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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung der ersten Etappe eines Verwaltungsgebäudes in Genf (Vomii. August 1975)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft das Projekt für die Erstellung der ersten Etappe eines Verwaltungsbaus in Genf zur Unterbringung der Zentralen Ausgleichsstelle und Schweizerischen Ausgleichskasse (ZAS/SAK) sowie der Militärversicherung, Abteilung Genf (MV).

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Übersicht

Bei der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes bedurfte die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Projektes besonders gründlicher Prüfung.

Das baufällige Verwaltungsgebäude, in welchem die ZAS und die MV heute eingemietet sind, muss gemäss Vertrag im April 1980 geräumt werden. Eine vielleicht nicht ausgeschlossene Verlängerung des Mietvertrages wäre für den Bund nutzlos : - Die Datenverarbeitungsanlage der ZAS/SAK ist sowohl räumlich als auch bezüglich der Sicherheit absolut unzureichend eingerichtet. Nach Ansicht der zuständigen Stellen wird sie in wenigen Jahren erneut auszubauen sein, um die Bewältigung wichtigster Aufgaben im Bereich der AHV/IV sicherzustellen. Am jetzigen Standort bestehen keine Ausbaumöglichkeiten mehr, zumal die EDVLokale hohen technischen Anforderungen genügen müssen.

- Gründliche Untersuchungen haben ergeben, dass trotz aller Rationalisierungsmassnahmen der Personalbestand der ZAS/SAK in den kommenden Jahren weiter stark anwachsen wird. Der seit vielen Jahren bestehenden Raumnot kann nicht länger behelfsmässig begegnet werden.

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- Eine von der Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung (ZOB) bei der ZAS/SAK durchgeführte umfassende Organisationsexpertise hat ergeben, dass wesentliche personalsparende Verbesserungsvorschläge nur in einem zweckmässigen Neubau verwirklicht werden können.

Nach einem 35 Jahre dauernden Provisorium ist es aufgrund der Entwicklung unerlässlich, für die kommenden- Jahrzehnte eine den Bedürfnissen angepasste Dauerlösung zu treffen. Mit einer ersten Bauetappe wird der unmittelbare Bedarf gedeckt; eine zweite Bauetappe kann im gegebenen Zeitpunkt für die späteren Bedürfnisse realisiert werden.

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Einleitung

21 Heutige Verhältnisse Im Jahre 1942 sind die Verwaltung des Zentralen Fonds für den Erwerbsersatz an Militärdienstpflichtige (heute Zentrale Ausgleichsstelle und Schweizerische Ausgleichskasse) und die Abteilung Genf der Militärversicherung von Bern nach Genf verlegt worden. Schon damals herrschte in der Bundesstadt Mangel an Büros und Wohnungen, bedingt durch den beträchtlichen Verwaltungsapparat, der für die Bedürfnisse der Kriegswirtschaft geschaffen werden musste. Dagegen verfügte der während des Krieges vom Völkerbund verlassene Kanton Genf über leere Gebäude und erklärte sich bereit, Verwaltungsstellen des Bundes aufzunehmen. Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) und die Abteilung Genf der Militärversicherung (MV) belegen einen Teil des heute neunzigjährigen «Palais Wilson», der vom Kanton Genf zu einem jährlichen Zins von 438 000 Franken gemietet wird; die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) ist zu einem jährlichen Mietzins von 312 000 Franken in einem neueren Gebäude an der Rue Rotschild untergebracht; diese Miete wurde ab I.August 1975 auf 362000Franken erhöht. Das «Palais Wilson», in welchem 70 Prozent des Personals dieser Dienststellen arbeiten, vermag den Sicherheitsvorschriften in bezug auf Brandgefahr sowie den Raumbedürfnissen der Bundesverwaltungen in Genf in keiner Weise mehr zu genügen.

Daraus erklärt sich der relativ bescheidene Mietaufwand von gegenwärtig insgesamt 800 000 Franken im Jahr (ohne Nebenkosten).

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Verhandlungen betreffend Grundstückerwerb

Durch Vertrag vom 20. Januar 1937 wurden die Eidgenossenschaft und der Kanton Genf zu gleichen Teilen Eigentümer verschiedener Liegenschaften, die auf mehreren zusammenhängenden Parzellen liegen. Das Hauptgebäude war das «Palais Wilson», ehemals Hotel National, später erster Sitz des Völkerbundes. Im Jahre 1955 bekundete der Genfer Staatsrat die Absicht, den Anteil des Bundes an den erwähnten Liegenschaften zu kaufen und die Gebäude im Einverständnis mit der Stadt Genf abzureissen. Die Eidgenossenschaft war mit diesem Vorschlag um

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so mehr einverstanden, als sich schon damals Entwicklungen abzeichneten, die auf die Notwendigkeit eines rationellen Neubaues hinwiesen. Der Terrainabtausch wurde im Jahre 1967 zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Genf vollzogen. Der Bund trat seinen Anteil am «Palais Wilson» dem Kanton Genf gegen eine 7821 m2 grosse Parzelle, genannt «Le Prieuré», ab. Auf dieser Parzelle wollte man einen Verwaltungsbau für die Zentrale Ausgleichsstelle und Schweizerische Ausgleichskasse, die Abteilung Genf der Militärversicherung und allenfalls für die Direktion des VI. Zollkreises erstellen. Das Prinzip des Terrainaustausches ohne Ausgleichszahlung war drei Jahre vorher, am 30. November 1964. durch einen Bundesbeschluss genehmigt worden.

