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SchweizerischtS

uudesbicttt.

Jahrgang VI. Band I.

Nro.1O.

Samstag, den 25. Februar 1854.

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Man abonnirt ansfchließlich beim nächst gelegenen Postamt. Prei* fllr das Jahr 1854 im ganzen Umfang« der Schwel., p o r t o f r e i §.,!·... 4. 40 Seniimen. Inserate sind f r a n k i r t an die Expedition einzusenden. Gebühr 15 Eeiitimen per Zeile oder deren Raum.

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Botschaft des

schweizerischen Bundesrathes an die beiden gesezgebenden Räthe der schweizerischen Eidgenossen" schaft, betreffend Reorganisation der Zentral»

militärschule in Thun.

(Vom 21. Jänner 1854.)

Z i t.

Bei Anlaß der Berathung und Feststellung des Vor anschlage über Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres, bat die hohe Bundesversammlung unterm 3. Au* gufi 1853 unter Anderm auch beschlossen: ,,Der Bundesrath wiro eingeladen, bis zur uächp sten Bundesversammlung Bericht und Antrag vor* zulegen, ob und welche Aenderungen in der Orga* nisation der Fortbildungsschule zu Thun eingeführt werden sollen, mit genauem Aueweis der hiefür erforberlichen finanziellen Mittel."

..finaïcibiatt. Ishrg. VI. Bd. I.

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Jn Ausführung dieses Beschlusses haben wir unser Militärdepartement beauftragt, uns einen sachbezüglichen ·Bericht und Antrag vorzulegen. Nachdem dasselbe auch noch eine von seinem Chef präfidirte und aus den Herren General Dufour, Obersten -.ßuchwalder. Ziegler, Bontems, Fischer und Dcnzler bcstehenbe Experten* ïommisfion konsultirt hatte, ist es unserem Auftrage nachgekommen, und hat uns seinen Bericht nebst fachbejügïichem Antrag vorgelegt, ©estüzt auf denfelben haben wir die Ehre, der hohen Bundesversammlung folgende....

3nitzutheilen : Vor Allem sehen wir uns im Falle, einen kurze» .Rükblik auf die Entstehung, den Zwek und die Organi* sation der Zentralmilitärfchule zu werfen, um dadurch, ..Denn immer möglich, das Verfiändniß auch Solcher zu «erzielen, die mit der Sache nicht betraut find.

Jn rSolge der allgemeinen Reorganisation, der durch t>en 1815er ...öundcsvertrag ntu gef.alt.-lm Eidgenossenfchaft, wurde ein befondcree Augcnmerf auf bie Formation .ttnd Bildung ber Armee gerichtet, wesentlich in der aus Seit? 68 der Beilagen des .£agfapttgsabsdn'.:ds von, .1818 ausgîdruîten Meinung: ,,Die b e t r e t e n e B a h n m i t a l l e r mögBlichen A n s t r e n g u n g z u » e r f o l g c K , d e m ,, e i d g e m W e h r s t a n d den g r ö f t m 3 g H dj e a ,,Grad » o n S t ä r k e j u g e b e n , U n o in .vStand zu setzen, die aus den S t ü r m e n .,,der Zeit g e r e t t e t e U n a b h ä n g i g k e i t u n d ,,Neutralität unfers Vaterfand.?, die ,, E h r e und d a s W o h l des B u n d e s im gali ,, d e r NollS,. m i t K r a f t zu b e h a u p t e n , Nie,,manfeen zu b e l e i d i g e n , Niemanden zu « g e f ä h r d e n , a b e r auch k e i n e B e U i d i g u n ß .,ju dulden."

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Daß aber die Organisation und formation einer Armee nicht genügt, den beabsichtigten Zwek: Wal)* r u n g der U n a b h ä n g i g k e i t des V a t e r l a n* d e s zu erreichen, sondern daß uberdiefj auch noch der Unterricht der Armee im Allgemeinen, und ein zentra«.

1er Unterricht im ...Besondern hinzu kommen müsse, wird in den sachbezüglichen Akten der Tagsaznng ausgesprechen, wie folgt: " S5ie Bet.0offriws.ft, unb lu.Brüftung ber Truppen · allein kann aber nicht jurn Zm-Je führen, wenn fcamft nicht auch llntetricht und Ucbung nach einformigen ©ruabfäzen »erbURI)m wh\>. Die Kan» iene werdra zwar aUs-rdings durch die vervoUfommneten landesüblichen Infialtca für diese -.-Bildung sorgen ; allein die nothwendige UeberanfHmmung und die schwierigen Theile des hbhsrn praftischen Unterrichts können nur durch gemeinschaftliche Ani-alten erreicht werden. Die daherigen Einrichtungen gehören aber zu den wesentlichsten Erfordernissen.

.Dekonornie und Zweckmäßigkeit find auch für diese in gleichem Maße berücksichtigt worden. Den hohen Regierungen bleibt vorbehalten, die Bildung ihrer 3!cntingente so zu besorgen, daß sie niit Ehren in ben Reihen der Eidgenossen erschein?« können, und büß, so wie »or Altem, auch in Zufutift größere SBcffenübungen das wahre, schoniie Nationalfefi der freien Schweizer seien. Der Aiwendirng des ehemaligen -.Beispiels der Sidgenoss£n durch Auf.« ftellung einer ausgebildeten Volksbewaffnung dankten große Nationen ihre Freiheit, ihre ·S.-jre. .-DeSchweizer Erbtheil soll es fein, bas aJîttlier liner Volksbewassnung auch fernertjin cufzuflellen, und dem muthigen greifinn kräftiger ü/iänne.: \>ii ge*

$50

Prigen .fönstlichiin Mittel an die .Cand zu gebe«, gebildeten Heeren die Spitze zu bieten; denn iticht der Muth allein, auch die zweckmäßigste Uebung begründete ehedem den Ruhm des schweizerischen gußvolkes." '(Tagsazungsabschied von 1816, Seite 4 der Beilage Litt. E.)

Aus dieser Anschauungsweife ging, neben vielen an* dem großartigen militärischen Schöpfungen jener Zeit, auch die, unter dem Namen Z e n t r a l m i l i t ä r f c h u l c n 2;h un errichtete eidgen. Militärfchule hervor.

lieber die spezielleren Moti».: und Den Zwek dieser Schute enthält der §.11 des Tagsazungsabschiedes »on .1818, auf Seite 19, Folgendes : ,,Bei allen ernsthaften Gelegenheiten, vorzüglich aber nach den Erfahrungen der letzten Kriegsepoche wurde das unumgängliche Bedürfniß einer Bil-« dungsanstalt der eidgenössischen Kriegsvölker allge" mein lebhaft empfunden, da ohne diefe Bildung selbst der beßte Zustand der Mannschaft und des Materiellen unwirksame Waffen bleiben, welche in der Hand der Unkundigen ihrem Zwecke nicht-ge.» nügen und nur Nachtheile jeder Art und vergeblichen Kostenaufwand zur unöermeidlichen golge haben müssen. Das allgemeine Militärreglement, durch efttmüthige Znfiimmung der Stände zum organifchent Gefetze des Bundes erhoben, hat daher in §. 90 die Errichtung einer Central-Instruktionsfchule vor-* geschrieben."

,,Bei ihren Beratungen über diefen wichtige« ·Gegenstand hat die Aufsichtskommiffion die Bedüts-3 nisse der eidgenössischen Bundesarmee, dasjenige ihrer einzelnen Theile, und die ökonomischen Kräfte des Ganzen unverrückt im Auge behalten. @i«

551

empfand aber zugleich lebhast, wie schwierig dît Aufgabe zu losen sei, manche fremdartigen und viel.» fettigen Bedingungen zu vereinigen und mit ein* fachen beschränkten Mitteln einem aus vielerlei .Befiandtheilen zusammengesetzten Institute das nöthige Zusammenwirken und dadurch im Allgemeinen jenen ausgebreiteten ..flutzen zu verbürgen, der das Ziel der zu errichtenden Militärschule sein sott/' ,,Da die Vortheile einer Atifialt, welche bereits als ein Hauptmittel zur Erreichung des erhabenen Zwecks einer kräftigen unö glücklichen Landesvertheidigung und der Behauptung der Unabhängigkeit und Neutralität des Bundesstaates anerkannt ist, keine weitere Darstellung bedürfen, fo beschränkt fich die Kommisfion lediglich dahin, iforc Anfichten in Betreff der innern Verhältnisse dieses gemein* eidgenöffische« Mtlitännstitnt...- der hohen Tagsatzung vorzulegen und Hochderfelbeu Genehmigung ehr* erbietig zu empfehlen/' ,,Nach den Vorschriften des eidgenösfifchen "SSli* litärreglements, §. 90, ist die -.Besuchung der Central* Militärschule für die Offiziers vorn Geniecorps, für die Offiziers und Unteroffiziers der Artillerie und der Sappeurs verbindlich, für die Offijiers der Übrigen Waffen aber freiwillig."

