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·Schweizerische..!

uudesblatt.

Jahrgang VI. Band I.

Nro. 2.

Samstag, den 7. Januar 1854.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preie für das Jahr 1854 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Ftkn. 4. 40 Sentimcn. Inserate sind f r a n k ixt an die Expeditioneinzusenden. Gebühr 15 .Centimen pex Zeile oder deren Raum.

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die Finanzverhältnisse des eidgenössischen Bundes, veranlaßt durch die zur Prüfung der Frage über Errichtung der höhern Lehranstalten niedergesezte nationalräthliche Kommission.

(Fortsezung des Universitätsberichts.

( V o r b e m e r k u n g . Die Geldsummen aus dex Periode vor det Einführung des neuen Münzfußes sind in alter
Die nationalräthliche Kommission, welche für die Begutachtung der Gesezcsentwürse über Errichtung einer eidgenössischen Universität und polytechnischen Schule nie* -.BundcsHatt. Iahrg. VI. Bd. I.

7

64 dergefezt ward, fand eine befondere Erorterui.g öer grage nothwendig : Welches der Zustand der cidgenßsfifchen Finanzen fei und ob von diesem Standpunkte aus der Errichtung jener Institute Hindernisse im Wege stehen ? Das Ergebniß der Prüfung diefer Frage legen wir in den gegenwärtigen Bericht nieder.

Unter dem Bundesvertrage »on 1815 bestanden die ordentlichen Einnahmscjuellen der Eidgenossenschaft in den Zinsen de.5 Kriegsfonds und dem Ertrage der Gränjjölle.

Der Kriegsfond entstand aus den Liö. 2,000,000 Kriegsgeldern, welche Frankreich in golge des zweiten Pariserfriedens an die Eidgenossenschaft bezahlte, und aus dem jährlichen Ueberschusse drr Zinfe und Gränzzolleinnahmen. Bis Ende 1846 hatte er fich vermehrt auf die Summe von Siv. 4,318,436. 54, wooon laut vorhandenen Tagsazungsbefchlüssen Siv. 1,100,000 zur sofortigen Difpofition baar in Kasse liegen follten. Der übrige Theil warf einen Zinsertrag ab von Liv. 113,000.

Die Gränzzölie, welche laut dem Bundesvertrage von 1815 zu militärifchen Zweken und zu Aeufnung des Kriegsfonds bestimmt waren, erzeigten in den elften Jahren einen Ertrag von Liv. 115,000 (1818), der

allmälig bis auf Liv. 273,000 (i846) anstieg.

Die verfügbaren ordentlichen Cnnkünfte betrugen fomit am Schlüsse der Periode de3 1815er Bundes : Ertrag des Kriegsfonds .

.

. 8 . 113,000

Ertrag der Gränzzölle

. ,, 273,000

Zusammen L. 386,000 Neben diesen Einkünften erhob die Eidßenossenfchaft bis zum Iahre 1842 zu Bestreitung der Eivilausgaben

65

bes Bundes (Kanzleiausgaben und Kosten der diplomatifchen Agenten) Geld fon tingente von den Kantonen; vom bemerkten Iahre hinweg bestritt fie diefe Auslagen aus den genannten übrigen Einkünften.

Die Ausgaben, welche die Eidgenossenschaft zu tragen hatte, bestanden einerfeits in den so eben bemerkten Ciöilbedürfnissen, anderseits in den Kosten der Central..nilitärverwaltung, wovon Folg-endes die regelmäßig wieVerkehrenden wesentlichsten Bestandtheile waren: a. die Büral - und Kommisfionalkosten des Kriegsrathes ; fo. die Kosten der Militärschule in Thun; c. die Kosten der Truppenzusamrnenzüge in Lagern.

Von 1820--1840 stiegen die Kosten eines Lagers

von Liv. 41,000 bis Liv. 57,000. Von 1842 bis

1846 verdreifachte sich die Summe, indem die Lager fortan auf Liv. 140-167,000 zu stehen kamen; d. die Anschaffungen von eidgen. Kriegsmaterial.

Anßer diesen Ausgaben vertheilte die Eidgenossenschaft in den ersten Iahren der 1815er Bundesperiode erhebliche Summen an die Kantone zur Ergänzung der Zeughäuser; später, gab fie an die Kantone Beiträge zur Durchsührung des Pcrkusfionssystems, ordnete die Ausführung der topographischen Karte der Schweiz an und bestritt in vorkommenden Fällen die Kosten außerordentlicher eidgenöffischer Truppenaufgebote, z. B. 1833, 1845.

Die Ausgaben im lezten normalen Iahre der 1815er feriode (1846) betrugen : a. Eentraîkasserechnung (Civilausgaben) S. 65,000

b. Militärrechnung . . . . , , 258,000 8. 323,000

66

Das Ergebnis; fcer Leistungen der eidgenössischen Ver* waltung unter dem 15er Bunde war fomit die Verrnehrung des Kriegsfonds um mehr als zwei Millionen, Herstellung eines eidgenösfifchen Kriegsmaterials »ou ungefähr einer halben Million, Unterstüzung der kantonale« Zeughäuser und wesentlicher Fortschritt in der Organifation und Instruktion der eidgenössischen Armee.

Der Mangel jeder Sentralisation auf dem politifchen und materiellen Gebiete hemmte hinwieder jeden andern Fortschritt in gemeineidgenösfischen Dingen und führte zulezt zu der Krifis, die ihren Ausgang in der Bundesrefcrm von 1848 fand.

Auf die kantonalen .Jinanzfysteme wirkte die 1815er Verfassung nur infofern ein, als sie in Bezug auf die Zölle und Weggelder die hergebrachten Gebühren zwar anerkannte, dageßen aber die Einführung neuer Abgaben dieser Art von der Bewilligung der .lagsazung abhängig machte. Auf dem ganzen übrigen finanz« und staßtswirthschaftlicheu Gebiete waren die Kantone frei und durften ihre Regalien und indirekten Abgaben nach Belieben ausdehnen.

Ganz anders gestaltete sich in dieser Hinficht das Verhältniß durch die -.Bundesreform. Ein leitender Grundgedanke war die Wegräumung aller Verkehrsfchranken im Innern der Schweiz, die in der Wißfür oder dem Egoismus der Kantone ihren Grund hatten.