Warum diese zahlreichen Verhandlungen?

Die Abwicklung dieses Tauschgeschäftes hatte sich deshalb in die Länge gezogen, weil erwogen wurde, die Zentrale Ausgleichsstelle nach Bern oder in dessen Umgebung zu verlegen. Der Kanton Genf liess jedoch wissen, dass er diese Abteilung behalten möchte. Heute hat die ZAS'SAK ein derartiges Ausmass angenommen, dass eine Verlegung nach Bern kaum mehr m Frage kommt, einerseits aus finanziellen Gründen, anderseits aber auch, weil das Personal in erheblichem Mass französischsprachig und mit Genf N erbunden ist. Eine Verlegung würde daher die teilweise Anstellung und Ausbildung neuen Personals bedingen.

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Endgültiger Erwerb des Grundstückes

Obwohl die Eidgenossenschaft nach dem Tausch seit 1967 über ein geeignetes Terrain verfügte, konnte aus folgenden Gründen der vorgesehene Verwaltungsbau nicht in Angriff genommen werden: Als im Januar 1968 die Studien begannen, erhielt die Direktion der eidgenössischen Bauten von den Industriellen Betrieben Genf die schriftliche Mitteilung, dass die zunehmende Verschmutzung des Seewassers eine baldige Erweiterung der bestehenden Filteranlagen für Trinkwasser, welche an die bundeseigene Parzelle «Le Prieuré» angrenzen, nötig mache.

Aus unwiderlegbaren technischen Gründen konnte aber diese Erweiterung nur auf der Parzelle «Le Prieuré» erfolgen. Mit Rücksicht darauf hat sich die Eidgenossenschaft damit einverstanden erklärt, die erwähnte Parzelle gegen ein von der Stadt Genf vorzuschlagendes gleichwertiges Grundstück auszutauschen. Trotz intensiver Suche nach einem geeigneten Terrain konnte ihr indessen bis Januar 1972 kein brauchbarer Vorschlag unterbreitet werden. Nach gemeinsamen Anstrengungen fasste der Genfer Staatsrat im Juni 1972 dem grundsätzlichen Beschluss, dem Bund im Austausch für die Parzelle «Le Prieuré» eine 7450 m? grosse Parzelle, die sich auf dem Gebiet der ehemaligen Gartenbauschule ChâtelaineGenf befindet, anzubieten. Auch in diesem Fall wurde keine der Vertragsparteien zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Nachdem die Direktion der eidgenössischen Bauten dem Genfer Staatsrat eine Skizze der zukünftigen Gebäude vorgelegt hatte, wurde dessen Beschluss mit Schreiben vom 12. Oktober 1972 bestätigt.

Durch den Bundesratsbeschjuss vom 4. Dezember 1972 ermächtigte der Bundesrat das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement, den Austausch durchzuführen.

Zugunsten dieses vollständig unÜberbauten Grundstücks besteht ein Servitut zulasten einer Nachbarzone von 2367 m2, deren Grenze für die Berechnung der gesetzlichen Bauabstände massgebend ist.

Überdies eignet sich das Grundstück von Châtelaine besonders gut für den Bau der unterirdischen Geschosse, die im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Datenverarbeitung notwendig sind ; es besteht hier die Möglichkeit, ein grösseres Volumen zu schaffen, und seine geotechnischen Eigenschaften bieten nicht die gleichen Schwierigkeiten wie das Grundstück «Le Prieuré».

Der Terrainabtausch wurde am 8. Januar 1974 notariell beglaubigt. Ausserdem wurde das Eidgenössische Departement des Innern ermächtigt, einen Kredit von l 520 000 Franken für die Finanzierung der Studien für ein Vorprojekt, der geotechnischen Untersuchungen, der Notariatskosten und der Honorare sowie Kosten für die Ausführungspläne in die Objektverzeichnisse 1972 und 1975 (2. Serien) aufzunehmen.

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Dringlichkeit des Projektes

Es genügt, die Räumlichkeiten des «Palais Wilson», welche seit über 30 Jahren durch die Bundesverwaltung belegt sind, zu besichtigen, um sich von ihrer Baufàlligkeit und von den ausserordentlich hohen Kosten einer Sanierung, die trotzdem keine befriedigende Lösung ermöglicht hätte, zu überzeugen. Die ZAS und die MV können unter derartigen Verhältnissen nicht mehr zweckmässig untergebracht werden. Ausserdem ist die Eidgenossenschaft nach dem mit dem Kanton Genf abgeschlossenen Vertrag nur bis zum 30. April 1980 berechtigt, die Räumlichkeiten im «Palais Wilson» zu belegen. Ab diesem Datum wird der Vermieter sein Gebäude für sich beanspruchen.

