783

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erweiterung der bestehenden Artillerieschiessplätze und die Erwerbung eines neuen Truppenschiessplatzes Kloten-Bülach.

(Vom 26. Mai 1908.)

Tit.

Die Erweiterung bestehender Schiessplätze und die Erwerbung neuer zweckentsprechender Waffenplätze für die Artillerie sind Fragen, die schon seit Jahrzehnten, von Beginn der Entwicklung des Artillerieschiesswesens an bis zur heutigen Zeit, regelmässig wiederkehrend die eidg. Räte beschäftigt und sie veranlasst haben, von Zeit zu Zeit ganz erhebliche Summen für diese Zwecke zu bewilligen.

Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts, unter der Herrschaft der glatten Vorderladergeschütze, fielen für die Ausbildung der Artillerie neben den beiden Hauptwaffenplätzen T h u n und B i è r e noch diejenigen von St. G a l l e n , Z ü r i c h , A a r a u und L u z e r n mit in Betracht, welche den damaligen Anforderungen, mit Bezug auf Schussdistanzen, Gelegenheit zum Manövrieren und Geschosswirkung, entsprachen.

Mit der Einführung der gezogenen Vorderlader, zu Beginn der 60er Jahre, und der damit eingetretenen Erhöhung der Schussweiten, genügten die letzterwähnten Schiessplätze nicht mehr.

Auch mit Bezug auf die Ausdehnung des Manöverfoldes wurden

784

die Anforderungen an die Artilleriewaffenplätze gesteigert. Mit der Verwendung von Geschossen grösserer Wirkung vermehrten sich die Gefahren für die den Zielfeldern zunächst gelegene Umgebung und erheischten mehr und mehr die Aufmerksamkeit.

der Übungsleitenden und der Sehorden.

Mit dem Wegfall der Plätze St. G a l l e n , Z ü r i c h , L u z e r n und A a r a u verfügte die Artillerie in der Ostschweifc über keinen eigenen Waffenplatz mehr. Da aber anderseits eine stärkere Belegung des Platzes T h u n nicht anging und überdies die jeweilige Dislokation ostschweizerischer Artillerietruppen nach T h u n und zurück mit allzu grossen Kosten verbunden gewesen wäre, musste darnach getrachtet werden, in der Ostschweiz einen neuen zweckentsprechenden Artilleriewaffen- und Schiessplatz zu schaffen. Verhandlungen mit der Bürgergemeinde F r a u e n f e l d führten zu der Lösung, dass diese Gemeinde auf ihre Kosten eine Kaserne mit Stallungen, Reitbahnen, Zeughaus etc. errichtete und einen den damaligen Anforderungen entsprechenden Schiessplatz zur Verfügung stellte. Im Jahre 1865 konnte die neue Kaserne bezogen werden und, damit verfügte die Artillerie über die drei Plätze B i è r e , T h u n und F r a u e n f e l d , die noch heute als solche in Verwendung sind.

Aber auch die Waffenplätze B i è r e und T h u n erlitten infolge der Einführung verbesserter Geschütze in den 60er Jahren erhebliche Veränderungen. Der Kanton W a a d t als Besitzer des Platzes B i è r e sicherte sich durch entsprechende Verträge mit der Gemeinde Bière im Jahre 1863 das nötige Land für den Neubau von Kasernen, Stallungen, Reitbahnen, Werkstätten etc., sowie für einen den neuen Anforderungen genügenden Schiessplatz.

Der Schiessplatz T h u n , bereits im Besitze der Eidgenossenschaft, erhielt im Jahre 1863 eine nach Süden sich erstreckende Erweiterung zur besseren Sicherung der an das Zielfeld anstossenden Besitzungen und zur Verlängerung der Schusslinie.

Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre erfolgte der Übergang zu den Hinterladergeschützen und damit eine abermalige, ganz bedeutende Steigerung der Schussweiten. In Verbindung mit diesem neuen Geschützsystem ging Hand in Hand eine ebenso bedeutende Verbesserung der Projektile. Die Verstärkung der Sprengladung der Granaten und die Verlängerung der Shrapnels steigerten die Wirkung dieser Geschosse in hohem Masse. Die Schiessübungen gestalteten sich vielseitiger. Neben den Granaten kamen die Shrapnels viel häufiger zur Verwendung,

785 und ausser dem Sehulschiessen wurde das feldmässige Schiessen bedeutend mehr gepflegt.

Damit wurde aber auch die Gefahr für die Umgebung der Schiessplätze viel grösser. Wiederum mussten für die Erweiterung sämtlicher Artillerieschiessplätze bedeutende Summen aufgebracht werden. 1871 wurde in T h u n der grosse Zielwall abgetragen, dadurch die Schusslinie bis zum Mühlematthang verlängert und gleichzeitig das Zielfeld wesentlich verbreitert durch Lichten des Kandergrienwaldes auf die ganze Breite der Allmend.

Für den Waffenplatz T h u n allein wurden in den Jahren 1871 bis 1875 gegen 700,000 Franken verwendet für Erweiterungen in der Richtung U e b e s c h i s e e. In dieser Summe sind nicht inbegriffen die ganz erheblichen Beträge, die für den Abschluss von Servitutverträgen erforderlich waren, 'd. h. jährlich durch Vertrag festgesetzte Entschädigungen an Grundeigentümer für allfällig durch das Schiessen an Grund und Boden verursachten Schaden.

Die Einführung der 8,4 cm. Stahlgeschütze von Krupp verursachte neuerdings eine wesentliche Erhöhung der Schussdistanzen. Wiederum wurden auf allen Artilleriewaffenplätzen bedeutende Erweiterungen notwendig, und zwar in dem Masse, dass die Bürgergemeinde F r a u e n f e l d für die hierzu erforderlichen Kosten nicht mehr aufkommen konnte. Die Eidgenossenschaft sah sich veranlasst, nicht nur die Kasernengebäulichkeiten and den Schiessplatz anzukaufen, sondern sie musste den letzteren um eine ganz bedeutende Fläche vergrössern, um auf die notwendigen Schussdistanzen zu kommen. Der Ankauf des Waffenplatzes und die Erweiterung 'des Schiessplatzes erforderten gegen eine Million Franken. Auch für den Schiessplatz T h u n sind im Laufe der 80er Jahre für Erweiterungen gegen eine Million Franken ausgelegt worden. In B i è r e Hessen sich die in dieser Zeit notwendigen Erweiterungen nicht mehr durch Vertrag mit dem Kanton oder mit der Gemeinde Bière abschliessen; der Bund musste selbst als Käufer eintreten.

Die vorstehenden Ausführungen über die Entwicklung der Artilleriewaffenplätze zeigen deutlich, dass jeweils mit der Einführung neuer Geschütze auch bedeutende und kostspielige Erweiterungen der Schiessplätze nötig waren. Die Zeiträume zwischen den einzelnen Neubewaffnungsperioden und der dadurch bedingten Vergrösserung der Schiessplätze betragen bis zur
Einführung des 8,4 cm. Kruppschen Stahlgeschützes jeweilen ungefähr 10 Jahre. Wir verzeichnen : Anfang der 60er Jahre Übergang vom glatten zum gezogenen Vorderlader, Ende der

786

60er, bezw. Anfang der 70er Jahre Einführung der 10,s cm.

Gussstahl- und der bronzenen 8,4 cm. Hinterlader und Anfang der 80er Jahre Übergang zum Kruppscheu 8,4 cm. Stahlgeschütz.

Hierauf folgt nun ein längerer Unterbruch, denn bis zur Einführung des Rohrrücklaufgeschützes verfliessen zwei Dezennien.

Um so grösser ist aber auch der Fortschritt, und diesem entsprechend höher stehen auch die Anforderungen, die dieses neue Geschütz an die zukünftigen Artillerieschiessplätze stellt.

Bevor wir zur Feststellung dieser Anforderungen übergehen, ist es notwendig, die derzeitigen Verhältnisse der bestehenden Schiessplätze eingehender zu erörtern, und zwar für jeden Schiessplatz einzeln, worauf es dann beim Vergleich mit den neu zu stellenden Anforderungen leichter ersichtlich wird, was mit diesen Schiessplätzen zu geschehen hat und welche neuen Bedürfnisse die Einführung des neuen Materials bedingt.

Der W a f f e n p l a t z B i è r e , südwestlich dieses Dorfes gelegen, umfasst derzeit einen Flächeninhalt von 181 ha. 1322 m2.

Diese Fläche verteilt sich auf die nachgenannten Eigentümer wie folgt: 1. Im Süden besitzt die S c h w e i z . E i d g e n o s s e n s c h a f t : a. durch Ankauf im Jahre 1884 eine Fläche von 32 ha.

3153 m 2 ; b. das Fouragemagazin mit Umschwung enthaltend 6930 m2.

2. In der Mitte des Schiessplatzes: B e s i t z e r i n die Gem e i n d e B i è r e , mit einer Fläche von 96 ha. 1631 m2.

Die Gemeinde Bière übt auf dieser Fläche laut Vertrag vom Jahre 1884 mit der Eidgenossenschaft das Weiderecht aus.

3. In der Mitte und im Norden besitzt der Kanton W a a d t : a. die Kasernen, das Zeughaus, das Tivoli, Stallungen etc., alles mit Umschwung; b. den Ablagerungsplatz für den Stalldünger gegen die Ziegelhütte; c. das Weiderecht der Gay r o u x beim Blockhaus und Reservoir ; d. die Domäne G o t t e t t a z .

Zusammen mit einem Flächeninhalt von 51 ha. 9618 m 2

787

Zusammenstellung des Besitzes:

Schweiz. Eidgenossenschaft Gemeinde B i è r e . . .

Kanton W a a d t . . . .

Fläche ha.

33,oo88 96,i62i 51,96i8

Total

181,1322

Wert der Gebäude Fr.

50,000 (Fouragemagazin).

7,900 (Polygon) 734,700 (Kasernen, Stallungen 792,600

etc.)

für Gebäulichkeiten.

Als einzige grössere Servitut lastet auf dem Schiessplatz das öffentliche Fahrrecht auf der kantonalen Strasse G i m e l - B i è r e .

Alle ändern Servituten, wie Fussweg- und Fahrrechte über einzelne Teile des Schiessplatzes, die Legung von unterirdischen Elektrizitätsleitungen und das daherige Aufgraben und Wiederzudecken der betreffenden Leitungsgräben auf einem kleinen Teile des eidg.

Gebietes, sind von wenig Bedeutung.

Verträge über Schiessservituten auf Privatland sind für den Schiessplatz Bière bisher noch nicht abgeschlossen worden.

Die Benutzung des gesamten Areals und der Militärgebäulichkeiten durch die Eidgenossenschaft, bezw. deren Militärorgane, ist durch Verträge gesichert, die einerseits zwischen dem Kanton W a a d t und der Gemeinde B i è r e und anderseits zwischen dem Kanton W a a d t und der Eidgenossenschaft in den Jahren 1864 und 1873 abgeschlossen wurden. Durch einen besonderen Vertrag zwischen der Gemeinde Bière und dem Bunde vom Jahre 1884 wurde die freie Benützung eines weiteren Teils der Allmend ermöglicht gegen eine jährliche Entschädigung von Fr. 50 per Hektare oder im ganzen Fr. 350 per Jahr. Der Gemeinde verbleibt auch auf diesem Teil das Weiderecht.

