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Schweizerisches Bundesblatt.

60. Jahrgang. IV.

Nr. 41.

7. Oktober 1908.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Oie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erwerbung eines Areals und der Pferdekuranstalt auf dem Beundenfeld in Bern.

(Vom 3. Oktober 1908.)

Tit.

Das im Jahre 1890 eröffnete Ka vall eri eremontendepot erfuhr seit seiner Gründung eine gewaltige Vergrösserung, hervorgerufen durch die stete Vermehrung seines Pferdebestandes.

Während seine durchschnittliche Pferdepräsenz im Jahre 1890 139,000 Pferdetage betrug, verzeichnen wir gegenwärtig 300,000 Pferdetage.

Dieser Aufschwung ist in der Hauptsache dem Umstände zuzuschreiben, dass die Bestände der Kavallerieeinheiten (Guidenkompagnien und Dragonerschwadronen) im Laufe der Zeit zunahmen und schliesslich nahezu die gesetzliche Höhe erreichten und dass durch die Aufstellung der berittenen Mitrailleurkompagnien im Jahre 1898 (Bundesbeschluss vom 28. Juni 1898) diese Einheiten um vier vermehrt wurden.

Das Remontendepot brachte seine Pferde zunächst ausschliesslich in den kantonalen Militärstallungen unter, die laut Waffenplatzvertrag dem Bunde zur Verfügung stehen. Er verfügte Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. IV.

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758 daselbst über 358 Pferdestände. Für die Abrichtung der Keraonten existierte eine doppelte gedeckte Reitbahn, ebenfalls dem Kanton Bern gehörend. Hierzu kamen noch im Jahre der Eröffnung des Depots 120 Pferdestände der Kuranstalt.

Letztere wurde vom Kanton Bern erstellt und dem Bunde gemäss Vertrag vom 10. März 1890, als ferneres Waffenplatzobjekt zur Verfügung gestellt.

Die Bundesentschädigung an den Kanton Bern für die Militäranstalten, inklusive Krankenstall des Remontendepots, betrug damals, d. h. zufolge des Vertrages vom 10. März 1890, Fr. 64,000.

Schon im Jahre der Eröffnung des Remontendepots wurde ein Vertrag zwischen dem schweizerischen Militärdepartement und Herrn Edgar v. Müller in Hofwil betreffend die Errichtung einer Filiale des Remontendepots für 200 Pferde vereinbart, der am 1. April 1891 in Kraft trat. Der Bund bezahlte für diese Filiale einen jährlichen Mietzins von Fr. 5000.

Trotzdem genügte der vorhandene Platz schon damals nicht.

Vielmehr machte sich das Bedürfnis nach Aushülfsstallungen in hohem Masse fühlbar.

Unsere Bemühungen, die Militärdirektion Bern · zu veranlassen, Vergrösserungen an den bestehenden Stallungen vorzunehmen, scheiterten am Mangel verfügbaren Baugrundes. Dies führte Ende des Jahres 1892 zur Erwerbung einer von der Burgergemeinde der Stadt Bern dem Bunde angebotenen Landparzelle, auf der früher die sogenannte Zehntscheuer stund. Der Kostenaufwand betrug Fr. 22,000 (Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1892 (II. Serie) vom 5. Dezember 1892).

In der Märzsession des Jahres 1897 bewilligten Sie ein Nachtragskreditbegehren von Fr. 26,000 (Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1897 (I. Serie) vom 12. März 1897) für die Erstellung von v i e r Stallbaracken für je 50 Pferde, auf dem soeben erwähnten ehemaligen Zehntscheuer-Areal. Durch diese in leichter Konstruktion erstellten Gebäude konnte dem infolge der vermehrten Rekrutierung und der damit verbundenen grösseren Remontenankäufe herrschenden Platzmangel im Remontendepot, wenn auch nicht auf längere Dauer, so doch für den Augenblick abgeholfen werden.