,,Diesen-Bestimmungen gemäß soll demnach vor* erst sür den Unterricht in den beiden vorbenannten Wassen, zunächst aber dann auch für dgn Unterricht in der Infanterietaktik gesorgt werden/' ,,Um die Ausdehnung und die Art dieses Unterrichts näher bestimmen zu können, war vor Allem aus uothwendig, die jährliche Dauer derselben ausiumitteln, und die Kommisfion glaubt nach reiset

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Bcrathung, eine Zeit von 8 ..Bochen dafür annehmen îu dürfen."

,,Unstreitig würde für die vollständige und gründ*

lichc Behandlung der Kriegswissenschaft ungleich mehr Zeitsrfordert werden. Allein zwei Rückjtchten nothigen die Kommission, In ihren Berechnungen und Voraussetzungen jene Dauer nicht zu über-.schreiten: einerseits djr unverwandte Rückblick aus die geringe« Kräfte, welche dieser Anstalt zu Ge.» bote stehen, anderseits die Beschwerden, welche für die betreffenden Militärs aller Waffen nothwrofeig entstehen müssen, wenn ihnen eine längere Sntfer* nnng von ihrra heimathlichen Bf-russgeschäften zuge.3 mulhet würde."

-,,Um diese Zeit so nützlich als möglich anjuroen» den, müssen die Gegenstände des Unterrichts genau bestimmt werden, um nicht durch Vervielfältigung und Zcrfpli.terM«g derfelben den ganzen Zweck der Anstalt zu vereiteln."

,,Es wäre gewtß sehr BjünfcheRen...:rth, wenn die eidgenössischen Offiziers der Bundesarmee nach einerlei theoretischen ©rundsätzen wissenschaftlich gebildet werden könnten ; allein es ist wohl noch wichliger und »efenìlichet, daß in Si« prafiist-le Antöendung dieser ©rundsätze Ucberdnjltrnmung gebracht werde, «nd baß die Kontingente der verschiedenen Kantone im gcld ihre Waffen gleichmäßig zu beìjandeln, ihre Bewegungen übereinstimmend auszuführen, und ihre Hülfsmiitel auf einerlei Weife zu benutzen wissen. In der Unmöglichkeit, beide Arten des Unterrichts mit einander zu verbinden, m u f demnach d e r B w e t f d - r A i ' f ' u - t Prakti*

558 [cher U n t e r r i c h t i n d e r a n g e w a n d t e . . !

K r i e g s k u n s t fein."

,,Von diesen GrundsäzeK und Betrachtungen aus* gehend (wird auf Seite 20 gesagt), hält die Kommisston dafür, dc5 der Unterricht in der neu zu bil# denden Central-Militärschule in drei Hauptfächer zerfallen müsse : 1) In den praktischen Unterricht im geldingenieur.» wesen ; 2) den praktischen Unterricht in dem Artillerie* dienst, und 3) den Unterricht in der Infanterie-Takt.!/' Hierauf wird vorerji des Unterrichts des Fïldingenieur-3 korps und der Artillerie umständlich gedacht, und sodante bezüglich der Infanterie (auf Seite 23) folgendes gesagt ; ,,Es ift bei dieser Hauptabtheilung etwas schwiîrO ger, als bei dm Beiden vorhergehenden, eine bestimmte Lehrmethode vorzuschlagen weil bi? Bef«ch«ng ber Schule für bie Offiziere dieser Waffe nicht verbind* îich ist, una nf, oie Erfahrung khrra muß, in welchem .Ksaß aiefcibe fvcin.);5i!-j [tûttfindm wrde/" ,,Indessen müssen fcie Mittel zur -.Srlhsilung dieseg Unterrichts vorhanden sein, und öie Kommiffion' wünscht, da§ diesslbsn hauptsächlich sen benjenigen hohen Ständen Benutzt werdra rnogen, welche vermöge ihrer inneren Verhältnisse keine eigenen Safti# schen Schulen £rrie;tst haben und keine errichte...

können. Derselbe ist aber seiner Natur nach ein.» facher und kürzer, als der für die beiden vorhin behandelten Fächer, umfaßt jedoch das ganjs Erer# jierreglement für die eidgenösfische Infanterie und Iäger in allen seinen Bestandtheilen."

554 Nachdem obiger Bericht sich auch noch aber das .per.» fonal und den Bestand der Schule, so wie über die Geldmittel und die Lokalität von Thun ausgesprochen hat, heift es sodann auf Seite 28 des genannten Abschiedes weiter : "Von der großen Mehrheit der Gefandtschaften wurde der Bericht der Aufsichtsbehörde feiner Voll-

ständigkeit und Gründlichkeit wegen, hauptsächlich aber, weil derfelbe den wichtigen Gegenstand ohne Nebenrücksichten in rein militänseer Beziehung behandelt, mit beifälligem Dank aufgenommen. Sie fanden in demselben hinlängliche Gründe, um zu einer Schlußnahm., ju schreiten."

' Hierauf wurde mit 19 Standesstimmen folgender Beschluß gefaßt : ,,Die eidgenöffische .SWitärunternchtsanstatt sott in ,,Thun eingerichtet werden ; daröber mögen alle hohen ,,Stände beförderlich uno spätestens bis zu Ende ,,dieses Jahres ihre Notifikation einsenden ; sobald ,,diese durch Mehrheit ausgesprochen ist, erhält die ,,Militärbehörde nach Anleitung des Coneiufum vom ,,12. August Auftrag und Voümadn, die rneiteren er* ,,forderlichen Vollziehungsmaßregeln zu diesem Zwecke ,,zu treffen, und die Regierung des hohen Standes ,,Bern wird ersucht, für die Einrichtung eines ka,,tholischen Gottesdienstes zum Besten der Militärs ,,und Angestellten bei der Schule, welche dieser ©lau* ,,benslehre zugethan sind, zu sorgen."

Nachdem im Jahr 1819 die »orbehaltene Ratifikation 9on allen Ständen ausgesprochen worden war, ermangelte die Militärauffichtsbehörbe nicht, die Schule den in obigem Bericht entwikeltcn Grundfäzen gemäß zu organifiren und thatsächlich ins Leben zu rufen.

555

Die Zahl der jährlich in die Schule .-.u berufenden Truppen wurde auf ein V i e r t h e i l der Offiziere, Unteroffiziere, Korporale und Gefreiten der Artillerie gefezt,. und auch bezüglich der Offiziere, Unteroffiziere und Korporale der Truppen des Genie ein annähernd gleiches Verhältniß angenommen. Im Ganzen dürfte die Zahl der Offiziere 30--40 und diejenige der UnterOffiziere, Korporale, Gefreiten und Soldaten auf 150 bis 200 Mann anzunehmen sein.

Die Besoldung und Verpflegung der Truppen fiel auf Kosten der Kantone, und alle übrigen Kosten auf die eingenöffische Kriegskasse.

Den Grundzügen nach blieb die eidgen. Zentral* militärschule während ihrem 34jähngen Bestünde unver.» ändert. Dagegen wurden dieselben auf der einen Seite nur unvollständig, gleichsam versuchsweise vollzogen, auf der andern, wenigstene an materiellem Umfang, erweitert.