Zwei weitere Verträge zwischen der Eidgenossenschaft und der Gemeinde Bière und zwischen der ersteren und August T r i p o d - C l o u x bestimmen über die Benützung einiger Parzellen des Gemeindelandes als Exerzierfeld und als Schiessplatz und gewähren dem Bunde die freie Durchfahrt für Militärfuhrwerke auf einem Teil des Grundbesitzes von T r i p o d - C l o u x gegen jährliche Entschädigungen von Fr. 280 an die Gemeinde und von Fr. 70 an den genannten Privatgrundbesitzer. Der letzterwähnte Vertrag mit der Gemeinde Bière ist nur als Pachtvertrag aufzufassen, keineswegs im Sinne des Vertrages vom Jahre 1884. Die Gemeinde überlässt dem Bunde das betreffende Areal nur für die Übungen und das Schiessen, bleibt indessen nach wie

788

vor selbständige Eigentümerin. Die Vereinbarung mit T r i p o d C l o u x regelt einfach die Durchfahrt auf eine vom eigentlichen Schiessplatz vollständig getrennte und ziemlich weit entfernte Schiessstelle, von wo aus die Möglichkeit geboten ist, auf annähernd 5000 m. zu schiessen.

Der derzeitige Schiessplatz gewährt Schussdistanzen bis zu höchstens 3000 m. Die Ausdehnung des Zielfeldes ist sehr beschränkt, sowohl in der Breite als in der Tiefe.

Seit dem Ankauf der G o t t e t t a z durch den Kanton W a a d t kann allerdings dieser Teil ebenfalls als Scheibenfeld benützt werden, bietet aber nur einen Raum Von zirka 100 m.

Breite zur Aufstellung einzelner Ziele. Die G o t t e t t a z ist vom unteren Zielfeld getrennt, das an seinem nordwestlichen Ende eine Breitenausdehnung von za. 200 m. hat, gegen vorn aber sich etwas verbreitert; die Tiefe beträgt za. 700--800 m. Das Terrain steigt von vorne nach hinten an, wodurch die Ziele von den Feuerstellungen aus allzu übersichtlich werden.

Der übrige Teil der Allmend, mit Einschluss der Feuerstellungen, ist vollständig flach, ohne jeden Unterbruch durch Gesträuch oder wellenförmiges Terrain, wenigstens nicht in dem Abschnitt, der zurzeit zur Allmend gehört. Der Raum, der zu Feuerstellungen benutzt wird, bietet kaum die nötige Ausdehnung für die Aufstellung von zwei Batterien, und überdies fehlt es an Platz für taktische Übungen, Versammeln der Batterien vor Bezug der Feuerstellungen, für gefechtsmässige Auffahrten etc.

Die jüngst abgeschlossenen Pachtverträge, wodurch das Schiessen aus maskierten und verdeckten Stellungen möglich wird und auch die Feuerstellungen etwas breiter werden, bilden nur eine provisorische Lösung der absolut dringlichen Verbesserung des Schiessplatzes.

Die Verhältnisse auf dem Scheibenfeld sind ausserordentlich schwierige geworden seit Einführung der neuen Feldgeschütze.

Schon wiederholt sind Geschosse und Shrapnelkugeln auf Privatland, sogar auf Gebäulichkeiten gefallen. Es ist hauptsächlich die Besitzung, genannt La B i l l a r d e , östlich an die G o t t e t t a z anstossend, welche stark gefährdet ist. Der Besitzer hat bereits die Forderung gestellt, es möchte sein Eigentum vom Bunde erworben werden. Aber auch in unmittelbarer Nähe des Exerzierplatzes und der Feuerstellungen, am westlichen Rand der Allmend, gegen den T o l e u r , befindet sich ein grösserer Komplex Gemeinde- und Privatland, der beim Schiessen bedroht ist. Bei

789 jeder Schiessübung muss das Arbeiten auf diesem Terrain unterlagt werden.

Im übrigen aber bietet der J u r a mit seinen hohen Hängen ·-einen guten Abschluss des Schiessplatzes nach rückwärts.

Der W a f f e n - und S c h i e s s p l a t z T h u n ist vollständig .Eigentum des Bundes. Zurzeit weist er mit allen militärischen Gebäulichkeiten und Etablissementen eine Gesamtfläche von zirka 530 Hektaren auf. Das als eigentlicher Schiessplatz in Betracht .fallende Terrain, mit einem Flächeninhalte von zirka 482 Hektaren, hat vom P o l y g o n aus gerechnet bis an den M ü h l e m a t t h a n g (0 Punkt) eine Länge von 2800 m. und von dort bis an den U e b e s c h i s e e von 1400 m. Die durchschnittliche .Breite beträgt za. 800 m. Die grösste Schussweite reicht indessen nur bis zu 3000 m., auch wenn die obere Terrasse des Mühlematthanges noch als Zielfeld benutzt wird. Früher bildete -der Mühlematthang den Abschluss des Zielfeldes und diente zugleich als ,,Kugelfang'1. Später, d. h. noch unter dem 8,4 cm.Material, wurde dann dieser Hang und die an denselben anschliessende Terrasse ebenfalls zur Aufstellung von Zielen benutzt, und erst dadurch gelangte man auf eine Schussdistanz von an.nähernd 3000 m.

Das Zielfeld ist im Vergleich zu den Schiessplätzen B i è r e und F r a u e n f e l d ausgedehnter und bietet auch mehr Abwechslung in der Zielaufstellung. Immerhin ist eine weitere Ausdehnung weder nach der Breite noch nach der Tiefe möglich, weil die südlich und nördlich des Schiessplatzes gelegenen Ort·schaften A l l m e n d i n g e n und T h i e r a c h e r n in allzu gefährlicher Nähe sich befinden. Eine Verlängerung in der Richtung .gegen den U e b e s c h i s e e ergibt keine Erweiterung des Zielfel-des, sondern nur eine bessere Sicherung gegen überspringende ·Geschosse. Eine Verbreiterung des Zielfeldes in der Richtung der Batteriestellungen ist nicht nur ausgeschlossen; es wird im Gegenteil in diesem Abschnitt eher eine Einschränkung platzgreifen müssen, weil infolge der grössern Rasanz der neuen Geschütze viel mehr Ricochetschüsse zu erwarten sind, welche · das Gelände in derUmgebung des Ueb e s c h i s e es stark gefährden.

Immerhin können auf dem Schiessplatz Ziele in einer Tiefen-ausdehnung von 1300 m. auf der Allmend bis zum G l ü t s c h b a c h aufgestellt werden; dazu kommen noch
zirka 500 m. vom Glütschbach bis zur hinteren Terrasse des M ü h l e m a t t h a n g e s .

Die nutzbare Breite des Zielfeldes auf die näheren Distanzen ·beträgt zirka 400 m., verengt sich aber gegen den Glütschbach iiis auf zirka 200 m. Eine Verschiebung der nördlichen GrenzBundesblatt. 60. Jahrg. Bd. III.

52

790 scheibe um etwa 40 m. nach auswärts hat allerdings eine etwelche Verbreiterung des Zielfeldes ergeben, aber zur Folgegehabt, dass der Sägebesitzer bei der Mühlematt die Erneuerung des schon seit Jahren bestehenden Servitutvertrages unter den bisherigen Bedingungen verweigert. Seine Forderungen sind derart, dass es angezeigt erscheint, die ganze Besitzung zu kaufen.

Was nun die Feuerstellungen und die rückwärtige Verbindung zu denselben anbelangt, so ist vor allem aus zu konstatieren, dass eine taktisch, beziehungsweise feldrnässig richtige Auffahrt ausgeschlossen ist. Die Begrenzung des Schiessplatzes durch die Eisenbahn und die rückwärtigen Gebäulichkeiten verunmöglichen jedwede Erweiterung in dieser Richtung. Das Geläntde für die Batteriestellungen ist vollständig flach, ohne jede Un erbrechung, und bietet somit für die kriegsmässige Ausbildung keine Gelegenheit. Der nötige Raum, um mit einer ganzen Abteilung schiessen zu können, ist allerdings vorhanden, aber die Stellungen bieten keine Abwechslung, keine Deckung oder Maskierung, und keine Möglichkeit, um schwierigeres Geschützplacieren üben zu können.

Wie bereits eingangs betont, sind für Erweiterung dieses Schiessplatzes und zur Sicherung des umliegenden Geländes schon bedeutende Summen aufgewendet worden, ohne dass es möglich gewesen wäre, die nähere Umgebung, speziell des südlichen Teils der Allmend, vollständig zu sichern. Die gefährdete Zone ist in jener Gegend nicht nur in der Richtung der Schusslinie, sondern auch nach seitwärts bedeutend erweitert worden. Die betreffenden Grundbesitzer lassen sich deshalb nicht mehr dazu herbei, Servitutverträge abzuschliessen, sondern verlangen den Ankauf ihres Eigentums durch den Bund. Selbst jene Liegenschaftsbesitzer, die bereits Inhaber von Servitutverträgen sind, wollen diese nicht mehr zu den bisherigen Bedingungen erneuern, sie verlangen erstens eine Erhöhung der jährlichen Entschädigung von Fr. 14 bis Fr. 19 auf Fr. 20 bis Fr. 25 per Jucharte und zweitens die Haftpflicht des Bundes für Menschen und Tiere.

An Servitutverträgen bestehen zurzeit im ganzen 30, die sich über 111 Parzellen mit einem Flächeninhalt von 127 ha.

71 a. 62 m2 erstrecken. Für diese Servituten werden jährlich Fr. 5753. 40 bezahlt, dazu für den Uebeschisee ., 50: -- und für einen Seilzug im Kandergrundwald . . ,, 15. -- Total Fr. 5818. 40 Entschädigungen per Jahr.

791 Der W a f f e n p l a t z F r a u e n f e l d (Kaserne und Dependenzen, sowie Schiess- und Exerzierfeld) ist im Jahre 1885 durch Kauf in den Besitz des Bundes übergegangen, samt Rechten und Pflichten, die zurzeit des Kaufes der Verkäuferin zukamen. Die Kasernengebäulichkeiten liegen in unmittelbarer Nähe der Eisenbahnlinie und des Bahnhofes Frauenfeld, der Exerzier- und Schiessplatz nordöstlich der Stadt längs der T h u r, an seinem westlichen Ende durch die M u r g abgeschlossen.

Seit dem Ankauf des Schiessplatzes durch den Bund sind zu verschiedenen Malen grössere und kleinere Parzellen zur Arrondierung des Platzes erworben worden. Zurzeit beträgt das Gesamtareal des Waffenplatzes rund 185 ha., wovon 50 ha. bewaldet sind.

Durch Urteil des Obergerichts des Kantons T h u r g a u vom28. Januar 1870 wurde dem Bunde die Pflicht auferlegt, die Besitzer der neben und hinter dem Zielfeld befindlichen Grundstücke (Waldungen nicht inbegriffen), sofern diese durch überfliegende Geschosse gefährdet werden, in der Weise zu entschädigen, dass diesen Grundbesitzern eine e i n m a l i g e Entschädigung für die durch die Beschränkung der Freiheit des Eigentümers eingetretene Entwertung entrichtet wird. Die Grosse dieser Entschädigungen wurde früher durch fachmännische Expertise, später durch gütliches Übereinkommen in Prozenten des Wertes der Grundstücke bestimmt, und zwar zu 7'/a bis 20 °/o je nach Kulturwert.

Beschädigungen in Waldungen werden von Fall zu Fall und besonders vergütet.

Auf Grund dieses richterlichen Entscheides sind zurzeit 108 ha. mit Schiessservitut belegt.

Bis zum Jahre 1905 sind gegen die Benützung des Schiessplatzes oder gegen die zeitweilige Absperrung der quer über die Allmend führenden Wege während der Schiessübungen mit einer einzigen Ausnahme keinerlei Einsprachen erhoben worden.