759 Schon im Jahre 1899 trat die Kalamität wieder auf. Der durchschnittliche Jahrespferdebestand im Remontendepot belief sich auf zirka 850 Pferde, während der Verwaltung in Bern und Hofwil zusammen nur Platz für 650 Pferde zur Verfügung stund.

Es führte dieser unhaltbare Zustand zur Kreierung der Depotfiliale im Sand. Sie bewilligten mit Bundesbeschluss vom 9. Dezember 1899 hierfür einen Kredit von Fr. 545,000. In den Jahren 1900 und 1901 wurde sodann auf dem dem Bunde gehörenden Schiessplatzgelände im Sand bei Schönbühl die Filiale des Kavallerieremontendepots mit Stallungen für 370 Pferde nebst den erforderlichen Dependenzgebäuden und Laufplätzen erstellt, mit dem Zwecke, die in Hofwil gepachtete, provisorische und auf die Dauer durchaus ungenügende Acclimatisationsanstalt zu ersetzen. Der Mietvertrag betreffend die Anstalt in Hofwil, von dem oben die Rede ist, konnte nach Bezug der Filiale S a n d am 1. November 1901 aufgehoben werden. Am 31. Juli 1903 traf das Remontendepot mit Herrn v. Müller ein neues Abkommen, zum Zwecke der vorübergehenden Unterbringung von 50--120 Pferden in Hofwil bei eintretendem Platzmangel. Von diesem Recht wird jedoch nur in beschränktem Masse Gebrauch gemacht, indem während gewisser Monate durchschnittlich 20--50 Remonten vorübergehend nach Hofwil disloziert werden. Der Vermieter der Objekte in Hofwil erhält hierfür eine Entschädigung von 20 Cts. per Pferdetag.

Durch die Errichtung der Filiale im S a n d war der Platzmangel im Remontendepot noch nicht endgültig behoben. Nach wie vor mussten die Remonten in allen möglichen privaten, hierfür ungeeigneten und überdies hygienisch nachteiligen Räumen (Papiermühle, zirka 20 Minuten von den Militärstallungen entfernt, und Wirtschaft Klösterli an der Nydeckbrücke) untergebracht und zeitweilig kostspielige Filialen auf ändern Waffenplätzen installiert werden. Dass eine derartige Unterbringung der jungen Pferde den Dienstbetrieb im Kavallerieremontendepot hinsichtlich der Verteilung der Wärter und der Fourage, der Überwachung des Stalldienstes und der Pferdepflege, der Acclimatisation bezw.

Dressur und Abrichtung der Remonten sehr erschwerte, ja eine rationelle Verwaltung desselben fast zur Unmöglichkeit machte, ist einleuchtend.

Um dem dringendsten Platzmangel in den Stallungen der Kasernenanlagen auf dem Beundenfeld neuerdings zu begegnen, entschlossen wir uns zum Bau von z w e i weiteren Baracken für je 60 Pferde, für welche Sie im Budget von 1904 einen Kredit

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von Fr. 54,000 bewilligten. Die Konstruktion der beiden Baracken erfolgte noch im gleichen Jahre, jedoch in soliderer Ausführung als diejenigen von 1897, damit man auf eine zirka 20jährige Dauer zählen könne.

Gleichzeitig erfolgte der Bau einer Reitbahn, für welche uns im Budget 1904 Fr. 70,000 zur Verfügung stunden. Die Rekrutenund Spezialschulen der Kavallerie, das Remontendepot und die Infanterie-Offizierbildungsschulen, dio auf dem Platze Bern stattfanden, konnten unmöglich fernerhin mit den beiden dem Kanton Bern gehörenden Reitbahnen auskommen.

Für diese Bauten fiel einzig das Areal südlich der Papiermühleallee gegenüber der Kaserne in Betracht, welches der Kanton Bern in den Jahren 1890, 1894 und 1897 von der Burgergemeinde der Stadt Bern erworben hatte, in der Absicht, sich die Möglichkeit späterer Ausdehnung der Militärbauten auf dem Beundenfeld zu wahren.