Damit die Datenverarbeitung der raschen Entwicklung der Sozialversicherung jederzeit gewachsen ist, müssen ihre Maschinen im Gegensatz zu heute in Räumen untergebracht werden, die den hohen technischen Anforderungen genügen. Da mit der Verlegung der im Palais untergebrachten Verwaltungen nicht mehr länger zugewartet werden kann und eine zweckentsprechende Unterbringung der Datenverarbeitungsanlagen dringend geworden ist, muss diesem Bau, auf die Gefahr hin, andere Projekte aufzuschieben, der Vorrang gegeben werden. Das ist auch der Grund, warum dieses Projekt von den Kürzungen des Voranschlages 1976 nicht betroffen worden ist. Vom Ausbau der Automation hängt es weitgehend ab, ob im Rahmen einer noch engeren Zusammenarbeit der ZAS mit den über 100 Ausgleichskassen die Durchführung der AHV/IV noch weiter rationalisiert werden kann.

Bei der SAK fällt vor allem die grosse Zahl der Ausländer ins Gewicht, die in den fünfziger und sechziger Jahren in der Schweiz gearbeitet haben und von jetzt an bis zur Jahrhundertwende ins Rentenalter eintreten werden. Eine für den 30. April 1974 aufgrund des Zentralregisters der AHV vorgenommene statistische Untersuchung hat ergeben, dass der Bestand der ausländischen Rentenberechtigten bis zum Jahr 2000 auf eine Million Personen ansteigen dürfte. Es ist anzuneh-

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men, dass ein beträchtlicher Teil dieser künftigen Rentner schon endgültig in die Heimat zurückgereist ist oder noch heimkehren wird. Die Renten der im Ausland wohnenden Anspruchsberechtigten müssen von der Schweizerischen Ausgleichskasse berechnet und ausbezahlt werden.

Selbst bei Ausnützung aller Rationalisierungsmöglichkeiten wird eine weitere Ausdehnung der ZAS/SAK auf die Dauer nicht zu vermeiden sein.

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Die Dienststellen des Bundes in Genf 31 Die Zentrale Ausgleichsstelle und Schweizerische Ausgleichskasse

Die Zentrale Ausgleichsstelle führt in Anwendung der Gesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). der Invalidenversicherung (IV) sowie der Erwerbsersatzordnung (EO) folgende Aufgaben durch: - Verwaltung des Fonds der AHV und Sekretariat des Verwaltungsrates ; - zentrale Buchhaltung und Kontrolle der EO-Zablungen : - zentrale Kontrolle und Bezahlung der Rechnungen für IV-Sachleistungen ; - Rechenzentrum: Führung der Zentralregister der Versicherten und der Leistungsempfänger: Zuteilung der AHV-Nummern (einschl. derjenigen für das neue Ausländerregister des EJPD); Ausgabe der Versicherungsausweise, der individuellen Konten sowie die Durchführung der Kontenzusammenmfe im Hinblick auf die Berechnung der Renten durch die Ausgleichskasse ; Ausarbeitung der jährlichen Statistiken für die AHV, die IV und die EO.

Der Schweizerischen Ausgleichskasse und dem angegliederten Sekretariat der IV-Kommission obliegt die Durchführung der AHV/IV für Personen im Ausland, einerseits im Rahmen der freiwilligen Versicherung, anderseits im Rahmen der zwischenstaatlichen Abkommen.

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Militärversicherung, Abteilung Genf

Die Militärversicherung (einschl. ihrer Abteilung Genf) hat nach dem Bundesgesetz vom 20. September 1949 über die Militärversicherung sowie der Vollzugsverordnung für das Bundesgesetz über die Militärversicherung von 1964 folgende Aufgaben zu erfüllen : - Versicherung gegen Unfall und Krankheit nicht nur der Dienstpflichtigen, die einen obligatorischen oder freiwilligen Dienst leisten, sondern auch der Mitglieder des Instruktionskorps, des Festungswachtkorps und des Zivilschutzes, ferner aller Jugendlichen, die an der Bewegung «Jugend und Sport» teilnehmen; - Anweisung der Leistungen für vorübergehende Gebrechen sowie der Invalidenund Hinterlassenenrenten:

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- Untersuchung der medizinischen Fälle; - Vertretung vor Gericht.

Die Abteilung Genf behandelt die Fälle aller Versicherten, die in der Westschweiz Wohnsitz haben. Ihre Anzahl bewegt sich zwischen 10500 und 11 500 Personen. Um diesen Aufgaben nachzukommen, verfügt sie über - eine Leitung; - zwei Kreisinspektorate ; - einen Aussendienst; - Büros für Kassendienst, Kontrolle und Borderierung; - eine Kanzlei.

Der Abteilung Genf gehören die Kreise I und II an. Der Kreis I umfasst die Kantone Genf, Freiburg und Neuenburg, der Kreis II die Kantone Bern, Waadt und Wallis (in den zweisprachigen Kantonen nur die französischsprachigen Teile).

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Die Personalentwicklung der ZAS/SAK sowie der MV

Der Personalentwicklung kommt besondere Bedeutung zu, weil sie weitgehend die Grosse des vorgesehenen Gebäudes bestimmt. Da schon seit einiger Zeit vorgesehen war, die ZAS/SAK in einem neuen, für ihre Bedürfnisse eingerichteten Bau unterzubringen, wurde die künftige Entwicklung dieser Dienststelle wiederholt geschätzt. Im Juni 1972 sind die früheren Schätzungen auf Weisung der Direktion der Eidgenössischen Finanzverwaltung überprüft worden. Diese Überprüfung ergab, dass für die ZAS/SAK und MV im Jahre 2000 mit einem ungefähren Personalbestand von 700 Personen zu rechnen ist. Da es indessen zurzeit nicht möglich wäre, ein Verwaltungsgebäude von diesen Ausmassen zu bauen und heute die Personalbestände noch erheblich tiefer liegen, wurde ein etappenweises Vorgehen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes vorgesehen.