Diese Ausnahme betrifft die Ortsgemeinde L a n g d o r f , welche in den 80er Jahren infolge Beschädigung ihrer Murgbrücke durch Militärfuhrwerke ein richterliches Verbot erwirkte, wonac'h diese Brücke nicht anders als im Schritt befahren werden darf.

Erst im Jahre 1905, bald nach Einführung des neuen 7,5 cm. Feldgeschützes und der hierdurch bedingten anderen

792

Verhältnisse, wurden Beschwerden eingereicht und Einsprachen erhoben.

In erster Linie wurde von 32 Grundbesitzern aus L a n g d o r f im August 1905 in einer Beschwerde darauf aufmerksam gemacht, dass ihre an den Schiessplatz anstossenden Grundstücke durch vorzeitig springende Geschosse gefährdet werden. Die Beschwerdeführer verlangen die Erwerbung der gefährdeten Grundstücke durch den Bund. Die gleiche Eingabe beschwert sich auch darüber, dass die quer über den Schiessplatz führenden Wege während der Schiessübungen viel länger und häufiger abgesperrt werden als früher.

Schiessübungen, die im Herbste 1905 ausserhalb der Grenzen des Schiessplatzes abgehalten wurden und die den Zweck verfolgten, den Schiessplatz auf eine allfällig mögliche Erweiterung des näheren zu prüfen, machten es hotwendig, die auf den gefährdeten Feldern arbeitenden Leute wegzuweisen, und auch die längs der M u r g führende Mililärstrasse zu schliessen, wodurch der Zugang zu den nordwestlich des Schiessplatzes gegen die T hu r gelegenen Liegenschaften während der Zeit des Schiesseus vollständig gesperrt wurde. Diese vorübergehenden Beschränkungen veranlassten die Ortsbehörde L a n g d o r f , durch richterliche Verfügung solche Absperrungen ausserhalb des Bundesgebietes zu untersagen. Gleichzeitig wurde eine zweite richterliche Verfügung erwirkt, die das Passieren der Murgbrücke zwischen grosser und kleiner Allmend anders als im Schritt verbietet.

Eine dritte richterliche Verfügung wurde vom Besitzer der Wirtschaft zum ,, M u r g h o f " 1 erwirkt, nach welcher verboten wird, Schiessübungen abzuhalten, bei denen das Heimwesen des Murghofes sich in der gefährdeten Zone befindet und die zu demselben führenden Strassen abgesperrt werden.

Wir erwähnen diese Vorkommnisse lediglich um zu zeigen, welchen Schwierigkeiten eine Verlängerung dieses Schiessplatzes begegnet. Die Frage, ob die erwähnten Verbote rechtlich begründet waren, mag hier unerörtert bleiben.

Die Ausdehnung des Schiessplatzes, sowohl nach der Länge als nach der Breite, ist eine sehr beschränkte. Die Gesamtlänge beträgt etwas über 3000 m., mit einer nutzbaren Schussdistanz von höchstens 3000 rn. Die Breitenausdehnung ist hauptsächlich

793

da ungenügend, wo sich die Feuerstellungen befinden, zwischen 3000 und 1800 m. vom Nullpnnkt der Schusslinie entfernt. In diesem hinteren Teil des Schiessplatzes kann bei einer Breite von nicht einmal 300 m. nur eine Batterie Stellung nehmen -y andere Batterien können zu gleicher Zeit weder aus einer anderen Stellung schiessen, noch auf dem Exerzierfeld üben.

Das Gelände der Batteriestellungen ist vollständig flach, sodass auch auf diesem Schiessplatze, abgesehen von der kleinen Allmend, die Möglichkeit nicht vorliegt, aus verdeckten oder maskierten Stellungen schiessen zu können. Sammelstellungen für die Batterien wären zur Not noch zu finden, aber die Auffahrten in die Feuerstellungen müssen immer von der nämlichen Seite und einzig durch das Défilé der Murgbrücke geschehen.

Es kann somit von einer kriegsmässigen Ausbildung der Batterien hier ebensowenig die Rede sein, wie in T h un.

Das Zielfeld wird von der T h u r durchschnitten. Der auf dem linken T h u r u fer gelegene grössere Teil hat eine Tiefe von ungefähr 700 m. und eine Breite von nur zirka 200 m.,, gewährt somit für Zielstellungen wenig Abwechslung. Die Ziele sind von den Feuerstellungen aus auch alle leicht sichtbar. Jenseits der T h u r ist das Zielfeld allerdings günstiger und etwas; breiter, bis gegen 300 m., aber trotzdem ist die Zielaufstellung; keine befriedigende.

Aus den vorstehenden Ausführungen geht hervor, dass die gegenwärtigen Artillerieschiessplätze B i è r e , T h u n und F r a u e n f e l d mit Bezug auf ihre Lage, Ausdehnung, Bodengestaltung etc.

ungefähr den gleichen Charakter aufweisen.

Entstanden zu einer Zeit und unter einem Geschützmaterial, das nur eine einseitige Hauptforderung an die Schiessplätze, diejenige der Schussdistanz, stellte, waren alle drei Plätze von Anfang an offene, vollständig ebene Flächen, die weder durch Gesträuch noch durch irgendwelche Baumgruppen unterbrochen sind. Im Gegenteil, da, wo auf diesen Ebenen noch einiges Gebüsch vorhanden war, wurde es, um freies Gelände zu schaffen, absichtlich weggeräumt und vorhandene Unebenheiten wurden durch Aufschüttungen verebnet.

Bei der fortschreitenden Entwicklung des Artilleriewesens und mit der Einführung neuer Geschützarten kamen immer die nämlichen Forderungen zur Geltung, d. h. Erweiterung der Schiessplätze mit Bezug auf die Schussdistanz und mit Rücksicht auf die Sicherung des den Zielfeldern zunächst gelegenen Grund-

794 besitzes. Allerdings gelangte man dann mit der Zeit zu einer Verlängerung der Schusslinicn, die bis an die natürlichen Abschlüsse dieser ebenen Flächen reichte. In B i è r e an die J u r a h ä n g e , i n T h u n an den Höhenzug längs des G l ü t s c h b a c h e s und in F r a u e n f e l d an die Hügelreihe auf dem rechtsseitigen T h u r u f er.

Die Sicherung des Geländes hinter diesen Hügelzügen auf den Schiessplätzen T h u n und F r a u e n f e l d .machten es notwendig, grössere Gebiete dieser gefährdeten Zonen anzukaufen und andere, weniger gefährdete Teile mit Servituten zu. belasten.

Die intensive Ausnützung des 8,4 cm. Kruppschen Stahlgeschützes, die Steigerung der Schussdistanzen von 3000 bis auf 3500 und 4000 m., die absolut erforderliche Weiterentwicklung in der Schiessausbildung und der hieraus sich ergebende Wechsel in den Zielaufstellungen erheischten es, diese als Abschluss dienenden Hügelzüge auch für die Zielaufstellung zu benützen, wodurch selbstverständlich das rückwärts liegende Gebiet durch Ricochetschüsse noch mehr gefährdet wurde.

Mit der Einführung der Rohrrücklaufgeschütze, verbünden mit grösserer Rasanz, erhöhter Geschosswirkung (Sprenggranaten) und verlängerter Brenndauer der Zeitzünder, sind die Verhältnisse in der Umgebung der Zielfelder für die Privatgrundbesitzer und für einzelne Gemeinden geradezu unhaltbare geworden.

Ricochetschüsse verirren sich auf Distanzen und nach der Seite, wie dies früher nie der Fall gewesen war. Es kommen nicht nur Privatgrundstücke in der Nähe der Schusslinien in Gefahr, sondern auch Gebäulichkeiten in ziemlicher Entfernung und seitlich abgelegen werden von ricochetiereuden Geschossen beschädigt und sogar Menschenleben gefährdet.

Das Schulhaus in U e b e s c h i , bis dahin ausserhalb der gefährdeten Zone gelegen, ist im Laufe des Sommers 1906 anlässlich einer Schiessübung auf der Thunerallmend, infolge eines Ricochetschusses von einem Shrapnel getroffen worden; glücklicher-weise hat das Geschoss keinen grossen Schaden angerichtet, weil dasselbe im zweiten Aufschlag zufälligerweise nicht gesprungen, sondern nur zerschellt ist.

Auf alle Fälle sind die Verhältnisse auf dem Gebiete hinter den Zielfeldern und seitwärts, links und rechts der letztem derartige geworden, dass nur durch grössere Landankäufe die bestehenden Schiessplätze erhalten bleiben können.

795 Die ganz gewaltigen Fortschritte in der Waffentechnik der letzten Jahre haben auch entsprechende Neuerungen in der -Gefechtslehre und damit in der Gefechtsentwicldung aller Waffen zur Folge gehabt. Das offene, freie und ebene Gelände unserer Schiessplätze taugt für die kriegsmässige Ausbildung der Artillerie nicht mehr. Auffahrten von Batterien auf offenem, freiem Felde angesichts feindlicher Batterien, wie dies auf unseren .Schiessplätzen bei den gegebenen Verhältnissen nicht anders möglich ist, kommen sowohl bei den Manövern, als auch im Ernstfälle nur ganz ausnahmsweise vor. Die Waffenwirkung zwingt ·dazu, möglichst gedeckt, vom Feinde uneingesehen in Stellung zu gehen, welch' letztere so zu wählen ist, dass dem Feinde die Einsicht in dieselbe erschwert oder unmöglich gemacht wird. Man sah sich daher schon seit Jahren gezwungen, in Rekrutenschulen und, soweit es anging, auch in Wiederholungskursen die Gefechtsund Schiessübuugen, wenigstens zum Teil, ausserhalb der stän·digen Waffenplätze in das Gelände zu verlegen.

Von Bière aus werden gelegentlich besucht die Gelände bei P a y e rn e, bei O r b e etc. : von Thun aus Stellungen im R e c k e n b ü h l in der nächsten Nähe des Schiessplatzes, bei W i l d e r s w i l , B u r e n a. A., G r en ch en etc. und von Frauenfeld die Stellungen bei H ü t t w i l e n , bei K l o t e n - B ü l a c h etc. Mit welchen Schwierigkeiten derartige Übungen mit Bezug auf Land·schaden verbunden sind, zeigen die häufigen Reklamationen, die gegen die Benutzung solchen Terrains von den interessierten Grundbesitzern erhoben werden. Schon wiederholt wurde ver.sucht, Schiessübungen ausserhalb der Waffenplätze durch richterliche Verbote ganz zu verhindern. Trotz grösster Sorgfalt ist es nicht möglich, allen Schaden an Kulturen etc. zu verhüten. Dass ·durch diese Rücksichten die Übungen beeinträchtigt werden und ·die Zahl derselben nur eine beschränkte sein kann, ist wohl selbstverständlich.

Die Artillerie bedarf zur Erlernung ihrer kriegsmässigen 'Tätigkeit eines geeigneten Geländes, eines Terrains, das in seiner Bodengestaltung und Bodenbedeckung möglichst viel Abwechslung bietet.

Alle ändern Waffen haben seit Jahren ihre gefechtsmässigen Übungen vom gewöhnlichen Exerzierplatz weg in das Gelände verlegt. In den uns umgebenden Staaten hat man der Artillerie ·eigene Truppenschiessplätze mit umfangreichem, vielgestaltigem 'Gelände zur Verfügung gestellt, wo Truppe und Führer in feldmässiger Weise ausgebildet werden können.

