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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über das Postulat Nr. 684 betreffend die Druckarbeiten und Bureaubedürfnisse der Bundesverwaltung.

(Vom 5. Juni 1908.)

Tit.

In der letzten Dezembersession haben Sie folgendes Postulat angenommen : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, über Postulat 616 a ,,ob nicht Konkurrenzausschreibungen für die Druckarbeiten sämtlicher Verwaltungen zu veranstalten seien", bis zum Juni 1908 Bericht zu erstatten und im allgemeinen zu prüfen, wie die grossen Aufwendungen für Bureaubedürfnisse, Drucksachen und verwandte Ausgaben angemessen reduziert werden könnten."

Bei der Begründung des Postulates wurde besonderes Gewicht darauf gelegt, über die Höhe der Druckkosten tunlichst genaue Angaben zu erhalten und zu diesem Zwecke namentlich auch darüber ins Keine zu kommen, ob sich nicht unter ändern Titeln, beispielsweise unter dem Titel ,,Bureaukosten", da und dort auch Druckkosten verbergen und wie hoch sich dieselben beziffern. Es wurde ferner verlangt, dass erhoben werde, ob und wie weit in den einzelnen Verwaltungen ein Wechsel der Druckereien stattfinde und ob und wie weit auch ausserhalb der Bundesstadt etablierte Druckereien beschäftigt werden.

Um Ihnen den gewünschten Bericht in voller Sachkenntnis erstatten zu können, sind, soweit vorerst der erste Teil des Bundesblatt. 60. Jahrg. Bd. IV.

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Postulates (Konkurrenzausschreibung der Drucksachen) in Betracht kommt, sämtliche Abteilungen der Bundesverwaltung eingeladen worden, folgende Fragen zu beantworten : 1. Worin bestanden im Jahre 1906 die Druckarbeiten, welche Sie zu vergeben hatten ? Wie hoch beliefen sich die daherigen Gesamtausgaben ? und wie verteilen sich dieselben auf die einzelnen Druckarbeiten ?

2. Welche Druckereien wurden von Ihnen beschäftigt ?

3. Welche der von Ihnen vergebenen Druckarbeiten wurden und werden auf Grund fester Tarifverträge und welche auf Grund öffentlicher Konkurrenzausschreibung hergestellt ?

4. Stehen Ihres Erachtens der regelmässigen Eröffnung öffentlicher Konkurrenz für die von Ihnen zu vergebenden Druckarbeiten irgendwelche Bedenken entgegen ?

Das ziemlich umfangreiche Material, das die Antworten auf obige Fragen enthält, ist in einer Zusammenstellung verarbeitet worden, die wir dem Dossier beilegen. Wir glauben, der Kürze halber mit bezug auf die Angaben der einzelnen Verwaltungsabteilungen auf diese Zusammenstellung verweisen und uns hier darauf beschränken zu sollen, die Antworten kurz zu resümieren und daran die Schlussfolgerungen zu knüpfen, zu denen sie uns in ihrer Gesamtheit Veranlassung geben.

1. Der Gesamtbetrag der Ausgaben für Druckarbeiten sämtlicher Departemente und Verwaltungsabteilungen im Jahre 1906 beläuft sich auf Fr. 1,453,132. 84. Diese Summe repräsentiert aber nicht bloss die reinen Druckkosten, sondern es sind darin auch inbegriffen die Kosten für die Beschaffung des zu den Druck- und Litìiographiearbeiten erforderlichen Papiers, von Briefumschlägen, Schreibpapier (Briefköpfe mit Aufdruck), Geschäftsbüchern u. dgl. mehr. Ferner sind darin enthalten die Kosten der Buchbinderarbeiten für die Drucksachen (Broschieren, Heften etc.). Nach im Jahre 1903 angestellten Berechnungen sind die Kosten des Papiers für die Druck- und Lithographiearbeiten auf 60 % der Ausgaben für Druekarbeiten zu veranschlagen. Zieht man dies in Betracht und nimmt man Rücksicht auf den grossen Umfang einerseits, den die eidgenössische Verwaltung im Laufe der Zeit angenommen hat, und anderseits-' auf die in den letzten Jahren eingetretene starke Erhöhung der Materialpreise und der Arbeitslöhne, so kann man nicht sagen, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Ausgaben für Druck-

