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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Warenverkehr der Schweiz mit dem Auslande.

Bei der handelsstatistischen Abteilung (neues Postgebäude) kann zum Preise von 50 Cts. die voraussichtlich Ende Februar erscheinende ,,Provisorische Publikation über den Warenverkehr der Schweiz mit dem Auslande im Jahre 1907" bezogen werden.

B e r n , den 1.Februar 1908.

(2.).

Schweiz. Oberzolldirektion.

Formulare für Zolldeklaration.

Infolge der Wahrnehmung, dass eine ausländische Druckerei kürzlich Zolldeklarationsformulare in den Verkehr gebracht hat, welche den von der schweizerischen Zollverwaltung gelieferten Formularen sogar mit Nachahmung des eidgenössischen Stempels nachgedruckt sind, sehen wir uns veranlagst, aufmerksam zu machen, dass einzig die von der Zollverwaltung gelieferten Deklarationsformulare gültig und im Verkehr mit den schweizerischen Zollbehörden zulässig sind. Diese Formulare werden von der Zollverwaltung zum Selbstkostenpreise abgegeben.

260 Deklarationen, zu welchen ein anderes als das offizielle Formular verwendet worden ist, werden seitens der schweizerischen Zollämter zurückgewiesen, und es hat sich der Deklarant eine hieraus entstehende Verzögerung der Zollbehandlung seiner Waren selber zuzuschreiben. Überdies würde die Zollverwaltung gegen jenen Missbrauch gestützt auf Art. 58 des Bundesgesetzes über das Zollwesen vom 28. Juni 1893 mit Ordnungsbusse einzuschreiten genötigt sein.

B e r n , den 28. Januar 1908.

(3.)..

Schweiz. Oberzotldirektion.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch.

In Beantwortung zahlreicher an die Bundeskanzlei gerichteter Anfragen wird mitgeteilt, dass die Volksausgabe des schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907, welche durch Vermittlung der Kantons- resp. Gemeindekanzleien jedem stimmberechtigten Schweizerbürger unentgeltlich abgegeben werden soll, noch nicht gedruckt ist, voraussichtlich aber im Laufe des Monats April zur Verteilung gelangen wird. Dagegen besitzt die unterzeichnete Amtsstelle noch einen kleinen Vorrat an Exemplaren der im ßundesblatt vom 21. Dezember 1907 veröffentlichten Ausgabe und gibt dieselben zum Preise von Fr. 2 per Exemplar an allfällige Besteller ab.

B e r n , den 22. Januar 1908.

(2..)

Drucksachenbureau der Schweiz. Bundeskanzlei.

Italienische Banknoten.

Bezugnehmend auf frühere in den Jahren 1904 bis 1907 im Bundesblatt und im schweizerischen Handelsamtsblatt erschienene Bekanntmachungen, wird hiermit dem Publikum zur Kenntnis gebracht, dass gemäss einem am 29. Dezember abhin in Italien erlassenen Gesetz der gesetzliche Kurs in Italien der Noten der italienischen Emissionsbanken Banca d'Italia, Banca di Napoli und

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Banca di Sicilia, der in Art. 10 der mit königlichem Dekret vom 9. Oktober 1900, Nr. 373, genehmigten Gesetze über die italienischen Emissionsbanken, vorgesehen ist, bis und mit dem 31. Dezember 1908 verlängert wurde.

B e r n , den 17. Januar 1908.

C2..)

Eidg. Finanzdepartement.

Repetierkurs filr Telegraphenlehrlinge.

Für die Lehrlinge, welche gegenwärtig auf Telegraphenbureaux I. und II. Klasse zum Telegraphendienste herangebildet werden, findet im Laufe des Monats April dieses Jahres in Bern ein Repetierkurs statt, auf den die Patentprüfung folgt. Zu diesem Kurse und zu dieser Prüfung können aber auch andere junge Leute männlichen Geschlechts zugelassen werden, wenn sie sich durch Zeugnisse und durch eine Vorprüfung ausweisen über : 1. Alter von 17 bis 24 Jahren; 2. Gute Sekundarschulbildung ; 3. Kenntnis wenigstens zweier Landessprachen ; 4. Guten Leumund ; 5. Gute Gesundheit und gute Körperkonstitution ; 6. Genügende Kenntnis der theoretischen und praktischen Télégraphie (für letztere wenigstens ein Jahr Dienst).

Bewerber haben ihre schriftlichen Anmeldungen mit ihrer kurzen Lebensbeschreibung und den erforderliche a Zeugnissen bis spätestens zum 18. Februar 1908 frankiert an eine der Telegrapheninspektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chur oder Beilenz einzusenden und in denselben den Arzt zu nennen, bei welchem sie sich in gesundheitlicher Beziehung untersuchen zu lassen wünschen. Die Telegrapheninspektionen werden hierauf dem Arzte das amtliche Formular für das Arztzeugnis zustellen, und sind bereit, den Bewerbern auf mündliches oder frankiertes, schriftliches Gesuch jede wünschbare Auskunft zu erteilen B e r n , den 24. Januar 1908.

(3..)Die Telegraphendirektion.

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Erbenaufruf.

Das schweizerische Konsulat in St. Louis, Mo., teilt folgendes mit: Gegen Ende 1907 starb in Hodgeman County. Kansas, Nordamerika, ein gewisser Georg N i ed er a c h e r , mit Hinterlassung eines Vermögens von zirka 10,000 Dollars und eines Testamentes, laut welchem der Genannte den ganzen Nachlass zur Errichtung einer Hochschule bestimmte. Er wanderte vor etwa 20 Jahren ein, liess sich in schwach besiedelter Gegend nieder und machte wenig Bekanntschaften.

Seine Frau, augeblich eine Schweizerin, soll mit einem Sohn und zwei Töchtern in Europa leben. Durch gegenseitiges Übereinkommen war er von seiner Frau getrennt. Der Sohn soll den Vater vor einigen Jahren besucht, ihn aber bald wieder verlassen haben.

Niederacher soll seinerzeit in Lindau für die Bayerische Regierung als Pferdeeinkäufer tätig gewesen, nachher nach der Schweiz gezogen und von da schliesslich ausgewandert sein.

Unbestimmten Nachrichten zufolge soll die Familie noch irgendwo im Kanton Bern wohnen.

Glieder der erbberechtigten Familie sind ersucht, sich bei der Bundeskanzlei anzumelden, Personen, welche über deren Aufenthalt zuverlässige Auskunft geben können, derselben hiervon Mitteilung zu machen.

B e r n , 16. Januar 1908.

(3...)

Schweizerische Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1908

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1

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06

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.02.1908

Date Data Seite

259-262

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10 022 770

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