..Dieß führte zur (Centralisation der Zolle, der Posten und zur Einschränkung der Konfumabgaben. Von den andern aus dem gleichen Gesichtspunkte entsprungenen Schöpfungen, wie der Einheit in Münze, Maß nnt> Gewicht, der Freiheit der Niederlassung u. f. w. reden .wir hier nicht.

«

67 (Sin anderer, diese materielle Centralisation beherrschender Gesichtspunkt war, die Kantone in den bisherigen Einnahmen möglichst wenig zu befchränken. Diejj führte zu dem bekannten Auslösnngs- und Entfchädigungssystem für Zölle und Posten.

Ein nothwendiges drittes Prinzip war endlich, dem neuen Bunde, so viel wie möglich unabhängig oon den Geldkontingenten der Kantone, die nöthigen finanziellen Hülfsmittel zu verschassen. Die Grundlage hierzu wurde in den §. 39 der Bundesverfassung gelegt, der alfo lautet : ,,Die Ausgaben des Bundes werden bestritten : a. ,,aus den Zinsen des eidgenössischen Kriegsfonds, b. ,,aus dem Ertrage der fchweizerischen GränzzMe, c. ,,aus dem Ertrage der Postverwaltung, d. "aus dem Ertrage der Pulververwaltung, e. ,,aus Beiträgen der Kantone, welche jedoch nur in Folge von Beschlüssen der Bnndesverfammlung erhoben werden können."

Erst in der seitherigen Gesezgebnng und Verwaltung des Bundes erhielt diese finanzielle Grundlage ihre bestimmte Entwiklung. Wir erlauben uns, die bisherigen pofiti»en Ergebnisse derselben darzustellen.

I. Einnahmen des neuen Bundes.

a. E r t r a g des K a p i t a l v e r m ö g e n s .

Wenn auch der §. 39 der Bundesverfassung nur von dem Ertrage des eidgenössischen Kriegsfonds redet, so kommt hierbei doch nicht nur der Ertrag des Kriegsfond.?

im ehemaligen Sinne, sondern des gefammten zinstra-âenden. Vermögens der Eidgenossenfchaft in Betracht.

68 Die besondere Bestimmung, welche der 1815er Bundesvertrag dem Kriegsfond gab, fiel durch die neue Bun.« desverfassung dahin, und an deren Plaz trat der Art. 40 der Bunderverfassung über die Errichtung einer Art Militärkasse, von der hienach die Rede sein wird.

Der Etßt des Kapitalvermögens in Beziehung auf seinen E r t r a g gestaltete sich unter dem neuen Bunde,, wie folgt:

Budget 18419

Liv. * Aktiva faffivû

Reinertrag TM/m 8r.

1850 Lil...

292,699. 78 248,867.

181,962. 06 156,344.

110,737. 72 92,522.

158,196. 74 132,174.

1851

1852

von 1833

Budget von 1854

Liv.

Fr.

Fr.

Fr.

21 240,732. 19 213,620. 35 240,623. 28 217,150. 09 92 140,144. 92 149,296. 03 156,058. 12 134,973. 07 29 100,587. 27 70 143,696. 10 64,324. 32 84,565. 16 82,177. 02

In diesen Summen ist der Ertrag des Grenus-Invalidenfonds von Kapitaler. 1,116,318. 82 nicht begriffen, weil terfelbe die Natur einer Stiftung hat und zu Spezialzweken bestimmt ist.

Vom Staats-Invalidenfond der Fr. 471,769. 62, welcher aus den Sühnegeldern von Neuenburg und Appenzell I.-Rh. gebildet ward, ist der Ertrag bis 1852 inbegriffen, von da hinweg aber weggelassen , weil in Folge von Bundesversammlungsbeschlüssen auch dieser Fond, als zu Speziaizweken bestimmt, von der allgemeinen Verwaltungsrechnnng getrennt ward.

O5 CO

70 Die Verminderung des Reinertrages um annähern..)

die Hälfte hat ihre Ursache einerseits in dem im Iahre 1852 ersolgten Nachlasse des Restes der Sonderbundsfriegskosten im Kapitalbctrage von gr. 3,236,798. 31, anderseits in dem nach und nach angehäuften Kassa.'

vorrathe, der am Schlüsse des Iahres 1852. bereits Fr. 2,709,039. 35 betrug und auf Ende diefes Iahres vorausfichtlich 3 Millionen übersteigen wird.

Mit Beziehung auf die künftige Gestaltung diefes Einnahmszweiges bemerken wir, daß derselbe sich wefentHch vermehren würde, wenn der in jährlichen Raten rükzahlbare Rest des eidgen. Anleihens aus den Ueberf schüssen der laufenden Verwaltung abgetragen würde, eine Vorausfezung, auf die wir jedoch hier feine Be-.rechnung gründen.

Hingegen kann der Betrag der zinstragenden Kapitalien dadurch vermehrt werden, daß der Kassafaldo so viel wie möglich auf diejenige Summe befchränkt wird, welchen der Art. 40 der Bundesverfassung vorsteht. Der in diesem Verfassungsartikel gebotene Baarvorrath beträgt nur gr. 2,082,161, so daß bei dem dermal wirklich vorhandenen Kassasaldo wenigstens eine halbe Million mehr zinstragend gemacht werden kann. Auf der andern Seite wird sich das Zinserträgniß allmälig dadurch günstiger gestalten, daß mit der Abbezahlung der zu 5 "/o verzinslichen eidgenössischen Staatsschuld ein volles Projent am desfallfigen Zinsbetrage gewonnen wird, was bei dem noch vorhandenen Rest dieser Schuld ein Betreffniß von circa Fr. 24,000 ausmacht.

Iedenfalls kann demnach der in dem Budget von 1854 angenommene Reinertrag von rund gr. 82,000 als Minimum des künftigen Ertrages diefes Einnahms* Iweiges anflefehen werden.

*

7I b. Ertrag der G r ä n z z o l l c .

Der Schwerpunkt des eidgenössischen Finanzsystems liegt in den ©ränzzollen. Schon in der konstituirenden 2.agsazung ward die Dekung der Bundesbedürfnisse in dem Mehrertrage gesucht, den die Zölle über die an die Kantone zu leistende Entschädigung hinaus abiDerfen würden, und diefer Mehrertrag angeschlagen zu

Liv. 750,000, gleich

.

.

.