21,590 m 2 dieses Areals, das einen Gesamtflächeninhalt von 85,099 m2 aufweist, hatten wir gemäss Vertrag vom 11./13. August 1901 von dem Kanton Bern für das Kavallerieremontendepot gemietet, welches dort Paddoks, Laufbahnen und Weidplätze für seine Remonten einrichtete. Ein fernerer Teil, nämlich 10,354 m2, gebildet durch die Pferdekuranstaltbesitzung, war dem Bunde durch den Waffenplatzvertrag vom 10. März 1890 mietweise überlassen.

Bei dieser Sachlage entschloss sich unser Militärdepartement mit dem Kanton Bern einen langfristigen Pachtvertrag über das ganze nach obiger Darstellung 74,745 m2 haltende Gebiet abzuschliessen, mit der Berechtigung zur Überbauung des Terrains auf Kosten der Pächterin.

Dieser Vertrag begann auf 1. April 1904. Der Bund leistet dem Kanton Bern infolge dieses Pachtverhältnisses eine jährliche Entschädigung von Fr. 2989. 80 (Fr. 400 per Hektare).

Auf diesem Areal entstunden also 1904 zunächst eine Reitbahn und z w e i Stallgebäude.

Nun zwangen aber die Verhältnisse dazu (vermehrte Beanspruchung von Thun, Zürich und Frauenfeld durch die Artillerie) die Ausbildung der Kavallerie und namentlich die Remontenausbildung immer mehr auf die Plätze A ara u und B e r n zu konzentrieren. Das hatte zur Folge, dass schon im folgenden Jahre (1905) zwei weitere Stallgebäude in der Art der bisherigen und

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neben denselben mit einem Kostenaufwand von Fr. 60,000 bewilligt wurden. Damit war wiederum der für fernere zirka 100 Pferde benötigte Raum beschafft.

Die Angliederung der Mitrailleurausbildung an die Kavallerierekrutenschulen, die stete Zunahme des Pferdebestandes der Kavallerie, sowie die stärkere Beanspruchung des Waffenplatzes Bern durch Kavalleriekurse Hessen schon 1906 neue Platzschwierigkeiten entstehen, welche zu der teuren und hygienisch anfechtbaren Unterbringung der Pferde in S t a l l z e l t e n zwangen.

Sie bewilligten daher einen weiteren Kredit von Fr. 76,000, woraus die Stallungen im genannten Jahre neuerdings um zwei Ställe zu je 60 Pferdeständen vermehrt wurden. Im Jahre 1907 erhielten dio Reitbahn, in der die Beleuchtung gänzlich fehlte, und die 6 neuen Stallgebäude, sowie die 4 alten Stallbaracken, die mit Petroleumlampen beleuchtet waren, elektrisches Licht (Fr. 6500). Im gleichen Jahre erfolgte die Kanalisation des ganzen Areales, auf welchem die 10 Stallgebäude und die Reitbahn stehen, mit Anschluss an die städtische Kloakenanlage.

Gleichzeitig wurde im Hinblick auf die beträchtliche Feuersgefahr für genannte Objekte eine Efydrantenanlage erstellt (Fr. 28,600).

Schliesslich bewilligten Sie im gleichen Budget die nötigen Mittel (Fr. 72,000) für den Ausbau der 1904 erstellten einfachen Reitbahn zur Doppelbahn.

Heute finden in den gesunden und praktischen, vom Bunde auf dem Beundenfeld südlich der Papiermühlestrasse im Pavillonsystem erstellten und hiervor erwähnten 10 Ställen zirka 500 Pferde bequem Unterkunft.

Rings um die Ställe liegen die nötigen grossen, freien, zum Teil als Paddoks benützten Plätze, offene Reit- und Galoppierbahnen.

