824

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen te Bundes Versicherungen der eidg. Beamten und Angestellten.

Mit Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesrates vom 17. November 1882, wonach unter Umständen auch Beamte und Bedienstete der eidgenössischen Verwaltungszweige, welche bei einer ändern Lebensversicherung als beim Schweizerischen Lebensversicherungsverein versichert sind, bis zum Betrage von höchstens 5000 Franken Versicherungssumme an der dem genannten Vereine zur Prämienreduktion jährlich bewilligten Bundessubvention Anteil haben sollen, und unter Hinweisung auf unsere bezügliche Bekanntmachung vom 16. Oktober 1883 (Bundesbl.

Nr. 51 vom 20. Oktober 1883, Seite 602/603) werden die betreffenden Beamten und Angestellten hiermit aufgefordert, zur Geltendmachung ihrer Ansprüche für das Jahr 1908 die bet r e f f e n d e n P r ä m i e n q u i t t u n g e n für das ganze laufende Jahr mit B e g l e i t s c h r e i b e n bis längstens den 15. November nächsthin an das Z e n t r a l k o m i t e e des obgenannten Vereins (zurzeit in Basel) einzusenden. Spätere Einsendungen könnten für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.

Um zeitraubende Reklamationen zu verhüten, ist es dringend nötig, s ä m t l i c h e P r ä m i e n q u i t t u n g e n für die in Frage kommenden Versicherungen, die auf das Jahr 1908 Bezug haben, vorzulegen, worauf noch speziell aufmerksam gemacht wird.

Versicherungen, die von eidgenössischen Beamten und Angestellten mit ändern Gesellschaften abgeschlossen worden sind, sei es infolge allfälliger Abweisung durch den Versicherungsverein selbst, sei es überhaupt vor erfolgtem Eintritt in den eidgenössischen Dienst -- also auch seit 1. Januar 1876 --· sollen hierbei ebenfalls Berücksichtigung finden, worauf hier ebenfalls noch besonders aufmerksam gemacht wird mit dem Beifügen,

825

dass für neue bezügliche Anmeldungen ausser den Prämienquittungen auch die P o l i c e n eingesandt werden müssen. Das Datum des Eintritts in den eidgenössischen Dienst ist im Begleitschreiben anzugeben.

Das nämliche gilt auch wieder von solchen eidgenössischen Beamten und Angestellten, welche Mitglieder des Versicherungsvereins, jedoch nicht bis zum Maximalbetrage von 5000 Franken, daneben aber noch bei einer ändern Lebensversicherungsgesellschaft beteiligt sind. Immerhin kann es sich in diesem Falle nur um die Differenz der Prämie bis zum Höchstbetrage von 5000 Franken Totalversicherung handeln, da der Versicherungsverein statutengemäss auf eigenes Risiko keine höhern Versicherungen als bis 5000 Franken aufnimmt.

Im Begleitschreiben muss die Adresse (Name und Vorname), sowie die d e r z e i t i g e a m t l i c h e S t e l l u n g genau angegeben werden.

Das Zentralkomitee des Schweizerischen Lebensversicherungsvereins wird, wie bisher, bei Rücksendung der Belege die Auszahlung der Prämienanteile an der Bundessubvention besorgen und auf Anfrage hin direkt jede wünschbare Auskunft erteilen.

B e r n , den 17. Oktober 1908.

(3.)..

Schweiz. Departement des Innern.

öffentliche Vorladung.

im Amthause in Bern vor dem Militärgerichte der III. Division zu erseheinen, woselbst gegen sie über den Antrag des Auditors der IH. Division (Art. 16 der Militärorganisation) verhandelt werden wird.

Der Antrag des Auditors und die Untersuchungsakten sind 8 Tage vor der Verhandlung beim Gerichtsschreiber Herrn Haupt-

826 mann Meyer in Bern, Schauplatzgasse 35 I zur Einsichtnahme aufgelegt.

Es steht den Vorgeladenen frei, auf ihre Kosten einen Verteidiger beizuziehen.

B e r n , den 6. Oktober 1908.

(2.).

Der Grrossricliter der III. Division: Alex. Reichel, Oberstlieutenant.

Oeffentliche Vorladung.

2

gerichtssaal im Amthause in Bern, vor dem Militärgerichte der III. Division zu erscheinen, woselbst über die gegen sie vom Auditor erhobenen Anklagen verhandelt worden wird.

Die Anklageschriften und die Untersuchungsakten sind acht Tage vor der Verhandlung beim Gerichtsschreiber Herrn Hauptmann Meyer in Bern, Schauplatzgasse 35 I, zur Einsichtnahme aufgelegt.

L a u s a n n e , den 30. September 1908.

(2..)