Die unter den Zraekcn der Schule aufgeführte dritte Ziffer, den Unterricht i« der Infanterietaktik für die cidgen. Infanterie betreffend, wurde in dieser langen Zeit, wie später gezeigt werden wirt>, nur zu 3 »erfchiedenen Malen in sehr kleinem Mafstabe bethätigt, wol hauptsächlich aus deat Grunde,, weil keine äußere Pflicht die Infanterieoffiziere bestimmte, die Schule zu besuchen und die Zöglinge nur aus Freiwilligen rekrutirt werden sollten.

gür die Truppen des Genie und der Artillerie wurde aber schon im Iahr 1823 die Aenderung vorgenommen, daß die Unteroffiziere, Korporale und Gefreiten auf 6 statt 8 Wochen, und die Offiziere auf 7 bis 8 Wochen -in die Schule zu berufen seien.

556

Eine weitere Abänderung der ursprünglichen Bev ftimmungen trat in golge der Revifion der eidgcnöfflfchen Militärorganisßtion von 1831 und, in Folge der in der außerordentlichen ©raie* und Artillerieschule jenes Iahres gemachten Erfahrungen, im Iahr 1836 ein. Die Dauer der Schule für feie Offizier.; würde auf 9 und diejenige für die übrig'.: SKannschaft cjuf 5 SBocht-n. sestgesezt.

Einer umfafsrnberen Reform aber wurde die Zentralmilitärschule etft im Iahr 1841 unterworfen. ..Dati-aliS wurde die Vorsdj.....ïe für die Offiziere jmd einen kleinen ..theil von UKterofftzieren K. auf 9 Wochen und die Applikationêfchuïe für &ra übrigen Sheil ber Unteroffiziere, Korporale und ©efreiten auf U SSiochen seiigesezt. (Ssio* lieh wurde den .Möhm'gen .-paMpiabtheifungen des Unter* Tichts .des (Öenie und der -Irtilleris noch eine brüte sür den Unterricht ö?r Dffijiere des cfogcnoffischen ©entraifiabs beigefügt, Diese leztere AStheilnng umfaßte cber keineswegs alle Offiziers des ddfienosjîschett Stabes, sondern nur die des ©eaeralftaSce im engent Sinne; diejenigen des (Sente- und Artillericstabcs em.pfinn.cn vielmehr ihren Unterricht wit ben ...Cruppenoff.?,t;reit dieser Waffen, welche in feie ©àule berufe!! würben.

Schon vor 1841 wurden pjcr Offiziere des eidgen.

©eneralstabs pm Unterricht in der Zfi.tralfd)u.e pgelassen ; aHein sji* ».irei, gehalten, sich einer der jwei Hauptabtheilunacn anzufchließen «nd auch im Wefrntlichen ihrem Unterricht zu folgen.

Der Bestcnc der Schule wurce fcstgefezt, wie folgt: M « .

« .

.

.

1) auf zwei Offiziere des eidgen. ©eniejiabs und zwei Offijirn des Ariilleriestabs . .

4

557 Wann.

2) auf Sappeurs, worunter 2 Offiziere, 6 Unteroffiziere u n d Korporale .

.

.

. 40 3) auf Pontonniers, wovon l Offizier, l Wachtmeister u n d 2 Korporale . . . 16 4) auf Artillerie, worunter 26 Offiziere und 191 Unteroffiziere, Korporale, Gefreite je. K.

241 5) auf eine unbestimmte Zahl von Offizieren des Generalstabs, welche jedoch nur je das zweite Iahr ein> zuberufen waren.

Der Unterricht hatte zu umfassen: 1) gür das Genie.

gieldbefestigrag und feie Elemente der permanenten -..Befestigung; -- militärisches Zeichnen; -- Castrametation; -- Infanßsgrirads der Geodäsie; -- Topographie und 3iiive.Iirung, auf die Darstellung des Terrains angewandt; -- militärische .tMognoszirung ; -- Angriff und VertheMpng fefteï -.Pläje; -- ..Cipeone der «glugbahn un.) Wirfmig der ©efclüze und ©efchojje; -- Grundsäze ber Strategìe; -- angewandte Taktik aller Waffen; -- Anfertigung und Erïlarung der »erfchiedenen gebräuchlichen Stats uno germulare für den tii>f genöffischen Stab; -- ©runbsäze der Kriegsverwaltung und des Rechnungswesens.

2. giir b i e A r t i l l e r i e , a/

Theoretischer Unterricht.

Artitoietechni! und Kenntniß der eidgen. Ordonnanz über das Materielle; -- ...tbeorie der Flugbahn und des Richtens der Gefchüze; -- Theorie der Entzündung und Wirkung des Pulvers ; -- Wirkung der (Seschüze und der Geschehe:, -- Batteriebau und Elemente der Feldbesesti-

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gung ; -- Organisation und Dienstverhältnisse der eid» genöffischen Artillerie beim Bundesheer; -- Gefechtlehre aller Waffen und namentlich Gebrauch der Artillerie im freien Felde, beim Angriff und der Verthddigung »on ge.dverfchanzungen und andern Spezialgefechtenj -- Verhalten der Artillerie auf Märschen, im Kantonnernent und im Lager, so wie vor, während und nach dem Gc-» fechte; -- Benennung und Kenntniß des äußern Pfcrdes, so weit diese zur -..Beurtheilung der Dienptauglichkeit der Pferde erforderlich ist, fo wie Kenntniß des Hufbe* schlags; -- Grundsäze der Kriegsverwaltung und des Rechnungswesens; -- Rapportwesen über das MateTieHe.

b.

Praktisch!... Unterricht.

Innerer und Wachtdienfi ; ·-- Wartung der Pferde und Stallwachtdienft; -- Kenntniß der Pferdgeschirre, Anschirren,. Satteln und Pakra; nntenicht im Reiten; -- Unterricht im Fahren und in der Ikberwindung »on ...ierrainhindernissen; --- iTlomsKnatur des .S'.îoteriellen ; -- Bedienung des Celd- unt $3ftticn..?getjchü-)eö:, --· Lastenbewegungen ; -~ Munitionööerfertfgunfl und Ver» pakung ; -- Distanzenschäzen und SDÎesstn ; -- Zielschießen; -- Manövriren mit einzelnen und vereinigte« Batterien; -- Aufhellung iDer ©eschüze unfe der Cais* fons mit Bezug aus das Terrain; -- Uebungemärfche mit Batterieauffiellung, unter angenommenen Gefechts.oerbälinisscn und Ucbernjindung von Terrßinhindernissen; - Verfertigung von Verkleidungsmaterialien und Bats» teriebau; -- Untersuchung der Geschfizröhren, der 8affetten und Kriegsfuhrwerke, namentlich für die Offiziere des Generaljtabs ; -- Unterricht in der Betonung de..*» Kommando.

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3. gor den © e n e r a l f ì a b .

Die Bataillons-, Eskadrons- und Batterieschule ; -- fiinienevolutionen ; -- Grundsäze der Strategie ; -- die angewandte Taktik der einzelnen und verbundenen Wasfen; -- Felddienst; -- Feldbefestigung; -- Castrameta» lion; -- Topographie und Elemente der phyfischen Geo* graphie; -- militärische Rekognoszirungen; -- Theorie der Flugbahn; -- Wirkung der Geschüze und der Geschoße; - Anfertigung der verschiedenen, beim eidgen.

Stab gebräuchlichen Etats und Formulare, -- Grundsäze der Kriegsverwaltung; -- Kenntniß des äußern Pferdes, soweit diese zur Beurtheilung der Dienjttüchtigkeit eines Pferdes erforderlich ist, und Kenntniß des frnfbeschlags und der Wartung der Pferde; -- Unter« richt im Reiten.

Durch die Zentralisation des Unterrichts der Spe* jialwaffen im Iahr 1848 erlitt die Zentralmilitärschule leine wesentliche Aenderung, ausgenommen, daß auch die Aspiranten auf Offiziersstellen bei dem Genie und der Artillerie in derselben den Unterricht der zweiten Klasse empfingen und daß versucht wurde, den Unterricht im Allgemeinen von einem höhern wissenschaftlichen Stand.« .punkte aus ju ertheilen, von der Anficht ausgehend, daß durch Zentralisation des Unterrichts der Spezialwassen eine solche Uebereinstimmung in der taktischen Ausbiß bung erzielt worden sei, daß die früher hiefür verwen* dete Zeit füglich auf einen gehaltreicheren Unterricht ver* »endet werden dürfte.

