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Schweizerisches Bundesblatt.

60. Jahrgang. IV.

Nr. 34.

19. August 1908.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & die. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Gewährung eines Beitrages an die Erwerbung des sogenannten Engadiner Museums in St. Mori durch eine zu diesem Zwecke konstituierte Gesellschaft.

(Vom

14. August 1908.)

Tit.

Von der Gesellschaft für die Erhaltung des ,,Museum Engiadinais" in St. Moritz ist uns unter dem 15. April laufenden Jahres zu Ihren Händen eine Eingabe folgenden Inhalts zugegangen : ,,Wie Ihnen aus bezüglichen Mitteilungen aus der schweizerischen Presse wahrscheinlich bekannt geworden, trägt sich der Eigentümer des ,, E n g a d i n e r M u s e u m s a in St. Moritz mit der festen Absicht, das ganze Museum, d. h. dessen gesamten Inhalt, ins Ausland zu verkaufen.

Das Engadiner Museum ist vor zwei Jahren von Herrn Campell, unter tätiger Mitwirkung der Organe des schweizerischen Landesmuseums, ins Leben gerufen worden. Der Gründung voraus ging eine jahrelange, eifrige, mit viel Liebe zur Sache und Verständnis durchgeführte Sammlertätigkeit des Herrn Campell.

Mit grossen Opfern an Zeit und Geld hatte derselbe im Laufe der vorhergehenden 8---10 Jahre sozusagen seine gesamte Tätigkeit in den Dienst dieser hohen Aufgabe gestellt. Nachdem seit Jahrzehnten schon Jahr für Jahr eine grosse Menge der wertBundesblatt. 60. Jahrg. Bd. IV.

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618 vollsten Kulturdenkmäler unseres Volkes, namentlich auf dem Gebiete der Wohnungskultur, Zimmer- und Hauseinrichtungen etc.

dank der auf diesem Gebiet ungeniert waltenden Privatspekulation auf Nimmerwiedersehn aus dem Lande hinaus und meistens ins Ausland gewandert waren, machte es sich Herr Campell zur Aufgabe, die wenigen noch übrig gebliebenen für die Kulturgeschichte des Landes und seiner Einwohner ausserordentlich wertvollen Objekte zu sammeln, in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Museum aufzustellen und so der Mit- und Nachwelt zu erhalten als entsprechendes unvergängliches Zeugnis vergangener Kulturepochen, die auf gewissen Gebieten einheimischer Kunstbetätigung geradezu Hervorragendes, Mustergültiges geschaffen hatten.

Diese grosse und für einen einzelnen Mann geradezu hervorragende Aufgabe ist Herrn Campell in einer Weise gelungen, die überall ungeteilte, ja begeisterte Anerkennung gefunden hat Aber leider stand das materielle Resultat des ganzen Unternehmens in keinem Verhältnis zu dem allseits anerkannten und gewürdigten ideellen Erfolg.

Hatte Herr Campell, als er das Risiko der Sammlung und daraufhin der Gründung des Museums auf sich nahm, auf eine bescheidene Kompensation seiner grossen Anlage gehofft, so sah er sich hierin alsbald getäuscht. Der ursprünglich sehr bescheiden geplante Museumsbau wuchs sich unter der Hand, angesichts des grossen darin unterzubringenden Materials, zu einem stattlichen Bauwerk aus; die Restaurierung und Einführung speziell der Zimmereinrichtungen in das Museum erwies sich als eine bei weitem schwierigere und kostspieligere Aufgabe, als ursprünglich vorausgesehen werden konnte, so dass Herr Campell sich genötigt sah, ausser dem eigenen auch noch viel fremdes Geld für sein Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Da die Eintrittsgelder für das Museum lange nicht hinreichen, um eine auch nur bescheidene Verzinsung des investierten Kapitals zu ermöglichen, geschweige denn die erheblichen Unterhaltungskosten, die Ausgaben für allfällig notwendige Neuanschaffungen etc. zu decken, sah sich der Eigentümer des Museums nach kurzem Bestände vor die für ihn selbst ausserordentlich peinliche Notwendigkeit gestellt, seine Schätze auf diesem oder jenem Wege zu verwerten, d. h. successive einzelne Objekte zu veräussern und so das kaum errichtete Werk zu liquidieren. Schon im ersten Jahre seines Bestehens wurden Herrn Campell für einzelne Objekte, speziell Zimmereinrichtungen, ausserordentlich hohe und verlockende