796 Unsere Artillerie hat den grossen Nutzen dieser Übungen schon längst erkannt, konnte solche aber nur ausnahmsweise und in bescheidenem Masse ausführen, weil ihr hierfür das nötigeeigene Gelände fehlt, die Benutzung von Privatgrundbesitz mit ausserordentlichen Kosten verbunden ist und ständige Reklamationen der geschädigten Grundbesitzer daraus entstehen. Überdies ist es sehr schwer, das geeignete Gelände für solche Übungen zu finden.

Soll der Artillerie ein für die kriegsmässige Ausbildung entsprechendes Terrain zur Verfügung gestellt werden, und das muss unbedingt geschehen, so bleibt nichts anderes übrig, als ein solches zu Eigentum zu erwerben. Dass hierfür bedeutende Mittel erforderlich sind, ergibt sich schon aus der Grosse, die ein solches Gelände aufweisen muss, und aus der Preislage des bei unserer Landwirtschaft stark parzellierten Grundbesitzes. Ein brauchbarer Truppenschiessplatz muss in Ausdehnung und Bodengestaltung so beschaffen sein, dass man im stände ist, nicht nur einzelne Batterien gefechtsmässig auszubilden, sondern dass auch Abteilungen und Regimenter taktische Aufgaben, verbunden mit Schiessübungen,, durchführen können. Der Übungsplatz soll den nötigen Raum bieten und so beschaffen sein, dass ein taktisch richtiges Zusammenarbeiten der Batterien, Abteilungen und Regimenter auf einen' gemeinsamen Zweck hin möglich ist.

Unsere jetzigen Schiessplätze geben dem Artillerieoffizier nicht die nötige Gelegenheit, bei den Schiessübungen das Gelände richtig ausnutzen zu lernen. Dieser Mangel der Ausbildung trifft nicht nur die Regiments-, Abteilungs- und Batteriekommandanten, sondern seit der Einführung des 7,s cm. Rohrrücklaufgeschützes auch die Zugführer.

Die Konstruktion des neuen Materials ist darauf eingerichtet, das Geschütz auf vielgestaltigem, abwechslungsreichem Boden rasch so aufzustellen, dass es in kürzester Zeit als Schnellfeuergeschütz wirken kann. Hierzu ist aber eingehende Sachkenntnis erforderlich ; Offiziere und Mannschaften müssen lernen, in jedem Terrain diese hervorragenden Eigenschaften des neuen Geschützes auszunützen.

Für solche Übungen eignen sich aber unsere jetzigen Schiessplätze, wie schon gesagt, absolut nicht. Müssen wir aber hierfür irgend ein Gelände ausserhalb der Schiessplätze aufsuchen, so geht bei der ohnehin kurzen Ausbildungsperiode viel zu viel Zeit verloren..

Die Ausnutzung des Terrains beim Bezug und in der Feuerstel-

79T

lung ist mit der Steigerung der Feuerwirkung zum Schnellfeuer zu einer der wichtigsten Ausbildungsaufgaben unserer Artillerie geworden.

Auf unseren Schiessplätzen können wir den Offizieren nur das Technische des Schiessens beibringen, für das kriegsmässige Schiessen im wechselnden Gelände fehlen die nötigen Grundlagen.

Die Schaffung eines neuen, grossen Truppenächiessplatzes, der möglichst alle Eigenschaften für eine kriegsmässige Ausbildung bietet, ist unbedingt notwendig, sofern das viele Millionen betragende Kapital, das für die Beschaffung eines neuen Feldartilleriematerials ausgelegt wurde, fruchtbringende Verwendung finden und' unserer Armee eine kriegsbrauchbare Artillerie zur Verfügung stehen soll.

Die Artilleriekommission hat unter verschiedenen Malen, im Laufe des Jahres 1906, die einzelnen Schiessplätze einer eingehenden Besichtigung unterworfen, in ihrer Sitzung vom 28. Juni 1906 die einschlägigen Verhältnisse in allen ihren Details besprochen und festgestellt, in welcher Weise und in welchem Umfang die einzelnen Plätze zu erweitern seien. Die Erwerbung eines neuen Truppenschiessplatzes bei K l o t e n - B ü l a c h hält die Kommission für unbedingt notwendig und beantragt einstimmig den Ankauf dieses Geländes.

Die Resultate der Untersuchungen können im Nachstehenden wie folgt zusammengefasst werden.

I. Bestehende Artilleriesehiessplätze.

a. Bière.

In den vorstehenden Ausführungen wurde bereits des näheren^ auseinandergesetzt, in welchen Beziehungen die bestehenden Verhältnisse auf dem Waffenplatz B i è r e nicht mehr genügen. Die Möglichkeit liegt vor, den Schiessplatz durch Erweiterimg so zu gestalten, dass er auch fernerhin für die Ausbildung der Artillerie gute Dienste leisten kann.

Das vorliegende Projekt (bei den Akten liegender Plan") sieht sowohl eine Erweiterung des Scheibenfeldes als der Feuerstellungen vor. Die auf dem Plane mit A, B und C bezeichneten Parzellen, mit Einschluss von zwei kleineren Grundstücken D und E, anschliessend an Parzelle C, werden zum Ankauf empfohlen.

798 Die Erwerbung des Gehöftes La B i l l a r d e und dos unterhalb dieser Liegenschaft gelegenen Terrains (Parzelle A) gestattet eine ganz erhebliche Verbreiterung des Zielfeldes. Die M a r c h a i r u lustrasse kann ohne Einbusso für den Verkehr während der Schiessübungen leicht abgesperrt werden. Die Zielaufstellung erhält durch diese Erweiterung etwas mehr Abwechslung. Die bei den Feuerstellungen projektierten Erweiterungen (Parzellen B und C mit Einschluss der von der Artilleriekommission nachträglich noch beigefügten) ermöglichen den feldmässigen Bezug der Stellungen und die Verwendung mehrerer Batterien nebeneinander. Das indirekte Schiessen und das Schiessen aus verdeckten, sowie aus maskierten Stellungen wird durch den geplanten Ankauf dieser hinteren Parzellen ebenfalls durchführbar.

Die Schussdistanzen können auf zirka 3500--3800 m. erhöht werden. Für das Schiessen auf grössere Distanz bis auf 4500 und 5000 m. steht eine ausserhalb des Schiessplatzes gelegene Feuerstellung zur Verfügung.

Allgemein gesprochen lässt sich der Schiessplatz B i è r e durch die vorgeschlagenen Erweiterungen so gestalten, dass auf demselben feldniässig geschossen werden kann, ohne Gefahr für die Umgebung und ohne Unannehmlichkeiten und Reklamationen ausgesetzt zu sein. Viel Abwechslung in der Entwicklung der Batterien und für eine kriegsmässige Ausbildung bietet der Platz auch nach seiner Erweiterung nicht, aber er genügt doch vollkommen finden Unterricht in Rekrutenschulen, Unteroffiziersschulen und in gewöhnliehen Wiederholungskursen. Für eine eingehendere Ausbildung der Offiziere und Kader in den Schiesskursen und für die Weiterbildung der Abteilungs-und Regimentskornmandanten in der Führung, Entwicklung und Feuerleitung der höheren Artillerieverbände kommt dann einzig und allein der Truppenschiessplatz K l o t e n - B ü l a c h in Betracht: dagegen ist es möglich, für die Instruktion der Positionsartillerie gelegentlich auch B i è r e zu verwenden.

Die ganz besonderen Eigentumsverhältnisse auf dem Waffenplatze Bière sind schon eingangs dieser Botschaft des näheren erörtert worden. Der Bund besitzt bereits einen grösseren Komplex des Schiessplatzes, so dass es nur konsequent erscheint, die zurzeit notwendigen Erweiterungen ebenfalls auf Kosten des Bundes durchzuführen. Übrigens ist der Kanton Waadt in seiner Eigenschaft als Besitzer aller militärischen Gebäulichkeiten des Waffenplatzes mit den dringlich notwendigen Umbauten und Ver-

799 Besserungen der Kasernen, der Vergrösserung der Stallungen und ·dem Neubau einer weiteren Reitbahn belastet genug. Sofern wir ·daher in absehbarer Zeit über einen den Bedürfnissen des neuen Materials entsprechenden Schiessplatz verfügen wollen, so muss unbedingt der Bund hierfür die nötigen Mittel bewilligen.

Dieses Vorgehen rechtfertigt sich um so mehr, als der Bund ·die Schiess- und Waffenplätze doch einmal übernehmen muss.

Nach dem Antrag der Artilleriekommission wären die im Torliegenden Plane mit A, B und C bezeichneten Parzellen, unter Berücksichtigung der zur Parzelle A nachträglich beigefügten kleineren Landstücke, anzukaufen.

' Die Ankaufskosten würden sich ungefähr wie folgt gestalten : a. Landerwerbungen zirka 146 ha. à Fr. 3000 per ha Fr. 438,000. -- b. Gebäulichkeiten, la Billarde und ChanteMerle ,, 30,000.-- ·c. Unvorhergesehenes und Wertverminderung ,, 12,000.--

Total Fr. 480,000. -- b. Thun.

Das vollständig offene und ebene Gelände bei den Batterie·stellungen und die Unmöglichkeit, den Schiessplatz auf dieser Seite in zweckentsprechender Weise vergrössern zu können, schliessen es vollkommen aus, Thun als Truppenschiessplatz zu verwenden.

Dagegen genügt der Platz für den elementaren Teil der Bchiessausbüdung, sobald in seinem hinteren Gebiet gegen den U e b e s c h i s e e hin die notwendigen Landerwerbungen einmal durchgeführt sind.

Aus den Verhandlungen der Artilleriekommission ergibt sich, dass der Schiessplatz für das Schiessen mit schweren Geschützen ebenfalls nicht mit Vorteil verwendbar ist, auch wenn nach dem Vorschlag des Schiessplatzkommandos eine Erweiterung des Schussfeldes bis auf den A m b ü h l h a n g ausgedehnt und die hintere Terrasse um einige Meter abgegraben würde. Eine derartige Erdbewegung würde übrigens ganz unverhältnismässig grosse Kosten verursachen und trotzdem für das feldmässige Schiessen der Positionsartillerie nicht genügen.

Der Schiessplatz T h u n muss aber als solcher bestehen und erhalten bleiben, schon wegen der Schiessversuche, die einzig und allein in der Nähe der Werkstätten und der Munitionsfabrik, das

800

heisst in Thun vorgenommen werden können. Übrigens genügt der Schiessplatz, wie bereits betont, für die elementare Schiessausbildung. Er eignet sich für diesen Zweck ebenso gut wie B i è r e , eher noch besser, da die Zielaufstellung schwieriger gestaltet werden kann als in Bière.

In diesem Sinne ist die Weiterverwendung des Schiessplatzes T h u n unbedingt gerechtfertigt. Zu diesem Zwecke sind aber die allernotwendigsten Landankäufe, die Erneuerung der Servitutverträge auf einer neuen Grundlage, mit Berücksichtigung der Haftpflicht des Bundes, und die Sicherung der die Schusslinie kreuzenden Verkehrswege im hinteren Teil des Schiessplatzes unbedingtes Erfordernis.

Nach den Ausführungen des Schiessplatzkommandos T h u n beträgt die Gesamtfläche desjenigen Landes, das angekauft werden muss, um Gefährdungen in Zukunft möglichst zu verhüten, zirka 71 Hektaren. Hierzu kommen die auf diesen Liegenschaften stehenden Gebäulichkeiten, Inbegriffen die Säge bei der M ü h l e m a t t . Die Grundsteuerschatzung der anzukaufenden Grundstücke inklusive Gebäude beträgt Fr. 278,150; doch wird die Erwerbung um diesen Preis nicht möglich sein, da diese Schätzung dem Verkehrswerte nicht entspricht.