Die in südlicher Fortsetzung obiger Gesamtanlage liegenden und an die Bolligenstrasse angrenzenden, ein Areal von 98,716 m2 bildenden, der Burgergemeinde der Stadt Bern gehörenden sog.

Beundenfeldäcker sind von uns, gemäss Pachtvertrag mit letzterer Behörde, seit 15. Oktober 1907 gepachtet. Dieses grosse Areal, für welches ein jährlicher Pachtzins von Fr. 2742.10 zu entrichten ist, dient sowohl den Zwecken des Remontendepots, als auch der Kavallerieinstruktion. Ein Teil enthält grosso Paddocks und Weideplätze, der andere Teil die Hindernisbahn für die Ka valleriesch ulen.

762 Das Ganze stellt nunmehr eine zweckentsprechende Installation dar, welche nicht nur dem Kavallerieremontendepot, sondern auch den auf dem Platze Bern stattfindenden Kavalleriekursen trefflich dient. Die gesamten Bau- und Installationskosten belaufen sich bis heute auf zirka Fr. 380,000.

Die Entwicklungsgeschichte des Kavallerieremontendepots zeigt, dass ein weiterer successiver Ausbau dieser Anstalt nicht ausgeschlossen ist. Es muss daher mit der weiteren Entwicklung dieses für unsere Kavallerie so bedeutsamen Instituts gerechnet und dafür gesorgt werden, dass die Möglichkeit dieser Entwicklung unter günstigen Bedingungen rechtzeitig sichergestellt wird.

Ganz abgesehen davon ist aber auf die Dauer ein Zustand nicht haltbar, bei dem der Bund Eigentümer von Bauten ist, die auf fremdem Grund und Boden stehen.

Die Situation des dem Remontendepot zur Verfügung stehenden Areals, die sich in beiliegender Skizze kennzeichnet, fassen wir resümierend wie folgt zusammen: ». das iun Südwesten an die Papiermühlestrasse und im Südosten zum Teil an den Beundenfeldweg angrenzende, dem Kanton Bern gehörende Areal von 85,099 m2, enthält an Gebäulichkeiten die Pferdekuranstalt, als kantonales Eigentum, sowie 6 Ställe und eine Doppelreitbahn als Eigentum des Bundes.

Jährliche Entschädigung an den Kanton (exklusive Pferdekuranstalt) Fr. 2989. 80; b. im Südwesten angrenzend an obige Parzelle und im Südosten an die Bolligenstrasse, liegt das der Burgergemeinde der Stadt Bern gehörende, seit 1907 von uns gepachtete Areal von 98,716 m'2, welches Paddoks, Weide- und Hindernisplätze enthält.

Jährliche Entschädigung an die Burgergemeinde Bern Fr. 2742. 10.

Ein Blick auf die Skizze zeigt, welche Bedeutung diesem zwischen Papiermühlestrasse und Bolligenstrasse gelegenen Gebiete für den weiteren Ausbau der Militäranstalten auf dem Beundenfeld zukommt.

Da sich aber anderseits auch in der Stadt Bern gerade in den letzten Jahren die Bauspekulation geltend macht, von welcher auch die Umgegend des Kasernengebietes nicht verschont ge-

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blieben ist, sahen wir uns veranlasst der Frage der Erwerbung des unter lit. a erwähnten Areals von 85,099 m2 inklusive der auf diesem Areal stehenden Pferdekuranstalt (Brandassekuranz Fr. 104,400) näher zu treten.

Der -Kanton Bern, als Eigentümer, schien unserer Absicht von Anfang an günstig gesinnt und erklärte sich bereit, dem Bunde das ganze Objekt a käuflich abzutreten, unter folgenden Hauptbedingungen : 1. Der K a u f p r e i s beträgt Fr. 7 per m 2 , somit für das ganze Areal von 85,099 m2 Fr. 595,693. Der Wert des Gebäudes der Pferdekuranstalt ist in diesem Preise inb egri ffen.