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arbeiten im Jahre 1906 ein unverhältnismässig grosser sei. Er macht I1/io °/o der Gesamtausgaben des Bundes pro 1906 aus.Nach dem Bericht der ständeräüichen Kommission zur Herstel-lung des finanziellen Gleichgewichts vom 25. November 1877 (Bundesbl. 1877, IV, 564 ff.) repräsentierten im Jahre 1876; die Druckkosten ungefähr !2/s % der gesamten Ausgaben. Die Druckkosten haben sich somit im Verhältnis zu den Gesamtausgaben seit damals nicht etwa vermehrt, sondern im Gegenteil nicht unerheblich vermindert. Dies trotz der bedeutenden Preissteigerungen, die für Druckarbeiten in den letzten Jahren eingetreten sind und trotzdem im Laufe der Zeit zu den periodischen Veröffentlichungen der Bundesverwaltung sich neue hinzugesellt haben. Wir erwähnen nur das von der Bundesversammlung seinerzeit verlangte Beamtenverzeichnis. Es darf sodann darauf hingewiesen werden, dass, ganz abgesehen von dem Drucksachenbudget derjenigen Unternehmungen, bei denen, wie z. B. beim Handelsamtsblatt, die Einnahmen seit Jahren die Ausgaben übersteigen, den wachsenden Ausgaben der Bundesverwaltung wachsende Einnahmen gegenüberstehen, so dass auch von diesem Gesichtspunkte aus das Anwachsen der Druckkosten nichts Beunruhigendes hat.

2. Die grossen Druckarbeiten sind in der Mehrzahl der Fälle schon bisher auf Grund fester Tarifverträge oder auf Grund öffentlicher Konkurrenz vergeben worden. Bei den kleinern Druckaufträgen fand ein umfassender Wechsel in den Druckereien statt.

3. Wenn der grössere Teil der Druckarbeiten den zahlreichen Geschäften in der Bundesstadt übertragen wurde, so erscheint dies durch die in Betracht fallenden Verhältnisse und Umstände begründet. Es liegt in der Natur gewisser Imprimate, dass während des Druckes ein beständiger Verkehr zwischen der auftraggebenden Verwaltung und der Druckerei stattfinden muss. Das ist nur möglich, wenn sich Verwaltung und Druckerei am nämlichen Ort befinden. Es kommen hier namentlich in Frage : das Bundesblatt, die eidgenössische Gesetzessammlung, das Budget, die Staatsrechnung, das Beamtenverzeichnis, das Handelsamtsblatt, der schweizerische Polizeianzeiger, das Militäramtsblatt, die Eisenbahnaktensammlung.

Bei kleinern Druckajbeiten ist zu berücksichtigen, dass sie sehr oft dringlicher Natur sind, und aus diesem Grunde in Bern vergeben werden müssen. Es trifft dies namentlich auch zu für die Imprimate für die Bundesversammlung.

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Wo es ohne Nachteil für einen guten Geschäftsgang geschehen konnte, sind Druckarbeiten an Druckereien in ändern Kantonen bereits übertragen worden. Bei den grossen Verwaltungen von Post, Telegraph und Zoll namentlich fanden dieselben weitgehende Berücksichtigung. Die Postverwaltung hat im Jahre 1906 38, die Telegraphenverwaltung 41 und die Zollverwaltung 26 Firmen in ändern Kantonen als Bern beschäftigt.

Das Bundesgericht hat seinen ziemlich grossen Bedarf fast ausschliesslich in Lausanne gedeckt, und das Landesmuseum und die übrigen Bundesbehörden, die ihren Sitz in Zürich haben, in dieser letztern Stadt.

4. Die Departemente und Verwaltungsabteilungen sprechen -sich fast einstimmig gegen eine regelmässige Eröffnung öffentlicher Konkurrenz für alle zu vergebenden Druckarbeiten aus; die grosse Mehrzahl ist für Beibehaltung des Status quo. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass für viele Drucksachen, die grosses oder aber besonderes Typen- und Satzmaterial erfordern, ohnehin nur eine beschränkte Anzahl besonders leistungsfähiger Druckereien in Frage kommen könne, und dass man den gewollten Zweck ebenso gut erreiche, wenn man von einer Anzahl dieser Druckereien Kostenvoranschläge einhole.