Die Verbindungsstrasse U e b e s c h i - A m s o l d i n g e n nordöstlich des U e b e s c h i s e e s ist während der Schiessübungen stark gefährdet. Die Sicherstellung des Verkehrs auf dieser Strassekann nur durch eine Schutzmauer auf einer Länge von zirka 700 m.

erreicht werden.

Die Kosten dieser Schutzmauer betragen nach den Berechnungen des Schiessplatzkommandos zirka Fr. 70,000. Die Gesamtkosten für die, zur Sicherung der Umgebung des Schiessplatzes beim U e b e s c h i s e e notwendigen Landerwerbungen und für dieErstellung einer Schutzmauer an der Strasse U e b e s c h i - A m s o l d i n g e n werden von uns auf Fr. 520,000 veranschlagt.

c. Frauenfeld.

Aus dem den Akten beigelegten Berichte des Oberinstruktors der Artillerie geht hervor, dass anlässlich der Offizierbildungsschule im Jahre 1905 Versuche gemacht wurden, das Gelände zwischen der M u r g und der kleinen Allmend und diese letztere selbst zu Feuerstellungen zu verwenden, um damit einerseits etwas grössere Schussdistanzen zu erzielen und anderseits aus verdeckten und maskierten Stellungen schiessen zu können.

801 Die Reklamationen seitens der Privatgrundbesitzer und die richterlichen Verbote, die auf Veranlassung der Gemeinde Languì orf und des Murghofbesitzers erlassen wurden, haben jedoch gezeigt, dass die Verwendung dieses Areals für Schiessübungen mit ganz besondern Schwierigkeiten verknüpft ist. Die seither gemachten weiteren Erfahrungen und die Besichtigung des Schiessplatzes durch die Artilleriekommission ergeben die Tatsache, dass, trotz des seinerzeit in Aussicht genommenen Ankaufes eines verhältnismässig grossen und sehr kostspieligen Areals, in F r a u e n f e l d kein Schiessplatz geschaffen werden kann, der den Anforderungen des neuen Materials auch nur einigermassen genügen würde. Der Schiessplatz würde auch dann nur für die allerersten und elementarsten Schiessübungen verwendbar sein ; als Truppen·schiessplatz könnte er in keinem Falle in Frage kommen. Der nicht sehr weit entfernt liegende Truppenschiessplatz K l o t e n B ü l a c h müsste von Rekrutenschulen oder Wiederholungskursen zur Ausbildung im feldmässigen Schiessen gleichwohl besucht werden. Die für eine Erweiterung aufzuwendenden Kosten würden in keinem Verhältnis stehen zu den zu erwartenden Vorteilen.

Wir beantragen Ihnen daher, von einer Erweiterung des Schiessplatzes F r a u e n f e l d Umgang zu nehmen und als Ersatz, sowie zur Verwendung als Truppenschiessplatz, den Geländeabschnitt zwischen der Glatt einerseits und K l o t e n - B ü l a c h anderseits, ·durch den Bund anzukaufen.

II. Neu zu erwerbender Schiessplatz Kloten-Bülach.

Schon seit Mitte der 80er Jahre wurde das Gebiet (Riedt) ^zwischen K l o t e n , O b e r g l a t t , und B ü l a c h gelegentlich zu feldmässigen Schiessübungen der Feldartillerie benützt. Nachdem dann im Jahre 1898 die Eidgenossenschaft die Waldparzelle F i n s t e r l o o erworben hatte, um damit eine zweckmässigere und ausgedehntere Scheibenaufstellung zu ermöglichen, ist dieser Schiessplatz öfters und in letzter Zeit häufig zu Übungen im ·Gefechtsschiessen verwendet worden. Über die Frage der Notwendigkeit der Benützung des Schiessplatzes K l o t e n - B ü l a c h und über seine Verwendbarkeit für das feldmässige Schiessen enthält der Bericht des schweizerischen Militärdepartementes an den Bundesrat, anlässlich der Begründung des Ankaufes des F i n s t e r l o o , folgenden Passus: ,,Die Verhältnisse auf den Artilleriewaffenplätzen T h u n, f ß i è r e und F r a u e n f e l d werden sich, auch mit grossen finan-

802

ziellen Opfern, niemals so einrichten lassen, dass die Schiessübungen im Gelände entbehrt oder auch nur reduziert werden könnten. Es wäre das auch nicht im Interesse der Schiess- und praktischen Ausbildung der Artillerie.

,,Wenn auch unsere Waffenplätze für das Schiessen einzelner oder auch mehrerer Batterien ziemlich Raum und Mittel bieten, besonders für das Lehrschiessen, so ist das weniger der Fall für das Gefechtsschiessen in grösseren Verbänden (Abteilungen und Regimenter) ; dass aber das letztere von grösster Wichtigkeit ist, braucht wohl kaum weiter erörtert zu werden.

,,Das Gelände (R i e d t) zwischen K l o t e n und O b e r g l a t t ist von der Artillerie nun schon seit 15 Jahren zu Schiessübungen benutzt worden, und sie kann diesen Platz kaum mehr entbehren.

Es ist auch in der Ostschweiz keine Gegend zu finden (und wohl auch anderwärts nicht), die sich. in schiesstechnischer und taktischer Beziehung so gut eignet und daneben für die Umgebung gar keine Gefahr bietet.

,,Der Platz ermöglicht Zielaufstellungen von den kleineren bis zu den grössten Schussdistanzen, und zwar nach beiden Richtungen, von K ] o t e n aus (Stellungen A a l b ü h l und H o l b e r g) gegen das R i e d t und von W i n k e l - O b e r g l a t t aus (Stellungen K u r z - E g l e n , H e l l und S t o c k r ü t i ) . " Diese Begründungen fallen heute, nach erfolgter Einführung eines neuen Feldartilleriematerials, noch bedeutend mehr ins Gewicht, als damals. Sie werden auch vollauf in der Richtung, bestätigt, dass der Schiessplatz K l o t e n - B i i l a c h in seiner Eigenschaft als Truppenschiessplatz auch dann nicht entbehrt werden kann, wenn die Schiessplätze B i è r e und T h u n ziemlich ausgedehnte Erweiterungen erfahren.

Im übrigen sind im Vorstehenden die Gründe bereits klargelegt worden, warum wir für die kriegsrnässige Ausbildung der Artillerie unbedingt eines grösseren, den Anforderungen unseres neuen Geschützmaterials entsprechenden Schiessplatzes bedürfen.

In keiner Gegend der Schweiz würde sich ein Gelände finden, das bei dieser Ausdehnung, und bei gleichem oder geringerem Kostenaufwande, für unsere Zwecke sich besser eignen würde,, als das Gelände zwischen K l o t e n - B ü l a c h und O b e r g l a t t Rüti.

Bis zum Jahre 1903 sind gegen die zeitweiligen Schiessübungen auf dem Schiessplatz K l o t e n - B ü l a c h seitens der umliegenden Gemeinden und Privatgrundbesitzer keine Einwendungen erhoben

803

worden. Erst nachdem die Offizierbildungsschule und auch dieRekrutenschulen von F r a u e n f e l d ihre gefechtsmässigen Schiessübungen öfters nach K l o t e n - B ü l a c h verlegten, wurden vereinzelte Klagen laut über Störungen in der Bearbeitung desGrundbesitzes. Im Jahre 1903 reichten die Gemeinderäte von K l o t e n , O b e r g l a t t und B a c h e n b ü l a c h , sowie die Vorsteherschaften der Zivilgemeinden K l o t e n , Oberglatt, Winkel und R ü t i eine Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Z ü r i c h ein gegen die regelmässige Benutzung ihrer Liegenschaften für Artillerieschiessübungen.

Von diesem Zeitpunkte an datieren auch die Vorverhandlungen zwischen dem schweizerischen Militärdepartement und der Militärbehörde des Kantons Z ü r i c h über die Anlage und die Erwerbung eines grösseren Artillerieschiessplatzes bei K l o t e n B ü l a c h durch den Bund. Der für einen passenden Schi essplatz als notwendig erachtete Raum wurde auf der Karte \ : 25,000 eingezeichnet, hierauf im Terrain abgesteckt und eine Planaufnahme im Massstab l : 5000 angefertigt, in welcher die für eine Schätzung des Areals notwendigen Details eingetragen wurden.

Über die Abgrenzung des Platzes geben die den Akten beigelegten Karten und Pläne den nötigen Aufschluss. Das ganze Areal umfasst eine Fläche von 881 ha. 16 a. mit Binschluss des bereits im Jahre 1898 angekauften F i n s t e r l o o . Die grossie Längenausdehnung beträgt gegen 7 km. in der Richtung von Südost nach Nordwest, die durchschnittliche Breite nahezu 1Y2 km. Der weitaus grösste Teil des Schiessplatzes besteht aus Riedt und Wald, und nur die nordwestlichen und südöstichen Teile weisen nebenbei noch Acker- und Wiesland auf.

Der Schiessplatz K l o t e n - B ü l a c h hat gegenüber den bestehenden Artillerieschiessplätzen den grossen Vorteil, dass auf demselben von verschiedenen Feuerstellungen aus und nach zwei Hauptrichtungen, von Südost nach Nordwest und umgekehrt, geschossen werden kann. Wir haben die nachstehenden Feuerstellungen zu verzeichnen : A. Gefechts- und Feuerstellungen am Südende des H ö h r a g e n w a l d e s und in den anlehnenden Feldern westlich und östlich desselben ( V o r d e r m o o s - L ä n g i l o o westlich, K u r z E g l e n und G u t östlich), gegen Ziele im ganzen Räume des Platzes bis an die Nordhänge des H o
l b e r g e s , mit Schussdistanzen von 500--600 m. bis zu 5500 m.

Die Breite des für Seheibenstellungen nutzbaren Zielfeldes würde annähernd l km. betragen. Es können 6 Batterien gleich

-804

aeitig von der Gegend des H ö h r a g e n w a l d e s aus, in dieser -Richtung kriegsgemäss entwickelt werden und schiessen.

B. Gefechts- und Feuerstellungen am westlichen Teile des H o l b e r g e s (bei K l o t en) und auf dea vorliegenden Feldern in der Richtung Südrand des H ö h r a g e n w a l d e s , von den kleinsten Distanzen bis zu SYa km.

Auch hier können 4, bei geschickter Ausnutzung bis 6 Batterien gleichzeitig kriegsgemäss zur Verwendung kommen.

C. Eine dritte Schusslinie gegen den H ö h r a g e n w a l d , mit Schussdistanzen bis auf 4 km. und Gefechtsstellungsraum für wenigstens 2 Batterien.

Die Ausnutzung des Zielfeldes in einer Breite von annähernd · einem Kilometer versteht sich in dem Sinne, dass die Waldungen Tägerloo, Einschlag, Enklistuden und Strahlhölzli nach und nach abzuholzen wären, wobei aber vereinzelte Baum.gruppen und kleinere Waldparzellen stehen bleiben würden, um dem Schiessplatze das Aussehen natürlichen Geländes zu belassen.

Da ein grosser Teil des Zielfeldes und derjenige auf die kleineren und mittleren Distanzen fast ausschliesslich aus Riedtland besteht, bietet dieses Gebiet eine gute Sicherheit gegen die bei diesen Schussdistanzen häufig vorkommenden und auf den anderen Schiessplätzen so gefürchteten Ricochetachüsse. Auf den .grösseren Distanzen von 3000--3500 m. an ist die Gefahr der .Ricochetschüsse weniger gross, weil bei dem grossen Einfallswinkel die Geschosse auch auf Acker- und Wiesland in den Boden eindringen, ohne zu ricochetieren. Der Schiessplatz bietet ·somit auch in dieser Beziehung entschieden viel grössere Sicherheit als alle anderen zurzeit bestehenden Schiessplätze.