619 Offerten gemacht, die er aber vorläufig zurückwies, speziell im Hinblick auf den Umstand, dass sich mittlerweile der St. Moritzer Kurverein um den ungeschmälerten Bestand des Museums zu interessieren begann und mit dem Eigentümer in bezügliche Unterhandlungen getreten war. Leider schlief die Sache aus uns unbekannten Gründen wieder ein, bis eine vor kurzer Zeit seitens des Herrn Campell der Öffentlichkeit gegenüber gemachte Mitteilung zu schleunigstem Aufsehen mahnte. In dieser, in den drei Tageszeitungen des Kantons publizierten Mitteilung erklärt Herr Campell, eine vom Ausland her gemachte, für ihn ausserordentlich günstige Offerte annehmen zu müssen, wenn ihm nicht von anderer Seite beigesprungen würde. Er erklärte sich gleichzeitig bereit, den ihm in Aussicht gestellten Kaufpreis um ein bedeutendes zu reduzieren, falls die Offerte von anderer Seite aufgenommen und für die Erhaltung des Museums an seinem bisherigen Orte und in seinem bisherigen Umfange die nötigen Garantien geleistet würden, mit ändern Worten : wenn es gelingen sollte, ihm die finanzielle Last abzunehmen durch Überführung des Museums in öffentlichen Besitz. Bis 5. Juli a. c.

wolle er, Herr Campell, zuwarten; wenn bis dahin eine andere Lösung nicht möglich sei, so sei er gezwungen, die Offerte des ausländischen Privatmannes anzunehmen, gemäss welcher das ganze Museum im Auslande wieder aufgebaut und als Privatbesitz behandelt werden solle.

Angesichts dieser Sachlage blieb nichts anderes übrig, als sofort Hand ans Werk zu legen, um den drohenden Verlust rechtzeitig abzuwenden und einen gar nicht wieder gut zu machenden Schaden unter allen Umständen zu verhüten.

Gestützt auf die einmütige Volksmeinung im ganzen Kanton und getragen von der in sozusagen der ganzen Schweizerpresse kundgewordenen Meinungsäusserung hinsichtlich der Erhaltung des Engadiner Museums, versammelten sich am 15. März in Samaden eine grosse Zahl von Vertretern aller Gemeinden des Oberengadins, um über die Mittel und Wege zur Erhaltung des gefährdeten Kleinods Rates zu pflegen.

Allseitig herrschte die Meinung, dass das für das ganze Land aus ideellen und materiellen Gründen so wertvolle Unternehmen des Herrn Campell unter keinen Umständen den Weg ins Ausland finden dürfe, den gleichen Weg, den schon so viele andere herrliche Kulturdenkmäler unseres Volkes im Laufe der letzten Zeit gegangen waren. Die Versammlung konstituierte sich sogleich als ,,Gesellschaft für die Erhaltung des Engadiner Museums11.

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Zweck dieser Gesellschaft ist, unverzüglich die nötigen Mittel aufzubringen, um das Museum in öffentlichen Besitz, sei es des Kreises Oberengadin oder des Kantons, überzuführen und dasselbe für alle Zeiten der Öffentlichkeit zu erhalteu. Der Kaufpreis, den Herr Campell für das Museum verlangt, beträgt Fr. 500,000. Darin sind inbegriffen: das Haus samt Bauplatz, der gesamte Inhalt des Hauses, bestehend aus 20 kompleten Zimmereinrichtungen und einer grossen Menge anderer kulturhistorisch wertvoller, sozusagen einzig in ihrer Art dastehenden Objekte; ferner ist in obigem Preise inbegriffen eine dem Eigentümer und Besitzer des Museums zukommende Entschädigung für den grossen und langjährigen Zinsverlust, ' herrührend aus dem Ankauf der ganzen Sammlung, sowie eine Entschädigung für den grossen visljährigen Zeitaufwand und den kaum zu überschätzenden Mühewalt und das grosse Risiko, was alles Herr Campell mit seinem Unternehmen gehabt hat.