Bei der Berathung des Zolltarifes von 1849 ward der für die eidg. Verwaltung erforderliche Mehrertrag berechnet

auf Liv. 1,000,000, gleich

.

.

Fr. i ,07l ,428

,, 1,428,571

Bei der Xarifrecifion von 1851 wurde ein Reinertrag vorausgesezt von ,, 1,682,000

ä

In den Budgets ward der (.ft trag der Zö le angeschlag cn: Bruttoertraq Kosten Bleiben Davon an die Kantone

185O Liv.

3,200,000 491,000 2,7o9,0oo 1,700,000 .1,009,000 1,441,428

Reinertrag für die Bundesfasse 70 /i00 8fr.

Das Ergebniß der Staatsrech nungen

1851 LiÖ.

1852 Fx.

1853

1854

Fr.

Fr.

5,100,000 5,500,000 697,600 695,200 4,402,400 4,804,800 2,450,000 2,467,000

3,200,000 4,900,000 487,000 743,300 2,7i3,o00 4,156,700 1,700,000 2,460,000 1,013,000 1,447,142 1,6 96,700 1,952,4100 2,337,800 ist so lgendes: 185O 18 51 1852 11 Monate Liv.

...3ruttoertroq 2,856,079. 68 Kosten 407,854. 91 Bleiben 2,448,224. 77 An eie Kantone 1,561,97l. 86 886,252. 91 Reinertrag für die 53 und es fasse TM/1oo 8r. 1,266,075. 58

Li v.

Fr.

'77. 84 5,7 16,014. 85 440, £ 16. 79 6 76,167. 81 3,032,861. 05 5,039,847. 04 1,705,216. 13 2,439,578. 32 i 1,327,644. 92 1,896,635. 60 2,600,268. 72 B 3,473,7

7s Die drei ersten Quartale von 1853 erzeigen gegen*-, über der gleichen Periode von 1852 einen Mehrertrag von Fr. 229,586. 97. Wird für das lezte Quartal ein dem Ergebnisse des vierten .Quartals 1852 gleicher Ertrag angenommen, jedoch mit verhältnißmäßigem Abzug wegen der Ausnahmsverhältnisse im Tcffin, fo kommt der Bruttoertrag der Zölle pro 1853 zu stehen auf

gr. 5,945,60l. 82 Kosten, laut Budget pro 1853 ,, 697,600. -- Bleiben gr. 5,248,00l. 82 Entschädigung an die Kantone

,, 2,467,000. --

Reinertrag für die Bundeskasse

gr. 2,781,001. 82

Aus diefen Zahlen ergeben fich folgende Schlüsse : Der Bruttoertrag der Zölle übersteigt wesentlich die Berechnungen, die bei der Entwerfung der Bundesverfassung und der Zolltarife gemacht wurden, und nahm bis jezt von Iahr zu Iahr zu. Die größte Vermehrungsftufe fällt auf das Iahr 1852, indem dieses gegen das vorhergehende Iahr eine Zunahme von über gr. 700,000 erzeigt. Diffe Ertragsvermehrung ist sowohl dem auf 1. Iänner 1852 in Kraft getretenen revidirten Zolltarife als der Verkehrszunahme zuzufchreiben.

Mit dem im Laufe gegenwärtigen Iahres erfolgten Abschlüsse des Auslöfungsvertrages über den Brükenzoll von 2/ielide ward die jährliche Entschädigungssumme an die Kantone vermehrt um gr. 12,771. 42, welcher Vermehrung in vorigen Zahlen noch nicht Rechnung getragen worden ist.

Mit Rükficht auf die mitgetheilten Zahlen kann der 3iettoertrag der Gränzzölle für das gegenwärtige Iahr

74 auf die runde Summe von Fr. 2,750,000 .ui.ief.tli.gen werden.

Es entsteht aber auch hier die Frage über die künf<» tige ©estaltunß dieses Einnahmszweiges. Wir glauben, daß diese Summe auch in Zukunft erreicht werden wird; ja wollte man ans der Verkehrszunabme der Vergangenheit auf eine gleiche Fortcntwifluug in der Zukunft schließen, so könnte ein weiteres Wachsen der Summe unbedenklich angenommen werden ; allein wir wollen unfern Berechnungen nur positive Ergebnisse zu Grunde legen.

Der 9'îcttoertrai-j dieses Iahres beruht nicht etwa auf ausnahmsweise günstigen Vcrfehrsverhältnissen. Heberditjj führen wir an, daß im IV. Zollgebiete (..Ccsfin) wegen der dortigen Gränzsperre der Ertrag dieses Iahres im Vergleiche zu dem vorhergehenden um circa Fr. 80,000 jurüfblieb. Aus die künftige Gestaltung der Verhältnisse hat noch die Thatfache Einfluß, daß die Zolkuslösungssumme dermal wohl ihr Maximum erreicht hat und später wenigstens um einzelne Beträge sich vermindern wird. So wird die Auslösungssumme für die Hauenfteinzölle son jährlich Si». 25,982 in wenigen Iahren erlöschen. Das Gleiche soll geschehen bei mehreren andern Zöllen, die früher von der ïosazung nur bis zu einem bestimmten Termine bewilligt wurden, wobei freilich in den Auslosungsverträgtn »on 1850 in einigen Fällen die Verlängerung auf unbestimmte Zeit zugeftanden wurde. Fragt man, welchen Einfluß die Erstellung der Eisenbahnen und die allfällige Milderung von f>rohibitiv oder Schuzzollsystemen in Nachbarstaaten auf unsere Zolleinnahmen äußern werden, so kann die Antwort darauf nicht anders als günstig ausfallen, indem die Verbesserung der Verkehrsmittel und die Entfernung

75»on Verfchrshfndernissen nur vermehrend auf den Verkehr wirken.

Auf der andern Seite läßt sich noch die Frage stellen, ob der gegenwärtige Zolltarif, mit dem der bieherige Ertrag erzielt ward, fich als haltbar bewährt habe?

Im Allgemeinen kann die Frage wohl bejaht werden, denn wenn auch einzelne Aenderungen und Mobifikationen fich als wünschenswerth erzeigen, so werden diese doch nicht von der Natur sein, daß sie einen wesentlichen Ausfall in den Einnahmen verurfachen werden.

Wir glauben demnach nicht zu übertreiben, wenn wir auch für die Zukunft den Reinertrag der Gränzzolle für die Bundeskasse auf die Summe von Fr. 2,750,000 anschlagen.

c. E r t r a g d e r Po st e n.

