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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Orsini Leuenberger, Maler in Boncourt, Kanton Bern.

(Vom 26. Mai 1908.)

Tit.

Orsini Leuenberger wurde durch Verfügung des Kreiskommandos Pruntrut vom 10. März 1908 der Strafbehörde überwiesen, weil ertrotz Mahnungen den Militärpflichtersatz pro 1907 im Betrage von Fr. 10. 30 nicht innerhalb der angesetzten Fristen bezahlt hatte. Der Kreiskommandant stellte dabei fest, dass der Verzeigte gegen die Taxation nicht rekurriert und auch keine Beweismittel dafür vorgelegt habe, dass er arbeitsunfähig und nicht im stände sei, seinen Unterhalt zu verdienen, mit etwas gutem Willen hätte er daher die Steuer wohl bezahlen können.

In der Verhandlung vor Polizeirichter des Bezirkes Pruntrut vom 10. April 1908 anerkannte Leuenberger laut Protokoll die Richtigkeit der Vorzeigung, ohne Vorfragen aufzuwerfen oder besondere Entschuldigungsgründe vorzubringen, worauf ihn der Richter zu vier Tagen Polizeiarrest und zu Bezahlung der Kosten verurteilte.

Nunmehr stellt er das Gesuch um Brlass der Strafe durch Begnadigung mit der Behauptung, er sei infolge von Krankheit

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und Sorge für den Unterhalt seiner zwei Kinder ausser stände gewesen, die Militärsteuer zu entrichten. Beweismittel für diese Angaben legt er indessen nicht vor und es kann von der Begnadigungsinstanz -nicht auf dieselben eingetreten werden.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei das Begnadigungsgesuch des Orsini Leuenberger abzuweisen.

B e r n , den 26. Mai 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Orsini Leuenberger, Maler in Boncourt, Kanton Bern. (Vom 26. Mai 1908.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1908

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.06.1908

Date Data Seite

878-879

Page Pagina Ref. No

10 022 920

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