Wir glauben nicht, dass der Preis damit übersetzt sei, handelt es sich doch um eine Sammlung von gaaz unschätzbarem Werte, der sich nur schwer in Zahlen ausdrücken lässt. Massgebend für uns ist aber, dass diese auf den ersten Blick vielleicht hoch scheinende Summe eben unter allen Umständen aufgebracht werden muss, falls das Museum dem Lande erhalten bleiben soll.

Einen grossen Teil genannter Summe, zirka Fr. 200,000, gedenken wir nun auf dem Wege privater Beitragsleistungen aufzubringen ; von den öffentlichen Korporationen, speziell vom Kanton Graubünden (die Engadiner Gemeinden sind leider in diesem Zeitpunkte durch Eisenbahnsubventionen ausserordentlich stark in Anspruch genommen) erwarten wir erklekliche Subventionen. In erster Linie wenden wir uns an die starke Hand des Bundes und vertrauen auf einen Beitrag auch von dieser Seite. Ohne die werktätige Mithülfe des Bundes erachten wir überhaupt unser Unternehmen zur Erhaltung des Museums aussichtslos.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Behörde das Gesuch, es möchte uns der Bund durch Gewährung einer hinreichenden Subvention in die Lage versetzen, das Engadiner Museum vor dem drohenden Verkauf ins Ausland zu retten und dasselbe der Öffentlichkeit für alle Zukunft zu erhalten. Wir stützen uns hierbei auf die Tatsache, dass es sich bei Erwerbung dieses Museums um ein Werk von allgemeiner kultureller Bedeutung nicht nur für das Engadin und den Kanton Graubünden, sondern für die gesamte Schweiz handelt.

621 Es ist hier nicht der Ort um auf die in ihrer Art einzige, bereits weit über die Grenzen unseres Heimatlandes bekannt und berühmt gewordene Schöpfung des Herrn Campell des längern hinzuweisen. Wir berufen uns diesbezüglich auf die Urteile aller Besucher des ,,Museum Engiadinais",. sowohl der Laien, als speziell auch der Fachleute. Wir verweisen auf die unserm Gesuche beigegebene Literatur über das Museum, sowie auf die ebenfalls beigelegten Photographien, die einen ungefähren Begriff von dem Wert und der Bedeutung dieses einzigartigen, als Kulturdenkmal wie als Musterbeispiel für die Ziele der auch bei uns wieder erwachenden Bestrebungen auf dem Gebiete des einheimischen Kunstgewerbes gleich wertvollen Sammlung vermitteln mögen. Wir erinnern nur bei diesem Anlass daran, dass der Bund in den letzten Jahren zu wiederholten Malen an den Ankauf einheimischer Kunstdenkmäler Beträge bis zu 50 °/o der Ankaufskosten gewährt hat, wobei allerdings die jeweilen zu verausgabende Summe einen nicht sehr erheblichen Betrag erreichte. Es · mag auch daran erinnert werden, dass im letzten Jahre der Bund an den Ankauf der drei Automaten von JaquetDroz, die als Kunstwerke gewiss ausserordentlich interessant sind und auch kulturell für unser Land eine gewisse Wichtigkeit haben, aber nicht entfernt an die Kulturschätze des Engadiner Museums heranreichen, einen Betrag von Fr. 25,000 gespendet hat. Wenn wir für unsern Zweck einen Bundesbeitrag von Fr. 150,000 in Aussicht nehmen, so glauben wir nicht zu hoch zu gehen ; es würde dies einem Beitrag von 30 °/o an die Gesamtkosten, oder einem solchen von zirka 40 °/o an die Kosten der Sammlung unter Abzug der Kosten für das Haus (das eigentlich ja selbst auch ein Stück Museum ist) und den Boden entsprechen.

Der Rest der Kaufsumme müsste dann, falls die freiwilligen Beiträge nicht ausreichen sollten, auf dem Wege der Ausgabe von Anteilscheinen, durch die Verlosung oder sonstwie aufgebracht werden. Die Gründung des Engadiner Museums durch Herrn Campell kann füglich als eine Tat bezeichnet werden. Wir können nicht dankbar genug sein, dass dadurch die vielleicht letzten im Lande verbliebenen Zeugen einer vergangenen hochentwickelten Kultur der Allgemeinheit, der Gegenwart und Zukunft erhalten geblieben sind und fortwährendes Zeugnis ablegen von dem künstlerischen, das Nützliche
stets mit dem Schönen verbindenden Sinne unserer Vorfahren.