2.rozdem die Bundesverfassung die Posten mit zu den eidgenofllfchcn ginanzquellen zählt, herrschte in der konjKtuirenden Tagfazung die Erwartung nicht, daß über die Entschädigung der Kantone hinaus noch ein Ueberfchuß für die Bnndeskasse verbleiben werde. Der ®e> farnrntertrag der Posten unter den Kantonalverwaltungen ward zu Liv. 1,000,000 angefchlagen ; der Ertrag unter ·jentralifirter Verwaltung dagegen nur auf Siv. 750,000.

Daraus entstand die Bestimmung im ersten Entwurfe, welche den Kantonen nur 3/.j ihres bisherigen Ertrages garantirle, die später durch den andern Grnndfaz ersezt.

ward, daß im Falle der Ertrag nicht hinreicht, die Kantone »oll zu entschädigen, sie fich den verhältnifmäßigen Abzug gefallen lassen müssen.

Bis zum Inkrafttreten des revidirten Posttarifs am 1. Iänner 1852 reichte allerdings der Ertrag nicht tìus,.

76 die Kantone voll zu entschädigen, und von einem Ueterfchusse für die Bundeskasse war keine Rede. Anders gestaltete sich dagegen das Verhältniß unter dem revidirten Tarife vom 1. Iänner 1852 an. Folgendes ist die Ueberficht der bisherigen Ergebnisse der Postrechnungen :

1851 1852 Liv.

Liv.

Fr.

Roheinnahme 3,428,829. 49 3,632,209. 83'/2 4,037,3,0. 97y.. 6,514,634. 73 Kosten 2,693,784. 32 3,101,460. 79 3,211,104. 78v2 4,812,122. 90 Reinertrag . . . . . . . 735,045. 17 530,749. 04 ./2 826,216. 19 70 /ioo 5r. 1,050,064. 52 758,212. 91 1,180,308. 84 1,702,51l. 83 Entfchädigungsfcala der Kantone 1,481,957. 18 1,481,957. \s 1,481,957. 18 1,481,957. 18 Defizit für die Kantone . . Fr. 431,892. 66 723,744. 27 301,648. 34 Reinertrag für den Bund . .

220,554. 65 1849 Liv.

18SO

Die drei ersten ..Quartale des laufenden Iahres ergeben folge ndes Refultat: Roheinnahme gr. 5,387,241. 65, mehr als in der gleichen Perio t>e von 1852 gr ; Kosten . " 4,045,782. 41, mehr als in der gleichen Pcrioi>e von 1852 ,,

377,820. 22 441,182. 22

Demnach ist das Ergebniß der drei ersten ..Quartale di cses Iahres .

Kr . 63,362. -- unaünstifter um .

fo daß hieraus zu schließen ist, daß der Reinertrag der Posten für die Bnndesk risse im Iahre 1853 um wohl bei Fr. 70-80,000 niedriger als im Iahre 1852 stehen und demnadi Fr. 150,000 kaum erreichen wird.

78

Nach der natürlichen Entwif.ung der Verkehrsvers, gannisse darf man jedoch annehmen, daß in den küns* iigen Iahren nachhaltig der Ertrag fich nicht oermindern werde. Auch wurde die grage über den Einfluß der Eisenbahnen aus die Rentabilität der Posten bereits bei der Behandlung der Eisenbohnsrage erörtert und in günstigem Sinne beantwortet.

Immerhin nehmen wir an, daß auf der Poftrechnung wenigstens in den nächsten Iahren kein wirklicher »erfügbarer Ueberschuß für die allgemeinen Bundesbedürfnisse sich erzeigen werde. Im Lause des gegenwärtigen Iahres ward die Loskaufsentschädigung «n Shurn und Taris für das Schapansen'fche Postregal mit Fr. 150,000 ausbezahlt. ...Diese Ausgabe lastet ihrer Natur nach auf der Poftöcrwaltung, und es versteht fich, daß sie vor Allem aus den Reinerträgnissen dieser Verwaltung ju defen ist. Ferner erscheint die Xelegraphenverwaltung vor der Hand wenigstens als eine beschwerende Zugabe zur Postverwaltung. Ein Defizit darauf kann nicht den Kantonen in Rechnung gebracht werden, sondern der Bund muß es tragen. Hinwieder bringt die Natur des Verhältnisses es mit fich, daß der Ausfall der Tele* graphenverwaltung und der Aufwand für Erhaltung dieses Dienstes zunächst durch den für den Bund fich erzeiV genden Nettoertrag der Posten gedekt werde.

folgendes ist die Ueberficht der bisherigen Rechnung d e r X e l e g r a p h e u v e r w a l t u n g .

Sr. RP.

Im Iahre 1852 betrug der Aufwand für Erstellung der Telegraphen und Ver-

»altung

424,081.55

Uebertrag 424,081. 55

·§r.

R.P.

Uebertrag: 424,081. 55 An Ertrag von Depeschen und Verfchiedenem gieng ein (der Dienît ward erjt Ende Iahres eröffnet) . . . . . .

6,507. 90

Defizit 417,573. 65 Diese Summe ward durch ein unver··jinsiiches Anleihen im Betrage von gr. 380,205. -- und durch Zuschüsse aus der Bundeskasse von . ,, 37,368. 65 aufgebracht. Das Anleihen ist in vier jährHchen Raten rükzahlbar, von welchen die

erste im Iahre 1854 mit Fr. 80,041 fällig

wird.

Das vorausfichîliche Ergebniß des IahTes 1853, welches schon mehr dem nor» malen Zustande sich nähert, ist folgendes: Fernerer Aufwand für den Linienbau

Sr. 106,858. 17

Verwaltungsausgaben ,, 169,912. 59 Zusammen gr. 276,770. 76 ..Die Einnahmen vom Depefchcncerîehr werden betragen circa . . . ,, 106,000. -- Folglich Defizit im

Iahre 1853 . . . .

170,770. 76

Gefammtdefizit der ...t.elegraphenverwal.mng am Schlusse des Jahres 1853 . . 588,344. 41 Ungmchnet den Aufwand für den Neubau son Sinieti würde fich im laufenden Jahre ein Defizit von ungefähr ..BnndegbSßtt. Saljrg. VI. Bd. I.