Allgemein gesprochen erfüllt der Schiessplatz K l o t e n · B ü l a c h die an einen Truppenschiessplatz zu stellenden Anforderungen, soweit solche billigerweise gestellt werden können.

Er hat den Vorteil, dass er durch keine grossen Kommunikationen -(Strassen, Eisenbahnen, Starkstromleitungen etc.) durchschnitten wird. Auch das Terrain ist nicht zu kostspielig und verspricht -nach erfolgtem Ankauf einen ordentlichen Ertrag. Der Hauptvorzug des Schiessplatzes liegt jedoch darin, dass er in den Batteriestellungen sehr viel Abwechslung bietet und alle diese Stellungen als gefechtsmässige bezeichnet werden können. In -abwechslungsreichem Gelände kann sowohl vom H ö h r a g e n 'wald und seiner Umgebung, als von dem rückwärtigen und um-

805

liegenden Gebiete des H o l b e r g e s und des A al b u h l aus, in mehrfacher Abwechslung, Aufmarsch und Entwicklung mehrerer Batterien im Abteilungs- und Regimentsverbande geübt werden.

Sobald die Artillerie über diesen Platz einmal vollständig frei verfügen kann, so wird auch die Verwertung desselben für das feldmässige Schiessen noch bedeutend gesteigert werden.

Aber nicht nur die Feldartillerie, sondern auch die Positions- ' artillerie kann den Platz mit Vorteil verwenden; denn alle drei Schusslinien eignen sich ebensogut für das Schiessen mit Kanonen und Haubitzen. Vom H o l b e r g aus gegen den H ö h r a g e n w a l d hin bieten sich auch für die Positionsartillerie Schussdistanzen bis zu 6km. und darüber, ohne Gefahr für die Sicherheit der Umgebung und ohne störende Belästigung des Verkehrs auf den Orts Verbindungswegen.

In Anbetracht der ausserordentlich grossen Kosten, die der Erwerb dieses grossen Truppenschiessplatzes K l o t e n - B ü l a c h verursacht, darf wohl die Frage noch Erörterung finden, ob es angezeigt, bezw. Bedürfnis sei, auch noch die Schiessplätze B i è r e und T h u n im vorgeschlagenen Masse zu erweitern. Das dringende Bedürfnis der Beschaffung des Truppenschiessplatzes K l o t e n - B ü l a c h ist bereits eingehend begründet worden.

Schon bei der Schaffung des Artilleriewaffenplatzes F r a u e n f e l d in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde geltend gemacht, dass die Artillerietruppen der Ostschweiz, des Zeitverlustes und der ganz erheblichen Transportkosten halber nicht für alle Übungen nach T h u n disloziert werden könnten.

Die nämlichen Gründe, nur noch mit mehr Berechtigung, fallen für die Truppen der Westschweiz gegenüber dem Schiessplatz K l o t e n - B ü l a c h in Betracht. Übrigens würde die Belegung des Truppenschiessplatzes Kloten-Bülach eine allzu starke, wenn alle Artillerieeinheiten der Westschweiz neben den übrigen auch noch auf diesem Platze die feldmässige Ausbildung erhalten sollten.

11 Der Schiessplatz Bière kann ohne allzu grosse Kosten so gestaltet werden, dass er auch in Zukunft mit Vorteil Verwendung finden kann, soweit Rekrutenschulen und einzelne Wiederholungskurse in Frage kommen. Für die Artillerietruppen der Westschweiz ist er aus den erwähnten Gründen ein zwingendes Bedürfnis.

Der Sehiessplatz T h u n kann schon mit Rücksicht auf die Schiessversuche nicht entbehrt werden. Die in Vorschlag gebrachten Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. III.

53

806

Erweiterungen dienen einzig und allein zur besseren Sicherung des Geländes hinter dem Zielfeld. Nach wie vor eignet sich der Schiessplatz T h un nur für die elementare Schiessausbildung und für das Manövrieren ; für die feldmässige Ausbildung der Batterien ist man auf B ü l a c h - K l o t e n und B i è r e angewiesen.

Die Weiterverwendung des Schiessplatzes Thun ist aber notwendig,, .zur Entlastung der Plätze K l o t e n - B ü l a c h und Bière.

Dagegen lohnt es sich nicht, für den Schiessplatz F r a u e n feld grössere Kosten aufzuwenden, da er auch bei einer erheblichen Erweiterung den heutigen Anforderungen nicht entsprechen würde. F r a u e n f e l d kann in seinem jetzigen Bestände vorderhand noch weiter benutzt werden.

Aus den Akten geht hervor, dass schon zu wiederholten Malen von seiteu der Grundbesitzer gegen die regelmässige Benutzung des Schiessplatzes Kloten-Bülach Beschwerde geführt wurde. Die anstossenden Gemeinden dringen auf eine baldmöglichste Erwerbung des Geländes durch den Bund, da sie nicht gewillt sind, die Inkonvenienzen noch weiter zu ertragen, die durch die erwähnten Schiessübungen entstehen. Es muss zugegeben werden, dass die Grundbesitzer bis jetzt dem Schiessen noch keine Schwierigkeiten bereitet haben. Es ist aber anderseits nicht zu vergessen, dass die Zahl der Schiessübungen in jüngster Zeit ganz bedeutend zugenommen hat, und es ist deshalb auch begreiflich, wenn die Eigentümer auf baldigen Entscheid drängen.

Über die seit dem Jahre 1903 in der Angelegenheit gepflogenen Unterhandlungen geben die beiliegenden Akten eingehenden Aufschluss. Die Artillerie kann auf diesen Schiessplatz nicht verzichten. Die Grundbesitzer wollen von Servituten nichts wissen, die nebenbei gesagt auch für unsere Zwecke nicht zum gewünschten Ziele führen würden. Es bleibt somit nichts anderes übrig, als das Areal zu erwerben.

Die von den Grundeigentümern (Gemeinden und Privaten)' in einer ersten Eingabe gestellten Forderungen für die Abtretung des erforderlichen Landes waren, nach übereinstimmender Ansicht, mit den dortigen landwirtschaftlichen Verhältnissen und Landpreisen vertrauter Personen, ganz ausserordentlich übersetzt. Eine zweite Eingabe hatte kein besseres Resultat, so dass sich unser Militärdepartement veranlasst sah, eine Schätzung durch Experten vornehmen zu lassen. In seinem den Akten der Schätzung beigegebenen Begleitschreiben betont der erste Experte, Herr Oberst

807

R ü e d i , Oberforstmeister des Kantons. Zürich, dass allen Schätzungen der Verkehrswert zu Grunde liege und sich die Schätzung des offenen Kulturlandes auf Erhebungen in den Notariatskanzleien und auf Mitteilungen von zugezogenen Vertrauensmännern stütze. Es ist daher anzunehmen, dass auf dem Wege der Expropriation, sofern freihändige Kaufsunterhandlungen nicht zum Ziele führen, die Erwerbung des Schiessplatzareals um die von den Experten festgestellte Schätzungssumme möglich sein wird.

Nach den Zusammenstellungen der beiden Experten betragen die mutmasslichen Ankaufskosten Fr. 2,000,915. Für Inkonvenienzen etc. werden zur Schätzung 10 °/o hinzugerechnet, so dass die Gesamterwerbssumme rund Fr. 2,200,000 betragen würde. Es hat sich jedoch nachträglich herausgestellt, dass unter gewissen Bedingungen und bei der vollen Ausnützung der ganzen Breite des Zielfeldes das Gut N e u r o h r gegen Sprengstücke nicht vollständig gesichert ist. Die Vorsicht verlangt es, dieses Terrain ebenfalls noch in das Gebiet des Schiessplatzes einzubeziehen. Die Ankaufssumme wird aus diesem Grunde um Fr. 100,000 erhöht und beträgt daher Fr. 2,300,000. Dementsprechend wird auch der Ertrag des Schiessplatzareals etwas erhöht.

Der mutmassliche Ertrag des offenen Landes (inklusive das Gut N e u r o h r ) wird zu . . . .

Fr. 22,000 und der Reinertrag der Waldungen zu . . . .

,, 12,000 gewertet.

Der Gesamtertrag wird somit zu . . . . Fr. 34,000 veranschlagt.

Diese Ertragsberechnungen gründen sich auf die Annahme, dass der Eidgenossenschaft die vollständig freie Benutzung des genannten Areals zu militärischen Übungen (Schiessübungen, Manövrieren etc.) zusteht, ohne irgendwelche Beschränkung. Entschädigungen für Landschaden oder Ausfall an Ernte etc. würden an allfällige Pächter nicht zu bezahlen sein.

Mit der Erwerbung des Geländes für den Schiessplatz K l o t e n - B ü l a c h ist auch die Frage der E r s t e l l u n g der notwendigen U n t e r k u n f t s r ä u m e und Schiessplatze i n r i c h t u n g e n des näheren zu prüfen. Unterkunftslokalitäten für Mann und Pferd sind unbedingt notwendig, um den Schiessplatz zu jeder Jahreszeit benutzen zu können und um nicht immer die umliegenden Dörfer mit Kantonnementsbezügen belasten zu müssen. Es sollte daher mit der Erstellung der notwendigen Bauten baldmöglichst begonnen werden.

808 Nach Äusserungen massgebender Personen war schon früher bei Gelegenheit angedeutet worden, die Gemeinde Bülach wäre nicht abgeneigt, ein als Exerzierplatz geeignetes, ausserhalb des Schiessplatzareals gelegenes Stück Gemeindeland (Bülacher Allmend) abzutreten. Desgleichen verlautete, die Gemeinde Kloten sei ebenfalls zu besonderen Leistungen bereit. Wir erachteten es daher als wünschbar, von den Gemeinden Bülach und Kloten diesbezügliche verbindliche Erklärungen zu erhalten und zugleich feststellen zu lassen, ob nicht der Kanton Zürich, der ein grosses Interesse an der Errichtung dieses Schiessplatzes hat, geneigt wäre, die Erstellung der Unterkunftsräume auf seine Kosten zu übernehmen.

Die Erhebungen, die über diese Punkte gemacht wurden, führten zu folgenden Resultaten. Die Militärdirektion des Kantons Zürich, im Einverständnis mit dem Regierungsrate, äusserte sich mit Schreiben vom 12. Februar 1907 dahin, dass der Kanton Zürich nicht im Falle sei, an die Erwerbung und Erstellung des Schiessplatzes Kloten-Bülach und seiner weiteren Einrichtungen besondere Leistungen zu übernehmen. Der Kanton als solcher geniesse aus der Anlage und dem Betrieb dieses Waffenplatzes für sich keine besonderen Vorteile; wenn solche im Gefolge seien, so kommen sie den direkt betroffenen Gemeinden Kloten und Bülach zu. Im übrigen habe, ganz abgesehen davon, dass die Erstellung des Waffenplatzes Kloten-Bülach mit seinen erforderlichen Bauten im ureigensten Interesse des Bundes liege, der Kanton Zürich in den letzten Jahren für die Verbesserung seines Waffenplatzes in Zürich und die Einrichtung der Kaserne mit ihren Annexen derart grosse Opfer gebracht, dass ihm weitere finanzielle Lasten nicht mehr zugemutet werden können. Von Seiten des Kantons Zürich sind also besondere Leistungen für die Erstellung der notwendigen Bauten nicht zu erwarten.