Auf diefe Schule wurden in den hiernach bezeichne.« im Jahren folgende Geldmittel verwendet:

560

Suit Währung. Neue Währung.

1819. 1. Kurs. Zentralauslagen ohne Sinrichtungs-« kosten .

.

. F r . 17,665. 47 Kosten der Kantone, Besoldung und Verpflegung wähtend 56 Aufenthalts- und S Reisetagen für 35 Offiziere und 175 Unteroffiziere, gr. 19,320. -- Da über die Anzahl der Offiziere und Unteroffiziere, welche an dem ersten Kurs Theil ge* nommen hatten, keine An.» gaben vorgefunden werden konnten, so hat man die Zahl von'35 Offizieren und 175Unteroffizieren angenom* men, weil in dem Tagsazungsbefchluß von 1818 die Einberufung von 30 -- 40 Offizieren und 150 -- 200 Unteroffizieren n. bezeichnet wurde. Ho'chj. wahrscheinHch mochte bei der Neuheit der Einrichtung und der allgemeinen Thdlnahme für f dieselbe die wirkliche Zahl über obiges Medium gewe* Jen sein.

_________ gr. 36,985. 47 54,390. 39

*

561 -Htte Sährung. 9lenc äBahrmta.

1826. 8. Kurs. Zentralausgaben .

. gr. 21,813. 04 Kosten der Kantone, Besol« dung und Verpflegung durchfchnitilich während 49 Aufenthalts- und 8 Reisetagen für 83 Offiziere und 169 Unteroffiziere je. . gt. 27,367. 40

49,180.44 72,324.17 1837. 9. Kurs. Zentralausgaben .

. gr. 22,093. 89 ©eneralstabsabtheilung ,, 11,781. 57 Kosten der Kantone wie oben.

42 Offiziere und 152 Unteroffijiere, 63 Aufenthalts- und 8 Reisetage. 41 Offiziere, 33 Aufenthalts- und S Reifetage. 110 Unteroffiziere, 14 Aufenthalts* und 8 Reifetage gr. 34,297. --

68,172. 4S 100,253. 61 1832. 13. Kurs. Zentralausgaben .

. gr. 22,087. 58 NB. Die Anzahl der in diefem .Sur..» Éetîjeilioten Offiziere Mitò Unteroffiziere konnte nirgends erhoben werden.

Die Sosrn. de.......antone wer-

562

«(te Mährung. Neue ..HJahrung.

Uebertrag: gr. 22,087. 58 den daher nur ungefähr nach dem Vexhältniß vom 8. Kurs 1826 angenommen . gr. 28,0OO. --

,, 50,087.58 73,658.20 1838. 17. Kurs. Zentralausgaben .

. gr. 20,125. 38 Kosten der Kantone wie oben.

30 Offiziere und 246 Unter* Offiziere K. durchschnittlich zu 49 Aufenthalts- und 8 Reisetagen .

. Sr. 20,265. 60 ,, "40,390T"!98 59.398.50 1839. 18. Kurs. Zentralausgaben .

. gr. 20,148. 53

.Kosten der Kantone wie oben.

31 Offiziere und 202 Unter-

offiziere .c. durchschnittlich zu 49 Aufenthalts- und 8

Reisetagen

.

.

gr. 18,112. 70 ,, 38,261.^3 56,266.51

18411. 20. Sehrkurs. Nach

größerem Maßstab. Tagsazungsbeschlüsse von 1839 und 1840. Zentralkosten gr. 35,706. 53 NB. Die Anzahl der in die ·Schule berufenen und in dieselbe eingeriikten Offiziere und Unteroffiziere konnte nicht

=s 565 SIHe Währung. Neue Währung.

Uebertrag: .5r. 35,706. 53 ermittelt werden. Die beaifglichen Kosten der Kantone find anzuschlagen we.rngstens auf (vide 1846) gr. 26,0OO. --

,, 61,706. 53 90,744.8.5 1843.

22. Sehrkurs. Zen-

tralausgaben .

.

Fr. 37,859. 99

Die Kosten der Kantone angenommen zu .

. gr. 26,000. --

- 63,859. 99 93,911.7-> 1846.

24. Lehrkurs. Zentralausgaben .

. gr. 35,087. 75 .kosten der Kantone für 36 Offiziere und Afpiranten und 291 Unteroffiziere,

durchschnittlich zu 54 Aufenthalts-und 8 Reisetagen Fr. 26,022. 60

,,6i,1io. 35 89,868. le Aus Obigem ergibt sich, daß die Zentralschule in Thun wesentlich eine Genie- und Artilleriefchule war, die »um Zweke hatte, U e b e r e i n s t i m m u n g in der .praktischen Anwendung der Grundsaze det K r i e g s w i s s e n s c h a f t zwischen den Kontingenten det Kantone zu erzielen, nnd den Offizieren des eidg. Gene* raljlabs im engern Sinne den mit ihrer Stellu 313 verbundenen Unterricht wenigstens den ©rundzügen na ch ju ertheilen, gerncr folgt daraus : Bundesblatt. Jahrfl. VI. Bd. I.

47

564

1) daß für eine« hohern wissenschaftlichen Unterricht {m Allgemeinen wenig gethan werden konnte; 2) daß namentlich die eidgen. Offiziere des Genie* und Artilleriestabs keinen vorzüglicher« Unterricht erhiel-» ten als die Truppenoffiziere dieser Waffen; 3) daß den Offizieren des Genie- und Artilleriekorp« gwar wol ein spezieller, allein kein allgemeiner wissen.» fchaftlicher Unterricht ertheilt wurde; 4) ..-.aß bie Infanterie und Kavallerie bei diefern Zentralunîenlcht b e i n a h e ganz leer ausging.

.·Ratürlich fornite bei diesen tcesentlichen .Lüken im Un» îerricht von einer .·...raftischen Vorbereitung zum taktischen Zusammen»»»-?...-! ber verschiedenen Waffen überall feine .»Rede sein.

Wir sagen, für die Infanterie und Kavallerie sei Seinahe nichts geschehen. Es wurden nämlich 1827 und 1829 jeweilen .Jr. 5000 ausgesezt, um einige Offiziere der Infanterie, Scharfschüzen und Kavallerie nebst eini» ger Mannschaft dieser leztern in die Schule zu berufen, und 1853 wohnten derselben 4 Infanteriebataillonskad.'

res bei. Will man auch noch die Infanterieinstruktore» mit in Rechnung bringen, obwol dieselben nicht einet» Bestandtheil der 3entrdmtfitarschu.il-: ausmachten, so mag dieses geschehen. In diesem Fall ist auch noch der Ins fanterieinstruktorenschulen von 1848, 185O bis 1853 j« .-«wähnen.

Alle diese Seifiungen aber stehen in keinem Verhält* aiß zur Zahl und zur Wichtigkeit dizsft Waffen, beson.» vers der Infanterie, weil in der Schweiz bei der nicht lehr großen Zahl von Kavallerîc es'K v.v>rpgliches Augen» merk aus die Ausbifdung unb Befähigung dieser Waffe geworfen werden sofe, um .sag Mißverhältniß an Ka-» matterie mogîichj..: auszugleichen.

565

.Dessen ungeachtet sind wir weit entfernt, jt? behaup.» ·Jen, daß die Zentralmilitärschule in dem Umfange, in dem sie abgehalten wurde, nicht verhältnißmäßig viel, sehr viel geleistet habe. Ohne fie wäre weder das Ge* nie, noch die Artillerie auf dem alleröings erfreuliche« Standpunkte, auf dem sie fich befinden. Wir gehen noch weiter, es haben fich während dieser Periode Lehrer in der Schule befunden, die durch ihre Wissenschaft und ihre Vorträge jeder Militärfchule Ehre gemacht haben würden. Allein wir wollten nur andeuten, daß ihr Unterricht fich einerseits aus einen zu engen Kreis er* ftrekte, und andererseits der befondern, in der Organisa.» tion der Armee liegenden Verhältnisse »egen nicht auf denjenigen ljohern Standpunkt erhoben werden konnte, der fich für eine Zentralunterrichtsanftalt eines ganzen Sandes geziemt.