8

gr. 63,000 ergeben. Senn es auch vorauszufehen ist, daß die Benuzung des Telegraphen immer mehr zu* nehmen und der Ertrag die Kosten allmälig ausgleichen wird, so bauen wir unsere Berechnung doch nicht auf ein solches künftiges Ereigniß und nehmen vielmehr an, baß jene i5r. 63,000 auch künftig zu deken sein werden.

Wird dazu noch die Abtragung des unverzinslichen An-

leihens und die Zuriikerstattung der Summe, um welche die Bundeskasse selbst im Vorfchusse sich befindet, gerechnet, so wird man de« obigen Ausspruch gerechtfertigt finden, daß wenigstens .für die nächsten Iahre auf einen verfügbaren Ueberfchuf der Postverwaltung für die allgemeinen -..Sundesbedürfnisse nicht zu rechnen ist.

d. Ertrag der Pulververwaltung.

In der konstituircnden Tagfazung ward der Ertrag bcs Pulverregals unter zentralifirter Verwaltung zu Siv. 30,000, gleich gr. 42,857 angefchlagen. Die Er<3ebnisse der bisherigen Rechnungen find.

Budget Budget 1849 Liv.

Roheinnahme Kosten Reinertrag Fr.

r °/1o0 8r-

185O Liv.

1851 Liv.

von

von

issa

1853

1854

Fr.

Fr.

Fr.

399,134. 6s 392,687 502,604 313,360. 71 309,300 442,604 16,113 10,840. 17 61,789. 27 23,018 15,485. 95 88,270. 03 85,773. 97

83,387

60,000

82 Neben der Pulververwaltung läuft die Verwaltung der eidgen. Zündkapselfabrikation her, deren Kosten bisher die Einnahmen ungefähr aufzehrten. 1849 ergali

fich ein Ausfall von Li». 5344.27, 1850 ein Einnah-

menüberfchuß von Li». 394. 92, 1851 ein solcher von

siv. 647. 65, 1852 ein Ausfall von gr. 404. 76.

Diese Verwaltungsabtheilung-kann demnach in Beziehung auf ihre finanzielle Seite füglich außer Betracht gelassen werden.

Was den iSrtrag des Pulcerregals im laufenden Iahre anficht, so wird derselbe vorausfichtlich den Voranschlag übersteigen, indem besonders in Folge der Eisenbahnbauten ein sehr starker Absaz von Sprengpulver stattfindet. Die gleiche Ursache wird auch in der nächsten Zukunft noch auf vermehrten Absaz wirken. Immerhin schlagen wir den Ertrag nicht höher an als im Budget

für 1854, nämlich auf sr. 60,000.

e. $ a n z l e i e i n n a h m e n , V e r g ü t u n g e n und U n v o ' r h e r g e s e h e n e é .

Unter diefer Rubrik erscheinen: in den Rechnungen von:

1850

1854 1853 1851 1852 Liv.

Fr.

Liv.

Liv.

Fr.

Fr.

5,000.

~ 5,650.

5,635. 97 5,500. 91 4,274. 17 7,765. 71 1849

a. Kanzlcieinnahmen . .

h. Sinnahmen des Militärdépartements . . .

e. Iustizcinnahmen . .

d. Unvorhergesehenes . .

im Budget l'on:

7,454. 43 4,197. 51 6,833. 48 9,187. 63 _ _ __ _ 450. - 150. 3,299. 52 30. 7o 88,691. 98 106,838. 01 16,389. 92 9,729. 12 100,249. 63 123,941. 35

33,950. - 97,585. 9i 2,500. - 1,000. 5,499. 91 _ -- 47,499. 9i 10-.,235. 9i

84 Ueber diefe Einnahmen müssen wir bemerken, daß sie zum größern Theile illusorisch find. Mit den Kanzleieinnahmen hat es zwar allerdings seine Richtigkeit; der größte ..theil derselben besteht in Abonnementsgelderti des -..Sundesblattes, dessen Kosten auf der andern Seite ganz unter den Ausgaben erfcheinen. Die Einnahme ,,Unvorhergesehenes" in den Staatsrechnungen von 1851 und 1852 besteht hauptfächlich aus den Einnahmen der gourageregie in Thnn für die Fouragelieferungen an die dortigen Militärfchulcn, wogegen auf der anderit Seite in den nämlichen Rechnungen unter den Ausgalmr bes Militärdepartementcs ebenfalls ein Posten ,,Unvorhergesehenes" erscheint, welcher 1851 aufLiv. 64,953. 86 und 1852 auf gr. 87,732. 04 fich beläuft und vorzüglich ans den Ausgaben der Fourageregie für Ankäufe befleht. In dem Budget für 1854 ward nun der Fehler begangen, daß unter die sogenannten unvorhergesehenen Einnahmen die Summen, welche die Fourageregie für die Lieferungen an die Militärschulen empfängt, anfgcnommen, dagegen aber in den Ausgaben des Militärdépartements die Summen, welche die g-ourageregie für die Ankäufe der Lieferungen ausgeben muß, ausgelassctt wurden.

In dem Budget pro 1854 beträgt die als Einnahme der gouragerie angeseztc Summe Fr. 64,885. 95. Dieser Posten ist, da die ihm gegenüberstehende wirkliche Ausgabe in dem Budget nicht vorgesehen ist, einfach zu itreichen.

Nach dieser Berici.tigun.c.; können die ,,Kanzleiefnnahmen", "Vergütungen" und ,,Unvorhergesehenes" nur ·angenommen werden aus gr. 30,000.

85 Zusammenzug der verfügbaren Sinnahmen.

.Jlach den bisherigen Ausführungen erzeigen fich als verfügbare Einnahmen des Bundes : a. Reinertrag des Kapitalvermögens in runder Summe

gr.

b.

c.

d.

e,,

82,000

Reinertrag der Gränzzölle . . . ,, 2,750,000 Reinertrag der Posten . . . . , , -- Reinertrag der Pulververwaltung ,, 60,000 Kanzleieinnahmen, Vergütungen und Unvorhergesehenes

. . .

,,

30,000

Summa Fr. 2,922,000 11. Ausgaben des Bundes.

Die Ausgaben, welche in den neuen 33undesinfMtu-Honett n o t h w e n d i g begründet find, zerfallen gleich wie unter der 1815er Akte in die Zivil- oder sogenannten angemeinen und in die Militärverwaltungskosten.

a. Allgemeine Verwaltungskosten.