Ein unersetzlicher Verlust, ein irreparabler Schaden, geradezu eine Schmach für unsere Zeit und unsere Generation wäre es,

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wenn dieses Juwel im Hochland des Engadins nicht forterhalten werden könnte, wenn es wirklich ins Ausland auf Nimmerwiedersehen verschwinden müsste.

Die Erhaltung dieses Museums erscheint uns geradezu eine Ehrensache für unser Land und Volk zu sein.

Darum vertrauen wir auf die allen kulturellen Bestrebungen gegenüber sympathische Anteilnahme des Bundes, die allein im Stande ist, uns im gesicherten Besitz des Museum Engiadinais zu erhalt en.a So die Eingabe.

Die in vorstehendem Text erwähnten illustrierenden Beilagen werden ihren Kommissionen zur Verfügung gehalten.

Unser Departement des Innern, dem das Subventionsgesuch zur Vorbehandlung zugewiesen wurde, hat darüber zunächst das Gutachten der schweizerischen Landesmuseumskommission eingeholt, das sich folgendermassen vernehmen lässt: ,,Über die Bedeutung des Museums für die Kenntnis der Kulturgeschichte des Engadins, sowie über das schöne Gelingen dieses Werkes können wir der allgemeinen Anerkennung, die das Museum in der schweizerischen und ausländischen Tages- und Zeitschriftenliteratur gefunden hat, nur beipflichten. Die Sammlungen sind mit grossem Geschick zusammengebracht worden ; sie geben ein vollständiges, allseitiges und höchst anschauliches Bild der Kultur jener Gegend vom 15. bis 19. Jahrhundert. Ein ähnliches Gesamtbild könnte wohl überhaupt ein zweites Mal nicht mehr zusammengestellt werden.

Das Museumgebäude selbst ist das Werk eines gründlichen, in Architektenkreisen geradezu einzigen Kenners der alten Engadiner Bauart. Dieser Bau bildet für die Sammlungen einen historisch streng richtigen und künstlerisch sehr ansprechenden Rahmen.

Die alten Zimmertäfer und andere Bauteile sind in dieses Engadinerhaus vortrefflich eingefügt. Es entsteht ganz der Eindruck einer natürlichen Einheit zwischen den neuen und alten Bestandt^ilen dieses Gebäudes; die Aufstellung der Sammlung selbst zeugt von gutem Geschmack und von einer intimen Kenntnis des alten Engadiner Lebens.

Die Mitwirkung des Bundes an der Erhaltung eines solchen Gesamtwerkes erscheint sehr berechtigt. Die Gründe, die Herrn Campell zur Veräusserung des Museums zwingen, sind in der Eingabe selbst dargelegt. Nach seinen mündlichen Andeutungen steht ihm gegenwärtig die Möglichkeit des Verkaufes an eine

623 hochstehende Persönlichkeit in Österreich offen ; bei diesem Verkaufe würden die alten Zimmer und alle Sammlungsgegenstände ins Ausland kommen; das Museumsgebäude würde dann zu einem Privathause eingerichtet werden. Bei dieser Sachlage gereicht es den graubündnerischen Freunden der Landesgeschichte und Heimatkultur zur Ehre, wenn sie alles aufbieten, um das Museum dem Lande zu erhalten.

Der von Herrn Campell geforderte Kaufpreis für das ganze Museum beträgt Fr. 500,000 und setzt sich nach einer schriftlichen Aufstellung aus folgenden Hauptpositionen zusammen : A. Der Bau 1. Bauplatz Fr. . 60,000 2. Bau und Installation . . ,, 105,000 Fr. 165,000 B. Selbstkosten für den Ankauf der alten Zimmer und Sammlungsgegenstände · ,, 185,000 C. Zuschlag für mehrjährige Verzinsung von grössern Kapitalanleihen, für den Zinsausfall des eigenen Kapitals, sowie als Entschädigung für Arbeit, Zeitaufwand, Reisespesen, Transportkosten etc. während der Anlage der Sammlungen und Errichtung des Gebäudes ,, 150,000 Total

