bericht zeigt somit auf, dass sich die Kantone nicht aus dem Vollzug des ArG verabschiedet haben.

Der Bericht zeigt ebenfalls drei Schwerpunkt-Bereiche auf, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) als Oberaufsicht über den Vollzug des ArG und des UVG durch die KAI wahrnimmt: Abbau der Dualismen auf Gesetzes- und Vollzugsebene; Neuer Prozess «Interkantonale Fallkoordination» zur Problemlösung bei Gesetzesverstössen in schweizweit angesiedelten Betrieben; Umsetzen von nationalen ArGVollzugsschwerpunkten.

Der Bericht zeigt ferner auf, dass das SECO Möglichkeiten erkannt hat, um den Vollzug des ArG zu stärken ­ dies u. a. durch eine ausgewogene Finanzierung des Gesundheitsschutzes nach ArG und der Arbeitssicherheit nach UVG sowie mit einer Verallgemeinerung des bislang auf die industriellen Betriebe beschränkten Plangenehmigungsverfahrens. Das Potenzial, die Gesundheitskosten via den Vollzug des ArG zu senken, ist offensichtlich, es kann aber nicht präzise quantifiziert werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2014 P 14.3014

Erleichterung der Zollabfertigung und Förderung von Parallelimporten dank Anerkennung weiterer Dokumente zur Erbringung des Ursprungsnachweises (N 19.3.14, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Der Bundesrat hat am 22. Juni 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Behinderung von Parallelimporten» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3569

Nationale Konferenz zum Thema der älteren Arbeitnehmenden (S 23.9.14, Rechsteiner Paul)

Der Bundesrat hat am 27. April 2015 in Erfüllung des Postulats die «Nationale Konferenz zum Thema der älteren Arbeitnehmenden» durchgeführt. Am 21. April 2016 hat eine Folgekonferenz stattgefunden. Eine dritte Konferenz ist für das Jahr 2017 geplant.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 P 14.4052

Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung (S 3.3.15, Stadler)

Der Bundesrat hat am 22. Juni 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Neue Wachstumspolitik 2016­2019» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 P 15.3787

Bericht über die Regulierungskosten. Umsetzung und Verbesserungsmassnahmen (S 16.9.15, Föhn)

Der Bundesrat hat am 24. Februar 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Massnahmen zur Reduktion von Regulierungskosten ­ Umsetzungsstand und weiteres Vorgehen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 M 15.3599

Frankenstärke. Umsetzung der Euro-Med-Konvention (S 16.9.15, Keller-Sutter, N 14.12.15)

Der Entscheid Nr. 2/2016 vom 3. Dezember 2015 des Gemischten Ausschusses des Abkommens vom 22. Juli 1972 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (SR 0.632.401; Freihandelsabkom2902

BBl 2017

men, FHA) ist am 1. Februar 2016 in Kraft getreten. Mit diesem Entscheid wurde das Protokoll Nr. 3 des FHA abgeändert und ein Verweis auf die Pan-Euro-MedKonvention eingefügt. Die Pan-Euro-Med-Konvention gelangt somit zwischen der Schweiz und der EU zur Anwendung. Damit ist die diagonale Kumulation zwischen der Schweiz, der EU und den Westbalkanstaaten möglich.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 2002 P 00.3276

Verwaltungsräte für den ETH-Bereich (N 18.3.02, Neirynck) ­ vormals EDI

2007 P 07.3315

Überprüfung der Führungsstruktur des ETH-Bereiches (N 5.10.07, Müller-Hemmi) ­ vormals EDI

Die Postulate aus den Jahren 2000 und 2007 zielten auf eine Verbesserung der Steuerung des ETH-Bereichs. Das Parlament hat im Rahmen seiner Initiative «Parlamentarisches Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbstständigten Einheiten» (BBl 2010 3377) und des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2010 über die Mitwirkung der Bundesversammlung bei der Steuerung der verselbstständigten Einheiten (AS 2011 5859) beschlossen, die Steuerung dieser Einheiten nach einem einheitlichen Modell zu regeln. Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten im Rahmen der Botschaft vom 24. Februar 2016 zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017­2020 (BFI-Botschaft; BBl 2016 3089) eine Teilrevision des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 (SR 414.110) unterbreitet. Im Rahmen der Erarbeitung dieser Gesetzesrevision wurden zusammen mit dem ETHRat verschiedene Aspekte der Corporate Governance geprüft. Die eidgenössischen Räte stimmten der Gesetzesänderung am 30. September 2016 zu (BBl 2016 7663).

