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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

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1908

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Januar Februar

158 251

264 309

-- 106 -- 58

Januar bis Ende Februar . .

409

573

-- 164

Bern, den 6. März 1908.

(B.-B1. 1908, I, 291.)

Eidg. Auswanderungsamt.

Schweizerisches naturwissenschaftliches Reisestipendium.

Im Auftrage des Departements des Innern bringt die unterzeichnete Kommission der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft ein Reisestipendium von Fr. 5000 zur Ausschreibung.

Es ist dazu bestimmt, einem schweizerischen Naturforscher, Botaniker oder Zoologen, es zu ermöglichen, im Winterhalbjahr 1909/1910 oder im Sommer 1910 eine Reise zum Zwecke wissenschaftlicher Arbeiten zu unternehmen.

Es bleibt der Verständigung der Kommission mit dem Stipendiaten vorbehalten, Reise- und Arbeitsprogramm, sowie ein Pflichtenheft im einzelnen festzustellen.

Bei der Vergebung des Stipendiums .werden die Lehrer der Naturwissenschaften an schweizerischen Hoch- und Mittelschulen,

sowie jüngere Männer, welche ihre naturwissenschaftlichen Studien mit Auszeichnung abgeschlossen haben, vorzugsweise berücksichtigt.

Bewerber haben ihre Anmeldung, begleitet von einem curriculum vitse und Ausweisen über die bisherige wissenschaftliche Tätigkeit, bis s p ä t e s t e n s 30. J u n i 1908 an Herrn P r o f .

Dr. C. S c h r ö t e r , Zürich V, der auch zu weiterer Auskunfterteilung bereit ist, einzusenden. *) Basel, Bern, Genf, Lausanne Februar 1908.

und Z ü r i c h , im (3..).

Die Kommission für das schweizerische naturwissenschaftliche Reisestipendium, Der Präsident: Der Sekretär: Dr. F. Sarasin, Basel. Prof. Dr. C. Schrbter, Zürich.

Prof. Dr. H. Bianc, Lausanne.

Prof. Dr. R. Chodat, Genf. Prof. Dr. E. Fischer, Bern.

*)· Prof. Schröter ist vom 14. März bis 27. April 1908 von Zürich abwesend.

Der eidgenössische Staatskalender für 1908 ist erschienen und kann solange Vorrat gegen Einsendung von Fr. 2 per Postmandat (nicht in Marken) bezogen werden beim B e r n , im Februar 1908.

(3..).

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Handbuch für die schweizerischen Zivilstandsbeamten und Nachträge dazu.

Die italienische Ausgabe der lVach.trag-e zum Handbuch für die schweizerischen Zivilstandsbeamten ist erschienen.

Die Nachträge sind in deutscher, französischer oder italienischer Sprache bei der Kanzlei des Schweiz. Justiz- und Polizeideparte-

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mentes erhältlich zum Preise von Fr. 3. 50 das gebundene und Fr. 3 das broschierte Exemplar.*) Ebendaselbst kann auch das Handbuch selbst in deutscher oder italienischer Ausgabe bezogen werden; das broschierte Exemplar zu Fr. 4. Die französische Ausgabe des Handbuches für die Zivilstandsbeamten dagegen ist im Verlage von Stämpfli & Cie. in Bern erschienen und wird von dieser Firma gebunden zu Fr. 5 abgegeben.

B e r n , im Februar 1908.

(3..).

Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Vou der italienischen Ausgabe werden keine broschierten Exemplare abgegeben.

Druckschriften zu Händen der Bundesversammlung, Für Druckschriften, welche zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung an das Drucksachenbureau der Bundeskanzlei adressiert werden, ist eine Auflage von mindestens 300 Exemplaren (für Pläne und Karten mindestens 350 Exemplare) erforderlich (wo der deutsche und französische Text vorhanden, 500 deutsche und 150 französische). Bei direkter Versendungunter Privatadresse und ohne Vermittlung unseres Drucksachenbureaus ist an letzteres für den Bedarf des Archivs und für ' Nachforderungen stets ein kleiner Vorrat einzusenden.

B e r n , im Februar 1904.

Schweiz. Bundeskanzlei.

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Bundesblatt

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Jahr

1908

Année Anno Band

1

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11

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.03.1908

Date Data Seite

483-485

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10 022 812

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