...Dadurch ifi die 0rage, ob und was in der Zentral» militärfchule zu revidiren fein dürfte, schon angedeutet.

r£>iezu kommen aber noch zwei Faktoren und zwar: a) die bereits eroähnte, in dm Iahrra 1848 und1850 erfolgte neue Organisation der eidgen. Armee int Allgemeinen, und namentlich die Zentralisation des Un-» terrichts der Spezialwaffen im Besondern, und b) die Vorschrift des Art. 73 des Gesezes über die fidgen. Militärorganisation vom 8. ..Kai 1850, die da-*

hin geht: ,,für den h B h e r u M i l i t ä r u n t e r r i c h t und eine weitere Ausbildung der Offiziere des eidg. Stabes, des Kommissariats- und Gesundheitperfonals, so wie der Offiziere und Aspiranten bei den ©enktruppen und der Artillerie soll mit Zuzug der erforderlichen; Kadres gesorgt werden."

566

,,Zu solchem Unterricht sollen auch die Komma«« danten, Majore und Aidemajore der Infanterie, die Hauptleute der Kavallerie und Scharffchüzen des- Bundesauszuges einberufen werden. Diefeni* gen der Bundesreferve können auf Begehren der Kantone ebenfalls einberufen werden."

ad. o. Im Allgemeinen spricht die neue Organifation für eine Revision der Zentralmilitärschule, weil die Zahl des Bundesheeres von 64,019 auf 104,354 Mann erhöht wurde, und folglich dieselbe im gleichen oder wenigstens in einem annähernden Verhältniß an Umfang gewinnen sollte. <5s sprechen dafür aber auch die durch dieselbe bewirkten, ganz veränderten Verhältnisse zwischen Bund und K a n t o n e n und die »eränderte Stellung der Svezialwaffen zu diesen und jenem. Während nämlich früher die Kantone den Unterricht der Spezialwassen leiteten und die Eidgenossenfchatt nur für die Ueberein* stimmnng der verschiedenen Spezialwassen unter {ich sorgte, hat nun der Bund den gesammten Unterricht übernommen. ...Dadurch fällt nun ein Hauptzwek der Schule: Übereinstimmung der Spezialwassen unter {ich in Handhabung ihrer Waffe und in den Bewegungen, .dahin, weil alle den gleichen Unterricht erhalten, und .eie gesuchte Uebereinfiimmung dadurch bewirkt wird.

ad. 6. Es entsteht aber dafür eine andere Luke.

Ils die Kantone nicht nur den Unterricht der Infanterie ju beforgen hauen, sondern anch denjenigen der Spe.» lialwaffen, gab es häufige Gelegenheiten, gemeinfchaft« liehe tflktifche Uebun.-.,en anzuordnen. Die verschiedenen Waffen njar?.n eben so oft im gall, die Sphäre der SBirksamkeit jeder einzelnen aus eigener Anschauung .wahrzunehmen und Vergleichungen anzustellen, das

56T

©leichartige wie das Verschiedene aufzufinden und auch» zu lernen, in dieser Verschiedenheit zusammen nach einem Ziele hin zu wirken. Sie wurden dadurch auf die größern eidgen. Lager, die je das zweite Iahr abgehalten wurden, vorbereitet. Nun fällt dieser Theil des Unterrichts mit der neuen Müitärorgamfation voa 1850 gänzlich dahin ; die Spejitößaffen IjakK keine Gelegenheit mehr, unter sich und mit der Infanterie zusammen zu kommen, und jenen wièêlgen Xfeeil des Un* terrichts zu pflegen, denn fede Waffe wird für sich auf ganz abgesonderten Wasfenpläjen unterrichte... Wenn aber auch noch die ©.peiialwasfen unter fich -lusammen.» gebracht werden koj.nten, so würiDe Doch tine zu veretît* ten taktischen .UebttnöeH erforderliche $au.pi»afre, die I nf a n t e r i e fehlen, so daß mit Bern ..seßten 2Btilen fcer vorgesezte Zwek «iemals erreicht werden îmnît> Jn dieser Richtung ist demnach eine wesentliche, sehr ti.iese.itli(.he Süke auszusüßen.

Im Besontoern sollt., den Offizieren des eidgen. @eneralstabs auch eine Gelegenheit geboten werben, mit vereinten Waffen in Berührung zu komme«, und fie badurch in die SKögl.c....ke{t zu sezen, fich auf die Leitung größerer Truppenförper vorzubereiten.

Sollen wir nun die Frage, ob und was an der Zentralschule von Thun zu rev.diren sei, beantworten, so führen uns obige --Bemerkungen zunääjf.; auf den un» fprünglichen Ziue? derfeffien jurüf. Wir giaubea vor Allem, es sei unerläßlich, darauf -..Bedacht zu nehmen, der Infanterie einen angemessenen Plaz anzuweisen, und den hohern Unterricht auch dieser Waffe zu bethätigen.

.ferner ist auch auf die Kavallerie die angemessene Rük*iicht zu nehmen. Dafür sprechen nicht nur die bereite

568

trwähnten ©runde, sondern auch die positive Vorschrift tes Art. 73 des Gesezes über die eidgen. Militärorgao .tiisation.

Im Uebrigen ist bezüglich auf die unter Ziffer l, 2 und 3 gemachten Abtheilungen, betreffend den eidgen. Stab, .eie Truppen des Genie und der Artillerie, der äußere Umfang der eidgen. Zentralmilitärfchule mit Ausnahme einer kleinen Vermehrung der Zahl, unverändert fceiju.» behalten.

Demnach hat die eidgen. Zentralmilitärschule fiins* ·»ig zu umfassen: 1) den höhern Unterricht für die Offiziere der .oer» schielenen Zweige des eidgen. Stabes; 2) den weitern Unterricht für das Genie; 3) den weitern Unterricht für die Artillerie; 4) den weitern Unterricht für die Kavallerie, die Scharffchüzen und die übrige Jnfanterie.

Bemerkt muß werden, daß die Nichtkombattanten des «idgen. Stabs mit Offiziersrang in Ziffer l nicht be# griffen find. Damit soll aber keineswege gefagt sein, daß der ihnen gebührende Unterricht nicht auch in der Zentralmilitärschule ertheilt werden könne; nur glaubte man fich wegen der besondern Natur desselben offene 4>and behalten zu sollen.

Ueber die Natur des zu ertheilenden Unterrichts im Allgemeinen wird Folgendes bemerkt : 1) Während dieselbe bei der Gründung der Schule .mehr darauf abzielte, eine Uekreinstimmung in der praktischen Anwendung der wissenschaftlichen Prinzipien zu «rmöglichen, so ist nun diese Richtung bloß für die Jn* fanterie, deren Unterricht nicht zentralifirt ist, beipbe* lallen, während für alle übrigen Waffen der Unterricht

56$

neben dtr praktischen Seite eine mehr wissenschaftliche ...Richtung zu nehmen hat, oder mit andern Worten: es foli nicht nur eine Uebereinfiimmung in der Anwendung der Prinzipien erzielt, sondern es sollen diese in hohe* tem Maße gelehrt werden.

2) Betreffend die Offiziere des eidgen. Stabes, so ljätten dieselben die Fächer, die Allen gemeinsam sein, sollen, wie z. B. Strategie, Taktik, Kriegsgeschichte., Generalstabswissenschaft, Terrainlehre, topographisches Zeichnen, Rekognosziren je. auch gemeinschaftlich anzuhören, um einer zu weit gehenden Fachbildung entgegen iu wirken, und dieselben auch geistig über die Truppen« Offiziere, die fie zu leiten haben, zu erheben. Ueberdief hätten aber die Offiziere der speziellen Abteilungen des tidgen. Stabes auch noch den Unterricht über das jiî empfangen, was mit der Spezialität ihrer Waffe ver»

knüpft ist.

Schon dadurch wird wenigstens theilweifc ein Inein« andergreifen der verschiedenen Waffen zu genieinschaft* lichen Uebungen vorbereitet, und wie mit den al Ige-« m e i n e n Pflichten werfera sie auch mit den b e f o n d e r n vertraut, was vorzüglich geeignet ist, fie in überzeugen,, daß die verschiedenen Waffen fich nicht so fremd find,, wie man es zu glauben geneigt ist, und ihre Verwen* dung häufig auf den nämlichen (.yrundsä.ien berufet.