Die grundsätzlichen Anliegen der Postulate sind damit weitgehend gedeckt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 P 10.3127

Sicherung der Alterspflege (N 18.6.10, Heim)

2010 P 10.3128

Attraktivität der Krankenpflege-Ausbildung (N 18.6.10, Heim)

2013 M 11.3889

Umschulungsmöglichkeiten und Zweitausbildungen für Pflegepersonal fördern und unterstützen (N 27.9.2012, Fraktion CVP/EVP/glp; S 21.3.13)

Der Bundesrat hat am 3. Februar 2016 in Erfüllung der beiden Postulate und der Motion den Bericht «Schlussbericht Masterplan Bildung und Pflegeberufe» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate und der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2903

BBl 2017

2011 M 11.3564

Nuklearforschung in der Schweiz weiterhin gewährleisten (S 28.9.2011, Forster; N 6.12.11) ­ vormals EDI

Die Motion beauftragt den Bundesrat, im neuen Kernenergiegesetz auf die Verankerung eines generellen Technologieverbots für Nukleartechnologie zu verzichten, um zu gewährleisten, dass die nukleare Forschung in der Schweiz weitergeführt wird. In der Referendumsvorlage vom 30. September 2016 (BBl 2016 7683) zum revidierten Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (Stand am 1. Juli 2016) (SR 732.1; BBl 2016 7683, hier 7725) findet sich zwar ein Artikel 12a («Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken dürfen nicht erteilt werden»), die entsprechenden Grundsätze und Zuständigkeiten des Bewilligungsverfahrens sind jedoch weiterhin Bestandteil des revidierten Kernenergiegesetzes. Da der Bundesrat zudem neu regelmässig Bericht über die Entwicklung der Kerntechnologie erstattet (Art. 74a), wird das revidierte Kernenergiegesetz somit letztlich kein generelles Technologieverbot enthalten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 P 13.3303

Die Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems besser evaluieren (N 21.6.13, Steiert)

Der Bundesrat hat am 16. November 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Evaluation der Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3751

Staatskundeunterricht auf der Sekundarstufe II. Eine Bilanz (N 13.12.13, Aubert)

Der Bundesrat hat am 29. Juni 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Staatskundeunterricht auf Sekundarstufe II. Eine Bilanz» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2904

BBl 2017

Bundesamt für Landwirtschaft 2012 M 10.3818

Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen in Agrar- und Lebensmittelbereich stoppen (N 9.6.11, Darbellay; S 7.3.12)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich unverzüglich zu stoppen. Er soll keine weiteren Verhandlungen führen, solange ein Abschluss der Doha-Runde der Welthandelsorganisation (WTO) nicht zustande kommt.

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU im Hinblick auf eine Öffnung der Märkte der gesamten Lebensmittelkette wurden 2008 aufgenommen und sind im breiteren Rahmen eines potenziellen Abkommens in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit zu verstehen.

Zum Thema «Marktzutritt» hat die Verhandlungsgruppe seit dem 22. Juli 2010 nicht mehr getagt. Die Gründe für den Verhandlungsstopp sind einerseits die offenkundige Ablehnung, die sich aus der Unterstützung dieser Motion ableitet, und andererseits die Bedingung der EU, jede neue Vereinbarung über den Markzutritt an die Klärung der institutionellen Fragen zu knüpfen.