Bis 1980 ist unter Berücksichtigung einer normalen Personalzunahme mit folgender Entwicklung zu rechnen: Personalbestand 1975

Dienststelle

Geschätzter Personalbedarf 1980

159 108 5 48

Zentrale Ausgleichsstelle Schweizerische Ausgleichskasse Militärversicherung

194 161 48

315,5

Total

403

Die geschätzte Personalzunahme der ZAS/SAK muss als realistisch bezeichnet werden, haben doch die Rentnerbestände der SAK allein gemäss zwischenstaatlichen Abkommen von 23 500 im Jahre 1970 auf 45 000 im Jahre 1974 zuge-

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nommen, wobei Ende 1974 zudem nahezu 9000 Gesuche hängig waren. Noch drastischer ist die Entwicklung bei den IV-Leistungsgesuchen aus dem Ausland: 1970 gingen rund 3000, 1974 dagegen bereits über 10000 Begehren ein ; Ende 1974 waren bei der SAK noch nahezu 15000 solche Gesuche unerledigt.

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Zentrale Ausgleichsstelle

Im Sektor des Sozialversicherungswesens der Eidgenossenschaft hat die elektronische Datenverarbeitung seit einem Jahrzehnt eine eindrucksvolle Entwicklung durchgemacht. Um die wachsenden Aufgaben in Zukunft meistern zu können, müssen weitere umfangreiche Arbeiten über Computer abgewickelt werden.

Nur so kann dem ständig wachsenden Personalbedarf der ZAS emigermassen wirksam begegnet werden. Aber die Dienste der Datenverarbeitung benötigen zu diesem Zweck ebenfalls mehr Mitarbeiter. Die vorgesehene Erhöhung des Personalbestandes der ZAS von 159 im Jahre 1975 auf 194 im'Jahre 1980 entfällt deshalb fast ausschliesslich auf die Datenverarbeitung; für die Buchhaltung, das Revisionswesen, die Prüfung und Bezahlung der Fakturen für IV-Sachleistungen und für die allgemeinen Dienste werden nur vereinzelte neue Arbeitsplätze zu schaffen sein, dies allerdings nur. wenn die Sektion Datenverarbeitung planmässig so ausgebaut werden kann, dass sie imstande ist, die Automationsprojekte für bestehende und voraussehbare Aufgaben tatsachlich zu verwirklichen. Diese Rationalisierungsbestrebungen werden in enger Zusammenarbeit mit der ZOB bearbeitet, die seit längerer Zeit im Auftrag der Finanzverwaltung eine umfassende Reorganisationsexpertise über die ZAS/SAK durchführt. Es werden also alle Anstrengungen unternommen, die Personalbestandsentwicklung unter Kontrolle zu halten.

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Schweizerische Ausgleichskasse

Auch hier überprüft die ZOB die Organisation und die Entwicklungen. Die Personalerhöhung für die SAK von 108,5 Personen im Jahre 1975 auf 161 im Jahre 1980 ist bedingt durch das Anwachsen der Anzahl Rentenempfänger, die Inkraftsetzung neuer zwischenstaatlicher Abkommen über Soziale Sicherheit sowie die Entwicklung im Bereich der IV-Kommission für Versicherte im Ausland. Im Gegensatz zur freiwilligen Versicherung, die eine gewisse Stabilität erwarten lässt, sind die zwischenstaatlichen Abkommen zur AHV und IV einer ständigen Entwicklung unterworfen. Leider können diese Arbeiten nur teilweise automatisiert werden, da jeder Fall und die eingereichten Beschwerden einzeln geprüft werden müssen. Dies erklärt die zu erwartende Erhöhung des Personalbestandes der Schweizerischen Ausgleichskasse, die durch den derzeitigen Personalstopp nur zeitlich etwas verschoben wird. Es steht bereits heute fest, dass die Anzahl der ausländischen Empfänger einer AHV- oder IV-Rente, die in ihr Land zurückgekehrt sind oder zurückkehren werden, ungefähr ab 1985 steil ansteigen wird. Selbst durch bestmögliche Arbeitsrationalisierung lassen sich auch später Personalerhöhungen nicht vermeiden.

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Militärversicherung

Die Verantwortlichen der Militärversicherung sehen keine Erhöhung des Personalbestandes ihrer Abteilung vor, obschon infolge der Entwicklung des Zivilschutzes und der Bewegung «Jugend und Sport» mit einem Anwachsen der Aufgaben zu rechnen ist. Mit dem gegenwärtigen Personalbestand sollten sich auch die neuen Aufgaben bewältigen lassen.

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Platzreserven

Die für 1980 geschätzte Anzahl von gut 400 Beamten beansprucht ungefähr vier Fünftel der Arbeitsplätze in der ersten Bauetappe, welche 1979 beendet sein sollte. Nach Berechnungen der ZOB enthält die erste Bauetappe somit die nötigen Platzreserven für eine angemessene Zahl von Jahren. Selbstverständlich werden nicht sofort benötigte Reserveräume so gut als möglich vermietet.