Der GrossricUer der III. Division: Ales. Keichel, Oberstlieutenant.

"~p^"~"l -1 -i-"* es4"£5i*i~^ -ì^t^S-1^ f^ T ^T^

·£aM lwl..LJ)N^ U^? L^-JWC?'JLaLw*LJ»^.LX«i

Laut Bundesbeschluss Ausführan£sreglement .ndesbeschluss vom 18. Juni und Ausfühn vom 31. Oktober 1898 kann aus dem Kredit für Hebung und

827 Förderung der schweizerischen Kunst alljährlich eine Summe für die Unterstützung von Studien verwendet werden, welche schweizerische Künstler in auswärtigen Kunststädten und Sammlungen zu machen wünschen.

Anspruch auf diese Unterstützungen haben nur solche Künstler, die schon durch hervorragende Leistungen bekannt geworden sind, oder deren bisherige Arbeiten darauf schliessen lassen, dass sie mit Erfolg Studien der angedeuteten Art betreiben werden.

Schweizerische Künstler, die eine derartige Unterstützung (Stipendium) zu erhalten wünschen, wollen sich bis 31. Dezember nächsthin durch ein schriftliches Gesuch beim unterzeichneten Departement darum bewerben.

Das Gesuch soll eine kurze Beschreibung des bisherigen Bildungsganges des Bewerbers enthalten und von einem Heimatschein oder einem sonstigen amtlichen Schriftstück, dem die Herkunft und das Alter des Bewerbers zu entnehmen ist, begleitet sein. Auch hat der Bewerber einige seiner bisherigen Arbeiten, die ein Urteil über seine künstlerische Befähigung gestatten, beizulegen.

Das Reglement, enthaltend das Nähere über Verleihung und Betrag der Stipendien und die Pflichten des Stipendiaten, kann bei der Kanzlei des unterzeichneten Departements bezogen werden.

B e r n , 10. Oktober 1908.

(3..).

Eid§. Departement des Innern.

Erbenaufruf.

Am 13. September 1908 starb in Zug Herr J o s e f S c h r i b e r , Schreinermeister, geb. den 29. Dezember 1842 in Meierskappel, ohne Hinterlassung eigener Deszendenten. Da dessen Eltern: Heinrich Schriber und Aloisia geb. Fleischlin, ebenfalls verstorben und die anfälligen Erben des Defunkten hierorts unbekannt sind, so hat das Kantonsgericht von Zug, auf Ansuchen des Testamentsexekutors des Verstorbenen, Herrn Dr. Iten in Zug, nachfolgenden Erbenaufruf bewilligt.

Mit Bewilligung des Kantonsgerichtes Zug und auf Verlangen von Herrn Dr. Iten, Fürsprech in Zug, als Testamentsexekutor des Defunkten Josef Schriber von Meierskappel, werden anmit, gestützt auf § 287 des zugerischen Erbrechtes, alle diejenigen, welche auf den Nachlass des Genannten Erbansprüche geltend machen zu können glauben, gerichtlich aufgefordert, ihre Ansprüche unter Beilegung amtlicher Verwandtschaftsaus-

828 weise bis spätestens Montag den 1. Februar 1909 der Gerichtskanzlei Zug schriftlich und mit Stempel versehen einzureichen, ansonst nach Ablauf dieser Frist keine weitern Erbsanmeldungen mehr berücksichtigt würden und Nichtangemeldete von der Erbschaft ausgeschlossen bleiben.

Gleiche Aufforderung ergeht auch an die titl. Waisenämter von allfällig abwesenden oder bevormundeten Erben des Genannten und auch an solche, die. das Recht zu diesem Aufrufe bestreiten.

Z u g , den 25. September 1908.

(3..).

Auftrags des Kantonsgerichtes: Carl Stadler, Gerichtsschreiber.

#ST#

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen sowie Inserate.

Lieferung von Urkundenpapier.

Das schweizerische Landwirtschaftsdepartement eröffnet Konkurrenz über Lieferung von 100 Ries (50,000 Bogen) Urkundenpapier, extrafein silbergrau Leinen, Format 49/74 cm, im Gewichte von 17 kg per Ries, jeder Bogen mit 4 Wasserzeichen. Das Papier darf weder Chlor noch freie Säuren enthalten.

Musterbogen können beim schweizerischen Landwirtschaftsdepartement bezogen werden.

Offerten mit Preisangabe per Ries, inklusive Wasserzeichen, sind bis zum 14. November 1808 an das schweizerische Landwirtschaftsdepartement in Bern zu richten.

B e r n , den 15. Oktober 1908.

(2.).

Schweizerisches Landwirtschaftsdepartement.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.10.1908

Date Data Seite

824-828

Page Pagina Ref. No

10 023 073

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.