Fr. 500,000

In der Eingabe der Gesellschaft für die Erhaltung des Engadiner Museums wird ein Bundesbeitrag von Fr. 150,000 nachgesucht. Die Landesmuseums-Kommission ist der Ansicht, dass ein Bundesbeitrag sich ausschliesslich auf die Erwerbung und Restaurierung der im Museum aufgestellten Altertümer, nicht aber auf den Neubau als solchen erstrecken darf. Die Schätzung der Direktion des Landesmuseums ergibt nun für die im Museum aufgestellten Zimmer und Sammlungen eine Gesamtbewertung von rund Fr. 200,000, laut nachstehender Spezifikation : 1. Soler, Sammlungen Fr.

9,000 2. Zimmer aus Zuz, Täfer und Decke . . . ,, 5,000 Sammlungsinhalt ,, 1,140 3. Küche ,, 2,200 4. Zimmer aus Brail, Täfer und Decke von 1580 ,, 4,000 Sammlungsinhalt ,, 4,000 Übertrag

Fr.

25,340

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Übertrag Fr.

5. Zimmer von Zuz, Täfer, Decke, Ofengestell ,, Sammlungsinhalt ,, 6. Korridor, Sammlungsraum ,, 7. Zimmer von Misox, Wandtäfer, Decke, Büffet, Türen ,,.

Ofen ,, Sammlungsinhalt ,, 8. Vorsaal, Sammlungsraum ,, 9. Saal von Grosio, Wandtäfer, Decke, Ofen . ,, Sammlungsinhalt ,, 10. Korridor, Sammlungsraum ,, 11. Stube, 18. Jahrhundert, Täfer und Decke . ,, Sammlungsinhalt ,, 12. Zimmer von Präsanz, Wandtäfer und Decke ,, Sammlungsinhalt ,, 13. Zimmer von Savognin, Täfer und Decke . ,, Sammlungsinhalt ,, 14. Caminada, Sammlungsraum ,, Nebenkammer ,, 15. ,,Naturalienkabinett" ,, 16. Ausstellungsraum ,, 17. Korridor im Dachgeschoss, Ausstellungsraum ,, Nebenraum ,, 18. Gotischer Saal von Savognin, Wandtäfer, Decke ,, Ofen ,, Sammlungsinhalt ,, -- Magazinierte Altertümer im Dachstock . . ^ -- Antiquitäten im Keller ,, -- Eingebaute Türen, Wandschränke, Gitter, Fenster, Wappenreliefs etc ,, Total

25,340 6,500 1,200 1,630 16,000 3,000 1,900 7,670 30,000 3,020 10,490 2,000 5,100 5,000 2,400 8,000 6,170 3,880 1,130 500 11,050 8,720 2,950 20,000 1,000 6,230 500 3,400 2,350

Fr. 197,130

Aus dieser Schätzungssumme dürfte nun aber noch ein erheblicher Zuschlag bei der Bemessung des Bundesbeitragos in Betracht kommen. Der künftige Eigentümer übernimmt nicht ein ungeordnetes Lager von unrestaurierten Antiquitäten, sondern ein wohlgeordnetes, mit vielem Verständnis angelegtes Museum.

Die alten Zimmertäfer werden dem künftigen Eigentümer nicht in übermaltem und verdorbenem Zustand übergeben, sondern sorgfältig gereinigt, sachkundig restauriert, vollständig installiert

625 und in der denkbar besten Weise in ein passendes Gebäude eingefügt. Erfahrungsgemäss sind nun die Kosten für die Restaurierung und den Wiedereinbau alter Zimmereinrichtungen sehr hoch. So haben beispielsweise kürzlich die Kosten für die Restaurierung der von der Gottfried Keller-Stiftung erworbenen Altertümer im Schlosse Wülflingen über Fr. 20,000 betragen.