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Elektronische Datenverarbeitung

Der EDV-Dienst der ZAS ist, wie bereits erwähnt, eines der wichtigsten Glieder der ZAS/SAK. In seinen Zentralregistern werden laufend Daten über die Vefsicherten und Rentner der AHV/IV von heute rund 9,5 Millionen Personen nachgeführt.

Die Unterbringung der Maschinenanlagen verursacht beträchtliche bauliche Aufwendungen für Klimatisierung, Stromversorgung und Ausgestaltung der Räume. Spätere Erweiterungen und Anpassungen der erforderlichen Infrastruktur wären, wenn überhaupt möglich, mit grössten Schwierigkeiten und ungewöhnlich hohen Kosten verbunden. Eine grosszügige, die Bedürfnisse für lange Zeit dekkende Planung drängt sich deshalb in diesem Bereich als beste und kostengünstigste Lösung auf.

Gesondert zu betrachten sind die eigentlichen EDV-Maschinen. Lässt sich der geplante Bezugstermin für die erste Bauetappe einhalten, so ist vorgesehen, den heutigen, noch längere Zeit verwendbaren Maschinenpark in den Neubau überzuführen, wobei für die Überbrückung der Transferzeit gewisse, noch nicht bekannte Zusatzkosten entstehen werden.

Ob und welche neuen EDV-Maschinen gleichzeitig erforderlich sein werden, steht heute noch nicht fest. Hierfür ist die Planung und Vorbereitung der Automatisierung weiterer Aufgaben bestimmend und nicht der Neubau, der lediglich die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der EDV schafft. Die inskünftig benötigten EDV-Maschinen sind deshalb in der Botschaft nicht erwähnt. Gemäss Voranschlagsentwurf 1976 und Finanzplanung 1977/78 ist in diesen drei Jahren mit einem Mittelbedarf von insgesamt 6 Millionen Franken für EDV-Maschinen zu rechnen. Die einzelnen Vorhaben werden zu gegebener Zeit zu begründen und

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Gegenstand von Verpflichtungskrediten sein. Als dringliche künftige Arbeiten, welche zusätzliche EDV-Maschinen erfordern werden, sind vor allem zu nennen: - Abgabe der AHV-Nr. als Identifikationsbegrifffür Einwohner an Kantone und Gemeinden ; - Ermöglichung des direkten Zugriffes zu den Datenbeständen der ZAS durch Ausgleichskassen (für einzelne Arbeiten) und durch andere Bundesstellen (Ausländerregister) ; - allfällige Arbeiten im Zusammenhang mit der zweiten Säule sowie - Rationalisierungsmöglichkeiten innerhalb der ZAS/SAK.

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Das Projekt

61 Lage des Gebäudes Das für den Neubau bestimmte Grundstück liegt an der Avenue EdmondVaucher in Châtelaine, im Gemeindegebiet der Stadt Genf. Es bleibt Bestandteil der Gesamtanlage von über 80000m 2 , die gemäss einem vorhandenen Quartierplan zu einem öffentlichen Park umgestaltet werden und ausserdem zwei Schulanlagen, drei Wohngebäudegruppen und ein Einkaufszentrum umfassen soll. Das Verwaltungsgebäude der Eidgenossenschaft muss eine der ursprünglich vorgesehenen Wohngebäudegruppen ersetzen. Seine gesamte Geschossfläche wird im Vollausbau 20 440 m2 für die oberirdischen Geschosse und 38 160 m2 bei Einbezug der Untergeschosse und unterirdischen Autoeinstellhalle betragen; die entsprechenden Zahlen für die erste Bauetappe sind 11 455 m2 und 21 240 m2.

Bei Einschluss der mit dem Servitut belasteten Nachbarparzelle ergeben sich im Endausbau Ausnützungsziffern von 2,03 bzw. 3,70. Eine provisorische Baubewilligung wurde vom kantonalen Baudepartement bereits in diesem Sinne erteilt.

Die Zufahrtsstrasse, Avenue Edmond-Vaucher, ist eher verkehrsarm und entsprechend ruhig; denn in diesem Stadtviertel wird der Grosstell des rechtsufrigen Ringverkehrs 500 m weiter nordwestlich über die kreuzungsfreie Achse Avenue du Pailly-Pont de l'Ecu-Avenue de l'Ain geleitet. Das Baugelände ist leicht erreichbar vom Bahnhof Cornavin, von dem es in 2 km Luftlinie entfernt liegt.

Der vom Flugplatz Cointrin verursachte Fluglärm wirkt sich dort nicht aus.

62 Konzeption des Gebäudes Die Konzeption des projektierten Gebäudes beruht auf einer Anzahl Gegebenheiten und Auflagen, die nachstehend wie folgt erwähnt seien: - Der Neubau muss dank der Zusammenfassung der Dienststellen und unter Ausschaltung der Zufälligkeiten, denen die Miete ausgesetzt ist, eine rationelle Gestaltung der Arbeit gestatten. Er muss ferner allen Sicherheitsvorschriften entsprechen und die erforderlichen Erweiterungsmöglichkeiten bieten. Die bei-

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den heute gemieteten Objekte erfüllen diese Bedingungen in keiner Weise, auch nicht bei Erweiterung mittels hinzugemieteter neuer Objekte, was die Zersplitterung nur noch erhöhen würde. Geeignete Lokale für die Unterbringung der Datenverarbeitung können übrigens ohnehin nicht gefunden werden.

