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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Anderung der Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Locarno nach Minusio (eventuell Gordola).

(Vom 30. März 1908.)

Tit.

Mittelst Eingabe vom 14. Februar 1908 hat der Verwaltungsrat der elektrischen Strassenbahnen von Locamo das Gesuch gestellt, es möchte die Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Locamo nach Minusio (eventuell Gordola) vom 31, März 1905 (E. A. S. XXI, 70) in nachfolgendem Sinne abgeändert werden : 1. Art. 16 dieser Konzession sei durch Aufnahme der folgenden Bestimmung zu ergänzen : ,,Der Bundesrat kann die Bahngesellschaft ermächtigen, für den Lokalverkehr der Strassenbahn von Locamo nach Minusio von der Ausgabe von Kinderbilletten und Hin- und Rückfahrtsbilletten abzusehen.a 2. Art. 18 sei durch die folgende Bestimmung zu ersetzen: ,,Für den Transport der Güter kann eine Taxe von höchstens 6 Rappen per 100 kg. und per Kilometer bezogen werden."

Zur Begründung der Änderung des Artikels 16 führt der Verwaltungsrat aus, dass die eigentlichen städtischen Tramways im allgemeinen nicht verpflichtet seien, Kinder zwischen dem vierten und dem zurückgelegten zehnten Altersjahre zur Hälfte der Taxe zu transportieren und Retourbillette auszugeben. Zurzeit habe ihre Bahn nur den Charakter eines reinen städtischen

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Tramways, da die Linie noch nicht bis Gordola verlängert worden sei und die Wagen nur auf der Strecke St. Antonio (Valmaggiabahnhof)-Minusio-Langensee zirkulieren.

Die Abänderung des Art. 8 wird folgendermassen begründet : Die in Art. 18 für den Transport der Güter vorgesehenen Taxen im Betrage von 4 respektive 2 Rappen, je nach der Klasse, ^eien Taxen, die gewöhnlich auf den grösseren -Nebenbahnen .gewährt werden ; auf einer Tramwaylinie dagegen, deren grösste Transportdistanz l Va km. nicht übersteige, würde die Anwendung solcher niedrigen Taxen nicht einmal die Deckung der Betriebskosten erlauben, so dass der Gütertransport auf der Strecke zwischen St. Antonio-Station und Gotthardbahnhof, sowie auf den übrigen Linien des Bahnnetzes verunmöglicht würde.

Der Staatsrat des Kantons Tessin, zur Vernehmlassung eingeladen, hat sich mittelst Schreiben vom 12. März 1908 mit der beabsichtigten Konzessionsänderung einverstanden erklärt.

Wir haben unserseits gegen diese Änderung auch nichts einzuwenden und empfehlen Ihnen daher den nachstehenden Bundesbeschlussentwurf, durch welchen dem Konzessionsänderungsgesuch entsprochen werden soll, zur Annahme, und benützen auch diesen Anlass, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 30. März 1908.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

Bandesblatt. 60. Jahrg. Bd. II.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

c

Aenderung der Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Locamo nach Minusio (eventuell Gordola).

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht 1. einer Eingabe der elektrischen Tramways von Locarno?

vom 14. Februar 1908 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 30. März 1908, beschliesst: 1. Art. 16 der durch Bundesbeschluss vom 31. März 1905(E. A. S. XXI, 70) erteilten Konzession für den Bau und Betrieb einer elektrischen Strassenbahn von Locamo nach Minusio (eventuell Gordola) wird durch Aufnahme folgender Bestimmung ergänzt: ,,Der Bundesrat kann die Bahngesellschaft ermächtigen, für den Lokalverkehr der Strassenbahn von Locamo nach Minusio von der Ausgabe von Kinderbillette und Hin- und Rückfahrtsbilletten abzusehen."

2. Art. 18 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: ,,Für den Transport der Güter kann eine Taxe von höchstens 6 Rappen pro 100 kg. und per Kilometer bezogen werden. a 3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher am 1. Mai 1908 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Änderung der Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Locarno nach Minusio (eventuell Gordola). (Vom 30. März 1908.)

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Jahr

1908

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2

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15

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.04.1908

Date Data Seite

128-130

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