Das Ausschreiben zur Konkurrenz wie das Einholen von Devisen wird übrigens durch das Entstehen von Syndikaten der Buchdruckereibesitzer, welche für die Mitglieder verbindliche Preise aufstellen, mehr und mehr illusorisch gemacht. Es werden in den Berichten der Departemente Beispiele erzählt, wo verschiedene zur Devisierung einer Druckarbeit eingeladene Firmen alle, ohne Ausnahme, genau den nämlichen Preis gefordert haben, den ihnen die Verbandsleitung vorgeschrieben hatte. Im Bericht der Postverwaltung heisst es, die Druckereien der Stadt Bern seien bei Busse verpflichtet, sich an die Verbandsleitung zu wenden, wenn zwei oder mehrere von ihnen zur Devisierung einer Druckarbeit eingeladen werden. In der französischen Schweiz besteht seit langem schon das die namhaftem Druckereien umfassende ,,Syndicat des maîtres imprimeurs de la Suisse romande". Wie die Bundeskanzlei mitteilt, ist sie bei Vergebung der Druckarbeiten für das neue Zivilgesetzbuch auch in der deutschen Schweiz auf ein Syndikat gestossen, welches sich die ganze grosse Aufgabe zu bewältigen anheischig gemacht habe. Dabei habe sich gezeigt, dass die Preisofferten des Syndikats höher waren als diejenigen der meisten konkurrierenden Einzelfirmen.

173 5. Bei der öffentlichen Konkurrenzausschreibung bewerben sich oft Druckereien um Arbeiten, denen sie gar nicht gewachsen sind. Die Verwaltungen können die Leistungsfähigkeit dieser Geschäfte in vielen Fällen nicht zum voraus kennen und beurteilen. Den Schaden haben aber sie dann, wenn die Arbeit nicht gut ausgeführt wird. Von dem Grundsatz, bei Konkurrenzausschreibungen die billigste Offerte zu berücksichtigen, hat man längst abkommen müssen, weil die Verwaltungen zu oft das Opfer der sogenannten Schleuderkonkurrenz waren.

6. In vielen, Fällen werden bei periodisch wiederkehrenden Drucksachen der Satz oder Clichés stehen gelassen. Die Verwaltung hat dann bloss eine entsprechende Satzmiete zu bezahlen und kommt dabei erheblich billiger weg, als wenn ihr beim jedesmaligen Erscheinen der betreffenden Drucksache der Satz ganz neu berechnet würde. Für solche Druckarbeiten empfiehlt sich die regelmässige Konkurrenzausschreibung aus finanziellen Gründen für die Verwaltung nicht.

7. Es gibt sodann Druckarbeiten, insbesondere solche, deren Inhalt technischer Natur ist, die eine ganz besondere Schulung des Druckereipersonals und viel und oft auch ein besonderes Satzmaterial erfordern. Wenn man es nun mit grossen Bemühungen auf beiden Seiten, der Verwaltung sowohl als des Druckereipersonals, dahin gebracht hat, dass die Arbeit in zufriedenstellender Weise ausgeführt werden kann, und wenn der Druckereibesitzer dazu noch Kapital aufgewendet hat, um das erforderliche besondere Satzmaterial zu beschaffen, so kann selbstverständlich nicht die Rede davon sein, die gleichen Druckarbeiten nach kurzer Zeit einer ändern Firma, die bei der Konkurrenz vielleicht in Unkenntnis aller Erfordernisse eine billigere Offerte stellt, zu übergeben. Die Interessen beider Teile, der Verwaltung und des Druckers, verlangen vielmehr in solchen Fällen gebieterisch, dass die Arbeit möglichst lange am gleichen Ort ausgeführt werde.

Beim Militärdepartement kommt noch in Betracht, dass für gewisse Druckarbeiten, wie Mobilmachungsarbeiten und konfidentielle Arbeiten anderer Art, in der Auswahl der Druckereien Vorsicht geboten ist, mit Rücksicht auf deren Angestellte fremder Nationalität.

8. In Fällen, wie den unter Ziffern 6 und 7 hiervor besprochenen, dürfte es sich empfehlen, mit den Druckereien, denen man nach Einholung von Devisen oder nach öffentlicher

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Ausschreibung eine periodische Druckarbeit zu übertragen gedenkt, möglichst langfristige Verträge abzuschliessen.

9. In einigen Städten, so in Zürich und Lausanne, haben sich die Buchdruckerverbände auf einen sogenannten Platztarif geeinigt, der für die Mitglieder des Verbandes verbindlich ist.

