zu 12.413 Parlamentarische Initiative Keine Ernennung als Beistand oder Beiständin wider Willen!

Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 2. Februar 2017 Stellungnahme des Bundesrates vom 29. März 2017

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 2. Februar 20171 betreffend die parlamentarische Initiative 12.413 «Keine Ernennung als Beistand oder Beiständin wider Willen!» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

29. März 2017

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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FF 2017 1811

2017-0548

3205

BBl 2017

Stellungnahme 1

Ausgangslage

Die von Nationalrat Jean-Christoph Schwaab am 14. März 2012 eingereichte parlamentarische Initiative (12.413) verlangt, Artikel 400 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches (ZGB)2 sei dahingehend zu revidieren, dass eine natürliche Person nicht mehr gegen ihren Willen als Beistand oder Beiständin eingesetzt werden kann.

Nachdem die Rechtskommissionen beider Räte der Initiative Folge gegeben hatten, hat die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) bei den Kantonen und interessierten Organisationen eine Vernehmlassung durchgeführt. Aus den eingegangenen Stellungnahmen zeigte sich, dass die Praxis, zur Übernahme einer Beistandschaft zu verpflichten, einzig im Kanton Waadt überhaupt noch Bestand hatte. In der Zwischenzeit hat der Kanton Waadt eine Praxisänderung in die Wege geleitet, sodass natürliche Personen in Zukunft nur noch dann als Beistand oder Beiständin eingesetzt werden, wenn sie mit einem solchen Mandat auch einverstanden sind. Die RK-N hat daher die ­ im Oktober 2014 sistierte ­ Behandlung der parlamentarischen Initiative wieder aufgenommen und an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2017 fortgesetzt.

Mit Schreiben des Kommissionspräsidenten vom 7. Februar 2017 wurden Erlassentwurf und Bericht gestützt auf Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20023 dem Bundesrat zur Stellungnahme überwiesen.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass die Übernahme einer Beistandschaft in Zukunft nur noch auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Er ist mit dem vorgeschlagenen Erlassentwurf einverstanden.

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Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt Zustimmung zum Antrag der RK-N.

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SR 210 SR 171.10

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