Das Gebäude soll in zwei Etappen erstellt werden können : Die erste Etappe muss sowohl den unmittelbaren Bedürfnissen der beiden aufzunehmenden Abteilungen als auch ihrer voraussehbaren Entwicklung entsprechen.

Die zweite Etappe wird zu einem späteren, noch unbestimmten Zeitpunkt ausgeführt. Sie kann auf dem gleichen Areal realisiert werden und umfasst etwa drei Siebentel des gesamten Kubikinhaltes, so dass im Vollausbau die künftigen Entwicklungen für mehrere Jahrzehnte als sichergestellt gelten können.

Auf dem Niveau der Avenue Edmond-Vaucher muss im südlichen Teil des Hochparterres - mit Ausnahme der Kernzone für die Vertikalerschliessung den Fussgängern der freie Durchblick und Zugang zum Park gewährleistet sein.

Diese Forderung des kantonalen Baudepartementes schafft übrigens eine Atmosphäre, die nicht zuletzt auch den Benutzern des Verwaltungsgebäudes selbst zugute kommt.

Die bevorzugte Lage in einem Park, abseits des Strassenverkehrs, gestattet in den Obergeschossen die natürliche Belüftung durch bewegliche Fenster unter Verzicht auf eine Vollklimatisierung. Dies ist einer der Gründe, weshalb auf Grossraumbüros zugunsten mittelgrosser Arbeitsräume verzichtet wird. In der Datenverarbeitung wird ziemlich viel überschüssige Wärme entstehen; zur Entlastung der Heizungsinstallation und Reduktion der Betriebskosten wird es wirtschaftlich sein, diese Abwärme während der Heizperiode abzufangen und in den Obergeschossen als Warmluft zu verteilen.

Die Aussenabmessungen der totalen Bruttogeschossfläche setzen sich wie folgt zusammen :

Archive und Lager Zivilschutzräume Technische Lokale und Schächte Elektronische Datenverarbeitung Ateliers, Spedition, Weibel, Telefonistinnen, Warteplatz Büros und Naharchive in den normalen Stockwerken Erfrischungsraum und Konferenzzimmer im 8. Stock Reserve im 8. Stock im Rohbau Dienstwohnungen Toiletten und Putzlokale Verkehrsflächen (Korridore, Hallen, Treppen, Aufzüge) Konstruktionsflächen (Mauern, Säulen, Fassaden) Brutto-Geschossfläche Total

l 580 375 l 330 l 260 595 6 545 280 420 120 445 3 530 l 300 17 780

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Für das Personal wird im 8. Obergeschoss der ersten Bauetappe ein Erfrischungsraum mit 120 Plätzen eingerichtet, was gemäss gründlicher Abklärung einer Notwendigkeit entspricht. Weil der EDV-Betrieb oft mit Schichten bis zu 24 Stunden täglich arbeitet, muss den davon betroffenen Personen unabhängig vom Stundenplan eine minimale Verpflegungs- und Erfrischungsmöglichkeit geboten werden ; es ist auch von Vorteil wenn die während der Mittagspause im Gebäude bleibenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Freizeit im Erfrischungsraum verbringen können.

Eine unterirdische Garage ist für 91 Abstellplätze vorgesehen. Sie ist aus folgenden Gründen unerlässlich: Die Zahl derjenigen Beamten, die wegen der Distanzen und der Lage mit ihrem Wagen zur Arbeit kommen müssen und deshalb die Miete eines Platzes zu den noch festzulegenden Bedingungen annehmen, wird auf ein Drittel des Personalbestandes geschätzt. Um die erstmaligen Investitionskosten zu reduzieren, bleibt die Zahl der A erfügbaren Abstellplätze unter dem geschätzten Bedarf, so dass nur jenen Beamten Anrecht auf die Miete eines Platzes eingeräumt wird, die am weitesten entfernt wohnen oder wenn andere Gründe dafür sprechen. In den Baukosten für die erste Etappe der Garage ist eine schraubenförmige Rampe Inbegriffen, die auch die Zufahrt zur geplanten zweiten Bauetappe der Garage erlauben wird. Es sei daran erinnert, dass die Abstellplätze im Freien m der Baubewilligung verboten werden (ausser 22 Plätzen mit zeitlicher Beschrankung für Besucher) und dass eine nachträgliche Beschaffung von Garageplätzen im Rahmen der ersten Etappe nicht mehr möglich wäre.

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Bau- und Einrichtungskosten

Der von der Direktion der eidgenössischen Bauten ausgearbeitete Kostenvoranschlag (Baukostenindex vom I.April 1975 = 168.1 Punkte), einschliesslich der bereits bewilligte Projektierungskredit, setzt sich wie folgt zusammen:

906 BKP

Hauptgruppen

A

B

c

Allgemeine Kosten

Verwaltungsgebäude

Unterirdische Garage

Total

m Millionen Franken

0

4 5 6 8

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen a. allgemeine b. EDV Umgebung Baunebenkosten zentrale Energie Unvorhergesehenes . . . .