Das Einholen von Devisen oder die Konkurrenzausschreibung erscheint da zwecklos, und es dürfte genügen, wenn die Verwaltungen sich darauf beschränken, in der Vergebung der Druckarbeiten unter den Druckereien des Platzes nach Möglichkeit zu wechseln.

10. Es darf als mit Sicherheit festgestellt betrachtet werden, dass von einer regelmässigen Eröffnung öffentlicher Konkurrenz für die zu vergebenden Druckarbeiten keine Verminderung der Druckkosten zu erwarten ist. Die Ausschreibung sämtlicher Druckarbeiten würde übrigens selbst wieder erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Gestützt auf vorstehende Ausführungen und Schlussfolgerungen müssen wir die im Postulat Nr. 616 a aufgeworfene Frage ,,ob nicht Konkurrenzausschreibungen für die Druckarbciteu sämtlicher Verwaltungen zu veranstalten seien" verneinen.

Eine Konkurrenz soll dann eröffnet werden, wenn die Art der Druckarbeit sich zur Anwendung dieses Mittels eignet, und wenn Grund zu der Annahme vorhanden ist, dass sich dadurch bei gleich guter Arbeitsleistung billigere Preise erzielen lassen.

Im übrigen sollen die Druckarbeiten auf die verschiedenen Druckereien möglichst verteilt und so viel als tunlich auch ausserhalb der Stadt Bern vergeben werden. Für grössere Druckarbeiten sollen in der Regel nach Einholung von Kostenvoranschlägen von verschiedenen Firmen Verträge abgeschlossen werden, und zwar, wo es sich um periodisch wiederkehrende Arbeiten handelt, möglichst langfristige. In diesem Sinne haben wir den Verwaltungsabteilungen neuerdings Instruktion erteilt.

Was den zweiten Teil des Postulates Nr. 684 anbelangt, durch welchen wir beauftragt wurden, im allgemeinen zu prüfen, wie die grossen Aufwendungen für Bureaubedürfnisse, Drucksachen und verwandte Ausgaben angemessen reduziert werden könnten, so gestatten wir uns, darauf hinzuweisen, dass diese Frage den Bundesrat schon öfters und erst vor 4 Jahren eingehend beschäftigt hat. Der Nationalrat hatte anlässlich der Beratung des Budgets für das Jahr 1903 einen Beschluss gefasst, wonach die Kredite für Druck- und Bureaukosten ins-

175 gesamt um Fr. 100,000 reduziert werden sollten, wobei es dem Bundesrat überlassen sein sollte, die Abstriche auf die einzelnen Verwaltungsabteilungen zu verteilen. Der Ständerat hatte diesem Beschluss aus formellen Gründen seine Zustimmung versagt. Die nationalrätliche Finanzkommission hat dann die Erwartung ausgesprochen, dass trotz der unausgeglichenen Difîerenz zwischen den beiden Räten der Bundesrat doch sein Möglichstes tun werde, auf die Reduktion der Druck- und Bureaukosten hinzuwirken. Diesem Wunsche ist der Bundesrat nachgekommen, indem er durch Beschluss vom 28. Mai 1904 auf den durch den Voranschlag für das Jahr 1904 bereits bewiiligten Krediten für Druck- und Bureaukosten nachträglich ·bei den meisten Verwaltungsabteilungen Abstriche vorgenommen hat, die zusammen die nicht geringe Summe von Fr. 105,200 ausmachten. Gleichzeitig hat der Bundesrat sämtliche Abteilungschefs angewiesen, so viel als möglich auf die Reduktion ·der Bureau-, Druck- und Reisekosten hinzuwirken ; ferner ist die Vorschrift aufgestellt worden, dass sämtliche Abteilungen der Zentralverwaltung in der Stadt Bern (mit Ausnahme der Oberzoll-, Oberpost- und Telegraphendirektion) ihr Bureaumaterial fürderhin ausschliesslich beim Materialbureau der Bundeskanzlei zu beziehen haben. Jeder Abteilungschef hat einen Beamten zu bezeichnen, der allein mit der Anschaffung von Bureaubedürfnissen betraut ist. Alle Bezüge müssen in ein Register eingetragen werden, das von Zeit zu Zeit vom Abteilungschef einzusehen ist.