Die Restaurierungs- und Installationskosten sind in der von Herrn Campell ausgelegten Bausumme von Fr. 105,000 (A. 2.J mitenthalten. Diese Restaurations- und Installationsarbeiten dürften ungefähr die Hälfte der sämtlichen Baukosten in Anspruch genommen haben. Denn der Neubau als solcher ist, entsprechend der alten Engadiner Bauweise, ganz schlicht und anspruchslos gehalten. Wir stehen nicht an, die Ausdehnung des Bundesbeitrages auch auf die Restaurierungs- und Installationskosten (zirka Fr. 50,000) zu empfehlen, da durch diese Arbeiten dem künftigen Eigentümer eine bedeutende Wertsteigerung der betreffenden Objekte geboten wird.

Es dürfte mithin für die Bemessung des Bundesbeitrages eine Gesamtsumme von rund Fr. 250,000 in Betracht kommen und wir würden die Gewährung von mindestens 50 °/o (Fr. 125,000) empfehlen. Es bleibt noch zu erwägen, an welche besondern Bedingungen die Gewährung eines Bundesbeitrages in diesem aussergewöhnlichen Falle geknüpft werden dürfte. Wir gestatten uns, Ihnen hier folgende Vorschläge zu unterbreiten : 1. Als selbstverständlich wird anzunehmen sein, dass die Gewährung eines Beitrages von solcher Höhe nicht mit Krediten des Landesmuseums in Verbindung gebracht werden kann, sondern auf dem Wege einer ausserordentlichen Bewilligung durch die eidgenössischen Räte zu erfolgen hätte.

2. Die Ausrichtung eines Beitrages hätte erst nach dem Übergang des Museums in festen öffentlichen Besitz zu erfolgen. Wie wir vernehmen, soll der Eigentumsübergang an den Kanton Graubünden in Aussicht genommen sein.

3. In bezug auf die Kontrolle über den Bestand der mit Bundesbeitrag erworbenen Altertümer, sowie mit bezug auf den Betrieb des Museums und die Versicherung der Sammlungen dürften von den Bundesbehörden spezielle Bedingungen vorbehalten werden."1 So die eidgenössische Landesmuseumskommission. Wir sind angesichts des in Vorstehendem geschilderten kulturhistorischen Wertes des Engadiner Museums ebenfalls der Ansicht, dass eine

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ausgiebige Mithülfe des Bundes, um die junge Anstalt dem Kanton Graubünden zu erhalten, vollständig gerechtfertigt sei.

Was den Inhalt des Museums, sowie den approximativen Wert dieses Inhaltes anbetrifift, scheint uns das vorstehende Gutachten die nötigen Angaben zu enthalten, so dass wir uns weiterer Ausführungen darüber glauben enthalten zu dürfen. Ein klares Bild von dem Wesen und Werte der Sammlungen kann doch nur eine Besichtigung des Museums selbst geben.

Ferner scheint uns das Gutachten der Museumskommission auch in Bezug auf die Frage nach dem Masse der, Beitragsleistung des Bundes die richtigen Vorschläge zu machen, die einer weitem Motivierung nicht bedürfen.

Was endlich die Schlussanträge der Landesmuseumskommission betrifft, so kommen wir dem ersten durch gegenwärtige Vorlage nach 5 der zweite erscheint uns als selbstverständlich und in bezug auf den dritten und letzten hoffen wir, dass sich seinerzeit mit dem Eigentümer des Museums das Zweckentsprechende ohne Schwierigkeit werde vereinbaren lassen.

Gestützt auf das Vorausgehende erlauben wir uns, Ihnen zu b eantragen: Sie möchten dea nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses gutheissen und ihn zu Ihrem Erlasse erheben.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 14. August 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Für den Bundespräsidenten

Möller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Zusicherung eines Beitrages an die Kosten der Erwerbung des Engadiner Museums in St. Moritz.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 14. August 1908, beschliesst: Art. 1. An die Kosten der Erwerbung des Museums Engiadinais des Herrn Campell in St. Moritz wird ein Bundesbeitrag von Fr. 125,000 zugesichert, der ausbezahlt wird, sobald das Museum in festen öffentlichen Besitz übergegangen ist.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft. Der Bundesrat ist mit dessen Ausführung beauftragt.

--SK>S

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Gewährung eines Beitrages an die Erwerbung des sogenannten Engadiner Museums in St. Moriz durch eine zu diesem Zwecke konstituierte Gesellschaft. (Vom 14. August 1908.)

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1908

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34

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19.08.1908

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