1-8 total

Baukredit

1 2 3

9

1-9 total

Mobiliar a. allgemeines b. Registratur und Archiv MV

0,855 25,718

2,617

1,939 6,480

1,939 6,480 1,709 0,595 1,613 1,594

1,709 0,595 1,613 1,594 6,366

34,137

0,855 28,335

2,617

43,120 0,630 0,420 44,170

Objektkredit abzüglich: schon durch BRB vom 4. Dez. 1972 / 11. Aug. 1975 bewilligter Projektierungskredit . . .

- 1,520

Angeforderter Kredit . .

42,650

Zu dieser Kostenzusammenstellung sind folgende Erläuterungen anzubringen: Der detaillierte Kostenvoranschlag war auf der Grundlage des Baukostenindexes vom I.Oktober 1974 (172,2 Punkte) ausgearbeitet worden. Da der Index eine sinkende Tendenz aufzeigt, wurden die Preise an die Bedingungen vom April 1975 angepasst, indem der Baukredit generell und ausgewogen um 4 Prozent gekürzt wurde; die vorstehende Tabelle, welche einen Baukredit von 42,650 Millionen Franken vorsieht, trägt dieser Kürzung bereits Rechnung.

Gegenwärtig ist die tatsächliche Senkung der Baukosten jedoch stärker, so dass man annehmen darf, dass im Submissionsverfahren tiefere als die oben berech-

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neten Beträge erzielt werden können. Die Direktion der eidgenössischen Bauten schlägt deshalb vor, den Baukredit von 43,120 Millionen Franken um einen zusätzlichen Rabatt zu kürzen, was sich durch den gegenwärtigen Stand der Konjunktur rechtfertigt, dies in der Annahme, dass die gegenwärtige Situation während der ganzen Dauer der Bauarbeiten stabil bleibt. Diese sollen 1979 abgeschlossen werden.

Definitiv wird deshalb der folgende Kredit verlangt: Fr «Angeforderter Kredit» nach Kostenzusammenstellung Abzüglich rund 5 Prozent des «Baukredites»

42 650 000 2 150 000

Tatsächlich angeforderter Kredit

40 500 000

Nach einem provisorischen Belegungsplan der Zentralstelle für Organisationsfragen können im Neubau der ersten Etappe rund 525 Arbeitsplätze geschaffen werden. Gemäss Kostentabelle kommt das Gebäude unter Anrechnung der Vorbereitungsarbeiten, des Hauptgebäudes, der Baunebenkosten und der zentralen Energie (d. h. ohne Betriebseinrichtungen, Umgebung, Garage und Unvorhergesehenes) auf 28 781 000 Franken zu stehen.

Kosten je Arbeitsplatz 54821 Franken.

Berücksichtigt man bei dieser Rechnung auch die Betriebseinrichtungen und die Kosten für Umgebung, so kommt man auf 38909000 Franken.

Kosten je Arbeitsplatz 74 112 Franken.

Die allgemeine Kürzung von 5 Prozent ist in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt. Die genannten Kosten je Arbeitsplatz schliessen zudem einen Teil von Vorinvestitionen ein, die im Hinblick auf die zweite Bauetappe gemacht werden, aber schwer zu beziffern sind.

Position 3, Betriebseinrichtungen, die Kostenzusammenstellung ist in zwei Posten (3a und 30) unterteilt worden, um die von der EDV-Zentrale verursachten Kosten deutlicher zu machen ; - Position 3a, l 939 000 Franken, betrifft die für besondere Räume im ganzen Gebäudekomplex erforderlichen Betriebseinrichtungen (z. B. Cafeteria, Werkstätte, Spedition, Archive) sowie Einrichtungen für einen rationellen administrativen Betriebsablauf wie Aktenaufzug, Personensuchanlage, interne Sprechanlage und Uhren.

Position 3ö. 6 480 000 Franken, betrifft ausschliesslich die Aufwendungen für Einrichtung und Betrieb der EDV-Anlage, die eine grosse Anzahl elektronischer Maschinen für die Datenverarbeitung und -speicherung umfasst; diese Maschinen sind ausserordentlich heikel, produzieren grosse Wärmemengen und müssen in besonders gut isolierten Räumen aufgestellt werden, wo eine ganzjährige konstante Temperatur und Luftfeuchtigkeit durch eine leistungsfähige und zuverlässige Klimatisierung gewährleistet ist. Auch die technischen Räume für die Stromversorgung (Netz- und Notstrom), wo die dieselelektrischen Notstromgruppen und die Wechselrichter aufgestellt sind, müssen klimatisiert sein.

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Der ganze Apparatepark, dessen einwandfreies, ununterbrochenes Funktionieren für die EDV-Anlage lebensnotwendig ist, muss in doppelter Besetzung vorhanden sein. Der zweite Apparat arbeitet bei Panne oder Revision des ersten. Jeder Unterbruch hätte schwerwiegende Folgen. Diese Verdoppelung betrifft die lufttechnischen Installationen (Filtrierung, Kühlung, Heizung, Befeuchtung), die Notstromgruppen sowie die Wechselrichter, die den Computern den Netz-Wechselstrom oder im Pannenfall die auf Wechselstrom 50 HZ umgeformte Energie aus den Notstrombatterien zuführen.

