Schweizerisches.

Buudesblatt.

Jahrgang VI. Band III.

Nro. 47.

Samstag, den 14. Oktober 1854.

.Organisation des

Vorbereitungskurses. für die eidgenössische polytech nische Schule.

(Vom 29. Herbstmonat 1854.)

Der Schulrath

der eidg. polytechnischen Schule, in Vollziehung des Beschlusses des schweizerischen Bundesrathes vom 31. Heumonat 1854, betreffendste Eröffnung der eidg. polytechnischen Schule und die Abhaltung eines Vorbereitungskurses für diefelbe,

befchließt: A. ..Vorbereitung fur deu ersten Jahreskurs.

l.

Allgemeine Bestimmungen.

Art. 1. Der Vorbereitungskurs der eidgenössischen polytechnischen Schule soll denjenigen, welche im Herbste Bundesblatt. Jahrg. VI. Bd. III.

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^74 1855 in das P.^te^ni^um als Schüler aufgenommen ^ werden wünsche^, Gelegenheit geben, theils früher ...^suchte, vorbereitende Unterrichtskurse zu wiederholen, .....^ils ihre Vorbildung so weit zu ergänzen, als z...^ Aufnahme z.^näch^ in den ersten Jahreskurs der pol^^chnischen Schule erforderlich ist.

Art. 2. In diesem Vorbereitungskurs werden fol.^ ^nde Lehrfächer vorgetragen: 1) .2) .^) ^)

reine Mathematik; darstellende Geometrie; praktische Geometrie; elementare.Mechanik;

^ ^fi^

^) theoretische Ehemie;

7) Naturgeschichte.

^) Zeichne^ Art. 3. Der Unterricht erstrekt fich indessen nur ^..f diejenigen Zweige dieser Lehrfächer , die im Art. 21 .^s Reglements der polytechnischen Schule unter .^et.

.^...rkenntnissen angeführt find. In den im vorsehenden ^tikel unter den Ziffern ..., 2, 3, 4 und 8 be.^ichn.^....

.^chern werden jene Theile vorzugsweise berükfichtigt, .^^che. der Mehrzahl der Schüler ungenügend bekann...

^td; in den unter den Ziffern 5, 6 und 7 angegebene^ ...^hrsäch.^n werden a.lgemeiue vorbereitende Kurs.^ vor^

II. Die Schüler.

Art. ^. Jeder Bewerbe um Aufnahme in den ^orberei^ungskurs hat fich zur vorgeschriebenen Zei^ ^^im Diremo... der Anstalt aus die im Art. 20 des Regl^ ...^....ts vorgeschriebene Weise zu melden , und muß ub^^

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1) in der Regel mindestens 16./^ Iahre alt fein; 2) ein befriedigendes Sittenzeugniß, fo wie ein Zeug^ niß über seine Vorstudien vorweisen, und 3) eine Vorprüfung bestehen.

Art. ...^ Bei dieser Aufnahmsprüfung wird richtig^ schriftlicher und mündlicher Ausdrnk in einer der dr^ .Landessprachen verlangt. Außerdem soll der Bewerbe folgende Vorkenntnisse befizen: In der Mathematik: vollmundige Kenntniß derAritl.^ metik; Algebra und Gleichungen des ersten u^ zweiten Grades; Planimetrie und Raumgeometrie^ Kenntniß des Gebrauchs der Logarithmen.

Jn den Naturwissenschaften: diejenigen Anfang^gründe, mit denen er während des Vorbereitung^ kurses zur Aufnahme in den ersten Iahreskurs b^ sähigt werden kann.

Art. 6. Von den künftigen Bewerbern um Aufnahme in die Bau-, Ingenieur- und mechanisch-technifche Sch.^.e werden außerdem folgende Vorkenntnisse verlangt: Jn der Mathematik: Kenntniß der wichtigsten Säz^ aus der Lehre von der numerischen Auflösung d^r Gleichungen höherer Grade, d^. Kombinationslehre d.^ Lehre der für die Anwendung wich^gsten^Reihen, Kenntniß de^ ebenen Trigonometrie und der Ele.^ mente der analytifchen Geometrie.

Jn der darstellenden G e o m e t r i e : Projektion^ lehre, angewendet auf die rechtwinklige Darstellung gerader Linien und ebener flächen.

Jn der praktischen G e o m e t r i e : Lehre vom^ Ausmessen und Aufnehmen von Linien und einfachen Figuren mittels der Kette, der Maßstäbe, derKreuz.-

scheibe und des Meßtisches, und einige Uebung in der Ausführung dieser Messungen.

^6 In der Mechanik: die wichtigsten Säze der elemen.^ taren Statik.

Jm Zeichnen. Einige Fertigkeit im Linearzeichnen der geometrischen und der einfachsten Bau- und Maschinenkonstruktionen, einige Fertigkeit im .^reihandzeichnen.

Art. 7. Von den künftigen Bewerbern um Aufnahme in diechemifch^technischeSchule werden außer den unter Art. 5 aufgezählten noch folgende Vorkenntnisse gefordert: Im Zeichnen: einige Uebung im Zeichnen mit Zirkel und Lineal.

.