Was die Doha-Runde der WTO angeht, kam es an der Ministerkonferenz vom Dezember 2015 in Nairobi zu einem Teilabschluss der Verhandlungen, da neue Regeln über den Exportwettbewerb verabschiedet wurden. Anders als bei den früheren Ministertreffen herrscht unter den WTO-Mitgliedern keine Einigkeit über die Fortsetzung der Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde, jedoch sollen die verbleibenden Doha-Themen in den weiteren multilateralen Verhandlungen wichtig bleiben. Mit dem substanziellen Teilabschluss der Doha-Runde und dem fehlenden Konsens unter den WTO-Mitgliedern, in deren Rahmen weiterzuverhandeln, kann die in der Motion geforderte Bedingung als teilweise erfüllt gelten.

Die Schweiz ist zusammen mit ihren EFTA-Partnern weiterhin bestrebt, ihr Netz von Freihandelsabkommen auszudehnen und zu aktualisieren. Der Bundesrat erachtet die Motion in ihrer Formulierung als überholt und beantragt ihre Abschreibung.

2013 M 12.3990

Frauen in der Landwirtschaft (S 12.12.12, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR 12.021; N 17.4.13)

Der Bundesrat hat am 16. September 2016 in Erfüllung der Motion den Bericht «Frauen in der Landwirtschaft» verabschiedet. Die umfassende Analyse der ökonomischen, rechtlichen und sozialen Absicherung der Frauen in der Landwirtschaft zeigt, dass grundsätzlich keine gesetzlichen Lücken bestehen. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2905

BBl 2017

2013 M 13.3372

Nationaler Massnahmenplan zur Gesundheit der Bienen (N 19.6.13, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR; S 24.9.13)

Der Bundesrat hat am 21. Mai 2014 in Erfüllung der Motion den Bericht «Nationaler Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen» verabschiedet. Der Bericht unterscheidet zwischen Sofortmassnahmen, die direkt umgesetzt wurden, und Massnahmen, die wissenschaftlicher Vorabklärung bedürfen. Demzufolge ist das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom Bundesrat beauftragt worden, die Weiterentwicklung des Massnahmenplans in Zusammenarbeit mit dem Departement des Innern bis Ende 2016 zu prüfen. Der Bundesrat hat in Folge am 2. Dezember 2016 den Bericht «Umsetzung des Nationalen Massnahmenplans für die Gesundheit der Bienen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.blw.admin.ch > Nachhaltige Produktion > Pflanzenschutz > Pflanzenschutzmittel.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 M 13.3367

Massnahmenpaket zum Schutz der Bienen (N 19.6.13, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR; S 25.11.13)

Der Bundesrat hat am 21. Mai 2014 den Bericht «Nationaler Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen» verabschiedet. Der Bericht unterscheidet zwischen Sofortmassnahmen, die direkt umgesetzt wurden, und Massnahmen, die wissenschaftlicher Vorabklärung bedürfen. Demzufolge ist das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom Bundesrat beauftragt worden, die Weiterentwicklung des Massnahmenplans in Zusammenarbeit mit dem Departement des Innern bis Ende 2016 zu prüfen. Der Bundesrat hat in Folge am 2. Dezember 2016 den Bericht «Umsetzung des Nationalen Massnahmenplans für die Gesundheit der Bienen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.blw.admin.ch > Nachhaltige Produktion > Pflanzenschutz > Pflanzenschutzmittel. Zusätzlich hat er in Erfüllung des Postulats Moser 12.3299 einen Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erarbeitet. Der Berichtsentwurf ist veröffentlicht unter www.blw.admin.ch > Nachhaltige Produktion > Pflanzenschutz > Pflanzenschutzmittel > Aktionsplan Pflanzenschutz.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 P 13.3837

Konsumenten- und Produzentenschutz. Wie ist der Stand der Dinge bei den geschützten Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen? (S 25.11.13, Savary)

Der Bundesrat hat am 4. März 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Konsumenten- und Produzentenschutz. Wie ist der Stand der Dinge bei den geschützten Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