Unter den allgemeinen Verwaltungskosten verstehen wir die fämmtlichen Kosten der Zentralbehörden, der Räthe, Departemente und Kanzleien, wie fie in den neuesten Budgets unter den Rubriken ,,Allgemeine Verwaltung" und ,,Departemente," im ©egenfaze zu den Kosten der Spezialverwaltungen dargestellt werden.

Wie wir hievor gesehen, betrugen die Ausgaben dieser Rubrik unter dem 1815er Bunde im Jahre 1846 £iv. 65,000 -- gr. 92,857. Darunter waren die Kosten der Kanzleien und der diplomatischen Agenten begriffen.

Durch die bereits berührte Ausdehnung der Zentralisffi-3

tion auf dem politischen und materiellen Gebiete gieng ein großer Theil der gesezgebenden und administrativen ..Ehätigkeit der Kantone auf die Zentralbehörden über, woraus eine wesentliche Vermehrung der Zentralverwciltungskosten entstand. In der konstituirenden Tagsazung Wurden die allgemeinen Kosten der Zentralverwaltung aus 8iv. 300,000 = gr. 428,571 berechnet. Die bis* herigen Rechnungen weisen folgende Ergebnisse aus:

isso

1854 Fr.

Nationalrath und Ständeralh 109,962. 85 92,312. 30 73,470. 22 68,597. 59 104,340 72,350 Bundesrath 36,000. - 3ö,000 - 36,000. - 52,200. - 52,200 52,200 Kanzlei . . . . . . . 83,919. 40 94,277. 95 90,051. 33 126,133. 67 97,750 104,700 -- -- 36,780. -- 36,672. 50 56,377. 67 34,855 35,000 Pensionen *) Politisches Departement . . 39,657. - 26,729. 52 34,514. 68 45,410. 63 40,800 5i,500 -- -- -- __ -- -- -- -- -- 11,000 Militärdepartement **) . · ginanzcepartement....

9,972. 65 10,399. 17 13,228. il 26,364. 67 23,400 29,250 Zolldepartement . . . .

7,028. 92 8,834. 08 15,077. 30 23,753. 79 7,000 5,000 Pofh und Baudepartement .

2,18l. 45 35,451. si 30,897. 37 21,441. 69 17,700 7,700 -- -- 6,361. 98 13,021. 66 68,673. - 32,300 33,700 Justiz u n d Polizei . . . .

Inneres 1,550. 68 7,326. 40 22,603. 74 25,832. 89 9,600 32,500 Liv. 290,272. 95 354,473. 2l 365,536. 9l 7 %oo Fr. 414,675. 64 506,390. 30 522,195. 58 514,785. 60 419,945 434,900 1849 Liv.

*) Bis 1852 erscheint der volle Betrag der Pensionen für dee . taaterechnui.t. ; in den '.Budgets ».cn 1853 und Slbzug dexZiuse des Staatsinoalidenfvnds übrig bleibt, Staatseinnahmen erscheinen.

'*) Die Departernenta(fc|lei' winden in den Rechnungen von nicht getrennt.

Liv.

1851 Liv.

1852

Fr.

1853

8t.

die Gefallenen und Verwundeten aus dem Sonderbundskriege in 1854 dagegen ist nur derjenige Betrag ansgefezt, welcher nach weil lezrere »on »a hinweg auch nicht mehr in den allgemeinen 1849 bis 1853 von den Spejialausgaben der .Dli.itäwrrpaltiing

£§

88

Könnten die Voranschläge für 1853 und 1854 als maßgebend angenommen werden, so dürfte für die allgemeinen Verwaltungskofien die runde Summe von gr. 450,000 genügen, allein nach den bisherigen ErsahTungen wurden die Budgetansäze in diesen Rubriken in der Regel überschritten. Wir schlagen demnach die Kosteit der allgemeinen Verwaltung auf jährlich Fr. 500,000 ano b. Militär au s g ab en.

Wie in Beziehung auf die Einnahmen des Bundes der Schwerpunkt in dem Ertrage der Zölle Hegt, so bilden die Militärverwaltungskosten den Hauptbestandtheil

der Ausgaben. Zoll und Militär sind die beiden Angelpunkte des eidg. .sCinanzsystems.

Zu dem Militärunterrichte, welcher unter dem 15er Bunde zentralifirt war, (Militärschule und Lager) kam unter dem neuen Bunde der ganze Rekruten- und Wiederholungsunterricht der Spezialwassen (ausgenommen den Wiederholungsunterricht der Schurfschüzen).

In der konstitnirenden Tagsazung ward die daraus hervorgehende Kostenvennehrung berechnet auf Liv. 230,000 dazu die frühern Kosten, welche zu . . ,, 270,000 angenommen wurden, kam der Gesammtveranschlag d. Zentralmilitärverwaltungs« kosten zu stehen auf Liv. 500,000 oder

"o/i0o Fr. 714,285

Bei der ...Serathung der neuen Militärorganisation wurde über die finanzielle Seite keine bestimmte Berech* nung vorgelegt. Die bisherigen Rechnungsergebnisse find folgende :

Budget 1850

1s5]

1832

Liv.

Liv.

Fr.

1) Gehalte und .Eaggelder . 13,938. 31 2) Unterricht 441,421. 61 3) Trigonometrische Arbeiten 28,729. 41 4) Kriegsmaterial . . . 81,932. 87 5) Festungswerke . . . . 12,037. 55 6) Sendungen , Kornrnissionen, Drufkosteri u s w . . 14,804. 20 7) Unvorhergesehenes . . . 41,330. 56 70

/.oo

Liv. 634, l 94. 5l 0r. 905,992. 15

17,959.

464,755.

24,198.

78,272.

24,028.

pro

1853 Fr.

30 28,351. 93 33,250 65 954,507. 26 893,000 01 43,077. 65 45,500 49 126,909. 72 107,990 45 27,347. 30 14,500

8,205. 51 64,953 86

42,125. 37 87,732. 04

10,350 --

Budget pro

1854 Fr.

23,7501,231,165

45,500 1l4,040 8,500 12,000 --

682,373. 27 974,818 95

1,310,05l, 2? 1,104,590 1,434,955 CD CO

90

Die bisherigen Rechnungsergebnisse bilde., jedoch noch keinen vollständigen Anhaltspunkt zu Feststellung der künftigen normalen Militärausgaben, weil bis jezt die neue ·..Wilitärorganifation noch n id. t vollständig durchgeführt ward. Der definitiven Gestaltung der Ausgaben im Militärwesen steht das Budget für 1854 am nächsten.