Unter den Betriebseinrichtungen der EDV-Zentrale sind auch die baulichen Besonderheiten eingeschlossen, wie Panzertüren, thermische und akustische Isolationen, gelochte Doppeldecken, demontierbare Böden usw.

Soweit in groben Zügen die Begründung der Aufwendungen unter Position 3b.

Der Posten 9a mit 630 000 Franken betrifft die Ergänzung und teilweise Erneuerung der Mobilien. Die Militärversicherung muss ihr ganzes Mobiliar auf alle Fälle ersetzen, da es schon jetzt überaltert ist. In den Räumen der ZAS/ SAK kann dagegen alles gegenwärtig im Gebrauch stehende Büromobiliar weiterverwendet werden; nur neue Arbeitsplätze müssen hier mit neuem Mobiliar ausgestattet werden. Der Posten von 630 000 Franken setzt sich wie folgt zusammen : ZAS/SAK: Fr - allgemeines Büromobiliar 90 000 - EDV-Spezialmobiliar 200 000 Militärversicherung 50 000 Gemeinschaftsräume 91 000 verschiedene Einrichtungen 185 000 Kleininventar Cafeteria 14 000 Der Posten 9b von 420 000 Franken betrifft Registratur- und Archivmobiliar für die Militärversicherung. Bei der ZAS/SAK ist die Anschaffung solchen Mobiliars abhängig von internen Reorganisationsmassnahmen. Da die entsprechenden Untersuchungen der Zentralstelle für Organisationsfragen noch im Gange sind, kann ein allfällig nötiger Kredit erst später verlangt werden.

8 Finanzierung Der Objektkredit, um dessen Bewilligung wir Sie ersuchen, beläuft sich auf 40 500 000 Franken. Ausserdem haben Sie mit den Beschlüssen über den Voranschlag und seine Nachträge bereits einen Projektierungskredit von l 520 000 Franken bewilligt.

Dieses Vorgehen erlaubte, die ersten Architekten- und Ingenieurhonorare, zur Hälfte die Notariatskosten für den Grundstückabtausch und zusätzlich die erforderlichen Sondierungen und geotechnischen Untersuchungen zu finanzieren.

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Der für den Kauf von elektronischen Datenverarbeitungsmaschinen erforderliche Betrag sowie der Betrag für die Beschaffung von Büromobiliar für die ZAS/SAK (ohne MV) werden dem Bund im Laufe des Jahres, in dem diese Käufe getätigt werden (1979), durch den Ausgleichsfonds der AHV zurückbezahlt. Artikel 95 Absatz l des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die AHV schreibt nämlich vor : Der Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung vergütet dem Bund die Kosten der Verwaltung des Ausgleichsfonds, die Kosten der Zentralen Ausgleichsstelle und der in Artikel 62 Absatz 2 genannten Ausgleichskasse für die Durchführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie dem Bund aus der Durchführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung erwachsende \veitere Kostein.

Dagegen ist die Eidgenossenschaft verpflichtet, den Baukredit zu übernehmen. Sie wird aber dein AHV-Fonds jährlich Rechnung stellen für die Miete für die von der ZAS'SAK belegten Räume. Diese Miete wird so zu berechnen sein, dass das Gebäude für den Bund längerfristig keine Belastung darstellt. Das gleiche gilt auch für die Betriebs- und Unterhaltskosten.

9

Rechtsgrundlagen

Der vorliegende Beschlussesentwurf beruht auf Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1968 über den eidgenössischen Finanzhaushalt (SR 611.0).

10

Antrag

Aufgrund unserer Darlegungen beantragen wir Ihnen, dem Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Eröffnung eines Objektkredites von 40 500 000 Franken für den Bau der ersten Etappe eines Verwaltungsgebäudes in Genf zur Unterbringung der Zentralen Ausgleichsstelle, der Schweizerischen Ausgleichskasse sowie der Militärversicherung. Abteilung Genf, zuzustimmen.

Wir versichern Sie. sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 11. August 1975 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident : Graber Der Bundeskanzler : Huber

910 (Entwurf)

Bundesbeschluss über die Eröffnung eines Objektkredites für den Bau der ersten Etappe eines Verwaltungsgebäudes in Genf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1968 D über den eidgenössischen Finanzhaushalt, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 11. August 19752), beschliesst:

Art. l Für den Bau der ersten Etappe eines Verwaltungsgebäudes in Genf zur Unterbringung der Zentralen Ausgleichsstelle, der Schweizerischen Ausgleichskasse und der Militärversicherung, Abteilung Genf, wird ein Objektkredit von 40 500 000 Franken eröffnet.

Art. 2 Die erforderlichen Zahlungskredite werden in die jährlichen Voranschläge aufgenommen.

Art. 3 1 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

2

Er tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft.

4358

D SR 611.0

2) BEI 1975 II 895

911

Ostfassade (Modellfoto)

912

S i I I

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QUERSCHNITT

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o I.ETAPPE . _ VerwaltungsI D : gebàude

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2.ETAPPE

Verwaltungsgebäude ÜBERSICHTSPLAN

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung der ersten Etappe eines Verwaltungsgebäudes in Genf (Vom 11. August 1975)

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Jahr

1975

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

75.065

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.09.1975

Date Data Seite

895-914

Page Pagina Ref. No

10 046 482

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