Die Chefs der taktischen Einheiten und der Scharf» schüzenkompagnien sollen aber auch einen Unterricht er* halten, der fie in den Stand sezt, die Reg.eft.ei.te mit dem Bewußtsein der Grundfäze anzuwenden, aus welchen fie beruhen. Die angewandte Taktik, Terrainlehre, Feld--' Befestigung, Rekognosziren, Zeichnen K. ist für fie un*

«rläflich.

570

Wir sagen, den Shefs der taktischen Einheiten und ber Scharfschfizenkompognien, und schließen dadurch die Offiziere der untern Grade aus, und zwar deßhalb, weil fonft nur zu leicht die Ausbildung in den Details der betreffenden Waffe ob der aBgemeinern, und natürlich auch viel intercssanfern, versäumt wird, und dieselben leicht in Versuchung gerathen, zu wähnen, bereit.? die höchste Stufe des niüitärifchen Wissens erklommen zu .haben, und zu Feldherren berufen zu sein, während sie ihren Zug ober ihr Peloton kaum zu leiten vermögen.

Für alle fibri.qen Offiziere, UiUerosfijfere und î.ru.p*.

$3en ist der Unterricht, den fle in den Rekrulensdjulen und Wiederholungslursen erhalte», weiter zu bilden, und in dieser Hinffcht ist die tib&m. Zcntra.militärsihule der Sache nach eine .Jortbiîdungsfcïntîe.

Nach diesen allgemeine.. Bemcrfungcn über die Nastür des Unterrichts hat derselbe im -Speziellen zu umfassen, was folgt : A. gür die O f f i z i e r e des e i d g e n . G e n e r a l e stabee im Allgemeinen: a. die ©rundzüge der Strategie und der hohsrn

Taktik; b. die angewandte Taktik für alle Waffen;

c. Kriegsgeschichte;

d. Terrainfenntnijj und topographisches Zeichnen; e. Feldbefestigung ; f.

Kriegsbrükcnbau;

g. Generalstabsdienst, und namentlich die Rekognos-» zirung und (iastrametation ; h. die Theorie der Flugbahn; i. die Waffenlehre und die Wirkung der ©cfchüje und Geschofe;

571

k. die Linienevolutionen, die Bataillons«, Sskft.» drons- und -.-Batterieschule; l. die Organisation der eidgen. Armee und die Kriegsverrnaltung ; m. die äußere Pferdefenntniß; n. die Reitkunj.;.

B. Für die O f f i z i e r e des e i d g e n . G e n i e f i a b s im Besondern : a. die Anfangsgründe der Geodäsie; b. die Xopogrisphii. und Nivellirung, auf die Dar.» ·jießung des Terrains angewandt; c. die permanente Befefiigung ; d. Angriff und Verthndigung fester Pläze.

C. Für die O f f i z i e r e d e s e i d g e n . A r t i l l e r i e » ftabs ins -Offendere : à. die ArtiUenetaftik mit Rükficht auf die übrigen Waffen; b. die ArtiÜenetechmk und die eidgen. Ordonnanzen über das Materielle; c. die PyrotÊd)«;.! und insbesondere die Theorie der Endzündung und Wirkung des Pulvers; d. den --Bat.eriebau ; e. das Rapportroesen über das Materielle.

D. Der Untemeli für die T r u p p e n des Genie im Allgemeinen umfaßt: den innern und Wachtdtenft; -- die Pelotonsschule; -- die Nomenklatur des Materiellen ; -- den Schanzen-, Minen* und -Balterlebau ; -- den Kriegsbrüfenbau ; -- die ...Perstellung der Einrichtungen in Lagern und Beiwachten.

Der Unterricht der Offiziere im Besondern umfaßt: 1) den für bit eidgen. Geniestabsoffiziere im Beson* dern vorgeschriebenen Unterricht;

072

2) die Çeldbesfstigung ; 3) die Organisation der Sïrmee und die .ßriegsver«' waltung.

B. ...Der Unterricht sur die Truppen der Artillerie im Allgemeinen erjirekt sich aus: den innern und Wachtdienst; -- die Pelotons.» schule; -- di« Sîomenklatur des Materiellen; -- den Batteriebau ; -- die Wartung der Pferde und den Staßwaditdienst; --- Kenntniß der Pferdegeschirre; -- Anschirren, Satteln und Paken; Reit- und gahrfchule, -- Bedienung der Feld- und Pofitionsgcfdjüze, Gebirgêhaubijen und Raketen ; -- die Lastenbewegungen ; die Munitionsanfertigung und Verpakung; -- Batterlefchule ; die Uebungs* märfche mit Ueberwindung von Terrainhindernissen; -- die Untersuchung der ©eschüzröhren, der Laffetten und Kriegsfuhru-erke ; -- die Bcto* «ung des Kommando. -- Und der Unterricht der Artillerieoffiziere im Beson«» dem: 1) auf den für die Artillerieoffiziere des eidgenöffifchen Stabes im .Sesondern vorgeschriebenen Unterricht; 2) auf die ...tijeorie der Flugbahn und das Richten der

Geschüze;

3) auf die Feldbefestigung; 4) auf die äußere Pferdekenntniß und den Hüf&eschlag ; 5) (suf die Organisation der Armee und die Kriegsverwaltung ; 6) auf die angewandte Taktik sur die ®auptleute und Dberlieutcnante.

573

F. .Der Unterricht für die -Stabsoffiziere der Infanterie und die Hauptleute der Kavallerie und der Scharf.» schüzen umfaßt: 1) die angewandte Taktik; 2) die Bataillons;, eskadrons-, Batterie* und Brigade* schule ; 3) die Grundsäze der geldbefeftigung ; 4) die Elemente der Rekognoszirung und das topo.» graphische Zeichnen, so weit als es nöthig ist, um einen schriftlichen Bericht zu erläutern; 5) die Grundsäze der Theorie der Flugbahn; 6) die Kenntniß der Waffen und ihrer Wirkung im Allgemeinen und der Geschüze' im Besondern ; 7) den Kriegsbrükenbau ; 8) den Felddienst; 9) die Organisation der eidgenosfischen Armee und die Kriegsverwaltung.

Diesem sögen wir nur noch bei, daß die lezte Zeit bes Unterrichts auf den Dienst im Felde zu verwenden (st, um das Erlernte sofort praktisch zu üben und der Theorie die Anwendung auf dem Fuße folgen zu lassen.

Der Unterfchied des Unterrichts zwischen der bisherigen Organisation der Schule und der künftigen kann nach allem Gesagten bezeichnet werden, wie folgt : 1) Für die erste Abtheilung wird er wissenschaftlicher gehalten, zugleich aber auch praktischer, weil er die Anwendung unmittelbar auf die Theorie folgen läßt. Beiüglich auf die eidgenösfifchen Stabsoffiziere des Genie und der Artillerie im Befondcrn umfassender und allge-» meiner,, ohne das Spezielle zu versäumen.

2) gür die Genie- und Artillerieoffiziere wird der* ftlbe wissenschaftlicher und auch praktischer, indem ihne»

574 die angewandte Taktik, die Feldbefestigung und Terrain» lehre zu den bisherigen Fächern gelehrt werden.

3) Für die Offiziere der Infanterie, der Scharf-» schüzen und der Kavallerie ist derselbe so zu sagen ganz neu.

Im Allgemeinen besteht aber der Hauptunterschieij in einer wissenschöftlichern., gleichzeitig aber auch praktischern Richtung und in der Vorbereitung auf Uebungen mit vereinigten Waffen.

Was nun die Dauer der Schule anbejungt, so wurde dieselbe in Folge der gemachten vicljahngen Erfahrungen aus neun Wochen festgesezt. Dabei hat es immer.-.!'« die Meinung, daß diese längste Dauer haupîjachHii. für die Offiziere gilt, und daß dagegen die Unteroffiziere .te.

auf eine kürzere Zeit -- zirka 6 Wochen -- einjuberuffn sind. Hinwieder würden die Offiziere der vierten Ab# theilnng zur Ergänzung des ils den Kantonen erhaltenen Unterrichts bloß auf 3 Woeen und He Kfldrjsmannschaft bloß auf 14 Sage beigezogeu.