Ein nicht al.3 normal zu betrachtender ?lnfaz darin ist îinzig derjenige über den Militärnntcrricht, welcher folgendcr Berichtigung bedarf: a. V e r m e h r u n g . Es fehlt in dem Budget der volle Ansaz für die Wiederholnngskiuse der Reserve, wie ihn die Militärorganisation fordert. Angefezt find nur für Genie Fr.

5,000 Artillerie 49,500 gr.

54,500 Die künftigen Normalansäze werden aber sein: Genie Fr. 5,000 Artillerie . . . . ,, 73,000 Kavallerie . . . . " 8,000 Vermehrung

,,

86,000

Fr.

31,500

,,

150,000

h. V e r m i n d e r u n g . Im Budget find gr. 300,000 für Truppenzusammen-

züge nach Art. 73 und 75 der Militär--' organisation inbegriffen. Diese Summe soll aber nur je das zweite Iahr wiederkehrcn, so daß der normale jährli*e Ansai hiefür nur gr. 150,000 ist, also weniger .

9I Diese Berichtigungen mit einander ausgeglichen, ergibt sich somit eine Verminderung von .

gr. 118,500 und die normalen künftigen "Kosten des Unterrichtes" sind statt auf Fr. 1,231,165 zu Fr. 1,112,665

und das Gefammtbudget der Militärverwaltung statt zu

gr. 1,434,955

auf gr. 1,316,455 oder, um die Summe abzurunden, auf gr. 1,320,000 anzuschlagen, was beinahe das Doppelte derjenigen Summe ausmacht, welche in dem Voranschlag der konstituirenden Tagfazung angenommen ward.

Unter diefer Summe ist nur das ordentliche Militärbudget, wie es fich auf Grundlage der neuen Militärorganisation gestaltet, verstanden. Außerordentliche Ausgaben oder Vermehrungen des Budgets durch eine weitere Centralisation von Militärverwaltungszweigen find darin nicht vorgesehen. Das eidgenössische Militärdepartement, «ber die definitive Gestaltung des Militärbudgets befragt, bezeichnet als künftige neue oder außerordentliche Ausgaben : a. Unterricht der Aerzte der Infanterie, dessen Centralifation von einer Spezialkommiffion empfohlen werde, jährlich gr.

7--8,000

b. Befestigungen, mit Rükficht auf die Einmündungen der Eisenbahnen auf unser Gebiet, und Unterhalt der bestehenden, eine Reihe von Iahren jährlich wenigstens

,, 80-100,000

92

e. Kasernenbau auf dem Waffenplaz Tlinit, nach dein einen Anschlag Sr.3--400,000, nachdemanoern Fr.

750,000 d. Vermehrung des Materiellen im Falle neuer Befestigungen, nach litt, b, wofür jedoch noch keine bestimmte Summe ausgefezt werden könne.

In der lezten Bundesversammlung ward der Bundesrath mit der Untersuchung der Frage beauftragt, ob nicht weitere Zweige des Militärwesens zu zentralifiren seien, wobei namentlich der Wiederholungsunterricht der Scharffchüzen im Auge gehalten ward. Eine in Solge dessen stattgefundenc Untersuchung zeigt, daß die Zentralifation des leztgenannten Zweiges eine Koftenvermehrung für den Bund zur Folge haben würde von jährlich

gr. 115,000.

Die vollständige Herstellung des Kriegsmaterials,

welches die neuen Militärgeseze dem Bunde zu halten auferlegen, wird troz der außerordentlichen Anschaffung im gegenwärtigen Iahre im Belaufe von Fr. 171,000 noch eine Summe erfordern von eirca gr. 900,000.

Sollte diese Anschaffung mehr beschleunigt werden, fo müßte eine verhältnißmäßig stärkere Summe für ,,Kriegsmaterial" auf das jährliche Budget genommen werden.

Von allen diefen möglichen neuen oder vermehrten Ausgaben fehen wir hier vor der Hand ab, da wir diefelben nicht unter die n o t h w e n d i g e n oder durch die Bundesinstitutionen direkt gebotenen zählen. In wie fern die nach Bestreitung der uothwendigen Bundesausgaben zur Verfügung bleibenden Finanzen vorzugsweife nach dieser Richtung zu verwenden seien, ist nicht

93

an uns zu entscheiden. Nur das erlauben wir uns zu bemerken, daß im Interesse der neuen Bundesinstitutionen eine weitere Steigerung des Militäraufwandes einftweilen wohl unterbleiben dürfte.

Zusammenzug der Ausgaben.

a. Allgemeine Verwaltung . . . . gr. 500,000 î>. Militärverwaltung · . . . . ,, 1,320,000 Summa gr. 1,820,000

Bilanz.

Die Einnahmen wurden angeschlagen zu Fr. 2,922,000 Die Ausgaben zu , 1,820,000 Folglich erzeigt sich ein Ueberschuß der Einnahmen von . . . . . Fr. 1,102,000 oder rund ,, 1,100,000 Ungefähr zum nämlichen Resultate gelangen wir, wenn wir die ©esammtsummen von Einnahmen und Ausgaben, wie sie in den Staatsrechnungen erscheinen, der Vergleichung zu Grunde legen und die seither tino getretenen Veränderungen in den zwei Haupttheilen der «idgen. ginanzrechnung -- den Zolleinnahmen und Mili-tärausgaben -- beifügen.

1850

siv.

Liv.

. !6,823,412. 282/j 7,853,983.29-/2

Einnahmen .

Ausgaben Vorschlag r

%o

Seitherige Vermi'hrung der Zolleinnahmen, rund *) Seitherige Vermehrungd. Militärausgaben**) Ergebniß

1851

. . gr.

1833

Fr.

13,540,185. 05 16,765,461.77% 7,380,833. 86./2 12,456,330. 82 57,950. 51 473,149. 43 1,083,854. 23 82,786. 44 675,927.75 i5o,ooo. -- 1,484,000. -- l 854,000. -- 1,566,786. 44 |i ,529,927.75 1,233,854.23 415,000. - j 346,000. -- 10,000. -.