2. Der Bund geht die Verpflichtung ein, das erworbene Terrain ohne Einwilligung der Burgergemeinde der Stadt Bern nicht zu ändern als öffentlichen Zwecken zu verwenden.

3. Für den Fall einer gänzlichen oder teilweisen Veräusserung des Landkomplexes zu ändern als öffentlichen Zwecken verpflichtet sich der Bund, der Burgergemeinde der Stadt Bern, als Vorbesitzerin, als Ergänzung des in den Kaufverträgen mit dem Staat Bern mit Rücksicht auf die öffentliche Zweckbestimmung billig angesetzten Kaufpreises, den Betrag von Fr. 4 per m 2 'der allfällig zu veräussernden Parzellen zu bezahlen.

4. Der Bund übernimmt die sämtlichen Kosten dieses Vertrages inklusive die gesetzliche Handänderungsgebühr.

"Wir halten diese Bedingungen für annehmbar und die Erwerbung für den Bund als vorteilhaft.

Der rationelle Betrieb und Ausbau des Kavallerieremontendepots ist damit auf Jahrzehnte hinaus gesichert; sollten auch einmal besondere Verhältnisse eine Verlegung des Remontendepots auf das Land notwendig machen, so können zweifellos aus dem Verkauf des nunmehr zu erwerbenden Areals die Mittel beschafft werden, deren wir für eine Neuetablierung des Kavallerieremontendepots bedürften.

Wahrscheinlicher als ein Verkauf des Areals dürfte in späteren Jahren eine weitere Ausdehnung sein. Auch in dieser Beziehung liegen die Verhältnisse für uns günstig. Das der Burgergemeinde der Stadt Bern gehörende, von uns gepachtete Areal (die sog. Beundenfeldäcker) könnte vom Bunde jederzeit zu günstigen Bedingungen erworben werden.

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Unter diesen Gesichtspunkten entschlossen wir uns, die gestellten Bedingungen zu acceptieren und mit dem Kanton Bern einen Kaufvertrag abzuschliessen betreffend das unter lit. a hiervor bezeichnete Areal inklusive Pferdekuranstalt, zum Preise von Fr. 595,693 Dieser Vertrag ist von den zuständigen kantonalen Instanzen und sodann von uns unter dem Vorbehalte der Bewilligung des erforderlichen Kredites durch die eidgenössischen Räte genehmigt worden.

Die ad Ziffer 4 hiervor vom Bunde als Käufer zu tragenden Kosten belaufen sich auf . ,, 5,100 Der erforderliche Kredit beträgt somit . . Fr. 601,000 Zufolge dieses Ankaufs erlischt der Vertrag mit dem Kanton Bern vom 19. April 1904 betreffend die Pacht von 74,745 m 2 Land. Es kommt dadurch der Pachtzins von . . Fr. 2989. 80 per Jahr in Wegfall.

In einem Zusatzvertrag zum Vertrag vom 9./19. November 1901 betreffend die Benutzung des Waffenplatzes Bern durch den Bund erfährt überdies die jährliche Waffenplatzmiete eine Reduktion von ,, 5000. -- Die eintretenden Minderausgaben belaufen sich somit im ganzen auf rund Fr. 8000. -- Gestützt auf vorstehende Ausführungen beehren wir uns, Ihnen die Annahme des nachfolgenden Bundesbeschlusses zu empfehlen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 3. Oktober 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates : Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: B-ingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreifend

die Erwerbung eines Areals und der Pferdekuranstalt auf dem Beundenfeld in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 3. Oktober 1908, beschliesst: Art. 1. Für den Ankauf des Areals von 85,099 m2, mit Einschluss des darauf stehenden Gebäudes der Pferdekuranstalt für das Kavallerieremontendepot, wird eine Summe von Fr. 601,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt, weil nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erwerbung eines Areals und der Pferdekuranstalt auf dem Beundenfeld in Bern. (Vom 3. Oktober 1908.)

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1908

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.10.1908

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