2906

BBl 2017

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 13.4284

Natürliche Lebensgrundlagen und ressourceneffiziente Produktion. Aktualisierung der Ziele (N 21.3.14, Bertschy)

Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Natürliche Lebensgrundlagen und ressourceneffiziente Produktion. Aktualisierung der Ziele» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3023

Agrarpolitiken. Vergleich und Bilanz (N 20.6.14, Bourgeois)

Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Agrarpolitiken. Internationaler Vergleich mit speziellem Fokus auf Risikoabsicherung» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3815

Elementarschäden in der Landwirtschaft vorbeugen und sie entschädigen (N 12.12.14, Bourgeois)

Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Agrarpolitiken. Internationaler Vergleich mit speziellem Fokus auf Risikoabsicherung» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Wohnungswesen 2013 P 13.3271

Energieeffizienz. Green Deal Loan als Modell für die Schweiz?

(N 27.9.13, Jans)

Der Bundesrat hat am 6. April 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Energetische Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch Geschäfte (Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2907

BBl 2017

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr 2014 P 13.4013

Eisenbahnstrecke Iselle-Domodossola. Kapazitätsoptimierung durch Übernahme des Betriebs und Unterhalts durch die Schweiz (N 6.5.14, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR)

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Kapazitätsoptimierung Simplon-Süd» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3583

Eisenbahnlinie Basel-Lausanne-Genf via Laufen und Delsberg.

Qualität des Angebotes aufrechterhalten (S 25.9.14, Hêche)

Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht « Qualität des Angebotes auf der Eisenbahnlinie Basel­Lausanne/Genf via Laufen und Delsberg» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3467

Schifffahrt auf den Tessiner Seen. Sind die gesetzlichen Bestimmungen noch angemessen? (N 26.9.14, Merlini)

Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Schifffahrt auf den Tessiner Seen. Sind die gesetzlichen Bestimmungen noch angemessen?» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2908

BBl 2017

Bundesamt für Energie 2012 P 12.3223

Effizienzsteigerung von Wasserkraftwerken ohne Neukonzessionierung ermöglichen (N 28.9.12, Guhl)

Der Bundesrat hat am 13. April 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Erweiterung des Wassernutzungsrechts mit Zusatzkonzessionen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 13.4182

Transparenz als Basis für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt (S 20.3.14, Diener Lenz)

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Stromkennzeichnung: Vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3561

Steuerbelastung. Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien (N 30.9.11, Bourgeois)

Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Steuerbelastung ­ Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 10.3080

Fotovoltaik-Forschung. Stärkung und Abstimmung auf Industriebedürfnisse (N 8.6.11, Chopard-Acklin)

Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Photovoltaikforschung und -innovation in der Schweiz ­ aktuelle Entwicklungen und Fördermassnahmen des Bundes» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2909

BBl 2017

2014 P 14.3038

Eine CO2-Abgabe auch auf importiertem Strom erheben?

(N 20.6.14, FDP-Liberale Fraktion)

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2015 die Botschaft zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem (BBl 2015 7877) verabschiedet. Darin nimmt der Bundesrat die Anliegen des Postulats auf. Eine CO2-Abgabe auf importiertem Strom ist Teil der Vorlage und wird in diesem Rahmen im Parlament diskutiert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Strassen 2015 M 14.3792 Einsätze von Blaulichtorganisationen. Optimierung der Strassenverkehrsgesetzgebung (S 12.3.15, Zanetti) Auf Antrag des Bundesrats (Botschaft vom 6. März 2015 zur Änderung des Zollgesetzes; BBl 2015 2883) hat das Parlament die Artikel 16 Absatz 3 und 100 Ziffer 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) geändert (15.029). Die Änderung der Artikel 16 Absatz 3 und 100 Ziffer 4 SVG ist am 1. August 2016 in Kraft getreten (AS 2016 2429).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2015 M 14.3876

