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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungs-gesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden bestraften Julius Saladin, Geschäftsreisender in Basel.

(Vom 20. November 1908.)

Tit.

Das Bezirksgericht Kulm, Kanton Aargau, bestrafte den JuliusSaladin mit Fr. 20 Geldbusse und Tragung der Gerichtskosten, weil er in Schottland Bestellungen auf eine Zeitschrift aufzunehmen versucht hatte, ohne im Besitze einer bezahlten Taxkarte zu sein. Gleichzeitig verurteilte ihn das Gericht zu Nachzahlung der umgangenen Patenttaxe für ein halbes Jahr mit Fr. 100.

Das aargauische Obergericht als Appellationsinstanz bestätigte dieses Erkenntnis in allen Teilen.

Nunmehr ersucht der Bestrafte um Begnadigung, indem er behauptet, er sei durch das Patentbureau Basel und durch seinen Prinzipal in den Glauben versetzt worden, dass er zu dem Vertrieb der in Frage stehenden Zeitschrift keiner Taxkarte bedürfe, weil das Abonnement mit einer Unfallversicherung verbunden sei.

Das Polizeidepartement des Kantons Baselstadt berichtet, der mit derartigen Auskünften betraute Beamte bestreite, den Saladin in solcher Weise in Irrtum versetzt zu haben und es ist dies auch deswegen unglaubwürdig, weil diese Ausrede erst jetzt neu versucht wird und vor Gericht noch nicht vorgebracht wurde.

Im übrigen liegt objektiv unzweifelhaft eine Gesetzesübertretung.

·858 vor und zwar eine solche, die auch dann Strafe nach sich zieht, wenn subjektives Verschulden mangelt. Die ausgesprochene Busse ist niedrig bemessen und die Frage, ob die umgangene Patentlaxe nachbezahlt werden müsse, nicht von der Begaadigungsinstanz .zu entscheiden.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei das Begnadigungsgesuch des Julius Saladin abzuweisen.

B e r n , den 20. November 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden bestraften Julius Saladin, Geschäftsreisender in Basel. (Vom 20. November 1908.)

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Jahr

1908

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48

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25.11.1908

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857-858

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