Der Bundesrat hat seither strenge darüber gewacht, dass die reduzierten Ansätze für Druck- und Bureaukosten der einzelnen Verwaltungsabteilungen in den neuen Budgetvorlagen nicht überschritten wurden. Wo eine Erhöhung zugelassen wurde, musste der Nachweis gehörig geleistet sein, dass sie unumgänglich notwendig sei.

Damit glauben wir für einmal alles vorgekehrt zu haben, was sich in dieser Hinsicht tun lässt, und wir müssen die Departemente unterstützen, wenn sie in den bei den Akten liegenden Berichten übereinstimmend erklären, dass sich die Kredite für Druck- und Bureaukosten ohne Nachteil für den Geschäftsgang nicht mehr reduzieren lassen. Einige Verwaltungsabteilungen versichern, dass sie Mühe hätten, mit den herabgesetzten Krediten auszukommen, was begreiflich ist, wenn man in Betracht zieht, dass sich auf der einen Seite die Geschäfte îortwahrend vermehren und auf der ändern Seite die Preise

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für Druckarbeiten und Bureaumaterialien stark in die Höhe gegangen sind. (Die stadtbernischen Druckereien z. B. haben ihre Preise auf 1. Januar 1907 um volle 10 % erhöht. Gleichzeitig traten auch bei allen übrigen schweizerischen Buchdruckereien Preiserhöhungen ein.) Wir werden aber trotzdem auch fernerhin jedem Begehren um Erhöhung der Kredite für Druckund Bureaukosten entgegentreten, sofern nicht ein unabweisliches Bedürfnis nachgewiesen ist.

Wir wollen nicht unterlassen, hier zweier vor Jahren schon gemachter Anregungen Erwähnung zu tun, welche darauf abzielten, Ersparnisse im Drucksachenwesen zu realisieren.

Die eine dieser Anregungen datiert schon aus dem Jahre 1894. Sie gedachte, den Zweck dadurch zu erreichen, dass das gesamte Drucksachenwesen einer Zentralstelle übertragen würde. Die zweite datiert aus dem Jahre 1904. Sie fasste den Ankauf des gesamten, für Druckarbeiten der Bundesverwaltung benötigten Druckpapiers; durch die Verwaltung ins Auge.

Beide Anregungen wurden der Bundeskanzlei zur Berichterstattung überwiesen. Ihren ausführlichen Berichten war zu entnehmen, dass man sich weder von der einen noch von der ändern Massregel Ersparnisse versprechen dürfe, dass dagegen durch dieselben fast unleidliche Komplikationen des Geschäftsganges herbeigeführt würden.

Es wurde dann auch weder der einen noch der anderen Anregung weitere Folge gegeben.

Für das Detail verweisen wir auf die bei den Akten liegende Vernehmlassung der Bundeskanzlei vom 29. April abhin.

Wir sind somit zu unserm Bedauern nicht in der Lage, Ihnen heute weitere positive Vorschläge betreffend Reduktion der Aufwendungen für Bureaubedürfnisse, Drucksachen und verwandte Ausgaben unterbreiten zu können. Immerhin haben wir Veranlassung genommen, den Verwaltungsabteilungen die hiervor erwähnten Weisungen zu strikter Nachachtung in Erinnerung zu bringen und neuerdings darauf zu dringen, dass nur diejenigen Vorlagen und Arbeiten in Druck gegeben werden, bei denen dies unumgänglich notwendig erscheint und die einen bleibenden Wert haben, und dass die Manuskripte für Drucksachen möglichst sorgfältig erstellt und korrigiert werden, um Korrekturen und Ergänzungen in den Druckabzügen, die stets erhebliche Kosten verursachen, tunlichst zu vermeiden. Gleichzeitig haben wir zu grösster Zu-

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rückhaltung in der Bestellung von Separatabzügen einzelner Berichte und Botschaften (namentlich von Separatabzügen der Geschäftsberichte der einzelnen Departemente) ermahnt. Wir haben für uns selbst auch für gewisse Vorlagen auf die bisher üblich gewesene Zustellung der gedruckten Entwürfe in Quartformat verzichtet.

Wenn so die Verwaltung bemüht ist, die Druckkosten, so viel an ihr, zu vermindern, so hofft sie, dass auch die gesetzgebenden Räte sie in diesen Bestrebungen unterstützen werden.

