.

^

360 Ans

den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 25. September 1854.)

Mit Note vom 21. dieß macht der großh. badifche Geschäftsträger dem Bundesrathe die Mittheilung, daß in Folge einer dortfeitigen Minifterialverfügung die frühere Verordnung, nach welcher die Zulassung der aus der Schweiz kommenden Reisenden in das Großherzogthum Baden von der Einholung des Visum der dortigen Gesandtschaft für deren Pässe abhängig gemacht w o r d e n w a r , nunmehr anßer .Wirksamkeit gesezt worden sei, und daß also ferner der erwähnten Gesandtschaft keine Reisepässe mehr zur Vifirung zugesendet werden müssen.

(Vom 27. September 1854.)

Veranlaßt durch die nahe bevorstehende Verlängerung der sardinischen Staatseisenbahnen von N o v a r a bis Aro n a und Erstellung eines besondern Dampffchiffes auf dem Langensee zur Verbindung mit Magadino, hat das schweiz. Post- und Baudepartement, Namens der Eidgenossenschaft, mit der königl. sardinifchen Generaldirektion der öffentlichen Arbeiten eine Uebereinkunft, betreffend nähere Bestimmungen über die gegenfeitige Auswechslung von Reisenden und Fahrpoststüken, abg.eschlossen. Diese Uebereinkunft erhielt die Genehmigung des Bundesrathes, und es wurde die Ratifikationsauswechslung dem eidg. Post- und Baudepartemen... übertragen.

361 Mit Rükficht aus die in nächster Zeit stattfindende Jntegralerneuerung des Nationalrathes beschloß der Bundesrath, ein fachbezügliches Kreisfchreiben an sämmtliche Kantonsregierungen zu erlassen.

Auf den Antrag des schweiz. Post- und Baudepartements ist vom Bundesrathe die Stelle eines Telegraphisten für das Auswechslungsbürean Gens, mit einer jährlichen Besoldung von .^r. 1400, kreirt worden.

Herr Ulysse B en g u er e l in .La Chau.r-de-.^onds hat ein Patent als Pulververkäufer erhalten.

Berichtigungen.

Jn voriger Nummer sollte es heißen^ aus Seite 316, Zeile 12 von oben: und nicht dem fremden Golde durch Tarifirung einen gesezlichen Werth ertheilen, statt: nnd dem fremden Golde .^.

auf Seite 317, Zeilen von oben: ^ebruar statt Sep^ tember.

.

.

^ ^ ^

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1854

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.09.1854

Date Data Seite

360-361

Page Pagina Ref. No

10 001 506

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.