Vergleicht man diese Zeit mit derjenigen, fcie auf den Unterricht 6er Offiziere in Militärschulen anderer .Länder vermcndet wird, fo dürfte fic als eine Ironie auf die Zeit erscheinen, die verwradft werden follìe.

Wenn wir auch nicht in Abrrt.... stellen lönnEU, daß sie auch bei unserem 2ßilüärscftem äußerst karg zugemessen ist, so erscheint fie denn doch nicht außer allem Verhältniß knrj, wt'e diesee auf den ersten Anblik erscheinen durfte. Es ist namiich nicht zu vergessen : 3) Daß die Hilfswissenschaften nicht in der Schule selbst gelehrt werden, wie dieses in andern Militar.* schulen der Fall ist, sondern baß der Offizier mit den* selben ausgerüstet in die Schule treten [oll. In dieser --.Pinficht schreiben die Réglemente vor :

575 a. %ûr den ©eneralflab.

Geographie der Schweiz, -- Geometrie ; -- Terrain«lenntniß, Beschreibung desselben und topographisches Zeichnen; -- spezielle Kenntniß der Soldaten-, Pelotons---' und Bataillonsschule ; Kenntniß der heut zu Tage gebräuchlichen Waffen; -- Allgemeine Begriffe vom Felddienst, den Verpflegungsarten und die Unterkunftsmittel einer Truppe; -- Verfertigung von Dislokationen zu Truppenmärschen; -- Reiten und Beforgen des Pferdes.

b. Für den Geniefiab.

Arithmetik und Erklärung des auf Maß und Gewicht angewandten Dezimalsystems; -- Algebra bis und mit der Theorie der Gleichungen; -- die Theorie der Pro* Portionen, Progresfionen, Logarithmen und der Ge* brauch der Tafeln ; -- Geometrie der Ebenen und Kör·per; -- die geradlinigte Trigonometrie und Kenntniß des Gebrauchs der Sinus«, Tangenten- K. Je. Tafeln ; die auf Geometrie angewandte Analyfis und die Haupteigenfchaften der Kegelschnitte ; -- die Statik oder Lehre vom Gleichgewicht und deren Anwendung auf die einfachen Maschinen; -- die Ballistik oder die Geseze der Bewegung im leeren Raum eines der Stoß- und Schwer.« ïraft unterworfenen Körpers ; -- beschreibende Geometrie in den Aufgaben über die gerade Linie und die Ebenen, über Berührungsebenen an konischen, eylindrischen und durch Umdrehung entstandenen glächen, über die Durch* fchnitte dieser verschiedenen Flächen unter sich, und durch Ebenen ; -- die Anfangsgründe der Differenzialrechnnng bis und mit der Marimums- und Minimumslehre und derjenigen der Tangenten und Krümmungshalbmesser > Anfertigung von Zeichnungen der Kriegsbaukunst, von Musterrissen von Stein « und Holzschnittarbeit. --

576

e. 8?ur den S l r t i l l e r i e f l a B .

Anfangsgründe der Mathematik, Phçfiï und Qtyt* mit') -- geometrisches Zeichnen; -- Kenntniß des Ma« ierielïen und der Munition der Artillerie; -- Kenntnip der tragbaren Waffen und jugehörender Ausrüstung aller Waffengattungen; -- ...theorie des Schießens und Wer* sens und der Wirkung des Gefchüzes; -- Batteriebau; -- Munitionsvcrfertigung, Soldaten- unì.» f>elotonsfchule; -- Geschüz- und Batterieschule; -- Serair.g des Pstr* des, fo »eit es die äufern Thcfîe beîrfffê; -- SSortunj} der Pferde; -- Gefchirrkenntnif, SRfeinen, ©aUeltt und Paken ; fahren ; - Reiten. -- Ueberdieß wird von den Off-zün;.: afe Stabs« abtheilungen Kenntniß der deutschen und franjösischea Sprache gefordert.

2) Daß die Offiziere der Sappeurs und der Artille» rie den gebildetsten Ständen angehören und häufig Tech» niker find ; 3) Daß die Offiziere des eidgen. ©eniestabs in der Regel Ingenieurs find, die ihre Studien auf den polc.« Jechnifchen Schulen absolöirten;

4) daß die Offiziere des Generaljiabs in der Regel nicht nur eine allgemeine Phere Schulbildung besizen, sondern wissenfchaftlichî Studien unb einen wesentlicheit militärischen Unterricht vor ihrem Eintritt in den Stai.» genossen haben. Die Offiziere der General- und Ar* tifleriestabsabtheilung müssen nämlich bereits wenigsten» den Grad eines Oberlieutenants in irgend einer der #auptwafsen erlangt und die mit jeder neuen grnejv» nung verbundenen Unterricht genossen haben. Wenn, diefe Bedingung für das eidgenosfische Geniekorps aucfr nicht gilt, so muß sich doch ein Aspirant aus (ine Offi*

577

jiersjleHe über gtnügende, sei« . {Cach beschlögende ©ttt-* dien ausweisen.

Hiezu kommt noch, daß die Offiziere in der Regel gehalten find, die Schule wenigstens unter jwei ver* fchfedenen Malen zu besuchen.

Bei diefer Vorbereitung und Einrichtung ist es schon thunlich, die Dauer der Schule auf ein Minimum von 9 Wochen und ,den Unterricht aus die wesentlichsten an.» gemeinen Grundsäze des militärischen Wissens zu be.» schränken, ohne daß deßhalb das Institut als gänzlich unzureichend zu betrachten ist. Uebrigens hat tint 34.» jährige Erfahrung gelehrt, daß bei einer solchen Ein.» richtung der Schule Früchte zu hoffen find, die unsern Bedürfnissen so ziemlich genügen dürften. Was den Offizieren an Wissenfchaftlichkeit abgehen mag, wird durch einen in verschiedenen. Militärschulen ertheiltrn praktischen Unterricht ersezt, und es dürfte sich immerhin noch srac gen, ob in einem höhern Grad wissenschaftKch gebildete Offiziere auch den praktifchen Anforderungen zu genügen vermögen, die 'an sie gestellt werden müssen, oder ob sie nicht vielmehr in Folge aller möglichen wissenschaftlichen Skrupel in einem gegebenen Falle versäumen, die gute Gelegenheit beim Schovs zu fassen und die Blößen des geindes zur rechten Zeit zu benu§ei..

Ueber den Bestand der Schule folgendes : die Zahl der eidgen. Offiziere wurde jährlich auf 16 gesezt, n>ao ziemlich der Mutation bei 200--300 Kombattanten tnt* spricht. Von den Sapjjeurs und der Artillerie werden 7 % und für die Pontonniers 8 % jährlich i« die Schule berufen. Von der Infanterie werdra nur zirka 5 % der Kadresmannschast beigezogen. Die Kavallerie und die Scharsschüjen bestehen gleichzeitig ihren Wieder.*

578 o

holungsunterricht und kommen daher nicht weiter in Be# tracht.

Jn Ijolge dessen kommen jährlich in die Schule: Mann.

a. Offiziere des eidgen. Stabs

b.

c.

d.

e.

Sappeurs Pontonniers .

.

.

.

Artillerie Infanterie und Kavallerie: a . Kommandanten . . .

6. Majore .

.

.

c . Aidemajore . . .

«f. Hauptleute der Scharffchüzen «.

,, ,, Kavallerie .

.

.

.

.

16

. 4 3 . 24 255

.

.

.

.

.

6 6 6 4 4 """ 6 Bataillonskadres zu 143--144 Mann, obige Jnfanterieoffijiere nicht mitgerechnet . . . . .

2 Scharfschüzenkompagnien 2 Kavalleriekompagnien l Detaschement ©uiden

26

Zusammen 1587 Was nun die Geldmittel anbelangt, so bedarf die Sentralfchule alljährlich eine Summe von gr. 150,000.