Dagegen haben sich die Gemeinden Kloten und Bülach zu nicht unerheblichen Opfern bereit erklärt, allerdings unter gewissen Bedingungen und unter der Voraussetzung, dass die Gemeindeversammlungen der beiden Gemeinden den bezüglichen Beschlüssen der Gemeinderäte die Sanktion erteilen. Wir nehmen an, dass diese Sanktion bis zur Behandlung der gegenwärtigen Vorlage durch die eidgenössischen Räte erfolgen wird.

In einer besonderen Eingabe des Gemeinderates von Kloten vom 6. Februar
1907 an die Militärdirektion des Kantons Zürich, zu Händen der zuständigen Bundesbehörden, werden die Vorteile des näheren erörtert, die mit der Erstellung der Unterkunftsräume für Mann-

809 schaft und Pferde, sowie der Dependenzen eines Waffenplatzes in Kloten verbunden sind. Für den Fall, dass Kloten als Basis für die Erstellung der notwendigen Mannschaftsräume und Stallungen etc. bezeichnet wird, bietet der Gemeinderat die unentgeltliche Abtretung eines geeigneten Bauplatzes vonzirkalO--12 ha.

(30--35 Jucharten) Inhalt an und offeriert überdies Licht und Wasser zu billigem Preise. Zu diesem Zwecke werden drei Parzellen zur Auswahl gestellt.

Der Gemeinderat von Bülach bietet folgende Leistungen an : 1. die schon seit Jahren als Exerzierplatz benützte Allmend zwischen dem Höhragenwald und der Strasse Bülach-Baden mit einem Inhalte von zirka 30 Jacharten; 2. die Abtretung der bereits bestehenden Militärstallungen und als Bauplatz das Bahnhofareal, auf welchem die genannten Stallungen stehen, erweitert und abgerundet durch das nächstgelegene Terrain bis zu einem Flächeninhalte von zirka 28,000 m2.

Die Prüfung der offerierten Objekte und die Beurteilung der Frage, wo die erforderlichen Bauten für die Unterkunftsräume und Dependenzen eines Waffenplatzes zu erstellen seien, wurden der eidgenössischen Artiüeriekommission übertragen. Nach Besichtigung der offerierten Landkomplexe und nach erfolgter eingehender Besprechung der Situation kommt genannte Kommission zu dem Antrage, sowohl in Kloten als in Bülach solche Unterkunftsräume zu erstellen, und begründet ihre bezüglichen Anträge wie folgt : Mit Rücksicht auf die Lage zum Schiessplatz, sowie mit Bezug auf die Eisenbahnverbindungen, eignen sich beide Gemeinden in gleich vorzüglicher Weise zur Erstellung der Waffenplatzbauten. Die strategische Lage, auf welche in der Eingabe des Gemeinderates von Kloten so grosser Wert gelegt wird, kommt kaum in Frage. Auch die Eisenbahnverbindungen im allgemeinen und die Bahnhofverhältnisse im besonderen sind nicht allein ausschlaggebend und fallen für die Waffenplatzfrage nur insofern in Betracht, als überhaupt Eisenbahnverbindungen und die nötigen, zweckentsprechenden Aus- und Einlade Vorrichtungen vorhanden sind. Die Trink- und Brauchwasserverhältnisse, sowie die Anlagen für elektrische Beleuchtung und Kraft sind an beiden Orten gleichwertig.

Für die Wahl des Waffenplatzes sind daher in der Hauptsache die militärisch-dienstlichen Verhältnisse ausschlaggebend,

810 und in Würdigung dieser Verhältnisse sind wir im Falle, Ihnen im Einverständnisse mit der Artilleriekommission zu beantragen, sowohl in Kloten als in Bülach Unterkunftsräume für Mannschaft und Pferde zu erstellen. Jedenfalls dürfen die Unterkunftsräume nicht innerhalb des eigentlichen Schiessplatzareals zu stehen kommen, weil sonst eine Gefährdung durch das Schiessen unvermeidlich wäre.

Infolge Einführung der jährlichen Wiederholungskurse und der verlängerten Rekrutenschulen durch die neue Militärorganisation wird der Schiessplatz Kloten-Bülach noch viel intensiver benützt werden müssen, als bisher. Auf dem Schiessplatz müssen neben den Rekrutenschulen noch andere Kurse abgehalten werden, und infolge der Verlängerung der Rekrutenschulen werden diese zeitlich übereinander greifen. Bei einer einzigen grössern Anlage, die entweder in Kloten oder Bülach erstellt werden müsste, würde der Unterricht in nebeneinander laufenden Schulen und Kursen entschieden beeinträchtigt und die Verwaltung erschwert werden. Bei getrennten Anlagen hingegen werden wir nicht nur in dieser Beziehung Vorteile erreichen, sondern auch mit Rücksicht auf die sanitarischen Verhältnisse auf eine tadellose Unterkunft von.Mannschaft und Pferden rechnen können.

Der Schiessplatz Kloten-Bülach eignet sich auch ganz gut für die Übungen der Positionsartillerie. Für diese Truppengattung ist als Unterkunftsort Kloten vorzuziehen, weil die Schiessgelegenheit und die Raumverhältnisse für Batteriestellungen der Positionsartillerie in Kloten viel geeigneter sind, als in Bülach.

Hinwiederum bietet Bülach als Waffenplatz der Feldartillerie entschiedene Vorteile gegenüber Kloten, und zwar hauptsächlich mit Rücksicht auf die für diese Truppengattung wichtigen Gefechts- und Feuerstellungen am Südrande des Höhragenwaldes.

Was nun die von den Gemeinden offerierten Bauplätze anbelangt, so darf konstatiert werden, dass Kloten in zweckentsprechender Lage ausreichendes Areal zur Verfügung stellen will.

Von der Artilleriekommission wird empfohlen, die Unterkunftsräume für Mannschaft und Pferde, sowie die Dependenzgebäulichkeiten auf demjenigen Areal des Platzes II (Planskizze bei den Akten) zu errichten, das sich östlich an der Strasse Kloten-Bülach hinzieht, und den Platz I als Exerzierplatz zu verwenden. In einem Schreiben vom 3. August 1907 erklärt der Gemeinderat von Kloten auf erfolgte Anfrage hin, dass der Ankauf des als Platz I bezeichneten Areals die Gemeinde auf Fr. 90,000

811

zu stehen komme, Kloten sei somit nicht in der Lage, auch vom Platze II noch Abschnitte für Bauplätze gratis abtreten zu können. Dagegen haben sich die Landeigentümer der deiStrasse Kloten-Bülach zunächst gelegenen Grundstücke der Parzelle II in verbindlicher Weise bis Ende 1908 verpflichtet, das notwendige Bauterrain zum Preise von 66 und 77 Cts. per m2, je nach Lage, dem Bunde käuflich zu überlassen. Exerzierplatz und Bauplatz wären somit in Kloten gesichert, der erstere unentgeltlich, der letztere gegen Bezahlung des angebotenen Preises.

(Vergi, bezüglich der Kosten pag. 816, I, A.)

Die Besichtigung der von der Gemeinde Bülach offerierten Plätze hat ergeben, dass das Areal des alten Bahnhofes sich für unsere Zwecke nicht eignet. Die Lage, die Ausdehnung und die Terraingestaltung dieses Areals sind derart, dass von einem zweckentsprechenden Emplacement der Militärbauten nicht gesprochen werden kann. Die unmittelbare Nähe des Schulhauses und privater Gebäulichkeiten sprechen ebensowenig zu Gunsten dieses Platzes. Es ist entschieden vorzuziehen, das von der Gemeinde ausserdem offerierte Exerzierfeld als Bauplatz zu benützen. Dies kann geschehen unter der Voraussetzung, dass der Bund ein daran anstossendes Stück Land von ungefähr vier Hektaren ankauft. (Vergi, bezüglich der Kosten pag. 816, II, A.)

Wir halten die Offerten beider Gemeinden für annehmbar.

Die derzeitige, auch für die Zukunft massgebende Anlage der Rekrutenschulen zu 3 Batterien per Schule und die Organisation der Feldartillerieregimenter zu 2 Abteilungen à 3 Batterien machen es notwendig, an jedem der beiden Orte die nötigen Gebäulichkeiten für eine Abteilung zu 3 Batterien zu erstellen.

Eine derartige Anlage ermöglicht es, neben einer Rekrutenschule noch einen Spezialkurs oder Wiederholungskurs abzuhalten, beziehungsweise auf den beiden Plätzen Kloten und Bülach zusammen ein Feldartillerieregiment im Wiederholungskurs unterzubringen. Infolge Verlängerung der Rekrutenschulen und der Einführung der jährlichen Wiederholungskurse ist eine Anlage in dieser Grosse unbedingt notwendig.

Nachstehendes Programm dürfte für die notwendigen Bauten als Grundlage dienen.

1. Unterkunftsräume für Mannschaft und Pferde.

Von der Errichtung grosser Kasernenbauten sollte Umgang genommen werden; wohl aber wäre das B a r a c k e n s y s t e m

812 aus dienstliehen und sanitarischen Gründen sehr zu empfehlen wie es zurzeit in auswärtigen Staaten mehr und mehr zur Verwendung kommt. Hierbei wäre dem Grundsatz Rechnung zu tragen, j e d e r E i n h e i t (Kompagnie, Batterie) ihre eigenen U n t e r k u n f t s r ä u m e inklusive Küche und Speiseraum zuzuweisen : Mannschaftsräume und Stallungen selbstverständlich getrennt und nicht unter einem Dach, d. h. nicht unten Stallungen und darüber allenfalls auf sogenannten Stallböden die Leute.

Für die vorübergehend Kranken -- nicht Spitalgänger -- dürfte es angezeigt sein, für die g a n z e A b t e i l u n g ein K r a n k e n l o k a l (InfirmerieJ in Aussicht zu nehmen, da auch nicht jede Batterie ihren eigenen Arzt hat.

Für jede Batterie sind in ihren eigenen Stallungen einige ü b e r z ä h l i g e S t ä n d e f ü r k r a n k e P f e r d e (Krankenstall) zu rechnen, und zwar zirka 8--10 Stände, dazu ein Lokal für die Stallwache (zirka 8--10 Mann), eine kleine Geschirrkammer, sowie Platz für den Tagesbedarf an Fourage.

2. Unterkunftsräume für die Offiziere.

Als gemeinschaftliche, das heisst der Abteilung und nicht den einzelnen Batterien zugeteilte Anlage muss in Berechnung gezogen werden : eine O f f i z i e r s b a r a c k e (ähnlich dem System des Offizierspavillons auf dem Waffenplatz Bière) mit Wohnräumen für alle Stabs- und Truppenoffiziere der Abteilung, dazu Bureaux für den Kommandanten und Rapportzimmer, Bureaux für den Verwaltungsoffizier und die Batterieführer. Ausserdem 2--3 sogenannte Theoriesäle.

3. Dependenzen.

Als weitere gemeinschaftliche Anlagen fallen in Betracht: a. K a n t i n e . Genügende Räume für Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften. Bei der Festsetzung der einzelnen Lokale wären für die Offiziere nicht nur ein grösseres Speisezimmer, sondern auch Lesezimmer mit zu berücksichtigen.

b. T r ö c k n e l o k a l , nicht zu weit von den Mannschaftsbaracken abgelegen.

c. B a d e r a u m , gedeckt (Brausen) und eine Anzahl Wannenbäder.