1,151,786. 44 1,183,927.7s 1,223,854. 23

*} Vergldchungäzahlen sind hi«: fccr Sieifotitrag be.c Zelle, wie er für 1853 und die künftigen Sahre angenommen ward, »on Fr. 2,750,000 einerseits, und der Nettoerlrag »om betreffenden Staatsrechnungsjahre anderseits.

**) Die ...ßergleichungszahlen sind hier: die künftigen normalen Militäransgaben von Fr. 1,320,000 einerseits, und die Militäransgaben im betreifenden Staatsrei-hnungsiahre anderseits.

95 Warum bei dieser Vergleichung das Iahr 1850 ein verhältnißinäßigcs geringeres Ergebniß zeigt, als die beiden folgenden Iahre, rührt wefentlich von dem mindem e f f e k t i v e n Zinseingange und von dem Minderertrage des Pntoctregals jenes Iahres her. Die Ergeb» nisse aller drei Rechnungsjahre übersteigen immerhin noch wesentlich den oben angenommenen normalen Ueberschuß von Fr. 1,100,000, was darin seine Ursache hat, i>aß wir in unfern Berechnungen alle Zahlen bei den Sinnahmen abwärts und bei den Ausgaben aufwärts abrundeten.

Unvorhergesehene und neue .Eed&tfniffe.

Indem wir, gegründet auf die obigen Ausführungen, den jährlichen Vorschlag der Bundeseinnahmen auf fCr. 1,100,000 anschlagen. Hegt es in unserer weiteren Aufgabe, auf die möglichen neuen und unvorhergesehenen Bcdurfnisse des Bundes aufmerksam zu machen.

a. U n v o r h e r g e s e h e n e B e d ü r f n i f f e .

Neben den auf den bestehenden Institutionen beru* ·hciìden ordentlichen Bundesbedürfnissen können auch a u ß e r o r d e n t l i c h e A u s g a b e n eintreten, die in un* vorhergesehenen Ereignissen ihren ©rund haben. Wir machen nur aufmerksam auf die außerordentlichen Ausgaben des laufenden Iahres, die sich an den Konflikt mit Oestreich knüpften. Es können auch Mißjahre eintreten, wo die hievor angenommenen normalen Einkünfte vielleicht nicht ganz erreicht werden.

(£s g e b i e t e t d e m n a c h d i e V o r f i c h t , d e n a u f Grundlage der ordentlichen Einnahmen und A u s g a b e n b e r e g n e t e n Vorschlag nicht gang .·Bundegbiatt. Seh. g. V L ."Bi>. I.

9

als verfügbar zu b e t r a c h t e n , sondern einen Theil d a v o n f ü r die ,, u n v o r h e r g e s e h e n e n "

Sälle sich frei zu behalten.

Wie hoch für leiten Zwek die Summe anzuschlagen sei, läßt sich nicht nach bestimmten Regeln entscheiden, sondern ist eine Frage öes Ermessens und der Klugheit.

Auf e i n i g e h u n d e r t t a a f e n d f r a n k e n ist sie im* merhin anzunehmen; wir überlassen es jedoch dem ®efühle und ...takte der .*3undesveïfamm.~ung, bei ihre« einschlägigen ....jcrhaudlungen tic erforderliche Summe des Nähern zu bemessen.

b. N e u e Schöpfungen u n d (s n hai f lu« gît;» Die Summe, welche nach SIS) z u g des für «nvorhergefehenevjîtlîe vorzu&ehaÜenoeu Theilö von dem jährlichen Verschlage der Fr. 1,100,000 iiirig bleibt, k«nn zu Zwüken verwendet »crien, demi ÌÌ
a. ( E r r i c h t u n g e i n e r B u n . . . e s u n i ö t . r f i t f t t u n b .äJölytechnifche;. Schule, wozu der- Art. 22 öer ...Bundesaerfaffung die gafuUiit gibt. Der »on fceui Bunde zu tragende Xheil der Kosten der Universitäl ist in dem allgemeinen ©utachten der nationalräthliche 1 Univerfitätskomtnisfion zu Fr. 267,000 und derjenige der polytechnischen Schule zu Fr- 63,500 angeschlagen.

b. E r r i c h t u n g oder U n t e r s t ü z u n g v o n 8 ff e n t* .lichen W e r f e n , bei denen die ftanje Eidgenossenschaft oder ein größerer Theil derselben betheiligt ist, wozu die Möglichkeit durch den Art. 2l der Bundesverfassung "3eg«brn wird.

*

97 c. A u s d e h n u n g der C e n t r a l i s a t i o n im Mil i t ä r w e f e n . Auch hier läßt die Bundesverfassung freie Hand. Eine solche Maßnahme kann aus dem Gefichtspunkte des militärischen Interesses oder aus demjenigen der Erleichterung der Kantone zur Frage gebracht werden.

d. Z e n t r a l i s a t i o n d e r S t r a f r e c h t s p f l e g e , die der Art. 106 der Bundesverfassung fafultativ läßt.

e. A e u f n u n g des K r i e g s f o n d s . Mit Ausnahme der im Art. 40 der Bunderverfassung vorgefehenen Militärkasse schreibt die jezige Bundescerfassung keinen bestimmten Bestand des Kriegsfonds oder des Kapitalvermögens des Bundes überhaupt vor, und es hat also die Gesezgebung und Verwaltung über die Frage der Aeufnung des Kriegsfonds freie Hand.

Welchem von diefen Zweken mit Beziehung auf die verfügbare jährliche Summe der Vorrang einzuräumen fei, nehmen wir nicht in den Bereich der Erörterungen diefes Berichtes auf. Die verfügbar bleibende Summe reicht jedenfalls hin, mehrere dieser Zweke zugleich aus* zuführen oder zu unterstüzen. Mit Rüksicht hierauf dürfen wir demnach die eingangs aufgestellte Frage: ob vom finanziellen Standpunkte aus die Errichtung einer eidgenössischen Universität und polytechnischen Schule

möglich sei, bejahen.

B e r n , im Dezember 1853.

Namens der Kommission; ®-,ampf(i, Berichterstatter.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht über die Finanzverhältnisse des eidgenössischen Bundes, veranlaßt durch die zur Prüfung der Frage über Errichtung der höhern Lehranstalten niedergesezte nationalräthliche Kommission. (Fortsezung des Universitätsberichts.)

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1854

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02

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07.01.1854

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