Die Befoldung der Truppen bleibt dabei unverändert; alle erhalten den Schulfold. Seit 1849 werden auf die-.

felbe verwendet zirka $r. 83,000, und von jener Zeit an von Seite des Bundes und der Kantone durchschnittlich gr. 77,000. Die Ausgaben werden ßlso um zirka gr. 67,000 vermehrt. Diese Vermehrung ist aber nur eine s c h e i n b a r e und rührt einzig und allein von der

579 4. Slbtheilung her (Kavallerie, Scharffchüzen und In» fanterie), die der Zentralmilitärschule neu hinzugefügt wird. Der Unterricht diefer Waffen follie nämlich zn* solge Art. 73 des Gesezes über die eidgen. Militärorganisation bisher auch besorgt werden, und wurde na.» mentlich 1853 in den Kadreszusammenzügen an der Kreuzstraße und in Thun bethätigt. Für beide Kurse wurde eine Summe von zirka Fr. 100,000 verwendet und künftighin sollen je das zweite Jahr, in dem Jahr nämlich, wo kein größerer Truppenzufammenzug (Ar-

tikel 75) stattfindet, wenigstens gr. 150,000 auf die Kadresschulen verwendet werden. Es wird daher nur ein ...theil dieser Summe, nämlich zirka ijr. 60,000, für die Zentralschule ausgesezt. Wird nun das Total der militärischen Ausgaben von zwei Iahren ins Auge gesaßt, so wird dasselbe durchaus nicht vermehrt, sondern es findet theilweise nur eine andere Art der Verwendung statt; von den gr. 150,000 für Kadresfchulen werden gr. 60,000 in der Zentralmilitärfchule ausgegeben.

Es versteht fich aber von selbst, daß die 4. Abthei* lung, wie fie dieser Schule beigefügt wird, den Vorfchriften .des Art. 73 nicht vollständig genügt, indem die Zahl der Infanterie, Scharfschüzen und Kavallerie, die in dieselbe berufen wird, zu gering ist, um während der .".Dienftdauer alle Stabsoffiziere der Infanterie und alle $auptleute der Scharffchüzen und der Kavallerie an demselben Theil nehmen zu lassen, und daß folglich neben derselben immerhin noch Kadreszusammenzüge anderwärts fiattfinden müssen.

Aus den oben entwikelten Motiven beruht das von uns berathene, dieser Botschaft beigelegte Reglement für die Zentralmilitärschule in Thun. Wir haben dasselbe weder auf rationelle .-Oasen gebaut, noch ab andern In*

euUHsiiatt. Jahrg. VI. »d. i.

48

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ftituten der Art fopirt, sondern es ij.: das Erge'lmiß unserer politischen und militärischen Einrichtungen, und langjährigen Erfahrungen. Wenn wir auch gewünscht I>ätten, weiter gehen zu können, so standen uns die nämlichen Hindernisse im Wege, die der Militärauffichtsfcehörde bereits vor 34 Iahren im Wege standen, Hindernisse, die uns geboten, den Staat, wie den Bürger jn schonen.

lieber die voh der Bundesversammlung gewünschte« Anträge'haben wir noch folgendes zu bemerken: Es wurde bereits gezeigt, daß die Militärauffichts·behorde seiner Zeit von der ...tagsazimg die Vollmacht erhalten, das Reglement für die Zentralmilitärschule zu erlassen, und daß sie dasselbe wirklich erlassen hat. Hinwieder ging das Reglement von 1841 vom eidgenösfifchen Kriegsrathe aus. Gestüzt hieraus und die Vorschrift des Art. 150 des Gefezes über die eidgen. Militärorganifation, wonach nur solche Reglemente im gall der .Revision der Genehmigung der Bundesversammlung bedürfen, die von der Tagsazung erlassen wurden, glauben wir, es stehe uns zu, das Reglement über die Zen* tralmilitärschule zu erlassen. Dem ungeachtet find wir der Anficht, es soHte dermalen in dieser Hinficht nichts ..Definitives beschlossen werden. Schon die Militärauffichtsbehörde hat, wie oben gesagt wurde, 1818 daraus hingewiesen, wie schwer es sei, ohne alle Erfahrung beitimmte Vorschriften bezüglich aus die 4. Abtheilung ...er Schule festzustellen. Diese Schwierigkeiten find noch heute dieselben, weil seit dem 34jährigen Bestände der >chule in dieser Richtung nur sehr wenig gethan worden ist. Wir glauben deßhalb, es sollte das von uns erlassene Reglement wahrend wenigstens 2 Iahren durch-

58l geführt und erst nach dieser Ztit endlich festgestellt werden.

Daß dieser Versuch kein zu gewagter ist, und die erforderliche Summe von zirka gr. 60,000 wol mit vollem Vertrauen auf denselben verwendet werden darf,

dafür bürgt der günstige Erfolg der geringen Ersah* rungen, die bereits in dieser Richtung gemacht wurden, und die oben genannten militärischen Autoritäten (Herren General Dufour, die Obersten ...öuchwalder, Ziegler, Bontems, Fischer und Denzler), die alle Bestimmungen des Reglements für die Zentralmilitärschule einstimmig angenommen und uns empfohlen haben.

Nach diesem zweijährigen Versuche werden wir dann der hohen Bundesversammlung den weitern Bericht übet die Zentralmilitärschule vorlegen und sachbezügliche An* träge stellen.

Inzwischen bedürfen »ir aber des erforderlichen Kre# dites, um das Reglement der Schule den neuen Bestimmungen gemäß zu vollziehen. -- Franken 83,000 find im Voranschlag für 1854 bereits bewilligt. Daher bedürfen wir nur noch einer Summe von Fr. 60,000,, ein Betrag, der unsere finanziellen Kräfte nicht über Gebühr in Anfpruch nimmt.

Die Zentralmilitärfchule von ..Thun verdankt ihr ..Da* sein, wie uns im Iahr 1818 die Militärauffichts-5 behörde sagt: ,, d e n E r f a h r u n g e n d e r l e z t e n Kriegs.» ,,epoche, i n g o l g e welcher d a s u n u m g ä n g * ,, H c h e B e d ü r f n i ß einer B i l d u n g s a n s t a l t für ,, d i e eidgen. K r i ; e g s v ö l k e r a l l g e m e i n leb* ,,hast e m p s u n d e n w u r d e " und der durchgreifenden politischen und militärischen Reform der Eidgenossenschast, in golge des 1815er Bun*

582

desvertrags. Es liegen jüngere Erfahrungen hinter uns, die das Bedürfniß einer Erweiterung der Militärschule von Thun nicht weniger lebhaft empfinden ließen, und die politische und militärische Reform infolge der 1848« Bun* desverfassung ist mindestens den oben genannten an die Seite zu sezen. Möge dieses nun das Motiv sein, die damals gegründete Schule auf eine den neuen Jn# stitutionen würdige Weise zu reformiren und zu erwei* tern ! Möge die hohe Bundesversammlung schließlich be* denken, daß nicht die Z a h l allein es ist, die im galle der Noth unsere Ehre und Selbstständigkeit zu retten vermag, sondern daß auch die Kriegskunst dasJhrigc dazu beitragen muß, und folglich die hiefür ausgegebenen Summen geeignet find, Wucherzinse zu tragen!

Wir stellen, in Umfassung alles Angebrachten, an

Sie, Tit., das Gesuch: Sie möchten uns zum Zwek der Durchführung der Reorganisation der Zentralmilitärschule in Thun einen .....iachkredit von gr. 60,000 bewilligen*).

B e r n , den 21. Jänner 1854.

Jm ..Tiamen des schweiz. -Bundesrathes e Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

& 5re»)'.£crosce.

Der Kanzler der ·Sidgenossenschast : Schieß.

*) Diesen ....-achtragsfredtt hat der ..Rationalrath am 1. and der Stände« rath unterm 6, Hornung d. J. bewilligt

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des schweizerischen Bundesrathes an die beiden gesezgebenden Räthe der schweizerischen Eidgenossenschaft, betreffend Reorganisation der Zentralmilitärschule in Thun. (Vom 21. Jänner 1854.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1854

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.02.1854

Date Data Seite

547-582

Page Pagina Ref. No

10 001 358

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