813

d. S c h m i e d e , in Verbindung mit W e r k s t ä t t e für B a t t e r i e m e c h a n i k e r und Sattler.

e. P o l i z e i w a c h t - mit A r r e s t l o k a l .

f. F o u r a g e m a g a z i n e nach der Art derjenigen auf den Plätzen Frauenfeld und Bière.

g. Das bereits im Vorstehenden erwähnte K r a n k e n l o k a l (Infirmerie).

Die nachstehende Zusammenstellung gibt Aufschluss über die Zahl der unterzubringenden Offiziere, Mannschaften · und Pferde. Die bezüglichen Berechnungen gelten sowohl für die ordentlichen Wiederholungskurse (Feldartillerieabteilung zu drei Batterien), als für die Rekrutenschulen, da auch in den letztern in der Regel drei Schulbatterien formiert werden.

B e s t a n d e i n e r B a t t e r i e : 5--6 Offiziere (inklusive Batteriechef), 21 Unteroffiziere (davon 2 höhere), 118 Soldaten, 22 Reitpferde, 106 Zugpferde. Oder aufgerundet: 6 Offiziere, 25 Unteroffiziere, 130 Soldaten, 136 Pferde (inklusive 8 Stände für kranke Pferde, Ziffer 1).

B e s t a n d der A b t e i l u n g : 4 Offiziere, -- Unteroffiziere, 5 Soldaten, 6 Reitpferde, 6 Zugpferde. Drei Batterien nach aufgerundeten Zahlen: 18 Offiziere, 75 Unteroffiziere, 390 Soldaten, 408 Pferde.

T o t a l : 22 Offiziere, 75 Unteroffiziere, 395 Soldaten, 420 Pferde.

Mit Rücksicht auf das den Rekrutenschulen zugeteilte Instruktionspersonal müssen für die Offiziersbaracke 30 Offiziere gerechnet' werden, was genügen dürfte, da ja an Sanitätsoffizieren zu den Schulen nur je ein Arzt (statt deren 2) und ein Pferdearzt (statt deren 3) kommandiert werden, was wohl auch in Zukunft so gehalten wird.

Für die Unterbringung der Mannschaften (inklusive Unteroffiziere) einer Batterie sind somit rund 160 B e t t e n in Rechnung zu bringen. Die Soldaten des Abteilungsstabes würden bei einer der drei Batterien untergebracht.

Die zwölf Pferde des Abteilungsstabes - können in den Stallungen einer der drei Batterien placiert, und dementsprechend die Stallung jeder Batterie zu rund 150 Ständen berechnet werden, in welchem Falle auch die nötigen Stände für die Instruktorenpferde zur Verfügung stehen.

814

4. Weitere Dependenzgebäude, deren Bau jedoch nicht dringlich.

Einstweilen nicht als dringlich, wohl aber für die Bestimmung des erforderlichen Bauterrains sind jetzt schon in Betracht zu ziehen: a. Drei einfach gehaltene, g e d e c k t e Reitbahnen, die nach den gemachten, langjährigen Erfahrungen für. eine richtige Ausnützung der Zeit und des ganzen Dienstganges in den Rekrutenschulen unbedingt verlangt werden müssen.

b. Ein M a t e r i a l s c h u p p e n zur Unterbringung des Schulmaterials ist ebenfalls für später in Rechnung zu stellen (Anhaltspunkte hierfür gibt die letzte Neubaute in Bière).

c. Ein M u n i t i o n s m a g a z i n . Bis jetzt haben die zu Schiessübungen nach Bülach-Kloten befohlenen Batterien (Wiederholungskurse, Rekrutenschulen etc.) ihren Bedarf an Munition von Zürich oder Frauenfeld her mitgeführt. Da nun in Zukunft diese Einheiten ganz auf den neuen Waffenplatz verlegt werden, so muss ein entsprechendes Munitionsmagazin errichtet werden, das jedoch nur den Bedarf der im Laufe des Jahres dort abzuhaltenden Schulen und Kurse zu decken hätte. Ein kleineres Magazin dürfte genügen, das zirka 3000 7,5 cm!-Schüsse (750 Körbe) aufnehmen könnte.

Es ist nicht notwendig, das ganze Quantum auf einmal dort aufzuspeichern ; im Gegenteil dürfte es zweckmässiger sein, wenn jeweilen der Abgang durch Nachschub ergänzt wird.

Auch wenn später der Platz vorübergehend mit Positionsartillerie belegt wird, würde ein Magazin mit oben erwähntem Fassungsvermögen für eine kleinere Zahl 12 cm.Munition ausreichen.

d. Die Erstellung einer V e r w a 11 e r w o h n u n g wäre erst dann in Aussicht zu nehmen, wenn die Anlage für die Unterbringung eines Feldartillerieregimentes (zu zwei Abteilungen) erweitert würde.

Auf jedem der beiden Plätze; Kl o t en und B ü l a c h wären somit die für die Unterbringung von drei Batterien (Feldartillerieabteilung inklusive Abteilungsstab) notwendigen Unterkunftsräume und Dependenzen zu erstellen und zwar je drei Mannschaftsbaracken, drei Pferdestallungen, eine Offiziersbaracke, eine Kantine mit zwei Wohnungen, eine Trockne mit Einrichtung zum Baden und mit Wacht- und Arrestlokalen., eine Schmiede mit Werk-

815 statten für Batteriemechaniker, Wagner, Sattler etc., ein Krankenhaus, eine Reitbahn in Kloten und zwei solche in Bülach, je ein Geschützmagazin, ein Schuppen für Fuhrwerk- und Fahrschulmaterial, ein Munitionsmagazin, zwei Fourragemagazine und ein . Lingemagazin mit Waschküche, also per Platz 18 bis 19 Gebäude.

Als dringliche Bauten, deren Erstellung sofort nach Erwerbung djas Schiessplatzes an die Hand genommen werden sollte, kommen vorläufig in Betracht: Auf j e d e m der beiden Plätze Kloten und Bülach : fünf Gebäude für Offiziere, Mannschaft und Pferde von zwei Batterien, eine Kantine, eine Trockne mit Badeeinrichtung, Wacht- und Arrestlokalen, eine Schmiede mit noch .ändern Werkstätten und ein Krankenlokal, per Platz also neun Gebäude.

Scliiessplatzeinrichtungen und Sicherungen.

Für die Schussbeobachtungen sind zu erstellen: je 2 Beobachtungstürme an den Grenzen des Zielfeldes bei Kloten und an den Grenzen des nördlichen Zielfeldes (bei Hell) und am Südrande des Höhragenwaldes, als Total 4 B e o b a c h t u n g s t ü r m e .

Im Riedt aufgestellte Ziele können vorläufig von den Höhen östlich der Strasse Bülach-Kloten beobachtet werden.

An Sicherungsvorrichtungen sind zu erstellen : 6 Schiesssignalmasten bei,iKloten, Rümlangermühle, Oberglatt, Seeb, Rüti und in Hell, Total 6 S i g n a l m a s t e n .

Sodann, analog der Einrichtung in Thun, eine L u f t l ei t un g für 2 T e l e p h o n b r o n z e d r ä h t e in der Nähe von Kloten am Ostrande des Schiessplatzes beginnend, der Ostgrenze folgend bis gegen Kurz-Eglen nahe dem Höhragen, von dort auf der Strasse Bächenbülach-Oberglatt bis zur Westgrenze des Schiessplatzes und weiter der Westgrenze des Schiessplatzes nach bis gegen den Hohlberg.

Die Kosten der als d r i n g l i c h erachteten baulichen Einrichtungen betragen nach einem Voranschläge der eidgenössischen Baudirektion : ,

816

I. Für K l o t e n .

A. Bauplatz, Kanalisation etc., wie oben B. Gebäude.

2 Mannschaftsbaracken Fr. 244,000 2 Pferdestallungen . .

,, 230,000 l Offiziersbaracke . .

,, 106,000 l Kantine . . . .

,, 152,000 l Trockne, Badeein- / richtung etc. . . .

,, 43,000 l Schmiede und Werkstätten ,, 22,000 l Krankenhaus . . .

,, 24,000 1 Lingemagazin . .

,, 18,000 Summa K l o t e n II. Für B ü l a c h .

A. Bauplatz, Kanalisation etc., wie oben B. Gebäude.

2 Mannschaftsbaracken Fr. 244,000 2 Pferdestallungen . .

,, 230,000 l Offiziersbaracke . .

,, 106,000 l Kantine . . . .

,, 152,000 l Trockne, Badeeinrichtung etc. . . .

,, 43,000 l Schmiede und Werkstätten ,, 22,000 l Krankenhaus . . .

,, 24,000 l Lingemagazin . .

,, 18,000 Summa B ü l a c h III. Für S c h i e s s p l a t z e i n r i c h t u n g e n IV. U n v o r h e r g e s e h e n e s Totalkosten für dringliche Bauten rund

Fr.

169,140

,,

839,000

,,

82,000

,, 839,000 ,, 34,800 ,, 36,060 Fr. 2,000,000

Die Kosten für die Erweiterung der Artillerieschiessplätze Bière und Thun und für den Erwerb des neuen Schiessplatzes Kloten-Bülach betragen : für Bière Fr. 480,000 ,, Thun ,, 520,000 ,, Kloten-Bülach . . . . ,, 2,300,000 Zusammen Fr. 3,300,000

817

Die Gesamtkosten des gegenwärtigen Projektes belaufen sich somit auf Fr. 5,300,000. Dieselben können jedoch auf 5 Jahre verteilt werden, da die Durchführung des Projektes ebensoviel Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die Landesverteidigungskommission hat uns nach Prüfung der Akten einstimmig die vorliegenden Projekte zur Annahme empfohlen.

Gestützt auf diese Darlegungen empfehlen wir Ihnen die Annahme des nachfolgenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses.

B e r n , den 26. Mai 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

818

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Erweiterung der Artillerieschiessplätze Bière und Thun, sowie den Ankauf und die Erstellung eines Truppenschiess- und Waffenplatzes fUr die Artillerie bei Kloten-BUlach.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 26. Mai 1908, beschliesst: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, nach den vorliegenden Projekten die Artillerieschiessplätze Bière und Thun zu erweitern, das Areal für einen neuen Truppenschiessplatz für Artillerie bei Kloten-Bülach durch Ankauf zu erwerben und an diesen beiden Orten die nötigen Gebäulichkeiten für die Unterbringung von Truppen, Pferden und Material zu erstellen.

Art. 2. Dem Bundesrat wird zu diesem Zweck ein Kredit von Fr. 5,300,000 bewilligt, in der Meinung, dass die Gesamtausgabe auf die Budgets der Jahre 1909 bis 1913 zu verteilen sei.

Art. 3. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

<~SS>-<

819

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Kredite für Kriegsmaterialanschaffungen für das Jahr 1909 (Vom 29. Mai 1908.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen hiermit das Materialbudget für das Jahr 1909 zur Genehmigung vorzulegen.

Den Betrag desselben werden wir, wie üblich, seinerzeit im Gesamtbudget einschalten. .

D. I. D. Bekleidung.

F. Gradabzeichen und Auszeichnungen: a. Metallene und wollene Borden für Gradabzeichen der Unteroffiziere .

ö. Abzeichen für gute Schützen, Richtkanoniere, Pontoniere I. Kl., Meldereiter etc c. Entschädigungen an die Kantone für Ersatz von Einteilungsabzeichen, Ändern und Aufnähen von Abzeichen etc

Fr. 9,980

,,

3,810

,, 15,000 Fr. 28,790

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erweiterung der bestehenden Artillerieschiessplätze und die Erwerbung eines neuen Truppenschiessplatzes Kloten-Bülach. (Vom 26. Mai 1908.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.06.1908

Date Data Seite

783-819

Page Pagina Ref. No

10 022 912

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.