Gleiche Promillegrenze für Milizfeuerwehren und nichtdiensthabendes Personal bei Rettungseinsätzen wie für alle anderen Automobilisten (S 16.3.15, Guhl)

Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2016 Artikel 2a der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (SR 741.11) gemäss dem Auftrag der Motion geändert und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt (AS 2016 3837).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2015 P 15.3090

Verlängerung der Prüfintervalle für schwere Motorwagen im Binnenverkehr (S 4.6.15, Graber)

Mit der vom Bundesrat am 16. November 2016 beschlossenen Änderung von Artikel 33 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41; AS 2016 5133) erfolgen die ersten beiden Nachprüfungen für Lastwagen und Sattelschlepper (inklusive Anhänger), die nur im Binnenverkehr fahren, künftig in einem Intervall von zwei Jahren statt wie bisher jährlich.

Um den Kantonen Zeit für die nötigen Anpassungen zu gewähren, tritt die Änderung am 1. Juli 2017 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2910

BBl 2017

2015 P 14.4169

Auto-Mobilität. Fahren ohne Fahrerin oder Fahrer. Verkehrspolitische Auswirkungen (N 20.3.15, Leutenegger Oberholzer)

Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Automatisiertes Fahren ­ Folgen und verkehrspolitische Auswirkungen» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch > (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Kommunikation 2013 P 13.3097

SRG-Programme. Mehr Mitwirkungsrechte für Gebührenzahler (N 21.6.13, Rickli)

In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 14.3298 «Bericht zu den Servicepublic-Leistungen der SRG» der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats ist der Bundesrat ausdrücklich auch auf das vorliegende Postulat eingegangen. Er hat dargelegt, dass er das Anliegen des Vorstosses unterstützt und eine mögliche gesetzliche Grundlage hierfür prüfen wird. Den «Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien» hat der Bundesrat am 17. Juni 2016 verabschiedet, die Ausführungen zum vorliegenden Postulat finden sich auf Seite 111. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3298

Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG (S 19.6.14, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen-SR)

Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 in Erfüllung des Postulats den «Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2911

BBl 2017

2016 P 16.3051

Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse; Auswirkungen auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme (S 14.6.16, Eder)

Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse; Auswirkungen auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Umwelt 2013 P 12.4271

Besserer Infrastrukturschutz vor Steinschlägen, Erdrutschen, Fels- und Bergstürzen (N 22.3.13, Darbellay)

Der Bundesrat hat am 24. August 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3636

Stopp der Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten (N 27.9.13, Vogler)

Der Bundesrat hat am 13. April 2016 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Stopp der Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.parlament.ch (im Suchfeld Geschäftsnummer eingeben; auf gesuchten Vorstoss klicken) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 M 11.3137

Keine vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht (N 4.3.13, Fluri; S 20.3.14)

Die Motion zielt darauf ab, dass das Entsorgungsmonopol für Siedlungsabfälle aus Haushalten und vergleichbare Abfälle aus Betrieben mit weniger als 250 Vollzeitstellen bei den Kantonen beziehungsweise den Gemeinden bleibt. Abfälle aus Unternehmen mit 250 und mehr Vollzeitstellen sollen hingegen nicht unter das Monopol fallen, sondern die Unternehmen sollen selber für die Entsorgung zuständig sein.

Auch diese Unternehmen sollen jedoch verpflichtet werden, verwertbare Anteile der siedlungsabfallähnlichen Abfälle soweit wie möglich und sinnvoll getrennt zu sammeln und stofflich zu verwerten. Die Motion wurde mit der neuen Verordnung 2912

BBl 2017

vom 4. Dezember 2015 über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (SR 814.600), die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Es wurde eine dreijährige Übergangsfrist (bis am 1. 1. 2019) für die neue Definition des Begriffs Siedlungsabfälle (Art. 3) festgelegt. Damit haben Kantone und Gemeinden genügend Zeit, die notwendigen Vorkehrungen, wie neue Verträge, für die Umsetzung zu treffen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung

2913

BBl 2017

2914