Jn der Ehemie: Kenntniß der wichtigsten Erscheinungen und Geseze der organischen Ehemie.

Ueberdieß haben die, welche sich künftig um Aus.nahme in diechemisch-technische Abtheilung im engern Sinne bewerben wollen , Kenntniß der wichtigsten Geseze der elementaren Statik , angewendet auf die einfachsten Aufgaben der geraden Linie und Ebene aufzuweisen.

Art. 8. Von den künftigen Bewerbern um Aufnahme in die .Forstschule werden außer den im Art. 5 geforderten noch folgende Vorkenntnisse verlangt: Jn der M a t h e m a t i k : die für die Anwendungen wichtigsten Reihen, ebene Trigonometrie und die Elemente der analytischen Geometrie.

Jn der darstellenden G e o m e t r i e : ^rojektionslehre, angewendet auf die rechtwinklige Darstellung gerader Linien und Ebenen.

.Jn der praktischen Geometrie: Lehre vom Aus.^ messen und Aufnehmen von Linien und Anfachen

^

^ Figuren mittels der Kette, der Maßstäbe, der Kreuze

scheibe und des Meßtifches, und einige Uebuug in der Ausführung diefer Messungen.

In der Mechanik: die wichtigsten Säze der elementaren theoretifchen Statik.

Im Zeichnen: einige Wertigkeit im Linearzeichnen der geometrifchen und der einfachsten Baukonstruktionen, und einige Uebung im Freihandzeichnen.

Art. 9. Bewerbern, welche in einzelnen der im Art. 2 unter den Ziffern 2-8 bezeichneten fächern die geforderten Vorkenntnisse nicht vollständig befizen, kann die Aufnahme in den Vorbereitungskurs gleichwol gestattet werden, unter der Bedingung jedoch, daß fie das ihnen Mangelnde während des Vorbereitungskurfes nach befonderer Anleitung der Lehrerfchaft nachholen.

Art. 10. Für den Besuch des Vorbereitungskurses

ist kein Schulgeld zu entrichten; dagegen ist für die Be-

nnzung der Laboratorien und Werkstätten eine vom Schulrathe festzusezende Entschädigung zu bezahlen.

Art. 11. Einem jeden Schüler werden die Fächer, zu deren Besuch er verpflichtet ist, von der .Lehrerschaft bezeichnet ; außerdem steht den Schülern der Besuch aller andern Unterrichtsfächer des Vorbereitungskurses, für welche fie genügende Vorkenntnisse besizen, frei.

Art. 12. Die Schüler des Vorbereitungskurfes sind.

den in den Artikeln 34-40 des Reglements für die polytechnische Schule enthaltenen disziplinarischen Bestimmungen unterworfen.

Art. 13. .^ür die Schüler de.^ Vorbereitungskurses finden keine Schlußprüsungeu statt; dagegen haben sie

.

^

^

.^um Behufe der Entscheidung über ihre Aufnahme in das Polytechnikum im Herbste 1855 die reglementarische ....lusnahmsprüsnng zu bestehen.

IIl. Die .Lehrerschast.

Art. 14. Der Unterricht am Vorbere.itungskurse wird von den angestellten Lehrern des Polytechnikums ertheilt.

...l.othigenfalls können auch andere Lehrer zur Aushülse beigezogen werden.

Art. 15. Die an dem Vorbereitungskurse Unterricht ertheilenden angestellten Lehrer des Polytechnikums be^ Ziehen vom Beginne dieses Kurses an ihren fi.ren Gehalt.

Die Entschädigungen anderer zugezogener Lehrer bestimmt aus den Vorschlag des Schulrathes der Bundesrath.

Art. 16. Die Lehrer des Vorbereitungskurses bilden eine Konferenz. Berechtigungen und Verpflichtungen der leztern find denjenigen der Gesammtkonferenz analog.

(Art. 101-107 des Reglements.)

Art. 17. Innerhalb der vorstehenden Bestimmungen und weiterer Verfügungen des Schulrathes der eidg.

polytechnischen Schule gelten für die angestellten Lehrer während des Vorbereitungskurses alle in dem Reglement^ sür die polytechnische Schule unter dem Abschnitte ,,Lehrer^ schaff enthaltenen Bestimmungen. Die übrigen znge.^ogenen Lehrer find während der Zeit ihrer Wirksamkeit am Vorbereitungskurse in jeder Beziehung denselben reglementarischen Bestimmungen unterworfen, wie die angestellten Lehrer.

I.^. Vorbereitung s.iir höhere Jahresknrse.

....lrt. 1^. Allfällige nähere .Bestimmungen, bezüglich .....er Ausdehnung des Vorbereitungskurses aus Schüler^

.

^

die in eine höhere Jahresklasse der polytechnischen Schule eintreten möchten, l^ei^en späterer Entscheidung vor^ behalten.

Zürich, den 29. Herbstmonat 1.^54.

Jm Namen des Schulrathes der eidg..

polytechnischen Schule ,

Der Präsident desselben.: ^r. Keru.

...^er Sekretär: ^toeker.

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Organisation des Vorbereitungskurses für die eidgenössische polytechnische Schule. (Vom 29. Herbstmonat 1854.)

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14.10.1854

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373-379

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