Dies kann namentlich in der Weise geschehen, dass zu den Separatabzügen der Vorlagen möglichst Sorge getragen wird, und dass in bezug, auf die Zusammenstellung der Beratungsergebnisse nicht zu weitgehende Begehren gestellt werden. So hat z. B. das Verlangen der ständerätlichen Zivilgesetzbuchkommission, dass in jener Zusammenstellung auch die vom Nationalrat nicht beanstandeten Artikel des Entwurfes vollinhaltlich aufzunehmen seien, eine ganz bedeutende Ausgabe veriirsacht, die sich nach unserem Dafürhalten ohne Nachteil für die Sache hätte vermeiden lassen. Wir möchten hier auf die Tatsache aufmerksam machen, dass der Bundesversammlungsclienst für die letzten drei und vier Jahre eine gewaltige Vermehrung der Druckkosten aufweist. Sie sind von rund Fr. 6000 im Jahre 1904 auf über Fr. 15,000 im Jahre 1907 gestiegen, wobei allerdings in Betracht zu ziehen ist, dass in diese Periode die Beratung des Zivilgesetzbuches fällt, die bei dem Umfang und der Bedeutung des Werkes naturgemäss grössere Aufwendungen notwendig machte.

Wir werden endlich auch die Frage einer Kürzung des Staatsrechnungsberichtes und der Budgetbotschaft prüfen, wie wir seit zwei Jahren bereits den Geschäftsbericht wesentlich gekürzt haben. Wir müssen hierbei aber gleich bemerken, dass es unsere Schuld nicht ist, wenn der Staatsrechnungsbericht und die Budgetbotschaft im Laufe der Zeit an Umfang stark zugenommen haben. Es ist dies neben der starken Entwicklung und Ausdehnung der Bundesverwaltung auch dem Umstand zuzuschreiben, dass von Ihren Finanzkommissionen immer mehr Daten und Zusammenstellungen verlangt worden sind. Wir erwähnen aus den letzten Jahren die vermehrten Details über die Rechnung des Polytechnikums, die Zusammenstellung der Ausgaben für die Befestigungen, das Verzeichnis der Kreditüberschreitungen, das den Rechnungsbericht allein um 9 Seiten vermehrt hat, ferner die verlangten Einzelheiten über die Aus-

178 gaben des Oberbauinspektorats und der Direktion der eidgenössischen Bauten, infolge welcher der Bericht über die Ausgaben dieser beiden Abteilungen von 13 Seiten im Jahre 1901 auf -51 Seiten im Jahre 1908 angeschwollen ist. Auch die früher nicht oder in bedeutend geringerem Umfange dargebotenen Einleitungen zu der Budgetbotschaft und zum Rechnungsbericht, /durch die eine rasche Orientierung über die hauptsächlichsten Budgetposten und Rechnungsergebnisse unter Vergleichung mit dem Vorjahre ermöglicht wird, haben die Seitenzahl erheblich -erhöht. Ebenso das Inhaltsverzeichnis, das die Nachschlagungen bedeutend erleichtert. So ist es gekommen, dass die Budgetbotschaft von einem Band von 243 Seiten im Jahre 1890 zu -einem solchen von 406 Seiten im Jahre 1908 und der Rechnungsbericht von einem Band von 118 Seiten im Jahre 1890 auf einen solchen von 391 Seiten im Jahre 1908 angewachsen ist.

Wir möchten Sie ersuchen, Ihre Finanzkommissionen gefälligst ermächtigen zu wollen, mit dem Finanzdepartement gemeinschaftlich die Frage einer Kürzung der Budgetbotschaft und des Staatsrechnungsberichtes zu prüfen. Es Hessen sich vielleicht einige Kapitel ohne Nachteil ganz weglassen oder ·doch erheblich kürzen. Gewisse Einzelheiten sind möglicherweise ebenfalls entbehrlich. Wir haben uns auch gefragt, ob nicht Voranschlag und Botschaft dazu, beziehungsweise Staats·rechnung und Rechnungsbericht im Interesse der Vereinfachung und der Kostenersparnis verschmolzen werden könnten, sind aber zum Schlüsse gekommen, dass die Übersichtlichkeit dieser Vorlagen dadurch allzu sehr beeinträchtigt würde.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 5. Juni 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über das Postulat Nr. 684 betreffend die Druckarbeiten und Bureaubedürfnisse der Bundesverwaltung. (Vom 5. Juni 1908.)

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17.06.1908

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